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Referat
Geschichte / Historik

Universität, Schule

Gesamtschule Gießen Ost, Gießen

Note, Lehrer, Jahr

2012

Autor / Copyright
Hannes B. ©
Metadaten
Format: pdf
Größe: 0.10 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
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ID# 40093








Todesstrafe


1. Geschichte der Todesstrafe


Die Todesstrafe ist die älteste aller Strafen in der Geschichte der Menschheit. Jede einzelne Epoche hatte unterschiedliche Motive diese zu vollziehen. Oft wurde im Namen der Gerechtigkeit, der Götter, des Volkes oder aus politischen Gründen getötet, als es noch keine Gesetze gab.

Ursprünglich entwickelte sich die Todesstrafe aus der sogenannten „Blutrache“, welche im Altertum in vorstaatlichen Gesellschaften Angehörigen eines Mordopfers erlaubte Rache an dem Täter und/oder seiner Sippschaft zu nehmen. Die Absicht dabei war vom Töten abzuschrecken, führte allerdings im Verlauf der Geschichte dazu, dass einzelne Sippschaften komplett ausgerottet wurden.

Nach und nach wurden verbindliche Regelungen unvermeidlich und dementsprechend wurde um 1700 v. Chr. die erste offizielle Gesetzgebung der Todesstrafe eingeführt. Das Prinzip „Zahn um Zahn, Auge um Auge“ oder auch „Leben für Leben“, welches auch schon in der Bibel aufzufinden ist, sollte das Verhältnis von Tat und Schadenausgleich darstellen und der Täter musste allein für seine Tat geradestehen. Das folgende Zitat beschreibt, dass niemand Gottes Alleinrecht angreifen darf ein Leben zu beenden und dafür bestraft werden muss. „Wer Menschenblut vergießt, dessen Blut soll auch durch Menschen vergossen werden; denn Gott hat den Menschen zu seinem Bilde gemacht.“ (Biblische Tora)

Ein weiterer Aspekt war, dass es in der Antike oft nicht möglich war die Täter zu inhaftieren, da Gefängnisse und alles was dazu gehörte noch nicht in einem ausreichenden Maß vorhanden waren. Folglich wurden Geldstrafen verhängt, die Täter versklavt oder eben zur Todesstrafe verurteilt. Die Hinrichtungen wurden in den meisten Fällen öffentlich durchgeführt um die Gesellschaft mit einzubeziehen. Ein bedeutender Grund der vielen Hinrichtungen waren damals das Vertreten von verschiedenen Meinungen, besonders wenn Menschen sich kritisch gegenüber der Kirche und/oder Gott äußerten. Auch die Hexenverbrennungen fanden damals im Namen des Glaubens statt und Geständnisse wurden durch Folter erzwungen.

Im Laufe der Zeit bis hin ins 19. Jahrhundert wurde das Ausüben der Todesstrafe in den europäischen Ländern immer seltener. Die sogenannte Höchststrafe war nun der lebenslange Freiheitsentzug. Allerdings kam es im 20. Jahrhundert, vor allem in der Zeit des Nationalsozialismus zu neuen und nach Belieben ausgeführten Massenhinrichtungen. In Europa wurde die Todesstrafe erst im Zuge der Nachkriegszeit und der „Europäischen Menschenrechtskonvention“ komplett abgeschafft. Heute werden immer noch jede menge Menschen pro Jahr zum Tode verurteilt oder hingerichtet, auch wenn der Trend weiterhin die Abschaffung der gesetzlichen Todesstrafe vorgibt. Prozentual gesehen fanden in letzten Jahren annähernd alle Verurteilungen in fünf Ländern statt. In China, im Iran, in Pakistan, im Sudan und in den USA.




Vergleiche von heute und früher der Arten der Todesstrafe


Die Todesstrafe wird auch heute in vielen Ländern ausgeführt. Im Laufe der Zeit haben einige Methoden und auch die Umstände der Todesstrafe geändert. Früher brachte man die Leute in der Öffentlichkeit um, heute jedoch werden die Verurteilten unter Ausschluss der Gesellschaft hingerichtet. Aber auch das ist nicht in allen Ländern der Fall.



Die bekanntesten Hinrichtungen werden durch die Giftspritze, den elektrischen Stuhl, Erhängen, Steinigung, Erschießen oder durch die Gaskammer vollstreckt.


In diesen Ländern werden die verschiedenen Arten vollstreckt.

Elektrischer Stuhl: USA
Erhängen: Ägypten, Irak, Iran, Japan, Jordanien, Libyen, Pakistan, Singapur, USA usw.
Erschießung: USA, Weißrussland, Volksrepublik China, Nordkorea, Somalia, Republik China (Taiwan), Usbekistan, Vietnam und weitere Länder
Gaskammer: USA

Steinigung: Afghanistan, Iran, Sudan, Teile Nigerias, Somalia

Giftspritze: Volksrepublik China, Guatemala, Thailand, USA

Zu den alten Hinrichtungsarten wurden folgende Methoden verwendet, wie die Guillotine (Enthaupten) Französische Revolution, Rädern, Kreuzigen, Garotte, Verbrennen, lebendig Begraben oder auch der Felssturz usw.

Die Arten der Todesstrafe haben sich im Laufe der Jahre etwas geändert. Man unterscheidet zwischen alten und modernen Hinrichtungsarten:


Arten der Todesstrafe


Giftspritze:

Die Giftspritze oder auch Injektion ist eine sehr bekannte Form der Todesstrafe, die bis heute noch sehr oft angewendet wird. In allen US Staaten nutzt man die „tödliche Injektion“. In einigen Staaten kann man sich zwischen dieser oder einer anderen Hinrichtungsmethode entscheiden.

Dennoch hat die Giftspritze eine unangenehme Wirkung. Studien zufolge bereitet sie häufig Schmerzen zu, sodass die „Opfer“ große Qualen erlitten haben. Es wird mit drei „injizierten Chemikalien“ getötet. Bei der ersten Spritze befindet sich „Natriumthiopental“, was den Menschen bewusstlos macht. Spritze zwei enthält „Pancuroniumbromid“. Es lähmt die Muskeln, somit wird der Mensch bewegungsunfähig. „Kaliumchlorid“ befindet sich in der letzten Spritze, was das Herz zum Stillstand bringt.

Elektrischer Stuhl:

Auch „Bratstuhl“ genannt. Dies ist eine sehr grausame Hinrichtungsart. Man wird an einem Stuhl gefesselt und es werden innere Organe bzw. Gewebe verbrannt. Die Körpertemperatur liegt bei 60° C während der Exekution (Hinrichtung), aber um sicher zustellen, dass das Opfer auch tot ist, muss der Körper abkühlen.

Ein Tag vor der Exekution (Hinrichtung) werden die Kopfhaare wegrasiert, damit die Gleitfähigkeit erhöht wird.

Am Tag der Hinrichtung legt man dem Verurteilten Windeln an, da es durch die Stromschläge zur Entleerung des Darms und der Blase kommt. Der Körper verändert die Farbe und sein Fleisch schwillt an.

Diese Hinrichtungsmethode ist sehr schmerzhaft.


Erschießen:

Bei diesem Hinrichtungsverfahren wird der Verurteilte an einem Stuhl gefesselt und mit einem Kopftuch bedeckt. Fünf Personen eines Exekutionsteam erschießen das Opfer.

Ronnie Gardner war 2010 der letzte hinrichtende durch ein Erschießungskommando. Diese Methode hatte er selbst ausgewählt.


Erhängen:

Das Erhängen gehört zu den ältesten Hinrichtungsmethoden. Hier zieht man das Seil hoch und dadurch erstickt der Verurteilte. Dennoch treten in manchen Fällen Fehler ein. Ist der Fall zu kurz, stirbt der Gehängte qualvoll und langsam, indem er erstickt, was sehr schmerzhaft ist. Wenn er zu lang ist, dann wird der Kopf abgetrennt.


Guillotine (Enthauptung)

Die Hinrichtungsmaschine Guillotine (Fallbeil) wurde nach dem französischen Arzt und Politiker Joseph-Ignace Guillotin benannt. Diese Art der Hinrichtung diente zur Vollstreckung der Todesstrafe durch Enthauptung. Sie wurde erfunden um die zu Tode verurteilten Verbrechern den Kopf abzuschlagen. Während der französischen Revolution wurden zehntausende Personen durch die Guillotine hingerichtet.

Diese Tötungsmaschine wurde seit der Erfindung durchgehend betätigt. Sie wurde am 20. März 1792 in Frankreich eingeführt. Sie wurde zum Köpfen (Enthaupten) der Menschen verwendet. Man musste sich dorthin begeben und der oder die Verurteilte wurden in der Öffentlichkeit „guillotiniert“. Der Verurteilte wird auf ein Brett geschnallt, sodass er sich nicht mehr bewegen kann. Das Fallbeil fällt mit einer sehr hohen Geschwindigkeit auf die Halswirbelsäule und durchtrennt diese ganz. Anschließend ist der „guillotinierte“ sofort tot. Die Hinrichtungsmaschine wurde für zahlreiche Verbrecher verwendet, auch einige Persönlichkeiten der französischen Revolution.

Der französische König Ludwig XVI wurde am 21. Januar 1793 hingerichtet, da er seinem Volk nicht mehr treu war. Das Volk war für eine Exekution (Hinrichtung).

Er wurde wegen Hochverrats an seinem eigenen Land öffentlich zum Tode verurteilt. Davor wollte Ludwig fliehen, was ihm nicht gelungen ist.

Ebenfalls hingerichtet wurde Robespierre, eine der Anführer der französischen Revolution im Jahre 1794.

Die Guillotine wurde besonders in Frankreich verwendet, aber auch in Ländern wie Deutschland. In der Regel fand die Hinrichtung öffentlich statt.

Die letzte Hinrichtung mit der Guillotine fand am 17. Juni 1939 in Versailles statt. Der Verurteilte hieß Eugen Weidmann, der ein sechsfacher Mörder war.

Garotte:

Der Verurteilte wird auf einem Sitz vor dem Pfosten gefesselt. Es wird ein Seil um seinen Hals gelegt. Die Enden des Seiles werden durch ein Loch im Pfosten gezogen. Dann zieht man langsam an den beiden Enden des Seiles und erwürgt das Opfer. Der Strick wurde durch ein Metallband ersetzt.

Die Garotte wurde und wird auch heute noch verwendet.

Verbrennen:

Das Verbrennen oder auch „Feuertod“ ist eine der ältesten Todesstrafen, eine sehr schmerzhafte. Das Opfer wurde an einem Pfahl gebunden, um ihn herum wurde Holz und Stroh aufeinander gehäuft. Die Strafe dauert vor allem sehr lange, was sehr grausam für den Verurteilten ist. Nach der Vollstreckung streute man die noch gebliebene Asche weg.

Man war der Meinung, dass Feuer die Geister bzw. Dämonen zerstören kann.



Steinigung:

Bei der Steinigung wird die Frau bis zur Brust und der Mann bis zur Körpermitte in die Erde eingegraben. Dann fängt es mit der Steinigung an. Die Steine, die verwendet werden dürfen nicht allzu groß sein, weil das Opfer nicht schon durch 2 Würfe getötet werden soll. Zu klein sollten sie auch nicht sein.


Zweck der Todesstrafe


Die Todesstrafe ist die mit Abstand unmenschlichste und grausamste Form der Bestrafung.

Warum wird die Todesstrafe angewendet? Was möchte man mit den Strafen bezwecken? Welche Argumente sprechen für und gegen die Todesstrafe?


Natürlich denkt die Gesellschaft schlecht über einen bzw. den „Schuldigen“. Viele fordern die sofortige Tötung für den der eine schlimme Straftat begangen hat. So wie das Opfer gelitten hat, so soll auch der Täter leiden durch eine der vielen Hinrichtungsarten.


Hier einige pro / contra Argumente die für und gegen die Todesstrafe sprechen:


Pro- Abschreckung

Die Todesstrafe soll als Abschreckung dienen. Es ist weitaus angenehmer in der Zelle im Gefängnis zu sitzen, als getötet zu werden. Mörder, Kinderschänder oder auch Vergewaltiger werden bestraft, damit andere sozusagen abgeschreckt werden ein Verbrechen zu begehen. Deshalb wird man sich fürchten hingerichtet zu werden.


Pro- „Auge um Auge, Zahn um Zahn“

Gerechtigkeit, Gleiches mit Gleichem soll ausgeglichen werden. Wer eine Straftat begeht wie zum Beispiel jemanden töten soll also auch getötet werden. Wer tötet, muss selber mit seinem Leben dafür bezahlen. Die Mörder sollen den Schmerz fühlen, den sie den anderen zugefügt haben.

Dies ist das „Auge um Auge, Zahn um Zahn“ Prinzip.


Pro- Schutz der Gesellschaft

Wird zum Beispiel ein Massenmörder zum Tode verurteilt, dient das zum Schutz der Bevölkerung. Man muss sich nicht mehr fürchten, da man keinem mehr was antun kann. Wenn aber der Täter für viele Jahre hinter Gitter sitzt, läuft irgendwann mal die Gefängnisstrafe ab und man ist wieder auf freien Fuß. Also wäre hier die Todesstrafe praktischer. Was heißt wer hingerichtet wird, stellt keine Gefahr mehr für die Gesellschaft dar.


Pro- Gerecht

In einigen Fällen ist die Todesstrafe eine gerechte Strafe.

Wenn jemand Leute umgebracht hat, wieso soll er dann noch leben ? Welches Recht hat er ? Den Opfern hat er dieses Recht auf Leben immerhin auch genommen. So sieht das zumindest ein Teil der heutigen Gesellschaft.


Pro- Lebenslängliche Gefängniszeit wird erspart

Hier ist es wohl menschlicher den Angeklagten gleich umzubringen und ihm somit eine lebenslange Haftstrafe zu ersparen. In einigen Fällen kann es auch mit der Meinung des Angeklagten übereinstimmen.


Pro- „Wer die Rübe abhat, bringt keinen mehr um“

Bei diesem Argument dient die Hinrichtung dazu, dass Mörder, die einmal getötet haben, nicht mehr morden können.



Contra- Recht auf Leben

Das wohl wichtigste Argument was gegen die Todesstrafe spricht ist, das Recht auf Leben. Es ist das wichtigste Gut des Menschen. Jeder hat das Recht auf Freiheit. Der Staat soll nicht das Recht haben über ein anderes Menschleben zu entscheiden. Es verstößt und verletzt gegen die Menschenrechte.


Contra- Unmenschlich

Die Todesstrafe lässt sich mit keiner anderen Strafe vergleichen. Unmenschlich ist die Todesstrafe ohnehin. Sie ist erniedrigend und grausam. Brutal ebenso und natürlich auch menschenverachtend. Der Staat MUSS die Menschenrechte respektieren.


Contra- Irrtum nicht auszuschließen

Nicht in allen Fällen hat man eine Straftat begangen, doch man wird trotzdem zum Tode verurteilt. Es gibt auch Fallbeispiel für angebliche „Täter“ die eine Straftat begangen haben.

Hier ein Fallbeispiel als ein Unschuldiger hingerichtet wurde:

Nach sechs Jahren penibler* Recherche und der Befragung von 100 Zeugen sind Professor James Liebman und ein Team seiner Studenten von der Columbia University in New York überzeugt, dass 1989 in Texas ein Unschuldiger mit der Giftspritze hingerichtet wurde. Nicht der damals 26-jährige Carlos DeLuna habe sechs Jahre zuvor Wanda Lopez, eine Verkäuferin an einer Tankstelle in der texanischen Stadt Corpus Christi, mit einem Messer erstochen. Für den Mord sei vielmehr Carlos Hernandez verantwortlich, ein Bekannter des Hingerichteten, der ihm verblüffend ähnlich sah. Auch DeLuna hatte stets beteuert, Hernandez sei der Täter, doch weder die Ermittler noch die Geschworenen schenkten ihm Glauben.(Financial Times Deutschland) *ausführlich

Wie man sieht kann nur ABSOLUTE Schuld die Todesstrafe rechtfertigen, was hier aber nicht der Fall war.

Also muss sie gerecht angewendet und sichergestellt werden, dass keine Unschuldigen hingerichtet werden.


Contra- Zweite Chance

Wer zum Tode verurteilt wird hat keine zweite Chance mehr sich zu bessern und über seine Tat nachzudenken. Es kann sein, dass ich die Person nach der Tat ändert, doch durch die Todesstrafe hat man nicht die Chance auf Einsicht. Der Täter kann nicht mehr aus seinen Fehlern lernen.


Contra- Auge um Auge, Zahn um Zahn

Dieses Prinzip kann man auch als contra sehen, da das fünfte der zehn Gebote folgendermaßen lautet:

Du sollst nicht töten“, was im alten Testament steht, dürfte das vor allem auf Christen zutreffen.

Auge um Auge - und die ganze Welt wird blind sein.“ (Mahatma Gandhi, ein indischer Rechtsanwalt). Mit diesem Satz möchte er ausdrücken, dass man Gleiches nicht mit Gleichem bekämpfen kann.


Contra- Sünden verzeihen können

Wer unter Euch ohne Sünde ist, der werfe den ersten Stein.“ (Bibel)

Es ist gemeint, dass es nur denen gestattet ist die Todesstrafe zu vollstrecken, die selbst ohne Sünde sind, aber jeder auf dieser Welt hat eine Sünde begangen. Ein wichtiges Argument gegen die Todesstrafe !


Contra- Grausame Hinrichtung

Erhängen, Giftspritze, Steinigung usw. All das sind grausame Hinrichtungsarten, die für jeden Täter schlimm sind. Also wäre eine lebenslange Haftstrafe angebrachter.





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