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Whistelblowing ist Meinungsfreiheit

510 / ~1½ sternsternsternstern_0.2stern_0.3 Viktor P. . 2012
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BHAK Oberndorf

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Whistleblowing ist Meinungsfreiheit

Im Text „Whistleblowing ist Meinungsfreiheit, welcher von Christof Kleinmann verfasst und am 10. Oktober 2011, in der Spiegel Online, herausgegeben wurde, ist das Anklagen des eigenen Arbeitgebers und die daraus folgenden Konsequenzen, sowie die Rechte des Arbeitnehmers näher erläutert.

Im Text wird das Problem „Whistleblowing“ behandelt. Es handelt sich dabei um eine Anklage gegen den eigenen Arbeitgeber, wenn dieser ein Menschenrecht verletzt. Der Journalist beschreibt in diesem Text ein bestimmtes Beispiel und zwar den Fall von Brigitte Heinisch.

Sie arbeitet in einem Pflegeheim in der Firma Vivantes, in welchem Pflegepersonalmangel herrscht und somit die Bewohner nicht mehr ordentlich gepflegt werden können. Als Frau Heinisch dies der Heimleitung meldete, wies die Geschäftsleitung jegliche Anschuldigungen ab.

Frau Heinisch bekommt eine fristlose Kündigung und musste das Pflegeheim verlassen. Daraufhin wendet sie sich an den Europäischen Gerichtshof, von dem sie jetzt Recht bekommen hat, da, so die Straßburger Richter, die Öffentlichkeit ebenso interessiert ist an den Pflegemissständen in diesem Pflegeheim und jeder der ein Familienmitglied in diesem Pflegeheim hat, auch interessiert ist daran, dass es der Personen gut geht und das sie auch fachmännisch gut gepflegt wird.

Außerdem verletzt es die Meinungsfreiheit von Frau Heinisch.

Nach diesem Urteil haben es nun die Arbeitgeber sehr viel schwerer, eine/n Mitarbeiter/in zu entlassen, wenn diese/r Missstände am Arbeitsplatz öffentlich anprangert. Dies ist laut Kleinmann jedoch kein Freibrief für die Arbeitnehmer, da ein kritischer Mitarbeiter zuerst das Problem innerbetrieblich lösen sollte und nicht sofort Anzeige erstatten soll.

Zuletzt wird von den Journalisten noch beschrieben, dass diese Hotlines bislang sehr wenig genutzt wurden, da bei einer strafrechtlichen Ermittlung die Identität des Anzeigers offengelegt wird.

Mit diesem Text sollte man sich mit einigen Punkten kritisch auseinander setzen. Wie zum Beispiel: Ist es wirklich wahr, dass man weniger Angst haben muss, wenn doch in einem Rechtsstreitverfahren der Name offengelegt wird? Sind die „Whistleblowing-Hotlines“ wirklich nützlich sind?

Meiner Meinung nach muss man heutzutage trotzdem noch Angst haben, wenn man eine Firma als Arbeitnehmer anklagt. Vielleicht wird man nicht sofort gefeuert, aber was Herr Kleinmann vergisst zu erwähnen, ist das Mobbing.

In den heutigen Firmen wird sehr häufig schon von den Kollegen gemobbt. Jetzt müsse man sich vorstellen, dass nun auch noch die Geschäftsleitung einen solange Mobbt, bis man kurz vor einem nervlichen Zusammenbruch steht und man somit freiwillig die Firma verlässt. Damit hat die Geschäftsleitung ihr Ziel erreicht, ohne ein Recht zu verletzten.

Die beste Lösung wäre meiner Ansicht nach ein Treffen mit einem einzelnen Vorstandsmitglied oder dem Chef, mit dem man die Probleme direkt und in Ruhe besprechen sollte.

Ich finde das Zitat zur Meinungsfreiheit, von Christa Schyboll, auf diesen Text sehr passend, welches lautet: „Offenheit ist ein Luxus der Freiheit, den sich nur derjenige leisten kann, der genug Stärke nicht nur für die Folgen hat, sondern auch für den eventuellen Missbrauch.“

508 Wörter


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