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Zusammenfassung
Wirtschaftsrecht

Isar Gymnasium München

1, 2013

Dominique L. ©

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ID# 45585







Wirtschaftsrecht

  1. Wirtschaftliches Handeln der privaten Haushalte

    1.1 Entscheidungen beim Konsum


Das Missverhältnis zwischen den einerseits fast unbeschränkten Bedürfnissen und den andererseits sehr wohl beschränkten Mittel ( Ressourcen ) zu deren Befriedigung zwingt den Menschen zum Wirtschaften, d.h. zu wirtschaftlichen Handeln.



Bedürfnisse und Güter


  1. Existenzbedürfnisse:

  • Selbsterhaltungstrieb des Menschen

  • lebensnotwendig

    1. Kulturbedürfnisse:

  • Verlangen nach Bildung, Unterhaltung, Reisen

  • Bedürfnisse werden von der kulturellen Umgebung beeinflusst


    1. Luxusbedürfnisse

  • überhöhte Lebensunterhaltung

  • z.B. teuren Sportartikel, ausgefallenen Essen



    Das ökonomische Prinzip


    Größtmögliches Ergebnis

    Bestimmtes Ergebnis


    MAXIMALPRINZIP


    MINIMALPRIZIP

    Bestimmter Einsatz

    Geringstmöglicher Einsatz



    Güterarten


    freie Güter wirtschaftliche Güter

    Luft


    materielle Güter immaterielle Güter

    Patente, Lizenzen




    Produktionsgüter Konsumgüter

    Maschinen, Werkzeug




    Verbrauchsgüter Gebrauchsgüter

    Schokolade Handy



    Bilder in der Werbung


  • einprägsam

  • leicht und schnell verständlich

  • lösen unmittelbare Reaktionen aus ( z.B. Hunger )

  • sorgen für Wiedererkennung ( z.B. im Geschäft )

  • sprechen die Gefühlsebene an


    Nachhaltigkeit


    Def.:

    Wer nachhaltig wirtschaftet, befriedigt seinen gegenwärtige Bedürfnisse so, dass auch künftige Generationen in ihren Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden.


    → Bsp. Forstwirtschaft






    Ökonomie (Wirtschaft)







    Soziales Ökologie (Wirtschaft)



    Problem: Nachhaltiges Wirtschaften stößt an seine Grenzen, da es häufig zu

    Zielkonflikten kommt.


    → Umweltschutz kostet Geld

    → Beseitigung von Verzicht auf Kinderarbeit kostet Geld



    1.2. Geldwertstabilität und Inflation


    Geschichte des Geldes


    Tauschhandel : Fisch gegen Speer

    Naturgeld : Muscheln, Bernstein, Salz, Tee

    Metallgeld : Sesterzen, Taler, Gulden

    Papiergeld : Scheine, Münzen

    Buchgeld : Ãœberweisung

    elektronisches Geld : Kreditkarte


    Funktionen des Geldes


  • Zahlungsmittel : Dazu muss es überall akzeptiert sein

  • Recheneinheit : Damit lassen sich Preise vergleichen (→ Wertmaßstab)

  • Wertaufbewahrung : Es kann jederzeit eingelöst werden



    Inflation


    Def.:

    Unter Inflation versteht man einen andauernden Anstieg des allgemeinen Preisniveaus somit sinkt die Kaufkraft des Geldes.

    Im Fall einer galoppierenden Inflation (1923) kann das Geld seine Funktionen nicht mehr erfüllen.

    Ursache:

    Geldmenge steigt Waren und Güter sinken

    Zinsniveau steigt Export steigt

    Drucken von Geld Ölpreis steigt


    Folgen:

  • Sparer verlieren ihr Vermögen

  • Schuldner profitieren von der Inflation


    Zahlungsarten und Zahlungsverkehr


    Bargeld








    ohne Bargeld


    konventionell elektronisch

  • Scheck Online-Banking

  • Ãœberweisung Geldkarte

  • Lastschrift Kreditkarte

  • Dauerauftrag


    Kriterien einer Geldanlage


    Rentabilität






    Sicherheit Liquidität



    Anlageformen im Ãœberblick


    1. Spareinlagen : feste Verzinsung, hohe Sicherheit, geringe Rendite

    2. Aktien : Unternehmensanteil, Wertpapiere, BMW, Telekom AG

    3. Termineinlagen : befristete Anlage, Liquidität geringer als bei Spareinlage

    4. Investmentfonds : Risikostreuung


    Verschuldung


















    Der Kredit


    Kreditnehmer Kreditgeber

    (Schuldner, Debitor) (Gläubiger, Kreditor)

    Geld

    Tilgung, Zins


  • Privatpersonen

  • Unternehmen

  • Staat



    Kreditsumme 300.000€

    - Bearbeitungsgebühr 3.000€


    Auszahlungsbetrag 297.000€

    Zinsen 4.500€


    Peff = tatsächliche Kreditkosten x 100 x 12


    Auszahlungsbetrag x 6


    tatsächliche Kreditkosten = Bearbeitungsgebühr + Zinsen

        2. Rechtliches Handeln der privaten Haushalte


    GG = Grundgesetzbuch

    BGB = bürgerliches Gesetzbuch

    StGB = Strafgesetzbuch

    HGB = Handelsgesetzbuch


    Funktionen des Rechts



    Friedensfunktion Schutzfunktion


    Ordnungsfunktion



    Konfliktverhütung Konfliktlösung



    Ausgleichsfunktion






    Eigentum und Besitz:


    Merke : Eigentum und Besitz sind rechtliche Fachbegriffe und dürfen keinesfalls

    miteinander verwechselt werden !


    Besitz : tatsächliche Herrschaft über eine Sache ( §854 BGB )

    Eigentum : rechtliche Herrschaft über einen Sache ( §854 BGB )


    Beispiel: Mietwohnung



    Mieter Vermieter

    Besitzer Eigentümer



    pacta sunt servanda = Verträge sind einzuhalten


    Eine Kaufverhandlung besteht aus einem Verpflichtungsgeschäft und zwei Erfüllungsgeschäften


    § 145

    §929

    V K

    § 147



    Willenserklärung:

    Man kann seinen Willen (z.B. zum Abschluss eines Kaufvertrags) auf verschiedene Art und Weise erklären (Formfreiheit)


  • schriftlich

  • mündlich

  • konkludent (durch schlüssiges Handeln)

  • elektronische Signatur


    Ein Prospekt stellt keinen verbindlichen Vertrag sondern ist lediglich

    eine invitatio ad offerendum Einladung zum Antrag


            1. Schulaufgabe in Wirtschaft und Recht




      1.Rechtliches Handeln der privaten Haushalte


    1.1 GG=Grundgesetzbuch

    BGB=Bürgerliches Gesetzbuch

    StGB=Strafgesetzbuch

    HGB=Handelsgesetzbuch



    1.3 Eigentum und Besitz

    Besitz: tatsächliche Herrschaft über eine Sache (§854 BGB)

    Eigentum: rechtliche Herrschaft über eine Sache (§854 BGB)






    1.4 Rechte des Verbrauchers bei Pflichtverletzungen

    1.5 Rechte des Käufers bei Sachmangel


    § 433 Kaufvertrag

    vereinbarte Beschaffenheit fehlt §434 I Sachmangel

    bei Gefahrenübergang §446


    Nur wenn alle Tatbestandsmerkmale (TBM) erfüllt sind, liegt ein Sachmangel vor


    I. vorrangig:

    Anspruch auf Nacherfüllung (§439)


    Nachbesserung Ersatzlieferung


    Der Kunde hat grundsätzlich das Wahlrecht (Ausnahme : § 439 III.)

    II. nachrangig:

  • Rücktritt : § 323 I.

    → Leistung nicht wie vertragsgemäß vereinbart erbracht

    → erfolglose Fristsetzung

  • Minderung

    → nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht besteht (s.o)

  • Schadensersatz

    → nur bei verschulden (Vertretenmüssen) des Verkäufers (§ 280 I, 2)


    1.6 Die rechtliche Stellung Minderjähriger

    I. Rechtsfähigkeit:

    Sie ist Voraussetzung für die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten (z.B. aus einem Vertrag)

    Beginn: ab Geburt (§ 1 BGB) ist jeder Mensch, Träger von Rechten ( Recht auf Leben,

    Freiheit, Gleichheit...) jeder Inhaber von Rechten hat in der Regel auch

    Pflichten zu tragen( Schulpflicht, Wehrpflicht)


    II. Geschäftsfähigkeit

    Geschäftsfähig ist, wer rechtlich wirksame Willenserklärungen abgeben kann.


    Zustimmung








    geschäftsunfähig: 0-6 Jahre (§104) → Willenserklärung nichtig (§105)

    beschränkt geschäftsfähig: 7-17 Jahre (§106) → Die Wirksamkeit der

    Willenserklärung ist von der

    Zustimmung des gesetzlichen

    Vertreters abhängig. Bis dahin ist

    das Rechtsgeschäft schwebend

    unwirksam (§108 I)

    Ausnahmen: Taschengeld (§110) (Generaleinwilligung)

    rechtlichen Vorteil (§107) (Schenkung)

    voll geschäftsfähig: 18+ Jahre → Willenserklärung wirksam


    III. Deliktsfähigkeit

    Deliktsfähig ist, wer für einen vorsätzlich oder fahrlässig angerichteten Schaden, Schadensersatz leisten muss.


    deliktsunfähig: 0-6 Jahre(§828 I BGB) → kein Schadensersatz aus unerlaubter

    Handlung

    beschränkt deliktsfähig: 7-17 Jahre (§828 III BGB) → Schadensersatz nur, wenn

    erforderliche die Einsicht vorhanden ist

    voll deliktsfähig: 18+ Jahre → Schadensersatz leisten


    IV.Strafmündigkeit

    Strafmündig ist, wer für strafbare Handlungen (z.B Mord, Totschlag) strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden kann (z.B. Geld- oder Freiheitsstrafe)


    strafunmündig: 0-13 Jahre (§19 StGB) → keine Bestrafung

    beschränkt strafmündig: 14-17 Jahre (§3 JGG) → vorhandene Einsicht + sittliche

    Reife beeinflussen Strafmaß

    voll strafmündig: 18+ Jahre(§10 StGB)

    Möglichkeit : Anwendung des Jugendstrafrechts für Heran-

    wachsende (18-21)


    1.7 Urheberrecht


    Paragraphen : §97; §106

    Konsequenzen von Raubkopien







    2. Wirtschaftliches und rechtliches Handeln im Unternehmen


    2.1 Gründung eines Unternehmens

  • Unzufriedenheit

  • Gewinnstreben

  • Selbstentfaltung

  • Marktlücke

  • Selbstverwirklichung

  • Einkommensverbesserung

  • eigener Chef (=Unabhängigkeit)


    2.2 Voraussetzung für eine Unternehmensgründung


    persönlich:

  • Qualifikation ( fachlich (Meisterbrief), wirtschaftlich, menschlich)

  • Geschäftsfähigkeit

    sachlich:

  • Branche

  • Standort

  • Rechtsform

  • Finanzierung (Eigen- oder Fremdkapital)

    rechtlich:

  • Befähigungsnachweis

  • Anmeldung (Gewerbeamt, Handelsregister (HR))


    2.3 Risiken bei der Unternehmensgründung


    Viele Unternehmen müssen schon bald nach ihrer Gründung INSOLVENZ anmelden, d.h sie können ihre Schulden nicht mehr begleichen


    Gründe:

  • Finanzierungsmängel ( hohe Darlehen bei der Bank, Kredite)

  • Informationsdefizite ( zu hohe Preise)

  • Qualifikationsmängel (mangelnde Ausbildung, keine Meisterprüfung)

  • Planungsmängel (keine Pläne für die Zukunft des Unternehmens

  • Familienprobleme (Vernachlässigung der Familie wegen zu hohen Zeitaufwands)

  • Betriebsleistung (Selbstüberschätzung)

  • Unvorhergesehenes (Produktion von Artikeln deren Nachfrage gesunken ist)


    2.4 Die Wahl der Rechtsform


  • Eigentumsverhältnisse (Wer ist in welcher Form Eigentümer des UN)

  • Leitungsbefugnisse (Wer trifft wichtige Entscheidungen ; Wer repräsentiert das UN)

  • Erfolgsbeteiligung (Wie wir der Gewinn verteilt bzw. wer trägt den Verlust)

  • Haftung (Wer trägt die Verantwortung gegenüber Gläubigern)

  • Finanzierung (Wie kann sich das UN Kapital beschaffen)


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