Beteiligungsfinanzierung zur Kapitalerhöhung erfolgt durch Beschluss d. Hauptversammlung
Grundkapital wird durch Ausgabe junger Aktien erhöht
Kapitalzuführung also durch Verkauf d. Aktien
Erwerb von Aktie = Aktionär Miteigentümer d. AG
Grundkapital = Gezeichnetes Kapital
Satzung d. AG legt Grundkapital (mind. 50.000,00 EUR) und Aktiennennwert (mind. 1 EUR) fest
Kapitalzuführung durch Kauf der Aktien durch Aktionäre
Aktionäre sind im Verhältnis d. Nennwerte ihrer Aktien Eigentümer der AG
Ausgabe der Aktien unter Nennwert nicht zulässig
Ausgabe über Nennwert (über-pari-Emission) häufig, Aufgeld = Agio ist in Kapitalrücklage einzustellen
Beträgt der Nennwert einer Aktie 1,00 EUR und wird eine neue Aktie des Unternehmens für 3,50 EUR an der Börse ausgegeben, so beträgt das Agio 2,50 EUR. Der Betrag von 2,50 EUR ist dann der Kapitalrücklage zuzuführen. Das Grundkapital erhöht sich nur um 1,00 EUR.
Aktien = Teilhaberpapiere
Aktie als Finanzierungsinstrument zur Aufbringung großer Eigenkapitalbeträge durch Ausgabe von Teilhaberpapieren besonders geeignet, weil große Anzahl von Anteilseignern durch Aufteilung d. Kapitals in Kleinbeträge angesprochen wird
Aktien (u. a.) nach Zeitpunkt d. Ausgabe unterschieden:
Ordentliche Kapitalerhöhung
ïƒ Zuführung von neuem Kapital in AG durch Beschluss der HV mit qualifizierter Mehrheit durch Ausgabe junger Aktien
gesetzliches Bezugsrecht junge Aktien zuerst alten Aktionären im Verhältnis ihres
Kapitalanteils angeboten
ïƒ wahren ihren prozentualen Kapitalanteil
(Aktionär kann Bezugsrecht an Börse verkaufen, wenn er es nicht ausüben will)
Börsenkurs d. jungen Aktie muss unter Börsenkurs der Altaktie liege, da sonst kein Kaufinteresse
in der Praxis: Bezugskurs für junge Aktien bei 70 – 80 % d. alten Börsenkurses
Bezugsverhältnis ergibt sich aus Verhältnis d. bisherigen GK zur Erhöhung d. GK
Mittelwert entsteht durch Mischung der bisherigen Altaktien mit dem höheren Börsenkurs mit den jüngeren günstigeren Aktien
Neuaktionäre zahlen durch Kauf der notwendigen Anzahl von Bezugsrechten (= Eintrittsgeld) den voraussichtlich entstehenden Vermögenszuwachs
Die Assmann Büromöbel AG benötigt neues Kapital. Sie beschließt daher, dass das Grundkapital von 40 Mio. EUR um 8 Mio. EUR durch Emissionen von 2 Mio. jungen Aktien zum Ausgabekurs von 7,00 EUR/Stück erhöht wird. Damit wird gleichzeitig die Anzahl der Aktien von 10 Mio. auf 12 Mio. erhöht. Der Börsenkurs der alten Aktie beträgt zurzeit 8,50 EUR je Stückaktie. Die vereinfachte Bilanz der Assmann Büromöbel AG zeigt von und nach der Kapitalerhöhung folgendes Bild:
neue liquide Mittel = alte liquiden Mittel + Anzahl Jungaktien * neues Ausgabekurs
= 10.000.000 + 2.000.000 * 7 EUR = 24.000.000 EUR
Der Mittelzufluss beträgt insgesamt 14.000.000 EUR (2.000.000 Aktien * 7 EUR Ausgabekurs). Das Grundkapital erhöht sich von 40 Mio. auf 48 Mio. EUR. Die Kapitalrücklage erhöht sich um den Mittelzufluss abzüglich der Erhöhung des Grundkapitals, also 6.000.000 Euro.
Bezugsrecht auf junge Aktien
Kapitalerhöhung bewirkt, dass Jungaktionäre hinzukommen und Aktienkurs sinkt
jede Zunahme der Jungaktionäre bewirkt, dass Mehrheitsverhältnisse sich zu Ungunsten d. Altaktionäre verändert und sich offene und stille Reserven auf mehr Aktionäre verteilen
Bei der Assmann Büromöbel AG ergibt sich folgende Berechnung zur Ermittlung des Mittelkurses und des Bezugsrechts:
Der Verlust, der durch die „Kursverwässerung“ entsteht (Kurs der alten Aktie 8,50 EUR – Mittelkurs 8,25 EUR = 0,25 EUR), ist der rechnerische Wert des Bezugsrechts.
Vermögenswert eines Altaktionärs nach der Kapitalerhöhung
Alternative 1: Teilnahme des Aktionärs an Kapitalerhöhung
Er verliert je Aktie: 8,50 – 8,25 = 0,25 EUR (rechnerischer Wert d. Bezugsrechts)
Er gewinnt je junge Aktie: 8,25 – 7,00 = 1,25 EUR
Somit bleibt sein Vermögen unverändert:
Bei 30 alten Aktien verliert er: 30 * 0,25 = 7,50 EUR
Alternative 2: Aktionär nimmt nicht an der Kapitalerhöhung teil
er erleidet Verlust durch Kursverlust der alten Aktien 30 * 0,25 = 7,50 EUR
durch Verkauf der Bezugsrechte erhält er Erlös 30 * 0,25 = 7,50 EUR
erleidet jedoch Stimmrechtsverlust durch verringerten prozentualen Anteil an Gesamtzahl der Aktien
3. Eintrittsgeld für einen neuen Aktionär
ïƒ muss zuerst Bezugsrechte erwerben, bevor er junge Aktien kaufen kann
Um 5 junge Aktien zu kaufen, muss er 25 Bezugsrechte erwerben:
Kaufpreis für 5 junge Aktien 5 * 7 = 35,00 EUR
+ 25 Bezugsrechte 25 * 0,25 = 6,25 EUR
= aufzubringender Betrag 41,25 EUR
Beispielaufgabe 2 Beteiligungsfinanzierung
Der Abteilungsleiter der Finanzabteilung der Pharma AG übermittelt Ihnen folgende Informationen:
Durch Beschluss der Hauptversammlung soll das Grundkapital um 2 Mio. EUR erhöht werden.
Alle alten und jungen Aktien weisen einen Nennwert in Höhe von 5,00 EUR je Aktie aus.
Der Börsenkurs der alten Aktie beträgt vor der Kapitalerhöhung 11,50 EUR.
Der Ausgabekurs soll 9,00 EUR betragen.
Die Bilanz der Pharma AG weist vor der Kapitalerhöhung folgende Werte aus:
Anmerkung zur Bilanz:
zu Grundstücke: sind im Wert von 1.000.000 EUR durch Grundschulden belastet.
zu TA & Maschinen: sind zu 100 % Eigentum der Pharma AG.
Erläutern Sie Gründe, die für die Finanzierungsalternative „Eigenfinanzierung in Form einer Kapitalerhöhung durch Aktienemission“ und für die Finanzierungsalternative „Fremdfinanzierung durch Aufnahme eines langfristigen Darlehens“ aus Sicht der Pharma AG sprechen können.
Erläutern Sie, ausgehend von der Bilanz vor der Aktienemission, zwei Möglichkeiten der Pharma AG, der Bank Kreditsicherheiten anzubieten.
Beurteilen Sie die Akzeptanz dieser beiden Kreditsicherungsmöglichkeiten aus Sicht der Bank.
Erläutern Sie durch rechnerischen Nachweis, welche Positionen der Bilanz betroffen sind und stellen Sie die Bilanz nach Durchführung der Kapitalerhöhung auf.
Der Mittelzufluss beträgt insgesamt 3.600.000,00 EUR (Mehrung der liquiden Mittel).
2. Davon entfallen auf die Erhöhung des Grundkapitals:
400.000 junge Aktien zu 5 EUR = 2.000.000,00 EUR
3. Der Rest wird der Kapitalrücklage zugeführt:
3.600.000 EUR – 2.000.000 EUR = 1.600.000 EUR
bzw. 400.000 junge Aktien zu 4 EUR Agio = 1.600.000 EUR
Der Aktionär Müller meldet sich telefonisch in der Finanzabteilung der Pharma AG. Er besitzt 220 alte Aktien der Pharma AG, die er zum Stückkurs von 8,50 EUR erworben hat. Er befürchtet, Nachteile durch die Kapitalerhöhung zu erleiden.
Unterbreiten Sie dem Aktionär Müller rechnerisch zwei Vorschläge, wie die befürchteten Nachteile vermieden werden können.
Bezugsverhältnis = 16 Mio. / 2 Mio. = 8 : 1
Das Bezugsverhältnis von 8 : 1 drückt aus, dass acht alte Aktien zum Bezug einer jungen Aktie berechtigen.
11,22 EUR pro Aktie ist der Mischkurs der durch Mischung der bisherigen Aktien mit dem höheren Börsenkurs mit den jungen Aktien zum niedrigen Erwerbskurs.
Bezugsrecht: 11,5 – 11,22 = 0,28 EUR
Es entsteht ein Verlust von 0,28 EUR pro Aktie der Altaktionäre, der durch die „Kursverwässerung“ entsteht.
1. Alternative: Teilnahme an der Kapitalerhöhung
Bezug von 27 jungen Aktien (220 Altaktien / 8 = 27,5) zu 9 EUR (neuer Ausgabekurs)
Es bleiben jedoch 4 Bezugsrechte übrig, diese werden für 1,12 EUR ( 4 * 0,28 EUR) verkauft
Er verliert insgesamt 61,60 EUR (220 * 0,28 EUR)
Er gewinnt insgesamt je junge Aktie 2,22 (11,2 EUR – 9 EUR)
ïƒ Das Vermögen des Aktionärs an der AG bleibt durch die Teilnahme an der Kapitalerhöhung erhalten, dies gilt auch für die Stimmrechte.
2. Alternative: Keine Teilnahme an der Kapitalerhöhung
220 Bezugsrechte * 0,28 EUR = 61,6 EUR Erlös aus Verkauf der Bezugsrechte
gleichzeitig erleidet er einen Kursverlust in Höhe von 61,60 EUR ((11,5 -11,22) * 220)
3. Alternative: Verkauf aller Bezugsrechte und Kauf junger Aktien mit diesem Erlös
Durch den Verkauf der Bezugsrechte erzielt der Aktionär einen Erlös in Höhe von 61,60 EUR
Für den Kauf einer jungen Aktie zahlt er 9,00 EUR + 8 Bezugsrechte zu je 0,28 EUR = 11,24 EUR
Dafür kann er 5 junge Aktien kaufen (61,60 EUR / 11,24)
ïƒ Er erzielt weder einen Gewinn noch einen Verlust (Rundungsdifferenz: 61,6 – 5*11,24 = eigentlich Null)
ïƒ finanziell ergibt sich für den Aktionär kein Nachteil, er erleidet jedoch einen Stimmrechtsverlust auf der Hauptversammlung
Beispielaufgabe 3 Beteiligungsfinanzierung
Die Assmann Büromöbel AG schafft für interne Zwecke einige neue Maschinen an. Der für die Investition erforderliche Kapitalbedarf beträgt 12.300.000,00 EUR. Weil das Kreditlimit ausgeschöpft ist, beabsichtigt die Büromöbel Assmann AG, eine Eigenfinanzierung in Form einer Kapitalerhöhung durch Aktienemission durchzuführen. Durch Beschluss der Hauptversammlung soll das Grundkapital um 7.000.000,00 EUR erhöht werden.
Alle alten und jungen Aktien weisen einen Nennwert in Höhe von 5,00 EUR je Aktie aus. Der Börsenkurs der alten Aktien beträgt vor der Kapitalerhöhung 24,00 EUR. Der Ausgabekurs soll 21,42 EUR betragen. Das Bezugsrecht kann gegen Einreichung des entsprechenden Gewinnanteilscheins ausgeübt werden.
Der Mittelzufluss beträgt insgesamt 29.988.000,00 EUR (Mehrung der liquiden Mittel).
2. Davon entfallen auf die Erhöhung des Grundkapitals:
1.400.000 junge Aktien zu 5 EUR = 7.000.000,00 EUR
3. Der Rest wird der Kapitalrücklage zugeführt:
29.988.000 EUR – 7.000.000 EUR = 22.988.000 EUR
bzw. 1.400.000 junge Aktien zu 4 EUR Agio = 22.988.000 EUR
Der Aktionär Spool besitzt 900 alte Aktien der Assmann Büromöbel AG, die er zum Stückkurs von 22,00 EUR erworben hat. Spoo befürchtet, Nachteile durch die Kapitalerhöhung zu erleiden. Unterbreiten Sie ihm zwei Vorschläge, wie die befürchteten Nachteile vermieden werden können.
Bezugsverhältnis = 21 Mio. / 7 Mio. = 3 : 1 ïƒ Das Bezugsverhältnis von 3 : 1 drückt aus, dass drei alte Aktien zum Bezug einer jungen Aktie berechtigen.
23,35 EUR pro Aktie ist der Mischkurs der durch Mischung der bisherigen Aktien mit dem höheren Börsenkurs mit den jungen Aktien zum niedrigen Erwerbskurs.
1. Alternative: Teilnahme an der Kapitalerhöhung
Bezug von 300 jungen Aktien (900 Altaktien / 3 = 300) zu 21,42 EUR (neuer Ausgabekurs)
dadurch zahlt er der Aktionär 6426 EUR:
Er verliert insgesamt 585 EUR (900 * 0,65 EUR)
Er gewinnt insgesamt je junge Aktie 1,93 (21,42 EUR – 23,35 EUR)
1,93 EUR * 300 junger Aktien = 579 EUR
ïƒ Das Vermögen des Aktionärs an der AG bleibt durch die Teilnahme an der Kapitalerhöhung erhalten, dies gilt auch für die Stimmrechte.
2. Alternative: Keine Teilnahme an der Kapitalerhöhung
900 Bezugsrechte * 0,645 EUR = 580,50 EUR Erlös aus Verkauf der Bezugsrechte
gleichzeitig erleidet er einen Kursverlust in Höhe von 580,50 EUR ((24-23,355) * 900)
ïƒ finanziell ergibt sich für den Aktionär kein Nachteil, er erleidet jedoch einen Stimmrechtsverlust auf der Hauptversammlung
3. Alternative: Verkauf aller Bezugsrechte und Kauf junger Aktien mit diesem Erlös
Durch den Verkauf der Bezugsrechte erzielt der Aktionär einen Erlös in Höhe von 585 EUR
Für den Kauf einer jungen Aktie zahlt er 21,42 EUR + 3 Bezugsrechte zu je 0,65 EUR = 23,37 EUR
ïƒ Er erzielt weder einen Gewinn noch einen Verlust (Rundungsdifferenz: 585 – 25*23,37
= eigentlich Null)
ïƒ finanziell ergibt sich für den Aktionär kein Nachteil, er erleidet jedoch einen Stimmrechtsverlust auf der Hauptversammlung
Innenfinanzierung
Selbstfinanzierung: Bildung von Gewinnrücklagen
Hierunter versteht man eine Finanzierung aus einbehaltenen Gewinnen (Gewinnthesaurierung), die nicht ausgeschüttet, sondern investiert werden. Durch diesen Vorgang erhöht sich das Eigenkapital.
Kapitalrücklage entsteht durch Ausgabe von Aktien über Nennwert
Gewinnrücklagen
gesetzlich, vorgeschrieben finanzielles Polster zur Deckung von (zukünftigen) Verlusten ïƒ Eine AG muss solange 5 % des Jahresüberschusses der gesetzl. Rücklage zuführen, bis diese zusammen mit der Kapitalrücklage mindestens 10 % des Grundkapitals beträgt.
freiwillig, Freitag Mittel zur Finanzierung von Investitionen
Beispielaufgabe 1 Bildung von Gewinnrücklagen
Folgende Daten der Spannplatten AG sind zum 31.12. des laufenden Geschäftsjahres gegeben:
Gewinnvortrag aus dem Vorjahr 180.000,00 EUR
Kapitalrücklage 16.000.000,00 EUR
Umsatzerlöse u. a. Erträge 80.000.000,00 EUR
gesetzliche Rücklage 5.000.000,00 EUR
Aufwendungen 64.000.000,00 EUR
andere Gewinnrücklagen 1.000.000,00 EUR
Gemäß §58 Abs. 2 AktG soll die offene Selbstfinanzierung ausgeschöpft werden. Die Dividende ist auf volle 10 Cent abzurunden. Es wurden 12 Mio. Stückaktien ausgegeben. Die Hauptversammlung stellt keine weiteren Beträge in andere Gewinnrücklagen ein.
Bestimmen Sie den Gewinn- bzw. Verlustvortrag für das neue Geschäftsjahr.
Ermitteln Sie das Eigenkapital der Spanplatten AG vor und nach der Gewinnverteilung.
Ermitteln Sie den Betrag der offenen Selbstfinanzierung.
Die Assmann Büromöbel AG baut ein neues Werk in Dortmund. Die Kosten werden auf 21 Mio. EUR geschätzt. Der Vorstand und der Aufsichtsrat planen diese Investition durch folgende Maßnahmen zu finanzieren:
1. Selbstfinanzierung durch Einbehaltung von Gewinn und
Aufsichtsrat und Vorstand der Assmann AG stellen den Jahresabschluss zum Jahresende fest und planen den maximal möglichen Betrag in die anderen Rücklagen einzustellen. Die Aktionäre sollen auch für das aktuelle Jahr eine Dividende in Höhe von 7 % erhalten. Der Hauptversammlung soll vorgeschlagen werden, den verbleibenden Restbetrag für die Finanzierung des Werkes ebenfalls in andere Gewinnrücklagen einzustellen.
Der Nennwert der Aktie beträgt 10,00 EUR.
Erstellen Sie die Gewinnverteilung unter Berücksichtigung des Auszugs aus dem Aktiengesetz für das aktuelle Jahr.
Erstellen Sie die neue Bilanz nach der Verteilung des Jahresüberschusses und der Banküberweisung der Dividenden an die Aktionäre.
Beurteilen Sie den Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat, die Investition teilweise durch offene Selbstfinanzierung zu finanzieren.
keine Abhängigkeit von Fremdkapitalbehörden
Mittelverwendung unterliegt keiner Rechenschaft
keine Sicherheiten notwendig
Kreditlinie nicht in Anspruch genommen
es fallen keine Tilgungs- und Zinszahlungen an (ggü. Kreditfinanzierung)
Neben der Selbstfinanzierung durch die Einbehaltung von Gewinnen planen Vorstand und Aufsichtsrat eine Kapitalerhöhung in Form einer Aktienemission. Das Grundkapital soll um 16 Mio. EUR erhöht werden.
Der Börsenkurs der alten Aktie beträgt aktuell 12,20 EUR.
Der Ausgabekurs der jungen Aktie soll 10,50 EUR betragen.
Emissionskosten sollen unbeachtet bleiben.
Ermitteln Sie das Bezugsverhältnis, den Mittelkurs und den rechnerischen Wert des Bezugsrechts.