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Inhaltsverzeichnis

Hauptteil

1. Einleitung..................................................................1
1.1 Einführung....................................................................2

1.2 Skandale......................................................................3

1.3 Organ- und Gewebehandel..........................................4
1.4 Transplantationsgesetz................................................5

1.5 Organspendeausweis..................................................6

2. Schluss
2.1 Fazit..............................................................................7
2.2 Quellenangaben............................................................8
2.3 Anhang.........................................................................9
• Organspende – Antworten auf wichtige Fragen – Broschüre

• Wie ein zweites Leben – Broschüre

• Kein Weg zurück... Informationen zum Hirntod - Broschüre








1.1 Einführung


Die Organspende erfüllt schwerkranken Menschen eine lebensrettende Aufgabe. Einige Menschen haben unheilbar beschädigte Organe in ihrem Körper, die ersetzt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ärzte z.B. bei hirntoten aber auch bei lebenden Menschen gesunde Organe entnehmen können. Damit ein Schwerkranker nicht Sterben muss, können Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile des Knochengewebes und Knorpelgewebes entnommen und übertragen werden. Die Spender müssen damit einverstanden sein, dass die Ärzte deren Organe nach dem Tod entnehmen dürfen. Dies ist auf einem Organspendeausweis vorzuweisen.

Die Geschichte der Organtransplantation
Die erste Verpflanzung war im Jahre 1883 vom Chirurg Theodor Kocher. Er entfernte die Schilddrüse eines jungen Mannes und transplantierte sein eigenes Schilddrüsengewebe dem jungen Mann. Dadurch konnten die Wachstums- und Entwicklungsstörungen gelindert werden. Nach 100 weiteren Jahren wurden Nierentransplantationen an Tieren sowie erfolgreiche Leber und Herz-Lungen Transplantationen von Chirurgen durchgeführt. Im Jahre 1983 wurde die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) durch das KfH für Dialyse und Nierentransplantation gegründet. Ab dem 1. Dezember 1997 wurde in Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG) gültig. Dies regelt unter anderem die Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden und toten Spendern als auch die Vermittlung und Übertragung von Organen und Geweben. Im Kapitel Transplantationsgesetz werde ich näher auf die Vorschriften des Gesetzes eingehen.



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1.2 Skandale


Skandal im Uniklinikum Göttingen

Obwohl die Organ- und Gewerbetransplantation gesetzlich geregelt ist, geschehen immer wieder Skandale wie z.B. im Fall des Göttinger Uniklinikums. Die Medien berichteten im Sommer 2012 über den dringenden Tatverdacht, dass ein Transplantationsmediziner des Göttinger Uniklinikums die Krankenakten, Laborwerte und sogar die Dialyseprotokolle gefälscht bzw. manipuliert habe. Somit erschien der Zustand des Patienten ohne eine schnelle Organspende als deutlich lebensbedrohlicher, so dass die Patienten auf der Liste der Vergabe von Spendeorganen vorrückten. Die Göttinger Staatsanwaltschaft erklärte weiter, dass sich wegen der Bevorzugung bestimmter Patienten bei der Transplantation wahrscheinlich andere Patienten die lebensbedrohlicher erkrankt waren keine Spende erhalten konnten und möglicherweise aus diesem Grund gestorben sind.


Lebensgefährliche Spenderorgane

Im Londoner Harefield Hospital wurde einer 27- jährigen Britin eine Spenderlunge eines Rauchers transplantiert. 16 Monaten nach der Lungentransplantation starb sie an Lungenkrebs. Die junge Frau wurde für eine Lungentransplantation in das Krankenhaus eingewiesen, ohne sie darüber zu informieren, dass es sich bei dieser Spende um eine Raucherlunge handelt. Das Londoner Harefield Hospital entschuldigte sich für diesen Vorfall und erklärte, dass es sehr ungewöhnlich sei, das lebensbedrohlich erkrankte Patienten ein Spenderorgan eines Rauchers von vornherein ablehnen. Schließlich vermindern sich damit die Chancen auf ein weiteres Spenderorgan. Außerdem seien bei der Transplantation der Lunge keine Krebszellen erkennbar gewesen. Auch die medizinischen Berater der britischen Lungenstiftung erklärten, dass es sehr schwer zu sagen sei, wie sich der Krebs im Körper der Britin entwickeln konnte.



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1.3 Organ- und Gewebehandel


Die Organspende ist in der Öffentlichkeit immer noch mit vielen Risiken und Ängsten verbunden. In Deutschland sowie in den westeuropäischen Ländern werden illegale Entnahmen von Gewebe verkauft. Diese kriminellen Taten sind bei den Fällen des Gewebehandels höher als beim Organhandel, da die Gewebe z.B. die Hornhaut trotz langer Lagerungszeiten noch verwendet werden können.
Besonders in Indien werden Organvermittler zu einer Nierenspende überredet und bekommen dafür ca. 1000 €. Der größte Anteil der Empfänger kommt aus den arabischen Staaten, weil es dort keine Organspender gibt. In den letzten Jahren sind Patienten aus Deutschland mit Einverständnis ihrer behandelnden Ärzte nach Indien verreist, um sich eine Niere zu kaufen. Die Unkenntnis darüber, welche Gefahren und Risiken diese gekauften Nieren mit sich bringen können, werden nicht in Betracht gezogen.

In Indien ist der Organhandel durch ein Gesetz verboten, trotzdem werden jährlich ca. 3000 Nieren entnommen und verkauft. Für den Organspender gibt es keine Sicherheit darüber, ob dieser nach der Entnahme des Organs trotzdem noch ein problemloses Leben führen kann. Zumeist erfolgt nach einer entnommenen Niere keine Nachsorge eines Arztes, sodass sich die Gesundheit dieser Menschen verschlechtern kann. Der Organhandel ist im deutschen Transplantationsgesetz unter Strafe gestellt. Besonders dringlich ist, dass der Organhandel auch im Ausland bestraft werden muss.







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1.4 Transplantationsgesetz


Das Transplantationsgesetz (TPG) wurde über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen am 25. Juni 1997 in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Das Gesetz regelt die Rechtssicherheit der Ärzte und Patienten, die Transplantation von lebenswichtigen Organen oder Geweben durchzuführen.

So ist beispielsweise im § 3 TPG festgehalten, dass die Entnahme von Organen oder Geweben von toten Spendern nur zulässig ist, wenn

  1. der Spender dieser Entnahme zugestimmt hatte,

  2. der Tod des Spenders nach den Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und

  3. der Eingriff durch einen Arzt vorgenommen wird.

§ 8 TPG bestimmt die Entnahme von Organen und Geweben von lebenden Spendern. Hiernach ist eine Spende nur zulässig, wenn

  1. der Spender u.a.

    a) volljährig und einwilligungsfähig ist,

b) aufgeklärt worden ist und in die Entnahme eingewilligt hat,

c) nach ärztlicher Beurteilung als Spender geeignet ist (...).

Des Weiteren bestimmt der § 17 TPG ein Verbot des Organ- und Gewebehandels. Wer trotz § 17 Abs. 1 Satz 1 mit einem Organ oder Gewebe handel treibt oder gegen § 17 Abs. 2 ein Organ oder Gewebe entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt, wird gemäß § 18 Abs. 1 TPG mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 18 Abs. 3 TPG besagt sogar, dass der Versuch strafbar ist.

Der § 20 TPG besagt u.a. folgende Busgeldvorschriften, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 3 nicht versichert, dass eine Laboruntersuchung durchgeführt wird. Entgegen § 10 Absatz 2 Nummer 5 die Organübertragung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig dokumentiert. Entgegen § 10a Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt, dass ein Organ nur unter den dort genannten Voraussetzungen für eine Übertragung freigegeben wird.
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1.5 Organspendenausweis

In der heutigen Zeit kann die Medizin lebensbedrohlich erkrankte Menschen durch eine Organtransplantation die Möglichkeit auf ein neues Leben bieten. Außerdem können mithilfe gespendetem Gewebe immer mehr Arzneimittel hergestellt werden. Um Organe oder Gewebe spenden zu können, benötigt man einen Spenderausweis. Hier kann der mögliche Spender sein Einverständnis zur Organspende für den Todesfall schriftlich ausweisen.
Das Alter des Spenders ist dabei nicht wichtig, sondern das biologische Alter seiner Organe und Gewebe. Mithilfe des Organspendeausweises kann der Spender auch bestimmen, welche Organe und Gewebe zur Spende freigegeben werden. Auch kann der Spender jederzeit einer Entnahme von Organen und Geweben widersprechen. Wenn der Spender die Entscheidung nicht selbst treffen kann, kann sie auf den Ehepartner oder eine andere Vertrauensperson übertragen werden.















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2. Schluss
2.1 Fazit

Das Leben ist uns allen sehr wichtig, da es uns nur einmal geschenkt wird. Doch wie weit können wir gehen, um unser eigenes oder das eines anderen Leben zuretten? Im ersten beschriebenen Skandal kann man sehen, wie weit einige Menschen dafür gehen würden. Ob es die Ärzte sind, die für Geld oder ähnliches Akten und Protokolle fälschen oder die Patienten selbst, die den Ärzten dieses Geld anbieten, um einen höheren Spenderlistenwarteplatz zu bekommen. Dass das nicht richtig ist, darüber sollten wir uns alle einig sein. Und trotz der gesetzlichen und sozialen Folgen, die solche Taten mit sich bringen, kommt sowas immer häufiger vor. Dies konnte ich während meiner Recherchen für diesen Bericht beobachten. Einen oder mehrere Skandale zu finden, bei denen man auch genügend Hintergrundwissen bekommt und die glaubwürdig genug waren, sie in diesem Bericht zu erwähnen, fiel mir besonders schwer.

Des Weiteren merkte ich während meiner Recherchen immer wieder schockierende Momente beim Lesen, ganz besonders bei dem Thema zum Organhandel. Hier wurde mir klar, wie weit viele Menschen ohne Rücksicht auf Verluste gehen, um zu Überleben. Manche nehmen sogar den Tod anderer dafür in Kauf. Als Außenstehender bin ich über solche Dinge schockiert. Versetze ich mich aber in die Lage des kranken Patienten, entsteht in mir irgendwo wieder Verständnis nach diesem Drang das Leben weiterhin in vollen Zügen genießen zu wollen. Aber würde ich dafür wirklich gegen so viele Gesetze verstoßen und anderen für meine Vorteile Schaden zufügen ? Auf Unverständlichkeit bin ich hingegen der Organmafia gestoßen. Diese Menschen sind weder krank, noch kaufen sie für wenig Geld Organe für Familienmitglieder. Der einzige Vorteil den sie aus dem Organhandel ziehen ist die Gier nach Geld, welches sie nicht verdient haben und mein Entsetzen höher werden lässt.

Insgesamt kann ich sagen, dass ich durch diese Arbeit viel dazu gelernt habe, falsches Wissen verbessert werden konnte und mein Interesse zu diesem Thema weiterhin sowohl besteht als auch erhöht wurde.

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2.2 Quellenangaben

Allgemeines zur Organspende



Skandale
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Christina Berndt, 13.03.2013 12:06







Organ- und Gewebehandel



Gesetze zur Organspende
Heike le Ker: Organspender werden abgeschreckt, 06.06.2012,









Organspendeausweis






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