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Referat
Wirtschaftsrecht

Universität, Schule

Oberursel

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Majbrit M. ©
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Ohne Kopierschutz
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ID# 8885







Inhalt: Das Referat bietet eine detail­lierte Über­sicht über die Unfall­ver­si­che­rung, inklu­sive ihrer Geschichte und gesetz­li­chen Grund­la­gen. Es erklärt die Unter­schiede zwischen gesetz­li­cher und privater Unfall­ver­si­che­rung sowie deren jewei­lige Leis­tun­gen. Die Vor- und Nach­teile beider Versi­che­rungs­arten werden objektiv gegen­über­ge­stellt, was bei der Entschei­dungs­fin­dung für eine passende Versi­che­rung hilft. Zudem sind Leis­tungs­aus­schlüsse klar aufge­führt, was für ein umfas­sendes Verständnis sorgt.
#Unfall#Versicherung#Leistung
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Handout – Unfallversicherung

 

Inhaltsverzeichnis

1.    Definition „Unfall“: 1

2.    Geschichte der Unfallversicherung: 1

3.    Gesetzliche Unfallversicherung. 2

4.    Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. 2

5.    Private Unfallversicherung. 3

6.    Leistungen der Privaten Unfallversicherung. 3

7.    Leistungsausschlüsse. 5

8.    Pro & Contra. 5

 

1.   Definition „Unfall“:

Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Ein Unfall gilt auch, wenn durch eine erhöhte Kraftanstrengung an Gliedmaßen oder Wirbelsäule ein Gelenk verrenkt wird oder Muskeln, Sehnen, Bänder oder Kapseln gezerrt oder zerrissen werden.

 

2.   Geschichte der Unfallversicherung:

Nach der Entstehung des deutschen Kaiserreiches 1871 wuchs im Laufe der Jahre der Einfluss der Sozialversicherung in Deutschland. 1883 wurde zunächst die Krankenversicherung beschlossen. Neben ihr wurde auch ein finanzieller Schutz für Arbeiter eingeführt – die gesetzliche Unfallversicherung. Das Unfallversicherungsgesetz wurde am 6. Juli 1884 vom Reichstag verabschiedet und trat am 1. Oktober 1885 in Kraft.

Die gesamten Beiträge wurden vom Arbeitgeber getragen. 1886 wurde eine Unfall- und Krankenversicherung im Bereich der Land- und Forstwirtschaft verabschiedet. Ein Jahr später folgte ein entsprechendes Gesetz für Seeleute. Sogar für Gefangene wurde im Juni 1900 ein Gesetz zur Unfall- und Krankenversicherung eingeführt. Ab 1975 wurde die Sozialversicherung langsam in das Sozialgesetzbuch eingearbeitet. Das Unfallversicherungsgesetz wurde erst 1997 endgültig durch das siebte Buch des Sozialgesetzbuches abgelöst.

3.   Gesetzliche Unfallversicherung

Durch die gesetzliche Unfallversicherung sollen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten verhütet und im Schadensfall den Verletzten, seine Angehörigen und seine Hinterbliebenen entschädigen.

 

Die Unfallversicherung gliedert sich in die:

·         Allgemeine Unfallversicherung; soweit sie nicht der landwirtschaftlichen oder der See- Unfallversicherung angehören, umfasst es alle Unternehmen.

·         Landwirtschaftliche Unfallversicherung; diese umfasst land- und forstwirtschaftliche Unternehmen, Jagden, Park- und Gartenpflege, sowie Friedhöfe.

·         See- Unfallversicherung, diese umfasst Unternehmen der Seeschifffahrt und Seefischerei.

 

4.   Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung

·         Pflegegeld

·         Heilbehandlung

·         Verletztengeld

·         Berufshilfe

·         Verletztenrente

·         Sterbegeld

·         Hinterbliebenenrente

·         Waisengeld


 

5.   Private Unfallversicherung

Die Private Unfallversicherung dient zur finanziellen Absicherung durch Folgen eines Unfalls. Im Gegensatz zu der gesetzlichen Unfallversicherung handelt es sich nicht um eine Pflichtversicherung. Während der gesetzliche Schutz nur während der Arbeitszeit, bzw. auf dem Weg vom und zum Arbeitsplatz gilt, ist der private Schutz zeitlich und räumlich nicht begrenzt. Eine private Unfallversicherung kann jede Person abschließen. Folgende Personengruppen sind nicht versicherbar: Geisteskranke und dauernd Pflegebedürftige.

 

6.   Leistungen der Privaten Unfallversicherung

Todesfallschutz:

Über die Todesfallleistung sollen die Hinterbliebenen der versicherten Person finanziell abgesichert werden:

Führt ein Unfall innerhalb eines Jahres vom Unfalltag an zum Tod, so wird die vereinbarte Todesfallsumme erbracht. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei dem durch ein Unfallereignis hervorgerufenen Tod mitgewirkt, wird die Leistung entsprechend diesem Anteil gekürzt – sofern dieser mindestens 25 % beträgt.

 

Übergangsleistung:

Die Übergangsleistung ist ein wichtiger Bestandteil der Unfallversicherung, denn in vielen Fällen kann der Arzt erst nach einiger Zeit nach dem Unfall den Invaliditätsgrad feststellen. Dies kann 12 bis 15 Monate dauern. Diese Leistung dient der Bezahlung von Hilfsmitteln, wie z. B. einem Rollstuhl. Üblicherweise wird die Übergangsleistung nur ausgezahlt, wenn nach drei Monaten eine Invalidität von 100% oder mehr und nach sechs Monaten von mindestens 50% vorliegt. Bei besonders schweren Unfällen, die eine schwerwiegende Invalidität verursacht haben (Amputation von Arm oder Beim, schwere Verbrennungen…) wird die Übergangsleistung sofort in einer Summe gezahlt.

 

Unfallrente:

Einige Versicherungsanbieter bieten zusätzlich zur Invaliditätsleistung eine monatliche Unfallrente an, die ab einem Invaliditätsgrad von 50% lebenslang bezahlt wird.

 

 

Krankenhaustagegeld:

Das Krankenhaustagegeld erhält man für die Dauer eines Krankenhausaufenthaltes aufgrund eines Unfalls. Die maximale Erstattungsdauer beträgt zwei Jahre.

 

Genesungsgeld:

Im Anschluss an das Krankenhaustagesgeld wird für die gleiche Anzahl von Krankenhaustagen ein Genesungsgeld gezahlt. Die Zahlung des Genesungsgeldes ist oftmals auf einen bestimmten Zeitraum beschränkt.

 

Bergungskosten:

Zu Bergungskosten zählen die notwendigen Kosten, welche durch die Such-, Rettungs-, Transport und Bergungsaktionen von Rettungsdiensten entstanden sind.

 

Kosmetische Operationen:

Durch einen schweren Unfall können in seltenen Fällen verschiedene Körperteile wie z. B. das Gesicht entstellt werden. Um eventuelle „Enstellungen“ zu beseitigen, ist eine kosmetische Operation nötig, welche allerdings nicht von der Krankenkasse bezahlt wird. ( Nur bei medizinisch notwendigen Eingriffen! )

Invalidenleistung:

Die Invalidenleistung ist die wichtigste Leistung der Unfallversicherung. Man vereinbart bei Vertragsabschluss eine versicherte Invalidenleistung. Anspruch auf eine Kapitalleistung aus der Unfallversicherung entsteht, wenn der Unfall des Versicherten innerhalb eines Jahres zu einer dauernden Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit führt.  Spätestens 15 Monate nach dem Unfall, muss die Beeinträchtigung von einem Arzt schriftlich festgestellt worden sein. Aus der Feststellung muss hervorgehen, auf welcher Funktionsstörung die Invalidität beruht, da sich die Höhe der Leistung aus der Invaliditätssumme nach dem Grad der Invalidität richtet.

 


 

7.   Leistungsausschlüsse

·         Geistes- oder Bewusstseinsstörungen durch Alkohol, Drogen oder epileptische Anfälle

·         Während Straftaten

·         Kriegsereignisse und innere Unruhen, sofern die versicherte Person auf Seiten der Unruhestifter ist

·         Einer Anstellung als Luftfahrzeugführer, Stewardess o.ä.

·         Einem Unfall als Teilnehmer von Rennveranstaltungen

·         Unfällen durch Kernenergie

 

8.   Pro & Contra

Pro:

Gesetzliche Unfallversicherung

·         finanzielle Absicherung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten

·         Arbeitgeber trägt die Kosten einer gesetzlichen Unfallversicherung

Private Unfallversicherung

·         finanzielle Absicherung durch Folgen eines Unfalls

·         Gesetzliche Unfallversicherung reicht nicht aus

 

Contra:

·         Deckt nur Unfälle, keine Krankheiten ab

·          Kein Schutz bei Unfällen aufgrund von Trunkenheit, Schlaganfällen oder Ohnmacht

 


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