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Geschichte / Historik

Freiherr-vom-Stein Gymnasium, Münster

Note:2,Jahr:2017

Cosima B. ©
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ID# 70961







Gruppe 4: Malte, Edwin,

4.Politische Herrschaft und Herrschaftslegitimation

⇨ S.44, Leitfrage: Wie war politische Herrschaft legitimiert?; S.47, Text: Politische Herrschaft und Herrschaftslegitimation; S.53, Aufgabe 3 + 4; S.56, Quelle M10 + Aufgabe 1


  • Strukturen politischer Herrschaft im Mittelalter:

Personenverbandsstaat:

- Herrschaft zwischen König, Adel und Klerus

 Herrschaft basierte auf Autorität (oft wurde auch Gewalt benutzt)

- König hatte trotz vieler Feinde hohen Status (bspw. auch in der Kirche)

 einzigartige Gestalt

- Insignien für Herrschaft: Krone, Reichsschwert, Krönungsmantel, heilige Lanze, Reichsapfel und Zepter

- Krönung zum Kaiser nicht nur Macht  sondern Legitimität

- König schützte Kirche und Christentum

- Vorstellungen im Hochmittelalter: Gesetz und Recht = Schöpfung der Götter


Territorialstaat:

- Staat mit zentralen Behörden, einem geschlossenen Staatsgebiet und einheitlichem Staatsvolk

- außerdem häufiger Dynastiewechsel (Habsburger, Luxemburger, Wittelsbacher), welcher das Reich zusätzlich schwächte

- Reich besaß staatliche Strukturen, jedoch mit Habsburgerdynastie und Reichsreform 1495 verfestigt


  • Grundlagen und Funktionen der Herrschaftslegitimation:

Allgemein:

- König war das Oberhaupt des mittelalterlichen Staates

- Unterstützung der Adligen (Zustimmung/Ablehnung) garantierten dem König seine Macht

- Rechte von König und Adel waren nicht genau bestimmt

 Machtstreitigkeiten


Geschichte der Herrschaftslegitimation:

- merowingische (fränkische) Könige rechtfertigen ihre Herrschaft dadurch, dass sie Nachkommen der Götter seien

- merowingische Könige (7 Jh.) wurden immer schwächer und ließen sich von karolingischen Hofbeamten alles befehlen  Könige hatten nur noch formell die Macht

- Karolinger hatten aus ihrer Abstammung heraus kein Königsheil  daher Salbung

- Karolinger legitimierten ihre Herrschaft mit der Behauptung, dass sie von Gottes Gnade regieren würden (Gottesgnadentum)  Königtum = Amt von Gottes Gnade


  • Staatsbildung im römisch-deutschen Reich (S.56, M10):

Thesen:

- fehlende dynastische Kontinuität, da der König immer neu gewählt wurde, musste „das Herrschen immer neu erfunden werden“ (stabile Basis für den Staat fehlte).

- unterschiedliche Verbundenheit zum König

- Allodialisierung (Staatsgut wird zu Eigentum der Vasallen)

- Finanzschwäche des Staates und Versuch der Rückholung von Eigentum, jedoch wird darauf Reichseigentum verpfändet

Fazit: Autoritätsverlust der Könige  kein einheitlicher Staatsgedanke


Bewertung der Thesen:

Ich stimme Herrn Rexroth insoweit zu, dass der König Macht, Einfluss und Autorität verloren hat (durch „Know-how“ Verlust des Herrschens, Allodialisierung, Verlust der Verwaltungselite, Finanzschwäche).

Auch der Zusammenschluss mehrerer Adelsfamilien verhinderte eine einheitliche Staatsbildung.

Je mehr Fürsten Einfluss nahmen, desto schwieriger wurde die Einigung über Themen wie das Steuer- und Heerwesen.

Des Weiteren beachtet er soziale Faktoren, wie Gesundheit der Bevölkerung und Versorgung mit Lebensmitteln und daraus entstehende Konflikte, nicht.


  • Leitfrage: Wie war Politische Herrschaft legitimiert?

Die politische Herrschaft war so legitimiert, dass die Könige sich zuerst als Nachkommen der Götter sahen und später legitimierten sie ihre Herrschaft damit, dass sie von Gottes Gnade regieren.


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