Adoption
Sollten schwule und lesbische Paare Kinder adoptieren dürfen?
Entwicklung des Kindes: Vorurteile und Mythen
Überall, wo lesbische Mutterschaft und schwule Vaterschaft thematisiert werden, taucht sogleich die Frage auf, wie sich Kinder in Familien mit gleichgeschlechtlich orientierten Elternteilen entwickeln. Verschiedene Befürchtungen bestimmen die Vorstellung darüber, wie sich Kinder von Lesben und Schwulen entwickelt:
1. Die Sorge, dass Kinder, die bei lesbischen Müttern oder schwulen Vätern aufwachsen, keine „richtigen Mädchen“ bzw. „richtigen Jungen“ werden.
2. Die Sorge, dass die Kinder sexuell missbraucht werden
3. Die Angst, dass Kinder von homosexuellen Eltern auch homosexuell werden
4. Die Vorstellung, dass Kindern das Wissen um die Homosexualität eines Elternteils schadet und dass Kinder aus solchen „ungewöhnlichen“ Familien Diskriminierungen durch Gleichaltrige ausgesetzt sind und damit sozial isoliert werden können.
Mythen und Vorurteile früherer Zeit halten sich zwar hartnäckig, ihnen fehlt jedoch jegliche wissenschaftliche Grundlage
1.1 Definition: Adoption:
Das Wort Adoption leitet sich vom Lateinischen „adoptio“ ab, welches „annehmen“ bedeutet. Im Bürgerlichen Gesetzbuch von 1896 wurde erstmals für Deutschland die Adoption gesetzlich geregelt.
Im Vordergrund steht das Ziel, einem elternlosen Kind das Aufwachsen in einer Familie zu ermöglichen. Es ist internationales Recht, dass die Aufnahme dem Wohl des Kindes dienen muss. Die Annahme ist dann zufällig, wenn zu erwarten ist, dass zwischen den Annehmenden und dem Kind ein Eltern-Kind-Verhältnis entsteht.
Die Aufgabe der Adoptionsvermittlungsstellen ist es, geeignete Eltern für ein Kind zu finden, und nicht, ein geeignetes Kind für die adoptionsbereiten Eltern.
Neben Ehepaaren können auch Einzelpersonen ein Kind adoptieren. Es ist also auch für Lesben und Schwule möglich, als Einzelperson ein Kind aufzunehmen.
1.2 Unter welchen Umständen kann eine Kindesadoption stattfinden
Alter:Wer ein Kind adoptieren möchte, muss mindestens 25 Jahre alt sein. Bei Ehepartnern kann einer dieses Alter unterschreiten, dieser muss jedoch mindestens 21 Jahre alt sein.
Ein Höchstalter für Adoptiveltern ist gesetzlich nicht festgelegt. Der Altersunterschied zwischen dem Kind und seinen Adoptiveltern sollte jedoch nicht größer als 40 Jahre sein.
Beruflicher Stand/Finanzielle Lage:
Da von Liebe allein allerdings niemand satt wird, muss auch Eure finanzielle Situation stimmen und ein regelmäßiges sowie ausreichendes Einkommen vorhanden sein. Trotzdem muss neben dem Job natürlich genug Zeit für das Kind über bleiben.
Auch als Adoptiveltern hat man Anspruch auf Elterngeld und Elternzeit. Es besteht also die Möglichkeit, eine berufliche Pause einzulegen um den Neuzugang in der Familie willkommen zu heißen.
1.3 Rechtliche Aspekte
Im Laufe einer glücklichen Beziehung entwickeln viele gleichgeschlechtliche Paare einen Kinderwunsch. Die Familienplanung ist für homosexuelle Paare in Dtl durchaus möglich, jedoch stellt sie die Lebenspartner vor erheblich größere Herausforderungen als bei heterosexuellen Paaren.
In Deutschland kann erst gemeinsam mit einer anderen Person ein Kind adoptiert werden, wenn diese Personen verheiratet sind. Auch die Lebenspartnerschaft hat hieran leider noch nichts geändert.
Lesben und Schwule können also nur als Einzelperson ein Kind adoptieren, auch wenn sie dann vielleicht die Sorge für das Kind gemeinsam mit der Partnerin oder dem Partner tragen.
Für eine Adoption in Deutschland gelten folgende Regeln:
· Adoptionswilliger Mensch muss in der Adoptionsvermittlung des zuständigen Jungendamtes einen Antraf auf Adoptionserlaubnis stellen
· Dafür benötigt: Lebensbericht + schriftliche Begründung des Adoptionswunsches + amtsärztliches Gesundheitszeugnis
· Mitarbeiter des Jugendamtes führen mehrere Gespräche
· Art Besichtigung der häuslichen Verhältnisse
· Ziel: rausfinden, ob die adoptionswilligen geeignet sind, denn es geht ja darum vorhandenen Kinder geeignete Eltern zu finden und nicht Kinder für Eltern
Eingetragene LP:
Die kurze, aber historisch relevante Periode einer Regierung aus SPD und Grünen (1998-2005) brachte in Dtl Aufbruchsstimmung in die lesbisch-schwule Community.
Nach einem Jahrzehnt hartnäckigen politischen Kämpfens trat 2001 das Gesetz zur eingetragenen LP in Kraft. (ELP). Es handelte sich dabei um ein neues Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare, das zwar gleiche Pflichten, aber nicht gleiche Rechte vorsah.
Das Adoptionsrecht ist eine der letzten wesentlichen Bereiche, in dem Lesben und Schwule rechtlich benachteiligt werden. Die gleichzeitige gemeinsame Adoption eines Kindes ist nicht erlaubt.
2005 gab es eine große Neuerung: die Stiefkindadoption. Sie ermöglicht die Adoption des leiblichen Kindes des Lebenspartners bzw. der Lebenspartnerin.
So können die gemeinsamen Kinder von Lesben und Schwulen Paaren rechtlich zwei Mütter bzw. zwei Väter haben. Sie ermöglicht also eine gemeinsame rechtliche Elternschaft von gleichgeschlechtlichen Paaren, d.h. beide Mütter/Väter sind damit gleichberechtigte Eltern mit gemeinsamen Sorgerecht.
Grundsätzlich ist die Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare natürlich als rechtlicher Durchbruch auf dem Weg zur kompletten Gleichstellung zu sehen.
Sukzessivadoption:
Das Bundesverfassungsgericht hat am Februar 2013 verkündet:
“Der Ausschluss der Sukzessivadoption durch eingetragene Lebenspartner verletzt den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG)”.
Die Ungleichbehandlung verletzt also das Grundgesetz und ist damit verfassungswidrig. Bisher war die Sukzessivadoption für (lesbische und schwule) Paare in eingetragener Lebenspartnerschaft nicht erlaubt, sondern nur für (heterosexuelle) Ehepaare.
Nun muss die Sukzessivadoption auch für Paare erlaubt sein, die eine Lebenspartnerschaft eingegangen sind, also für verpartnerte lesbische oder verpartnerte schwule Paare.
Was ändert sich?
Wenn eine Partnerin Kinder adoptiert hat, darf ihre eingetragene Lebenspartnerin sie später auch adoptieren. Das gleiche gilt natürlich auch für verpartnerte Männerpaare. Der Fachbegriff dafür ist Sukzessivadoption, weil die Adoption nicht gleichzeitig, sondern nacheinander, schrittweise (“sukzessiv”) erfolgt.
Leben gleichgeschlechtliche Eltern mit ihren Kindern ohne Eingetragene LP zusammen, dann haben die Co-Elternteile keine gesetzlichen Rechte in Bezug auf die Kinder.
Mithilfe von Vollmachten können sorgeberechtigte Elternteile eine Reihe von Befugnissen im Alltag auf einen nicht-leiblichen Elternteil übertragen. Dies betrifft beispielsweise die Vertretung gegenüber der Schule, der Kindergartenstätte oder auch der Behörde. Eine Vollmacht kann für ärztliche Behandlungen bzw. für die Entbindung der Schweigepflicht gelten.
Rechtlicher Aspekt:
1.4 Sichtweise verschiedener EU-Länder
-Sichtweisen zur Homosexualität und Adoption Russlands, Dänemarks und Frankreichs
In Europa ist Homosexualität in allen Staaten legal. In vielen Staaten bedeutet die Legalität aber nicht, dass homosexuelle und heterosexuelle Paare rechtlich gleichgestellt sind.
In Europa ist die gemeinschaftliche Adoption in Belgien, Dänemark, Großbritannien, Island, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und sogar dem erzkatholischen Spanien legal.
Frankreich:
Nach heftigen Auseinandersetzungen hat die französische Nationalversammlung die Ehe Mitte Februar auch für homosexuelle Paare ermöglicht. Gleichzeitig stimmten die Abgeordneten für das damit verbundene Adoptionsrecht für Schwule und Lesben. Vor allem diese Regelung sorgte für Proteste.
Niederlande
2001 führten die Niederlande als erstes Land der Welt die sogenannte Homo-Ehe ein. Schwule und lesbische Paare erhalten durch die Heirat dieselben Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare.
Dazu gehört auch die Adoption. Zunächst war von dem Gesetz die Adoption ausländischer Kinder ausgeschlossen – aus Angst, dass andere Länder generell die Adoption von Kindern in die Niederlande verbieten würden. Dies bestätigte sich jedoch nicht.
Entwicklung des Kindes: Vorurteile und Mythen
Überall, wo lesbische Mutterschaft und schwule Vaterschaft thematisiert werden, taucht sogleich die Frage auf, wie sich Kinder in Familien mit gleichgeschlechtlich orientierten Elternteilen entwickeln. Verschiedene Befürchtungen bestimmen die Vorstellung darüber, wie sich Kinder von Lesben und Schwulen entwickelt:
5. Die Sorge, dass Kinder, die bei lesbischen Müttern oder schwulen Vätern aufwachsen, keine „richtigen Mädchen“ bzw. „richtigen Jungen“ werden.
6. Die Sorge, dass die Kinder sexuell missbraucht werden
7. Die Angst, dass Kinder von homosexuellen Eltern auch homosexuell werden
8. Die Vorstellung, dass Kindern das Wissen um die Homosexualität eines Elternteils schadet und dass Kinder aus solchen „ungewöhnlichen“ Familien Diskriminierungen durch Gleichaltrige ausgesetzt sind und damit sozial isoliert werden können.
Fazit:
Die Adoption dient dem Wohl eines Kindes und es ist in keiner Weise bewiesen, dass Kinder in homosexuellen Partnerschaften in irgendeiner Form benachteiligter sind als adoptierte Kinder in heterosexuellen Partnerschaften.
Dabei setzen sie sich so intensiv mit ihrem Kinderwunsch auseinander wie sonst kaum jemand, weil sie sich immer wieder gegen veraltete Gesellschaftsnormen behaupten müssen. Ihre Wege zum Kind sind nie zufällig, ihr Nachwuchs ist immer unbedingt gewollt.
Verstößt gegen Menschenrecht.
Oftmals wird die Ungleichbehandlung mit dem Schutz des Kindeswohls und einer möglichen gesellschaftlichen Stigmatisierung der Kinder begründet. Mehrere anerkannte Studien widerlegen jedoch, dass das Kindeswohl durch gleichgeschlechtliche Eltern gefährdet würde