Theoretische
Grundausbildung im Ortsverband Erfurt
Die
solide Grundausbildung ist im THW die Basis für gute Arbeit im
Einsatz und daher ein wichtiges Element der Ausbildung. Die Helfer
erlangen durch sie die erste Ausbildungsstufe und daher sowohl die
Voraussetzung für die Mitgliedschaft im THW, als auch die
Einsatzbefähigung. Die Struktur und der Inhalt der Grundausbildung
ist vorgeschrieben und wird bundesweit einheitlich durchgeführt. Die
THW-Prüfungsrichtlinie schreibt auch bundesweit einheitliche
Prüfungen vor. Obwohl die Organisation der Ausbildung dem jeweiligen
Ortsverband unterliegt, erlangen somit alle Helfer mit der
bestandenen Prüfung denselben Kenntnisstand. Sie wird im Ortsverband
absolviert und besteht aus zwei Teilen, einem praktischen und einem
theoretischen Teil. Ziel ist es, ein allgemeines Wissen über den
europäischen Katastrophenschutz, die eigene Organisation und das
Einsatzgeschehen zu erlangen. Sie beinhaltet den richtigen Umgang mit
Werkzeugen und Geräten aus der Standardausstattung genauso wie
allgemeines Wissen über das THW, den Bevölkerungsschutz und das
Verhalten im Einsatz. Die Grundausbildung wird mit einer Prüfung
abgeschlossen. Um an dieser teilnehmen zu können, müssen die
Helferanwärter eine Mindeststundenanzahl absolviert haben und
mindestens 18 Jahre alt sein. Ausnahmen werden nur für Anwärter
gemacht, die direkt aus der THW-Jugend kommen. Diese dürfen bereits
mit 17 Jahren an der Prüfung teilnehmen.1
Die
Grundausbildung dauert laut Prüfungsordnung mind. 70 Stunden. Wie
genau diese 70 Stunden aufgeteilt werden, liegt aber in der
Verantwortung der jeweiligen Ortsverbände und ist dementsprechend
unterschiedlich. Im Ortsverband Erfurt wird wöchentlich am Mittwoch
ein dreistündiger Ausbildungsdienst angeboten, gelegentlich gibt es
auch an Samstagen Ausbildungsdienste. Somit dauert die
Grundausbildung hier etwa sechs Monate. Andere Ortsverbände
veranstalten beispielsweise samstags ganztägige Ausbildungsdienste
oder organisieren auch ganze Wochenenden. Einige leisten auch die
gesamte Grundausbildung am Stück, was bedeutet, dass sie jeden Abend
etwa drei Stunden und dazu das Wochenende nutzen. Da die
ehrenamtliche Tätigkeit der zukünftigen Helfer neben dem
Berufsleben stattfindet, wird auf Schichtdienste und andere Zwänge
der Teilnehmer Rücksicht genommen. Die Helferanwärter werden von
speziell ausgebildeten Lehrern unterrichtet. Diese sind ebenfalls
freiwillige Helfer des THW, welche mit mehreren Lehrgängen, im Fall
Erfurt an der THW-Bundesschule Hoya, den Status des Ausbilders
erwerben. Eine spezielle Ausbildereignung (Fernlehrgang) mit Prüfung
vor der IHK Gera wird nur im Landesverband Sachsen/ Thüringen
angeboten. Diese Ausbildung kann dann auch über die Grenzen des THW
hinaus in Unternehmen genutzt werden.2
Es
gibt feste Prüfungstermine für jeden Landesverband. In Thüringen
gibt es zwei Termine pro Jahr – je einen im Frühjahr und im
Herbst. Die Prüfungen finden in einem der zehn Ortsverbände von
Thüringen statt, nicht zwangsläufig in Erfurt. Sie beinhaltet einen
theoretischen und einen praktischen Teil sowie eine Teamprüfung.
Sollte ein Helferanwärter einen Teil nicht bestehen, hat er die
Möglichkeit, nur diesen Teil bei der nächsten Prüfung zu
wiederholen. Sollte ein Helfer den Wunsch haben, in einen anderen
Ortsverband zu wechseln, ist das jederzeit möglich, wenn dort ein
freier Platz vorhanden ist. Auch während der Grundausbildung. Es
kann hier allerdings zu Ãœberschneidungen der Ausbildungsinhalte
kommen, da jeder Ortsverband, wie bereits erwähnt, die Ausbildung
eigenständig organisiert.3
Auf
Grund ihrer eher geringen Ausbildungszeit dient die Grundausbildung
vornehmlich der Wissensvermittlung, ein sicheres und unfallfreies
Verhalten der Helfer kann nur durch regelmäßige Anwendung und
Training in den Einheiten gewährleistet werden. Um weitere, für den
Einsatz notwendige, Fähigkeiten zu erlernen, können Helfer nach der
Grundausbildung eine Fachbefähigung, Ausbildungsstufe 2, oder eine
Weiterbefähigung, Ausbildungsstufe 3, absolvieren.
Der
theoretische Teil der Grundausbildung gliedert sich in fünf größere
Themenkomplexe, die im Folgenden genauer beschrieben werden sollen.
Im ersten Teil wird die Geschichte des Technischen Hilfswerks
vermittelt. Da dieser Bereich bereits in Punkt eins dieser Arbeit
erläutert wurde, wird hier nicht näher darauf eingegangen.
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Der
zweite Teil des theoretischen Unterrichts behandelt die rechtlichen
Grundlagen des Technischen Hilfswerkes. Hier werden den Helfern alle
rechtlichen Zusammenhänge erläutert, die ihr Wirken, ihr
Selbstverständnis und die Organisation betreffen. Beginnend bei der
rechtlichen Verankerung des THW als rechtsfähige Bundesanstalt mit
einem Verwaltungsunterbau im Geschäftsbereich des
Bundesinnenministeriums wird den Helfersanwärtern erklärt, wie die
Gesetzlichen Grundlagen im „Gesetz zur Regelung der
Rechtsverhältnisse der Helfer der Bundesanstalt Technisches
Hilfswerk“ von 1990 beschaffen sind. Daran anschließend wird der
gesetzliche Auftrag des THW erläutert, und die drei wichtigsten
Säulen werden vorgestellt: Technische Hilfe im Zivilschutz,
Technische Hilfe im Ausland, Technische Hilfe im Inland. Daraufhin
folgen die Stellung der Helfer und deren soziale Sicherung. Die
Stellung „in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis
besonderer Art“5
wird dabei genauso beschrieben wie Pflicht der Helfer Anforderungen
Folge zu leisten und die Möglichkeit der Entlassung. Außerdem wird
im Punkt „Soziale Sicherung“ vermittelt, dass Helfer keine
Nachteile im Berufsleben haben dürfen und jeder Arbeitgeber die
Pflicht der Freistellung hat, da das Gehalt für die Zeit des
Ausfalls vom THW erstattet wird. Weiterhin werden die
Mitwirkungsverordnung und die Helferrichtlinie vorgestellt und die
vier verschiedenen Helfer-Status erläutert: Aktiver Helfer,
Reservehelfer, Althelfer, Junghelfer. Auch die Aufnahmebedingungen,
die Pflichten und die Rechte der Helfer werden vermittelt. Außerdem
werden die bestehenden Bestimmungen zu den Themen Erholungsurlaub,
Dienstbefreiung und Arbeitsmedizinische Untersuchung genauso
thematisiert, wie die Konsequenzen und Vorgehensweisen im Fall von
Erkrankungen, Unfällen und Dienstpflichtverletzungen. Zuletzt
behandelt Punkt zwei „rechtliche Grundlagen“ auch die Bedingungen
für die Beendigung des Dienstverhältnisses und die Aufgaben der
Helfervertretungen.6
Der
dritte Themenkomplex der theoretischen Grundausbildung thematisiert
die Struktur und die Gliederung des Technischen Hilfswerkes. Da auch
dieser Komplex in der vorliegenden Arbeit diskutiert wird, soll er an
dieser Stelle vernachlässigt werden.7
Im
vierten Themenkomplex dreht sich alles um die taktischen Einheiten
und die jeweilige Ausstattung. Eine taktische Einheit ist eine
Einheit, „die auf Grund ihrer Führung, Stärke und Ausrüstung in
der Lage ist, einen ihrer Aufgabenstellung entsprechenden Auftrag
selbstständig zu erfüllen.“8
Um die Einsätze strategisch, gezielt und bestmöglich zu
koordinieren, sind die taktischen Einheiten in Technische Züge
aufgeteilt. Zu einem Technischen Zug gehören immer ein Zugtrupp,
mindestens eine Bergungsgruppe und mindestens eine Fachgruppe.9
Abbildung
X:
Technischer Zug. Quelle: Power Point Präsentation, Basisausbildung
1, Folie 78
Nachdem
die Helfersanwärter diese grundlegende Organisationsstruktur des
Einsatzes verinnerlicht haben, wird ihnen die Stärkenmeldung
vermittelt und anschließend die Zusammensetzung, die Ausstattung und
die Aufgabe der 15 verschiedenen Einheiten erläutert, aus denen sich
ein Technischer Zug zusammensetzen kann. Zunächst wird hier der
Zugtrupp behandelt. Dieser besteht aus einem
Mannschaftstransportwagen und einer Gesamtstärke von 4 Helfern.
Einem Zugführer, einem Zugtruppenführer und zwei Helfern. Der
Zugtrupp dient der Führung des Technischen Zuges und richtet im
Einsatzfalle eine Führungsstelle ein. Darüber hinaus organisiert
der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik.
Der Zugtrupp ist mit Führungsmitteln, Kommunikationsmitteln, einem
Erkundungsgerät und Verkehrssicherungsmitteln ausgestattet. Nachdem
der Zugtrupp detailliert behandelt wurde, wird die erste
Bergungsgruppe thematisiert. Sie besteht aus einem Gerätekraftwagen
und einem Anhänger. Die erste Bergungsgruppe ist mit insgesamt 9
Helfern besetzt und „rettet Menschen und Tiere und birgt Sachwerte
aus Gefahrenlagen, einschließlich Wassergefahren. […]“10
Die
Ausstattung der ersten Bergungsgruppe umfasst Schweiß- und
Brennschneidegeräte, Kettenmotorsägen, Atemschutzgeräte,
Krankentransportausstattung, Hebekissen, Stromerzeuger, Leitern und
ein Einsatzgerüstsystem. Logisch folgende, wird nach der ersten
Bergungsgruppe die zweit Bergungsgruppe besprochen. Diese besteht aus
einem Mehrzweckkraftwagen und einer Netzersatzanlage sowie 9 (Typ A)
oder 12 (typ B) Helfern. Die zweite Bergungsgruppe „unterstützt
technisch und personell die Fachgruppen der Technischen Züge, vor
allem durch die Bereitstellung von elektrischer Energie und Licht.“11
Die zweite Bergungsgruppe führt Stromerzeuger, Elektro- und
Schweißgerät, Kettenmotorsägen, Atemschutzgeräte,
Krankentransportausstattung, Tauchpumpen, Hebekissen, Leitern,
Betonkettensäge, Kernbohrgerät und einen Plasmaschneider mit sich.12
Nach
dem obligatorischen Elemente des Technischen Zuges sowie die zweite
Bergungsgruppe erläutert worden sind, folgen die 13 verschiedenen
Fachgruppen. Um diese Schilderung an der übersichtlich zu halten,
soll die Fachgruppe Wassergefahren an dieser Stelle beispielhaft
erläutert werden, da diese vom Ortsverband Erfurt gestellt wird. Die
Fachgruppe Wassergefahren Typ A besteht aus einem Lastkraftwagen mit
einem Ladekran und einem Gerätecontainer, einem Schlauchbott auf
einem Transportanhänger, zwei Mehrzweck Arbeitsbooten oder einem
S-Boot sowie 12 Helfern. Die Fachgruppe Wassergefahren Typ B verfügt
ebenfalls über 12 Helfer, einen Lastkraftwagen mit einem Ladekran
und ein Schlauchboot auf einem Transportanhänger, hat aber statt
Mehrzweck-Arbeitsbooten vier Mehrzweck-Pontons mit einem
Ponton-Transport-Anhänger. Die Fachgruppe Wassergefahren „retten
Menschen und Tiere und birgt Sachwerte aus Wassergefahren. Bei
Hochwasser wirkt sie zusammen mit anderen Einsatzkräften bei der
Versorgung der Bevölkerung mit und transportiert schwere Lasten.
Ferner arbeitet sie bei der Damm- und Deichsicherung mit.“13
Die Ausstattung der Fachgruppe Wassergefahren umfasst Boots- und
Fahrausstattungen, Sicherheits- und Rettungsmittel, Handwerkzeug und
eine Funkausstattung.14
Der
fünfte Themenkomplex der theoretischen Grundausbildung befasst sich
mit den Leitsätzen des Technischen Hilfswerks. Diese elf Leitsätze
bringen auf den Punkt, was selbstverständlich sein sollte und
gewährleisten einen guten Umgang der THW-Angehörigen untereinander.
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