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Endarbeit
Jugendrecht

Universität, Schule

Kantonsschule Schweiz

Note, Lehrer, Jahr

2014

Autor / Copyright
Romana A. ©
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Preis 4.00
Format: pdf
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Ohne Kopierschutz
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ID# 40867







Was ist Cybermobbing? Arten, Folgen und rechtliche Konsequenzen von Cybermobbing

Cybermobbing, ein neues Phänomen, welches unterschätzt wird – Was ist Cybermobbing und wie kann ich mich schützen?

Die Erstellung eines Ratgebers

Cybermobbing

[Geben Sie den Untertitel des Dokuments ein]

Silvan Ott, 1994 Lukas Boller, 1995

Niedermatt 35 Nümattli 8
6424 Lauerz 6432 Rickenbach

Maturaarbeit 2013, Kantonsschule Kollegium Schwyz

Fachlehrer: Georg Suter


Inhaltsverzeichnis

1. Vorwort …………………………………………………………………………………… 1

2. Abstract ………………………………………………………………………………………. 2

3. Einleitung …………………………………………………………………………………… 3

4. Cybermobbing im Allgemeinen …………………………………………………………… 4

4.1 Was ist Cybermobbing? ………………………………………………………… . 4

4.2 Die verschiedenen Arten von Cybermobbing ………………………………… 5

4.3 Die Folgen von Cybermobbing ………………………………………………… . 7

4.4 Rechtliche Konsequenzen von Cybermobbing ………………………….…… . 9

5. Die Erstellung eines Ratgebers ……………………………………………………………. 12

5.1 Die Umfrage ……………………………………………………………………… . 12

5.2 Die Auswertungen der Umfrage …………………………………………………. 13

5.3 Die Gestaltung des Ratgebers …………………………………………………… 15

5.4 Die Fertigstellung des Ratgebers ……………………………………………… . 16

6. Quellen- und Literaturverzeichnis …………………………………………………………. 17

7. Anhang ……………………………………………………………………… .…………… . 18

8. Eigenständigkeitserklärung ………………………………………………………………… 24

1. Vorwort

Unser heutiges Kommunikationswesen entwickelt sich immer schneller, kaum einer ist auf dem neusten Stand, es gibt immer noch etwas Aktuelleres.

Die Kommunikation über digitale Medien wird immer beliebter. Kein Wunder, nichts ist einfacher und bequemer als eine SMS zu schreiben oder sich über Facebook zu unterhalten. Die Übermittlung von Dokumenten und Fotos ohne Zeitverzug sind heute in der Geschäftswelt und im privaten Leben nicht mehr wegzudenken. Doch der heutige Weg zu kommunizieren bringt nicht nur Positives mit sich, er birgt auch Probleme und Gefahren.

Die digitale Kommunikation wird oft missbraucht und unter anderem ist ein neues Phänomen aufgetaucht: Das Cybermobbing.

Da wir beide das Internet überdurchschnittlich viel benutzen, haben wir schon etliches gesehen, jedoch nicht weiter darüber nachgedacht.

Im Folgenden wollen wir „Cybermobbing“ etwas genauer unter die Lupe nehmen, verbunden mit einer kreativen Arbeit, die nach ihrer Fertigstellung im Alltag nützlich sein soll.

Wir bedanken uns herzlich bei Herrn Georg Suter, der uns bei der Maturaarbeit begleitet und unterstützt hat.

2. Abstract

Unsere Maturaarbeit haben wir wie folgt gegliedert:

Die Definition des Cybermobbings, seine Arten und Folgen.

Die Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler an der KKS mit Cybermobbing. Eine Umfrage.

Die Erstellung eines Ratgebers im Umgang mit Cybermobbing.

Aufgrund einer Umfrage bei Schülerinnen und Schüler (KKS) haben wir einen Ratgeber erstellt, welcher entsprechend gestaltet ist. Das Ziel des Ratgebers ist ein attraktiver Helfer gegen Cybermobbing, was uns weitgehend gelungen ist.

Eine erste Herausforderung war die Informationsbeschaffung. Wir entschieden uns, mithilfe einer Umfrage bei Schülern an die nötigen Informationen zu gelangen. Aufgrund von verschiedener Literatur erarbeiteten wir gezielte Fragen, deren Beantwortung wir für die Erstellung des Ratgebers benötigten. Das Hauptaugenmerk lag dabei auf den Kenntnissen der Befragten und ihre Erfahrung mit Cybermobbing.

Die eingehenden Antworten haben wir gesammelt und ausgewertet.

Eine nächste Teilleistung bestand darin, den Ratgeber so zu gestalten, dass er das Zielpublikum (Gymnasialschüler) anspricht. Die in der Umfrage erlangten Informationen wurden ausgewertet, indem wir im Ratgeber aufgrund der festgestellten Bedürfnisse speziell darauf eingingen. Der Ratgeber soll informierenden Charakter haben und bei Cybermobbing zugezogen werden können.

Das Verfahren beanspruchte viel Zeit und es war schwierig, aus den Informationen der Umfrage einen Ratgeber zu erstellen. Wir sind jedoch überzeugt, dass sich die Arbeit gelohnt hat und der Rategeber seine Funktion erfüllt.

3. Einleitung

Im Jahre 2012 erregte der Suizid von Amanda Todd, einer 12-jährigen, kanadischen Schülerin, weltweite Aufmerksamkeit. Auf einer Chatseite wurde sie von einem Fremden überredet, sich vor der Webcam auszuziehen. Der fremde Mann hielt diesen Vorgang fest, indem er ein Bild von Amandas entblösstem Oberkörper abspeicherte. Dieses Bild diente ihm anschliessend dazu, Amanda Todd zu weiteren Handlungen zu zwingen.1

Der Täter schickte das besagte Bild an die

Bild 1: Die Hackerorg.....[Volltext lesen]

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4.2 Die verschiedenen Arten von Cybermobbing


Heutzutage ist Cybermobbing ein weit umspannender Begriff. Unter ihm kann man vieles verstehen. Um Taten genauer zu beschreiben und zuordnen zu können, hat Nancy Willard6 die Arten von Cybermobbing umschrieben und acht verschiedene Ausprägungen identifiziert.

Belästigung, Schikane (engl. harassment)

Diese Art von Cybermobbing findet meistens an öffentlichen Orten im Internet statt. Die Tat besteht darin, dass sie fast immer eine direkte Beleidigung oder Drohung beinhaltet. Das „harassment“ ist einer der häufigsten Arten von Cybermobbing und täglich anzutreffen. Beispiel: Eine SMS mit folgendem Inhalt: „Du Vollidiot! Wenn du morgen zur Schule kommst, dann mache ich dich fertig!“7

Verunglimpfung, Anschwärzen (engl. denigration)

Bei der Verunglimpfung geht es um die Schädigung des Ansehens und den Ruf des Opfers. Beispielsweise durch Onlinestellen von Texten / Videos oder Fotos. Unter diese Art fällt aber auch das Verbreiten von Gerüchten und Lügen. Im Gegensatz zum normalen Mobbing profitiert die Verunglimpfung im Cybermobbing, dass der Täter anonym die Tat vollbringen kann. Deshalb ist die Hemmschwelle dazu viel geringer.

Ein weiteres Merkmal ist, dass sich das Opfer auf Grund der Anonymität des Täters nicht wehren oder den Täter nicht konfrontieren kann. Beispiel: Eine E-Mail an Bekannte von Max: „Max ist total in unsere Lehrerin verknallt!“8

Betrug (engl. impersonation)

Unter dieser Form des Cybermobbings versteht man das Benutzen einer falschen Identität, nämlich diejenige des Opfers d.h. der Täter gibt vor, jemand anders zu sein und verhält sich so, dass es dem Ansehen des Opfers schadet. Ein klassisches Beispiel dafür ist das Erstellen eines Profils (z.B. bei Facebook) unter anderem Namen und mit falschen Angaben. Beispiel: „Hobbies: sich bei den Lehrern einschleimen“9

Verrat, Blossstellen (engl. outing and trickery)

Unter Verrat versteht man, dass der Täter Informationen, oftmals auch anvertraute, an Dritte verrät. Diese Inhalte sind meistens peinlich und/oder sehr private Geheimnisse, von denen das Opfer nicht möchte, dass sie weitergegeben werden. Das Opfer merkt anfänglich von der Tat nichts und es kann dauern, bis er realisiert, was passiert ist. Das „Sexting“ (Verbreitung von sexuellen Inhalten) fällt auch in diese Kategorie.

Beispiel: „Es werden peinliche Fotos online gestellt, auf denen das Opfer mit heruntergelassener Hose auf der Toilette zu sehen ist“10

Ausgrenzung, Ausschluss (engl. exclusion)

Unter dieser Art des Cybermobbings versteht man den gezielten Ausschluss von jemandem aus einer Gruppe. Beispielsweise wenn jemand nicht in eine Freundesliste aufgenommen wird. (z.B. bei schülerVZ11). Das Cybermobbing wirkt also passiv ohne einen direkten Angriff auf das Opfer.


Beleidigung, Bes.....

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Ein wichtiges Merkmal bzw. Unterschied gegenüber dem normalen Mobbing ist die ununterbrochene Belastung des Opfers, denn es kann sich unmöglich dem Cybermobbing entziehen. Früher (existiert heute immer noch), als es noch kein Internet gab, fand das Mobbing häufiger in der Schule statt, dies war ein bestimmter und klar begrenzter Ort. Das Opfer konnte sich dem nach Schulschluss schnell entziehen und sich zu Hause in sicherem Gebiet aufhalten.

Zur heutigen Zeit mit Mobiltelefonen, Tablets, Laptops und PCs ist man ständig und überall vernetzt und online. Das Opfer ist dem Cybermobbing rund um die Uhr ausgesetzt.

Die Reichweite von Cybermobbing-Attacken ist enorm. In 10 Minuten kann man mit dem PC die gesamte Bekanntschaft einer Person erreichen.

All diese Aspekte machen das Cybermobbing in den meisten Fällen äusserst unerträglich, was sich ein Nichtbetroffener nur schwer vorstellen kann.

In einer Umfrage über Cybermobbing16 wurden Opfer im Alter zwischen 14-20 Jahren gefragt, wie sie sich belastet fühlen.

Laut dieser Umfrage (siehe Grafik) litten ein Fünftel der Opfer unter ernsthafter emotionaler Belastung, ein Drittel empfanden keine Probleme und der restliche Teil gab eine schwache Belastung an. Auffallend ist, dass 18% wegen Cybermobbing nicht mehr richtig schlafen konnten, was als ernstzunehmende psychische Folge zu werten ist.

Bild 2: Resultat einer Umfrage von Cybermobbing Opfern.

4.32 Folgen für die Täter

Nicht nur für die Opfer gibt es Konsequenzen von Cybermobbing, auch die Täter tragen meistens Folgen. Eine für den Täter positive Folge ist das Ansehen, die Aufmerksamkeit etwas „spezielles“ getan zu haben. „Das Schikanieren von anderen kann als „cool“ angesehen werden.“17 Dies ist auch oft der Grund, warum Cybermobbing überhaupt verübt wird. Darüber hinaus kann das Mobben von anderen für die Täter einfach Spass machen, da sie dabei die Kontrolle über einen Menschen haben.

Obwohl einem dies oftmals nicht bewusst ist, haben Studien gezeigt, dass langfristiges Cybermobben sich auch negativ auf die Täter auswirkt. „Beispielsweise weisen Täter von Cybermobbing im Vergleich zu anderen Schüler/innen ein niedrigeres Selbstbewusstsein, häufigere suizidale Gedanken, mehr depressive Symptome, ein stärkeres delinquentes18 Verhalten und häufigeres Versagen in der Schule auf.“19 Allerdings stellen wir dazu die Frage, ob Personen mit einem psychischen Defizit eben gerade deswegen Cybermobbing betreiben, also schon vor dem Ausüben des Cybermobbings psychisch angeschlagen waren.

Somit ist das Cybermobbing nicht nur unmoralisch und falsch, es birgt sogar soziale Gefahren für den Täter, welche die Zukunft des jeweiligen Menschen ernstzunehmend negativ beeinflussen. Kurz gesagt schädigt man als Cybermobber nicht nur das Opfer, .....

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Mit der Ehrverletzung ist die Schädigung des Rufs einer Person gemeint. Darunter fällt die üble Nachrede. Dabei reicht z.B. ein Blog im Internet, dass Herr X seine Arbeit verloren hat, da er ein Krimineller sei.

Die passende Art des Cybermobbings zu diesem Straftatbestand ist die Verunglimpfung (siehe 4.22). Üble Nachrede wird auf Antrag verfolgt und wird mit einer Geldstrafe von maximal 180 Tagessätzen23 bestraft.


Ehrverletzung: Verleumdung (Art. 174 StGB)

Auch die Verleumdung ist ein Ehrverletzungsdelikt und erfolgt in Form einer Beleidigung, welche nicht gegenüber dem Opfer geäussert wird, sondern bei Dritten. Sie besteht darin, dass der Täter Unwahrheiten in die Welt setzt, von denen er im Gegensatz zur üblen Nachrede weiss, dass sie nicht stimmen. Die Verleumdung ist eine mögliche Konsequenz des Verrats (siehe 4.24).

Auch hier wird der Täter nur auf Antrag verfolgt. Verleumdung ist mit einer Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bedroht.

Gemeinsame Bestimmung (Art. 176 StGB)

Dieser Artikel ist wichtig für das Cybermobbing, denn darin wird festgehalten, dass die Ehrverletzung und Verleumdung auch bestraft wird, wenn sie geäussert werden durch Schrift, Bild, Gebärde24 oder durch andere Mittel. Sie werden also auch bestraft, wenn sie auf dem Weg des Cybermobbings begangen werden.

Beschimpfung (Art. 177 StGB)

Die Beschimpfung ist ein direkter Angriff auf die Ehre des Opfers, z.B. mit einem an das Opfer adressierte SMS. Im Gegensatz zu den bisher beschriebenen Straftatbeständen wendet sich der Täter bei der Beschimpfung direkt an das Opfer und nicht an Dritte. Eine Beschimpfung kann bei der Schikane (siehe 4.21) und bei der Beleidigung (siehe 4.26) vorkommen. Der Täter wird wiederum nur auf Antrag verfolgt.

Beschimpfung kann mit einer Geldstrafe bis zu 90 Tag.....

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Drohung (Art 180 StGB)

Bei der Drohung wird das Opfer in Schrecken oder Angst versetzt. Unter anderem kann dieser Artikel als Straftatbestand für die Art „Offene Androhung von Gewalt“ (siehe 2.48) angewendet werden. Ein Beispiel ist eine Drohung über eine Nachricht bei Facebook, dass das Opfer geschlagen werde. Der Täter wird nur auf Antrag verfolgt. Die Drohung wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.


Nötigung (Art 181 StGB)

Gemäss Strafgesetzbuch begeht eine Nötigung, wer jemanden durch Gewalt oder Androhung ernstlicher Nachteile oder durch andere Beschränkung seiner Handlungsfreiheit nötigt, etwas zu tun, zu unterlassen oder zu dulden. Nötigung wird von Amtes wegen verfolgt (Offizialdelikt) und wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Erpressung (Art 156 StGB)

Dabei handelt es sich ebenfalls um einen verwandten Straftatbestand der Nötigung mit dem Unterschied, dass eine Bereicherungsabsicht vorliegen muss. Eine Erpressung begeht, wer sich oder jemand anderen mithilfe der Androhung bereichern will, wodurch das Vermögen des Opfers geschädigt wird. Die Erpressung ist ebenfalls ein Offizialdelikt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.

Es gibt keine Art des Cybermobbings, welche damit in Verbindung gebracht werden könnte, da das Cybermobbing eigentlich nichts mit einer materiellen Bereicherung zu tun hat. Trotzdem kann eine Erpressung über das digitale Medium passieren.


5. Die E.....

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In einem zweiten Abschnitt liegt das Augenmerk auf der Kenntnis des Befragten. Mit diesen Fragen wollen wir herausfinden, ob sie überhaupt wissen, was Cybermobbing ist und wie sie sich mit dem Thema bereits auseinandergesetzt haben, bzw. woher sie gegebenenfalls schon etwas über Cybermobbing gehört haben.

Im nächsten Abschnitt der Umfrage geht es um die Arten des Cybermobbings. Dieser ist einzig und alleine da, um herauszufinden, was dem Befragten bereits im Internet passiert ist. Ebenso, ob er jemand kennt, der Opfer von Cybermobbing ist. Die Fragen stellen wir so, dass wir in der Auswertung die Antworten zu den verschiedenen Arten von Cybermobbing zuteilen können.

Anschliessend geht es in einem neuen Abschnitt um die Prävention von Cybermobbing. Damit wollen wir wissen, ob, und wenn ja, wie sich der Befragte vorbeugend schützt.

Im fünften Abschnitt der Umfrage geht es um die rechtliche Situation, ob sich der Befragte bewusst ist, wie die Folgen von Cybermobbing aussehen oder ob er bereits mit ihnen in Kontakt geraten ist. Dabei wollen wir herausfinden, wie weit wir beim Ratgeber das Thema Cybermobbing aus juristischer Sicht behandeln sollen bzw. müssen.

In einem weiteren Abschnitt haben wir Fragen gestellt, wie man sich wehren kann. Wir vermuten, dass viele Internetbenutzer sich gar nicht oder falsch wehren, falls sie mit Cybermobbing in Kontakt gekommen sind oder in Kontakt kommen werden. Darum stellten wir ihnen Fragen, was sie gegebenenfalls tun werden oder getan haben. Bestätigt die Umfrage diese Vermutung, wird im Ratgeber das Thema des „Wehrens“ ein wichtiger Teil sein.

Im letzten Abschnitt der Umfrage geht es um den expliziten Kontakt mit Cybermobbing, ob der Befragte schon gemobbt wurde oder dieser jemand kennt oder ob er selber Mobbing im Internet betreibt. Dieser Teil war einerseits zum Ankreuzen und andererseits mit selber formulierbaren Antworten zu beantworten. Dadurch wollen wir die Gründe für das Mobben herausfinden, aber auch wie viele der Befragten gemobbt werden.

Die Umfrage ist im Anhang .....

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Quellen & Links

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