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Referat

Vergleich politischer Ordnungen

1.276 / ~6 sternsternsternstern_0.25stern_0.3 Sophie B. . 2011
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Politik

Universität Vechta

2010 Note 1,3

Sophie B. ©
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sternsternsternstern_0.25stern_0.3
ID# 8242







Thema:: Vergleich politischer Ordnungen

_____________1. Typologie politischer Systeme


1.1 Parlamentarische Systeme

-          Parlamentarische Systeme sind die Verflechtung von Parlament und Regierung

-          Die Regierung wird direkt oder indirekt von der Parlamentsmehrheit legitimiert

-          Regierung und Opposition sind klar unterscheidbar

-          Politische Verknüpfung von Parlament und Regierung durch Misstrauensvotum und Auflösungsrecht

-          Reduzierte Stellung des Staatsoberhauptes (Beschränkung bei der Bestellung der Regierungschefs auf die formale Bestätigung parlamentarischer Mehrheitsbildungen, Beschränkung traditioneller Notstandsmaßnahmen)

-          Reduzierte Stellung der zweiten Kammer


1.2 Präsidentielle Systeme

-          Weitgehende Trennung von Regierung und Parlament

-          Regierung (Präsident) und Parlament werden von Anfang an auseinandergehalten – sie stützen sich auf voneinander unabhängige Bestellungsvorgänge

-          Fehlen einer politischen Verantwortlichkeit der Regierung gegenüber dem Parlament – es gibt kein Misstrauensvotum oder Auflösungsrecht

-          Doppelmitgliedschaft in Regierung und Parlament ist ausgeschlossen

-          Das Staatsoberhaupt ist gleichzeitig Regierungschef

-          Die Opposition kann über die Mehrheit im Parlament verfügen, ohne dass dadurch die Machtbefugnisse des Präsidenten und seiner Regierung gefährdet sind

-          Keine Fusion zwischen Regierung und einer Kammer und daher auch keine automatische Abwertung der anderen Kammer

-          Veto-Recht


1.3 Gemischte Systeme

Gemischte Systeme verbinden bestimmte Merkmale des parlamentarischen Systems mit bestimmten Merkmalen des präsidentiellen Systems.


1.3.1 Semi-präsidentielle Systeme

-          Es existiert ein vom Volk gewählter Präsident neben einem Regierungschef und dessen Kabinett, die dem Parlament verantwortlich sind

-          Präsident und Regierungschef teilen sich die Exekutivmacht

-          Der Staatspräsident ernennt den Regierungschef in eigener Verantwortung

-          Je nach konkreter Ausgestaltung des Systems gibt es starke Unterschiede hinsichtlich der Rolle der Parteien, der Machtverteilung zwischen Exekutive und Legislative sowie der Struktur des politischen Entscheidungsprozesses

-          Wenn sich mit Präsident und Regierung zwei ähnlich starke politische Akteure gegenüberstehen, kann es zu einer Art Pattsituation kommen, die die politische Entscheidungsfindung schwierig macht


1.3.2 Direktorial verfasste Ordnung


  • Diese Form existiert faktisch nur in der Schweiz
  • Das Parlament wählt die Regierung und kann diese nicht in der laufenden Legislaturperiode abwählen
  • Die Regierung kann das Parlament nicht auflösen
  • Ein Parlamentsmandat und ein Regierungsamt sind nicht kompatibel
  • Die Regierung hat ein Gesetzinitiativrecht
  • Amt des Staatspräsidenten wird für je ein Jahr nach Rotationsprinzip vergeben. Der Präsident übernimmt Aufgaben zusätzlich zu den regulären Aufgaben



2. Grundmodelle politischer Ordnung nach Hättich


2.1 Die Sechs-Felder-Tafel


Herrschaftsstruktur

Willensbildung

Repräsentation

monoistisch

monopolisiert

total

pluralistisch

konkurrierend

partiell

2.1.1 Herrschaftsstruktur

monoistisch

pluralistisch

monistisch: Es gibt nur ein Herrschaftszentrum, in dem alle Herrschaftskompetenzen zusammengefasst sind und das allein solche Kompetenzen delegieren kann.

pluralistisch: Die Macht verteilt sich auf verschiedene Akteure, die sich gegenseitig hemmen und kontrollieren.


2.1.2 Willensbildung

monopolisiert

konkurrierend

monopolisiert: Ein einzelner, eine Gruppe oder eine Institution sind an den Entscheidungsvorbereitungen beteiligt, ohne mit Widerspruch anderer Fraktionen zu rechnen oder ihn gar berücksichtigen zu müssen.



2.1.3 Repräsentation

total

partiell

total: Die politische Herrschaft repräsentiert die Gesellschaft unter allen Aspekten ihrer Existenz. Alle Bereiche sozialen Lebens sind in die politische Gemeinschaft integriert.

Die totale Repräsentation ist nicht notwendigerweise mit Zwang verbunden, sie kann auch aufgrund von Tradition oder beim Zusammenfall von politischer Gemeinschaft und religiöser Kulturgemeinschaft gesellschaftlich anerkannt sein.


partiell: Es gibt Lebenssphären individueller und sozialer Art, die der politischen Herrschaft und ihrer Repräsentationsfunktion entzogen sind.


2.2 Grundmodelle politischer Ordnung nach Hättich – einfache Variante


2.2.1 Entwicklung der Grundmodelle - Schritt 1


monoistisch

pluralistisch

$ $ $ $

monopolisiert

konkurrierend

monopolisiert

konkurrierend

Monoistische Herrschaft und monopolisierte Willensbildung

Wenn es neben dem einen Herrschaftszentrum keine anderen Faktoren gibt, die mit der Möglichkeit, eigene Vorstellungen einzubringen, an der Vorbereitung der Entscheidung beteiligt sind, dann hat dieses Zentrum gleichzeitig das Monopol der Willensbildung.


Mögliche Kombination, da die Mitwirkung an der Vorbereitung einer Entscheidung nicht mit der Entscheidungskompetenz identisch ist und weder institutionell noch faktisch mit ihr verbunden sein muss. Somit kann es sein, dass es nur ein Herrschaftszentrum mit verbindlicher Entscheidungskompetenz gibt, dass aber mehrere Gruppen oder Institutionen konkurrierend um Einfluss auf die Entscheidung bemüht sein können.


Pluralistische Herrschaftsstruktur und monopolisierte Willensbildung

Widersprüchliche Kombination, denn gibt es mehrere Herrschaftszentren, die sich gegenseitig hemmen und kontrollieren können, dann haben diese verschiedenen Zentren auch zwangsläufig verschiedene Vorstellungen, mit denen sie an der Entscheidungsvorbereitung beteiligt sind und die miteinander konkurrieren können.


Im Regelfall haben wir es bei pluralistischer Herrschaftsstruktur auch mit konkurrierender Willensbildung zu tun.

2.2.2 Entwicklung der Grundmodelle - Schritt 2


monoistisch

pluralistisch

$ $ $ $

monopolisiert

konkurrierend

monopolisiert

konkurrierend

$ $ $ $ $ $

total

partiell

total

partiell


total

partiell

Monoistische Herrschaft, monopolisierte Willensbildung und totale Repräsentation

Diese Kombination kann auch als totale Diktatur bezeichnet werden. Das extremste Beispiel für eine solche Ordnungsform wäre der Fall eines absoluten Alleinherrschers, der sich für alle Lebensbereiche des Herrschaftsunterworfenen als zuständig erklärt und seine Entscheidungen ohne jeglichen Rat trifft.


Monoistische Herrschaft, monopolisierte Willensbildung und partielle Repräsentation

Der Unterschied zur ersten Kombination besteht darin, dass die Gesellschaft nicht vollständig politisiert ist. Es existieren staatsfreie Gesellschaftsbereiche, in denen der einzelne Bürger soziale Rollen einnimmt, die nicht in die Rolle des Staatsbürgers integriert sind.


Dieser Typus ist an einen Konsens in der Frage der totalen Repräsentation gebunden. Die konkurrierende Willensbildung beschränkt sich auf Diskussion und Empfehlung.


Monoistische Herrschaftsstruktur, konkurrierende Willensbildung und partielle Repräsentation

Diese Kombination ist heute nicht so sehr deshalb von Bedeutung, weil politische Systeme von ihrer Verfassungsnorm her ihr entsprechend konstruiert sind, sondern vielmehr deshalb, weil es unterschiedliche Tendenzen gibt, welche politische Systeme in die Nähe zu diesem Typus bringen können.

Politische Systeme, die gemeinhin als totalitär bezeichnet werden, zeigen aus verschiedenen Gründen Auflockerungs- oder gar Auflösungserscheinungen sowohl hinsichtlich der totalen Repräsentation wie auch hinsichtlich der monopolisierten Willensbildung.


Die Möglichkeit dieser Kombination ergibt sich, wenn ein traditionell begründeter ideologischer Konsens in der Gesellschaft besteht.


Pluralistische Herrschaftsstruktur, konkurrierende Willensbildung und partielle Repräsentation

Es gibt mehrere Herrschaftszentren, die sich gegenseitig beschränken und kontrollieren. Mit dem Herrschaftspluralismus ist folgerichtig auch die konkurrierende Willensbildung gegeben. Aufgrund der zu erwartenden Heterogenität der Gesellschaft beansprucht das System lediglich eine partielle Repräsentation.


2.2.3 Grundmodelle politischer Ordnung

monoistisch

pluralistisch

$ $ $ $

monopolisiert

konkurrierend

monopolisiert

konkurrierend

$$$ $ $ $

total

partiell

total

partiell


total

partiell

$ $ $ $ $ $

1

2

3

4


5

6

Typ 1: Nationalsozialismus, Stalinismus (totalitäre Diktatur)


Typ 2: gegenwärtiges China, Chile unter Pinochet (autoritäre Herrschaft)


Typ 3: Sowjetunion nach Stalin, China unter Mao



Typ 5: traditionelle Gemeinschaften (griechisch-antike Polis)


Typ 6: westliche Demokratien


2.2.4 Subtypen der Grundmodelle politischer Ordnung nach Hättich


Hättich fügt den Grundmodellen noch das Unterscheidungskriterium der offenen und geschlossenen Strukturen bei, wodurch einzelne Typen einer Binnendifferenzierung unterzogen werden. Offene Strukturen liegen dann vor, wenn der Zugang zu Macht und Einflussmöglichkeiten nicht nur bestimmten politischen Gruppierungen oder gesellschaftlichen Schichten vorbehalten bleibt, sondern grundsätzlich allen Kräften innerhalb einer Gesellschaft möglich ist.

Ist dies nicht der Fall, spricht man von geschlossenen Strukturen.


offene Herrschaftsstruktur: Eine offene Herrschaftsstruktur liegt nicht bereits dann vor, wenn grundsätzlich niemand vom Zugang zur politischen Macht ausgeschlossen ist, sondern erst, wenn die Herrschaftsbestellung durch allgemeine Wahlen erfolgt. Dabei ist es unerheblich, ob die Wahlen direkt oder indirekt erfolgen.



offene Repräsentation: Die Repräsentation ist dann offen, wenn sie sich auf alle Gruppen einer Bevölkerung erstreckt. Umgekehrt setzt eine geschlossene Repräsentation voraus, dass eine Gesellschaft Gruppen aufweist, die außerhalb der allgemeinen, für alle Bürger gleichen Gesetzlichkeiten stehen.


Literaturangaben

Gellner, Winand/ Glatzmeier, Armin (2004): Macht und Gegenmacht. Einführung in die Regierungslehre. Baden-Baden: Nomos Verlag.

Hättich, Manfred (1969): Lehrbuch der Politikwissenschaft. Zweiter Band. Theorie der politischen Ordnung. Mainz: v. Hase & Koehler Verlag.

Pelinka, Anton (2004): Grundzüge der Politikwissenschaft. Wien: Böhlau Verlag.

Schreyer, Bernhard/ Schwarzmeier, Manfred (2005): Grundkurs Politikwissenschaft: Studium der politischen Systeme. Eine studienorientierte Einführung. Wiesbaden: Verlag für Sozialwissenschaften.



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