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Zusammenfassung
Freizeit

Gymnasium Berlin

1, 2012

Johanna W. ©

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ID# 28741







      1. Theoretische Grundausbildung im Ortsverband Erfurt


Die solide Grundausbildung ist im THW die Basis für gute Arbeit im Einsatz und daher ein wichtiges Element der Ausbildung. Die Helfer erlangen durch sie die erste Ausbildungsstufe und daher sowohl die Voraussetzung für die Mitgliedschaft im THW, als auch die Einsatzbefähigung. Die Struktur und der Inhalt der Grundausbildung ist vorgeschrieben und wird bundesweit einheitlich durchgeführt. Die THW-Prüfungsrichtlinie schreibt auch bundesweit einheitliche Prüfungen vor. Obwohl die Organisation der Ausbildung dem jeweiligen Ortsverband unterliegt, erlangen somit alle Helfer mit der bestandenen Prüfung denselben Kenntnisstand. Sie wird im Ortsverband absolviert und besteht aus zwei Teilen, einem praktischen und einem theoretischen Teil. Ziel ist es, ein allgemeines Wissen über den europäischen Katastrophenschutz, die eigene Organisation und das Einsatzgeschehen zu erlangen. Sie beinhaltet den richtigen Umgang mit Werkzeugen und Geräten aus der Standardausstattung genauso wie allgemeines Wissen über das THW, den Bevölkerungsschutz und das Verhalten im Einsatz. Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung abgeschlossen. Um an dieser teilnehmen zu können, müssen die Helferanwärter eine Mindeststundenanzahl absolviert haben und mindestens 18 Jahre alt sein. Ausnahmen werden nur für Anwärter gemacht, die direkt aus der THW-Jugend kommen. Diese dürfen bereits mit 17 Jahren an der Prüfung teilnehmen.1


Die Grundausbildung dauert laut Prüfungsordnung mind. 70 Stunden. Wie genau diese 70 Stunden aufgeteilt werden, liegt aber in der Verantwortung der jeweiligen Ortsverbände und ist dementsprechend unterschiedlich. Im Ortsverband Erfurt wird wöchentlich am Mittwoch ein dreistündiger Ausbildungsdienst angeboten, gelegentlich gibt es auch an Samstagen Ausbildungsdienste. Somit dauert die Grundausbildung hier etwa sechs Monate. Andere Ortsverbände veranstalten beispielsweise samstags ganztägige Ausbildungsdienste oder organisieren auch ganze Wochenenden. Einige leisten auch die gesamte Grundausbildung am Stück, was bedeutet, dass sie jeden Abend etwa drei Stunden und dazu das Wochenende nutzen. Da die ehrenamtliche Tätigkeit der zukünftigen Helfer neben dem Berufsleben stattfindet, wird auf Schichtdienste und andere Zwänge der Teilnehmer Rücksicht genommen. Die Helferanwärter werden von speziell ausgebildeten Lehrern unterrichtet. Diese sind ebenfalls freiwillige Helfer des THW, welche mit mehreren Lehrgängen, im Fall Erfurt an der THW-Bundesschule Hoya, den Status des Ausbilders erwerben. Eine spezielle Ausbildereignung (Fernlehrgang) mit Prüfung vor der IHK Gera wird nur im Landesverband Sachsen/ Thüringen angeboten. Diese Ausbildung kann dann auch über die Grenzen des THW hinaus in Unternehmen genutzt werden.2


Es gibt feste Prüfungstermine für jeden Landesverband. In Thüringen gibt es zwei Termine pro Jahr – je einen im Frühjahr und im Herbst. Die Prüfungen finden in einem der zehn Ortsverbände von Thüringen statt, nicht zwangsläufig in Erfurt. Sie beinhaltet einen theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine Teamprüfung. Sollte ein Helferanwärter einen Teil nicht bestehen, hat er die Möglichkeit, nur diesen Teil bei der nächsten Prüfung zu wiederholen. Sollte ein Helfer den Wunsch haben, in einen anderen Ortsverband zu wechseln, ist das jederzeit möglich, wenn dort ein freier Platz vorhanden ist. Auch während der Grundausbildung. Es kann hier allerdings zu Überschneidungen der Ausbildungsinhalte kommen, da jeder Ortsverband, wie bereits erwähnt, die Ausbildung eigenständig organisiert.3


Auf Grund ihrer eher geringen Ausbildungszeit dient die Grundausbildung vornehmlich der Wissensvermittlung, ein sicheres und unfallfreies Verhalten der Helfer kann nur durch regelmäßige Anwendung und Training in den Einheiten gewährleistet werden. Um weitere, für den Einsatz notwendige, Fähigkeiten zu erlernen, können Helfer nach der Grundausbildung eine Fachbefähigung, Ausbildungsstufe 2, oder eine Weiterbefähigung, Ausbildungsstufe 3, absolvieren.

Der theoretische Teil der Grundausbildung gliedert sich in fünf größere Themenkomplexe, die im Folgenden genauer beschrieben werden sollen. Im ersten Teil wird die Geschichte des Technischen Hilfswerks vermittelt. Da dieser Bereich bereits in Punkt eins dieser Arbeit erläutert wurde, wird hier nicht näher darauf eingegangen. 4


Der zweite Teil des theoretischen Unterrichts behandelt die rechtlichen Grundlagen des Technischen Hilfswerkes. Hier werden den Helfern alle rechtlichen Zusammenhänge erläutert, die ihr Wirken, ihr Selbstverständnis und die Organisation betreffen. Beginnend bei der rechtlichen Verankerung des THW als rechtsfähige Bundesanstalt mit einem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des Bundesinnenministeriums wird den Helfersanwärtern erklärt, wie die Gesetzlichen Grundlagen im „Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk“ von 1990 beschaffen sind. Daran anschließend wird der gesetzliche Auftrag des THW erläutert, und die drei wichtigsten Säulen werden vorgestellt: Technische Hilfe im Zivilschutz, Technische Hilfe im Ausland, Technische Hilfe im Inland. Daraufhin folgen die Stellung der Helfer und deren soziale Sicherung. Die Stellung „in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis besonderer Art“5 wird dabei genauso beschrieben wie Pflicht der Helfer Anforderungen Folge zu leisten und die Möglichkeit der Entlassung. Außerdem wird im Punkt „Soziale Sicherung“ vermittelt, dass Helfer keine Nachteile im Berufsleben haben dürfen und jeder Arbeitgeber die Pflicht der Freistellung hat, da das Gehalt für die Zeit des Ausfalls vom THW erstattet wird. Weiterhin werden die Mitwirkungsverordnung und die Helferrichtlinie vorgestellt und die vier verschiedenen Helfer-Status erläutert: Aktiver Helfer, Reservehelfer, Althelfer, Junghelfer. Auch die Aufnahmebedingungen, die Pflichten und die Rechte der Helfer werden vermittelt. Außerdem werden die bestehenden Bestimmungen zu den Themen Erholungsurlaub, Dienstbefreiung und Arbeitsmedizinische Untersuchung genauso thematisiert, wie die Konsequenzen und Vorgehensweisen im Fall von Erkrankungen, Unfällen und Dienstpflichtverletzungen. Zuletzt behandelt Punkt zwei „rechtliche Grundlagen“ auch die Bedingungen für die Beendigung des Dienstverhältnisses und die Aufgaben der Helfervertretungen.6


Der dritte Themenkomplex der theoretischen Grundausbildung thematisiert die Struktur und die Gliederung des Technischen Hilfswerkes. Da auch dieser Komplex in der vorliegenden Arbeit diskutiert wird, soll er an dieser Stelle vernachlässigt werden.7


Im vierten Themenkomplex dreht sich alles um die taktischen Einheiten und die jeweilige Ausstattung. Eine taktische Einheit ist eine Einheit, „die auf Grund ihrer Führung, Stärke und Ausrüstung in der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Auftrag selbstständig zu erfüllen.“8 Um die Einsätze strategisch, gezielt und bestmöglich zu koordinieren, sind die taktischen Einheiten in Technische Züge aufgeteilt. Zu einem Technischen Zug gehören immer ein Zugtrupp, mindestens eine Bergungsgruppe und mindestens eine Fachgruppe.9


Abbildung X: Technischer Zug. Quelle: Power Point Präsentation, Basisausbildung 1, Folie 78


Nachdem die Helfersanwärter diese grundlegende Organisationsstruktur des Einsatzes verinnerlicht haben, wird ihnen die Stärkenmeldung vermittelt und anschließend die Zusammensetzung, die Ausstattung und die Aufgabe der 15 verschiedenen Einheiten erläutert, aus denen sich ein Technischer Zug zusammensetzen kann. Zunächst wird hier der Zugtrupp behandelt. Dieser besteht aus einem Mannschaftstransportwagen und einer Gesamtstärke von 4 Helfern. Einem Zugführer, einem Zugtruppenführer und zwei Helfern. Der Zugtrupp dient der Führung des Technischen Zuges und richtet im Einsatzfalle eine Führungsstelle ein. Darüber hinaus organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik. Der Zugtrupp ist mit Führungsmitteln, Kommunikationsmitteln, einem Erkundungsgerät und Verkehrssicherungsmitteln ausgestattet. Nachdem der Zugtrupp detailliert behandelt wurde, wird die erste Bergungsgruppe thematisiert. Sie besteht aus einem Gerätekraftwagen und einem Anhänger. Die erste Bergungsgruppe ist mit insgesamt 9 Helfern besetzt und „rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Gefahrenlagen, einschließlich Wassergefahren. […]“10


Die Ausstattung der ersten Bergungsgruppe umfasst Schweiß- und Brennschneidegeräte, Kettenmotorsägen, Atemschutzgeräte, Krankentransportausstattung, Hebekissen, Stromerzeuger, Leitern und ein Einsatzgerüstsystem. Logisch folgende, wird nach der ersten Bergungsgruppe die zweit Bergungsgruppe besprochen. Diese besteht aus einem Mehrzweckkraftwagen und einer Netzersatzanlage sowie 9 (Typ A) oder 12 (typ B) Helfern. Die zweite Bergungsgruppe „unterstützt technisch und personell die Fachgruppen der Technischen Züge, vor allem durch die Bereitstellung von elektrischer Energie und Licht.“11 Die zweite Bergungsgruppe führt Stromerzeuger, Elektro- und Schweißgerät, Kettenmotorsägen, Atemschutzgeräte, Krankentransportausstattung, Tauchpumpen, Hebekissen, Leitern, Betonkettensäge, Kernbohrgerät und einen Plasmaschneider mit sich.12


Nach dem obligatorischen Elemente des Technischen Zuges sowie die zweite Bergungsgruppe erläutert worden sind, folgen die 13 verschiedenen Fachgruppen. Um diese Schilderung an der übersichtlich zu halten, soll die Fachgruppe Wassergefahren an dieser Stelle beispielhaft erläutert werden, da diese vom Ortsverband Erfurt gestellt wird. Die Fachgruppe Wassergefahren Typ A besteht aus einem Lastkraftwagen mit einem Ladekran und einem Gerätecontainer, einem Schlauchbott auf einem Transportanhänger, zwei Mehrzweck Arbeitsbooten oder einem S-Boot sowie 12 Helfern. Die Fachgruppe Wassergefahren Typ B verfügt ebenfalls über 12 Helfer, einen Lastkraftwagen mit einem Ladekran und ein Schlauchboot auf einem Transportanhänger, hat aber statt Mehrzweck-Arbeitsbooten vier Mehrzweck-Pontons mit einem Ponton-Transport-Anhänger. Die Fachgruppe Wassergefahren „retten Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren. Bei Hochwasser wirkt sie zusammen mit anderen Einsatzkräften bei der Versorgung der Bevölkerung mit und transportiert schwere Lasten. Ferner arbeitet sie bei der Damm- und Deichsicherung mit.“13 Die Ausstattung der Fachgruppe Wassergefahren umfasst Boots- und Fahrausstattungen, Sicherheits- und Rettungsmittel, Handwerkzeug und eine Funkausstattung.14


Der fünfte Themenkomplex der theoretischen Grundausbildung befasst sich mit den Leitsätzen des Technischen Hilfswerks. Diese elf Leitsätze bringen auf den Punkt, was selbstverständlich sein sollte und gewährleisten einen guten Umgang der THW-Angehörigen untereinander. 15



1 Vgl. E-Mail von Fr. Rossi vom 28.02.2012

2 Vgl. E-Mail von Fr. Rossi vom 28.02.2012

3 Vgl. E-Mail von Fr. Rossi vom 28.02.2012

4 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 2

5 § 1 (3) THW-HelfRG)

6 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 7-49

7 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 50

8Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 76

9 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 76-78

10 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 81-92

11 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 90

12 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 89-92

13 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 104

14 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 105

15 Vgl. Power Point Präsentation, THW, Basisausbildung 1, Folie 137-139


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