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Seminararbeit
Pädagogik

Katholische Universität Eichstätt - KU

Schließer, 2011

Karl G. ©
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ID# 42303







6


Schule im Dritten Reich

Wieso? Weshalb? Warum?- Wer Nichts sagt bleibt stumm: Ein Überblick über die Entwicklung des Schulwesens und der Schulpolitik
im Dritten Reich


Studienfachrichtung:

Lehramt Hauptschule, Hauptfach Schulpsychologie

Federführende Fakultät:

Philosophisch-Pädagogische Fakultät

Modul / Kurs-Nr.:

82-HS-Päd-L-HSPäd-S-SE-0610.20112.003

Seminarbezeichnung:

Die Hauptschule: Geschichte, Arbeitsstrukturen, Probleme und Entwicklungsperspektiven (GS/HS)

,

Abgabe der Arbeit:

01.02.2012


Inhaltsverzeichnis


Einleitung


In dieser Hausarbeit soll die Schule im Dritten Reich betrachtet werden. Dabei soll dem Leser ein Überblick gegeben werden über die Entwicklung des Schulwesens und der Schulpolitik im Dritten Reich. Zu Beginn wird kurz die schulpolitische Situation zur Zeit der Machtergreifung als Ausgangslage skizziert werden. Dies dient zur zeitlichen Abgrenzung. Dann wird das Selbstverständnis von Bildung im Nationalsozialismus thematisiert: Was ist Bildung für den Nationalsozialismus? Damit wird dem Leser gleichhin bewusst welche Ziele der Nationalsozialismus in der Schule verfolgte.

Anschließend sollen Umstrukturierung und Gleichschaltung des Schulwesens betrachtet werden. Schließlich schauen wir uns die Mittel, Wesen und den Verlauf der Indoktrination in der Schule an. Es folgt abschließend das Literaturverzeichnis.

Zur Vorgehensweise, Gestaltung und Thematik: Beim erstellen einer Hausarbeit, ist die Frage nach dem Selbstverständnis der Hausarbeit zu stellen. Welchen Nutzen hat die Hausarbeit und was kann sie leisten? Denn als reine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Autoren, müsste sie abgelehnt werden! Dabei ist klar festzustellen, dass durch diese vorliegende Hausarbeit keine neuen Erkenntnisse gewonnen werden können.

Folgende Möglichkeiten bieten sich dem Autoren einer Hausarbeit ein Thema aufzugreifen: Entweder einen Überblick über eine Thematik geben. Dabei ist der Mehrwert in der Zusammenstellung, der Informationsdichte und der Vereinfachten Darstellung, die dem Leser ein Zeitersparnis ermöglichen kann, gegeben. Weiter könnte die Thematik sehr eingeschränkt und fokussiert, also Teilbereiche der Thematik, betrachtet werden.

Und ein Sonderfall dieser Möglichkeit wäre dann schließlich noch, die Thematik in einem Beispiel aufzugreifen, in diesem Falle beispielsweise eine Schule, die im Nationalsozialismus existierte. Eine beispielhafte Betrachtung würde eine Kenntnis des gesamten Zusammenhanges und außerdem zusätzlich Recherche im großen Umfang voraussetzen und damit den Rahmen der Hausarbeit sprengen.

Das gilt auch für die Darstellung eines Teilbereiches, weil sie für den Verfasser und Leser unbefriedigend wäre, ohne Kenntnis des Gesamtzusammenhanges. Deshalb habe ich mich entschieden einen Überblick über die Thematik zu geben. Dabei ergeben sich folgende zwei Problematiken bei der Bearbeitung: Zunächst einmal wurde auf bestehende Literatur zurückgegriffen, und versucht diese von dort erarbeiteten Zusammenhänge verkürzt darzustellen.

Dabei ergibt sich ein Mehrwert aus dieser Komprimierung und auch Vereinfachung der Zusammenhänge. Aus dem Vorteil ergibt sich aber auch zugleich der Nachteil: Eine Komprimierung bedeutet immer, dass Information verloren gehen. Viele Einzelheiten können keine Erwähnung finden, Anderes ist vereinfacht dargestellt. Wenn beim Leser Interesse geweckt werden sollte, ist es für diesen empfehlenswert, die verwendete Literatur aufzugreifen.

Ein weiteres Problem ergibt sich aus der Thematik selbst: Rotte (2000) unterscheidet zwischen einer Soll-Ebene und einer Ist-Ebene bei der Betrachtung des Schulwesens im Dritten Reich. Die Soll-Ebene ist gekennzeichnet von offiziellen Erlassen, Anordnungen und Richtlinien. Sie zeichnet ein Bild wie die Schule im Dritten Reich aussehen sollte. Auf der Soll-Ebene kann besonders gut nachvollzogen werden welche Ziele und Intentionen verfolgt wurden.

Trotzdem lässt die Soll-Ebene keine adäquaten Aussagen darüber zu, wie denn die Schule konkret ausgesehen hat, ob also und inwieweit Richtlinien umgesetzt wurden. Rotte (2000) verbindet in ihrer Darstellung die Soll-Ebene durch die Betrachtung einer Schule als Beispiel mit der Ist-Ebene. In dieser Hausarbeit wird vor allem die Soll-Ebene dargestellt, da hier die Ziele und Intentionen des Nationalsozialismus besser zur Geltung kommen.

Die Ist-Ebene wird vernachlässigt werden, schon aus dem Grunde, dass sie nur schwer einzufangen ist. Denn Die Ist-Ebene unterliegt regionalen und personalen Schwankungen. Der Faktor Mensch lässt sich nicht ausblenden. Wie die Richtlinien und Lehrpläne umgesetzt wurden liegt zum Teil an den Lehrerpersönlichkeiten an die sie gerieten und dem herrschenden sozialen Milieu.

Als Beispiel möge der Schriftsteller Joachim Fest über seine Schulzeit zu Wort kommen: „Der andere auffallende Unterschied war, daß die politischen Überzeugungen der Lehrer weitaus freimütiger zum Vorschein kamen als in Berlin. Das war nicht nur auf die traditionelle badische Liberalität zurückzuführen, sondern auch auf den selbstbewußten Katholizismus des Landes, der ein Rückhalt für alle war.

Unser Naturkundelehrer mokierte sich unverholen über die ,arische Physik‘ (…) im Religionsunterricht wurde unverblümt von den ,Euthanasie-Morden‘ und der Judenverfolgung gesprochen“ (Reich-Ranicki, 1982, S. 187).


Ausgangslage der Schule von 1933


Um Veränderungen des Schulwesens nachvollziehbar zu machen, soll zunächst der damalige Stand des Schulwesens in Kürze skizziert werden. In der Weimarer Zeit wurde versucht das Schulsystem zu vereinheitlichen und damit zentraler zu gestalten. Die Weimarer Verfassung hatte dem Reich Möglichkeiten gegeben, Richtlinien für die Landesgesetzgebung zu erstellen, und damit Möglichkeiten zur Reform geschaffen.

Doch vor allem aus Kostengründen kam die Vereinheitlichung nicht voran. So blieb die Schulverwaltung weitgehend Ländersache (Links ist die Hierarchie der Schulverwaltung bei der Machtergreifung nach Eilers dargestellt) (Eilers, 1963, S. 50).
Das Schulwesen war im Grunde genommen in „allen deutschen Ländern einheitlich in Grund- und Fortbildungsschulen gegliedert“ (Eilers, 1963, S. 51).

Es gab also Volksschulen, höhere Schulen und in manchen Ländern noch ein Mittelschulwesen. Die höhere Schulen ließen sich in altsprachliche Gymnasien, Realgymnasien (neusprachlich), naturwissenschaftliche Gymnasien und Deutsche Oberschulen (mit Schwerpunkt auf die deutsche Sprache) grob untergliedern. Wobei laut Eilers noch 1937 70 verschiedene höhere Schulformen existierten.

In Simultanschulen waren Kinder und Lehrer beider Konfessionen. In beiden Schulen gab es Religionsunterricht. In Sammelschulen kamen Kinder, deren Eltern keine religiöse Erziehung wünschten, wobei diese Schulen keine große Bedeutung erlangten. Weiterhin hatten Bedeutung: Privatschulen, die der Schirmherrschaft von katholischen Orden, Stiftungen und Einzelpersonen unterstanden.

In der Weimarer Zeit wurde laut Eilers vor allem eine Vereinheitlichung des Schulwesens, Ausbau des Berufsschulwesens, Ausbau der weiblichen Bildung und die ungehinderte gesellschaftspolitischen Möglichkeit zur Initiative der Lehrerschaft anvisiert (Eilers, 1963, S. 53).

Abbildung 1 Schulverwaltung bei der Machtergreifung

Ziel nationalsozialistischer Bildung


Das Ziel der nationalsozialistischen Bildungslehre war laut Eilers (1963, S. 2ff) das Eingliedern des Einzelnen in das Volk. Dabei wurde das Volk als eine Art lebender Organismus verstanden, als dessen Glieder die einzelnen „Individuen“ angesehen wurden. Wenn man die Metapher „das Volk ist ein Organismus“ und die Menschen, die das Volk bilden, dessen „Glieder“, also die „Beine“, nicht nur als Theoriebegriffe betrachtet, sondern die Bildebene betrachtet, die von der Metapher provoziert wird, begreift man die Idee in seiner ganzen Tiefe: Vielleicht taucht bei der introspektiven Vorstellung ein riesiger Tausendfüßler auf, oder womöglich ein Wesen aus Urzeiten, das sich nur fortbewegen kann, wenn sich seine einzelnen Beine im Gleichschritt bewegen.

Keiner ist alleine, denn jeder kann in etwas Größerem aufgehen. Doch gleichzeitig bleibt auch jeder nur ein Bein. Dieses Hineinwachsen ins Volk und in das „vorgefundene Weltbild“, welches dadurch im Leben des Gliedes Anwendung finden sollte, wurde von Ernst Krieck, einem nationalsozialistischen Professor, der wichtige nationalsozialistische pädagogische Schriften herausgab, als Bildung bezeichnet (Eilers, 1963, S. 2).
Zur Umsetzung der nationalsozialistischen Bildung war die Idee oder pädagogische Konzeption der „Gemeinschaftserziehung“ von zentraler Bedeutung.

Umsetzung nationalsozialistischer Interessen

Institutionelle Umstrukturierung und Gleichschaltung des Schulwesens

Zentralisation der Schulverwaltung


Die föderalistische Länderverwaltung des Schulwesens war für die nationalsozialistischen Vorstellungen einer Befehlsstruktur mit top-down Prozessen, die dem Führerprinzip entsprechen, viel zu sperrig, weshalb eine Zentralisation angestrebt wurde. Die Länderministerien wurden am 30.01.1934 entmachtet und anschließend wurde ihnen wieder die Ausübung ihrer Kulturhoheit erlaubt.

Damit änderte sich zunächst nichts Konkretes, außer der im hintergrundliegenden Machtstrukturen. Das Reich hatte damit seine Befugnisse stark ausgedehnt und somit den Boden für reichzentralisierte Reformen bereitet (Eilers, 1963, S. 54). Für diese Reformen zuständig wurde das neu gegründete Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung unter Bernhard Rust.

Diesem Ministerium wurden die Länderkultusministerien bzw. Reichsstatthalter nachgeordnet, direkt unterstellt wurden diesem die Schulbehörden im Saarland, Sudetenland und in Österreich (Eilers, 1963, S. 55).

Abbildung 2 Hierarchie der Schulverwaltung

Vom Reichsministerium gingen dann die Reformen und reichseinheitlichen Richtlinien aus, die die Länder umzusetzen und durchzuführen hatten. Zusätzlich war das Reichsministerium eng verquickt mit der preußischen Schulverwaltung. Es gab für Preußen Anordnungen heraus, die die Länder dann für ihre Länder möglichst ähnlich umsetzen sollten und somit auch eine Angleichung des Länderrechts angestrebt wurde (Eilers, 1963, S. 56).





Aufbauschule

Sprachl.
Zweig


Naturwiss.

Zweig / hauswirtschaftliche Form





Gymnasium

12

8


11

7


10

6



Oberschule

9

5

8

4

7

3


6

2


5

1



Volksschule

4



3



2



1


Abbildung 3 Gliederung des höheren Schulwesens


Im Mittelschulwesen wurde die sechsklassige Mittelschule zum Normtyp erhoben. Diese sollte schließlich aber auf einen Führerbefehl hin ersetzt werden von einer nach österreichischem Vorbild gestalteten Hauptschule (Ottweiler, 1979, S. 100). Bis zum Ende des dritten Reiches existierten Mittelschule, Hauptschule und Reste früherer Mittelschulkonzeptionen nebeneinander.

Einheitliche Schulordnungen mit den Bedingungen für die Übernahme von Schülern konnten nicht umgesetzt werden (Eilers, 1963, S. 58).

1

Volksschule

2

3

4

5

Mittelschule

Hauptschule

Reste früherer Konzeptionen von Mittelschulen

6

7

8

9


10


Abbildung 4 Gliederung des Mittelschulwesens

Es wurde 1938 das Reichschulpflichtgesetz erlassen, welches eine achtjährige Volksschulpflicht einführte. Das Mittelschulwesen war für begabtere Schüler gedacht und daneben sollten Volksschulklassen bis zur achten Klassenstufe bestehen. Für körperlich und geistig behinderte wurde ein Schulpflicht für Sonderschulen eingeführt , außerdem wurde eine Berufsschulpflicht eingeführt (Ottweiler, 1979, S. 94-95).
Auch die Einrichtungen zur Prüfung der Lehrer wurde vom Reichsprüfungsamt zentralisiert, das seit 1939 die Prüfungsanforderungen ausarbeitete, nur die Abnahme der Prüfung blieb in den Händen der Länder.

Ferner wurden Stellen für Lehrerfortbildung, sowie für Kontrolle von Lehr- und Lernmitteln zentralisiert. Entweder wurden bestehende Stellen aus Preußen hergenommen, und deren Befugnisse auf den Staat ausgedehnt oder Stellen neu geschaffen bis hin zur Kontrolle von Schulbüchereien (Eilers, 1963, S. 63). Die Gemeinden sollten außerdem völlig entmachtet werden im Schulwesen.

Die gesamte gemeindliche Schulentwicklung sollte an den Staat abgegeben werden: Wo welche Schule wann und wie errichtet wird. Dies konnte von den Gemeinden durch Proteste bis zum Kriegsende verhindert werden. Die Befehlsstrukturen wurden auch auf das Innere der Schulen selbst projiziert, in denen der Schulleiter zum alleinigen Befehlshaber wurde, und kollegiale Ausschüsse entmachtet wurden (Eilers, 1963, S. 64f) Die Prozesse der Umstrukturierung und Zentralisierung führten zu einer Machtkonzentration.

Gleichschaltung


Die Umstrukturierungsmaßnahmen der Zentralisation führten zu einer Machtkonzentration. Die Gleichschaltung kann dagegen als Summe aller Maßnahmen verstanden werden, die zu einer gehorsamen Befehlsstruktur innerhalb der Strukturen führen sollten und damit die Machtwege und die Kontrolle dieser sichern sollte. Dies wurde durch Kontrollmechanismen, Drohungen, Auswechslung von Personal und Verhinderung von Gruppenbildung versucht (Eilers, 1963, S. 66).
In den Länderkultusverwaltungen wurde hochrangiges Personal ausgetauscht und durch NSDAP-Funktionäre ersetzt.

In Preußen beispielsweise: Von 527 Schulräten wurden 22 %, also 115 entlassen (Eilers, 1963, S. 65ff). Die Lehrerschaft war weniger stark betroffen als die Verwaltungsebene und in der Lehrerschaft waren vor allem Schulleiter vom Austausch betroffen (Eilers, 1963, S. 68).
Mit dem Gesetz zur Wiederherstellung des Berufbeamtentums vom 07.04.1933 wurde diese Säuberungswelle von Beamten begründet, die für nicht qualifiziert, nichtarisch oder durch bisheriges politisches Verhalten als negativ Aufgefallene befunden wurden.

Zudem musste sich jeder dieser „Verdächtigen“ eventuelle Versetzungen gefallen lassen mit finanziellen Nachteilen, sowie eventuelle Versetzung in den Ruhestand akzeptieren. In Preußen wurde jeder Beamte überprüft in anderen Ländern nur „Verdächtige“ (Eilers, 1963, S. 71). Die erste Säuberungswelle endete Ende 1934. Eilers legt dar, dass aktiver Widerstand gegen „Schulpolitische Maßnahmen (…) nur vereinzelt geleistet“ (Eilers, 1963, S. 74) wurde und es nur vereinzelt innere Ablehnung gegeben habe.
Die Eltern waren nur in dem Maße von einer Gleichschaltung betroffen, in dem sie sich in Gruppen organisierten und oder sich schulpolitisch engagierten.

Gegenüber der Kirche wurde zunächst ein entgegenkommender Kurs gefahren. Ab 1935 mit dem Münchner Schulkampf änderte sich dies. München war ein Sonderfall, hier konnten Eltern jedes Jahr darüber abstimmen, welche Schularten von ihren Kindern besucht werden sollten. Und jedes Jahr wurde aus den Abstimmungsergebnissen heraus die Verteilung der Schularten neu vorgenommen.

Hier setzte die nationalsozialistische Taktik an, die Abstimmungen zu ihren Gunsten, zu Gunsten der Gemeinschaftsschule zu verändern. Dies wurde erreicht durch pseudoplebiszitären Akklamationen, wie es Eilers nennt. Durch Druck und Propagandawerbeaktionen, konnte die Abstimmungsergebnisse von 84 % 1934 für die Bekenntnisschule in 96 % 1937 für die Gemeinschaftsschule gewandelt werden.

Damit waren in München die Bekenntnisschule abgeschafft. Diese Methodik wurde dann für das ganze Reich übernommen. Es wurden Abstimmungen durchgeführt und diese manipuliert. Zum Beispiel stimmte für katholische und damit kritische Gemeinden, nur der Bürgermeister ab, der damit natürlich unter Druck stand. Oder es wurden Abstimmungen in Geheimversammlungen abgehalten, zu denen nur Linientreue eingeladen wurden.

Zusätzlich führte sie vor geplanten Abstimmungen selbst Abstimmungen in den Kirchen durch, die großen Erfolg hatten und damit die NS-Abstimmungen ins Lächerliche zogen, was ihr dann aber verboten wurde. Zusätzlich zu diesen Taktiken mischte sich schließlich noch ein finanzielles Interesse der Kommunen Bekenntnisschulen los zu werden in den Prozess ein. Dies wurde mit pseudolegalen Taktiken erreicht, die auf Umdeutungen eines Gesetzes beruhten und welche dann unter den Kommunen Verbreitung fand.

Bemerkenswert sind laut Eilers, die vielen beteiligten Stellen in diesen Gleichschaltungsprozessen, die nicht von einer zentralen Stelle geleitet wurden, sondern sich nur getragen von ideologischen Zielen in dieselbe Richtung bewegten (Eilers, 1963, S. 85-92).
Privatschulen sollten ebenfalls abgeschafft werden. Begründet wurde dies zunächst damit, dass staatliche Schulen vorgingen, die Privatschulen oft überflüssig seien und es dieser nicht bedürfe.

Privatschulen wurden zu Ersatzschulen, die eben nur in dem Maße Berechtigung hatten, wie staatliche Schulen nicht ausreichten. Dann wurde eine einfach Taktik zum Muster gemacht, die sich diesen Umstand zunutze machte: Man übernahm eine schwächelnde Privatschule, die nicht mehr bestehen konnte, und machte sie zu staatlichen Schule, die aber zu wenig Schüler besuchten.

Indoktrination der Schule


Umformung der Lehrerschaft

Die meisten Lehrer über die nun im Dritten Reich zur Verfügen standen, stammten aus der Weimarer Zeit. Um die Lehrer zur Linientreue zu bewegen wurden nach Eilers (1963, S. 3) vor allem zwei Wege eingeschlagen: Umerziehung und Kontrolle des Lehrernachwuchses.
Umerziehung erfolgte durch zwei Institutionen: Zentralinstitut für Erziehung und den NSLB (Rust, B. (1938).

Education in the Third Reich. In Germany speaks. London., zitiert nach Eilers, 1963, S.3) „Den neuen deutschen Erzieher im Geiste des Nationalsozialismus zu schaffen, das ist die eigentliche Aufgabe des Nationalsozialistischen Lehrerbundes (NSLB).“ (Hansen, H. (1937). Die Presse des NSLB. Frankfurt., zitiert nach Eilers, 1963, S.3) Der NSLB setzte sich in der Zuständigkeit für weltanschauliche Schulung 1936 durch und staatliche Institutionen waren zuständig für die fachliche Weiterbildung (Eilers, 1963, S. 4).
„Die Schulungsaufgaben, die der Nationalsozialismus stellte, verteilten sich zwischen NSLB und Zentralinstitut so, dass der erstere die allgemeinen Prinzipien der nationalsozialistischen Erziehungslehre in leicht faßlicher Form vermittelte, das letztere die Umsetzung dieser Prinzipien in die fachliche Arbeit der Schule leitete.“ (Eilers, 1963, S. 6).
Zur Umsetzung dieser Schulungsaufgaben wurde auf eine Lagerform gesetzt, die für ein jugendliches Setting sorgte und in der während dem Lageraufenthalt besonderen Wert auf Gemeinschaftleben gelegt wurde, die „jede Absonderung“ des Einzelnen „unmöglich“ machte (Eilers, 1963, S. 6).

All diese Ziele müssen als unvollendete Prozesse ausgerichtet auf diese Ziele angesehen werden. Denn die Prüfungsvorschriften zu ändern sagt nichts aus über die Umsetzung dieser durch die Prüfer. Damit hing der „faktische Druck“ auf die Auszubildenen von der „Einstellung des Prüfungsleiters“ ab. Erst durch personalpolitische Veränderungen konnten diese Kontrollmechanismen wirksamer werden (Eilers, 1963, S. 8).

Die Ausbildungsbedingungen für Philologen werden im Rahmen der Hausarbeit nicht näher betrachtet. Es soll nun auf die Bedingungen für Volksschullehrer eingegangen werden: In die Prüfungsanforderungen wurden die Kenntnisse nationalsozialistischer Weltanschauung aufgenommen (Eilers, 1963, S. 8). In der ersten Lehrerprüfung wurden die Kenntnisse des Prüflings in „Rassenkunde, Rassengesetzgebung, Vererbungslehre und Volkskunde“ abgefragt.

„Er musste eine klare Vorstellung „von dem Anteil, den Staat, Partei, Reichsarbeitsdienst, Wehrmacht, Berufsverband, HJ, Schule und Familie an der Erziehung haben“ besitzen.“ Ein wichtiger Faktor für die Eignung als Lehrer wurde zusätzlich zu den „Prüfungsergebnisse(n)“, auch dessen „politisches Verhalten während der Studienzeit“. In einem „Tätigkeitsbericht für die 2. Lehrerprüfung“ musste der Prüfling Zeugnis ablegen über „seine Arbeit in der Partei (…) und weltanschauliche Schulung und seine Fortbildung in den nationalsozialistischen Kernfächern“.

So wurde laut Eilers ein „lückenloses Kontroll- und Indoktrinationssystem für den künftigen Lehrer entworfen, von der Auslese im HJ-Lager und der Auswahl durch den Gau- und Kreisleiter bis zum Abschlußexamen“. Dieses sollte sogar noch weiter ausgebaut und ausgedehnt werden auf die Lehrer an den höheren Schulen, wobei dies während des Krieges nicht mehr gelang (Eilers, 1963, S. 9)

Gleichschaltung der Fachpresse


Ein weiterer Versuch der Gleichschaltung der Lehrer im Dritten Reich wurde nach Eilers durch die Gleichschaltung der Fachpresse unternommen. In der Vorgehensweise war die klare Tendenz zu erkennen, bestehende Fachzeitschriften zu übernehmen und mit neuen Inhalten zu füllen, die mit dem nationalsozialistischen Weltbild übereinstimmten (Eilers, 1963, S. 10). Dieses Unterfangen war so erfolgreich, dass nach Eilers keinen Austausch unabhängig vom Nationalsozialismus über Pädagogik mehr möglich war (Eilers, 1963, S. 13).


Lehrplananpassungen


Nicht nur die Lehrerpersönlichkeit sollte sich dem nationalsozialistischen Weltbild fügen, sondern auch Lehrinhalte, wie sie in Lehrplänen festgehalten werden, wurden angepasst. Die Neuausrichtung des Lehrplanes wurde bis Ende 1940 für alle Schularten vollständig vollzogen. Von 1933 bis 1937 wähnten sich die Kultusverwaltungen der Länder zuständig und gaben regelmäßig Anordnungen zu einzelnen Fächern und Themen heraus, die diese nationalsozialistisch einfärbten.


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