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Aufsatz
Alte Geschichte

Universität, Schule

Ernst Abbe Gymnasium Berlin

Note, Lehrer, Jahr

2,Leu. 2017

Autor / Copyright
Stefanie E. ©
Metadaten
Preis 2.00
Format: pdf
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Ohne Kopierschutz
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sternsternsternsternstern_0.2
ID# 69654







Zur Entstehung der städtischen Selbstverwaltung

Die Stadt im Mittelalter war kein herrschaftsfreier Raum. Die Herren in der Stadt unterschieden sich zumindest anfangs prinzipiell kaum von den Kirchen- und Grundherren auf dem Lande. Trotzdem war die Stadt auch als Freiheitsraum ihrer Bewohner gekennzeichnet, Herrschaft bedeutete hier offenbar etwas anderes als auf dem Lande.

Die Bevölkerung der Stadt und das dazugehörige städtische Leben waren eingebettet in eine, auf Eigenrechten und Privilegien beruhende, Stadtherrschaft seitens der Könige, Bischöfe und weltlichen Herren. In der Periode der Entstehung von Städten waren die sogenannten „Bischofsstädte“ bestimmend, deren Herrschaft von einem Bischof ausgeübt wurde.

Ihm oblagen Verwaltung, Rechtsprechung und Kriegsführung. Die Könige als eigentliche, jedoch kaum anwesende Stadtherren, mussten sich hier auf die Bischöfe stützen und verliehen ihnen weitere Rechte. Gleichzeitig wurden die

Bischöfe noch enger an den König gebunden und in Verfassung und Verwaltung des Reiches integriert. Im Deutschen Reich band das sogenannte ottonisch-salische Reichskirchensystem die Bischöfe in die Reichsverfassung ein: Als Entgelt und Voraussetzung für ihre Leistungen für das Reich, bestehend aus Kriegs-, Abgabendienst und Beherbergung des Königs (servitium regis), wurde den Bischöfen eine Reihe königlicher Hoheitsrechte, sog.

Regalien, verliehen. Dazu gehörten z. B. Befestigungsrecht, Gerichtsbarkeit und Baurecht sowie

Münz-, Zoll- und Marktrecht. Derartige Privilegien bildeten die Grundlage der Stadtherrschaft und waren geprägt durch ein bischöfliches Interesse am

wirtschaftlichen Ausbau der Stadt. Die Stadtherrschaft der Bischöfe (wie auch der anderen Stadtherren) bestand also aus einer Vielzahl von Einzelrechten, die aus Privilegien oder aus der Grundherrschaft entstanden waren. Die Privilegien leiteten die Entwicklung zur Stadt im Rechtssinn ein und trennten diese rechtlich vom umliegenden Land ab.

Die Herrschaft wurde zunächst durch bestimmte Amtsträger und Ministerialen ausgeübt, die (z. B. in Köln) als Burggraf (=Stadtgraf) oder Schultheiß bezeichnet wurden. Schultheiß und Vogt übten oft konkurrierende Rechte aus; die Herrschaft war also, wie auf dem Lande, .....[Volltext lesen]

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Faktor. Bereits Mitte des 11. Jahrhunderts gab es erste Anzeichen für

Auseinandersetzungen zwischen Stadtbevölkerung und Stadtherr. Der berühmte Kölner Aufstand war aus heutiger Sicht eher spontan entstanden, kann jedoch schon als Beweis dienen, dass Spannungen existierten. Generell war immer häufiger zu beobachten, dass sich die Stadteinwohner zu Interessengemeinschaften zusammenschlossen, um so ihre Position gegenüber dem jeweiligen Stadtherrn zu stärken.

Dies weitete sich zu immer komplexerem selbst verantwortlichen, politischen Handeln der Stadtbewohner in erwähnten

genossenschaftlich organisierten Gruppen aus, die so eigene Interessen

gegenüber dem Stadtherrn durchsetzen konnten.

Diese sogenannten coniurationes (Eidgenossenschaften) waren konstituiert durch den gegenseitigen verpflichtenden Eid unter Gleichrangigen. Auf diese Weise sollte die innere Friedens- und Rechtsgemeinschaft gesichert werden. Diese Prozesse einer Gemeindebildung,die von den Königen und Stadtherren anfangs teils gefördert, zumindest aber nicht behindert wurden, führten zur Bildung von Repräsentationsorganen.

Dies ist als Beginn eines Prozesses anzusehen, an dessen Ende eine organisierte und weitgehend autonome Stadtgemeinde steht.

Um 1200 allerdings begannen die Könige einzugreifen, um das Entstehen und die Stärkung der coniurationes einzudämmen. Trotz dieser Eindämmungsversuche etablierten sich die

coniurationes; hieraus erwuchs schlie.....

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kann. Erst im späten Mittelalter drängten in vielen Städten auch die besser

gestellten Handwerker ins Stadtregiment und es kam vielerorts zu den

Zunftkämpfen um eine Beteiligung der Mittelschicht an der Ratsverfassung.

Im Verlauf des 12. und 13. Jahrhunderts emanzipierten sich die Bürger der

größeren und wirtschaftlich florierenden Städte zunehmend gegenüber ihren Stadtherren. Hierzu gehörte auch die unmittelbare Kontaktaufnahme zum König. Die Handlungsfähigkeit nach außen wuchs beständig: So traten sie in Vereinbarungen ihrer Herren mit Dritten ein oder schlossen selbstständig derartige Vereinbarungen, was letztlich der wachsenden Selbstkontrolle der eigenen Wirtschaftskraft diente.

Es ist nicht eindeutig, wie sich die Bürgerschaften rechtlich und sozial zusammensetzten. Sicher ist, dass sie nach der Konstitution der Gemeinden nach und nach selbst die Bedingungen der Zugehörigkeit und des Zuzugs in die Stadt regelten.

Als Folge der Entwicklungen kam es in vielen Städten seit etwa der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts zu Konflikten, weil die Zünfte eine Beteiligung am Ratsregiment beanspruchten. Diese Aufstände lassen sich jedoch nicht als Demokratisierungsprozess der Stadt verstehen.

Es ging den einzelnen Zünften und Kaufmannsgruppen in erster Linie um ihre jeweiligen Interessenvertretungen und Märkte, weniger jedoch um eine Änderung der politischen Strukturen. Auch wenn Stadtunru.....

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Trotz derartiger Kämpfe bleibt festzuhalten, dass sich bei den Stadtunruhen stets ein Bemühen um Frieden und Ausgleich zwischen den Parteien des alten und des jeweils neuen Rates beobachten lässt.

Es wurden Waffenstillstände geschlossen, Vermittler eingesetzt und am Ende eines Konflikts stand meist ein Ausgleich (Rezess). Dies bedeutet aber auch, dass die Aufständischen nur äußerst selten ihre Zielvorstellungen in dem Maße realisieren konnten, wie es

vielleicht gedacht war, sondern nur partielle Veränderungen erreichten. Dennoch wurde das Prinzip der städtischen Frei.....



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