Inhaltsverzeichnis
Hauptteil
1.
Einleitung..................................................................1
1.1
Einführung....................................................................2
1.2
Skandale......................................................................3
1.3
Organ- und
Gewebehandel..........................................4
1.4
Transplantationsgesetz................................................5
1.5
Organspendeausweis..................................................6
2.
Schluss
2.1
Fazit..............................................................................7
2.2
Quellenangaben............................................................8
2.3
Anhang.........................................................................9
•
Organspende – Antworten auf wichtige Fragen – Broschüre
• Wie
ein zweites Leben – Broschüre
• Kein
Weg zurück... Informationen zum Hirntod - Broschüre
1.1
Einführung
Die
Organspende
erfüllt schwerkranken Menschen eine lebensrettende Aufgabe. Einige
Menschen haben unheilbar beschädigte Organe in ihrem Körper, die
ersetzt werden müssen. Es besteht die Möglichkeit, dass Ärzte z.B.
bei hirntoten aber auch bei lebenden Menschen gesunde Organe
entnehmen können. Damit ein Schwerkranker nicht Sterben muss, können
Herz, Lunge, Leber, Nieren, Bauchspeicheldrüse, Darm und Teile der
Haut sowie Hornhaut der Augen, Herzklappen, Teile des Knochengewebes
und Knorpelgewebes entnommen und übertragen werden. Die Spender
müssen damit einverstanden sein, dass die Ärzte deren Organe nach
dem Tod entnehmen dürfen. Dies ist auf einem Organspendeausweis
vorzuweisen.
Die
Geschichte der Organtransplantation
Die
erste Verpflanzung war im Jahre 1883 vom Chirurg Theodor Kocher. Er
entfernte die Schilddrüse eines jungen Mannes und transplantierte
sein eigenes Schilddrüsengewebe dem jungen Mann. Dadurch konnten die
Wachstums- und Entwicklungsstörungen gelindert werden. Nach 100
weiteren Jahren wurden Nierentransplantationen an Tieren sowie
erfolgreiche Leber und Herz-Lungen Transplantationen von Chirurgen
durchgeführt. Im Jahre 1983 wurde die Deutsche Stiftung
Organtransplantation (DSO) durch das KfH für Dialyse und
Nierentransplantation gegründet. Ab dem 1. Dezember 1997 wurde in
Deutschland das Transplantationsgesetz (TPG) gültig. Dies regelt
unter anderem die Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden und
toten Spendern als auch die Vermittlung und Ãœbertragung von Organen
und Geweben. Im Kapitel Transplantationsgesetz werde ich näher auf
die Vorschriften des Gesetzes eingehen.
-2-
1.2
Skandale
Skandal im
Uniklinikum Göttingen
Obwohl die Organ- und
Gewerbetransplantation gesetzlich geregelt ist, geschehen immer
wieder Skandale wie z.B. im Fall des Göttinger Uniklinikums. Die
Medien berichteten im Sommer 2012 über den dringenden Tatverdacht,
dass ein Transplantationsmediziner des Göttinger Uniklinikums die
Krankenakten, Laborwerte und sogar die Dialyseprotokolle gefälscht
bzw. manipuliert habe. Somit erschien der Zustand des Patienten ohne
eine schnelle Organspende als deutlich lebensbedrohlicher, so dass
die Patienten auf der Liste der Vergabe von Spendeorganen vorrückten.
Die Göttinger Staatsanwaltschaft erklärte weiter, dass sich wegen
der Bevorzugung bestimmter Patienten bei der Transplantation
wahrscheinlich andere Patienten die lebensbedrohlicher erkrankt waren
keine Spende erhalten konnten und möglicherweise aus diesem Grund
gestorben sind.
Lebensgefährliche
Spenderorgane
Im Londoner Harefield
Hospital wurde einer 27- jährigen Britin eine Spenderlunge eines
Rauchers transplantiert. 16 Monaten nach der Lungentransplantation
starb sie an Lungenkrebs. Die junge Frau wurde für eine
Lungentransplantation in das Krankenhaus eingewiesen, ohne sie
darüber zu informieren, dass es sich bei dieser Spende um eine
Raucherlunge handelt. Das Londoner Harefield Hospital entschuldigte
sich für diesen Vorfall und erklärte, dass es sehr ungewöhnlich
sei, das lebensbedrohlich erkrankte Patienten ein Spenderorgan eines
Rauchers von vornherein ablehnen. Schließlich vermindern sich damit
die Chancen auf ein weiteres Spenderorgan. Außerdem seien bei der
Transplantation der Lunge keine Krebszellen erkennbar gewesen. Auch
die medizinischen Berater der britischen Lungenstiftung erklärten,
dass es sehr schwer zu sagen sei, wie sich der Krebs im Körper der
Britin entwickeln konnte.
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3 -
1.3
Organ- und Gewebehandel
Die Organspende ist in
der Öffentlichkeit immer noch mit vielen Risiken und Ängsten
verbunden. In Deutschland sowie in den westeuropäischen Ländern
werden illegale Entnahmen von Gewebe verkauft. Diese kriminellen
Taten sind bei den Fällen des Gewebehandels höher als beim
Organhandel, da die Gewebe z.B. die Hornhaut trotz langer
Lagerungszeiten noch verwendet werden können.
Besonders in Indien
werden Organvermittler zu einer Nierenspende überredet und bekommen
dafür ca. 1000 €. Der größte Anteil der Empfänger kommt aus den
arabischen Staaten, weil es dort keine Organspender gibt. In den
letzten Jahren sind Patienten aus Deutschland mit Einverständnis
ihrer behandelnden Ärzte nach Indien verreist, um sich eine Niere zu
kaufen. Die Unkenntnis darüber, welche Gefahren und Risiken diese
gekauften Nieren mit sich bringen können, werden nicht in Betracht
gezogen.
In Indien ist der
Organhandel durch ein Gesetz verboten, trotzdem werden jährlich ca.
3000 Nieren entnommen und verkauft. Für den Organspender gibt es
keine Sicherheit darüber, ob dieser nach der Entnahme des Organs
trotzdem noch ein problemloses Leben führen kann. Zumeist erfolgt
nach einer entnommenen Niere keine Nachsorge eines Arztes, sodass
sich die Gesundheit dieser Menschen verschlechtern kann. Der
Organhandel ist im deutschen Transplantationsgesetz unter Strafe
gestellt. Besonders dringlich ist, dass der Organhandel auch im
Ausland bestraft werden muss.
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4 -
1.4
Transplantationsgesetz
Das
Transplantationsgesetz (TPG) wurde über die Spende, Entnahme und
Ãœbertragung von Organen am 25. Juni 1997 in der Bundesrepublik
Deutschland beschlossen. Das Gesetz regelt die Rechtssicherheit der
Ärzte und Patienten, die Transplantation von lebenswichtigen Organen
oder Geweben durchzuführen.
So ist beispielsweise im
§ 3 TPG festgehalten, dass die Entnahme von Organen oder Geweben von
toten Spendern nur zulässig ist, wenn
der Spender dieser
Entnahme zugestimmt hatte,
der Tod des Spenders
nach den Regeln, die dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen
Wissenschaft entsprechen, festgestellt ist und
der Eingriff durch einen
Arzt vorgenommen wird.
§ 8 TPG bestimmt die
Entnahme von Organen und Geweben von lebenden Spendern. Hiernach ist
eine Spende nur zulässig, wenn
der Spender u.a.
a) volljährig und
einwilligungsfähig ist,
b) aufgeklärt worden
ist und in die Entnahme eingewilligt hat,
c) nach ärztlicher
Beurteilung als Spender geeignet ist (...).
Des Weiteren bestimmt der
§ 17 TPG ein Verbot des Organ- und Gewebehandels. Wer trotz § 17
Abs. 1 Satz 1 mit einem Organ oder Gewebe handel treibt oder gegen §
17 Abs. 2 ein Organ oder Gewebe entnimmt, überträgt oder sich
übertragen lässt, wird gemäß § 18 Abs. 1 TPG mit Freiheitsstrafe
bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 18 Abs. 3 TPG
besagt sogar, dass der Versuch strafbar ist.
Der § 20 TPG besagt u.a.
folgende Busgeldvorschriften, wer vorsätzlich oder fahrlässig
entgegen § 8d Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 in Verbindung mit einer
Rechtsverordnung nach § 16a Satz 2 Nr. 3 nicht versichert, dass eine
Laboruntersuchung durchgeführt wird. Entgegen § 10 Absatz 2 Nummer
5 die Organübertragung nicht vollständig oder nicht rechtzeitig
dokumentiert. Entgegen § 10a Absatz 1 Satz 1 nicht sicherstellt,
dass ein Organ nur unter den dort genannten Voraussetzungen für eine
Ãœbertragung freigegeben wird.
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5 -
1.5
Organspendenausweis
In der heutigen Zeit kann
die Medizin lebensbedrohlich erkrankte Menschen durch eine
Organtransplantation die Möglichkeit auf ein neues Leben bieten.
Außerdem können mithilfe gespendetem Gewebe immer mehr Arzneimittel
hergestellt werden. Um Organe oder Gewebe spenden zu können,
benötigt man einen Spenderausweis. Hier kann der mögliche Spender
sein Einverständnis zur Organspende für den Todesfall schriftlich
ausweisen.
Das
Alter des Spenders ist dabei nicht wichtig, sondern das biologische
Alter seiner Organe und Gewebe. Mithilfe des Organspendeausweises
kann der Spender auch bestimmen, welche Organe und Gewebe zur Spende
freigegeben werden. Auch kann der Spender jederzeit einer Entnahme
von Organen und Geweben widersprechen. Wenn der Spender die
Entscheidung nicht selbst treffen kann, kann sie auf den Ehepartner
oder eine andere Vertrauensperson übertragen werden.
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6 -
2.
Schluss
2.1 Fazit
Das Leben ist uns allen
sehr wichtig, da es uns nur einmal geschenkt wird. Doch wie weit
können wir gehen, um unser eigenes oder das eines anderen Leben
zuretten? Im ersten beschriebenen Skandal kann man sehen, wie weit
einige Menschen dafür gehen würden. Ob es die Ärzte sind, die für
Geld oder ähnliches Akten und Protokolle fälschen oder die
Patienten selbst, die den Ärzten dieses Geld anbieten, um einen
höheren Spenderlistenwarteplatz zu bekommen. Dass das nicht richtig
ist, darüber sollten wir uns alle einig sein. Und trotz der
gesetzlichen und sozialen Folgen, die solche Taten mit sich bringen,
kommt sowas immer häufiger vor. Dies konnte ich während meiner
Recherchen für diesen Bericht beobachten. Einen oder mehrere
Skandale zu finden, bei denen man auch genügend Hintergrundwissen
bekommt und die glaubwürdig genug waren, sie in diesem Bericht zu
erwähnen, fiel mir besonders schwer.
Des Weiteren merkte ich
während meiner Recherchen immer wieder schockierende Momente beim
Lesen, ganz besonders bei dem Thema zum Organhandel. Hier wurde mir
klar, wie weit viele Menschen ohne Rücksicht auf Verluste gehen, um
zu Überleben. Manche nehmen sogar den Tod anderer dafür in Kauf.
Als Außenstehender bin ich über solche Dinge schockiert. Versetze
ich mich aber in die Lage des kranken Patienten, entsteht in mir
irgendwo wieder Verständnis nach diesem Drang das Leben weiterhin in
vollen Zügen genießen zu wollen. Aber würde ich dafür wirklich
gegen so viele Gesetze verstoßen und anderen für meine Vorteile
Schaden zufügen ? Auf Unverständlichkeit bin ich hingegen der
Organmafia gestoßen. Diese Menschen sind weder krank, noch kaufen
sie für wenig Geld Organe für Familienmitglieder. Der einzige
Vorteil den sie aus dem Organhandel ziehen ist die Gier nach Geld,
welches sie nicht verdient haben und mein Entsetzen höher werden
lässt.
Insgesamt kann ich sagen,
dass ich durch diese Arbeit viel dazu gelernt habe, falsches Wissen
verbessert werden konnte und mein Interesse zu diesem Thema weiterhin
sowohl besteht als auch erhöht wurde.
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7 -
2.2
Quellenangaben
Allgemeines
zur
Organspende
Skandale
l
Christina
Berndt, 13.03.2013 12:06
Organ-
und
Gewebehandel
Gesetze
zur Organspende
Heike
le Ker: Organspender werden abgeschreckt, 06.06.2012,
Organspendeausweis