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Seminararbeit
Erziehungswissenschaf­t

Johannes Kepler Universität Linz - JKU

Herr Simlow

Adam M. ©
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ID# 8742







MUSLIMISCHE FRAUEN


Inhaltsverzeichnis


1. Einleitung S. 3


2. Die Weltreligion Islam S. 4

2.1 Die 5 Säulen des Islam S. 4


3. Die heilige Schrift - Der Koran S. 5

3.1 Die Schöpfungslehre des Korans - über die S. 6

Gleichheit von Mann und Frau

3.2 Rechte und Pflichten von Mann und Frau - über S. 7

die Unterschiede von Mann und Frau

4. Starke Frauen - Rebellinnen der islamischen Welt S. 17

4.1 Shirin Ebadi / Iran S. 17

4.2 Sima Samar / Afghanistan S. 18

4.3 Rajaa Al- Khuzai / Irak S. 19

4.4 Rana Husseini / Jordanien S. 20

4.5 Latifa Jbabdi / Marokko S. 21


5. Interview S. 22


6. Fazit S. 29


7. Quellenangaben S. 30


8. Verknüpfungen S. 32


1. Einleitung


Durch das Seminar interkulturelle und transkulturelle Bildungskonzepte konnten wir viele neue und interessante Eindrücke gewinnen. Besonders inspiriert hat uns ein Film über zwei junge Frauen mit türkischem Migrationshintergrund, die über ihr Leben hier in Deutschland und den damit verbundenen Problemen und Vorurteilen erzählten.

Im Anschluss an den Film entstand unter uns Studenten eine anregende Diskussion. Die verschiedenen Ansichtsweisen über muslimische Frauen und deren Rechte und Pflichten wie beispielsweise das Kopftuchtragen regten uns zum Nachdenken an. Ist das Kopftuch Ausdruck des Glaubens oder eine reine Unterdrückung der Frau durch den Mann? Um vorurteilslose Antworten zu finden, stellte sich für uns vor allem die Frage, wie emanzipiert muslimische Frauen in ihren Heimatländern leben.

Auf diese Frage möchten wir in unserer Hausarbeit genauer eingehen und herausfinden, ob man von einer neuen emanzipierten Generation der islamischen Frauen sprechen kann. Dazu war es notwendig herauszufinden, was die islamischen Schriften über die Stellung der Frau in Familie und Gesellschaft besagen. Dabei spielt auch die Interpretation der Koranverse, den Suren, eine bedeutende Rolle.


Die Hausarbeit gibt lediglich einen kurzen Einblick in die komplexe Thematik und soll diese keineswegs abschließen oder hinreichend klären. Vielmehr soll sie Einblicke über die Kultur und das Leben islamischer Frauen vermitteln. Zu bemerken ist auch, dass wir uns auf die Hauptthesen des Islam beziehen und nicht auf die Unterschiede in den einzelnen islamischen Ländern eingehen, da dies den Rahmen der Hausarbeit sprengen würde.


Zu Beginn der Hausarbeit werden wir auf den Islam und seine fünf Säulen eingehen. Im Anschluss daran, werden die heilige Schrift (der Koran), das islamische Recht (Scharia) und die Sunna genauer betrachtet. Anschließend wird die Gleichheit von Mann und Frau in der Schöpfungsgeschichte des Korans, festgemacht an Koranversen, herausgearbeitet.

Weiter werden die prägnantesten Rechte und Pflichten von Mann und Frau, wie sie im Koran verankert sind, beschrieben. Im nächsten Punkt wird anhand von fünf muslimischen Frauenrechtlerinnen aus unterschiedlichen Ländern die Situation der Frauen Mohammeds verdeutlicht und deren Rebellion aufgezeigt. Als praktischen Teil haben wir die Form des qualitativen Interviews gewählt.

Darin antwortet eine in Deutschland lebende muslimische Frau auf unsere Fragen. In unserem abschließenden Fazit beziehen wir selbst Stellung zur bearbeiteten Thematik und versuchen unsere Fragestellung - in wieweit man von einer neuen emanzipierten islamischen Frauengeneration sprechen kann - zusammenfassend zu beantworten.


2. Die Weltreligion Islam


Der monotheistische Islam ist mit 1,3 Mrd. Anhängern die jüngste und am schnellsten wachsende der fünf großen Religionen. Er basiert auf Allahs (arab. Eingott) Offenbarungen gegenüber dem Propheten Mohammed, die im Koran festgehalten sind. Im Gegensatz zum Eingott Allah, der die Welt erschaffen hat ist Mohammed sterblich und nicht unfehlbar.[1]


2.1 Die Fünf Säulen des Islam


Gemäß dem Koran wird von den Gläubigen verlangt, sich an fünf religiöse Grundpflichten zu

halten. Diese regeln individuelles, wie auch soziales Handeln der Muslime.

Hierzu gehört das Glaubensbekenntnis, das fünfmal täglich zu führende Gebet in Richtung

Mekka, das Einhalten des Fastenmonats Ramadan, das Begleichen der Almosensteuer und die

Pilgerfahrt nach Mekka. Da die weibliche Menstruation als unrein gilt, sind Frauen während

dieser von den Pflichten befreit. Dieses betrifft aber nicht die Almosengabe und auch das

Fasten im Ramadan muss nachgeholt werden.[2]


3. Die heilige Schrift – Der Koran


Der Koran (arab. oft zu lesendes Buch) ist die heilige Schrift der Mohammedaner, in der Mohammeds empfangene Offenbarungen von Allah niedergeschrieben sind. Der Koran gilt im Islam als Wort Gottes. Sprache, Aufbau und Wort des Korans sind rhetorisch. Der Koran umfasst 114 Kapitel, Suren genannt. In ihm wird die Heilsgeschichte dargestellt, die mit der Entstehung der Welt beginnt und mit den Offenbarungen des Propheten Mohammeds endet.

Mohammed wurde im Jahre 570, nach christlicher Zeitrechnung, in Mekka geboren. Vierzig Jahre später erhielt er seine ersten göttlichen Offenbarungen durch den Erzengel Gabriel. Im Jahre 613 begann er öffentlich zu predigen und wurde anfänglich in ganz Mekka angefeindet.[3] In Mohammeds Leben spielten Frauen eine bedeutende Rolle. Er war bis zu seinem Tode im Alter von 62 insgesamt dreizehnmal verheiratet.

Im Koran erhält er, hinsichtlich seiner Ehen, eine Sonderstellung. Seinen männlichen Anhängern waren höchstens vier Ehen gestattet. Historisch betrachtet war der erste Mensch, den Mohammed zum Islam bekehrte, seine erste Frau Chadidja. Sie und seine weiteren Frauen werden im Koran auch als Mütter der Gläubigen bezeichnet. Sie waren sehr unterschiedlich und auf ihre Weise war jede von ihnen etwas Besonderes:

„O ihr Frauen des Propheten, ihr seid nicht wie andere Frauen“[4]


Mohammeds Verhaltensweise gegenüber Frauen war zu damaliger Zeit unkonventionell. Er

respektierte sie und behandelte sie gut. Er hatte sich in familiären, wie auch in politischen

Angelegenheiten mit ihnen beraten. Mohammeds partnerschaftliche Beziehungen zu Frauen

gelten als Grundlage der Familiengesetzte, die der Koran vermittelt. Seine Inhalte richten sich

an Männer und an Frauen gleichermaßen:

„Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist - sei es Mann oder Frau - und dabei gläubig sind, werden ins Paradies eingehen und nicht im geringsten Unrecht erleiden.“[5]

Die Lehre desKorans verbot sogar einige frauendiskriminierende Regelungen der vormohammedanischenPraxis und verbesserte somit die religiöse und gesellschaftliche Stellung der Frau.


Das islamische Recht, die Scharia (arab. Weg) umfasst Bestimmungen zu allen Lebensbereichen wie Erbrecht, Ehe- und Familienrecht, Straf- und Prozessrecht und regelt das religiöse und soziale Verhalten des Einzelnen und der muslimischen Gemeinschaft (Umma).

Bereits im 7. Jh. kam es zu einer Spaltung des Islams. Daraus gingen die Schiiten und die Sunniten wie auch andere kleine Strömungen hervor. Der Großteil der Muslime gehört der Hauptrichtung der Sunniten an, ihr Name leitet sich ab von der Sunna (Überlieferung), den überlieferten Gewohnheiten des Propheten, die neben dem Koran als Richtlinie für das Leben eines gläubigen Muslims gelten.Sie wurde später von Islamwissenschaftlern kritisch analysiert und in den so genannten Hadithen zusammengetragen.[6]




Mann und Frau


Mann und Frau können der islamischen Lehre nach, unabhängig von ihren Unterschieden auf mehreren Ebenen, als Wesen von gleichem Wert betrachtet werden. Häufig wird sich bei der Begründung dieser Gleichwertigkeit zunächst auf die islamische Schöpfungslehre gestützt, nach der Männer und Frauen ebenbürtig, aus einem Wesen erschaffen wurden:

„Ihr Menschen! Fürchtet euren Herrn, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen

hat, und aus ihm das ihm entsprechende andere Wesen, und der aus ihnen beiden viele

Männer und Frauen hat (hervorgehen und) sich (über die Erde) ausbreiten lassen!“[7]


Er ist es, der euch aus einem einzigen Wesen geschaffen und aus ihm das ihm

entsprechende andere Wesen (als seine Gattin) gemacht hat, damit er bei ihr ruhe.“[8]


Im Bezug auf das Diesseits wird Männern und Frauen im Koran die gleiche Belohnung

für ihre Taten zugesprochen:

„Da erhörte sie ihr Herr (mit den Worten): Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, (gleichviel ob) männlich oder weiblich. Ihr gehört (ja als Gläubige) zueinander (ohne Unterschied des Geschlechts). [ .].“ [9]

Weiterhin können sie gleichermaßen auf eine Belohnung im Jenseits und ein Eintreten

in das Paradies hoffen:

„Und wenn einer tut, was recht ist, (gleichviel ob) männlich oder weiblich, und dabei

gläubig ist, werden wir ihn (dereinst) bestimmt zu einem guten Leben wiedererwecken.

Und wir werden ihnen den Lohn bestimmt für ihre besten Taten erstatten (ohne ihre

schlechten Taten anzurechnen).“[10]


„Diejenigen aber, die handeln, wie es recht ist, (gleichviel ob) männlich oder weiblich, und dabei gläubig sind, werden (dereinst) in das Paradies eingehen, und ihnen wird (bei der Abrechnung) nicht ein Dattelkerngrübchen Unrecht getan.“[11]


Somit wird Männern und Frauen von ihrem Wesen her, in der islamischen Vorstellung vor Allah, der gleiche Wert zuerkannt. Jedoch werden deutliche biologische Unterschiede zwischen den Geschlechtern eingeräumt, die auch eine bestimmte Aufgabenverteilung unumgänglich machen.Der Frau obliegen damit die Familienfürsorge und die häuslichen Tätigkeiten, dem Mann hingegen die außerhäusliche Erwerbstätigkeit sowie alle öffentlichen Handlungen.

Aus dieser Rollenverteilung lassen sich nach islamischem Verständnis auch unterschiedliche, damit verbundene Rechte und Pflichten ableiten, auf die im folgenden Punkt 3.2 eingegangen wird.


3.2 Rechte und Pflichten von Mann und Frau - über die Unterschiede

von Mann und Frau


Eine genaue Definition der Stellung der Frau in muslimischen Ländern kann nicht gegeben werden, da zweierlei Denkweisen bei den Muslimen vorherrschen. Die einen leiten die traditionelle Rollenverteilung von Mann und Frau, die als gottgegeben und unveränderbar gilt, aus dem Koran und der Sunna ab und leben danach. Andere wiederum, leben zwar nach den Geboten des Korans, legen die Gesetze allerdings gemäß heutiger Lebens- und Denkweisen fortschrittlicher Musliminnen und Muslime aus.

Zu betonen ist, dass längst nicht alles, was das Leben von Musliminnen bis heute existentiell bestimmt oder doch berührt, im Islam begründet ist, auch wenn dieser beansprucht, das ganze Leben seiner Gläubigen zu prägen.[12]

Die Rechte und Pflichten von Mann und Frau sind in einigen Ländern bereits ein wenig modernisiert worden, sie sind jedoch trotz allem stark an die Scharia angelehnt. Modernisierungsprozesse wurden in einigen Ländern mehr oder weniger durchgesetzt, mancherorts jedoch umgehend widerlegt. „Die Begegnung mit Europa, mit anderen Lebensformen und der folgende starke ökonomische Wandel führten zu Veränderungen im familiären und im sozialen Leben generell, dies allerdings insbesondere in den urbanen Mittel- und Oberschichten.

Länger erhalten blieben hingegen Sozialstrukturen des bäuerlichen Volkes und der Beduinen“ (vgl. Ende/ Steinbach 2005, S.675). Da in der muslimischen Welt, trotz etlichen Modernisierungsprozessen der letzten Jahre, weiterhin traditionelle Lebensweisen stark ausgelebt werden, möchten wir uns hier weitgehend auf die fundamentalistische Umsetzung der wichtigsten Rechte und Pflichten beschränken, die in wenigen Ländern noch in dieser Form vorherrscht.


►Die Aufgabenverteilung

Mann und Frau haben laut Scharia festgelegte Aufgaben zu erfüllen. Die Frau ist für den Haushalt und die Kinder zuständig, während der Mann arbeiten geht und Geld verdient. Er besitzt die Verantwortung für seine Familie und die Frau:

Die Männer haben Vollmacht und Verantwortung gegenüber den Frauen, weil Gott die einen vor den anderen bevorzugt hat und weil sie (Frauen) von ihrem Vermögen ausgeben. […].“ [13]


„In den meisten Verfassungen wird die Familie als Keimzelle oder Basis des Staates definiert und der Mann ist deren Oberhaupt. Der männliche Part ist gleichzeitig der Repräsentant der Öffentlichkeit“ (vgl. Ende/ Steinbach 2005, S. 675).




Das Ansehen einer Frau steigt in religiösen Familien mit jedem geborenen Kind. Insbesondere wenn sie einen Jungen gebärt.[14]Der älteste Sohn nimmt im Islam eine besondere Rolle ein, denn er ist im Falle des plötzlichen Todes des Vaters für seine jüngeren Geschwister verantwortlich. Er übernimmt Aufgaben wie z.B. das Versorgen der Mutter im Alter und die Verheiratung seiner Schwestern.[15] Kommen nacheinander nur Mädchen zur Welt, gebärt die Frau so lange weiter, bis ein Junge das Licht der Welt erblickt.

Oft wird die Frau in ländlichen Gebieten von ihrem Mann unter Druck gesetzt, ihm einen männlichen Nachfolger zu schenken. Die Frau fühlt sich erst seelisch befreit, wenn ein Stammhalter auf die Welt kommt. In städtischen Gebieten des Landes sind Großfamilien mit bis zu zehn Kindern sehr selten aufzufinden.[16] Die Eltern genießen im Islam großen Respekt ihrer Kinder. Hadithe preisen die Mutter und versprechen Vätern, die ihre Töchter lieben, sie gut erziehen und verheiraten, das Paradies.[17] Des Weiteren wird die Liebe zu den Eltern in der folgenden Sure als Aufgabe des Menschen genannt:

„Und Wir haben dem Menschen aufgetragen, seine Eltern gut zu behandeln. Seine Mutter hat ihn unter widrigen Umständen getragen und unter widrigen Umständen geboren. […].“ [18]



In das Genre des Familienrechts gehört die Polygamie(Mehrehe). Der Mann darf laut dem Koran maximal vier Frauen heiraten, wobei die erste Frau einer Zweitehe zustimmen muss. Mohammed drückt die Bestimmungen zu polygamen Ehen folgendermaßen aus:

„Und wenn ihr fürchtet, gegenüber den Waisen nicht gerecht zu sein, dann heiratet was euch an Frauen beliebt, zwei, drei und vier. Wenn ihr aber fürchtet, sie nicht gleich zu behandeln, dann nur eine, oder was eure rechte Hand besitzt. Das bewirkt es eher, dass ihr euch vor Ungerechtigkeit bewahrt.“ [19]

Es müssen für die Durchführung mehrere Bedingungen erfüllt werden, wie z.B. bei Unfruchtbarkeit der Frau oder wenn eine Frau zur Witwe geworden ist und mittellos lebt. „Die Unfruchtbarkeit ist das Schlimmste, was einer Frau in einer streng patriarchalischen Gesellschaft widerfahren kann“ (vgl. Winkler 2000, S.145).

Der Mann hat, wenn er die bestimmten Bedingungen erfüllt, die Möglichkeit, sich eine zweite Frau zu nehmen oder sich scheiden zu lassen. Der Prophet hat im Koran dafür gesorgt, dass alle Frauen, die ein Mann sich in einer polygamen Ehe hält, gleichwertig behandelt werden. Er führt im Koran die Sorgfalt und Ernsthaftigkeit auf, mit der sich Männer der Polygamie bedienen sollen.

„Und ihr werdet es nicht schaffen, die Frauen gleich zu behandeln, ihr mögt euch noch so sehr bemühen. Aber wendet euch nicht (von der einen) gänzlich ab, so dass ihr sie in der Schwebe lasst.“[20]


Heutzutage ist die Polygamie in muslimischen Ländern kaum noch verbreitet, teils aus Kostengründen, teils weil die jüngere Generation der Muslime sie nicht mehr als zeitgemäß betrachtet. In Saudi – Arabien teilen allerdings durchaus einige Kreise die Meinung, die Polygamie sei nicht ausschließlich die Geburt von Söhnen fördernd, sondern gleichzeitig der Monogamie sozial überlegen.

Die Ehe zwischen zwei Partnern, habe die westlichen Gesellschaften zerstört.[21]


►Die Scheidung

Im Fall einer Scheidung hat die Frau schlechtere Karten als der Mann. Er kann sich ohne jeglichen Grund im Beisein von zwei Zeugen und ohne Angabe von Gründen scheiden lassen. Sie benötigt dazu triftige Gründe, z.B. Gewalt des Mannes gegenüber der Frau, Fremdgehen oder Drogensucht. Auch Abneigung des Gatten gegenüber der Frau kann als Scheidungsgrund angegeben werden.

Ist die Scheidung vollzogen, gilt es für die Frau eine Wartezeit von drei Monaten (`idda) einzuhalten:

„Die entlassenen Frauen haben drei Perioden lang zu warten. Es ihnen nicht erlaubt, zu verschweigen, was Gott in ihrem Schoß erschaffen hat, so sie an Gott und den Jüngsten Tag glauben. Ihre Gatten haben eher das Recht, sie während dieser Zeit zurückzunehmen, wenn sie eine Aussöhnung anstreben. Und die Frauen haben Anspruch auf dasselbe, was ihnen obliegt, und dies auf rechtliche Weise […].“[23]


Die Wartezeit wurde im Koran festgelegt, um bei einer Schwangerschaft der Frau eine Versorgung zu bieten - sie kann in dieser Zeit Unterhalt beziehen:

„[…] und (ihr Männer) beschert Unterhalt […].“[24]

„Wenn sie (die Frauen) das Ende ihrer Frist erreichen, dann behaltet sie in rechtlicher Weise oder trennt euch von ihnen in rechtlicher Weise […].“[25]


Der gläubige Muslim wird nach Gottes Wort dazu verpflichtet, sich weiterhin um die entlassene Ehefrau zu kümmern:

„Lasst sie dort wohnen, wo ihr selbst wohnt, euren Möglichkeiten entsprechend. Und fügt ihnen keinen Schaden zu, um sie in Bedrängnis zu bringen. Und wenn sie schwanger sind, dann übernehmt für sie die nötigen Aufwendungen, bis sie gebären, was sie (in ihrem Leib) tragen. Wenn sie für euch das Kind stillen, dann lasst ihnen ihren Lohn zukommen, und beratet euch untereinander (darüber) in rechtlicher Weise […].“[26]


Mit dem Eintritt der Geschlechtsreife hat die islamische Frau die Pflicht sich zu verschleiern. Der Koran sieht vor, dass Männer ihre Blicke senken und Frauen ihren Schmuck nicht zur Schau stellen. Sie sollen sich in der Öffentlich schamvoll kleiden und ihre Keuschheit wahren. Es besteht durch äußerliche Reize die Gefahr, dass vor- oder außereheliche Beziehungen entstehen.

Sie darf sich nur vor engeren männlichen Familienmitgliedern und vor Frauen und Kindern enthüllen. Mit dem Schleier symbolisiert die Frau einen moralischen Lebensstil.

„Und verheiratet diejenigen von euch, die ledig sind.“[27]


Die sexuelle Reserviertheit wird Mädchen früh anerzogen. Somit erhält die Familie die

Kontrolle über die Sexualität der Frau und ihre Eigeninitiative wird unterdrückt.


„Anders als die christliche Religion, die den Sexualtrieb der Menschen verdammt und die sexuelle Vereinigung allein zur Fortpflanzung gutheißt, hat der Islam eine durchaus positive Einstellung zur Sexualität“ (vgl. Winkler 2009: S.55). Die Verantwortung der Frauen ist im sexuellen Bereich größer als die des Mannes.

„Sprich zu den gläubigen Männern, sie sollen ihre Blicke senken und ihre Scham bewahren . [… ] .Gott hat Kenntnis von dem, was sie machen.“[28]


„Und sprich zu den Gläubigen Frauen, sie sollen ihre Blicke senken, und ihre Scham bewahren, ihren Schmuck nicht offen zeigen, mit Ausnahme dessen, was sonst sichtbar ist. Sie sollen ihren Schleier auf den Kleiderausschnitt schlagen und ihren Schmuck nicht offen zeigen, es sei denn ihren Ehegatten, ihren Vätern, den Vätern ihrer Ehegatten, ihren Söhnen, den Söhnen ihrer Ehegatten, ihren Brüdern, den Söhnen ihrer Brüder und den Söhnen ihrer Schwestern, ihren Frauen, denen die ihre rechte Hand besitzt, den männlichen Gefolgsleuten, die keinen Trieb mehr haben, den Kindern, die die Blöße der Frauen nicht beachten.

Sie sollen ihre Füße nicht aneinander schlagen, damit man gewahr wird, was für einen Schmuck sie verborgen tragen. Bekennt euch allesamt zu Gott, ihr Gläubigen, auf das es euch wohl ergehe.“[29]


Für diejenigen Frauen, die eventuell eine Ehe hinter sich haben und nicht gewillt sind eine neue Ehe einzugehen, gilt laut Koran folgende Bestimmung: „Und für die unter den Frauen, die sich zur Ruhe gesetzt haben und nicht mehr zu heiraten hoffen, ist es kein Vergehen, wenn sie ihre Kleider ablegen, ohne dass sie jedoch ihren Schmuck zur Schau stellen. Und besser für sie wäre,, wenn sie sich dessen enthalten. Und Gott hört und sieht alles.“[30]

„O Prophet, sag deinen Gattinnen, und deinen Töchtern und den Frauen der Gläubigen, sie sollen etwas von ihrem Überwurf über sich herunterziehen. Das bewirkt eher, dass sie erkannt werden und dass sie nicht belästigt werden.“[31]


Abhängig von der Auslegung der Koranverse und der Religiosität prägen, bspw. in Kleinstädten Lybiens, Frauen im weißen oder bunten Umhang, meist ohne Schleier, das Straßenbild. In Großstädten sieht das anders aus. In diesem Land gibt es keinen Verhüllungszwang und keine Geschlechtertrennung, was in anderen muslimischen Ländern, wie dem Iran (der seit Mitte der 90er Jahre fortschrittlicher geworden ist) oder Saudi- Arabien nach wie vor eine Vorschrift ist.[32]


►Die Eheschließung

In sehr konservativen Kreisen werden junge Mädchen bereits im Alter von neun bis 13 Jahren verheiratet. Diese Entscheidung beruht auf dem Heiratsaltervon Aisha, der jüngsten Frau Mohammeds, die bei ihrer Hochzeit neun Jahre alt war. Diese frühe Eheschließung wird in ländlichen Gebieten und bei sehr strenger religiöser Auslegung zum Teil noch praktiziert.

Dies drückt der Prophet wie folgt aus:

„Wer, ob Mann oder Frau, unverheiratet ist, soll keusch bleiben.“[34]


„Wenn eine Frau und ein Mann Unzucht begehen, dann geißelt jeden von ihnen mit hundert Hieben.“[35]

Bei Untreue der Ehepartner oder vorehelichem sexuellen Kontakt sollen laut Koran keine Unterschiede zwischen Mann und Frau gemacht werden. Mohammed spricht sich außerdem in einer Sure des Korans eindeutig dagegen aus, einer Frau böswillige Unterstellungen der Unzucht zu machen. In diesem Fall lautet Mohammeds Wortlaut wie folgt:

„Diejenigen, die den unter Schutz gestellten (ehrbaren) Ehefrauen Untreue vorwerfen und hierauf nicht vier Zeugen beibringen, die sollt ihr mit achtzig Hieben geißeln. Nehmt von ihnen nie mehr eine Zeugenaussage an – das sind die wahren Frevler.“[36]


►Die Berufstätigkeit

In Unterschichtfamilien kommt es vor, dass sich Frauen auf Grund einer schlechten finanziellen Lage der Familie dazu entschließen, zusätzlich zu dem Einkommen des Mannes, in einer Fabrik zu arbeiten. Fabrikarbeit erfolgt in den meisten vorderorientalischen Ländern in Geschlechtertrennung. Die Frauen sind entweder nur unter diesen Umständen einverstanden zu arbeiten oder männliche Angehörige bestehen darauf, denn „ein Mann, der weibliche Angehörige unter Aufsicht fremder Männer arbeiten lässt, galt nach konventionellen Ehrbegriffen lange als eine Art Zuhälter.“ Betrachtet man den sozialen Wert einer Frau, ist die verheiratete, nicht berufstätige Frau bis heute in der Gesellschaft höher angesehen als die nicht liierte Berufstätige.


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