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Seminararbeit
Psychologie

Leuphana Universität Lüneburg

1,7, 2016

Wolfgang S. ©
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ID# 65182







Hausarbeit

„TRANSKULTURALITÄT in DEUTSCHLAND“


Modul: Heterogenität

Seminar: Transkulturalität

Abgabedatum: 15.9.2016

INHALTSVERZEICHNIS

1 Einleitung 1

2 Definitionen 3

2.1 Fremdheit 3

2.2 Doppelte Staatsbürgerschaft 6

3 Untersuchung der Entwicklung 6

3.1 Von Fremdheit im soziologischen Kontext 6

3.2 Die Migrationspolitik in Deutschland 8

4 Ausländer in Deutschland 9

5 Fazit 10

6 Literaturverzeichnis 12

7 Eidesstattliche Erklärung 14


1 Einleitung

„Bei rund 2,3 Millionen Ehepaaren in Deutschland ist mindestens ein Partner Ausländer. Das sind 13 Prozent aller etwa 17,6 Millionen Ehepaare, die 2013 in der Bundesrepublik lebten. Sieben Prozent (1,2 Millionen) sind deutsch-ausländische Ehepaare. Bei sechs Prozent (1,1 Millionen) hat keiner der Eheleute einen deutschen Pass.“1

Dieses Zitat stammt aus einem Artikel des Magazins Focus und hat die Überschrift:“Deutsche heiraten am liebsten Deutsche - oder Türken“ .

Dieser Artikel ist insofern interessant, da die Bundesregierung am 3. Juli 2014 eine Gesetzesänderung beschlossen hat, in der geregelt wird, dass Ausländer mit deutschen Wohnsitz oder Geburt in Deutschland beide Staatsangehörigkeiten annehmen können.2

„Deutschland gilt nun als echtes Einwanderungsland“3 und bietet die Möglichkeit einer doppelten Staatsbürgerschaft. Wenn in Deutschland ein deutscher Mann eine türkische Frau mit doppelter Staatsbürgerschaft heiraten möchte, heiratet er dann eine Deutsche oder eine Türkin? Der Begriff des Ausländers nimmt eine neue Bedeutung an.

In dieser Hausarbeit wird der Begriff der doppelten Staatsbürgerschaft untersucht und bezüglich der Fragestellung:“ Doppelte Staatsbürgerschaft – doppelte Heimat oder doppelte Fremdheit?“ analysiert und dargestellt.

Die Arbeit beginnt mit der Einleitung, die den Einstieg in das Thema darstellt. Hierbei wird die Zielsetzung und die leitende Forschungsfrage formuliert und eine Eingrenzung des Themas vorgenommen. Auch die Quellen- und Literaturlage sowie der Forschungsstand erhalten hier ihren Platz. Im Hauptteil werden zuerst die Begriffe der doppelten Staatsbürgerschaft und der Fremdheit definiert.

Fremdheit gilt als Synonym für Transkulturalität, denn die Überwindung von Fremdheit ebnet die Möglichkeit einer transkulturellen Gesellschaft.

Schon Georg Simmel postuliert 1908 in seinem Werk den Fremden „nicht als jenen, der heute kommt und morgen geht, sondern als den, der heute kommt und morgen bleibt - so zu sagen der potentielle Wandernde, der, obgleich er nicht weitergezogen ist, die Gelöstheit des Kommens und Gehens nicht ganz überwunden hat." (Zitat S.9).4 Eine weitere Definition des Begriffs des Fremden, die in dieser Hausarbeit hinzugezogen wird, findet sich in einem Werk von Ortfried Schafter.5

Im Anschluss an die Definitionen sind die Entwicklungen der Fremdheit und der Migrationspolitik Inhalt der Ausarbeitung. In Bezug auf die Quellen und Literaturlage ist zu sagen, dass zum Themengebiet der Migrationspolitik in Deutschland viele Veröffentlichungen in den Medien zu finden sind. Insbesondere ein Artikel aus der Zeit vom 4. Juli 2014 stellt die Änderungen für in Deutschland lebende Ausländer strukturiert dar.6 Ergänzt werden diese Ausführungen durch einen Artikel aus der Frankfurter Allgemeine, der Bezug auf die deutsche Leitkultur im Einwanderungsland Deutschland nimmt.7

Den Kontext dazu bildet die Entwicklung der Fremdheit in Deutschland. Für diesen Teil der Hausarbeit sind ein Artikel aus der Frankfurter Allgemeine mit dem Titel „Migration - Was bedeutet Fremdheit heute?“8 und die Dissertation von Maike Schroeter mit dem Thema „Was ist Heimat? Was ist Fremde? – Konstruktionen von Identität am Beispiel von deutsch-französischen Partnerschaften.“9 die Quellen.

Den Anschluss daran bildet eine Beschreibung der in Deutschland lebenden Ausländer oder Einwanderer über ihre Lebenssituation und Erfahrungen, die sie im Laufe ihres Lebens gesammelt haben. In „Deutsch oder türkisch, das ist hier die Frage“10 beschreibt Yasemin Ergin ein Bild türkischer Migranten in Deutschland.

Ziel dieser Ausarbeitung ist es, die genannten Quellen sinnvoll zu erschließen, sie miteinander in Verbindung zu stellen und somit die Eingangs gestellte Fragestellung beantworten zu können.

Mittels der bearbeiteten Informationen soll abschließend ein Resumee gezogen und hinsichtlich der Fragestellung dieser Hausarbeit eine Anwort gegeben werden. Diesen letzten Teil der Ausarbeitung bildet das Fazit.

2 Definitionen

2.1 Fremdheit

Fremdheit bzw. das Fremde wird in Texten zur Migrationsthematik – insbesondere auch in Schriften zur binationalen oder bikulturellen Ehe - pauschal als das vom Eigenen Abgrenzbare und Konträre beschrieben. Oft wird zudem die/der Fremde als allgemeiner Begriff zur Bezeichnung des ‚neuen„ Aufenthaltslandes bzw. des Menschen ‚aus einem anderen Land/ einer anderen Kultur„ verwendet.

Dabei versteht sich das Fremde als „undurchschaubar und unergründlich“ , es „löst Unruhe aus, bedroht die Identität und durchbricht die Tradition“11 . Das Eigene erscheint dagegen als das Eindeutige und Transparente, das Zugehörigkeit bzw. Heimatgefühle vermittelt. Es bezieht sich in der Regel auf das Herkunftsland bzw. die Herkunftskultur. Theoretische Ansätze – vor allem moderne Ansätze, die die verschiedenen Bedeutungsebenen von Fremdheit analysieren – finden dagegen nur selten Eingang in empirische Studien zu Migration und binationaler Ehe.

In der klassischen Soziologie wird von einer Differenzierbarkeit des Eignen und des Fremden ausgegangen, Unterschiede innerhalb des Eigenen und des Fremden werden dagegen kaum thematisiert. Da viele moderne Texte auf die Beschreibung des Fremden durch Simmel zurückgreifen soll diese Deutung des Fremden hier thematisiert werden. Eine Analyse über die Rolle und die Kennzeichen ‚des Fremden„ macht Simmel in seinem „Exkurs über den Fremden“12.

Für ihn ist der Fremde nicht „der Wandernde, der heute kommt und morgen geht, sondern der, der heute kommt und morgen bleibt – sozusagen der potenziell Wandernde, der, obgleich er nicht weitergezogen ist, die Gelöstheit des Kommens und Gehens nicht ganz überwunden hat“ (Simmel 1992, S. 764). Er trifft dabei auf eine an einem Ort fixierte Gruppe. In diese Gruppe bzw. in den Raum, in dem diese Gruppe lebt, bringt der Fremde „Qualitäten, die aus ihm nicht stammen und stammen können“ (Simmel 1992, S. 765).

Gerade weil er nicht in diesem Raum bzw. in dieser Gruppe aufgewachsen ist, „steht er allen diesen mit der besonderen Attitüde des ‚Objektiven’ gegenüber“ (Simmel 1992, S. 767). Die Objektivität bedeutet für den Fremden auch Freiheit. Simmel blickt also auf den Fremden selbst als Person, die eigene Gruppe wird dagegen als solche nicht differenziert. Fremde ist dennoch für Simmel auch eine Chance – sowohl für den Fremden selber, als auch indirekt für die aufnehmende Gruppe, die durch seine Andersartigkeit und Objektivität Möglichkeiten des Wandels erhält.

Simmel betrachtet den Fremden unter dem Gesichtspunkt der Differenz. Das Eigene und das Fremde stellen Gegensätze dar, die für den Fremden zu inneren Konflikten (kulturelle, soziale) führen können.

Schäffter unterscheidet folgende Ordnungsmuster von Fremdheit:

Fremdheit als Resonanzboden des Eigenen: Fremdheit ist hier das „abgetrennte Ursprüngliche“ bzw. die „Kontrastfläche“ (Schäffter 1991, S. 16) des Eigenen. Das Eigene und das Fremde muss selber erfahren werden.

Fremdheit als Gegenbild: Dies stellt eine Ordnungsstruktur dar, die nach eindeutigen Zuordnungen bzw. klar definierten Grenzen von Eigenem und Fremdem verlangt. Ein Gefühl der Bedrohung und Faszination entstehen, weil das Fremde das Eigene in Frage stellt, gleichzeitig aber die Identität des Eigenen verstärkt. In dieser Darstellung kann das Fremde auch zu einer „verführerischen unzulässigen Alternative zur reduzierten Eigenheit“ (Schäffter 1991, S. 20) werden.

Fremdheit als Ergänzung: „Entdeckung bisher ungeahnter Möglichkeiten“ (Schäffter 1991, S. 23). Diese Erfahrungen von Fremdheit können auch zu einem Entwicklungsprozess führen, bei dem das Fremde Impulse liefert. Fremdheitserfahrungen bieten hier „Selbsterfahrung im Sinne eines Aufdeckens von Lücken, Fehlstellen oder, wenn man will, auch von „Fehlern“ (Schäffter 1991, S. 23).

Damit keine Gefühle der Überforderung entstehen, ist es von entscheidender Bedeutung, wie diese Erfahrungen von Fremdheit verarbeitet werden können.


2.2 Doppelte Staatsbürgerschaft

Der Bundesrat hat das Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes am 19. September gebilligt. Am 3. Juli 2014 hatte der Bundestag das Gesetz beschlossen. Das Gesetz ist seit dem 20. Dezember 2014 in Kraft.15

Bis zu diesem Gesetzesbeschluss mussten sich Kinder von Einwanderern in Deutschlandbis zum 23. Geburtstag entscheiden, welchen Pass sie besitzen und welchen sie abgeben. Künftig besteht nicht mehr die Notwendigkeit, das sie sich zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern und der deutschen entscheiden, sondern unter bestimmten Voraussetzungen können Sie beide Staatsbürgerschaften annehmen.

Dazu müssen sie nachweisen, dass sie bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt oder sechs Jahre hier die Schule besucht haben. Für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen, entfällt diese Optionspflicht ebenfalls.16

Diese Einbürgerungsvoraussetzungen gelten nicht bei der Einbürgerung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates der EU. Diese können ohne Bedingungen eine doppelte Staatsbürgerschaft annehmen. Eventuell ist es jedoch möglich, dass diese Bürger durch die Einbürgerung in Deutschland nach dem Recht des anderen Staates ihre bisherige Staatsangehörigkeit verlieren. Auskünfte erteilen die jeweiligen Botschaften der EU-Staaten.17

Nur wer kann sich gewiss sein, das er morgen bleiben darf. Migranten leben ständig mit der Angst, entlassen und ausgewiesen zu werden. Aus diesem Grund erwarteten viele Migranten in der ersten Generation eine Rückkehr in das Land, aus dem sie kamen. Die Italiener der fünfziger Jahre bildeten die erste Generation dieser sogenannten Gastarbeiter, in den Sechziger waren es die Türken und die Vietnamesen in den Siebziger.

Die moderne Berufswelt hat sich gewandelt, heutzutage ist es üblich, das Mitarbeiter einer Firma nicht ihr Leben lang an ein und derselben Stelle arbeiten. Heute stammen Menschen aus Frankreich, studieren in der Schweiz, arbeiten dann in einer Firma in Hamburg und fliegen mehrmals im Monat zu Tagungen in ganz Europa. Die Unterscheidung von Touristen, die gehen, und Fremden, die bleiben, ist nicht so einfach, wenn die Leute drei, vier Jahre lang im Ausland leben und arbeiten, dann zurückkehren, um bald darauf wieder von ihren Organisationen entsendet zu werden.

Der Begriff des Fremden scheint hier schwer zu definieren.

Eine andere Definition des Fremden bedingt sich in der Sprache und dem Aussehen. Der irrtümlich so genannte Gastarbeiter gehört tagsüber ebenso dazu wie die türkischen Studenten im Seminar oder die russischen Tänzerinnen im Ballet. Doch woran erkennt man, das der türkische Student Fremd sein soll? Es ist ihm nicht anzusehen, ob er nicht sein Leben lang in Deutschland gelebt hat und besser Deutsch spricht, als so mancher Einheimischer.

Eine eindeutige Definition des Fremden ist so nicht mehr existent, jeder empfindet Fremdheit anders. Es gibt kaum noch Personen, die man in jeder Hinsicht als Fremden bezeichnen kann. Migranten sind nicht mehr komplett fremd und sie müssen sich auch nicht komplett assimilieren, um ganz dazuzugehören. Sie müssen sich nur an die einheimischen Gesetze halten.18

3.2 Die Migrationspolitik in Deutschland

"ius sanguinis", das Recht des Blutes. Dies ist die plastische Ausdrucksweise des seit 1914 in Kraft getretenen Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz in Deutschland. Deutscher ist, wer Kind deutscher Eltern ist. In Deutschland galt grundsätzlich das Abstammungsprinzip.19

Doch diese erworbene Staatsangehörigkeit des Geburtsortes hatte gegenüber der Nationalität der "Urdeutschen" einen entscheidenden Fehler: Man wollte Mehrstaatlichkeit vermeiden und führte die Optionspflicht ein. Die betroffenen Personen wurden verpflichtet, nur eine offizielle Zugehörigkeit zu wählen, und verloren damit automatisch die andere. Man musste sich also gegen die elterliche Staatsbürgerschaft entscheiden, dann durfte man die deutsche Staatsbürgerschaft behalten.

Auf Drängen der SPD kam das Thema mit dem Koalitionsvertrag 2013 wieder auf den Tisch. SPD und CDU/CSU einigten sich darauf, die Mehrstaatlichkeit nun doch zu akzeptieren. Zumindest für in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern sollte der Entscheidungszwang zukünftig entfallen.21

Der Gesetzgeber legt genau fest22, wie ein entsprechender Nachweis zu führen ist: Bis zur Vollendung seines 21. Lebensjahres muss man acht Jahre in Deutschland gelebt haben, sechs Jahre eine deutsche Schule besucht haben oder einen Schulabschluss bzw. eine abgeschlossene Berufsausbildung erworben haben, dann ist eine Voraussetzungen erfüllt. Kritiker heben jedoch mahnend den Finger, sie sind der Auffassung, solch ein Nachweis sei überflüssig und wäre ein Beweis dafür, dass weiterhin Hürden aufgebaut werden, um Einbürgerungen zu erschweren.

4 Ausländer in Deutschland

In Deutschland leben mittlerweile sehr viele Einwanderer, teilweise schon in der dritten Generation. Die Großeltern kamen als Gastarbeiter nach Deutschland und sind hier geblieben und sesshaft geworden. Ihre Kinder nahmen sie gleich mit nach Deutschland oder ließen sie nachkommen. Deren Kinder sind dann in Deutschland geboren worden und haben mit dem Heimatland ihrer Eltern keine Verbindung mehr, nur bei Besuchen der Familienangehörigen die noch dort leben.

Oder als Tourist im Urlaub.

Dazu gehört auch die Familie Kasapoglu aus der Türkei. Vater Erol wuchs in Hamburg auf, Mutter Kadriye zog als junge Frau hinterher. Tochter Sevde kam im Juni 1995 während eines Türkei-Urlaubs zur Welt. Sie war nur wenige Wochen alt, als die Eltern mit ihr nach Hamburg zurückkehrten, seitdem hat sie nie wieder woanders gelebt. Ihr Geburtsland kennt sie nur aus den Ferien und hat dennoch nie einen anderen Pass besessen als den türkischen.24

Als 2000 das neue Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft getreten ist, bekam Sevde Post von der Regierung, sie müsse sich bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs entscheiden, welche Staatsangehörigkeit sie annehmen möchte. Ihr Vater und ihre Schwester haben sich für den deutschen Pass entschieden, ihre Mutter für den türkischen Pass. Dies allerdings auch, weil sie sich sehr unsicher mit ihrer Entscheidung war und den Termin zur Entscheidungsmöglichkeit verpasst hat.

Die Tragweite der Entscheidung eine Staatsbürgerschaft annehmen zu müssen, und damit eben die andere aufzugeben, ist ziemlich groß. Entscheiden sich die Einwanderer gegen ihre Nationalität, können sie nie wieder dorthin zurück und haben auch sonst auf innerpolitische Entscheidungen und Entwicklungen keinen Einfluss mehr. Sie können aber auch nicht mehr vom Militär oder anderen Instanzen einberufen werden.

Die emotionalen Gründe dürfen bei solch einer Entscheidung nie unterschätzt werden. Behalten die Einwanderer ihre Staatsangehörigkeit, haben sie in Deutschland kein politisches Mitspracherecht und können nie für ein politisches Amt kandidieren. Im allgemeinen können sie nicht für den Staat arbeiten, weder als Beamte, noch als Staatsdiener. Die Deutsche Botschaft könnte ihnen auch nicht helfen, sollte sie außerhalb Deutschlands in eine Notsituation geraten.

Solange die Einwanderer die deutsche Staatsangehörigkeit nicht angenommen haben, besitzen sie nur ein Aufenthaltsrecht, um in Deutschland leben und arbeiten zu dürfen. Schon bei einem sechsmonatigem Arbeitsverhältnisses außerhalb Deutschlands, drohen ihnen Schwierigkeiten bei der Einreise.

5 Fazit

Leider ist immer noch offen, ob diejenigen, die ihre Staatsangehörigkeiten verloren haben, weil siesich aufgrund der Optionspflicht bereits für einen Pass entschieden mussten, diese nun wiedererlangen können. Nach der neuen Rechtslage könnten sie die doppelte Staatsangehörigkeit einfach behalten, wären sie nicht so entscheidungsfreudig gewesen und hätten bis jetzt noch keinen Gebrauch von ihrer Optionspflicht gemacht. Hier wird der bestraft, der sich zu früh entschieden hat oder sich entscheiden musste.

Diese Einwanderer werden vom Gesetzgeber ungleich derer behandelt, die ihre Entscheidung noch herauszögern konnten und wollten.

Deutschland entwickelt sich zu einem echten Einwanderungsland. Vielen jungen Leuten ist nun das schmerzhafte Kopfzerbrechen über ihre Zugehörigkeit genommen worden und die daraus resultierenden Ängste oder Identitätskonflikte werden nicht mehr künstlich geschürt. Die Mehrstaatlichkeit ist ein Abbild einer Identität geworden. Dies kann als Chance auf einen Ausweg aus dem engen nationalistischen Denken gesehen werden.

Die doppelte Staatsbürgerschaft bietet nach Durchsicht aller genannten Quellen eine doppelte Heimat. Sie bietet die Möglichkeit, sich in beiden Staaten Zuhause fühlen zu können. In der heutigen Zeit gibt es diese Bodenständigkeit von Menschen nicht mehr so wie früher. Die Heimatverbundenheit ist gelockert und im Beruf sind ständige Standortwechsel notwendig, um dem heutigen Anforderungen an Internationalität gerecht zu werden Und um genau diesen wechselnden Einstellungen und Bedingungen gerecht werden zu können, hilft die doppelte Staatsbürgerschaft.

In beiden Staaten sind keine Einschränkungen bezüglich eines „Ausländerdaseins“ vorhanden und man genießt alle Rechten und Pflichten. Diesen kann man auch nicht entfliehen. Kritiker meinen, der Doppelpass erschwert die Integration der Einwanderer in unser Bildungs- und Berufssystem.Es besteht in Gedanken immer die Möglichkeit wieder in die Heimat zurückgehen zu können, falls man hier scheitert.

Dies können sie meiner Meinung nach auch ohne doppelte Staatsbürgerschaft, es gäbe dann nur kein zurück mehr. Transkulturalität, mehrere Kulturen leben neben und miteinander.





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