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Seminararbeit / Hausarbeit

Quintus Tulius Cicero über den Wahlkampf in Rom

2.834 / ~15 sternsternsternsternstern Konrad M. . 2017
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Seminararbeit
Geschichte / Historik

Universität Erfurt

2.0, Prof. Brodersen, WS16/17

Konrad M. ©
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sternsternsternsternstern
ID# 65360







Hausarbeit

im

Integrierten Proseminar „Herrschen und Regieren“ Geschichte

„Quintus Tullius Cicero über den Wahlkampf in Rom“

Philosophische Fakultät

Wintersemester 2016/17

Verfasser:

Anschrift:

Studiengang: Geschichtswissenschaften

Fachsemester: 1

Seminar: Integriertes Proseminar „Herrschen und Regieren“

Bereich und Thema: Alte Geschichte, SPQR

Seminarleitung:

Inhaltsverzeichnis


Einleitung 1

1.Die Person Quintus Tullius Cicero 3

2.Das politische System der Römischen Republik 4

3.Allgemeiner Überblick über die politischen Ämter der Römischen Republik 5

4.Quintus Tullius Cicero: „Commentariolum petitionis“ 7

4.1Das Volk 8

4.2Die Eignung 9

4.3Die Freunde 10

4.4Die Ãœberlegenheit 11

Schluss 13

Bibliographie 14

Einleitung

„Auch wenn du mit all dem ausgestattet bist, was Menschen durch Begabung, Erfahrung oder Sorgfalt erwerben können, hielt ich es für unsere Zuneigung nicht fremd, dir aufzuschreiben, was mir in den Sinn gekommen ist, da ich Tag und Nacht über deinen Wahlkampf nachdenke – nicht, weil du irgendetwas Neues daraus lernen könntest, sondern um diejenigen Dinge, die du im wirklichen Leben unverbunden und unbestimmt zu sein scheinen, durch logische Klassifizierung unter einem einheitlichen Gesichtspunkt zu stellen.“1

Mit dieser Erklärung beginnt Quintus Tullius Cicero sein Commentariolum petitionis, welches sich an seinen älteren und für die römische Geschichte wesentlich bedeutenderen Bruder Marcus Tullius Cicero richtet. Er lebte in der Römischen Republik, welche zwischen 509 v. Chr. und 27. v. Chr. existierte und in ihrer Ausdehnung und Organisation prägend für Europa war.2 Wahlen und damit auch der Wahlkampf um Ämter gehörten bereits zum politischen Alltag.

Auch wenn sich die politischen Systeme, die Gesellschaft und das Wissen um die Bedeutung von Wahlen in der Gesellschaft in den vergangenen Jahrhunderten verändert haben, spielen Wahlen in den westlichen Demokratien des 21. Jahrhunderts eine zentrale Rolle. Wahlen, denen Wahlkämpfe in unterschiedlichsten Formen vorlaufen, liefern politische Legitimation. Damit kommt dem Wahlkampf eine besondere Bedeutung zu, er führt zu Konfrontationen der verschiedenen politischen Interessen und Ideen und letztlich zur Kandidatenfindung.

„Ohne Wahlen ist Demokratie nicht denkbar. Durch Wahlen wird die politische Führung bestimmt und der politische Kurs der nächsten Legislaturperiode festgelegt.“3 Wahlen und Wahlkämpfen kommen damit eine herausragende Rolle zu.

Diese Hausarbeit soll anhand von Quintus Tullius Ciceros Commentariolum petitionis einen Überblick über den Wahlkampf in der Römischen Republik liefern. Zur Veranschaulichung werden einzelne Ämter der Römischen Republik hinsichtlich ihres Machtumfanges vorgestellt. Diese Hausarbeit wird insbesondere der Frage nachgehen, wie Quintus Tullius Cicero den Wahlkampf einschätzte, folglich wird der Schwerpunkt dieser Hausarbeit auf unterschiedlichen Aspekten seines Commentariolum petitionis liegen.

  1. Die Person Quintus Tullius Cicero

Quintus Tullius Cicero, geboren um 102 v. Chr. im italienischen Arpinum (heute Arpino), war ein Politiker der Römischen Republik. Zudem ist er durch seinen älteren Bruder Marcus Tullius Cicero bekannt, der als einer der berühmtesten Redner der römischen Geschichte gilt.4 Als junge Erwachsene reisten sie gemeinsam nach Athen, wo sie u. a. von Antiochos aus Askalon unterrichtet wurden.5 Zusammen reisten sie später zwecks einer rhetorischen Ausbildung nach Rhodos und Asien.6

Quintus Tullius Cicero war ein bedeutender Politiker und Träger unterschiedlicher Ämter. So wurde er 62 v. Chr. Prätor und war in dieser Funktion für Rechtsstreitigkeiten zuständig. Von 61 v. Chr. bis 58 v. Chr. war er Statthalter der Provinz Asia in der heutigen Türkei. Unter Gnaeus Pompeius Magnus diente er anschließend als Legat in Sardinien,7 und in gleicher Funktion unter Gaius Julius Caesar zwischen 54 v. Chr. und 51 v. Chr. in Gallien.8 Als Legat übernahm er eine Führungsrolle für militärischen Fragen. 9

Im Privaten war sein Bruder Marcus Tullius Cicero eine wichtige Bezugsperson Quintus Tullius Ciceros. Seine Ehe mit Pomponia, in der er nicht glücklich war, wurde von seinem Bruder arrangiert.10 Im Jahre 43 v. Chr. wurde er durch politische Gegner öffentlich geächtet und ermordet.11

Insgesamt sind nur sehr wenige schriftliche Quellen Quintus Tullius Ciceros erhalten, darunter vier Briefe und das Commentariolum petitionis, was auch seiner eher unbedeutenden literarischen Rolle geschuldet ist.12

  1. Das politische System der Römischen Republik

Die Geschichte der Römischen Republik umfasst mit ca. 480 Jahren einen sehr langen Zeitraum. Die politische und gesellschaftliche Entwicklung Roms lässt sich als Wandlung von einem Stadtstaat bis hin zu einem Weltreich charakterisieren, dessen Ausdehnung und Organisation prägend für Europa war. Im Folgenden soll ein Überblick über das politische System der Römischen Republik gegeben werden.

Als Römische Republik wird die Staatsform des römischen Staates nach dem Ende der Königszeit und der Römischen Kaiserzeit zwischen 509 v. Chr. und 27 v. Chr.13 bezeichnet. Für ein Grundverständnis der römischen Staatsstruktur sind zwei Rechtsprinzipien unabdingbar, das Prinzip der Annuität des Amtes und das Prinzip der Kollegialität.

Das Prinzip der Annuität des Amtes forderte, dass ein Amtsträger sein politisches Amt, bis auf wenige Ausnahmen, nur ein Jahr lang bekleiden konnte. Hintergrund dieser Regelung waren die Erfahrungen aus der römischen Königszeit, die bis 509 v. Chr. andauerte. Um zu verhindern, dass Amtsträger ihre politischen Ämter über einen zu langen Zeitraum innehatten, wurde diese Regelung nach der Beseitigung des Königtums fest in die Organisation der Römischen Republik aufgenommen.

Dies erscheint logisch, wenn bedacht wird, dass ein Großteil der römischen Bevölkerung nach den negativen Erfahrungen der Königszeit aristokratische Herrschaftselemente ablehnte. So sollte „die politische […] Macht kollektiv verwaltet“14 werden.

Das Prinzip der Kollegialität stellte sicher, dass die politischen Ämter doppelt besetzt wurden. Es wurde erst später in die Rechtsprinzipien der Römischen Staatsorganisation aufgenommen, wahrscheinlich in der Mitte des 4. Jahrhunderts v. Chr. Der Zweck dieser Regelung bestand darin, eine Kontrolle über die Amtsinhaber zu garantieren.15 Es sollte die „einzelnen Beamten an die Gesellschaft“16 binden und deren „Eigenwillen“17 bremsen.

Daneben existierten noch weitere Rechtsprinzipien.18 Für das Verständnis der römischen Staatsorganisation sind jedoch insbesondere die beschriebenen Prinzipien essentiell.

Zudem gab es demokratische Mitwirkungsrechte römischer Bürger, auch wenn Minderjährige, Frauen, und Sklaven kein Wahlrecht besaßen. Der antike Geschichtsschreiber Polybios charakterisierte das politische System aufgrund dessen als Mischverfassung.19

  1. Allgemeiner Überblick über die politischen Ämter der Römischen Republik

Im Folgenden werden einzelne Ämter der Römischen Republik hinsichtlich ihres Machtumfanges vorgestellt. Grundsätzlich wurden unter dem Begriff der Magistratur (lat. magister) die höchsten politischen Ämter in der Ämterlaufbahn (lat. cursushonorum) der Römischen Republik zusammengefasst.

Das Konsulat (lat. consulatus) war das höchste Amt der Römischen Republik, dessen Amtsinhaber gewählt werden konnten. Die Konsuln bestimmten als Oberbefehlshaber des Militärs maßgeblich die außenpolitischen Aktivitäten Roms und saßen ferner auch dem Senat vor.

„Ihre Hauptaufgabe […] bestand in der Leitung der militärischen Operationen“.20 Die Macht der Konsuln wurde lediglich durch die beschriebenen Rechtsprinzipien der Annuität und der Kollegialität eingeschränkt, womit sie eine der mächtigsten oberen Einrichtungen der römischen Staatsorganisation waren. Die Konsuln wurden jährlich von den Patriziern und Plebejern der großen Volksversammlungen gewählt und mussten das 43. Lebensjahr erreicht haben.

Die Volkstribune (lat. tribuni plebis) galten zunächst als Vertreter des einfachen Volkes (lat. plebs) und hatten die Aufgabe, die Interessen dieser Bevölkerungsschicht insbesondere gegenüber der römischen Oberschicht (lat. patricius) im Senat zu artikulieren.21 So führten sie für die einfachen Bürger Roms Verhandlungen und standen ihnen jederzeit als Ansprechpartner zur Verfügung.

Später hatten die Volkstribune auch den Vorsitz der Volksversammlung des einfachen Volkes inne, ihre politische Macht vergrößerte sich dementsprechend.

Das politische Gegenstück zur einfachen Bevölkerung Roms war die Oberschicht, die durch die politische Institution des Senats (lat. senatus) vertreten wurde. Die Senatoren waren in der römischen Gesellschaft stets angesehene und anerkannte Personen und bestimmten die Richtlinien der Außenpolitik. Besonders durch das Empfangen auswärtiger Gäste formulierte der Senat seinen Einfluss auf die außenpolitischen Ambitonen der Römischen Republik22.

  1. Quintus Tullius Cicero: „Commentariolum petitionis“

Das Commentariolum petitionis behandelt den Wahlkampf um das Amt des Konsuls in Rom aus der Sicht des Autors Quintus Tullius Cicero und ist an seinen Bruder Marcus Tullius Cicero gerichtet. Es spricht diesen in direkter Art und Weise an. Die historischen Textquellen sind im Anhang einer Sammlung von Briefen erhalten und von Kai Brodersen übersetzt worden. Konkret überliefert wurden die Texte in Quintus Tullius Ciceros Briefen an die Freunde24.

Entstanden ist das Commentariolum petitionis 64 v. Chr.25

Quintus Tullius Cicero beschreibt im Commentariolum petitionis seine Sicht auf den Wahlkampf um ein politisches Amt und geht speziell auf die Situation seines Bruders Marcus Tullius Cicero ein. Er versucht, seinem Bruder eine Hilfestellung für den Wahlkampf um das Amt des Konsuls zu geben. Er bleibt aber nicht immer konkret bei der Situation des Bruders, sondern teilt auch seine allgemeine Meinung zu bestimmten Themen mit.

Die folgenden Aussagen dieser Hausarbeit beziehen sich stets auf die Ãœbersetzung von Quintus Tullius Ciceros Commentariolum petitionis von Kai Brodersen.

Insbesondere vom zweiten bis elften Paragraph spricht Quintus Tullius Cicero seinen Bruder direkt an. Er erläutert dabei seine Sichtweise auf die Qualifikationen und Qualitäten der Person Marcus Tullius Cicero, etwa seine Charaktereigenschaften. Ferner geht er auf die konkreten und direkten Konkurrenten für das Amt des Konsuls ein, um das sich sein Bruder zur Zeit der Textentstehung bewirbt.

    1. Das Volk

In den Paragraphen 41 – 53 beschreibt Quintus Tullius Cicero, nach welcher Methodik der Wahlkämpfer seiner Meinung nach erfolgreich mit dem Volk umgehen sollte.26 Auch, wenn er sich direkt an seinen Bruder Marcus Tullius Cicero wendet, können die Aussagen zum Volk als allgemeingültig für den Wahlkampf verstanden werden. Er unterteilt seine Ausführungen in die Unterpunkte „Namensgedächtnis, Verstellung, Ausdauer, Großzügigkeit, Renommee, eine gute Show und (damit) Hoffnung für den Staat“.27 Er ist der Meinung, dass der Wahlkämpfer auch besonders durch die Kommunikation mit den einfachen Bürgern an Stärke gewinnen kann.

Diese regelmäßige Kommunikation und die Wiedererkennung stärkt seinen Ausführungen nach den Wahlkämpfer.

Auch sollte der Wahlkämpfer schauspielerisches Talent, also die Kunst der Verstellung, mitbringen, „Gesichtsausdruck und Sprechweise“ müssen der besonderen Situation des Wahlkampfes angemessen sein, wobei aber nicht manipuliert werden soll. Als ebenso wichtig erachtet Quintus Tullius Cicero ein ausdauerndes Verhalten in der Zeit des Wahlkampfes, etwa durch mehrmalige Gespräche mit denselben Personen.

Die Großzügigkeit spielt für ihn nicht nur im Wahlkampf eine große Rolle, doch besonders in dieser Situation sollte das Privatvermögen für den Stimmenfang genutzt werden. Er spricht dabei direkt Charakterzüge seines Bruders Marcus Tullius Cicero an. Zurückweisungen von Bitten oder Wünschen von Freunden oder anderen Personen aus dem Volk, sollte sein Bruder vermeiden.

Falls eine Situation eintritt, in der eine solche Bitte dennoch zurückgewiesen werden muss, etwa, weil um eine Lüge gebeten wird, sollte dies in einer sehr zuvorkommenden Art und Weise geschehen. Es kann angenommen werden, dass die Popularität des Wahlkämpfers so vor negativen Gefühlen enttäuschter Freunde oder Personen aus dem Volk geschützt werden soll. Das Renommee des Wahlkämpfers sieht Quintus Tullius Cicero unter anderem im „Ruhm als Redner, […] Wohlwollen der Steuerpächter und des Ritterstandes“28.

Das Ansehen sollte durch ein möglichst positives Verhalten des Wahlkämpfers gegenüber seinen Freunden und einfachen Personen aus dem Volk gesteigert werden. Besonderen Wert legt Quintus Tullius Cicero auch auf die positive Wirkung des Kandidaten, denn dadurch können Aufmerksamkeit, Prestige und Popularität gesteigert werden.29

Der Senat sollte die Gewissheit verspüren, dass sein Bruder „in der Zukunft die Autorität des Senats hochhalten wird“31. Dagegen sollten Ritterstand und andere einflussreiche Personen von einem starken Engagement für „Frieden und Ruhe“32 Marcus Tullius Ciceros überzeugt sein. Das übrige Volk sollte immerhin noch das Gefühl haben, dass seine Interessen von dem Wahlkämpfer beachtet werden.33

    1. Die Eignung

In den Paragraphen 13 – 15, die im Aufbau des Werkes unter der Überschrift „Eignung“ geführt werden, beschreibt Quintus Tullius Cicero die Auswirkungen der Kandidatur und des Wahlkampfes. Dies bezieht er sehr direkt auf seinen älteren Bruder Marcus Tullius Cicero, dennoch lassen seine Aussagen auch auf seine allgemeine Meinung schließen.

Quintus Tullius Cicero ist von der Eignung seines Bruders, das höchste Amt der Republik zu leiten, überzeugt.34 Allerdings lösen der Wahlkampf und die Kandidatur seinen Ausführungen zufolge nicht nur positive Resonanz aus. So sollte sich der Kandidat auf Neid von Konkurrenten und politischen Gegnern einstellen. Familien, deren Mitglieder bereits Konsuln waren, könnten ebenfalls mit Missgunst im Wahlkampf reagieren.35 Für Quintus Tullius Cicero ist es besonders wichtig, dass sich sein Bruder dieser Reaktion im Vorfeld bewusst ist, um richtig auf das Verhalten reagieren zu können.

    1. Die Freunde

In den Paragraphen 16 – 23, die im Aufbau des Werkes unter der Überschrift „Freunde“ geführt werden, beschreibt Quintus Tullius Cicero die Wichtigkeit von freundschaftlichen Beziehungen und Unterstützern im Wahlkampf. Darunter versteht er auch Bekannte, Wegbegleiter und die die Familie.

Zu Beginn stellt er klar, dass der Freundesbegriff „im übrigen Leben“38 ein anderer ist als im Wahlkampf. Für ihn steht außer Frage, dass die Beziehung zu jenen Personen, die der Wahlkämpfer außerhalb des Wahlkampfes als Freunde bezeichnet, auch im Wahlkampf eine möglichst gute sein sollte. Dazu schreibt er seinem Bruder, dass er sich „die eifrige Unterstützung […] durch Wohltaten, Beachtung von Verpflichtungen, alte Bekanntschaften, Zugänglichkeiten und natürlichen Charme“39 sichern sollte.

Weiterhin erklärt er, dass dafür eine gute Kommunikation essentiell ist. Problematisch wäre für ihn etwa ein innerfamiliärer Konflikt im Wahlkampf, der an die Öffentlichkeit gerät und das Ansehen des Kandidaten mindert.40 Die Familie und der engste Kreis haben ohnehin eine besondere Bedeutung für Quintus Tullius Cicero. Dazu zählt er auch die Nachbarschaft, Klienten, Freigelassene und Sklaven, denn für ihn geht „die öffentliche Reputation“ auch aus dem eigenen Haushalt hervor.41

    1. Die Ãœberlegenheit

Im elften Paragraph, der im Aufbau des Werkes unter der Überschrift „Überlegenheit“ geführt wird, beschreibt Quintus Tullius Cicero Umstände, die sich im Wahlkampf unterstützend zu eigen gemacht werden können. Er erklärt seinem Bruder darin, dass nicht nur die Abstammung und Qualifikation der Kandidaten eine Rolle spielt, sondern in besonderem Maße die „Laster“44 der Gegenkandidaten.

Diese, so lässt sich aufgrund seiner an Marcus Tullius Cicero gerichteten Aussagen vermuten, können in einem Wahlkampf auch immer gegen die Konkurrenten eingesetzt werden.45 Er ist sich im weiteren Verlauf aber sicher, dass sein Bruder durch Bildung und Studien reichlich für den Wahlkampf und das Amt des Konsuls qualifiziert ist. Er geht sogar so weit, von keinem harten Wettbewerb zu sprechen und räumt den Gegenkandidaten seines Bruders wenig bis keine Chancen auf das Amt ein.

Dies verdeutlicht seine Überzeugung, dass Marcus Tullius Cicero für dieses hohe Amt mehr als geeignet ist.46

Schluss

Bei der Untersuchung Quintus Tullius Ciceros Commentariolum petitionis ergab sich, dass sich der Autor den Tücken und Schwierigkeiten des Wahlkampfes sehr bewusst war. Sein Commentariolum petitionis lässt es zu, neben vielen Direktverweisen an seinen Bruder Marcus Tullius Cicero seine allgemeine Haltung zum Wahlkampf zu erkennen. So ist für ihn etwa ein guter Umgang mit dem Volk unbedingt notwendig.

Insgesamt fällt aber auf, dass sein Commentariolum petitionis keine politischen Inhalte oder Ziele seines Bruders Marcus Tullius Ciceros behandelt. Dagegen wird der Person seines Bruders, also seiner Eignung und seinen Charaktereigenschaften, eine ausführlichere Behandlung zuteil.

Daraus ergeben sich essentielle Unterschiede zu heutigen politischen Wahlkämpf, die zumindest von politischen Inhalten oder Zielen einer zur Wahl aufgestellten Person geprägt sein sollten. Hierbei gilt es jedoch zu beachten, dass auch in westlichen Demokratien des 21. Jahrhunderts Persönlichkeitswahlen, also Wahlen, bei der jemand nicht wegen des politischen Programms gewählt wird, sondern weil man ihn als einzelne Person schätzt, möglich sind.

Bibliographie

Martin Schanz: Geschichte der römischen Literatur, 4. Auflage, München 1927.

Elizabeth Rawson: Cicero, Bristol 1975.

Horst Dieter: Römische Geschichte bis 476, Berlin 1979.

Jörg Fündling: Paulys RE, Bd. 12/1, s. v. Tullius, München 1979.

Jochen Bleicken: Die Geschichte der Römischen Republik, München 1980.

Christian Habicht: Cicero der Politiker, München 1990.

Jochen Bleicken: Die Verfassung der Römischen Republik, Band 2, 6. Auflage, Paderborn 1993.

Peter Steinmetz: Ciceros philosophische Anfänge, in: Kleine Schriften, S. 210-222, Stuttgart 2000.

Klaus Bringmann: Krise und Ende der römischen Republik (133-42 v. Chr.), Berlin 2003.

Horst Pötzsch: Die Deutsche Demokratie, Bonn 2009, unter [abgerufen am 10.02.2017].

Quintus Tullius Cicero: Tipps für einen erfolgreichen Wahlkampf, übers. von Kai Brodersen, Ditzingen 2013.

Hartmut Blum: Die Antike, Stuttgart 2015.

1  Cicero, Quintus Tullius: Tipps für einen erfolgreichen Wahlkampf, übers. von Kai Brodersen, Ditzingen 2013, 1.

2  Vgl. Gesche, Helga: Rom – Welteroberer und Weltorganisator, München 1981, S. 10.

3  Pötzsch, Horst: „Wahlen“, unter:

Bonn 2009

[abgerufen am 10.02.2017].

4  Vgl. Habicht, Christian: Cicero der Politiker, München 1990, S. 9.

5  Vgl. Steinmetz, Peter: Ciceros philosophische Anfänge, in: Kleine Schriften, Stuttgart 2000, S.211.

6  Vgl. Fündling, Jörg: Paulys RE, Bd. 12/1, München 1979, Sp. 1287, s. v. Tullius.

8  Vgl. Rawson, Elizabeth: Cicero, Bristol 1975, S. 338.

9  Vgl. Fündling, Jörg: Paulys RE, Bd 12/1, Sp. 1299.

10  Vgl. Fündling, Jörg: Der Neue Pauly, Bd. 12/1, Sp. 1287.

11  Vgl. Ebd., Sp. 1287 – 1290.

12  Vgl. Schanz, Martin: Geschichte der römischen Literatur, München 1927, S. 550.

13  Vgl. Blum, Hartmut: Die Antike, Stuttgart 2015, S. 304.

14  Bleicken, Jochen: Die Geschichte der Römischen Republik, München 1980, S. 17.

15  Vgl. Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, Band 2, Paderborn 1993, S. 78.

16  Ebd., S. 78.

17  Ebd., S. 78.

18  Vgl. Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, S. 79 f.

19  Vgl. Bringmann, Klaus: Krise und Ende der römischen Republik (133-42 v. Chr.), Berlin 2003, S. 135 f.

20  Bleicken, Jochen: Die Geschichte der Römischen Republik, S. 83.

21  Vgl. Bleicken, Jochen: Die Verfassung der Römischen Republik, S. 86 f.

22  Vgl. Ebd. S. 108 f.

23  Vgl. Ebd. S. 96 f.

24  Cicero, Marcus Tullius: Epistulae ad familiaris, 9-16.

25  Vgl. Fündling, Jörg: Paulys RE, Bd. 12/1, Sp. 1288.

27  Ebd., 41 f.

28  Ebd., 50.

29  Vgl. Ebd., 52.

30  Ebd., 53.

31  Ebd., 53.

32  Ebd., 53.

33  Vgl. Ebd., 53.

34  Vgl. Ebd., 13.

35  Vgl. Ebd., 13.

36  Ebd., 15.

37  Ebd., 15.

38  Ebd., 16.

39  Ebd., 16.

40  Vgl. Ebd., 17.

41  Vgl. Ebd., 17.

42  Ebd., 18.

43  Vgl. Ebd., 18.

44  Ebd., 11.

45  Vgl. Ebd., 12.

46  Vgl. Ebd., 13.


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