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PoWi 12 2. Halbjahr 2. Leistungsnachweis

1.478 / ~7 sternsternsternsternstern_0.2 Amelie R. . 2010
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Politik

Gymnasium

Amelie R. ©
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sternsternsternsternstern_0.2
ID# 953







PoWi Zusammenfassung

12 II 2. LN


DEUTSCHLAND


Bundestag

  • Volksvertretung der BRD
  • Wird direkt durch das Volk gewählt und legimitimiert
  • Wahlperiode beträgt vier Jahre
  • Vorzeitige Auflösung des Bundestages, wenn es nicht zur Wahl des Bundeskanzler kommt/ wenn Vertrauensfrage des Bundeskanzlers vom Parlament abgelehnt wird
  • Bei vorzeitiger Auflösung des Bundestages findet Neuwahl innerhalb von 60 Tagen statt

Aufgaben:

·         Wahlfunktion:

o   wählt den Bundeskanzler und mit ihm die Bundesregierung

o   den Wehr- und Datenschutzbeauftragten

o   Beteiligung an der Wahl des Bundespräsident und Verfassungs- und Bundesrichter

·         Gesetzgebungsfunktion:

o   Beratung von Gesetzen (kein förmliches Gesetz kommt ohne seinen Beschluss zustande)

o   Genehmigung von Staatsverträgen

o   Feststellung des Haushaltsplanes

o   Rechnungskontrolle

o   Genehmigung von Bundesanleihen

·         Kontrollfunktion:

o   übt die parlamentarische Kontrolle über die Regierung aus

o   kann weiter Anklage gegen den Bundespräsidenten wegen Gesetzesverletzung vor dem Bundesverfassungsgericht erheben

·         Artikulationsfunktion:

o   Bundestag ist öffentliches Forum für Diskussion politischer Grundfragen (Öffentlichkeitsfunktion)

o   soll politischen Anschauungen des Volkes repräsentieren (Repräsentationsfunktion)


Bundesregierung:

·         Exekutivegewalt des Bundes

·         besteht aus Bundeskanzler und den Bundesministern für einzelne Ressorts

·         von Bundesregierung werden staatliche und politische Geschäfte erledigt oder gelenkt

Aufgaben und Rechte:

  • Leitung und Kontrolle der Gesetze

o   Erlass von Rechtsverordnungen

o   Organisation der Bundesbehörden

o   Aufsicht über Gesetzesführung

  • Mitwirkung bei der Gesetzgebung

o   Gesetzgebungsiniative

  • Pflege der auswärtigen Beziehungen

o   Vertretung der BRD in der EU

o   Auslandeinsätze der Bundeswehr

o   Leitung des auswärtigen Dienstes

  • Haushaltsrechtliche Kompetenzen

o   Entwurf des Haushaltsplanes

o   Zustimmung zu finanzwirksamen Gesetzen

  • Öffentlichkeitsarbeit zu Darstellung der eigenen Politik
  • Notstandsmaßnahmen


Bundesrat:

  • Wirkt bei Gesetzgebung/ Verwaltung des Bundes und der EU mit
  • Verkörpert das föderative System des Bundes („föderale Kammer“)
  • Jedes Land hat wenigstens drei Stimmen (abhängig von Einwohnerzahl des Bundeslandes)
  • Bundesrat nimmt an der gesetzgebenden und an der vollziehende bundesstaatlichen Gewalt teil (mit Bundestag Legislative)
  • Vom Bundestag beschlossenen Gesetze, die die Interessen der Länder in besonderes Weise berühren (Steuergesetz) muss der Bundesrat zustimmen (Zustimmungsrecht)
  • Nicht zustimmungsbedürftige Gesetze werden als Einspruchsgesetz bezeichnet (Bundesrat hat Einspruchsrecht, das vom Bundestag überstimmt werden kann)

Aufgaben:

  • Mitwirken an Gesetzgebung des Bundes

o   stimmt Gesetz zu

  • Mitwirkung in EU-Angelegenheiten

o   Stellungnahme zu EU-Vorlagen

  • Mitwirkung an Verwaltung des Bundes

o   Erteilt Zustimmungen zu Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften

  • Mitwirkungsrecht im Fall von innern/ äußeren Krisensituationen


Bundespräsident:

  • Ist Staatsoberhaupt der BRD mit Amtsitz in Berlin
  • Kein regierendes Staatsoberhaupt und nicht für die Politik verantwortlich
  • Alle Anordnungen/ Verfügungen des Bundespräsidenten benötigen zu Gültigkeit Gegenzeichnung durch Bundeskanzler oder zuständigen Bundesminister
  • Amtszeit beträgt fünf Jahre, anschließende Wiederwahl nur einmal zulässig

Aufgaben:

  • Völkerrechtliche Vertretung der Bundesrepublik
  • Repräsentation der staatlichen Einheit nach innen/ außen

o   Besuche in den Bundesländern

  • Mitwirkung an Regierung und Gesetzgebung

o   Prüfung, Unterzeichnung und Verkündung des formell korrekten Zustandekommens und der Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen (Staatsnotar)

o   Ernennung und Entlassung von Bundesministern

  • Ernennung Entlassung der Bundesrichter, Bundesbeamten und Offiziere
  • Auflösung des Bundestages (ggf. nach gescheiterter Vertrauensfrage des Bundeskanzlers)
  • Verkündung von Gesetzgebungsnotstand und Verteidigungsfall
  • Entscheidung über Begnadigungen
  • Einflussnahme auf die politische Diskussion

o   Reden zu politischen Grundfragen mit Ratschlägen oder Aufforderung zum politischen Handeln


·         Ist Hüter der Verfassung

·         Höchste Gericht besteht aus zwei Senaten (Grundrecht/ Staatsrecht) mit jeweils acht Richtern

·         Hat die Aufgabe die Verfassungsmäßigkeit allen Staatshandeln zu überwachen

Aufgaben/ Zuständigkeiten/ Verfahren:

  • Verfassungsbeschwerden

o   Wer durch rechtliches Handeln in Grundrecht verletzt fühlt, wenden sich an BVerfg

  • Normenkontrolle

o   Wird eingeleitet wenn ein Gericht ein Gesetz für Verfassungswidrig hält

Funktionen im politischen System:

  • Kontrolle und Korrektur

o   Wächter über GG

o   Kontrolliert politische Prozess auf Einhaltung des GG

o   Verfassungswidriges Verhalten wird bestraft (Ziel: Rechtfrieden und Grundkonsens zwischen politischen Kräften)

  • Integration

o   Gewährleistung des Minderheitenschutzes

o   Sicherung der Rechte der Minderheiten


Pluralität/ Pluralismus

  • Unterschiedliche Interessen und politische Positionen (deren Verwirklichung sind legitim und erwünscht)
  • Grundprinzip: Subsdidaritätsprinzip
  • Wichtig: Freiheit jeden Einzelnen, Interessen und Auffassungen gemeinsam zu vertreten
  • Grundlage für freie Gesellschaftsordnung

Subsdidiaritätsprinzip

  • Politische und gesellschaftliche Maxime

o   Stellt Selbstverantwortung vor staatliches Handeln

  • Demnach: bei staatlicher zu lösenden Aufgabe/ Problem, sind zuerst untergeordnete Glieder zuständig
  • Übergeordnete Glieder sollen zuerst zurücktreten
  • Bedingung: untergeordnete Glieder muss in der Lage sein Probleme eigenständig lösen zu können
  • Ggf. soll übergeordnete Ebene, untergeordnete Ebene unterstützen
  • Subsidiarität wichtige Grundlage der EU und wichtiges Konzept föderale Staatssystem der BRD

Föderalismus:

Vor- und Nachteile Förderalismus

Vorteile

  • Bürgernähe: staatliches Handeln wird durch förderale Strukturen überschaubar und verständlicher
  • Politische Beteiligung: gibt mehr Möglichkeiten des politischen Engagement, Teilnahme an Wahlen

o   durch Mitgliedschaften in Parteien

o   Bestätigung in Initiativen auf Landes- und kommunaler Ebene

  • Wettbewerb um die beste Lösung: findet auf verschiedenen Ebenen statt

o   Zwischen den Ländern

o   Zwischen den Parteien, die sich in wechselnden Koalitionen im Bund und in den Ländern bewegen

Nachteile:

  • Komplexität: gemeinschaftliche Aufgabenerledigung durch gemeinsame Planung und Finanzierung zwischen Bund, Ländern und Kommunen ist kompliziert und wenig transparent
  • Finanztransfer: Ausgleichzahlungen zwischen wirtschaftlich starken und schwachen Ländern (Länderfinanzausgleich) mit dem Ziel gleichwerter Lebensverhältnisse führen zu Dauerstreit zwischen Geber- und Nehmer-Ländern
  • Kosten: 17 Regierungen, Parlamente und Verwaltungen in Bund und Ländern verursachen erhebliche Kosten
  • Blockade: bei parteilich unterschiedlichen Mehrheiten in Bundestag/ Bundesrat wird Bundesrat als Blockadeinstrument benutzt



Europäischer Rat:

  • Impulsgeber, politische Steuerungsinstanz, oberster Konfliktlöser der EU
  • Zusammensetzung aus Staats- und Regierungschefs sowie der Präsidenten der Europäischen Kommission
  • Außenminister und ein weiteres Mitglied der Europäischen Kommission haben unterstützende Funktionen
  • Zusammentreffen turnusgemäß viermal jährlich
  • Vertrag von Lissabon sieht Präsidenten mit Amtszeit von 2 ½ Jahren vor
  • Weder Europäisches Parlament, noch Europäische Kommission oder europ. Gerichtshof können Rat überstimmen

Befugnisse:

  • Festlegung der Leitlinien des europäischen Intergrationsprozess

o   In gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik (GASP)

o   Der Wirtschafts-, Währungs- und Beschäftigungspolitik

o   Polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen


Europäisches Parlament:

·         Einzige demokratisch legitimierte Repräsentativorgan der EU

·         Abgeordnete werden von Bürgern der Mitgliedstaaten für fünf Jahre direkt gewählt

·         Mitglieder es EP dürfen nicht zugleich Abgeordnete nationaler Parlamente sein

·         EP organisiert sich in Fraktionen und Fachausschüssen

·         In Fraktionen werden Arbeitsgruppen nach Herkunftsländern und Parteifamilien gegründet

·         Anfangs nur Beratungsfunktion, da wesendliche Parlamentsfunktionen (vor allem bei Gesetzgebung und Budgetrecht) fehlten

·         Hat hinsichtlich der Parlamentsfunktion an Kompetenz gewonnen:

Aufgaben:

·         Budgetrecht: EP und Ministerrat bilden zusammen Haushaltsbehörde (EP kann Gesamthaushalt der EU am Ende ablehnen)

·         Zustimmung: zu Beitritte und Assoziierungen zur EU, EU-Verträgen mit Dritten, Finanzprotokolle

o   Recht des EP beim Erlassen von Richtlinien/ Verordnungen reichen von Unterrichtung über Anhörung bis zum Vetorecht (abhängig vom jeweils zugrunde liegenden Politikbereich)

o   EP mit zwei Lesungen an Entscheidungsfindung beteiligt

o   Bei verfehlter Einigung mit Rat kann Vermittlungsausschuss einberufen werden

o   EP hat Recht am Ende des Gesetzgebungsverfahren mit absoluter Mehrheit Gesetzesvorschlag abzulehnen

·         Wahl der Exekutive:

o   Kommission kommt nur in Amt, wenn EP dem Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten sowie Zusammensetzung der Kommission insgesamt zustimmen

o   Durch Anhörungsverfahren in seinen Ausschüssen prüfen es die Kandidaten Eignung

·         Kontrolle der Exekutive:

o   Durch Misstrauensvotum kann EP Kommission als Ganzes zum Rücktritt zwingen

o   Kontrollausschuss des EP kontrolliert Verwaltung des Haushaltes durch die Kommission


Europäische Kommission

·         Ausführendes Organ der Union

·         Wacht über Verträge und achtet darauf, dass Mitgliedsstaaten vertragliche Pflichten einhalten

·         Kann nicht von Ministerrat/ Mitgliedsstaaten abgesetzt werden d.h. Unabhängig und unparteilich

Aufgaben:

·         Schlägt Gesetze vor (Initiativrecht)

o   Verfügt über Vorschlagsmonopol für Rechtsvorschriften (über die Rat und EP entscheidet/ Durchführung wird von Kommission kontrolliert)

·         Aufstellung und Durchführung des Haushalts

o   Verwaltung der Finanzen

·         Kontrolle:

o   Wacht mit Gerichtshof darüber, dass Neumitglieder Rechtsbestand der EU übernehmen und Mitgliedsstaaten EG-Recht einhalten

o   Kontrollbehörde für Einhaltung der Regeln des feien Wettbewerbs (Kartellbehörde)


Ministerrat (Rat der Europäischen Union)

  • Mit EP Gesetzgeber/ Entscheidungsorgan der EU
  • Vertritt Interessen der Mitgliedsstaaten auf EU-Ebene

Aufgaben:

  • Entscheiden/ Verabschieden von Gesetzen
  • Schließen von internationalen Verträgen/ Einkünften
  • Entscheiden/ Genehmigen des Haushaltsplans
  • Entwicklung von gemeinsamer Außen- und Sicherheitspolitik

Zuständigkeiten:

  • Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen
  • Wirtschaft und Finanzen (einschließlich Haushalt)
  • Justiz und Inneres (einschließlich Katastrophenschutz)
  • Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherschutz
  • Verkehr, Telkommunikation und Energie (einschließlich auduivisueller Bereiche)
  • Landwirtschaft und Energie
  • Umwelt, Bildung und Kultur


Europäischer Gerichtshof

  • Wacht über das Recht der EU
  • Oberstes rechtsprechendes Organ der EU

Aufgaben:

Vertrag von Lissabon

  • Völkerrechtlicher Vertrag zwischen den Mitgliedsstaaten der EU
  • Ersetz 2004 verabschiedete „Verfassung für Europa“, welche im Rahmen des Radifizierungsprozesses scheiterte
  • Identität und Legitimität der EU werden gestärkt
  • Vertrag von Lissabon wurde von EU-Staates- und Regierungschefs im Laufe des Jahres 2008 ratifiziert

Wichtigste Neuerungen:

  • Europäischer Rat erhält einen Präsident
  • hoher Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik wird bestimmt
  • Prinzip der doppelten Mehrheit

o   Bereiche in denen nicht einstimmig, sondern mit Mehrheit entscheiden wird, werden erweitert

  • Zahl der Kommissare wird ab 2014 verringert
  • Stellung des Europäischen Parlament wird gestärkt
  • Mitspracherecht nationaler Parlament im Gesetzgebungsverfahren wird verbessert
  • Bürgerbegehren (Vorraussetzung: Unterschriften von einer Millionen EU-Bürger) wird eingeführt
  • Grundrechte-Charta wird in Mitgliedsstaaten rechtverbindlich

o   Grundrechte werden für dem einzelnen transparent

Parteien im Europäischen Parlament

  • Europäische Parlament durch Fraktionen organisiert

o   Setzen sich aus Abgeordnete mit ähnlichen politischen Absichten zusammen

o   Entsprechen im wesentlichen den „europäischen politischen Parteien“

o   Zur Gründung einer Fraktion im Europaparlament benötigt es min. 25 Abgeordnete

  • Derzeit existieren sieben Fraktionen

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