Wirtschaftsrecht
Wirtschaftliches
Handeln der privaten Haushalte
1.1
Entscheidungen beim Konsum
Das
Missverhältnis zwischen den einerseits fast unbeschränkten
Bedürfnissen und den andererseits sehr wohl beschränkten Mittel (
Ressourcen ) zu deren Befriedigung zwingt den Menschen zum
Wirtschaften, d.h. zu wirtschaftlichen Handeln.
Bedürfnisse
und Güter
Existenzbedürfnisse:
Selbsterhaltungstrieb
des Menschen
lebensnotwendig
Kulturbedürfnisse:
Verlangen
nach Bildung, Unterhaltung, Reisen
Bedürfnisse
werden von der kulturellen Umgebung beeinflusst
Luxusbedürfnisse
überhöhte
Lebensunterhaltung
z.B.
teuren Sportartikel, ausgefallenen Essen
Das
ökonomische Prinzip
Größtmögliches
Ergebnis
|
Bestimmtes
Ergebnis
|
MAXIMALPRINZIP
|
MINIMALPRIZIP
|
Bestimmter
Einsatz
|
Geringstmöglicher
Einsatz
|
Güterarten
freie
Güter wirtschaftliche Güter
Luft
materielle
Güter immaterielle Güter
Patente,
Lizenzen
Produktionsgüter
Konsumgüter
Maschinen, Werkzeug
Verbrauchsgüter
Gebrauchsgüter
Schokolade
Handy
Bilder
in der Werbung
einprägsam
leicht
und schnell verständlich
lösen
unmittelbare Reaktionen aus ( z.B. Hunger )
sorgen
für Wiedererkennung ( z.B. im Geschäft )
sprechen
die Gefühlsebene an
Nachhaltigkeit
Def.:
Wer
nachhaltig wirtschaftet, befriedigt seinen gegenwärtige Bedürfnisse
so, dass auch künftige Generationen in ihren Möglichkeiten nicht
eingeschränkt werden.
→ Bsp.
Forstwirtschaft
Ökonomie
(Wirtschaft)
Soziales
Ökologie (Wirtschaft)
Problem:
Nachhaltiges Wirtschaften stößt an seine Grenzen, da es häufig zu
Zielkonflikten
kommt.
→
Umweltschutz kostet
Geld
→
Beseitigung von
Verzicht auf Kinderarbeit kostet Geld
1.2.
Geldwertstabilität und Inflation
Geschichte
des Geldes
Tauschhandel
: Fisch gegen Speer
Naturgeld
: Muscheln, Bernstein, Salz, Tee
Metallgeld
: Sesterzen, Taler, Gulden
Papiergeld
: Scheine, Münzen
Buchgeld
: Ãœberweisung
elektronisches
Geld : Kreditkarte
Funktionen
des Geldes
Zahlungsmittel
: Dazu muss es überall akzeptiert sein
Recheneinheit
: Damit lassen sich Preise vergleichen (→ Wertmaßstab)
Wertaufbewahrung
: Es kann jederzeit eingelöst werden
Inflation
Def.:
Unter
Inflation versteht man einen andauernden Anstieg des allgemeinen
Preisniveaus somit sinkt die Kaufkraft des Geldes.
Im
Fall einer galoppierenden Inflation (1923) kann das Geld seine
Funktionen nicht mehr erfüllen.
Ursache:
Geldmenge
steigt Waren und Güter sinken
Zinsniveau
steigt Export steigt
Drucken
von Geld Ölpreis steigt
Folgen:
Sparer
verlieren ihr Vermögen
Schuldner
profitieren von der Inflation
Zahlungsarten
und Zahlungsverkehr
Bargeld
ohne
Bargeld
konventionell
elektronisch
Scheck
Online-Banking
Ãœberweisung
Geldkarte
Lastschrift
Kreditkarte
Dauerauftrag
Kriterien
einer Geldanlage
Rentabilität
Sicherheit
Liquidität
Anlageformen
im Ãœberblick
Spareinlagen
: feste Verzinsung, hohe Sicherheit, geringe Rendite
Aktien
: Unternehmensanteil, Wertpapiere, BMW, Telekom AG
Termineinlagen
: befristete Anlage, Liquidität geringer als bei Spareinlage
Investmentfonds
: Risikostreuung
Verschuldung
Der
Kredit
Kreditnehmer
Kreditgeber
(Schuldner, Debitor)
(Gläubiger, Kreditor)
Geld
Tilgung,
Zins
Privatpersonen
Unternehmen
Staat
Kreditsumme
300.000€
-
Bearbeitungsgebühr 3.000€
Auszahlungsbetrag
297.000€
Zinsen
4.500€
Peff
= tatsächliche Kreditkosten x 100 x 12
Auszahlungsbetrag
x 6
tatsächliche
Kreditkosten = Bearbeitungsgebühr + Zinsen
2.
Rechtliches Handeln der privaten Haushalte
GG
= Grundgesetzbuch
BGB
= bürgerliches Gesetzbuch
StGB
= Strafgesetzbuch
HGB
= Handelsgesetzbuch
Funktionen
des Rechts
Friedensfunktion
Schutzfunktion
Ordnungsfunktion
Konfliktverhütung
Konfliktlösung
Ausgleichsfunktion
Eigentum
und Besitz:
Merke
: Eigentum und Besitz sind rechtliche Fachbegriffe und dürfen
keinesfalls
miteinander
verwechselt werden !
Besitz
: tatsächliche
Herrschaft über eine Sache ( §854 BGB )
Eigentum
: rechtliche
Herrschaft über einen Sache ( §854 BGB )
Beispiel:
Mietwohnung
Mieter
Vermieter
Besitzer
Eigentümer
pacta
sunt servanda = Verträge sind einzuhalten
Eine
Kaufverhandlung besteht aus einem Verpflichtungsgeschäft und zwei
Erfüllungsgeschäften
§
145
§929
V
K
§
147
Willenserklärung:
Man
kann seinen Willen (z.B. zum Abschluss eines Kaufvertrags) auf
verschiedene Art und Weise erklären (Formfreiheit)
schriftlich
mündlich
konkludent
(durch schlüssiges Handeln)
elektronische
Signatur
Ein
Prospekt stellt keinen verbindlichen Vertrag sondern ist lediglich
eine
invitatio ad offerendum Einladung zum Antrag
Schulaufgabe
in Wirtschaft und Recht
1.Rechtliches
Handeln der privaten Haushalte
1.1
GG=Grundgesetzbuch
BGB=Bürgerliches
Gesetzbuch
StGB=Strafgesetzbuch
HGB=Handelsgesetzbuch
1.3
Eigentum und Besitz
Besitz:
tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§854 BGB)
Eigentum:
rechtliche Herrschaft über eine Sache (§854 BGB)
1.4
Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen
1.5
Rechte des Käufers bei Sachmangel
§
433 Kaufvertrag
vereinbarte
Beschaffenheit fehlt §434 I Sachmangel
bei
Gefahrenübergang §446
Nur
wenn alle Tatbestandsmerkmale (TBM) erfüllt sind, liegt ein
Sachmangel vor
I.
vorrangig:
Anspruch auf
Nacherfüllung (§439)
Nachbesserung
Ersatzlieferung
Der
Kunde hat grundsätzlich das Wahlrecht (Ausnahme : § 439 III.)
II.
nachrangig:
Rücktritt
: § 323 I.
→
Leistung nicht wie
vertragsgemäß vereinbart erbracht
→
erfolglose
Fristsetzung
Minderung
→
nur möglich, wenn
ein Rücktrittsrecht besteht (s.o)
Schadensersatz
→
nur bei verschulden
(Vertretenmüssen) des Verkäufers (§ 280 I, 2)
1.6
Die rechtliche Stellung Minderjähriger
I.
Rechtsfähigkeit:
Sie
ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten
(z.B. aus einem Vertrag)
Beginn:
ab Geburt (§ 1 BGB) ist jeder Mensch, Träger von Rechten ( Recht
auf Leben,
Freiheit,
Gleichheit...) jeder Inhaber von Rechten hat in der Regel auch
Pflichten zu
tragen( Schulpflicht, Wehrpflicht)
II.
Geschäftsfähigkeit
Geschäftsfähig
ist, wer rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben kann.
Zustimmung
geschäftsunfähig:
0-6 Jahre (§104) → Willenserklärung nichtig (§105)
beschränkt
geschäftsfähig: 7-17 Jahre (§106) → Die Wirksamkeit der
Willenserklärung
ist von der
Zustimmung des
gesetzlichen
Vertreters abhängig.
Bis dahin ist
das Rechtsgeschäft
schwebend
unwirksam (§108 I)
Ausnahmen:
Taschengeld (§110) (Generaleinwilligung)
rechtlichen
Vorteil (§107) (Schenkung)
voll
geschäftsfähig: 18+ Jahre → Willenserklärung wirksam
III.
Deliktsfähigkeit
Deliktsfähig
ist, wer für einen vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten
Schaden, Schadensersatz leisten muss.
deliktsunfähig:
0-6 Jahre(§828 I BGB) → kein Schadensersatz aus unerlaubter
Handlung
beschränkt
deliktsfähig: 7-17 Jahre (§828 III BGB) → Schadensersatz nur,
wenn
erforderliche
die Einsicht vorhanden ist
voll
deliktsfähig: 18+ Jahre → Schadensersatz leisten
IV.Strafmündigkeit
Strafmündig
ist, wer für strafbare Handlungen (z.B Mord, Totschlag)
strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Geld- oder
Freiheitsstrafe)
strafunmündig:
0-13 Jahre (§19 StGB) → keine Bestrafung
beschränkt
strafmündig: 14-17 Jahre (§3 JGG) → vorhandene Einsicht +
sittliche
Reife
beeinflussen Strafmaß
voll
strafmündig: 18+ Jahre(§10 StGB)
Möglichkeit
: Anwendung des Jugendstrafrechts für Heran-
wachsende
(18-21)
1.7
Urheberrecht
Paragraphen
: §97; §106
Konsequenzen
von Raubkopien
2.
Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen
2.1
Gründung eines Unternehmens
Unzufriedenheit
Gewinnstreben
Selbstentfaltung
Marktlücke
Selbstverwirklichung
Einkommensverbesserung
eigener
Chef (=Unabhängigkeit)
2.2
Voraussetzung für eine Unternehmensgründung
persönlich:
Qualifikation
( fachlich (Meisterbrief), wirtschaftlich, menschlich)
Geschäftsfähigkeit
sachlich:
Branche
Standort
Rechtsform
Finanzierung
(Eigen- oder Fremdkapital)
rechtlich:
Befähigungsnachweis
Anmeldung
(Gewerbeamt, Handelsregister (HR))
2.3
Risiken bei der Unternehmensgründung
Viele
Unternehmen müssen schon bald nach ihrer Gründung INSOLVENZ
anmelden, d.h sie können ihre Schulden nicht mehr begleichen
Gründe:
Finanzierungsmängel
( hohe Darlehen bei der Bank, Kredite)
Informationsdefizite
( zu hohe Preise)
Qualifikationsmängel
(mangelnde Ausbildung, keine Meisterprüfung)
Planungsmängel
(keine Pläne für die Zukunft des Unternehmens
Familienprobleme
(Vernachlässigung der Familie wegen zu hohen Zeitaufwands)
Betriebsleistung
(Selbstüberschätzung)
Unvorhergesehenes
(Produktion von Artikeln deren Nachfrage gesunken ist)
2.4
Die Wahl der Rechtsform
Eigentumsverhältnisse
(Wer ist in welcher Form Eigentümer des UN)
Leitungsbefugnisse
(Wer trifft wichtige Entscheidungen ; Wer repräsentiert das UN)
Erfolgsbeteiligung
(Wie wir der Gewinn verteilt bzw. wer trägt den Verlust)
Haftung
(Wer trägt die Verantwortung gegenüber Gläubigern)
Finanzierung
(Wie kann sich das UN Kapital beschaffen)