Rechtskunde.
Das
Rechtssystem
ist wichtig um ein geordnetes Zusammenleben zu gewährleisten. Das
Recht muss in irgendeiner Form publiziert sein und Durchsetzungskraft
haben.
„totes
Recht“ ïƒ
Vorschriften können vorgeschrieben sein, aber wenn es nicht
beachtete wird hat es keine Konsequenzen. Z. B. Helmpflicht für
Minderjährige – im Fall eines Nichtbeachtens gibt es keine
Konsequenzen. Es gibt also Gesetze die keine Konsequenzen haben.
Recht
wandelt sich und irgendwann kann es nicht mehr angewandt und geändert
werden. z. B. Erbrecht an unehelichen Kindern: eheliche Kinder
bekommen mehr Erbrecht, als uneheliche.
Die
Rechtsordnung sind Verhaltensnormen, die Konsequenzen aufweisen
sollten.
Stufenbau der
Rechtsordnung
=
Erklärungsmodell wo man die Hierarchie der gesetzlichen Ordnung
niederstellt
einfach(e)
Gesetze =
Bundesgesetze
ïƒ
Gesetzgeber: Nationalrat & Bundesrat
gelten für ganz Österreich
z.B. StVO,
StGB(Strafgesetzbuch), Kraftfahrgesetz, ABGB
Landesgesetze
ïƒ
Gesetzgeber: Landtag
dürfen sich nicht mit den
Bundesgesetzen überschneiden
z.B. OÖ JSchG(OÖ
Jugendschutzgesetz), OÖ BauO
Wer für was zuständig ist,
steht in der Verfassung.
Es
müssen 1/3 anwesend sein. Mind. 50% müssen für den Antrag stimmen.
Untergrenze: 1/6 +1
Verfassung
=
Höchstwertiges
Gesetz in ganz Österreich
B-VG
(Bundesverfassungsgesetz)ïƒ
betrifft ganz Österreich
ist hochwertiger, als das
9 L-VG
9
L-VG
(Lassungsverfassungsgesetz)ïƒ
betrifft die Bundesländer
z.
B. Todesstrafe wurde verboten, das einfache Gesetz möchte die
Todesstrafe wieder einführen. Doch dies ist nicht möglich, weil es
nur die Verfassung umändern kann. – Verfassung ist hochwertiger
Verfassungsgerichtshof
überprüft ob die Gesetze der Verfassung entsprechen.
Es
müssen mind. die ½ anwesend sein. 2/3 müssen für den Antrag
stimmen. Untergrenze: 1/3 +1
EuR/VAPr
(Europarecht/Verfassungsprinzipien) =
EUR darf in das Österreichische
Recht eingreifen. Dort wo VAPr betroffen sind, hat das
Österreichische Recht Vorrang.
VAPr ïƒ
z. B. - Österreich ist eine Demokratie(Volksherrschaft)
- Österreich ist eine
Republik(Bundespräsident
– Heinz Fischer, unser Staatsoberhaupt wird vom Volk gewählt)
- Bundesstaatliche Prinzip, …
Um
ein Prinzip abzuändern, muss eine Volksabstimmung gemacht werden.
Die
Verfassung darf nicht gegen die eigenen Prinzipien verstoßen.
EuR
ïƒ
Ministerrat & Europarat
z.
B. EuR – Licht am Tag, doch in unserem Kfz-Gesetz steht nichts. Mit
dem Beitritt der EU haben wir uns unterworfen. Unser Gesetzgeber muss
unser Gesetzbuch anpassen.
Gewaltentrennung
Bsp.
1 Bundespräsident
ernennt die Mitglieder der Bundesregierung.
Bsp. 2
BR ist dem NR verantwortlich, wenn BR Blödsinn macht, kann NR einen
Misstrauensantrag setzen.
Bsp. 3 VfGH
überprüft einfache Gesetze ob sie der Verfassung entsprechen.
Bsp. 4 NR
+ BR (=Bundesversammlung) 
kontrollieren den Bundespräsidenten
wenn etwas nicht passt oder
stimmt, dann können sie den Bundespräsidenten absetzen.
Die
Macht im Staat ist verteilt.
Vollziehung
Gesetzgebung (GG)
Was läuft wie unter
welcher Vorrausetzung? Wie produziert der Staat unsere Gesetze?
2
Parlamentskammern (Bundesrat + Nationalrat)
Nationalrat

in Wien, 183 Abgeordnete, vom Volk gewählt (Listenwahl – nächste
Wahl im Herbst 2013)
Was
ist die typische Arbeit in der Rechtsanwendung?
wenn
dann
Sachverhalt
vergleicht man mit dem Tatbestand
SV
(Sachverhalt)

reale Lehensbestände (z.B. Antrag stellen, Gesundheit, Alter,
Prüfung)
TB
(Tatbestand)

Gesetzgeber legt etwas fest (z.B. Führerschein (Alter, Größe))
Alternative Vorrausetzungen (a
oder b oder c)
Kumulative Vorrausetzungen ( a
und b und c)
Beispiel
§ 35
VStG - Festnahme
Kumulative
Vorrausetzungen:
Organ
des öffentlichen Sicherheitsdienstes - OöD (Polizei,
Justizbeachter)
Personen
festnehmen (natürliche Person)
auf
frischer Tat ertappen
Zweck
zur Vorführung vor die Behörde (z. B keine Racheaktion)
Alternative
Vorrausetzungen:
unbekannt,
sich nicht ausweist, Identität sofort nicht feststellbar 
FESTNAHME
begründeter
Verdacht, Fluchtgefahr (z.B. Auf dem Weg ins Ausland) 
FESTNAHME
Fortsetzung
der strafbaren Tat trotz Abmahnung 
FESTNAHME
Der Staat
Der
Staat ist eine Organisationsform, wo ein Folk in einem bestimmten
Territorium zusammenlebt und dieses Volk die Macht hat.
3
Dinge müssen vorliegen, sonst gibt’s keinen Staat:
Wir
brauchen
einen
Staatsgebiet
ein
Staatsvolk
eine
Staatsmacht
Staatsgebiet
Landflächen
innerhalb der Staatsgrenzen
Seegebiete
gehören dazu
Diplomatische
Vertretungen sind nicht Staatsgebiet in Österreich
UnoCity
ist internationales Gebiet
Staatsvolk
Das
Staatsvolk setzt sich zusammen aus den Staatsbürgern.
(Staatsbürgerschaft)
Territorialprinzip:
Jeder unterliegt dem Staat in dessen Staat er sich befindet.
Aufgrund allgemeiner
Vorrausetzungen
Aufgrund eines
Rechtsanspruches:
Aufgrund des Ermessens
Rechte
eines österreichischen Staatsbürger:
Aufenthaltsrechts
- Bleiberecht
Wahlrecht
Pflichte:
Bundesheer
für Männer
Mitwirkung
an der Gerichtsbarkeit (Schöffenprozesse)
Staatsbürgerschaft
verlieren durch:
Wehrdienst
für ein anderes Land
Verzicht
der Staatsbürgerschaft
Republikschädigendes
Verhalten
Staatsmacht
Gewaltentrennendes
Prinzip (siehe Seite 3)
Souveräne
Staatsmacht 
Die Macht vom Volk (der Staat) hat selbst die Macht. Wegen der EU ist
Österreich kein souveräner Staat 
gibt ein Teil der Macht an die EU weiter.
Territorialprinzip:
Jeder unterliegt dem Staat in dessen Staat er sich befindet.
Staatsformen
Monarchie (Erbrecht)–
Republik (Sache der Öffentlichkeit, vom Volk gewählt)
Unterschied
Volksbefragung und Volksabstimmung:
Volksbefragung ist nicht
verpflichtend (letzte Befragung 
EU Beitritt)
Regierungsformen
Diktatur- Demokratie
Diktatur:
Machtkonzentration, Keine Gewaltentrennung, starkes Heer/Polizei,
Menschen haben keine Meinungs-und Pressefreiheit, keine freien Wahlen
Demokratie:
das Volk wählt sich deine Vertreter
indirekte
Demokratie  wir wählen den
Nationalrat und haben 5 Jahre „Sendepause“
direkte
Demokratie  Schweiz, fragen
das Volk für jede kleine Aktivität (Sollen wir die Brücke
bauen?)
Gefahr: Minderheit bestimmt über die Mehrheit, weil
Leute nicht mehr abstimmen gehen.
Verfassungsrecht
B-VG 1920 in der
Fassung 1929
Verfassung 
B-VG +NG (Nebengesetze)
In der Verfassung sind
nicht nur Verfassungsgesetze sondern auch Verfassungsnebengesetze.
9* L-VG
Verfassungsprinzipien
Ãœber der Verfassung
stehende Prinzipien
Republikanisches Prinzip
Staatsoberhaupt wird
vom Volk gewählt – bundesstaatliches Prinzip
Bundesstaatliche Prinzip
Österreich ist ein
Bundesstaat mit 9 Bundesländern, die eigene Kompetenzen haben.
Rechtsstaatliches Prinzip
Österreich ist ein
Rechtsstaat 
Gewaltentrennung, Justiz
Legalitäts Prinzip
Die gesamte staatliche
Vollziehung darf nur aufgrund von Gesetzen ausgeübt werden. Egal was
der Staat tut, es muss ein Gesetz für diese Handlung geben.
(Polizei: wann darf er mich festnehmen? – muss im Gesetz enthalten
sein). Somit gibt der Staat den Bürgern seine Freiheit.
liberales Prinzip
Österreich verfügt
über bestimme Grundrechte wie Menschenrechte, freie Meinungsfreiheit
Gewaltentrennendes Prinzip
Gerichtsbarkeit und
staatliche Verwaltung
Rechtliche Grundlage
wie die staatliche Struktur ist (Struktur der Rechtsordnung)