Staatslehre Zusammenfassung
Exekutive = Bundesrat in der Schweiz
- oberste, leitende und vollziehende Behörde der
Schweiz
- Wahl des Bundesrates erfolgt durch vereinigte
Bundesversammlung / 4J
- kann während seiner Amtszeit weder vom Parlament
noch vom Volk abgewählt werden
- 2 Bundesräte aus der französischen Schweiz /1
aus dem Tessin wenn möglich
- Aus den 3 Bevölkerungsreichsten Kantonen ZH, BE,
und VD je einer
- alte Zauberformel: 2 FDP / 2 CVP / 2 SP / 1 SVP
-
Kollegialsystem
→
Regierung
kann als geschlossene Einheit auftreten
→
Bundesräte können ohne Parteirücksicht politisieren
Jeder Bundesrat steht einem
Departement vor
Eidgenössisches
Departement des Äussern EDA (Calmy-Rey)
Umwelt,
Verkehr, Energie und Kommunikation UVEK (Leuthard)
Verteidigung,
Bevölkerungsschutz und Sport VBS (Maurer)
Eidgenössisches
Departement des Innern EDI (Burkhalter)
Eidgenössisches
Volkswirtschaftsdepartement EVD (Schneider-A)
Eidgenössisches
Finanzdepartement EFD (Schlumpf)
Eidgenössisches
Justiz- und Polizeidepartement EJPD (Sommaruga)
-
Bundespräsident: "primus inter
pares" = "der erste unter gleichen"
Amtsdauer: 1 Jahr
Legislative =
Nationalrat und Ständerat
- Nationalrat: 200 Mietglieder = Bevölkerungszahl
der Kantone entspricht
→ "Volkskammer" / wird alle 4
Jahre durch Proporzsystem gewählt
- Ständerat: 2 Vertreter / Kanton 1 Vertreter /
Halbkanton = 46 Mietglieder
→ " Ständekammer"/ wird alles 4
Jahre durch Majorzsystem gewählt
In der Gesetzgebung sind die beiden Räte völlig
gleichberechtigt.
→ alle Vorlagen in den Kammern getrennt
beraten werden und bei unterschiedlicher Meinung hin und her gehen bis
ein Kompromiss gefunden wird ( Differenzbereinigungsverfahren)
Proporzsystem
→ Die Proporzwahl ist der Schweizer Begriff für
eine Verhältniswahl.
Die Sitze werden im Verhältnis zu allen
abgegebenen Stimmen verteilt.
Majorzsystem
→ Die
Majorzwahl ist ein wesentlich einfacheres System als die Proporzwahl. Es bekommt
immer der Kandidat oder die
Kandidatin das Amt,
der oder die die meisten Stimmen erhält, im
Gegensatz zur Proporzwahl, wo zuerst nach
Parteien
ausgezählt wird.
Differenzbereinigungsverfahren
→ ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um
allfällige Differenzen in Gesetzesentwürfen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu beseitigen.
- Das schweizerische Parlament ist ein
Milizparlament d.h. die Politiker
haben nebenbei noch ein Job den sie ausüben.
Ist ein Gesetz von beiden Räten
durchberaten und verabschiedet, wird es im Bundesblatt veröffentlicht und es
beginnt die Referendumsfrist.
Innerhalb dieser Frist, die 90
Tage dauert, hat das Volk die Möglichkeit, mit 50'000 Unterschriften eine
nachträgliche Volksabstimmung zu verlangen.
Aufgabe des
Parlamentes
→ die Vertretung der
unterschiedlichen Interessen der Wählerinnen und Wähler. Das Parlament
beschliesst über alle grundlegenden Fragen des Bundesstaates
Initiative
→ verlangen Schweizer
Stimmberechtigte eine Revision der Bundesverfassung der
Schweizerischen Eidgenossenschaft. Damit eine Volksinitiative
auf Bundesebene zustande kommt, müssen innerhalb von 18
Monaten 100'000 Unterschriften
von Stimmberechtigten gesammelt werden.
Referendum
→ Änderungen
der Schweizer Bundesverfassung unterliegen immer einem zwingenden
konstitutiven Referendum, das in der Schweiz aber stets als obligatorisches
Referendum bezeichnet wird.
- diese politische Recht aller Schweizer
bezeichnet man als Stimm- und Wahlrecht
→ passives Wahlrecht: Ich lasse mich wählen
→ aktives Wahlrecht: Ich gehe jemanden
wählen
Zusammenfassend lässt sich feststellen,
dass das schweizerische Regierungssystem vom Föderalismus geprägt ist.
→ Starke Stellung von
selbständigen Kantone im Bundesrat
Regiert wird die Schweiz auf 3 Ebenen:
→ Gemeinde, Kanton, Bund
Und auf jeder Ebene mit 3 Gewalten
→ Exekutive, Legislative, Judikative
Judikative = Bundesgericht
Bundesgericht in Lausanne
Bundesstrafgericht in Bellinzona
Bundesverwaltungsgericht in Bern/St.Gallen
Bundesvesicherungsgericht in Luzern
auch hier kommt der Föderalismus deutlich zum
Vorschein, indem das Bundesgericht nur die letzte Instanz auf dem Gerichtsweg
ist.
Vorgelagerte Instanzen sind:
- Friedensrichter auf Gemeindestufe
- Bezirks- / Kreisgericht
- Obergericht; Kantonsgericht
- Bundesgericht
Gesetzgebungsprozess ( Wie ein
Gesetz entsteht)
Reglement
→ Einzelbestimmungen (Verordnungsartikel
werden näher päzisiert)
→ 1 Bundesrat entscheidet
Verordnung
→ Nähere Ausführung zu den einzelnen
Gesetzesartikel
→ Der Gesamtbundesrat ist zuständig
Gesetze
→ Nähere Ausführungen zu einer
Verfassungsbestimmung
→ Gesetz wird vom National- und Ständerat
beschlossen
→ Volk oder 8 Kantone können danach das
Referendum ergreifen
(Allein das Volksmehr entscheidet)
Verfassung
→ Grundlage für die Schaffung von Gesetzen
→ Jede Änderung/Ergänzung muss von Volk und
Ständen gutgeheissen werden
1.Phase = Vorentwurf
→ Bundesrat beauftragt Departement mit der
Ausarbeitung eines Entwurf
2.Phase = Vernehmlassung
→ Kantone, Interessenverbände und Parteien
werden zur Stellungsnahme eingeladen
3.Phase = Botschaft
→ Botschaft ist der definitive Entwurf.
Darin äussert der Bundesrat seine Meinung, gibt zu gewissen Artikeln
Erklärungen und stellt dem Parlament einen Antrag
4.Phase = Kommission des
Parlaments
→ National-/ Ständerat bilden je eine
vorberatende Kommission
→ Prüft den Entwurf der Regierung
5.Phase = Beschlussfassung im
Parlament
→ Tritt das Parlament auf die Vorlage ein,
berät es Artikel für Artikel durch
Sind alle Differenzen ausgeräumt, kommt es in
beiden Räten zur
Schlussabstimmung
6.Phase = Veröffentlichung
→ Wortlaut des Gesetzes wird im Bundesblatt
veröffentlicht
→ Ab diesem Zeitpunkt läuft die 100tägige
Referendumsfrist
7.Phase = Inkraftsetzung
→ Volk & Kantone ergreifen Referendum
nicht = stillschweigende Zustimmung
→ Referendum wird ergriffen und kommt
zustande. Volk muss entscheiden
JA: Bundesrat setzt Gesetz in Kraft
NEIN: Arbeit war umsonst
Abstimmungen & Wahlen
Ziel einer Abstimmung besteht immer darin, zu
einer Sachfrage einen Mehrheitsentscheid herbeizuführen
Relative Mehrheit
→ Mehrheitsentscheidung zustande gekommen,
wenn von zwei Anträgen der eine mehr Stimmen erhalten hat, als der andere
Absolutes Mehr
→ Antrag, damit er angenommen ist, die
Hälfte der Stimmen + 1 erhalten
→ bei Majorzwahlen im ersten Wahlgang
Zweidrittelsmehrheit
→ Erfordernis einer Mehrheit von zwei
Dritteln
Doppeltes Mehr
→ kommt bei allen Änderungen in der
Bundesverfassung zur Anwendung
→ Mehrheit der Stimmenden als auch die
Mehrheit der Kantone (Stände)
WAHLEN SIND ALLGEMEIN
WAHLEN SIND GLEICH
WAHLEN SIND FREI UND GEHEIM
Proporzwahl = Verhältniswahl
z.B.
Kanton Zürich = 34 Nationalratssitze
Kanton Tessin = 8 Nationalratssitze
Kanton St. Gallen = 12 Nationalratssitze
200 Nationalratssitze werden auf die Kantone
gemäss ihrer Bevölkerungszahl aufgeteilt.
Jeder Wähler kann nur in seinem Wahlkreis wählen.
Bei den Nationalratswahlen ist dies also sein
Kanton
Er erhält für jede an der Wahl beteiligte Partei
eine Parteiliste sowie einen leeren Zettel.
Vollständige Parteiliste
→ grosse Parteien stellen so viele
Kandidaten wie Sitze zur Verfügung
Unvollständige Parteiliste
→ Kleinere Parteien können oft nur wenige
Kandidaten stellen
(leere Linien zählen als Parteistimme)
Leere Liste
→ Es können Kandidaten aus verschiedenen
Parteien zusammengestellt werden
Wähler hat verschiedene Möglichkeiten von seinem
Wahlrecht Gebrauch zu machen:
- Kann eine unveränderte Parteiliste abgeben:
Partei erhält 7 Stimmen und jeder Kandidat eine Personenstimme
- Einen Kandidaten streichen: Partei erhält alle
Stimmen
- Einen streichen und mit eine aus der gleichen
Liste darüberschreiben
= kumulieren,
Partei erhält alle Stimmen
- Einen streichen und durch einen aus einer
anderen Liste ersetzen
= panaschieren
, Partei deren Liste man einlegt erhält eine Parteistimme weniger. Der
fremde Kandidat erhält eine persönliche Stimme &
die Partei B eine Parteistimme