PoWi Zusammenfassung
12 II 2. LN
DEUTSCHLAND
Bundestag
- Volksvertretung der BRD
- Wird direkt durch das Volk gewählt und legimitimiert
- Wahlperiode beträgt vier Jahre
- Vorzeitige Auflösung des Bundestages, wenn es nicht zur Wahl des Bundeskanzler kommt/ wenn Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom Parlament abgelehnt wird
- Bei vorzeitiger Auflösung des Bundestages findet Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt
Aufgaben:
· Wahlfunktion:
o wählt den Bundeskanzler und mit ihm die Bundesregierung
o den Wehr- und Datenschutzbeauftragten
o Beteiligung an der Wahl des Bundespräsident und Verfassungs- und Bundesrichter
· Gesetzgebungsfunktion:
o Beratung von Gesetzen (kein förmliches Gesetz kommt ohne seinen Beschluss zustande)
o Genehmigung von Staatsverträgen
o Feststellung des Haushaltsplanes
o Rechnungskontrolle
o Genehmigung von Bundesanleihen
· Kontrollfunktion:
o übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus
o kann weiter Anklage gegen den Bundespräsidenten wegen Gesetzesverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht erheben
· Artikulationsfunktion:
o Bundestag ist öffentliches Forum für Diskussion politischer Grundfragen (Öffentlichkeitsfunktion)
o soll politischen Anschauungen des Volkes repräsentieren (Repräsentationsfunktion)
Bundesregierung:
· Exekutivegewalt des Bundes
· besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern für einzelne Ressorts
· von Bundesregierung werden staatliche und politische Geschäfte erledigt oder gelenkt
Aufgaben und Rechte:
- Leitung und Kontrolle der Gesetze
o Erlass von Rechtsverordnungen
o Organisation der Bundesbehörden
o Aufsicht über Gesetzesführung
- Mitwirkung bei der Gesetzgebung
o Gesetzgebungsiniative
- Pflege der auswärtigen Beziehungen
o Vertretung der BRD in der EU
o Auslandeinsätze der Bundeswehr
o Leitung des auswärtigen Dienstes
- Haushaltsrechtliche Kompetenzen
o Entwurf des Haushaltsplanes
o Zustimmung zu finanzwirksamen Gesetzen
- Öffentlichkeitsarbeit zu Darstellung der eigenen Politik
- Notstandsmaßnahmen
Bundesrat:
- Wirkt bei Gesetzgebung/ Verwaltung des Bundes und der EU mit
- Verkörpert das föderative System des Bundes („föderale Kammer“)
- Jedes Land hat wenigstens drei Stimmen (abhängig von Einwohnerzahl des Bundeslandes)
- Bundesrat nimmt an der gesetzgebenden und an der vollziehende bundesstaatlichen Gewalt teil (mit Bundestag Legislative)
- Vom Bundestag beschlossenen Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderes Weise berühren (Steuergesetz) muss der Bundesrat zustimmen (Zustimmungsrecht)
- Nicht zustimmungsbedürftige Gesetze werden als Einspruchsgesetz bezeichnet (Bundesrat hat Einspruchsrecht, das vom Bundestag überstimmt werden kann)
Aufgaben:
- Mitwirken an Gesetzgebung des Bundes
o stimmt Gesetz zu
- Mitwirkung in EU-Angelegenheiten
o Stellungnahme zu EU-Vorlagen
- Mitwirkung an Verwaltung des Bundes
o Erteilt Zustimmungen zu Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften
- Mitwirkungsrecht im Fall von innern/ äußeren Krisensituationen
Bundespräsident:
- Ist Staatsoberhaupt der BRD mit Amtsitz in Berlin
- Kein regierendes Staatsoberhaupt und nicht für die Politik verantwortlich
- Alle Anordnungen/ Verfügungen des Bundespräsidenten benötigen zu Gültigkeit Gegenzeichnung durch Bundeskanzler oder zuständigen Bundesminister
- Amtszeit beträgt fünf Jahre, anschließende Wiederwahl nur einmal zulässig
Aufgaben:
- Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik
- Repräsentation der staatlichen Einheit nach innen/ außen
o Besuche in den Bundesländern
- Mitwirkung an Regierung und Gesetzgebung
o Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung des formell korrekten Zustandekommens und der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Staatsnotar)
o Ernennung und Entlassung von Bundesministern
- Ernennung Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere
- Auflösung des Bundestages (ggf. nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers)
- Verkündung von Gesetzgebungsnotstand und Verteidigungsfall
- Entscheidung über Begnadigungen
- Einflussnahme auf die politische Diskussion
o Reden zu politischen Grundfragen mit Ratschlägen oder Aufforderung zum politischen Handeln
· Ist Hüter der Verfassung
· Höchste Gericht besteht aus zwei Senaten (Grundrecht/ Staatsrecht) mit jeweils acht Richtern
· Hat die Aufgabe die Verfassungsmäßigkeit allen Staatshandeln zu überwachen
Aufgaben/ Zuständigkeiten/ Verfahren:
o Wer durch rechtliches Handeln in Grundrecht verletzt fühlt, wenden sich an BVerfg
o Wird eingeleitet wenn ein Gericht ein Gesetz für Verfassungswidrig hält
Funktionen im politischen System:
o Wächter über GG
o Kontrolliert politische Prozess auf Einhaltung des GG
o Verfassungswidriges Verhalten wird bestraft (Ziel: Rechtfrieden und Grundkonsens zwischen politischen Kräften)
o Gewährleistung des Minderheitenschutzes
o Sicherung der Rechte der Minderheiten
Pluralität/ Pluralismus
- Unterschiedliche Interessen und politische Positionen (deren Verwirklichung sind legitim und erwünscht)
- Grundprinzip: Subsdidaritätsprinzip
- Wichtig: Freiheit jeden Einzelnen, Interessen und Auffassungen gemeinsam zu vertreten
- Grundlage für freie Gesellschaftsordnung
Subsdidiaritätsprinzip
- Politische und gesellschaftliche Maxime
o Stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln
- Demnach: bei staatlicher zu lösenden Aufgabe/ Problem, sind zuerst untergeordnete Glieder zuständig
- Übergeordnete Glieder sollen zuerst zurücktreten
- Bedingung: untergeordnete Glieder muss in der Lage sein Probleme eigenständig lösen zu können
- Ggf. soll übergeordnete Ebene, untergeordnete Ebene unterstützen
- Subsidiarität wichtige Grundlage der EU und wichtiges Konzept föderale Staatssystem der BRD
Föderalismus:
Vor- und Nachteile Förderalismus
Vorteile
- Bürgernähe: staatliches Handeln wird durch förderale Strukturen überschaubar und verständlicher
- Politische Beteiligung: gibt mehr Möglichkeiten des politischen Engagement, Teilnahme an Wahlen
o durch Mitgliedschaften in Parteien
o Bestätigung in Initiativen auf Landes- und kommunaler Ebene
- Wettbewerb um die beste Lösung: findet auf verschiedenen Ebenen statt
o Zwischen den Ländern
o Zwischen den Parteien, die sich in wechselnden Koalitionen im Bund und in den Ländern bewegen
Nachteile:
- Komplexität: gemeinschaftliche Aufgabenerledigung durch gemeinsame Planung und Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist kompliziert und wenig transparent
- Finanztransfer: Ausgleichzahlungen zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Ländern (Länderfinanzausgleich) mit dem Ziel gleichwerter Lebensverhältnisse führen zu Dauerstreit zwischen Geber- und Nehmer-Ländern
- Kosten: 17 Regierungen, Parlamente und Verwaltungen in Bund und Ländern verursachen erhebliche Kosten
- Blockade: bei parteilich unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag/ Bundesrat wird Bundesrat als Blockadeinstrument benutzt
Europäischer Rat:
- Impulsgeber, politische Steuerungsinstanz, oberster Konfliktlöser der EU
- Zusammensetzung aus Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidenten der Europäischen Kommission
- Außenminister und ein weiteres Mitglied der Europäischen Kommission haben unterstützende Funktionen
- Zusammentreffen turnusgemäß viermal jährlich
- Vertrag von Lissabon sieht Präsidenten mit Amtszeit von 2 ½ Jahren vor
- Weder Europäisches Parlament, noch Europäische Kommission oder europ. Gerichtshof können Rat überstimmen
Befugnisse:
- Festlegung der Leitlinien des europäischen Intergrationsprozess
o In gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)
o Der Wirtschafts-, Währungs- und Beschäftigungspolitik
o Polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen
Europäisches Parlament:
· Einzige demokratisch legitimierte Repräsentativorgan der EU
· Abgeordnete werden von Bürgern der Mitgliedstaaten für fünf Jahre direkt gewählt
· Mitglieder es EP dürfen nicht zugleich Abgeordnete nationaler Parlamente sein
· EP organisiert sich in Fraktionen und Fachausschüssen
· In Fraktionen werden Arbeitsgruppen nach Herkunftsländern und Parteifamilien gegründet
· Anfangs nur Beratungsfunktion, da wesendliche Parlamentsfunktionen (vor allem bei Gesetzgebung und Budgetrecht) fehlten
· Hat hinsichtlich der Parlamentsfunktion an Kompetenz gewonnen:
Aufgaben:
· Budgetrecht: EP und Ministerrat bilden zusammen Haushaltsbehörde (EP kann Gesamthaushalt der EU am Ende ablehnen)
· Zustimmung: zu Beitritte und Assoziierungen zur EU, EU-Verträgen mit Dritten, Finanzprotokolle
o Recht des EP beim Erlassen von Richtlinien/ Verordnungen reichen von Unterrichtung über Anhörung bis zum Vetorecht (abhängig vom jeweils zugrunde liegenden Politikbereich)
o EP mit zwei Lesungen an Entscheidungsfindung beteiligt
o Bei verfehlter Einigung mit Rat kann Vermittlungsausschuss einberufen werden
o EP hat Recht am Ende des Gesetzgebungsverfahren mit absoluter Mehrheit Gesetzesvorschlag abzulehnen
· Wahl der Exekutive:
o Kommission kommt nur in Amt, wenn EP dem Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten sowie Zusammensetzung der Kommission insgesamt zustimmen
o Durch Anhörungsverfahren in seinen Ausschüssen prüfen es die Kandidaten Eignung
· Kontrolle der Exekutive:
o Durch Misstrauensvotum kann EP Kommission als Ganzes zum Rücktritt zwingen
o Kontrollausschuss des EP kontrolliert Verwaltung des Haushaltes durch die Kommission
Europäische Kommission
· Ausführendes Organ der Union
· Wacht über Verträge und achtet darauf, dass Mitgliedsstaaten vertragliche Pflichten einhalten
· Kann nicht von Ministerrat/ Mitgliedsstaaten abgesetzt werden d.h. Unabhängig und unparteilich
Aufgaben:
· Schlägt Gesetze vor (Initiativrecht)
o Verfügt über Vorschlagsmonopol für Rechtsvorschriften (über die Rat und EP entscheidet/ Durchführung wird von Kommission kontrolliert)
· Aufstellung und Durchführung des Haushalts
o Verwaltung der Finanzen
· Kontrolle:
o Wacht mit Gerichtshof darüber, dass Neumitglieder Rechtsbestand der EU übernehmen und Mitgliedsstaaten EG-Recht einhalten
o Kontrollbehörde für Einhaltung der Regeln des feien Wettbewerbs (Kartellbehörde)
Ministerrat (Rat der Europäischen Union)
- Mit EP Gesetzgeber/ Entscheidungsorgan der EU
- Vertritt Interessen der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene
Aufgaben:
- Entscheiden/ Verabschieden von Gesetzen
- Schließen von internationalen Verträgen/ Einkünften
- Entscheiden/ Genehmigen des Haushaltsplans
- Entwicklung von gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik
Zuständigkeiten:
- Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
- Wirtschaft und Finanzen (einschließlich Haushalt)
- Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz)
- Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Verkehr, Telkommunikation und Energie (einschließlich auduivisueller Bereiche)
- Landwirtschaft und Energie
- Umwelt, Bildung und Kultur
Europäischer Gerichtshof
- Wacht über das Recht der EU
- Oberstes rechtsprechendes Organ der EU
Aufgaben:
Vertrag von Lissabon
- Völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der EU
- Ersetz 2004 verabschiedete „Verfassung für Europa“, welche im Rahmen des Radifizierungsprozesses scheiterte
- Identität und Legitimität der EU werden gestärkt
- Vertrag von Lissabon wurde von EU-Staates- und Regierungschefs im Laufe des Jahres 2008 ratifiziert
Wichtigste Neuerungen:
- Europäischer Rat erhält einen Präsident
- hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wird bestimmt
- Prinzip der doppelten Mehrheit
o Bereiche in denen nicht einstimmig, sondern mit Mehrheit entscheiden wird, werden erweitert
- Zahl der Kommissare wird ab 2014 verringert
- Stellung des Europäischen Parlament wird gestärkt
- Mitspracherecht nationaler Parlament im Gesetzgebungsverfahren wird verbessert
- Bürgerbegehren (Vorraussetzung: Unterschriften von einer Millionen EU-Bürger) wird eingeführt
- Grundrechte-Charta wird in Mitgliedsstaaten rechtverbindlich
o Grundrechte werden für dem einzelnen transparent
Parteien im Europäischen Parlament
- Europäische Parlament durch Fraktionen organisiert
o Setzen sich aus Abgeordnete mit ähnlichen politischen Absichten zusammen
o Entsprechen im wesentlichen den „europäischen politischen Parteien“
o Zur Gründung einer Fraktion im Europaparlament benötigt es min. 25 Abgeordnete
- Derzeit existieren sieben Fraktionen