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Substanzwertverfahren

Der Substanzwert eines Unternehmens ist derjenige Betrag, der aufgewandt werden muss, um das gleiche Unternehmen in seiner bilanziellen Gestalt auf der „grünen Wiese“ nachzubauen. Er stellt einen Reproduktionswert dar, dessen Betrag sich durch Addition der einzelnen materiellen Vermögensgegenstände zu Wiederbeschaffungswerten abzgl. der Schulden ergibt.

Den potentiellen Erwerber interessiert jedoch nicht der Nachbau eines Unternehmens in seiner bilanziellen Gestalt auf der „grünen Wiese“, sondern er ist allein an den künftigen Erfolgen interessiert. Substanz ohne Erfolg ist nämlich wertlos. Die künftigen Erfolge ergeben sich hingegen durch die Kombination aller Faktoren im Unternehmen und werden zudem wesentlich durch die nicht im Substanzwert erfassten Faktoren wie technische Kompetenz, Marktstellung, Qualifikation des Managements usw. bestimmt.

Es handelt sich beim Substanzwert daher im Grunde nur um einen Teilreproduktionswert. Die Werte, die summarisch als Geschäfts- oder Firmenwerte (bzw. good will) bezeichnet werden, gewinnen aber im Wirtschaftsleben immer mehr an Bedeutung. Sie können nur mit dem Ertragswertverfahren implizit berücksichtigt werden. Hat man jedoch den Ertragswert ermittelt, ist der Substanzwert überflüssig.

Ermittlung des Substanzwerts (vereinfacht)

            bilanzielles Vermögen

./.         bilanzielles Fremdkapital

=         bilanzielles Eigenkapital

+         stille Reserven

=         Substanzwert

 

Der Substanzwert erfüllt bei der Ertragswertermittlung Hilfsfunktionen, indem er rechnerische Grundlagen für die Berechnung liefert. Ferner muss zudem im Rahmen des Ertragswertverfahrens berücksichtigt werden, dass die Substanz des Unternehmens auch bei der Ermittlung der (zukünftigen) Erträge stets gewahrt werden muss, d. h. nachhaltig ausschüttungsfähig ist nur derjenige Teil des Erfolges, der nicht für die Erhaltung der Substanz erforderlich ist.

 

Liquidationswertverfahren

Der Liquidationswert ermittelt den Wert des Unternehmens unter der Prämisse, dass das Unternehmen in der vorliegenden Form nicht fortgeführt wird. Es wird daher derjenige Betrag berechnet, der sich bei Auflösung des Unternehmens im Bewertungszeitpunkt nach dem Verkauf entweder des gesamten Unternehmens oder der einzelnen Vermögensgegenstände nach Abzug der Verbindlichkeiten ergibt. Zudem sind die mit der Zerschlagung des Unternehmens verbundenen Liquidationskosten in Form von beispielsweise Sozialplänen oder der Vergütung des Liquidators zu berücksichtigen.

Ausgangspunkt für die Ermittlung des Wertes ist grundsätzlich das Inventar des zu bewertenden Unternehmens; dessen Vermögensgegenstände werden im Rahmen der Liquidation mit den erzielbaren Verkaufserlösen bewertet. Einfluss auf die zu erwartenden Verkaufserlöse nimmt dabei der Zeitpunkt sowie die Dringlichkeit der Liquidation und die Tatsache, ob der Betrieb in Form einzelner Vermögensgegenstände oder in Form des Betriebsvermögens als Ganzes veräußert wird.

 

Ermittlung des Liquidationswertes (vereinfacht):

            Vermögensgegenstände zu Zerschlagungswerten

./.         Schulden zu Ablösebeträgen

./.         Liquidationskosten

=         Liquidationswert

 

Der Liquidationswert stellt grundsätzlich den Unternehmensmindestwert, d. h. die Preisuntergrenze des Unternehmens dar. Er wird ermittelt um zu entscheiden, ob es vorteilhaft ist, das Unternehmen überhaupt noch fortzuführen.

Maßgebend für gutachterliche Zwecke ist der Liquidationswert in der Regel nur dann, wenn aufgrund der mangelnden Rentabilität des Unternehmens dessen Auflösung angeraten ist, bzw. der Liquidationswert größer ist als der Ertragswert. Bei Unternehmen in der Gründungsphase, bei denen noch kein good will existieren kann, bestimmt sich der Verkehrswert des Unternehmens ebenfalls nach dem Liquidationswert.

Niemand ist bereit, für ein neu gegründetes Unternehmen einen höheren Preis als die Summe der materiellen Werte zu zahlen, denn immaterielle Werte wie z. B. der gute Ruf des Unternehmens, der Kundenstamm, das eingespielte Personal etc., können aufgrund der kurzen Lebensdauer des Unternehmens noch gar nicht existieren.

 

Multiplikatorverfahren

In der Bewertungspraxis werden häufig - insbesondere zur Bewertung von Klein- und Mittelbetrieben - Multiplikatoren angewandt. Je nach Branche werden einzelne Werte, wie beispielsweise das 4- bis 8-fache des Gewinns vor Steuern, als Unternehmenswert herangezogen. Diese sog. Faustformeln drücken aus, wie viel zur Zeit für vergleichbare Unternehmen „am Markt“ aufzuwenden ist.

Die Stärken dieses Verfahrens liegen neben seiner Einfachheit und der leichten Nachvollziehbarkeit in der strikten Marktorientierung. Nachteilig ist, dass ein direkter Kausalzusammenhang zwischen dem Multiplikator und der Bezugsgröße fehlt. Ferner werden die betriebsindividuellen Gegebenheiten bei diesem auf eine Bezugsgröße (z. B. dem Gewinn vor Steuern) fixierten Verfahren nicht berücksichtigt. Zudem ist die Bezugsgröße durch Bilanzpolitik stark beeinflussbar.

Schließlich fehlt es auch an ausreichendem empirischen Datenmaterial, welches für die Generierung des Multiplikators herangezogen werden kann. Eine fundierte Unternehmensbewertung kann hierdurch aber nicht ersetzt werden. Die Multiplikatormethode kann allenfalls erste Anhaltspunkte für den Unternehmenswert liefern.

Für freiberufliche Praxen wird diese Methode in der Bewertungspraxis nicht selten angewandt, da hier eher von einer Vergleichbarkeit der Unternehmen ausgegangen werden kann. Gewerbliche Unternehmen weisen dagegen häufig eine viel größere Bandbreite von Erscheinungsformen auf, die die Vergleichbarkeit auch mit Unternehmen derselben Branche erschweren. Daher wird das Multiplikatorverfahren hier nicht weiter verfolgt.

 


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