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Abiturvorbereitung / Maturavorbereitung

Sozi­al­staat und Sozi­al­po­litik - Ãœberblick zur Abivor­be­rei­tung

3.291 / ~20 sternsternsternsternstern_0.2 Louisa C. . 2013
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Abiturvorbereitung
Soziologie

Gymnasium Hückelhoven

2 Frau Schmidt 2012

Louisa C. ©
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sternsternsternsternstern_0.2
ID# 31472







Sozialstaat und Sozialpolitik - Ãœberblick zur Abivorbereitung



Sozialstaat / Sozialpolitik

  • Definition:

Gestaltung der Gesellschaft nach den Maßstäben von Gerechtigkeit, Chancengleichheit, sozialem Ausgleich und Sicherung der personalen Freiheit.


  • Ãœberblick Sozialpolitik:

      • Arbeitsrecht, Tarifrecht, Betriebsverfassung (z.B. Kündigungsschutz)

      • Arbeitslosengeld, Sozialgeld (z.B. ALG II)  Hilfe in bestimmten Lebenslagen

      • Sozialversicherungen (Pflichtversicherungen)

      • Soziale Dienste (z.B. Seniorenpflege, Kinder- und Jugendhilfe, „Tafel“)

      • Transferzahlungen, Steuererleichterung
        z.B:

  • Kindergeld

  • Wohngeld

  • Kinderfreibeträge

  • Betreuungsgeld


Familien mit Kindern unter 3 Jahren, deren Kinder keine öffentlich finanzierte Bildungseinrichtungen besuchen, erhalten 150 € pro Monat


Pro:

  • Geringere KiTa-Ãœberfüllung

  • Kann Familien und Kinder aus der Armut retten

  • Wahlfreiheit der Eltern: Staat subventioniert bis jetzt nur die Erziehung in Kitas, nicht andere Arten der Erziehung

  • Betreuungsgeld ist die gesellschaftliche Anerkennung für Eltern

  • Bayern: 2/3 der Eltern wollen Kinder in den ersten 3 Jahren zu Hause erziehen

  • „Bindung vor Bildung“  Kinder haben Bedürfnis nach verlässlicher Bindung

Contra:

  • Finanziell nicht umsetzbar

  • Familien werden schon gefördert: kostenlose Mitversicherung etc.

  • Reduzierung des Arbeitsangebots für Mütter / Teilzeitkräfte durch sinkende Nachfrage
     sinkende Berufs- bzw. Karrierechancen für Frauen
    besonders: Geringqualifizierte Frauen

  • Steigende Quote der Armutsgefährdung, da das zweite Familieneinkommen wegfällt

  • Bei Scheidung: Gefahr, dass die Frau keine Arbeitsstelle mehr findet

  • Frühkindliche Betreuung wirkt Leseproblemen entgegen / fördert Gemeinschaftserziehung hinsichtlich des Sozialverhaltens


  • Das Sozialstaatsgebot(unveränderlicher Verfassungskern des Grundgesetzes):


      • Artikel 1, Absatz 1:

Unantastbarkeit der Würde des Menschen: verpflichtet den Staat, jedem Bürger das Existenzminimum zu sichern.

      • Artikel 3:
        verpflichtet Staat mit den Gleichheits- und Gleichberechtigungssätzen, Unabhängigkeit abzubauen / zu vermeiden

      • Artikel 20, Absatz 1:
        „ . demokratischer und sozialer Bundesstaat.“

      • Artikel 28, Absatz 1:

„Die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern muss den Grundsätzen des republikanischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne dieses Grundgesetzes entsprechen.“


3 Aufgaben für alle staatlichen Organe:


  1. Durch entsprechende politische Maßnahmen ist für sozialen Ausgleich zu sorgen

  2. Durch entsprechende politische Maßnahmen ist für die Sicherung der sozialen Existenz der Bürger zu sorgen

  3. Soziale Gerechtigkeit schaffen


  • Gestaltung nach den Maßstäben von sozialer Gerechtigkeit und sozialem Ausgleich


  • Achtung: Ausgestaltung wird von der Politik entschieden
    nur an wenigen Stellen im Einzelnen konkretisiert
     kein verbindliches Modell
     unterliegt dem Zeitgeist der Gesellschaft

 abhängig von wirtschaftlicher / sozialer Entwicklung


      • Konkret:


  • Schutz vor Not

  • Sicherung gegen Wechselfälle des Lebens (z.B. Einkommensausfall zufolge von Krankheit, Alter, Invalidität oder Arbeitslosigkeit)

  • Bekämpfung sozialer Ungleichheit

  • Hilfe zur Persönlichkeitsentwicklung / Integration

  • Mehrung .....

  • Sonderzahlungen (Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, betriebliche Altersversorgung)

  • Aufwand für Mitbestimmungsregeln

  • Umverteilungs- und Ausgleichspolitik:

    • Steuerpolitik (Freibeträge, Progression, Präferenzen für Personen, Sektoren, Regionen)

    • Familienpolitik (Ehegattensplitting, Kindergeld, Erziehungsgeld, Elterngeld, Elternzeit)

    • Wohnungspolitik (Wohnbauförderung, Wohngeld)

    • Vermögenspolitik

    • Bildungspolitik (BAföG)

    • Finanzhilfen für Unternehmen, Sektoren, Regionen




    Renten-

    versicherung

    Gesetzliche

    Kranken-

    versicherung

    Pflege-

    versicherung

    Arbeitslosen-

    versicherung

    Unfall-

    versicherung

    Pflicht-

    versicherte


    Angestellte,

    Arbeiter, manche Selbstständige,

    Kindererziehende,

    Pflegepersonen

    Angestellte und Arbeiter bis zu einem Jahres-

    einkommen von 48.600€

    Angestellte und Arbeiter bis zu einem Jahres- einkommen von 48.600€

    Angestellte und Arbeiter bis zu einem Monats- einkommen von 5.400€ West / 4.550€ Ost

    Alle Arbeitnehmer, Schüler, ehrenamtlich Tätige

    Träger


    Versicherungs-

    anstalten

    Krankenkassen

    Pflegekassen der Kranken- kassen

    Bundesagentur für Arbeit

    Berufsgenossen- schaften, Unfall- kassen

    Leistungen


    Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit im Alter,

    Finanzierung von Rehabilitations- maßnahmen, Hinterbliebenen- rente

    Medizinische Hilfe, Maßnahmen zur Vermeidung und Früherkennung von Krankheiten, Krankengeld

    Geld- und Sachleistungen je nach Grad der Pflege- bedürftigkeit

    Arbeitslosengeld, berufliche Aus- und Fortbildung, Umschulung, Arbeitsvermitt- lung

    Behandlungs- kosten und Förderungsmaß- nahmen, evtl. Rente bei Unfällen am Arbeitsplatz und auf dem Weg dorthin sowie Berufskrankhei- ten

    Pflichtbei-

    Träge in %

    des Brutto-

    verdienstes

    19,9% je zur Hälfte von Arbeit- nehmer und Arbeitgeber

    14,6% je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber +0,9% Arbeitnehmer- sonderbeitrag (=15,5% allgemeiner Beitragssatz)

    1,7% je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber (Ausnahme Sachsen) + 0,25% für Kinderlose

    3,9% je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber

    Pflichtbeiträge der Arbeitgeber, Höhe je nach Gefahrenklasse und Betriebsgröße

    • Grundprinzipien sozialer Sicherheit:


      • Herstellung sozialer Gerechtigkeit über eine Sozialpolitik des sozialen Ausgleichs

      • Eigenvorsorge und Selbsthilfe

      • Solidaritätsprinzip:


    Unter Solidarität versteht man im Allgemeinen die aus einem Zusammengehörigkeitsgefühl resultierende gegenseitige Hilfe in einer Gruppe.
    Im Bereich der Sozialversicherungen beschreibt das Solidaritätsprinzip einen gesetzlich vorgeschriebenen Akt der Umverteilung der Belastungen auf die (Solidar-)Gemeinschaft der Versicherten.
    Heute: An einer individuelle orientierten Basierung der Sozialpolitik führt in Zeiten zunehmender Selbstbestimmung der Lebenslagen kein Weg vorbei.


      • Subsidiaritätsprinzip:
        Das Subsidiaritätsprinzip besagt, dass eine gesellschaftliche oder staatliche Aufgabe erst dann von der nächst höheren Einheit übernommen wird, wenn sie von der unteren nicht mehr wahrgenommen werden kann. Dadurch sollen Sach- und Personennähe sowie die Effektivität von Maßnahmen gesteigert und eine unnötige Regelungsdichte verhindert werden.
        Heute: Bildung gruppenspezifischer Formen der
        Selbstorganisation / Selbsthilfe


    Gründe für Selbsthilfe:

    • Zur Stützung des Subsidiaritätsprinzips

    • Aus Gründen alternativer Lebensweise

    • Um staatliche Kassen zu entlasten / Leistungsbereitschaft neu entfachen

    • Aus Gründen nachbarschaftlicher, kommunaler und letztlich sozialer Integration

    • Aus neu zu belebender genossenschaftlicher Solidarität

    • Aus Gründen des sozialen Engagements und der Selbstfindung


    • Die Gestaltung sozialer Sicherung



    Versicherungsprinzip

    Versorgungsprinzip

    Fürsorgeprinzip

    Kreis der abgesicherten Personen

    Mitglieder der Sozialversicherung

    Bestimmte Personen mit Anspruch auf Versorgung

    Alle Personen, die sich in einer individuellen Notlage befinden

    Leistungs-

    anspruch

    Bei Eintritt des Versicherungsfalls

    Bei Vorliegen gesetzlich bestimmter Merkmale (Sonderleistungen für die Gemeinschaft)

    bei Bedürftigkeit

    Finanzierung

    Versicherungsbeiträge und Staatszuschüsse

    Steuermittel

    Steuermittel

    Gegenleistung

    Versicherungsbeiträge

    Nichtmaterielle Leistungen für die Gesellschaft

    Keine

    Bereicheder

    sozialen

    Sicherung

    Zweige der Sozialversicherung:

    Pflege-,Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversi-

    cherung

    z.B. Beamtenversorgung, Kriegsopferversorgung

    z.B. Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Sozialhilfe

    • Aktuelle Herausforderungen für den Sozialstaat


      • Ursachen für die Belastung des Sozialstaates


      • Demographischer Wandel:
        führt zu Minderung der Einnahmen / Steigerung der Ausgaben der Sozialversicherungssysteme
        Verhältnis zwischen Beitrag zahlenden Erwerbstätigen und Rentnern gerät aus dem Gleichgewicht ( Generationenvertrag wird brüchig)

    Intergenerationenkonflikte durch ungleiche Lastenverteilung

      • Seit den 1970er Jahren ansteigende Arbeitslosigkeit / verlangsamtesWirtschaftswachstum:
        Einnahmeausfälle / Verstärkung der sozialen Ungleichheit
        Anzahl der „Mini-Jobber“ steigt von 2012 auf 2013 von 3 auf 8 Millionen
        Statistik der Arbeitslosen: 400-Euro-Jobber nicht mit einberechnet

      • Globalisierung:
        Rationalisierung von Arbeitsplätzen / Verlagerung von Arbeitsplätzen ins Ausland

      • Zunahme neuer Formen von Arbeit:
        Einnahmeschwund der Sozialversicherungen durch Formen, die nicht sozialve.....

    - Standardisierung des Lebenszuschnitts durch das „male breadwinner“- Modell /
    Vollerwerbsverhältnis sind „Normalitätsfiktion“ geworden

    - keine ideologische Systemkonkurrenz zwischen den sozialistischen Wohlfahrts-
    staat im Osten und dem sozialdemokratischen im Westen

    - wegfallende Angst vor einem katastrophalen Marktversagen (Bsp. Weltwirt-
    schaftskrise)

    • Wohlfahrtsstaat ist Quelle von Ungerechtigkeiten:
      - nachlassende Erwerbsneigung durch staatliche Transfereinkommen
       „Dekommodifizierungsregime“
      (Soziale Rechte, die Existenzsicherung ohne Erwerbsarbeit ermöglichen)


    Folge:
    Allgemeinheit / Politik vergisst:
    private ökonomische Aktivitäten ermöglichen erst Wohlstand, Beschäftigung und
    die steuerlichen Grundlagen für öffentliche Ausgleichs- und Befriedungsprogramme
    - Wohlfahrtsstaaten züchten „Abhängigkeitskulturen“, die Anreiz für Eigenstän-
    digkeit nimmt


    Reformer fordern:


    • Teilweisen Rückzug des Staates aus der Leistungsorientierung

  • Stärkung der Eigenverantwortung der Bürger

     Bürger haben das Recht, ihr Kapital dort zu investieren, wo sie es für richtig halten


     Subsidiaritätsprinzip gewinnt gegenüber Solidarprinzip an Bedeutung


    Kritiker behaupten:


    • Soziale Sicherung ist eine Grundvoraussetzung für die Wahrnehmung von bürgerlichen Freiheitsrechten

    • Sozialstaatliche Demokratie bedeutet für alle die Freiheit, über ihr Leben selbst bestimmen zu können / Freiheit, nicht unabhängig von jeder beruflichen Qualifikation jede Tätigkeit annehmen zu müssen

    • Rückverlagerung von Verantwort.....

    • Ziele der Gleichheit von Männern und Frauen in Beruf und Familie / soziale Gleichheit  Einkommensverteilung




    Durch Expansion wohlfahrtsstaatlicher Dienstleistungen (Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser, Ganztagsschulen, Kindertagesstätten, Altenheime)

    in Kombination mit stark steigender Beschäftigung im öffentlichen Sektor (Service for women creates jobs for women) und der hohen individuellen Steuerbelastung, die ein zweites Haushaltseinkommen erforderlich macht


    • Sozialistischer/kommunistischer Wohlfahrtsstaat (ehemals sozialistische Länder):


    • Integration in die Weltwirtschaft auf sehr unterschiedliche Weise

  • Einige (z.B. Estland) entscheiden sich für radikales marktliberales System (Gesetz des Stärkeren  Amerika), andere für einen weitgehend sozialdemokratischen Wohlfahrtsstaat (Tschechische Republik, Ungarn)


    • Konservative Wohlfahrtsstaaten (Deutschland und Niederlande):


    • Sozialpolitik ist weniger auf aktive und beschäftigungsfördernde Maßnahmen als vielmehr auf wohlfahrtsstaatliche Absicherung derjenigen gerichtet, die aus dem Arbeitsmarkt herausfallen (Arbeitslose, Berufseinsteiger, Kranke, Alleinerziehende Frauen, Rentner etc.)
      ALLERDINGS: durch
      Hartz IV leicht geänderte Schwerpunktse.....





    • Schwerpunkte:


    • Reformen zur sozialen Sicherheit:


          • Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung/
            GKV-Modernisierungsgesetz:


    • Ziel: Durchschnittsbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung auf 13% des Einkommens zu senken

    • Bedeutung für Krankenkassen:

    1. Straffung der Verwaltung

    2. Beschränkung der Kosten :

    nicht mehr als 10% pro Mitglied für ihre Verwaltungskosten

    1. Offenlegung der Gehälter von Spitzenfunktionären der Kassen

    • Bedeutung für Patienten:

    1. Neuregelung für Zuzahlungen bei Arzneimitteln:
       Arzneimittelpreis bestimmt die Höhe der Zuzah-
      lung
       nur bei nicht-verschreibungspflichtigen / erstattungsfähigen Medikamenten

     keine Erstattung rezeptfreier Arzneimittel
    AUßER: Medikament dient als Standardmittel zur Behandlung einer schwerwiegenden Krankheit

    1. Zuzahlungen beim Arztbesuch:
       Praxisgebühr (Quartalsweise) für einen in Anspruch genommenen Arzt ( nicht bei Überweisung)

    2. Zuzahlung bei stationärer Behandlung im Krankenhaus (pro Tag 10€, max. für 28 Tage)

    3. Keine Bezahlung von Sterbe- und Entbindungsgeld von Krankenkassen

    4. Keine Bezahlung von Sehhilfen und Brillen von der Krankenkasse

    5. Keine Erstattung einer Steril.....

  • Aufhebung des Mehrbesitzverbots für Apotheker
     A. dürfen jetzt bis zu 4 Apotheken besitzen, müssen aber einen approbierten Apotheker als Verantwortlichen jeder Apotheke benennen

  • Erlaubnis des Versandhandels für Arzneimittel

     nur unter strengen Auflagen
     Gefahr: ausländische Fälschungen von Arzneimitteln kommen auf den deutschen Markt

    1. Preise im Bereich der rezeptfreien, apothekenpflichtigen Arzneimittel unterliegen nicht mehr der Arzneimittelpreisverordnung
       sind frei kalkulierbar


          • Reformen der Rentenversicherung:


    • Ergreifen von Maßnahmen, welche die Beiträge für derzeitige Beitragszahler konstant auf 19,5% des Bruttolohns halten sollen

    • Ergänzung der Rentenformel um den Nachhaltigkeitsfaktor, um einen weiteren Anstieg der Rentenversicherungsbeiträge zu dämpfen
       Entwicklung des Rentenniveaus wird an die demographische Entwicklung angepasst

    • Steuerliche Entlastung bei den Rentenbeiträgen soll Anreiz sein, um mit privaten Mitteln eigenverantwortliche vorzusorgen
      Riester-Rente: durch staatliche Zulagen und durch Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente in Deutschland


    • Reformen zum Arbeitsmarkt:


          • Bereich Ausbildung:


    • Besondere Ausbildungsangebote für Jugendliche

    • Berufsausbildung auch durch fachlich geeignete, erfahrene Gesellen

          • Bereich Bildungspolitik:


    • Erhöhung der Bildungsausgaben innerhalb von 5 Jahren um 25%

    • BAföG-Reform, um mehr studienbereiten jungen Menschen eine Hochschul.....


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