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Zusammenfassung
Betriebswirtschaftsle­hre

HAK Oberpullendorf

1; Prof. Krally, 2014

Regina L. ©
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ID# 49008







Betriebswirtschaft HAK IV | Buch Seiten 157 - 176


Das Leben ist risikoreich. Feuer, Unwetter, Hochwasser, Raub und Diebstahl bedrohen unser Vermögen. Verdienstausfall und zusätzliche Kosten durch Unfall oder Krankheit kann die Lebensplanung durcheinanderbringen. Ein Teil dieser Risiken wird in Österreich durch Pflichtversicherungen abgedeckt (Sozialversicherung, Feuerversicherung bei Eigenheimen, KFZ-Haftpflichtversicherung). Für andere Gefahren muss man jedoch selber vorsorgen.


Versichern beruhigt

Betriebswirtschaft HAK IV Kapitel 6

Zusammengefasst von

-Jenny , 5E | 2015-01-06


Inhaltsverzeichnis



Angaben zum Buch:

    Betriebswirtschaft HAK IV mit SbX-CD

    Schulbuchnummer: 150657

    ISBN: 978-3-7068-4032-3

    Auflage 2011


  1. Risiken und wie man mit ihnen umgehen kann

    1. Risiko und Risikopolitik

Sowohl Einzelpersonen, als auch Unternehmen versuchen sich gegen Gefahren zu schützen. Diese Maßnahmen nennt man Risikopolitik.

      1. Risikovermeidung und Risikoverminderung:

Gewissen Gefahren kann man ausweichen, sie vermindern oder vermeiden:

  • Vorsorgeuntersuchungen um Krankheiten vorzubeugen

  • Alarmanlagen als Diebstahlschutz

  • Brandschutz durch Rauchmelder und Sprinkleranlagen

  • Einrichtung unfallsicherer Arbeitsplätze

      1. Risiko teilen und Risiko ausgleichen:

Das Risiko kann im wirtschaftlichen Bereich geteilt bzw. verteilt werden.

  • Das Unternehmen exportiert nicht nur in ein Land außerhalb der Eurozone sondern in mehrere um das Wechselkursrisiko zu verringern (Risikoverteilung)

  • Ein Kreditinstitut vergibt nicht einen großen Kredit, sondern viele kleinere (Risikoausgleich)

  • Mehrere Unternehmen schließen sich zur Ausführung eines risikoreichen Exportauftrages zusammen (Risikoteilung)

      1. Risikoabwälzung:

Manchmal ist es möglich das Risiko auf einen Vertragspartner abzuwälzen.

  • Es wird, sofern gesetzlich möglich, eine Verkürzung der Garantiefrist vereinbart.

  • Im Vertrag wird festgehalten, dass Kostensteigerung während eines Bauvorhabens zulasten der Baufirma gehen.

      1. Finanzielle Vorsorge

Für den Fall eines Schadenseintritts kann man finanziell vorsorgen

  • Bilden von allgemeinen Rücklagen durch Nichtausschüttung der Gewinne

  • Bildung von Rückstellungen für drohende Gefahren

  • Sparen als Privatperson

    1. Risikopolitik und Versicherung

Die Aufgabe von Versicherungen ist es, Risiken gegen Entgelt zu übernehmen.

      1. Versichern als risikopolitische Maßnahme

Die finanziellen Folgen des Schadenseintritts zu versichern nennt man risikopolitischeMaßnahme. Er wälzt diese Folgen auf die Versicherung ab.

Versicherungsnehmer

zahlt Prämien um

Versicherung


das Risiko abzuwälzen







Erbringt im Schadensfall die vertragliche Versicherungsleistung

(„Versicherungsfall“)

Um Gefahren versichern zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein:

  • Gefahrengemeinschaft: Möglichst viele Personen, Haushalte oder Unternehmen müssen von gleichartigen Gefahren bedroht sein und versuchen diese zu versichern. z. B. Feuerversicherung

  • Die Häufigkeit des Auftretens und die Höhe des Risikos müssen schätzbar sein.

    Die Versicherung kann die finanziellen Folgen leichter tragen, weil sie

    • Risikoausgleich: Im Rahmen der vielen gleichartigen Risiken kann die Versicherung dieses ausgleichen, weil ja nicht alle Versicherungsnehmer gleichzeitig einen Schaden aufweisen. (alle Häuser brennen nicht gleichzeitig!)

    • Risikoteilung: Große Risiken werden meist von mehreren Versicherungen gemeinsam getragen (Flugzeugunglück, Umweltkatastrophen durch Tankschiffe…)

    • Risikoverteilung: die Versicherungsgesellschaften betreiben nicht nur eine Versicherungssparte (nur KFZ-Haftplicht, nur Feuerversicherung…). Somit kann eine Sparte mit erhöhtem Aufwand durch eine andere gestützt werden.

        1. Die wirtschaftliche Bedeutung der Versicherung

          1. Umwandlung von Risiko in Kosten

    An die Stelle der schwer messbaren Gefahren, die Haushalte und Unternehmen bedrohen, treten die genau kalkulierbaren Kosten der Versicherung. Durch Bekanntgabe der Versicherungsprämie werden diese Risiken auch für den Unternehmer leichter kalkulierbar.

          1. Verbesserung der Finanzierungsmöglichkeit

    Vor allem bei Personengesellschaften und bei Einzelunternehmen hängt die Sicherheit von Krediten häufig von der Arbeitsfähigkeit der Gesellschafter ab. Durch den Abschluss einer Lebensversicherung kann die Kreditfähigkeit erweitert werden.

          1. Versicherungen sind ein wesentlicher Faktor auf dem Geld- und Kapitalmarkt

    Aus gesetzlichen Gründen und aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen müssen die Versicherungsgesellschaften umfangreiche Reserven für zukünftige Schadensfälle halten. Daher sind sie bedeutende kapitalsammelstellen und bedeutende Anbieter auf dem Kapital- und Geldmarkt.

    Wie viel den Österreichern ihre Sicherheit wert ist, zeigt folgende Tabelle der größten Versicherungen in Österreich nach abgegrenzten Prämien im Jahr 2013 (in Millionen Euro).


    Versicherungsgesellschaft

    Umgesetzte

    Prämien 2013

    In Mio. Euro1

    1.

    Vienna Insurance Group (Wiener Städtische, Donau Versicherung,

    Sparkassen Versicherung)

    8.480

    2.

    Uniqa Group (Uniqa, Bundesländer Versicherungen)

    4.940

    3.

    Generali Holding Vienna (Generali, BAWAG-PSK-Versicherung, Europäische Reiseversicherung)

    2.410

    4.

    Wiener Städtische Versicherung

    1.770

    5.

    Allianz Elementar Versicherung (Mondial Assistance,

    Allianz-Bawag-Vorsorgekasse, Allianz Pensionskasse)

    1.170


      1. Individualversicherung und Sozialversicherung

    Beim Versichern stellt sich die Frage: „Privat oder Staat?“

    Die Idee der Versicherung beruht darauf, dass sich die Gefährdeten freiwillig zu einer Gefahrengemeinschaft zusammenschließen. Im Versicherungsvertrag werden alle Rechte und Pflichten der Vertragspartner erfasst. Da sich aber nicht alle eine Versicherung leisten konnten, wurde die staatliche Sozialversicherung eingeführt.

    Folgende Unterschiede ergeben sich:

    Individualversicherung

    Sozialversicherung

    • Vertragsabschluss ist freiwillig

    Ausnahme: KFZ-Haftpflicht, Feuerversicherung bei Eigenheimen

    • Beitrag je nach Risikohöhe

    • Leistung individuell vereinbar

    • Prämie soll alle Kosten decken

    • Im Privatrecht geregelt

    • Entsteht kraft Gesetzes (freiwillige Weiterversicherung möglich

    • Beitrag nach sozialen Grundsätzen

    • Leistungen nicht individuell vereinbar

    • Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen Beiträge, Staat leistet Zuschüsse

    • Im öffentlichen Recht geregelt

    Eine private Krankenversicherung muss nicht abgeschlossen werden, sie kann. Die Prämie hängt ab:

    • Alter der Versicherungsnehmers beim Vertragsabschluss

    • Welche Leistungen der Vertrag beinhalten soll

    Die Krankenversicherung im Rahmen der Sozialversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Prämie ist abhängig vom Lohn, die Leistung ist für alle gleich!

      1. Die Rechtsgrundlagen der Individualversicherung

    Wovon die Leistung im Schadensfall abhängt?

    Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:

    • Das Versicherungsvertragsgesetz (Vers.VG)

  • Die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB)

        1. Der Versicherungsvertrag

          1. Die Beteiligten

    • Versicherer: trägt das Risiko, erhält die Prämie, leistet im Versicherungsfall

    • Versicherungsnehmer: schließt den Vertrag ab, schuldet die Prämie

    • Versicherter: bekommt die Versicherungsleistung, muss jedoch nicht der Versicherungsnehmer sein (z. B. Vater schließt die Versicherung für seinen Sohn ab. Vater zahlt die Prämie; Sohn bekommt die Leistung)

    • Begünstigter: bei Lebensversicherungen erhält er, nach dem Ableben des Versicherten die Leistung (können bis zu drei Personen sein)

    • VersicherungsvertreteroderMakler: können bei der Vermittlung des Vertrages zwischengeschaltet sein.

          1. Der Antrag (des Versicherungsnehmers)

    Der Antrag wird schriftlich auf einem Formular oder elektronisch gestellt. Dieses Formular enthält alle Daten, die für die Berechnung der Prämie notwendig sind. Je nach Versicherungssparte variiert die Laufzeit. Die Versicherungsanstalt kann selber entscheiden, ob sie den Antrag annehmen will oder nicht.

          1. Die Annahme des Antrages (durch die Versicherung)

    Durch Zusendung der Versicherungspolizze gilt der Antrag als angenommen. Da nur in seltenen Fällen die Annahme verweigert wird, hat der Versicherungsnehmer nach Abgabe des Antrags eine vorläufige Deckungszusage. (wichtig bei der KFZ-Haftpflicht). Mit der Zahlung der ersten Prämie beginnt bei den anderen Versicherungssparten die Leistungspflicht der Versicherung.

  • Anzeigepflicht: Versicherungsfall muss schnellst möglich gemeldet werden, Änderungen müssen gemeldet werden (Zubau beim Haus, Adressänderung…)

  • Auskunftsplicht: im Falle eines Schadens muss Auskunft erteilt werden

  • Mitteilungspflicht: er muss bekanntgeben, wenn er ein Risiko bei mehreren Versicherungen versichert hat (Unfallversicherung kann mehrmals abgeschlossen werden)

  • Rettungspflicht: der Versicherungsnehmer hat dafür zu sorgen, dass der Schaden so klein wie möglich bleibt. (Absicherung des KFZ um Folgeschäden zu vermeiden)

            1. Pflichten des Versicherers:
    • Bezahlung der Leistung im Schadensfall

    • Keine Leistung wenn:

      • Keine Erstprämie bezahlt wurde

      • Schaden vorsätzlich herbeigeführt wurde (Versicherungsbetrug!)

        1. Die Versicherungsaufsicht

    Für zukünftige Schadensfälle müssen ausreichend Reserven (Rückstellungen) vorhanden sein. Diese müssen sicher angelegt werden. Dazu werden sie von der Finanzmarktaufsicht kontrolliert und überwacht.

    Die FMA regelt und überwacht:

    • Die Zulassung neuer Versicherungsunternehmen

    • Rechtsform (alle Versicherungen sind Aktiengesellschaften und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit)

    • Vermögensanlage der Reserven

    • Einhaltung der Versicherungsbedingungen

    1. Das Angebot der Versicherungen

    Versicherungen bieten für alle versicherbaren Risiken Versicherungsschutz an.

    • Versicherungen für das Vermögen

    • Versicherungen für Personen

      1. Welche Versicherungen werden angeboten? (Ãœbersicht)

        1. Vermögensversicherung

    Die Gefahr trifft unmittelbar das Vermögen des Versicherten. Es bewirkt keinen Schaden an der Person.

  • Versicherung von Rechten

  • Aufwandversicherung

  • Versicherung von Ertragsentgang

        1. Personenversicherung

    Die Gefahr trifft die Person. Der Schaden ist an der Person

    • Krankenversicherung

    • Unfallversicherung

    • Lebensversicherung (inkl. Pensionsversicherung)

      1. Versicherungszweige

    Was wird versichert? Wer wird versichert?

        1. Vermögensversicherung

          1. Die Sachversicherung

    Versichert sind Schäden an Sachgütern aller Art, die im Versicherungsvertrag aufgelistet sind (Feuer-, Sturmschaden-, Leitungswasserschaden-, Glasbruch-, Maschinen- oder Fahrzeugversicherung)

    Die Transportversicherung deckt alle mit dem Transport verbundenen Gefahren ab.


          1. Die Versicherung von Rechten

    Hierzu zählt vor allem die Kreditversicherung (Versicherung von Warenkrediten im Inland, Exportkreditversicherung, Versicherung von Finanzkrediten)

            1. KFZ-Haftpflichtversicherung

    Sie deckt Schäden, die der Versicherungsnehmer an anderen Personen und Sachgütern verursacht. Ohne ihr kann kein KFZ angemeldet werden.

    Bonus-Malus-System:

    Jeder Versicherungsnehmer beginnt bei Stufe 9. Wird innerhalb eines Jahres kein Schaden gemeldet, so fällt der Versicherungsnehmer eine Stufe hinunter. Alle zwei Jahre ergibt sich dadurch eine Prämienverringerung. Bei einem Schadensfall steigt man im darauf folgenden Jahr um drei Stufen hinauf. Bei einem Versicherungswechsel nimmt man die Bonus-Malus-Stufe mit.

            1. Haftpflichtversicherung im Rahmen der Haushaltsversicherung

    Sie deckt Schäden die durch Kinder oder kleine Haustiere (Hunde bis zu max. 20kg bzw. Kniehöhe) verursacht werden.

            1. Berufliche Haftpflichtversicherungen

    z. B. Architekten, Wirtschaftsprüfer, Ärzte

            1. Rechtschutzversicherung

    Sie übernimmt bei Streitigkeiten die Aufwendungen. Es gibt sie in mehreren Sparten: KFZ-Rechtschutz, Mietrechtschutz, Privatrechtschutz. Sie hilft beim Gang vor Gericht.

          1. Versicherungen gegen Ertragsentgang

    Gedeckt werden Schäden aus dem Ausfall des Einkommens (Seeversicherung, Betriebsunterbrechungsversicherung)

          1. Bündelversicherungen

    Mehrere Sparten werden in einem Vertrag abgeschlossen. Dadurch verringert sich auch die Prämie.

    • Eigenheimbündelversicherung: Feuer, Blitz-,Sturm-, Leitungswasserschaden, Glasbruch, Haftpflicht, Vandalismus und Diebstahl


        1. Die Personenversicherung

          1. Krankenversicherung

    Versichert werden können:

    • Aufwendungen die durch Krankheiten verursacht werden (Heilkosten, Arztrechnungen, Kosten für Medikamente und Heilmittelbehelfe, OP- und Spitalskosten)

    • Das Taggeld ersetzt das entgangene Einkommen, falls vertraglich geregelt. VORSICHT: dadurch wird die Prämie empfindlich teurer)

          1. Unfallversicherung

    Versichert werden können:

    • Aufwendungen die durch Unfälle verursacht werden (Bergekosten, Heilkosten, Arztrechnungen, Kosten für Medikamente und Heilmittelbehelfe, OP- und Spitalskosten

    • Das Taggeld ersetzt das entgangene Einkommen, falls vertraglich geregelt. VORSICHT: dadurch wird die Prämie empfindlich teurer)

  • Im Todesfall wird die vereinbarte Leistungssumme an die Hinterbliebenen ausbezahlt.

          1. Lebensversicherung

    Die Versicherung lautet auf die Zahlung einer bestimmten Summe oder einer monatlichen Rente im Falle des:

    • Ablebens (Ablebensversicherung)

    • Erreichen des vertraglich bestimmten Alters (Erlebensversicherung)

    • Ablauf der Versicherungsdauer, wenn der Vertrag nicht verlängert werden soll.

    Meist kombiniert man Er- und Ablebensversicherungen. Bei der Kreditvergabe wird die Lebensversicherung als Sicherstellung herangezogen. Bei bestehenden Verträgen spricht man dann von Vinkulierung der Versicherung.

      1. Versicherungsformen

    Wie hoch ist die Entschädigung im Versicherungsfall?


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