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Geschichte / Historik

Schiller-Gymnasium Berlin

14 Punkte, Frau Franz, 2014

Jane F. ©
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ID# 53444







Textgebundene Erörterung Auszug: ´Friedrich der Große im Urteil der Mit-und Nachwelt´ - ein aufgeklärter Absolutist? (Franz Mehring)

Gk Geschichte Textgebundene Erörterung


Der vorliegende Text von Franz Mehring ist ein Auszug aus seinem Werk "Die Lessing-Legende, zur Geschichte und Kritik des preußischen Despotismus und der klassischen Literatur“ aus dem Jahr 1893. Nun veröffentlicht in "Friedrich der Große im Urteil der Mit-und Nachwelt" in Stuttgart im Jahr 1965. Mehring war ein deutscher sozialdemokratischer Politiker und Publizist sowie ein bedeutender marxistischer Historiker, der in diesem Auszug über den Fürsten Friedrich II, welcher von 1712-1786 in Preußen lebte, urteilt.

Mehring selbst lebte nicht zur Zeit von Friedrich dem Großen. Somit ist sein Text als eine Sekundärquelle zu betrachten. In diesem Text setzt sich Mehring kritisch mit der Politik Friedrich II und dessen modernem Absolutismus auseinander und widerlegt zum Teil, seiner Meinung nach überzogenen und übertriebenen Aussagen mancher Geschichtsschreiber über den preußischen König.Der Autor sieht Friedrich II eher als absolutistischen und weniger als aufgeklärten Herrscher, was er in dem vorliegenden Text auch begründet.

Dieser Text ist in zwei Sinnesabschnitte zu gliedern. Im ersten Abschnitt bedient sich der Autor der Behauptung Friedrichs aufgeklärter Despotismus gelte als höchste Form des modernen Absolutismus (Z. 1 ff). Daraufhin erklärt er diese Behauptung, denn zum einen sei die fürstliche Macht wie beim Absolutismus oder der Gewaltherrschaft Despotismus eingeschränkt und zum anderen sei die Herrschaftsform Friedrichs aufgeklärt, weil der Fürst als Ziel nicht mehr wie beim traditionellen Absolutismus den Start als Sache des Königs ansah, sondern sein Ziel auch das Wohle des Volkes war.

Hierbei verweist Mehring jedoch auf eine Einschränkung. Denn diese Herrschaftsform sei lediglich innerhalb der Grenzen der wirtschaftlichen Grundlagen des Despotismus möglich. (Z.6 ff) hierbei verweist der Autor darauf, dass es sich bei Friedrichs Herrschaftsform immer noch um eine uneingeschränkte Alleinherrschaft handele, wobei z.B. nur geringe Teile der Bevölkerung Partizipationsmöglichkeiten besaßen und die Ständegesellschaft immer noch fester Bestandteil der Gesellschaft war.

Als nächstes setzt der Autor die gewaltige Belastung der Bauern mit der von Friedrich geschützten Steuerfreiheit des Adels in Preußen gegenüber, Er stellt fest, dass der Begriff eines "Bauernkönigs" aus seiner Sicht eine Dreistigkeit sei, wenn man die vorherrschenden Bedingungen in Betracht ziehe.

Damit verweist er darauf, dass die Leiteigenschaft bis 1763 fester Bestandteil in der Gesellschaft war und somit die meisten Bauern ihren adeligen Gutsherren unterworfen sowie von ihnen abhängig waren. Sie mussten Frondienste leisten und Abgaben an ihre adeligen Gutsherren machen, was ihre soziale und wirtschaftliche Situation immer mehr verschlechterte.

Dieses gesellschaftliche und wirtschaftliche Problem in der preußischen Bevölkerung stellt Franz Mehring der Politik Friedrichs gegenüber, die die Position des Adels nicht wagte anzurühren. Der Adel blieb steuerfrei, denn weiterhin musste nur der dritte Stand Steuern zahlen.

Mehring betont, dass die Politik die Friedrich der Große machte, welche auch als „monarchische Sozialpolitik“ (Z. 18) bezeichnet wird, nicht die Beseitigung sozialer Ungerechtigkeiten sondern militärische Gesichtspunkte als Ziel hatte. Er erwähnt, dass ein absoluter König die Aufgabe habe die Leibeigenschaft der Bauern zu beseitigen, aber nicht der Menschen willen oder um soziale Ungerechtigkeiten zu beseitigen, sondern einzig und allein aus fürstlichem Klasseninteresse. (Z. 22)

Er fügt hinzu, dass Friedrichs Entscheidungen nicht aufgrund von Menschenfreundlichkeit geschahen, denn diese sei ihm ganz fremd gewesen und müsse es auch sein. Damit verweist der Autor auf die Aufgaben sowie Charaktereigenschaften eines absolutistischen Herrschers, welcher die eben genannte Menschenfreundlichkeit gar in sein politisches Handeln einbeziehen durfte.

Als nächstes erklärt der Autor Friedrichs eigene Meinung zur Leibeigenschaft. Denn dieser würde sie als §abscheuliche Einrichtung“ bezeichnen, aber auch offen bekennen, dass er sie nicht allein aus Humanität abschaffen wolle. (Z. 28 f)

Als letztes Stellt Mehring fest, dass die Leibeigenschaft die wirtschaftliche Grundlage der Gesellschaft gewesen sei und dass der erste Diener des Staates ihr kaum etwas anhaben könne. Mit dem ersten Diener meint der Autor Friedrich II, welcher sich selbst als ersten Diener des Staates bezeichnete, entgegen den Vorstellungen der früheren absolutistischen Herrschern wie beispielsweise Ludwig XIV.

Er ist also der Meinung, dass der König zwar die Leibeigenschaft rechtlich verbieten könne,aufgrund ihrer Wichtigkeit in der damaligen Gesellschaft für die Adligen sie aber nie ganz unterbinden könne.


Ich stimme dem Autor in seiner Begründung des Begriffes des aufgeklärten Despotismus zu. Denn ich sehe es auch so, dass Friedrich II das Wohl seines Volkes oft als Ziel hatte, wobei dies jedoch eher beispielsweise bei der Einführung der Schulpflicht, der Abschaffung der Folter oder der Förderung der Wissenschaft und der Künste der Fall war, das die Wohle des Volkes jedoch nicht im Vordergrund bei seinen politischen Entscheidungen stand.

Dies sieht man auch daran, dass Friedrich fürchtete die Steuerpflicht für die Adligen einzuführen. Meiner Meinung nach tat er dies nicht, weil in seinem Weltbild die verschiedenen sozialen Gruppen spezifische Aufgaben zu erfüllen hatten und der Adel sollte vor allem Offiziere stellen.

Er mag außerdem befürchtet haben, dass das gesamte preußische Sozialgefüge ins Rutschen käme, wenn er die Vorrechte, wie zum Beispiel die Steuerfreiheit der Adligen antastete. Ich finde es deshalb einen treffenden Vergleich vom Autor diese Steuerfreiheit des Adels mit der schlechten sozialen und wirtschaftlichen Situation der Bauern zu vergleichen.


Der Aussage dass Friedrich die Leiteigenschaft nur aus Klasseninteresse abschaffte, stimme ich nur teilweise zu, denn ich bin der Meinung, dass dieses Klasseninteresse zwar eine Rolle für ihn spielte, man aber nicht vergessen darf, dass Friedrich II ein Fürst war, der sich mit den Gedanken der Aufklärung beschäftigte und versuchte diese auch in de gegebenen Grenzen in seine politischen Entscheidungen einzubringen.

Und da die Leibeigenschaft den elementaren Prinzipien der Aufklärung widersprach, bin ich der Überzeugung, dass dies auch ein wichtiger Grund für die Abschaffung der Leibeigenschaft in Preußen war.

Der These, dass der Fürst die Leibeigenschaft rechtlich und vor dem Gesetz zwar verbieten könne, jedoch aufgrund ihrer Wichtigkeit in der preußischen Gesellschaft die Abhängigkeit der Bauern nie ganz unterbinden könne, stimme ich nicht zu. Denn meiner Meinung nach besaß Friedrich der Große genug Macht um dies auch in der Gesellschaft durchzusetzen.


Abschließend ist zu sagen, dass ich dem Autor teilweise zustimme, dass Friedrich II eher ein absolutistisches als aufgeklärtes Herrschaftsverständnis besaß. Wobei ich der Meinung bin, dass man dies im Verhältnis zu den damals vorliegenden Herrschaftsformen und der damaligen Zeit betrachten muss.

So entwickelte Friedrich II für unsere heutige Zeit entscheidende Reformen wie die Abschaffung der Folter und der Einführung der allgemeinen Schulpflicht, was den Gedanken und Ideen der Aufklärung entsprach.


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