Freier Kapitalverkeh­r in der EU: Historische Entwicklung & Richtlinien
1.069 Wörter / ~3½ Seiten BHAK Monsbergergasse Graz
Freier Kapitalverkehr: allgemeiner Rahmen Die Römischen Verträge sahen in bezug auf die Liberalisierung des Kapitalverkehrs keinerlei förmliche Verpflichtung vor: Diese sollte nur erfolgen, „soweit es für das Funktionieren des Gemeinsamen Marktes notwendig ist (Artikel 67 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) in der Originalversion von 1957). Folglich beinhalteten die ersten einschlägigen Richtlinien aus den Jahren 1960 und 1962 auch nur eine unvollständige Liberalisierung und enthielten zahlreiche Schutzklauseln, von denen die Mitgliedstaaten im übrigen regen Gebrauch machten. Im Mai 1986 gibt die Kommission der Errichtung eines europäischen Finanzraums einen starken Impuls: Ihr „Programm für die Liberalisierung des Kapitalverkehrs in der Gemeinschaft…[mehr anzeigen]