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Referat
Geschichte / Historik

Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald - EMAU

2006

Sylvia H. ©
2.00

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ID# 4524







Gleichschaltung


Gliederung:

1.       Einleitung

1.1    Zitat – Aufgabe

1.2    Begriffsklärung

2.       Gleichschaltung

2.1 Weg zur Gleichschaltung

2.2 Was wird gleichgeschalten?

2.2.1 Gleichschaltung der Länder

2.2.2 Gleichschaltung der Justiz

2.2.3 Gleichschaltung von Medien, Presse und Wissenschaft

3. Folgen

3.1 rechtlich

3.2 gesellschaftlich

3.3 kulturell

3.4 politisch

3.5 wirtschaftlich

4. Zusammenfassung

5. Quellen

1. Einleitung

1.1 Zitat – Aufgabe

„Gleichschaltung" und "Ausschalten". Ein politischer Witz zum Thema Gleichschaltung:

Wie konjugiert man "gleichschalten"? - Ich schalte gleich, du fliegst raus, er setzt sich rein.

Setze dich mit dem Symptom der Gleichschaltung, mit dem sich der Witz beschäftigt auseinander.“

1.2    Begriffsklärung

·         Frage ans Plenum: Was stellt ihr euch unter Gleichschaltung vor?

·         Entmachtung, zentrale Lenkung aller gesellschaftlichen und staatlichen Organisationen und Strukturen seitens der NSDAP Diktatur

·         „Ich schalte gleich“ = zentrale Lenkung aller staatlichen, wirtschaftlichen Strukturen unter Hitlers Führung

·         „Du fliegst raus“ Entmachtung aller bestehenden Strukturen

·         „Er setzt sich rein“ Einsetzen von Parteimitgliedern der NSDAP in alle wirtschaftlichen, sozialen und politischen Organisationen

2. Gleichschaltung

2.1  Weg zur Gleichschaltung


·         alten politischen Rechten „unterstützten“ Hitler ; nahmen ihn an

·         dachten an Interessenwahrung

·         à sahen Garant in autoritärem Regime unter Kanzler Hitler, welcher in Abhängigkeit zum Reichspräsidenten Hindenburg stand gesellschaftliche und politische Machtposition der alten Elite des Militärs, des Adels und der Agrarier sowie der Großindustrie und des Großbürgertum wieder zu erlangen

·         waren sich alle im Ziel einig: eine „konsequente Machtpolitik“ für einen „starken Staat“

·         Interessen im allgemeinen so verschieden, dass Nationalsozialisten, sie deshalb im späteren Verlauf gegeneinander ausspielen konnten

·         „konsequente Machtpolitik“ sollte innen- und außenpolitische Folgen des Ersten Weltkriegs beseitigen

·         Präsident hatte Verfügung über Notstandsartikel 48 der Weimarer Verfassung

·         in Verbindung mit Artikel 53 konnte er Reichskanzler ernennen bzw. entlassen

·         Hoffnung der alten politischen Rechten lag auf Ernennung von Hitler

·         so sollte „nationale“ Erhebung gesichert werden

·         nationalsozialistische Diktatur sollte aber eigentlich dadurch verhindert werden

·         Nationalsozialisten konnten sich 1933 mit Verabschiedung des Ermächtigungsgesetztes jedoch alleinige Herrschaft sichern

·         durch Artikel 48 war es nichts außergewöhnliches, die Reichsregierung für eine befristete Zeit zu ermächtigen, Rechtsvorschriften mit Gesetzeskraft zu erlassen

·         parlamentarischer Gesetzgeber ist durch Notverordnungsartikel ohnehin in Hintergrund getreten

·         Bedeutung der Bestimmungen:

·         Befugnisse des Reichstages als Gesetzgeber und die des Reichspräsidenten als Notverordnungsgeber und Unterzeichner von Gesetzen werden zurückgedrängt

·         durch Zusammenfassung von Regierung und Gesetzgebung wurde der gesamte Behörden-und Gerichtskörper in den Dienst Hitlers gestellt = Aufhebung und Trennung von Legislative und Exekutive

à Hitler ist Herr im Staat


2.2  Was wird gleichgeschaltet?


·         das öffentliche und möglichst auch das private Leben

·         nur noch eine Partei: NSDAP

·         Gewerkschaften: Deutsche Arbeitsfront, Nationalsozialistische Betriebsorganisationen (NSBO)

·         Bauern: Reichsnährstand

·         Erziehung: Hitlerjugend, NS-Lehrerbund

·         Presse: Reichspressekammer

·         Kunst: Reichsfilm-, Reichstheater-, Reichsschrifttums- und Reichsmusikkammer

·         Wehrmacht: Hitler Oberbefehlshaber

·         Resultat --> Alles unter Führung der NSDAP

2.2.1        Gleichschaltung der Länder

·         Einsetzen von Reichskommissaren

·         „Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich“ (31.03.33): Besetzung der Länderparlamente + der Gemeinden nach Ergebnissen der Reichstagswahl

·         „Gesetz über den Neuaufbau des Reiches“ (30.01.34, auch „zweites Ermächtigungsgesetz“ genannt): Auflösung der Landtage, Unterstellung der Länderregierungen unter die Reichsregierung

2.2.2        Gleichschaltung der Justiz

Begünstigende Faktoren:

·         Konservative Verpflichtung des Richterstandes („Rechtsblindheit“ während der Weimarer Republik)

·         Einschwenken auf nationalistische Ideologie, Identifizierung von übergeordneten Rechtsformen mit dem nationalistischen Gedankengut

Durchbrechen des Prinzips der unabhängigen Rechtssprechung

·         die Einrichtung von Sondergerichten bei den Oberlandsgerichten mit bestimmten Zuständigkeiten in der politischen Strafjustiz

·         im Juli 1934 des „Volksgerichtshofes“, der politische Prozesse in oberster Instanz anstelle des Reichsgerichtes führte

Am 26.04.1942 --> Bestätigung Hitlers als „Obersten Gerichtsherren“ durch den Reichstagswahl

·         außerhalb der Justiz standen SS und Gestapo --> konnten ohne juristische Kontrolle „Schutzhaft“ und „Vorbeugehaft“ verhängen = Einlieferung in Konzentrationslager

·         10.05.1933 --> Bücherverbrennung

·         berühmte Autoren galten als „kulturzersetzend“

·         --> sollten aus Bewusstsein der Nation gelöscht werden

·         22.09.1933 --> Reichskulturkammer (Ministerium für Volksaufklärung und Propaganda)

·         das ganze Volk hinter ihre Idee stellen --> gleichgeschaltete Bürger

·         --> werden ihr ganzes Leben nicht frei

·         --> werden zum echten Nationalisten gedrillt

·         alljährliche Parteitage in Nürnberg

·         --> ähnlich der Generalversammlung der totalitären Demokratie (Massenaufmärsche, Totengedenken, Hitlerreden)

3.       Folgen

3.1 rechtlich

·         Bürger hatten keine Grundrechte mehr

·         Polizisten waren nicht mehr zum Schutz des Volkes da

·         Menschen konnten einfach ohne Grund und Rechtfertigung festgenommen werden

·         Rechtsweg wurde außer Kraft gesetzt

·         nur noch nationalistische Richter und auch nur noch Entscheidungen nach sozialistischem Gedankengut

3.2 gesellschaftlich


Veranschaulichung Weg des „gleichgeschalteten“ Bürgers

Erläuterung. Rede Hitlers 2.12.1938


3.3 kulturell

·         Menschen hatten keine eigene Meinung mehr

·         Denken wurde ihnen aufdiktiert

·         subjektive zusätzliche Bildung durch Bücher entfiel

·         Menschen werden ihr ganzes Leben nicht frei

·         Zensur

3.4 politisch

·         nur noch eine einzige Partei : NSDAP

·         keine Meinungsfreiheit

·         Besetzung wichtiger Ämter in Verwaltung und Regierung durch NSDAP

·         Beeinflussung und Erziehung des Volkes durch NSDAP

·         SS überwachte Partei und Regierung

·         SS kontrollierte das Volk

·         SS schaltete Gegner aus und verfolgte diese

·         Hitler unterdrückt Kritik und Opposition

·         H. fordert bedingungslose Unterwerfung

·         Hitler handelt nach dem Wohl, das der Volksgemeinschaft nützt


3.5 wirtschaftlich

·         Selbstverteilung der Monopole durch Hitler

·         Stahl, Zeitung, Rüstung etc.

·         keine freien Unternehmerverbände mehr

·         General der deutsch. Wirtschaft und Reichsnährstand

4.       Zusammenfassung

Gleichschaltung ist die erzwungene Unterordnung und einheitliche Ausrichtung von politischen Gruppen, Einrichtungen und Ämtern nach den Richtlinien einer politischen Zentralgewalt; meist verbunden mit der Anwendung von Gewalt und Terror. Die Gleichschaltung ist ein Mittel zur Machtkonzentration in Diktaturen.

Der Name kommt von dem nat.-soz. »Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich« vom 31.1.1933, dem mehrere ähnliche Gesetze folgten.

5.       Quellen

·         Problemorientierter Geschichtsunterricht – Ziele ~ Methoden ~ Modelle – Band 3: Zwischen den beiden Weltkriegen 1914-1945. Herausgegeben von Dr. H. Heumann

·         Stundenblätter Das Dritte Reich – Beispiel eines faschistischen Staates Sekundarstufe II. Herausgegeben von Wolf-Rüdiger Größl/Harald Herrmann – Klett Verlag

·         Bertelsmann Universallexikon 1995


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