word image
Lösungen, Klausurtipps, Prüfungsfragen

Öffentliches Recht I (Arbeitsgemeinschaft)

13.834 / ~55 sternsternsternsternstern_0.5 Dominique K. . 2012
<
>
Download

Prüfungstipps
Rechtswissenschaft

Johannes Kepler Universität Linz - JKU

2010, Dr. Leitl-Staudinger

Dominique K. ©
10.50

0.51 Mb
sternsternsternsternstern_0.5
ID# 18254







Prüfungsfragen für die Arbeitsgemeinschaft
aus Öffentlichem Recht


1.            Was versteht man unter einer Verhaltensanordnung? Wie werden Verhaltensanordnungen effektiv?
Das Zusammenleben der Gesellschaft richtet sich nach Regeln. Diese Regeln gebieten oder verbieten ein bestimmtes Verhalten, sind also Verhaltensanordnungen.

Effektiv werden solche Verhaltensanordnungen aber erst, wenn sie befolgt werden bzw. im Fall der Nichtbefolgung mittels Sanktionen durchsetzbar sind. Sind Verhaltensanordnungen effektiv, liegt eine Norm vor.

2.            Was ist eine Norm?
Eine Norm ordnet ein bestimmtes Sollen an. Es soll ein bestimmtes Handeln gesetzt oder unterlassen werden. Wird diese Verhaltensanordnung nicht befolgt, ist sie mittels Sanktion durchsetzbar. Normen können vom Staat, aber auch von der Gesellschaft kommen.

3.            Welche Normen können von der Gesellschaft kommen?
Normen der Gesellschaft sind zum Beispiel die Sitte, die Moral oder die Ethik.

4.            Was versteht man unter der Sitte bzw. Moral?
Als Sitte werden moralische Werte und Regelungen verstanden, die in einer bestimmten sozialen Gruppe oder Gemeinschaft erzeugt und auch tatsächlich geübt werden. So gebietet es etwa die Sitte, dass man älteren Menschen einen Sitzplatz überlässt.

Aus Gründen der Moral kann es geboten scheinen, nicht in Unternehmen zu investieren, die ihr Geld mit Waffenverkäufen verdienen.

5.            Was versteht man unter Ethik?
Die Ethik ist jener Teil der Philosophie, der danach fragt, wie ein Mensch sittlich handeln soll.


6.            Wie sind gesellschaftliche Normen durchsetzbar?

Die Befolgung gesellschaftlicher Normen wird durch gesellschaftlichen Druck erzwungen, der sich etwa im Abbruch sozialen Kontakten oder Geschäftsbeziehungen oder der Äußerung von Kritik widerspiegelt.

Der Gesellschaft bleibt es aber verwehrt, ihre Normen durch Einsatz körperlicher Gewalt durchzusetzen. Dieser Grundsatz ist nämlich dem Staat vorbehalten.

7.            Definiere den Begriff Staat!
Der Staat hat die Funktion, ein geordnetes und friedliches Zusammenleben von Menschen zu garantieren. Dafür nimmt der Staat das Gewaltenmonopol in Anspruch. Die klassische Definition des Staates stellt auf drei Elemente ab: Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt.

8.            Was versteht man unter Gewaltmonopol des Staates?
Nur der Staat kann zur Durchsetzung seiner Normen äußerstenfalls auch körperliche Gewalt einsetzen. Er verfügt daher über das Gewaltenmonopol. Die Kehrseite des staatlichen Gewaltenmonopols ist das Gewaltverbot in der Gesellschaft.

Nur staatliche Normen sind demnach Recht. Gestützt auf sein Gewaltmonopol erlässt der Staat Rechtsnormen, die er über einen staatlichen Zwangsapparat – allenfalls durch Einsatz körperlicher Gewalt – durchsetzt.

9.            Definiere den Begriff Staatsvolk!
Die Gesamtheit der Menschen, die über die ein- und dieselbe Staatsgewalt ausgeübt wird, bezeichnet man als Staatsvolk.

10.            Definiere den Begriff Staatsgebiet!
Das Staatsgebiet ist das Territorium, innerhalb dessen dem Staat aufgrund seines Gewaltmonopols das ausschließliche Recht zukommt Staatsgewalt auszuüben. Innerhalb des Staatsgebietes darf daher keine körperliche Gewalt ausgeübt werden, die nicht vom Staat abgeleitet ist.


11.            Definiere den Begriff Staatsgewalt!
Die Staatsgewalt ist die umfassende Herrschaftsgewalt des Staates. Nach dem Prinzip der Gewaltentrennung richtet die Verfassung drei Staatsteilgewalten (Gesetzgebung, Gerichtsbarkeit und Verwaltung) ein.

12.            Was versteht man unter dem Begriff des Rechtspositivismus?
Nach dem Standpunkt des Rechtspositivismus sind nur solche Verhaltensanordnungen als Rechtsnormen zu qualifizieren, die von dazu ermächtigten Rechtsetzungsorganen erzeugt wurden.

Nur das vom Staat gesetzte Recht ist demnach Recht. Der Ausdruck „positives Recht“ leitet sich vom lateinischen Begriff „ponere“ (setzen) ab. Die Verfassung steht strikt auf dem Standpunkt des Rechtspositivismus, wobei sie auch vereinzelt auch naturrechtliche Ansätze kenn (z.B. § 16 ABGB). Der Rechtspositivismus trennt die Frage der Gerechtigkeit vom Rechtsbegriff und akzeptiert daher auch „ungerechtes“ Recht, solange es nur formel.....



19.            Definiere den Begriff „Verfassung“!

Die Verfassung (abgeleitet vom lat. „constitutio“ = Verfassung) eines Staates legt die rechtlichen Grundlagen des Staates fest, dh sie bestimmt die Regeln für die Staatsorganisation und das Staatshandeln. Es gibt eine Verfassung im formellen Sinn und eine Verfassung im materiellen Sinn, die deckungsgleich sein sollten, aber nicht immer sind.

20.            Erläutere den Begriff „Verfassung im materiellen Sinn“!

Die Verfassung im materiellen Sinn regelt die inhaltlich grundlegenden Fragen des Staates. Sie enthält Rechtsvorschriften, die die Organe und verfahren der Erzeugung und Aufhebung genereller Normen, aber auch das Verhältnis der Bürger zur Staatsgewalt sowie die Organisation des Staates regeln.

21.            Definiere den Begriff „Verfassung im formellen Sinn“!

Die Verfassung im formellen Sinn, also die Verfassungsurkunde, zeichnet ein besonderer Bestandschutz aus. Dieser Bestandsschutz wird dadurch verwirklicht, dass das Verfassungsrecht im formellen Sinn in einem besonderen Verfahren erzeugt wird, das sich vom herkömmlichen Gesetzgebungsverfahren in der Regel dadurch unterscheidet, dass das Zustandekommen an erschwerten Bedingungen, insbesondere durch ein erhöhtes Präsenzquorum und ein erhöhtes Konsensquorum als Beschlusserfordernis im Parlament gebunden ist.


22.            Welche Bestandteile regelt die geltende österreichische Verfassung?
F die Organisation des Staates, insbesondere die Aufteilung der Staatsgewalt in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit, sowie die Aufteilung der Kompetenzen im Bundesstaat
F die Teilnahme des Volkes an der demokratischen Willensbildung
F die Verfahren zur Erzeugung genereller Rechtsnormen sowie die Rechtssatzformen
F das Rechtsschutzsystem, insbesondere zur Überprüfung der Rechtmäßigkeit genereller Normen und ihrer individuellen Umsetzung
Finhaltliche Vorgaben für die generelle Rechtserzeugung, insbesondere in Form von Staatszielbestimmungen und Grundrechten, die den Bürger vor staatlichen Eingriffen schützen.

23.            Zähle die Normenkomplexe auf, auf die sich das österreichische Verfassungsrecht im formellen Sinn zersplittert!

F Die zentrale Verfassungsurkunde ist das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), das auf das Jahr 1920 zurückgeht
F Grundlage für die heutige Geltung des B-VG ist das Verfassungs-Überleitungsgesetz 1945, mit dem das durch die ständische Verfassung 1934 außer Kraft gesetzte B-VG in der Fassung von 1929 und alle übrigen Verfassungsbestimmungen nach dem Stand der Gesetzgebung von 1933 wieder in Kraft gesetzt wurde
F Neben dem B-VG gibt es noch über 60 weitere Bundesverfassungsgesetze (BVG), wie z.B. das Finanz-Verfassungsgesetzt oder das Bundesverfassungsgesetz vom 26. Oktober 1955 über die Neutralität Österreichs
FAuch in einfachen Gesetzen können Verfassungsbestimmungen enthalten sein.
FSchließlich können auch Staatsverträge im Verfassungsrang stehen, wie z.B. die Europäische Menschenrechtskonvetion (EMRK)


24.            Was versteht man unter Kontinuität?

Die Verfassung selbst, regelt, wer zur Änderung der Verfassung zuständig ist und welches Verfahren einzuhalten ist. Wird die Änderung nach diesen Regeln vollzogen, dann kann sich die neue Verfassung juristisch auf die alte Verfassung stützen, es liegt Kontinuität vor.

25.            Was versteht man unter Diskontinuität?

Die Verfassung selbst regelt, wer zur Änderung der Verfassung zuständig ist und welches Verfahren einzuhalten ist. Werden diese Verfahrensregeln gerade nicht eingehalten, entsteht die neue Verfassung durch Rechtsbruch, also durch Revolution im Rechtssinn. Es liegt Diskontinuität vor.

26.            Kann man die Verfassung abändern? Wenn ja, wie?

Die Änderung des Verfassungsrechts im formellen Sinn ist nur unter erschwerten Bedingungen möglich. Art 44 Abs 1 B-VG verlangt zur Änderung des österreichischen Bundesverfassungsrechts:
F eine Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Stimmen im Nationalrat (Konsensquorum), wobei mindesten die Hälfte der Mitglieder des Nationalrates anwesend sein muss (Präsenzquorum) sowie
F die ausdrückliche Bezeichnung als „Verfassungsgesetz“ oder als „Verfassungsbestimmung“.

Diese Bezeichnungspflicht ist wesentlich für das Zustandekommen eines Verfassungsgesetzes. Ein Gesetz, das zwar mit mehr als zwei Dritteln der Stimmen, aber nicht als Verfassungsgesetz beschlossen wurde, ist ein einfaches Gesetz und in der Folge mit einfacher Me.....

Die hL unterscheidet in

F das demokratische Grundprinzip
F das republikanische Grundprinzip
F das bundesstaatliche Grundprinzip
Fdas rechtsstaatliche Grundprinzip (einschließlich dem Prinzip der Gewaltenteilung und dem liberalen Prinzip)

32.            Wann erfolgte in Österreich die erste Volksabstimmung betreffend einer Gesamtänderung der Bundesverfassung?

Die erste Volksabstimmung über eine Gesamtänderung der Bundesverfassung erfolgte aus Anlass des EU-Beitritts, da damit sowohl das demokratische als auch das rechtsstaatliche und das bundesstaatliche Bauprinzip grundlegend modifiziert wurden.

33.            Nenne mir die Elemente eines Rechtsstaats!

F In einem Rechtsstaat muss die Rechtserzeugung geregelt werden. Diese Regelungen finden sich in der Verfassung. Die Verfassung ist oberste Norm und Grundlage aller anderen Akte der Gesetzgebung und Vollziehung.

Ein Rechtsstaat verlangt damit immer auch eine Verfassung, ein Rechtsstaat ist auch Verfassungsstaat.
F Das Vollzugshandeln eines Rechtsstaates muss vorhersehbar und berechenbar sein. Das setzt voraus, dass der Staat Rechtsnormen erlässt, die die Rechte und Pflichten der Rechtsunterworfenen allgemein und losgelöst vom Einzelfall festlegen. Wesentlich ist, dass diese Normen für alle gelten, sie richten sich also an die Allgemeinheit oder an nach Gattungsmerkmalen bestimmte Personenkreise, etwa an alle Studierenden.

Vom Adressatenkreis her sind sie also generelle Normen, während individuelle Normen sich an eine bestimmte, in der Regel durch den Namen individualisierte Person richten. Generelle Normen sind in der Regel abstrakt, dh sie regeln nicht wie konkrete Normen einen spezifischen Einzelfall, sondern passen auf eine Vielzahl von Fällen (abstrakte Normen). Die Erlassung genereller Normen bezeichnet man als Rechtsetzung, die Erlassung individueller Normen als Vollziehung.

Wenn der Staat an den Einzelnen herantritt und eine Anordnung im Einzelfall trifft, also eine individuell-konkrete Norm erlässt, ist er dabei an die generellen normen, an die Gesetze gebunden. Der Rechtsstaat trennt daher zwischen der Gesetzgebung, also der Erlassung genereller Normen, und der Vollziehung, also der Erlassung individueller Normen. Jedes Handeln der Vollziehung muss sich auf ein Gesetz stützen können.

Aus den Gesetzen ist daher abzulesen, wie die Vollziehung erfolgt. Durch die Erlassung von Gesetzen und der Bindung der Vollziehung an die Gesetze wird das Handeln der Vollziehung vorhersehbar und berechenbar. Der Rechtsstaat ist daher immer auch ein Gesetzesstaat.

F In einem Rechtsstaat muss nachprüfbar sein, ob das Staatshandeln tatsächlich geset.....

36.            Was sind generelle Normen? Was sind generelle Rechtsnormen?

Generelle Normen richten sich an einen generellen Adressatenkreis, also an die Allgemeinheit oder an einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis. Gesetze und Verordnungen sind generelle Normen.

Rechtsnormen sind staatliche Verhaltensanordnungen, die sich an Menschen richten. Generelle Rechtsnormen richten sich an einen generellen Adressatenkreis oder an einen nach Gattungsmerkmalen bestimmten Personenkreis.


37.            Was sind individuelle Rechtsnormen?
Individuelle (Rechts)normen richten sich an eine bestimmte, in der Regel durch den Namen individualisierte Person. Individuelle Normen sind etwa Bescheide und Urteile.

38.            Definiere den Begriff „genereller Adressatenkreis“!

Rechtsakte mit einem generellen Adressatenkreis richten sich entweder an alle Rechtsunterworfenen oder an einen nach bestimmten Gattungsmerkmalen bestimmten Kreis von Adressaten. Gesetze und Verordnungen richten sich an einen generellen Adressatenkreis.

39.            Was bedeutet Gewaltenteilung im formell-organisatorischen Sinn?

Gewaltenteilung im formell-organisatorischen Sinn bedeutet, die Wahrnehmung der Gesetzgebung, der Verwaltung und der Gerichtsbarkeit jeweils von unterschiedlichen Einrichtungen.

40.            Was bedeutet Gewaltenteilung im materiellen Sinn?
In einem Modell der materiellen Gewaltenteilung müssen die jeweiligen Aufgaben ausschließlich den formell-organisatorisch zuständigen Organen vorbehalten werden. Materielle Gewaltenteilung bedeutet also, dass die Gesetzgebung, also die Erlassung genereller Normen, ausschließlich durch Gesetzgebungsorgane erfolgt, die Rechtsprechung, also die Aufgabe der Streitentscheidung und der Ausübung der Strafgewalt, ausschließlich durch Richter und alle anderen Aufgaben der Vollziehung nur durch Verwaltungsbehörden wahrgenommen werden.

Die Gewaltengteilung im materiellen Sinn ist aber in der Verfassung nicht .....

Im Sinne der materiellen Gewaltenteilung müsste etwa jeder Akt der Gesetzgebung dem dafür zuständigen Organ, also den Parlamenten vorbehalten sein. Die Verfassung sieht dies zwar grundsätzlich vor, erlaubt es aber gleichzeitig ausdrücklich, dass  auch Verwaltungsbehörden generelle Normen in Form von Verordnungen erlassen, also materiell gesehen Gesetzgebung ausüben.

Umgekehrt wirken Gesetzgebungsorgane auch ausnahmsweise an der Vollziehung mit. Auch die Streitentscheidung und die Strafgewalt werden nicht nur durch Richter, sondern auch durch Verwaltungsbehörden vollzogen (im Bereich des Verwaltungsstrafrechts).

43.            Was versteht man unter dem Legalitätsprinzip?

Das Legalitätsprinzip ist Teil des rechtsstaatlichen Grundprinzips und besagt, dass die Vollziehung (Verwaltung und Gerichtsbarkeit) nur aufgrund der Gesetze ausgeübt werden darf (Art 18 Abs 1 B-VG).

Das Legalitätsprinzip soll das Handeln der Vollziehung für den Bürger vorhersehbar und berechenbar machen und somit Willkür ausschalten. Das Legalitätsprinzip wirkt einerseits gegenüber der Vollziehung, andererseits gegenüber der Gesetzgebung. Das Gesetz hat das Vollzugshandeln in allen Aspekten genau vorauszubestimmen, den Gesetzgeber trifft eine Determinierungspflicht.

„Formalgesetzliche Delegationen“ sind verfassungswidrig.


44.            Definiere den Begriff „Determinierungsgebot“!
Das Determinierungsgebot folgt aus Art 18 Abs 1 B-VG und richtet sich an den Gesetzgeber: Gesetze müssen so ausgestaltet sein, dass der Rechtsunterworfenen sein Handeln danach ausrichten kann, das Handeln der Vollziehung vorhersehen kann und die Gerichte in der Lage sind, das Handeln der Vollziehung auf seine Rechtmäßigkeit zu prüfen.

Ist das Gesetz nicht hinreichen determiniert, lässt es also der Vollziehung einen zu großen Spielraum, liegt eine „formalgesetzliche Delegation“ vor, die zur Verfassungswidrigkeit des Gesetzes führt.

45.            Erläutere mir den Begriff „formalgesetzliche Delegation“!

Da die Vollziehung im Sinne eines Rechtsstaates nur „auf Grund der Gesetze“ ausgeübt werden darf (Art 18 Abs 1 B-VG), muss das Gesetz das Vollzugshandeln so genau bestimmen, dass das Vollzugshandeln auf seine inhaltliche Gesetzmäßigkei.....

49.            Definiere den Begriff „subjektives Recht“!

Ein subjektives Recht gewährt dem Einzelnen einen Anspruch auf rechtskonformes Staatshandeln. Die Verletzung eines subjektiven Rechts durch den Staat ist Voraussetzung dafür, dass der Einzelne den Rechtsweg gegen den Staat beschreiten kann. der Rechtsunterworfene hat keinen allgemeinen Anspruch darauf, dass das gesamte objektive Recht eingehalten wird. (Erst das subjektive Recht eröffnet dem Einzelnen den Rechtsweg).

50.            Definiere den Begriff „objektives Recht“!

Das objektive Recht ist die Gesamtheit aller Rechtsvorschriften einer staatlichen Rechtsordnung. Die Vollziehung ist an das objektive Recht gebunden. Der einzelne Rechtsunterworfene hat jedoch keinen Anspruch auf Einhaltung des objektiven Rechts durch die Vollziehung.

Nur wenn das objektive Recht gleichzeitig auch dem Rechtsunterworfenen ein subjektives Recht einräumt, hat dieser Anspruch auf rechtskonformes Staatshandeln.

51.            Woher weiß man, ob eine Rechtsnorm bloß die Verwaltung bindet oder aber gleichzeitig auch von Einzelnen auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann?

Ob eine Rechtsnorm bloß die Verwaltung bindet oder aber gleichzeitig auch vom Einzelnen auf dem Rechtsweg durchgesetzt werden kann, legt der Gesetzgeber fest.

Diese Festlegung erfolgt manchmal ausdrücklich, wenn etwa der Gesetzgeber selbst von Ansprüchen spricht. In vielen Fällen muss das Vorliegen eines subjektiven Rechts erst durch Auslegung der Rechtsnormen ermittelt werden. Wenn nach dem Schutzzweck der Norm nicht nur öffentliche Interessen, sondern auch der Einzelne geschützt werden soll, ist vom Vorliegen eines subjektiven Rechts auszugehen.


52.            Wo sind subjektive Rechte verankert?
Subjektive Rechte können in einfachen Gesetzen verankert sein (einfach-gesetzlich gewährleitete subjektive Rechte). Zum Teil sind subjektive Rechte auch in der Verfassung enthalten. Diese verfassungsgesetzlich gewährleisteten subjektiven Rechte werden allgemein aufgrund ihrer besonderen Bedeutung auch „Grundrechte genannt“.

53.            Wodurch wird die Freiheit des Einzelnen gegenüber dem Staat gewährleistet?

Die Verfassung garantiert dem Einzelnen einen Freiraum gegenüber dem Staat und begrenzt damit gleichzeitig die Ausübung der Staatsgewalt, da sie die Freiheit der G.....


| | | | |
Tausche dein Hausarbeiten

G 2 - Cached Page: Thursday 18th of April 2024 03:58:48 AM