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Referat
Wirtschaftsrecht

Kantonsschule Zug - KSZ

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Sophia R. ©
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Der Schweizer Waffenexport: Text Vortrag

Etappen der Gesetzeslage für Waffenexporte

  1. Von 2008 bis 2016

  • August 2008:

Der Bundesrat verschärft nach Druck der linken und der Geschäftsprüfungskommission die Kriegsmaterialverordnung. Seit 2008 gibt es viel explizitere Kriterien für der Waffenexport.

  • September 2014:

Der Bundesrat lockert die Kriegsmaterialverordnung, um die Benachteiligung der Schweizer Rüstungsindustrie zu beseitigen. Man darf nun in Länder Waffen exportieren, welche die Menschenrechte «systematisch und schwerwiegend verletzen» - sofern nur ein geringes Risiko besteht, dass das Kriegsmaterial auch eingesetzt wird zur Begehung schwerwiegender Menschenrechtsverletzung.

  • April 2016

Der Bundesrat nahm eine Neuauslegung der Kriegsmaterialverordnung vor: Das Verbot, Rüstungsgüter in Länder zu liefern, die in einen bewaffneten Konflikt verwickelt sind, sollte nur noch dann gelten, wenn im Empfängerland selbst ein interner bewaffneter Konflikt herrscht.

So konnten ab 2016 Waffen nach Saudi-Arabien und an die vereinigten Arabischen Emirate geliefert werden, welche im blutigen Jemen-Konflikt verwickelt waren. (Zu welchem wir später noch zu sprechen kommen.)


  1. Diskussion 2018

  • Juli 2018:

Der Bundesrat beschliesst im Grundsatz eine weitere Lockerung, unter Druck der Rüstungsindustrie, der 2008 verschärften Kriegsmaterialverordnung. Es soll nun in Länder geliefert werden, in denen ein bewaffneter Konflikt herrscht – solange man davon ausgehen kann, dass das Kriegsmaterial nicht eingesetzt wird.

Der Bundesrat argumentierte damit, dass die heimische Rüstungsindustrie wegen des beschränkten Marktes in der Schweiz selbst auf Exporte angewiesen ist. Die Schweiz hat nicht die gleichen Möglichkeiten wie die europäische Konkurrenz, da sie auf eine viel nachlässigere Ausfuhrpraxis betreiben.

Nur so könne man in Zukunft die heimische Rüstungsindustrie aufrecht gehalten werden.

  • Die geplante Lockerung blieb aber nicht ohne Wiederspruch. Linke und Mittepolitiker forderten eine Debatte zur Thematik im Ständerat.

Die SP fordert einen sofortigen Stopp der Kriegsmaterialexporte in Bürgerkriegsländer. «Bundesrat Schneider-Ammann liest der Rüstungsindustrie die Wünsche von den Lippen ab. Für Friedensförderung hat er kein Verständnis», kritisiert Claudia Friedl, SP-Nationalrätin.

Die SP fordert, die aktuelle Fassung zu respektieren und sofort alle Bewilligungen für Kriegsmaterialausfuhren in Länder zu stoppen, die in innere oder internationale Konflikte verwickelt sind. Das bedeutet sie wollen die Lockerung von 2014 rückgängig machen.

Zudem wollte eine BDP-Motion dem Bundesrat gar die Entscheidungskompetenz in Sachen Kriegsmaterialverordnung entziehen. Das Parlament sollte neu diese Kompetenz haben. Der Nationalrat stimmte zur Motion zu, der Ständerat jedoch lehnte diese ab.

  • Nach dieser heftigen Kritik verzichtet der Bundesrat auf die geplante Lockerung der Waffenexporte. Ausserdem blockiert er Lieferungen von Waffenersatzteilen nach Saudi-Arabien.

Die Unterstützung für die geplante Lockerung sei nicht mehr gegeben, teilte der Bundesrat mit. Zudem hätte eine Reform, sehr wahrscheinlich folgend auf den Bundesratsentscheid, die bestehende Bewilligungspraxis von heute verschärft. Das wollte der Bundesrat zudem nicht.

Mit dieser Aussage spielte der Bundesrat auf die Volksinitiative «Korrektur-Initiative» der überparteilichen Allianz an, welche sich nicht nur gegen Exporte in Bürgerkriegsländer richtet, sondern wollen sie auch den Entscheid von 2014 wieder rückgängig machen.

Diese Initiative ist derzeit im Gange.


Allgemein

  1. Zusammenfassung Heutige Gesetzeslage

Grundsätzlich darf in alle Länder Kriegsmaterial geliefert werden. Es gibt jedoch allgemein formulierte Bestimmungen, welche diese Bandbreite einschränken. Das Exportland darf nicht in einen internen oder internationalen Konflikt verwickelt sein. Das Land muss die Bestimmungen der Menschenrechtskonvention achten.

Wenn das Risiko besteht, dass das Land die Waffen gegen die eigene Zivilbevölkerung eingesetzt wird, kann die Ausfuhr ebenfalls verweigert werden. Als letztes muss abgeschätzt werden, ob das Exportland die Güter an unerwünschte Drittempfängerstaaten weiterleiten könnte.


  1. Gesetze in anderen Ländern

Mitgliedsländer der EU orientieren sich am gemeinsamen Standpunkt für die Kontrolle der Ausfuhr von Militärgütern. Das ist seit 2008 die rechtsverbindliche Basis für Rüstungsexporte.

Die Bestimmungen müssen auch in die nationale Gesetzgebung der Mitgliedsstaaten einbezogen werden.


  1. Was ist Kriegsmaterial

Was als Kriegsmaterial gilt ist in der Kriegsmaterialverordnung des Bundes klar geregelt. Nebst Waffen, Waffensystemen, Munition und militärischen Sprengmitteln gehören auch Ausrüstungsgegenstände, die spezifisch für den Kampfeinsatz verwendet werden dazu. Dazu kommen auch Einzelteile und Baugruppen zum Kriegsmaterial.


Was verkauft die Schweiz am meisten:

Munition und Panzerfahrzeuge sind Exportschlager der Schweizer Rüstungsindustrie.

Für mehr als zwei Milliarden Franken wurde zwischen 2000 und 2017 für Schweizer Munition, Panzer- und andere Landfahrzeuge bezahlt. Weitere grosse Teile des Umsatzes gehen aus dem Export von Waffen hervor sowie aus der Ausfuhr von Feuerleiteinrichtungen und Luftfahrzeugen. GRAFIK

Der Schweizer Waffenexport

  1. Wie viel exportiert die Schweiz

Nach hohen Exportzahlen in den 1980er Jahren gingen die Ausfuhren in den 90er Jahren wieder zurück. Ab 2006 stiegen sie wieder massiv an. Zwischen 2008 und 2012 exportierte die Schweiz wieder sehr viel. Die Zahlen einzelner Jahre jedoch kann man nicht vergleichen, da die Exporte meist von Grossaufträgen abhängen.


  1. Vergleich zu anderen Staaten

Die Schweiz rückt auf den 11ten Rang weltweit beim Waffenexport (Stand September 2019). Die fünf wichtigsten Zielländer waren Deutschland, Südafrika, Indien, die USA und Pakistan.

Fünf Staaten kommen für fast ¾ aller Waffenausfuhren auf. Demnach standen die USA, Russland, Frankreich, Deutschland und China in den Jahren 2014 bis 2018 hinter 75% Prozent aller Waffenexporte weltweit.

Der allgemeine Waffenexport nahm von 2014 bis 2018 weltweit um 8% zu, verglichen zu vergangen Jahren. Im Vergleich zu den Jahren von 2004 bis 2008 sogar um 23%.


  1. Wohin liefert die Schweiz

In der Zeitspanne zwischen 2000 und 2017 hat die Schweiz 129 verschiedene Länder mit Kriegsmaterial beliefert.

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In manche Länder exportiert die Schweiz regelmässig Kriegsmaterial, andere beliefert sie nur punktuell. Die Anzahl der Käufer in jedem Jahr ist ungefähr gleich.

Es gibt jedoch gewisse Stammkunden, welche bei der Schweiz Rüstungsgüter kaufen. Darunter gehören 28 Staaten, welche seit dem Jahr 2000 jedes Jahr Rüstungsgüter kauften. Knapp die Hälfte davon, 13 Staaten, gehören der europäischen Union an.

Die grössten Abnehmerländer sind mehrheitlich EU-Staaten, vor allem Deutschland. Die Schweiz liefert nach Deutschland mehr Kriegsmaterial als in die drei nächstkleineren Abnehmerländer.

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Jedes der 6 grössten Abnehmerländer kaufte der Schweiz Kriegsmaterial im Wert von dreistelligen Millionenbeträgen ab. Grossbestellungen dieser Ländern war unter anderem Grund für die starken Exportjahren zwischen 2008 und 2012, sowie insbesondere für das Spitzenjahr 2011.

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Der Export in kriegsführende Länder

  1. Export in Kriegführende Länder

Im Jahr 2017 gingen gut 30 Prozent der Schweizer Kriegsmaterialexporte an Länder, die in interne oder internationale Konflikte involviert sind. Das entspricht einem Wert von rund 140 Millionen Franken. Diese Zahl ist nur, dank der Lockerung von 2014 möglich. Das ist hautsächlich auf zusätzliche Exporte nach Indien, Pakistan und Thailand zurückzuführen.

Recherchen der NZZ zeigen, dass bereits heute Waffen in kriegführende Länder exportiert werden. In den letzten Jahren sogar immer mehr.


Was gilt als Konflikt?

Der Bund bewilligt Exporte, welche weder dem Völkerrecht noch den aussenpolitischen Grundsätzen der Schweiz widersprechen. Ob ein Konflikt vorliegt, beurteilen verschiedene Stellen des Bundes nur im Einzelfall. So bleibt bei jedem Rüstungsgeschäft ein Ermessensspielraum.

Das ist unteranderem Grund für den bewilligten Export in kriegführende Länder.

Bei diesen beschriebenen Konflikten der UCDP spielen die Regierungen jeweils «primäre Akteure». Mehrere Spezialfälle müssen aber miteingeschlossen werden, obwohl das UCDP Saudi-Arabien und die vereinigten Emirate zum Beispiel nur als «sekundäre Akteure» bezeichnet, ebenso Russland im Syrien-, im Ukraine- und im Georgien-Konflikt.

Diese Staaten sollten im Konflikt auch als «primäre Akteure» betrachtet werden. (Wieso, werde ich euch später erläutern.)

Gemäss dieser Definition exportiert die Schweiz in eine Reihe Kriegsführender Staaten. Diese Zahl nahm jüngst wieder drastisch zu. Man sieht klar, dass dies besonders nach der Lockerung von 2014 eintraf und vor der Verschärfung im Jahre 2008 der Fall war.

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Wie unterscheiden sich Konflikte und wie kann man sie legimitieren?

Sie Staaten in welche die Schweiz Rüstungsmaterial liefert. waren in unterschiedlichste Konflikte involviert.

Die 2001 begonnene Militärintervention der USA in Afghanistan liess sich als Selbstverteidigungsakt legimitieren. Auch Russland zum Beispiel rechtfertigt seinen Militäreinsatz in Syrien mit einem Hilfegesuch der dortigen Regierung. Andere Länder sind in zwischenstaatliche Konflikte involviert.

Saudi-Arabien zum Beispiel unterstützen Parteien mit Waffen oder Luftangriffen. Oder wie Indien und Pakistan im Kaschmir-Konflikt. Andere Staaten richten sich gegen die Gewalt von Rebellen oder gar gegen die Zivilbevölkerung im eigenen Land. Wie Thailand, das gegen Aufständische in der Provinz Patani kämpft.

Zur Liste hinzu kommen Saudi-Arabien und die vereinigten Arabischen Emirate wegen ihrer Beteiligung am Krieg in Jemen.


Zwei Beispiele:

  1. USA

  • Von 2001 an waren die Vereinigten Staaten durchgehend an verschiedenen Konflikten beteiligt. Nach den Terroranschlägen im September 2001 griffen sie Afghanistan an, um die Terrorgruppe al-Kaida und die sie unterstützende Taliban-Regierung zu bekämpfen. Diese Intervention war auf das Recht von Selbstverteidigung abgestützt.

  • Die USA griff 2003 mit anderen verbündeten Staaten den Irak an und stürzten die Regierung des Diktators Saddam Houssein. In Kooperation der neuen irakischen Behörde führten die USA noch jahrelangen Krieg gegen Aufständische.

  • Zu dem führte die USA in allen Jahren den Kampf gegen islamistische Terrorgruppen an mehreren Schauplätzen

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    1. Saudi-Arabien und die vereinigten Arabischen Emirate

    Wenn vom Jemen-Krieg gesprochen wird, ist der von Saudi-Arabien angeführte Luft- und Bodenkrieg gegen die jemenitischen Huthi-Rebellen gemeint. Der von Saudi-Arabien angeführte Krieg begann im März 2015. Verbündete Staaten unteranderem Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emiraten beschlossen das bitterarme Land Jemen so lange zu bombardieren bis die Huthi-Rebellen entmachtet werden.

    Neben Saudi-Arabien sind die vereinigten Arabischen Emirate führend bei der Militärintervention in Jemen. Beide sind auch für die Waffenexportblockade verantwortlich. Faktisch wurde so das Leid der jemenitischen Zielbevölkerung aber nur noch schlimmer. Die vereinten Nationen warnen seit Monaten von Millionen von Hungertoten und sprechen vom «derzeit grössten humanitären Desaster der Welt».

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    Wie soll der Waffenexport zukünftig in der Schweiz geregelt sein?

    Nach den Recherchen konnte ich mir eine gute Meinung über die Zukunft des Schweizer Waffenexportes machen. Ich unterstütze die «Korrektur-Initiative» voll und ganz. Der Export in Kriegführende Länder finde ich ist in keinem Fall vertretbar. Davon ausgehen, dass das gelieferte Kriegsmaterial nicht eingesetzt wird, kann man nicht und das zu überprüfen ist unglaublich schwer.

    Die Recherchen zeigten klar, dass die Schweizer Rüstungsindustrie Waffen während des blutigen Jemen-Krieges geliefert haben und immer noch liefern. Das ist nur in Beispiel von vielen. Waffen sind zum Töten gemacht, die Schweiz als neutrales und friedliches Land, darf dies auf keinem Fall unterstützen.


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