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Referat
Gesundheitswesen

Realschule Filderstadt

1,2, 2012/2013

Ela D. ©
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ID# 28000







Schwanger was nun? Referat zum Thema Schwangerschaft, Elternzeit, Mutterschutz


1.0 Vorwort

„Schwanger- was nun?“
Für einige Frauen ist es Freude die aufkommt, andere Frauen sind einfach nur überrascht. Ein neuer und spannender Lebensabschnitt mit einem Kind beginnt. Im Bauch der Schwangeren wächst ein neues Leben heran. Von diesem Augenblick hat jede Frau einmal geträumt. Geprägt von freudigen Erwartungen, Erfahrungen aber auch Fragen, Unklarheiten und sogar etwas Ängsten.

Das ist normal, weil die werdende Mutter ganz neue Erfahrungen und Eindrücke mit ihrem Partner macht. Egal welche Gefühle es auslöst es gibt jedoch immer nur eine Richtung die jede Frau gehen muss. Viele Fragen gehen einer werdenden Mutter jetzt durch den Kopf wie z.B. die Planungen, bedenken und Vorsorge die Allgemein wichtig für eine Schwangere Frau sind. Da ich sehr gerne selbst mit Kindern umgehe und mich die Fragen und das Thema meiner Ausarbeitung interessieren entschied ich mich schnell für dieses Thema. Aus dem Grund, das ich in meiner Zukunft genau das selbe erleben möchte und schon in der Jugend darüber informiert sein möchte, habe ich  das Thema  „Schwanger - was nun?“ für meine Fachinterne Überprüfung in MUM gewählt. Selbst bei der Bearbeitung hatte ich stets Interesse daran alle Fragen, die aufkommen zu beantworten.

Wie ich mir meine Vorgehensweise vorstellt habe, war es erstmals zum Frauenarzt zu gehen. Dort habe ich mich vom Frauenarzt beraten lassen und er war stets für meine Fragen offen. Viele Broschüren und ein fachliches Buch namens „Frauenheilkunde“, habe ich für meine Ausarbeitung mitbekommen (s.Bilder). Mein Thema ist vor allem sehr Allgemein und beinhaltet viele gesetzliche Regeln.

Hier geht es darum früh genug alle wichtigen zukünftigen Entscheidungen möglichst schnell zu treffen um einen unbeschwerten Start in das Familienleben zu beginnen.


Meine Vorgehensweise:
27.09.12- 11.10.12 Intensivphase:
Materialsammlung, Frauenarztbesuch, Gliederung, Mind Map, Zusammenfassung, Vorwort
01.10.12- 16.10.12 Ausarbeitung: Texterstellung, Design, Reihenfolgeneinteilung, Inhaltsverzeichnis, Deckblatt, Resümee, Handout
18.10.12 Abgabetermin der Dokumentation
08.11.12 Fachinterne Überprüfung- Präsentation


2.0 Vorsorgeuntersuchungen
Vorsorgeuntersuchungen sind in der Schwangerschaft ein sehr wichtiger Bestandteil der Schwangeren. Das Ziel der frühzeitigen Vorsorge ist das Erkennen mütterlicher und kindlicher Risiken. Egal welche Art der Schwangerschaftsvorsorge gewählt wird - es gibt bestimmte Verfahren, nach denen sich jede Hebamme und jeder Arzt nach dem Wunsch der Frau richtet. 


2.1 Der Erste Untersuchungstermin
Der erste Untersuchungstermin kann bis zu eine Stunde beanspruchen. Wahrscheinlich wird dieser in der Praxis des Arztes durchgeführt. Der Arzt wird sich detailliert nach der Krankengeschichte der Schwangeren erkundigen und ihr Fragen stellen, die  ihren Allgemeinen Gesundheitszustand, die Gesundheit ihrer Familie ihre Gynäkologische Krankengeschichte betreffen.

Der Arzt wird wissen wollen, ob es sich um eine geplante Schwangerschaft handelt, wenn die Verwendung von Verhütungsmittel eingestellt oder welche Verhütungsmittel verwendet wurden und wann das Datum der letzten Periode von der Schwangeren Frau war. Außerdem wird ganz Allgemein über die Schwangerschaft gesprochen, wie z.B. über die Gefühle der Schwangeren. Beratungen werden vorgenommen in Sachen Ernährung, Körperbewegung und Mutterschaftsbeihilfe.

Die Schwangere bekommt entsprechende Broschüren. Möglich ist es auch zu besprechen welche Endbildung gewünscht wird aber zu diesem Zeitpunkt muss in diese Richtung keine Entscheidung getroffen werden. Die Schwangere wird wahrscheinlich gebeten, zu jedem weiteren Termin eine Urinprobe mitzubringen.


2.2 Weitere Termine
Die folgenden Vorsorgeuntersuchungen werden im Allgemeinen kürzer ausfallen als der erste Termin. Wichtig ist es sich in der Zwischenzeit der einzelnen Termine Fragen zu notieren. Der Mutterpass muss aufbewahrt werden und ist ein ständiger Begleiter der Schwangeren. Im Normalfall wird der Schwangeren Frau ein Terminplan ausgehändigt, aber es ist möglich den Arzt auch zwischendurch aufzusuchen, wenn Beschwerden oder irgendetwas anderes Anlass zur Sorge gibt. 



2.3 Ultraschalluntersuchungen
Ultraschalluntersuchungen werden heute routinemäßig bei allen Schwangeren durchgeführt, da man damit das Gestationsalter des Babys genau messen und äußere Abnormitäten frühzeitig erkennen kann. Meistens werden zwei Ultraschalluntersuchungen vorgenommen. Die erste etwa in der 12. und die zweite in der 16. bis 20. Schwangerschaftswoche.


3.0 Mutterpass
Der Mutterpass wird bei der ersten Untersuchung von dem Frauenarzt oder der Hebamme ausgehändigt und begleitet die Schwangere Frau während der ganzen Schwangerschaft. In diesem stehen nicht nur sehr wichtige Informationen sonder auch sehr persönliche Angaben über die Schwangere. Der Mutterpass sollte auf Reisen immer mitgenommen werden.

Er ist in einer Allgemein Medizinischen Sprache formuliert damit er International für alle Ärzte verständlich ist.



4.0 Mutterschutzgesetz
Was ist das Mutterschutzgesetz?
Viele wissen gar nicht was alles damit zusammenhängt und so kommen viele Fragen auf. Hier ein paar allgemeine Fragen :


4.1 Stimmt es, dass man als Schwangere nicht gekündigt werden kann?
  Berufstätigen Schwangeren Frauen räumt das Mutterschutzgesetz besondere Rechte ein. Es gilt für alle werdenden Mütter, die eine feste Anstellung haben, also auch Auszubildende und Teilzeitkräfte, ein Kündigungsschutz. Unter anderem sind in dem Gesetz auch die Vorkehrungen aufgelistet, die ein Arbeitgeber treffen muss, um die werdende bzw. die stillende Mutter zu schützen. Werdende Mütter dürfen also nicht gekündigt werden. Vorausgesetzt der Arbeitgeber wurde offiziell über die Schwangerschaft informiert.


4.3 Gilt das Gesetz auch bei Probezeit?
Liegt ein unbefristeter Vertag vor, gilt das Mutterschutzgesetz auch ohne Einschränkung während der Probezeit.


4.4 Wie ist es während der Ausbildungszeit?
Berufsausbildungsverhältnisse sind in der Regel befristete Arbeitsverhältnisse - sie enden mit der bestandenen Abschlussprüfung. Möglich ist, dass der Ausbildungsvertrag verlängert wird, wenn aufgrund schwangerschaftsbedingten ausfällen die Prüfung nicht absolviert werden kann. Sollte dies mit dem Ausbildungsleiter frühzeitig geklärt werden.


4.5 Wie lange vor und nach der Entbindung darf nicht gearbeitet werden?
Es gibt gewisse Schutzfrist vor und nach der Entbindung, in der ein absolutes Beschäftigungsverbot gilt. Im Normalfall sind es sechs Wochen vor dem Entbindungstermin und acht Wochen nach dem Entbindungstermin.
Prinzipiell kann jede Mutter mit Ende des Mutterschutzes wieder in den Beruf zurückkehren.


4.6 Wie wird die Schwangere Frau am Arbeitsplatz geschützt?
Der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass für die werdende Mutter die besonderen Schutzmaßnahmen eingehalten werden. Zu diesen Maßnahmen gehören insbesondere:
• Ruhemöglichkeiten
- werdende oder stillende Mütter müssen sich auch während der Arbeitszeit an einem geeigneten Ort hinlegen oder ausruhen können.
• Gesunder Arbeitsplatz
 - der Arbeitsablauf für eine Schwangere muss so umorganisiert werden, dass sie Pausen machen kann, nicht zu lange in einer Haltung verharren muss und beispielsweise auch nicht zu lange am Bildschirm arbeiten sollte.

• Gesundheitsrisiken vermeiden
- Schwangere dürfen im Beruf nicht schwer heben oder andere körperlich anstrengende Arbeiten verrichten.


5.0 Elterngeld / Elternzeit
Regelungen zum Elterngeld
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter, die

-          ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,

-       nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,

-       mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und

-       einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in

Deutschland haben.


Ehe- oder Lebenspartnerinnen und –Partner, die das Kind nach der Geburt betreuen- auch wenn es nicht ihr eignes ist-, können unter denselben Voraussetzungen Elterngeld erhalten.


Auch Auszubildende und Studierende erhalten Elterngeld.


Kein Elterngelderhalten ausländische Eltern, die eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung oder in Verbindung mit einer Arbeitserlaubnis nur für einen Gewissen Zeitraum besitzen.



5.2 Regelungen zur Elternzeit
Wer hat Anspruch auf Elternzeit?
Anspruch auf Elternzeit haben Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen. Folgende Vorraussetzungen müssen vorliegen:

-       Die Berechtigten bzw. der Berechtigte lebt mit dem Kind im selben Haushalt,

-       Betreut und erzieht es überwiegend selbst und

-       Arbeitet während der Elternzeit nicht mehr als 30 Wochenstunden.



5.3 Länge der Elternzeit
Ein Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes.


5.4 Aufteilung der Elternzeit
Jeder Elternteil kann Elternzeit beanspruchen –unabhängig davon, in welchem Umfang der Partner die Elternzeit nutzt.


6.0 Interview mit einem Vater




        „Väter versorgen ihre Kinder genauso

gut wie Mütter. Sie machen nur vieles anders“                                                      

           

          PAPA IST ANDERS!  


Studien zeigen: Auch der Vater ist enorm wichtig!

Ein Interview mit einem Vater in Elternzeit.
Sowie ein Besuch beim Frauenarzt.



Wie fühlen Sie sich in ihrer Rolle als Vater?
„Oft war ich überfordert, mir fehlte die Erfahrung. Denn wenn es um die Erziehung der Kinder ging, hatte ich einfach das Gefühl, meine Frau kenne die gesamte Ratgeberliteratur und ich reagiere nur aus dem Bauch heraus. Ich wollte ein guter Vater sein, deshalb musste ich zum Wohl meines Kindes Erziehungsziele setzen.

Ich machte mir über sämtliche Fragen Gedanken.

Welche Wertvorstellungen habe ich? Wie bin ich selber erzogen worden?

Welche Werte und Erziehungsziele waren für meine Eltern wichtig?Was möchte ich an meine Kinder weitergeben und was nicht? Welche Erziehungsziele hat meine Frau?
Worin stimmen wir überein, worin nicht? Wo können wir Kompromisse machen?
Alles fragen worauf jeder Vater spezielle eigene Antworten hat.


Wie war es als Sie vollkommen auf sich allein gestellt waren?
„Meine Frau legt sehr viel Wert auf ihre Karriere, also war von vornherein klar, dass sie sobald sie kann wieder in ihren Beruf einsteigen wird. Genauso so wichtig war für mich das ich viel Zeit mit unserer Tochter verbringe. Ich las die unterschiedlichsten Broschüren und klapperte sämtliche Bücher ab um auch wirklich alles Richtig zu machen.

Doch letztendlich ist es eine Sache der Intuition.“


Wie denken Sie über die Elternzeit?
„
Ich sage es wie es ist. Kurz und Knapp. Es ist Perfekt. Ich war dabei als meine Tochter das erste Mal Sprach und ich konnte ihre ersten Schritte miterleben. Ich bereue keine einzige Sekunde und kann es nur weiter empfehlen.“

Dazu gehören Spielsachen oder eine individuelle Förderung z.B. durch Sport, Musik oder Verein. Eine kindgerechte Freizeitgestaltung wird immer weit oben stehen müssen um eine schöne Kindheit, mit dem/der Kleinen verbringen zu können.
Darüber hinaus sollen die Eltern sich bewusst sein, dass es nur noch einen vollen Gehalt als Einkommen gibt. Der Vater und die Mutter müssen sich immer gegenseitig unterstützen und verantwortungsbewusst gegenüber stehen.

Nicht nur sich sondern auch dem Kind gegenüber. Ein Zusammenhalt und die Zusammenarbeit im Haus ist ebenso Priorität der beiden Erwachsenen. Die Unterstützung wird zugleich auch beim wechseln der Windeln, der Nahrungszubereitung oder ähnlichem Grundbausteinen eines Kleinkindes vom Mann verlangt. Der Unterhalt, die Nahrung und die Kleidung aller Familienmitglieder müssen dem Einkommen abgestimmt werden, weil dies zu der Verantwortung der Älteren gehört.
8.0 Heiraten, Kinder kriegen – heute nicht mehr selbstverständlich
Wir Frauen sind geschäftsfähig, erfolgreich, zielstrebig und angesehenere Menschen in der Jobwelt geworden.

Demnach sind nur acht Prozent der Vollzeitmütter bereit langfristig für ihre Kinder da zu sein. Die Lebensumstellung von der Karriere ins Mutter- und Haushaltsleben fängt auf Dauer an auszulaufen. Der Wiedereinstieg in die Berufswelt hängt vom Beruf ab. Viele berufstätige Eltern bekommen nicht alles unter einen Hut und leiden stark unter zeitlicher Belastung. Das traditionelle Modell von Hausfrau und Ernährer scheint in Deutschland fortzulaufen, den nur wenige Väter arbeiten zur Liebe der Kinder weniger.

Schwangerschaftsabbruch
Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, haben in Deutschland die Möglichkeit, sich zwischen zwei Abbruchmethoden zu entscheiden.

Doch der Schwangerschaftsabbruch wird nicht in der Frauenarztpraxis durchgeführt, sondern an bestimmten Einrichtungen.
Schwangerschaftsdiabetes
Die Schwangerschaftsdiabetes ist eine Form der Zuckerschaftsdiabetis, auch als Gestationsdiabetes bezeichnet. Sie ist als eine erstmals in der Schwangerschaft diagnostizierte Toleranzstörung. In seltenen Fällen kann es sich um einen neu aufgetretenen Diabetes -Typ 1 oder -Typ 2 handeln.

Beim typischen Gestationsdiabetes tritt nach der Geburt bei den meisten Frauen wieder ein normaler Zuckerstoffwechsel auf. Der Gestationsdiabetes zählt insgesamt zu den häufigsten schwangerschaftsbegleitenden Erkrankungen. Als Risikofaktoren gelten Übergewicht, ein Alter über 30 Jahren und eine erbliche Vorbelastung mit Diabetesmellitus. Ein Schwangerschaftsdiabetes kann jedoch auch ohne bekannte Risikofaktoren auftreten.
Mögliche Folgen:
– Das Ungeborene Kind kann an Gewicht zulegen, ohne dabei „reifer“ zu werden
– „schwere Geburt“ durch ein übergewichtiges Kind
– erhöhtes Diabetes-Risiko für den späteren Jugendlichen/ Erwachsenen
– mangelernährtes Kind durch unzureichend durchblutete Plazenta
– vermehrte Fruchtwasserproduktion
– erhöhtes Risiko für Harnweginfekte
– Frühgeburtsneigung
Kommt bei jeder zwanzigsten Schwangeren vor, ab der 24. SSW.




 




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