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Endarbeit
Politik

Gymnasium Berlin

2,5, 2014

Markus B. ©
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Europawahlen 2014


Inhalt:

  1. Zentrale europäische Fragen, Probleme und Themen

  1. Jugendarbeitslosigkeit in den meisten EU-Mitgliedsstaaten

  2. Bankenkontrolle

  3. Arbeitnehmerfreizügigkeit

  4. Klima- und Energiepolitik

  5. Verbraucherschutz

  6. Flüchtlingspolitik

  7. Gleichstellungspolitik

  8. Demokratiedefizit der europäischen Institutionen

  1. Machtverteilung der Institutionen der EU

  1. Institutionen der EU allgemein

  2. Organigramm der Zusammenhänge zwischen den einzelnen politischen Organen

  3. Wie entstehen Richtlinien bzw. Gesetze

  1. Wahl des Europaparlaments

  1. Wer wird gewählt?

  2. Wer ist wahlberechtigt?

  3. Wie wird gewählt?

  4. Sitzverteilung 2009 und 2014

  1. Verschiedene Wahlplakate der Parteien

  2. Quellen


1.Zentrale europäische Fragen, Probleme und Themen


  1. Jugendarbeitslosigkeit in den meisten EU-Mitgliedsstaaten

Rund 24% aller jungen europäischen Menschen sind derzeit arbeitslos. In Griechenland und Spanien suchen sogar weit über 50% der jungen Menschen Arbeit. Es gibt Diskussionen darüber welche Beschäftigungsinitiativen von der europäischen Union ausgehen sollen und welche Wirkung sie zeigen sollen.

Die europäische Kommission erörtert zudem Maßnahmen für eine „Ausbildungs- bzw. Jugendgarantie“. Für die EU wäre es verheerend wenn eine ganze Generation ihre Zukunftshoffnungen verlieren würde. Viele Beobachter dieses Problems sprechen bereits von einer „lost generation“.

  1. Bankenkontrolle

Die Folgen der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrisen wiegen immer noch schwer in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Damit es nicht in den Mitgliedsstaaten zu einer noch höheren Verschuldung kommt soll eine „Bankenunion“ eingerichtet werden. Diese soll im Falle einer Krise selbst Rücklagen bilden.

Der Vorteil für die Bürger Europas ist, dass dabei die Steuerzahler entlastet werden.

  1. Arbeitnehmerfreizügigkeit

Durch die Arbeitnehmerfreizügigkeit können seit 2004 Menschen aus Bulgarien und Rumänien in Deutschland arbeiten. Es wird befürchtet, dass diese die Sozialsysteme Deutschlands ausnutzten könnten und es würde zu einer Armutszuwanderung kommen. Davor haben die Bürgerinnen und Bürger große Angst, da die Konkurrenz aus den Niedriglohnländern ihnen in nichts nachstehen.

Die Sprachkenntnisse ist der einzige Vorteil der deutschen Arbeitnehmer, die man aber schnell erlernen kann, wenn man Fleiß zeigt.

  1. Klima- und Energiepolitik

Die EU möchte Wert darauf legen „grüne Technologien“ zu entwickeln. Wenn diese zu Exportschlagern werden, könnte dies ein großes Problem für viele Arbeitnehmer werden da ihr Job auf dem Spiel stände. In Deutschland wäre dies z.B. in der Automobilindustrie zu finden. Trotz des Widerstandes der Industrien, die mit fossilen Energien arbeiten, ist in Europa der Ausbau regenerativer Energien weltweit vorbildlich.

  1. Verbraucherschutz

Die EU möchte ein Freihandelsabkommen mit den USA abschließen. Dabei muss sie die Verbraucher in Europa vor Produktpiraterie schützen. Zusätzlich spielt auch die Lebensmittelsicherheit eine entscheidende Rolle, damit jeder Verbraucher überprüfen kann was in seinem gekauften Produkt enthalten ist.

Außerdem sollen auch Handygebühren gesenkt werden, z.B. in Form von der Senkung der Gebühren für das telefonieren im Ausland. Diese Punkte sind aber stark davon abhängig wie die Wahlen ausgehen.

  1. Flüchtlingspolitik

Entscheidende Punkte über die entschieden werden muss sind zusammenhängend mit den Vorkehrungen die man an den Grenzen einrichten wird. Dabei stellt man sich die Fragen „Wie viele Flüchtlinge können noch aufgenommen werden“ oder „soll die Grenzbehörde Frontex verstärkt werden?“ und „soll eine „Festung Europa“ entstehen?“

In der Vergangenheit hat sich schon viel verändert, wie z.B. Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt oder in den Aufsichtsräten der Großkonzerne. Wie es weitergehen wird entscheidet unter anderem auch das Europaparlament.

  1. Demokratiedefizit

Das Europaparlament entscheidet über viele Dinge, wie z.B. in wie weit die EU-Kommission einschreiten darf. Außerdem werden über das Europaparlament die Diskussionen des Europäischen Rates und des Ministerrates öffentlich. In welche Richtung sich die EU entwickeln wird, entscheidet sich in Diskussionen und Besprechungen innerhalb des Europäischen Parlaments.


2. Machtverteilung der Institutionen der EU

  1. Institutionen der EU allgemein

Das EU-Parlament besteht aus 751 Abgeordneten aus 28 Mitgliedsstaaten die direkt gewählt werden. Es entscheidet mit dem EU-Rat bzw. dem Ministerrat über die EU-Richtlinien und EU-Verordnungen. Das Parlament und der Rat treffen sich zudem noch in gemeinsamen Beratungen.

Dies wird in dem Organigramm (s. Punkt 2.) verdeutlicht.

  1. Organigramm der Zusammenhänge zwischen den einzelnen politischen Organen

  1. Wie entstehen Richtlinien bzw. Gesetze

Die EU-Kommission gibt ihren Gesetzesvorschlag ab. Der EU-Rat und das EU-Parlament entscheiden über dieses Gesetz und korrigieren es oder nehmen es an. Wenn es korrigiert wird, wird die Kommission wieder darüber informiert und muss dem verbesserten Vorschlag (erste Vorlage) zustimmen oder ablehnen.

Danach versuchen der Rat und das Parlament den Gesetzesvorschlag wieder in einer zweiten Vorlage auszuarbeiten. Danach wird wieder die Kommission darüber in Kenntnis gesetzt und darf noch einmal entscheiden. Wenn bei dieser dritten Vorlesung des Gesetzesvorschlags keine Entscheidung fällt, verfällt dieser.


1. Wer wird gewählt

Die Partei EVP ist vergleichbar mit der deutschen CDU/CSU, die auch zu dieser Partei gehören. Sie strebt Demokratie und soziale Marktwirtschaft an. Sie bildet mit 74 Parteien aus 39 verschiedenen Ländern die größte Fraktion im EU-Parlament und stellt mehr Staats- und Regierungschefs im Rat und auch Mitglieder der Kommission als irgendeine andere europäische Partei.

Unsere deutsche Partei SPD ist Mitglied der europäischen Partei PES. Diese setzt sich für Demokratie, Solidarität und soziale Gerechtigkeit ein.

Die FDP ist wiederum ein Anhänger der EU-Partei ALDE. Sie setzten sich für Chancen für jeden einzelnen Menschen und für dafür eine Freiheitsordnung für die Bürgergesellschaft zu gestalten ein.

Die Grünen gehören zu der Partei EFA. Sie setzten sich für ökologische Verantwortung, integrative Demokratie und die Gleichstellungspolitik ein.

2. Wer ist wahlberechtigt?

In Deutschland und in allen anderen Mitgliedsstaaten ist man ab 18 Jahren wahlberechtigt. Eine Ausnahme ist jedoch Österreich dort darf man schon ab 16 Jahren wählen gehen.

Zur Wahl aufstellen lassen darf man sich ab 18-25 Jahren, da dies von jedem Land unterschiedlich vorgeschrieben wird.

3.Wie wird gewählt?

Es wird eine Partei gewählt. Diese Partei hat vor den Wahlen eine feste Liste angelegt in welcher sie verzeichnet hat welcher Kandidat in das Parlament kommt. Als Beispiel, wenn ein Kandidat der CDU die Nummer 36 auf der Liste hat und die CDU 36 Plätze im EU-Parlament bekommt, darf der Kandidat in das Parlament.

Bekommt die CDU aber nur 35 Plätze im Parlament, dann darf der Kandidat nicht ins Parlament, weil er nur auf Platz 36 gestellt war.

4.Verschiedene Wahlplakate der

Parteien


Hier möchte die AfD, dass Deutschland aus der EU austreten soll. Dies zeigt auch, dass die Partei sehr rechts orientiert ist.

Hier vertritt die Grüne ihre Position die Umwelt zu schützen, in dem sie fordert die AKWs abzuschalten und auf erneuerbare Energien umzusteigen.

5.Quellen


1.

2.

(Diese Bilder habe ich durch einen Screenshot auf dieser Seite gemacht)

3.

4.



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