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Zusammenfassung
Sozialarbeit

Frankfurt-am-Main

2007

Ella S. ©
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ID# 12369







Sozialpädagogische Familienhilfe

Institut: Erziehungswissenschaften

BA Soziale Arbeit WS 2006/07


bei

Prof. Dr.


Arbeitsfelder und Institutionen der Sozialen Arbeit

Sozialpädagogische Familienhilfe


Unter sozialpolitischer Familienhilfe kann man eine ambulante, auf Prävention und Förderung setzende Unterstützung, Betreuung und Begleitung der Erziehung in der Familie verstehen. Viele Familien sind aufgrund des sozialen Wandels und (den daraus entstehenden) Belastung auf die Hilfe solcher Institute angewiesen.

Der „Strukturwandel der Familien“ hat insbesondere für Familien mit mehreren Kindern zu Problemen in Hinsicht auf die sozioökonomische Entwicklung (Arbeitslosigkeit, Verschuldung, Armut) und gesellschaftliche Individualisierungsprozesse geführt. Diese Familien sind problembelastet und krisenanfällig.

Diese Familien sind auf die geistige Unterstützung von außen abhängig. Der Bedarf an beratenden, pädagogischen, psychosozialen aber auch materiellen Hilfen und Leistungen zur Sicherstellung der Erziehungs- und Versorgungsfunktion der Familie hat zugenommen bzw. ist gestiegen.

Familien suchen heutzutage die Hilfe nicht mehr in der Verwandtschaft beim Nachbarn etc. sondern bevorzugen es professionelle Hilfe von außen anzunehmen. Das Jugendamt oder der Allgemeine Soziale Dienst bieten z.B. „Hilfen zur Erziehung“ an.

Dies sind moderne sozialstaatliche und sozialpädagogische Dienstleistungen die auch im Kinder- und Jugendhilfegesetzt feststehen.


1. Entwicklung der Sozialpädagogischen Familienhilfe

In der Sozialarbeit entstand Ende der 60er Jahre eine „Heimkampagne“. Das Ziel war hier, die Reduzierung von Heimunterbringungen. Die BGfH (Berliner Gesellschaft für Heimerziehung) hatte 1969 die Idee einer pädagogischen Haushaltsförderung.

Diese so genannten „Familienhelfer“ ersetzten in Notsituationen (z.B. bei Krankenhausaufenthalten) die Mutter. Somit stellte man die Versorgung der Kinder sicher und vermied die sonst unvermeidliche Heimweisung der Kinder. Die Familienhilfe setzte sich nach und nach als sozialpädagogische Maßnahme durch.

Der §§ 5,6 JWG diente als Fundament dafür. Die Familienhilfe wurde zur Vermeidung von Heimeinweisung und zur Unterstützung erzieherischer Aufgaben in Familien eingesetzt.


1974 erschien der Entwurf des offensiven Jugendhilfekonzepts (BMFJG, Mehr Chancen für die Jugend), indem verstärkt der Ausbau präventiver Hilfen gefordert wurde (Nielsen, H., 1986, S. 162). Die Erziehungsziele für Kinder und Jugendliche (Selbstverwirklichung und Selbstbestimmung, Leistungsfähigkeit etc.) stimmte mit denen der Sozialpädagogischen Familienhilfe (SPFH) überein.


Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter empfahl 1978 ihren Mitgliedern den Einsatz von Familienhelfern. In den 80ern expandierte die SPFH. 18.300 Familien wurden 1995 von Familienhelfern unterstützt.

Die SPFH ist bundesweit vertreten, jedoch in unterschiedlichen Organisationsformen und Rahmbedingungen (vgl. Helming/Schattner/Blüml 1998, zitiert in Nielsen, H., 1986, S. 162).


Die Familienhilfe bestrebt das Konzept, direkt an der Familie zu arbeiten. Die Familienhelfer nahmen an den Alltagsgewohnheiten und Regelsystemen der Familien teil.

Ein wichtiger Vorteil der Familienhilfe war auch die Vermeidung von hohen Kosten, die z.B. bei einer Heimunterbringung entstehen können. Man war begeistert von dem neuen Konzept und hatte auch Hohe Erwartungen.

Jedoch ist zu erwähnen, dass es auch kritische bzw. besonders sensible Felder in diesem Arbeitsfeld gibt. Insbesondere die Klärung von Freiwilligkeit und dem Schutz vor der Durchsetzung fremder Werte und Normen (Nielsen, H., 1986, S. 162).


2. Rechtliche Grundlagen und Aufgabenstellung

1991 wurde die familienbezogenen Erziehungshilfe im KJHG verankert und als Pflichtaufgabe angesehen. Sie hatte einen festen Platz im Jungendhilfesystem. Im § 31 KJHG heisst es: Sie „soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben.

Se ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“


Die SPFH ist ein Bestandteil der „Hilfen zur Erziehung“.

Das KJHG beinhaltet in den §§ 27-35 die ambulante-, teilstationäre- und stationäre- sozialpädagogischen Hilfeformen zur Unterstützung, Entlastung oder Ersetzung der Erziehung und Erziehungsverantwortung von Eltern und Familien.


Nach § 36 KJHG ist in der SPFH ein Hilfeplanprozess, wie nach den anderen Hilfen zur Erziehung, vorgeschrieben. Auf diese Weise will man dafür sorgen, dass die SPFH einen guten Erfolg erzielt. Dazu gehört aber auch, dass die Beteiligten bzw. die Familie sich aktiv beteiligt.

Ferner müssen aber auch die Fachlaute kooperativ und in der Lage sein, Hilfeentscheidungen (individuell) zu treffen.


Bei der Erstellung des Hilfeplans setzten sich die Fachkräfte, die Kinder und die Eltern zusammen. Bei dieser Beratung wird vorerst das Problem innerhalb der Familie festgestellt. Der Vorteil ist, dass die Familie aktiv in den Hilfeprozess integriert wird. Somit wird auch das Spannungsfeld Familie-Amt-Familienhelfer aufgelöst.

Der Familienhelfer „moderiert“ den ganzen Prozess und versucht mit der Unterstützung Familie die Problemlage zu schildern.

Erziehungshilfen können daher nur durch dezentrale und regionalisierte Strukturen wirken.

Die SPFH arbeitet zumeinst mit Familien zusammen die Schwierigkeiten haben, ihren Lebensunterhalt zu verdienen bzw. bezüglich Arbeit, Wohnung, und dem Budget in einer Unterversorgungslage sind.

Betroffen sind zumeist Alleinerziehende, Großfamilien oder auch zusammengesetzte Zweitfamilien, die schon durch zahlreiche Schwierigkeiten gelaufen sind. Auffällig ist auch, dass mehr als 70% der Kinder, in den sozialpädagogisch betreuten Familien,


unter 12 Jahre alt sind. In jeder vierten Familie ist das jüngste Kind unter 3 Jahren alt (vgl. 10. Kinder- und Jugendbericht, 1998, 247, zitiert in Nielsen, H., 1986, S. 164).


Unter die Tätigkeitsfelder fallen u.a. Gesundheit, Haushalt, Beziehung der Eltern, Regelsysteme, Arbeit, Finanzen etc.


Wichtig ist besonders die Kooperationsbereitschaft der Eltern. Familien die in Frage kommen, sind häufig seit längere Zeit von vielen Problemen belastet und nehmen das freiwillige Angebot der Familienhilfe meist nicht in Anspruch.


Bei Alkoholkranken oder Drogensüchtigen in der Familie kann bzw. darf die SPFH nicht eingreifen, sowie auch nicht bei der Versorgung von Kindern in akuten Notsituationen (z.B. Krankenhausaufenthalt).

In den folgenden Bereichen kann aber die SPFH unterstützend sein:

-       Ökonomische Probleme: betreffen die Finanzen

-       Biographische Erschwernisse: betrifft z.B. die fehlende Berufsausbildung, Belastungen in der Partnerschaft durch Gewalt etc.


3. Institutionelle Rahmbedingungen und Organisationsformen

Die SPFH ist eine Pflichtaufgabe der Jugendhilfe, die von öffentlichen und freien Trägern angeboten und durchgeführt wird (Nielsen, H., 1986, S. 165).

In den alten und neuen Bundesländern ergeben sich unterschiede in bezug auf den Träger. Während die alten Bundesländer auf öffentliche Träger (Jugendamt) zugreifen (66%), sind die neuen Bundesländer auf die Hilfe von den freien Trägern angewiesen (57%).

Statistiken gehen davon aus, dass von 10.000 Familien in Westdeutschland 1995 ca. 17 und in Ostdeutschland ca. 28 SPFH in Anspruch nahmen (vgl. Helming u.a., 1998, 12f., zitiert in Nielsen, H., 1986, S. 165).





Probleme ergeben sich besondern in Hinsicht von regional unterschiedlichen Organisationsformen und den Beschäftigungsverhältnissen. Nicht nur Sozialpädagogen sind hauptsächlich beschäftigt, sondern auch Honorarkräfte sowie ABM-Stellen.

In den neuen Bundesländern werden ABM-Stellen und Honorarkräfte vermehrt, als im Gegensatz zu qualifizierten Arbeitskräften, eingesetzt (10. Kinder- und Jugendbericht, 1998, 248, zitiert in Nielsen, H., 1986, S. 166).

Da es noch kein standardisiertes Organisationsmodel gibt, sind diese in jedem Bundesland unterschiedlich.

Unterscheide gibt es in bezug auf die Erstellung bzw. Zusammensetzung des Teams. So kann es passieren, dass Fachpersonal durch Honorarkräfte ergänzt wird, welche einen negativen Einfluss auf die Qualität der Arbeit haben können.

Es wurden bereits Erfolgsversprechende organisatorische Bedingungen erstellt.

Diese regeln u.a. den Prozess der Hilfeplanung, die Arbeitsbedingungen, die Gesamtfinanzierung, die Qualifikation der Fachkräfte, Supervision (vgl. dazu Blüml/Helming/Schattner, 1994; Allert u.a., 1994; Bieback-Diel/Oberle, 1989; Nielsen/Nielsen/Müllerm 1986, zitiert in Nielsen, H., 1986, S. 167).


Diese Forderungen zeigen, dass die SPFH vielen Schwierigkeiten ausgesetzt ist.

Durch die Standards will man sicherstellen, dass Familien, die diese Leistung in Anspruch nehmen, auch wirklich eine dem eigenen Bedarf entsprechende Hilfestellung und Unterstützung erhalten (Nielsen, H., 1986, S. 167f.).




4. Handlungskompetenzen und Methoden


Familienhelfer werden mit den Problemen, die innerhalb der Familie herrschen, konfrontiert. Seien es soziale oder innerfamiliäre. Soziale Probleme wie z.B. Arbeitslosigkeit sind nicht unbedingt durch erzieherische Methoden lösbar.

Familienhelfer benötigen Kenntnisse und Fachwissen in den Bereichen der Kommunikations- und Interaktionstheorien als auch in der Entwicklungspsychologie. Diese „therapeutischen Techniken“ sind für die Familienhelfer unverzichtbar. So kann die Optimierung der Erziehungsfähigkeit und die Kommunikation innerhalb der Familie erzielt werden.

Der Familienhelfer muss auch die Familie Berücksichtigen und deren Selbstverantwortung, denn nur die mit der Familie gemeinsam entwickelten Zielvorstellungen können ein gutes Ergebnis erbringen.

Zur Unterstützung der Existenzsicherung der Familie benötigt der Familienhelfer rechtliche Kenntnisse, z.B. bei Handlungsbedarf in bezug auf Verschuldung, Kriminalität von Jugendlichen etc. (Nielsen, H., 1986, S. 168).

Um die Probleme der Familie zu beseitigen werden Handlungsstrategien entwickelt, eine zusätzliche Inanspruchnahme von weiteren Hilfsangeboten ist ggf. gewährleistet.


5. Resümee und Entwicklungsperspektiven

Die SPFH sollte einen Ausweg zur Vermeidung von Heimunterbringung sein. Man wollte die kostenintensive Heimunterbringung in bestimmten Fällen vermeiden, um somit auch Kosten zu ersparen. Hoffnungslose, hoffnungsvolle und „nervende“ Fälle wurden von Sozialarbeitern an die SPFH weitergegeben.

Gesundheitliche Schäden, Bildungs- und Ausbildungsmängel etc. führen zu hohen Folgekosten (1998, 291).

Familienhelfer werden immer mehr mit den Problemen der Familie konfrontiert, die ein höheres Maß annehmen.


Eine Zusammenarbeit von Fachkräften ist wünschenswert, denn der Familienhelfer ist nicht in der Lage Fälle wie z.B. sexueller Missbrauch Scheidungs- und Trennungsberatung zu lösen. Hier ist er auch auf die Hilfe von Experten angewiesen.

Familienhelfer sind auch trotz Fortbildung in den verschiedenen Bereichen (Suchtproblem, Missbrauch etc.) nicht kompetent genug, auf gleicher Weise wie ein Experte zu handeln.

SPFH ist ein notweniges Instrument, um die soziale Beziehung zwischen den Familienmitgliedern, sicherzustellen. Auf die SPFH kann nicht verzichtet werden, nur wäre es von Vorteil, wenn der Bereich an Landesweite Standards angepasst würde.







Literatur

Allert, Tilmann/Bieback-Diel, Lieselotte u.a. (1994): Familie, Milieu und sozialpädagogische Intervention, Möglichkeiten, Handlungsansätze und Probleme sozialpädagogischer Familienhilfe. Müsnter


Blüml, Herbert/Helming, Elisabeth/Schattner, Heinz (1994): Sozialpädagogische Familienhilfe in BAyerm. Abschlussbericht. Deutsches Jugendinstitut. München


Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend BMFSFJ (Hrsg.) (1998): Zehnter Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation von Kindern und die Leistung der Kinderhilfen in Deutschland. Bundesdrucksache 13/11368. Bonn


Bundesministerium für Jugend, Familie und Gesundheit (1974): Mehr Chancen für die Jugend, Band 13. Stuttgart



Nielsen, Heidi/Nielsen, Karl/Müller, C.W. (1986): Sozialpädagogische Familienhilfe: Probleme, Prozesse und Langzeitwirkungen. Weinheim, Basel


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