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Mitschrift (Lernskript)

Stufenbau der Rechtsordnung; der Staat

878 / ~8 sternsternsternsternstern_0.75 Regina Z. . 2014
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Mitschrift
Rechtswissenschaft

BHAK Linz

2012

Regina Z. ©

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sternsternsternsternstern_0.75
ID# 37887







  1. Rechtskunde.


Das Rechtssystem ist wichtig um ein geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten. Das Recht muss in irgendeiner Form publiziert sein und Durchsetzungskraft haben.


„totes Recht“  Vorschriften können vorgeschrieben sein, aber wenn es nicht beachtete wird hat es keine Konsequenzen. Z. B. Helmpflicht für Minderjährige – im Fall eines Nichtbeachtens gibt es keine Konsequenzen. Es gibt also Gesetze die keine Konsequenzen haben.


Recht wandelt sich und irgendwann kann es nicht mehr angewandt und geändert werden. z. B. Erbrecht an unehelichen Kindern: eheliche Kinder bekommen mehr Erbrecht, als uneheliche.

Die Rechtsordnung sind Verhaltensnormen, die Konsequenzen aufweisen sollten.



  1. Stufenbau der Rechtsordnung

= Erklärungsmodell wo man die Hierarchie der gesetzlichen Ordnung niederstellt































    1. einfach(e) Gesetze =

  1. Bundesgesetze  Gesetzgeber: Nationalrat & Bundesrat

gelten für ganz Österreich

z.B. StVO, StGB(Strafgesetzbuch), Kraftfahrgesetz, ABGB


  1. Landesgesetze  Gesetzgeber: Landtag

dürfen sich nicht mit den Bundesgesetzen überschneiden

z.B. OÖ JSchG(OÖ Jugendschutzgesetz), OÖ BauO

Wer für was zuständig ist, steht in der Verfassung.

Es müssen 1/3 anwesend sein. Mind. 50% müssen für den Antrag stimmen. Untergrenze: 1/6 +1


    1. Verfassung =

Höchstwertiges Gesetz in ganz Österreich

  1. B-VG (Bundesverfassungsgesetz) betrifft ganz Österreich

ist hochwertiger, als das 9 L-VG


  1. 9 L-VG (Lassungsverfassungsgesetz) betrifft die Bundesländer


z. B. Todesstrafe wurde verboten, das einfache Gesetz möchte die Todesstrafe wieder einführen. Doch dies ist nicht möglich, weil es nur die Verfassung umändern kann. – Verfassung ist hochwertiger

Verfassungsgerichtshof überprüft ob die Gesetze der Verfassung entsprechen.

Es müssen mind. die ½ anwesend sein. 2/3 müssen für den Antrag stimmen. Untergrenze: 1/3 +1


    1. EuR/VAPr (Europarecht/Verfassungsprinzipien) =

EUR darf in das Österreichische Recht eingreifen. Dort wo VAPr betroffen sind, hat das Österreichische Recht Vorrang.

VAPr  z. B. - Österreich ist eine Demokratie(Volksherrschaft)

- Österreich ist eine Republik(Bundespräsident – Heinz Fischer, unser Staatsoberhaupt wird vom Volk gewählt)

- Bundesstaatliche Prinzip, …

Um ein Prinzip abzuändern, muss eine Volksabstimmung gemacht werden.


Die Verfassung darf nicht gegen die eigenen Prinzipien verstoßen.


EuR  Ministerrat & Europarat


z. B. EuR – Licht am Tag, doch in unserem Kfz-Gesetz steht nichts. Mit dem Beitritt der EU haben wir uns unterworfen. Unser Gesetzgeber muss unser Gesetzbuch anpassen.





    1. Gewaltentrennung

Bsp. 1 Bundespräsident ernennt die Mitglieder der Bundesregierung.

Bsp. 2 BR ist dem NR verantwortlich, wenn BR Blödsinn macht, kann NR einen Misstrauensantrag setzen.

Bsp. 3 VfGH überprüft einfache Gesetze ob sie der Verfassung entsprechen.

Bsp. 4 NR + BR (=Bundesversammlung)  kontrollieren den Bundespräsidenten

wenn etwas nicht passt oder stimmt, dann können sie den Bundespräsidenten absetzen.


  • Die Macht im Staat ist verteilt.

    Vollziehung


    Gesetzgebung (GG)

    Was läuft wie unter welcher Vorrausetzung? Wie produziert der Staat unsere Gesetze?

    2 Parlamentskammern (Bundesrat + Nationalrat)

    Nationalrat  in Wien, 183 Abgeordnete, vom Volk gewählt (Listenwahl – nächste Wahl im Herbst 2013)




    Was ist die typische Arbeit in der Rechtsanwendung?

    wenn dann

    Sachverhalt vergleicht man mit dem Tatbestand


    1. SV (Sachverhalt)  reale Lehensbestände (z.B. Antrag stellen, Gesundheit, Alter, Prüfung)

    2. TB (Tatbestand)  Gesetzgeber legt etwas fest (z.B. Führerschein (Alter, Größe))



    Alternative Vorrausetzungen (a oder b oder c)

    Kumulative Vorrausetzungen ( a und b und c)


    Beispiel

    § 35 VStG - Festnahme


    Kumulative Vorrausetzungen:

    1. Organ des öffentlichen Sicherheitsdienstes - OöD (Polizei, Justizbeachter)

    2. Personen festnehmen (natürliche Person)

    3. auf frischer Tat ertappen

    4. Zweck zur Vorführung vor die Behörde (z. B keine Racheaktion)


    Alternative Vorrausetzungen:

    1. unbekannt, sich nicht ausweist, Identität sofort nicht feststellbar  FESTNAHME

    2. begründeter Verdacht, Fluchtgefahr (z.B. Auf dem Weg ins Ausland)  FESTNAHME

    3. Fortsetzung der strafbaren Tat trotz Abmahnung  FESTNAHME





    1. Der Staat


    Der Staat ist eine Organisationsform, wo ein Folk in einem bestimmten Territorium zusammenlebt und dieses Volk die Macht hat.


    3 Dinge müssen vorliegen, sonst gibt’s keinen Staat:


    Wir brauchen

    1. einen Staatsgebiet

    2. ein Staatsvolk

    3. eine Staatsmacht


      1. Staatsgebiet


    Landflächen innerhalb der Staatsgrenzen

    Seegebiete gehören dazu

    Diplomatische Vertretungen sind nicht Staatsgebiet in Österreich

    UnoCity ist internationales Gebiet


      1. Staatsvolk


    Das Staatsvolk setzt sich zusammen aus den Staatsbürgern. (Staatsbürgerschaft)


    Territorialprinzip: Jeder unterliegt dem Staat in dessen Staat er sich befindet.

    Aufgrund allgemeiner Vorrausetzungen

    Aufgrund eines Rechtsanspruches:



    Aufgrund des Ermessens

      1. Rechte eines österreichischen Staatsbürger:

  • Aufenthaltsrechts - Bleiberecht

  • Wahlrecht

      1. Pflichte:

  • Bundesheer für Männer

  • Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit (Schöffenprozesse)

      1. Staatsbürgerschaft verlieren durch:

  • Wehrdienst für ein anderes Land

  • Verzicht der Staatsbürgerschaft

  • Republikschädigendes Verhalten

      1. Staatsmacht

    Gewaltentrennendes Prinzip (siehe Seite 3)

    Souveräne Staatsmacht  Die Macht vom Volk (der Staat) hat selbst die Macht. Wegen der EU ist Österreich kein souveräner Staat  gibt ein Teil der Macht an die EU weiter.

    Territorialprinzip: Jeder unterliegt dem Staat in dessen Staat er sich befindet.

      1. Staatsformen

    Monarchie (Erbrecht)– Republik (Sache der Öffentlichkeit, vom Volk gewählt)

    Unterschied Volksbefragung und Volksabstimmung:
    Volksbefragung ist nicht verpflichtend (letzte Befragung  EU Beitritt)

      1. Regierungsformen

    Diktatur- Demokratie

    Diktatur: Machtkonzentration, Keine Gewaltentrennung, starkes Heer/Polizei, Menschen haben keine Meinungs-und Pressefreiheit, keine freien Wahlen

    Demokratie: das Volk wählt sich deine Vertreter

  • indirekte Demokratie  wir wählen den Nationalrat und haben 5 Jahre „Sendepause“

  • direkte Demokratie  Schweiz, fragen das Volk für jede kleine Aktivität (Sollen wir die Brücke bauen?)
    Gefahr: Minderheit bestimmt über die Mehrheit, weil Leute nicht mehr abstimmen gehen.

      1. Verfassungsrecht

    B-VG 1920 in der Fassung 1929

    Verfassung  B-VG +NG (Nebengesetze)

    In der Verfassung sind nicht nur Verfassungsgesetze sondern auch Verfassungsnebengesetze.

    9* L-VG

    Verfassungsprinzipien

    Ãœber der Verfassung stehende Prinzipien

    Republikanisches Prinzip

    Staatsoberhaupt wird vom Volk gewählt – bundesstaatliches Prinzip

    Bundesstaatliche Prinzip

    Österreich ist ein Bundesstaat mit 9 Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben.

    Rechtsstaatliches Prinzip

    Österreich ist ein Rechtsstaat  Gewaltentrennung, Justiz

    Legalitäts Prinzip

    Die gesamte staatliche Vollziehung darf nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden. Egal was der Staat tut, es muss ein Gesetz für diese Handlung geben. (Polizei: wann darf er mich festnehmen? – muss im Gesetz enthalten sein). Somit gibt der Staat den Bürgern seine Freiheit.

    liberales Prinzip

    Österreich verfügt über bestimme Grundrechte wie Menschenrechte, freie Meinungsfreiheit

    Gewaltentrennendes Prinzip

    Gerichtsbarkeit und staatliche Verwaltung

    Rechtliche Grundlage wie die staatliche Struktur ist (Struktur der Rechtsordnung)




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