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Zusammenfassung

Exekutiv­e und Legislat­ive in der Schweiz - Staatsle­hre Überblick

1.032 Wörter / ~8 Seiten sternsternsternstern_0.25stern_0.3 Autor Mark O. im Mai. 2012
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Zusammenfassung
Geschichte / Historik

Universität, Schule

GBS St. Gallen

Note, Lehrer, Jahr

Technische Berufsmatura Vollzeit

Autor / Copyright
Mark O. ©
Metadaten
Format: pdf
Größe: 0.17 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternstern_0.25stern_0.3
ID# 20014







Überblick: Der Text bietet eine Übersicht über das schweize­rische Regierun­gssystem­, insbeson­dere die Exekutiv­e und Legislat­ive. Erklärt wird die Zusammen­setzung und Wahl des Bundesra­tes, die Rolle der Bundespr­äsidenten sowie die Aufgaben der Departem­ente. Des Weiteren werden National­rat und Ständerat, ihre Mitglied­erzahl, Wahlverf­ahren und Gleichbe­rechtigu­ng in der Gesetzge­bung beschrie­ben. Es folgt eine Erläuterun­g des Differen­zbereini­gungsver­fahrens, des Milizpar­laments, der Referend­umsfrist sowie des Initiati­v- und Referend­umsrecht­s. Abschlie­ßend werden die sieben Phasen der Gesetzge­bung dargeleg­t sowie Details zu Abstimmu­ngen und Wahlen wie Mehrheit­sentsche­idungen erklärt.
#Bundesrat#Gesetzgebung#Föderalismus

Staatslehre Zusammenfassung

 

Exekutive = Bundesrat in der Schweiz

 

- oberste, leitende und vollziehende Behörde der Schweiz

- Wahl des Bundesrates erfolgt durch vereinigte Bundesversammlung / 4J

- kann während seiner Amtszeit weder vom Parlament noch vom Volk                         abgewählt werden

- 2 Bundesräte aus der französischen Schweiz /1 aus dem Tessin wenn          möglich

- Aus den 3 Bevölkerungsreichsten Kantonen ZH, BE, und VD je einer

- alte Zauberformel: 2 FDP / 2 CVP / 2 SP / 1 SVP

- Kollegialsystem

Regierung kann als geschlossene Einheit auftreten

→ Bundesräte können ohne Parteirücksicht politisieren 

 

Jeder Bundesrat steht einem Departement vor

Eidgenössisches Departement des Äussern              EDA          (Calmy-Rey)

Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation       UVEK        (Leuthard)

Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport           VBS          (Maurer)

Eidgenössisches Departement des Innern                EDI           (Burkhalter)

Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement         EVD          (Schneider-A)

Eidgenössisches Finanzdepartement                        EFD          (Schlumpf)

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement      EJPD        (Sommaruga)

 

- Bundespräsident: "primus inter pares" = "der erste unter gleichen"

  Amtsdauer: 1 Jahr

Legislative = Nationalrat und Ständerat

 

-  Nationalrat: 200 Mietglieder = Bevölkerungszahl der Kantone entspricht

   → "Volkskammer" / wird alle 4 Jahre durch Proporzsystem gewählt

- Ständerat: 2 Vertreter / Kanton   1 Vertreter / Halbkanton = 46 Mietglieder

  → " Ständekammer"/ wird alles 4 Jahre durch Majorzsystem gewählt

 

In der Gesetzgebung sind die beiden Räte völlig gleichberechtigt.

→ alle Vorlagen in den Kammern getrennt beraten werden und bei         unterschiedlicher Meinung hin und her gehen bis ein Kompromiss               gefunden wird ( Differenzbereinigungsverfahren)

 

Proporzsystem

→ Die Proporzwahl ist der Schweizer Begriff für eine Verhältniswahl.

     Die Sitze werden im Verhältnis zu allen abgegebenen Stimmen verteilt.

Majorzsystem

Die Majorzwahl ist ein wesentlich einfacheres System als die    Proporzwahl. Es bekommt immer der Kandidat oder die Kandidatin das                     Amt, der oder die die meisten Stimmen erhält, im Gegensatz zur                                    Proporzwahl, wo zuerst nach Parteien ausgezählt wird.

Differenzbereinigungsverfahren

→ ein Verfahren des Schweizer Parlaments, um allfällige Differenzen in Gesetzesentwürfen zwischen dem Ständerat und dem Nationalrat zu               beseitigen.

- Das schweizerische Parlament ist ein Milizparlament d.h. die Politiker

  haben nebenbei noch ein Job den sie ausüben.

Ist ein Gesetz von beiden Räten durchberaten und verabschiedet, wird es im Bundesblatt veröffentlicht und es beginnt die Referendumsfrist.

Innerhalb dieser Frist, die 90 Tage dauert, hat das Volk die Möglichkeit, mit 50'000 Unterschriften eine nachträgliche Volksabstimmung zu verlangen.

Aufgabe des Parlamentes

die Vertretung der unterschiedlichen Interessen der Wählerinnen und         Wähler. Das Parlament beschliesst über alle grundlegenden Fragen des   Bundesstaates

Initiative

verlangen Schweizer Stimmberechtigte eine Revision der Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Damit eine                Volksinitiative auf Bundesebene zustande kommt, müssen innerhalb von                            18 Monaten 100'000 Unterschriften von Stimmberechtigten gesammelt                                     werden.

Referendum

Änderungen der Schweizer Bundesverfassung unterliegen immer einem      zwingenden konstitutiven Referendum, das in der Schweiz aber stets als          obligatorisches Referendum bezeichnet wird.

 

- diese politische Recht aller Schweizer bezeichnet man als Stimm- und           Wahlrecht

→ passives Wahlrecht: Ich lasse mich wählen

→ aktives Wahlrecht: Ich gehe jemanden wählen

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass das schweizerische Regierungssystem vom Föderalismus geprägt ist.

Starke Stellung von selbständigen Kantone im Bundesrat

 

Regiert wird die Schweiz auf 3 Ebenen:

→ Gemeinde, Kanton, Bund

Und auf jeder Ebene mit 3 Gewalten

→ Exekutive, Legislative, Judikative

 

Judikative =  Bundesgericht

 

Bundesgericht in Lausanne

Bundesstrafgericht in Bellinzona

Bundesverwaltungsgericht in Bern/St.Gallen

Bundesvesicherungsgericht in Luzern

 

auch hier kommt der Föderalismus deutlich zum Vorschein, indem das Bundesgericht nur die letzte Instanz auf dem Gerichtsweg ist.

Vorgelagerte Instanzen sind:

- Friedensrichter auf Gemeindestufe

- Bezirks- / Kreisgericht

- Obergericht; Kantonsgericht

- Bundesgericht

 

 

 

 

 

 

 

 

Gesetzgebungsprozess ( Wie ein Gesetz entsteht)

 

Reglement

→ Einzelbestimmungen (Verordnungsartikel werden näher päzisiert)

→ 1 Bundesrat entscheidet

 

Verordnung

→ Nähere Ausführung zu den einzelnen Gesetzesartikel

→ Der Gesamtbundesrat ist zuständig

 

Gesetze

→ Nähere Ausführungen zu einer Verfassungsbestimmung

→ Gesetz wird vom National- und Ständerat beschlossen

→ Volk oder 8 Kantone können danach das Referendum ergreifen

    (Allein das Volksmehr entscheidet)

 

Verfassung

→ Grundlage für die Schaffung von Gesetzen

→ Jede Änderung/Ergänzung muss von Volk und Ständen gutgeheissen          werden

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.Phase = Vorentwurf

→ Bundesrat beauftragt Departement mit der Ausarbeitung eines Entwurf

2.Phase = Vernehmlassung

→ Kantone, Interessenverbände und Parteien werden zur Stellungsnahme      eingeladen

3.Phase = Botschaft

→ Botschaft ist der definitive Entwurf. Darin äussert der Bundesrat seine        Meinung, gibt zu gewissen Artikeln Erklärungen und stellt dem                   Parlament einen Antrag

4.Phase = Kommission des Parlaments

→ National-/ Ständerat bilden je eine vorberatende Kommission

→ Prüft den Entwurf der Regierung

5.Phase = Beschlussfassung im Parlament

→ Tritt das Parlament auf die Vorlage ein, berät es Artikel für Artikel durch

    Sind alle Differenzen ausgeräumt, kommt es in beiden Räten zur

    Schlussabstimmung

6.Phase = Veröffentlichung

→ Wortlaut des Gesetzes wird im Bundesblatt veröffentlicht

→ Ab diesem Zeitpunkt läuft die 100tägige Referendumsfrist

7.Phase = Inkraftsetzung

→ Volk & Kantone ergreifen Referendum nicht = stillschweigende                         Zustimmung

→ Referendum wird ergriffen und kommt zustande. Volk muss entscheiden

JA: Bundesrat setzt Gesetz in Kraft

NEIN: Arbeit war umsonst

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungen & Wahlen

 

Ziel einer Abstimmung besteht immer darin, zu einer Sachfrage einen Mehrheitsentscheid herbeizuführen

 

Relative Mehrheit

→ Mehrheitsentscheidung zustande gekommen, wenn von zwei Anträgen der eine mehr Stimmen erhalten hat, als der andere

 

Absolutes Mehr

→ Antrag, damit er angenommen ist, die Hälfte der Stimmen + 1 erhalten

→ bei Majorzwahlen im ersten Wahlgang

 

Zweidrittelsmehrheit

→ Erfordernis einer Mehrheit von zwei Dritteln

 

Doppeltes Mehr

→ kommt bei allen Änderungen in der Bundesverfassung zur Anwendung

→ Mehrheit der Stimmenden als auch die Mehrheit der Kantone (Stände)

 

WAHLEN SIND ALLGEMEIN

WAHLEN SIND GLEICH

WAHLEN SIND FREI UND GEHEIM

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Proporzwahl = Verhältniswahl

 

z.B.

Kanton Zürich       =  34 Nationalratssitze

Kanton Tessin       =  8 Nationalratssitze

Kanton St. Gallen  = 12 Nationalratssitze

200 Nationalratssitze werden auf die Kantone gemäss ihrer Bevölkerungszahl aufgeteilt.

Jeder Wähler kann nur in seinem Wahlkreis wählen.

Bei den Nationalratswahlen ist dies also sein Kanton

Er erhält für jede an der Wahl beteiligte Partei eine Parteiliste sowie einen leeren Zettel.

 

Vollständige Parteiliste

→ grosse Parteien stellen so viele Kandidaten wie Sitze zur Verfügung

Unvollständige Parteiliste

→ Kleinere Parteien können oft nur wenige Kandidaten stellen

    (leere Linien zählen als Parteistimme)

Leere Liste

→ Es können Kandidaten aus verschiedenen Parteien zusammengestellt                   werden

Wähler hat verschiedene Möglichkeiten von seinem Wahlrecht Gebrauch zu machen:

- Kann eine unveränderte Parteiliste abgeben: Partei erhält 7 Stimmen und     jeder Kandidat eine Personenstimme

- Einen Kandidaten streichen: Partei erhält alle Stimmen

- Einen streichen und mit eine aus der gleichen Liste darüberschreiben

  = kumulieren, Partei erhält alle Stimmen

- Einen streichen und durch einen aus einer anderen Liste ersetzen

= panaschieren , Partei deren Liste man einlegt erhält eine Parteistimme          weniger. Der fremde Kandidat erhält eine persönliche Stimme &

  die Partei B eine Parteistimme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellen & Links

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