Thema: Rechtliche Rahmenbedingungen in der Berufsausbildung – Berufsbildungsgesetz und Ausbildungsordnung
Unterrichtsziele:
Die SuS erläutern anhand einer auf Basis eines Informationstextes selbst erstellten schematischen Darstellung die verschiedenen Möglichkeiten seine Rechte als Auzubildende/r im Rahmen der dualen Berufsausbildung durchzusetzen.
Die SuS erläutern anhand einer auf Basis eines Informationstextes selbst erstellten schematischen Darstellung Möglichkeiten zur Verkürzung bzw. Verlängerung der Ausbildung im dualen System.
Die SuS erläutern anhand einer auf Basis eines Informationstextes selbst erstellten schematischen Darstellung wesentliche Regelungen, die in der Ausbildungsordnung enthalten sind.
Die SuS erläutern anhand einer auf Basis eines Informationstextes selbst erstellten schematischen Darstellung wann ein Ausbildungsverhältnis beginnt sowie die verschiedenen Wege zur Beendigung eines Ausbildungsverhältnisses im dualen System.
Die SuS arbeiten kooperativ in arbeitsteiliger Gruppenarbeit zusammen und präsentieren ihre Ergebnisse.
Die SuS stellen Informationen aus einem Text in schematischer Form dar.
Was man über die Ausbildung wissen sollte!
Der 17-jährige Paul Müller hat Anfang August seine Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im Möbelhaus „Schöner Wohnen GmbH“ in Köln begonnen.
Vor sechs Monaten hatte er mit diesem Betrieb einen Berufsausbildungsvertrag
geschlossen. Die Vertragsausfertigungen wurden zur Industrie- und Handelskammer (IHK) geschickt.
Die Personalchefin, Frau Ackermann, hat mit Paul einen Rundgang durch alle
Abteilungen des Betriebes gemacht. Zum Schluss stellt sie ihn Herrn Wilbers vor, der
für die Warenannahme zuständig ist. Die Warenannahme ist die erste Abteilung, die Paul
im Rahmen seiner Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann kennenlernen soll.
Frau Ackermann hat Paul eine Mappe mit Ausbildungsunterlagen überreicht.
Er findet darin
eine Ausfertigung des Berufsausbildungsvertrages,
eine Kopie der Ausbildungsordnung,
ein Berichtsheft.
Paul möchte sich nun einen Überblick über die Rahmenbedingungen seiner Ausbildung verschaffen.
In der Schule hat er schon etwas über die Rechte und Pflichten des Ausbildenden bzw. Auszubildenden erfahren, aber er hat leider keine Ahnung wie er seine Rechte durchsetzen kann.
Im Freundeskreis hat Paul auch schon gehört, dass man seine Ausbildung verkürzen kann, aber wie das genau funktioniert ist ihm nicht klar.
Auch der Begriff „Ausbildungsordnung“ ist ihm nicht unbekannt, aber was sich dahinter verbirgt weiß Paul nicht.
Und was ist eigentlich, wenn Paul feststellt, dass Einzelhandelskaufmann doch nichts für ihn ist? Kann er dann einfach kündigen?
Helfen Sie Paul dabei sich einen Überblick über die Rahmenbedingungen seiner Ausbildung zu verschaffen!
Tafelbild I: Begriffsklärung
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Ausbildender
Auszubildender
= derjenige, der einen anderen zur Berufsausbildung einstellt
Ausbildung
Ausbilder
= derjenige, der ausgebildet wird. Minderjährige Auszubildende benötigen zum Abschluss des Ausbildungsvertrags die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters
Ausbildungsordnung
= derjenige, der vom Ausbildenden mit der Durchführung der Ausbildung betraut ist
Auf der Folie werden die entsprechenden „Personen“ unterstrichen, sofern sie von den SuS erkannt werden.
Gruppe A: Rechte in der Ausbildung durchsetzen
innerhalb von 20 Min.!
Erstellen Sie mit Hilfe des Informationstextes eine schematische Darstellung über die verschiedenen Wege Ihre Rechte im Rahmen einer dualen Berufsausbildung durchzusetzen und zeichnen Sie diese auf eine Folie! Die verschiedenen Formen schematischer Darstellungen dienen als Anregung und dürfen, sofern Sie Ihnen als geeignet erscheinen genutzt werden!
Stellen Sie Ihr Ergebnis der Klasse vor und erläutern Sie kurz, warum Sie sich für die ausgewählte Darstellungsform entschieden haben!
ACHTUNG: Jede Gruppe bearbeitet ein anderes Themengebiet. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie das von Ihnen erarbeitete Thema verständlich und übersichtlich präsentieren! Sie tragen die Verantwortung, die Inhalte Ihren Mitschülerinnen und -schülern zu vermitteln!
Gruppe B: Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung
Versetzen Sie sich in die Situation von Paul Müller und bearbeiten Sie die folgenden Arbeitsaufträge
innerhalb von 20 Min.!
Erstellen Sie mit Hilfe des Informationstextes eine schematische Darstellung über die Möglichkeiten zur Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung und zeichnen Sie diese auf eine Folie! Die verschiedenen Formen schematischer Darstellungen dienen als Anregung und dürfen, sofern Sie Ihnen als geeignet erscheinen genutzt werden!
Stellen Sie Ihr Ergebnis der Klasse vor und erläutern Sie kurz, warum Sie sich für die ausgewählte Darstellungsform entschieden haben!
Gruppe C: Ausbildungsordnung
Versetzen Sie sich in die Situation von Paul Müller und bearbeiten Sie die folgenden Arbeitsaufträge
innerhalb von 20 Min.!
Erstellen Sie mit Hilfe des Informationstextes eine schematische Darstellung über die verschiedenen Regelungen die in der Ausbildungsordnung enthalten sind und zeichnen Sie diese auf eine Folie! Geben Sie hierzu bitte auch an, was die verschiedenen Aspekte beinhalten! Die verschiedenen Formen schematischer Darstellungen dienen als Anregung und dürfen, sofern Sie Ihnen als geeignet erscheinen genutzt werden!
Stellen Sie Ihr Ergebnis der Klasse vor und erläutern Sie kurz, warum Sie sich für die ausgewählte Darstellungsform entschieden haben!
ACHTUNG: Jede Gruppe bearbeitet ein anderes Themengebiet. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie das von Ihnen erarbeitete Thema verständlich und übersichtlich präsentieren! Sie tragen die Verantwortung, die Inhalte Ihren Mitschülerinnen und -schülern zu vermitteln!
Gruppe D: Beginn und Beendigung der Ausbildung
Versetzen Sie sich in die Situation von Paul Müller und bearbeiten Sie die folgenden Arbeitsaufträge
Erstellen Sie mit Hilfe des Informationstextes eine schematische Darstellung über den Beginn bzw. die verschiedenen Wege zur Beendigung der Ausbildung und zeichnen Sie diese auf eine Folie! Geben Sie auch die Dauer der Probezeit sowie die Möglichkeit der stillschweigenden Weiterbeschäftigung an geeigneter Stelle an! Die verschiedenen Formen schematischer Darstellungen dienen als Anregung und dürfen, sofern Sie Ihnen als geeignet erscheinen genutzt werden!
Stellen Sie Ihr Ergebnis der Klasse vor und erläutern Sie kurz, warum Sie sich für die ausgewählte Darstellungsform entschieden haben!
ACHTUNG: Jede Gruppe bearbeitet ein anderes Themengebiet. Es ist daher besonders wichtig, dass Sie das von Ihnen erarbeitete Thema verständlich und übersichtlich präsentieren! Sie tragen die Verantwortung, die Inhalte Ihren Mitschülerinnen und -schülern zu vermitteln!
Anregungen für schematische Darstellungsformen
Informationstexte zu den Teilgebieten
Gruppe A
Rechte durchsetzen in der Ausbildung
Die Pflichten des Ausbildenden sind im §3 der Ergänzung zum Ausbildungsvertrag sowie §§14-19 Berufsbildungsgesetzes (BBiG) geregelt. Kommt der Ausbildende den dort genannten Pflichten auch nach einem persönlichen Gespräch nicht nach haben Auszubildende verschiedene Möglichkeiten Ihre Rechte durchzusetzen.
Für die Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen in der Ausbildung, insbesondere des BBiG sind die Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer usw.) zuständig. Speziell für Schwierigkeiten während der Ausbildung stehen Auszubildenden hier sog. Ausbildungsberater zur Verfügung, die ggf. den direkten Kontakt zum Betrieb aufnehmen.
In Form von Beratungslehrern und Sozialarbeitern bieten auch Berufsschulen eine entsprechende Unterstützung für Auszubildende an, die bei Problemen im Ausbildungsbetrieb beraten und vermitteln.
Jeder Auszubildende hat außerdem die Möglichkeit, Mitglied in der für seinen Ausbildungsberuf zuständigen Gewerkschaft zu werden. Die Gewerkschaft für Kaufleute im Einzelhandel ist z. B. Ver.di (=Vereinigte Dienstleitungsgewerkschaft), eine Mitgliedschaft kostet aktuell 1% der monatlichen Ausbildungsvergütung (Stand: Dezember 2016). Neben einigen anderen Leistungen haben Gewerkschaften im Streitfall verschiedene Beratungs- und Schlichtungsangebote und vertreten die Interessen Ihrer Mitglieder oft auch im Betrieb.
Kann trotz aller Bemühungen und Schlichtungsversuche keine Einigung erzielt werden, bleibt noch der Rechtsweg. Dieser sollte jedoch als letzter Ausweg verstanden werden und gut überlegt sein, da das Verhältnis zu Betrieb und Vorgesetzten hier nachhaltig beschädigt werden kann. Auszubildende, die keine andere Möglichkeit mehr sehen ihre Ansprüche durchzusetzen sollten sich an einen Anwalt wenden.
Für Streitigkeiten rund um den Arbeitsplatz gibt es entsprechende Fachanwälte für Arbeitsrecht. Ohne die Deckung durch eine Rechtsschutzversicherung kann dieser Schritt jedoch sehr schnell sehr hohe Kosten verursachen!
Gruppe B
Verkürzung und Verlängerung der Ausbildung
Das ausbildende Unternehmen kann bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei der Handwerkskammer einen Antrag auf Verkürzung der Ausbildungszeit stellen, wenn zu erwarten ist, dass der Auszubildende das Ausbildungsziel in der verkürzten Zeit erreicht. Gründe für eine Verkürzung können vor allem in einer vorangegangen beruflichen Ausbildung oder in der schulischen Vorbildung liegen.
Grundsätzlich ist auch eine Verlängerung der Ausbildung möglich, wenn diese erforderlich ist, um das Ziel der Ausbildung zu erreichen. Der Antrag auf Verlängerung kann nur vom Auszubildenden selbst gestellt werden und kann z. B. bei längerer Krankheit sinnvoll sein.
Auszug Berufsbildungsgesetz (BBiG) § 8 Abkürzung und Verlängerung der Ausbildungszeit
(1) Auf gemeinsamen Antrag der Auszubildenden und Ausbildenden hat die zuständige Stelle die Ausbildungszeit zu kürzen, wenn zu erwarten ist, dass das Ausbildungsziel in der gekürzten Zeit erreicht wird. Bei berechtigtem Interesse kann sich der Antrag auch auf die Verkürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit richten (Teilzeitberufsausbildung).
(2) In Ausnahmefällen kann die zuständige Stelle auf Antrag Auszubildender die Ausbildungszeit verlängern, wenn die Verlängerung erforderlich ist, um das Ausbildungsziel zu erreichen. Vor der Entscheidung nach Satz 1 sind die Ausbildenden zu hören.
(3) Für die Entscheidung über die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit kann der Hauptausschuss des Bundesinstituts für Berufsbildung Richtlinien erlassen.
(1) Das Berufsausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit. Im Falle der Stufenausbildung endet es mit Ablauf der letzten Stufe.
(2) Bestehen Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
(3) Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr
§ 45 Zulassung in besonderen Fällen
(1) Auszubildende können nach Anhörung der Ausbildenden und der Berufsschule vor Ablauf ihrer Ausbildungszeit zur Abschlussprüfung zugelassen werden, wenn ihre Leistungen dies rechtfertigen.
(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.
(3) Soldaten oder Soldatinnen auf Zeit und ehemalige Soldaten oder Soldatinnen sind nach Absatz 2 Satz 3 zur Abschlussprüfung zuzulassen, wenn das Bundesministerium der Verteidigung oder die von ihm bestimmte Stelle bescheinigt, dass der Bewerber oder die Bewerberin berufliche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten erworben hat, welche die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
Gruppe C
Ausbildungsordnung
Neben dem Berufsbildungsgesetz bildet die jeweilige Verordnung über die Berufsausbildung (Ausbildungsordnung) eine weitere wichtige Rechtsgrundlage für die Ausbildung. Die Ausbildungsordnung enthält Regelungen über die Ausbildungsdauer, das Ausbildungsberufsbild, den Ausbildungsrahmenplan, den betrieblichen Ausbildungsplan, das Berichtsheft und die Prüfungen.
[Die aktuellen Ausbildungsordnungen erhalten Sie über das Bundeministerium für Wirtschaft und Technologie unter
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel drei Jahre.
Ausbildungsberufsbild
Das Ausbildungsberufsbild beschreibt die Fertigkeiten und Kenntnisse sowie Einsatzgebiete, die Gegenstand der Berufsausbildung sind.
Auszug aus §12 der "Verordnung über die Berufsausbildung im Einzelhandel in den Ausbildungsberufen Verkäufer/Verkäuferin und Kaufmann im Einzelhandel/Kauffrau im Einzelhandel vom 16. Juli 2004 (BGBl. I S. 1806; 2007 I S. 2203), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 22. März 2005 (BGBl. I S. 895) geändert worden ist"
Ausbildungsrahmenplan
Die sachliche Gliederung der Berufsausbildung erfolgt im Ausbildungsrahmenplan, dem eine zeitliche Gliederung beigefügt ist. Hier ist das Ausbildungsberufsbild konkretisiert und es ist genau aufgeführt, in welchem Ausbildungsabschnitt dem Auszubildenden welche Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln sind.
Betrieblicher Ausbildungsplan
Auf Grundlage des Ausbildungsrahmenplans erstellt der Ausbildungsbetrieb für jeden Auszubildenden einen betrieblichen Ausbildungsplan. Er hat so die Möglichkeit, die gesetzlichen Vorgaben auf die konkreten betrieblichen Bedingungen zu übertragen. Der betriebliche Ausbildungsplan ist dem Auszubildenden zu Beginn der Ausbildung auszuhändigen.
einen in zeitlicher und sachlicher Hinsicht vollständigen Überblick über den Ablauf der Ausbildung und
einen Umsetzungs- und Schulungsterminplan, der die Abfolge der Ausbildung in den einzelnen Abteilungen festlegt.
Berichtsheft (Ausbildungsnachweis)
Um den ordnungsgemäßen Ablauf der Ausbildung belegen zu können, führt der Auszubildende ein Berichtsheft. Es wird in Form eines Ausbildungsnachweises geführt und ist vom Ausbildenden regelmäßig durchzusehen sowie vom Ausbildenden und Auszubildenden zu unterschreiben. Dem Auszubildenden ist Gelegenheit zu geben, das Berichtsheft während der Ausbildungszeit zu führen.
Prüfungen
Die Prüfung legt der Auszubildende in zwei Teilen ab. Sie wird von den zuständigen Kammern (Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer) abgenommen.
Zwischenprüfung
Die Zwischenprüfung wird in der Regel in der Mitte des zweiten Ausbildungsjahres durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die betrieblichen und schulischen Inhalte des ersten Ausbildungsjahres.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird zum Abschluss der Ausbildung durchgeführt. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der gesamten Berufsausbildung. Voraussetzung für ein Bestehen der Abschlussprüfung sind mindestens „ausreichende“ Leistungen.
In manche Situationen ist an Stelle einer Mediation eher eine psychologische Beratung, eine therapeutische Aufarbeitung durch einen Coach bzw. Berater oder letztendlich ein persönlicher Beistand z.B. in Form eines Scheidungsanwaltes­ sinnvoller. Ein Hinderniss für die Anwendung eines…
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