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Seminararbeit / Hausarbeit

Mikroökonomik: Innovationen und Schutzrechte

3.667 / ~19 sternsternsternsternstern Karoline L. . 2018
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Seminararbeit
Volkswirtschaftslehre

Friedrich-Schiller-Universität Jena - FSU

Prof. Dr. Cantner, 2015

Karoline L. ©
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sternsternsternsternstern
ID# 72912







Friedrich-Schiller-Universität Jena

Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät

Lehrstuhl für Mikroökonomik

Seminar: Ausgewählte Probleme der Innovationsökonomik

Wintersemester 2015/16


Thema


Innovationen und Schutzrechte


  1. Inhaltsverzeichnis


Einführung 3

 

  1. Innovation 4

 

  1. Schutzrechte 5

3.1 Patent 5

3.1.1 Funktion 6

3.1.2 Auswirkungen 7

3.2 Urheberrecht und Marken 8 3.3 Vergleich Patent, Urheberrecht und Marken 9

 

  1. Alternativen zu Exklusivrechten 10

4.1 Geheimhaltung 10

4.2 Zeitlicher Vorsprung 11

 

  1. Fazit 12


Literaturverzeichnis 14


Tabellenverzeichnis 17


Abbildungsverzeichnis 18


Eidesstattliche Erklärung 19


1. Einleitung

Kondratieff und Stolper (1935) fanden heraus, dass im Rahmen der kapitalistischen Gesellschaft das Wirtschaftsleben eine komplexe und zyklische Dynamik aufweist, die wellenartigen Bewegungen gleicht. In der Regel besteht ein Konjunkturzyklus aus sieben bis elf Jahren, aber es gibt noch einen weiteren, weit aus kürzeren Zyklus und sie deuten auch darauf hin, dass längere Wellen mit einer Durchschnittslänge von 50 Jahren existieren.

Für sie sind die langen Wellen ein wichtiges Indiz für die Wirtschaftsentwicklung. Wichtige technische Errungenschaften im Bereich Kommunikation und Produktion wurden mit der Abschwungsphase einer langen Welle generiert. Diese fanden aber erst mit Beginn des Aufschwungs des nächsten Zyklus Anwendung. Kondratieff und Stolper unterschieden zu ihrer Zeit zwischen drei langen Wellen.

Die erste lange Welle begann Ende der 80er oder mit Beginn der 90er des 18. Jahrhunderts, fand seinen Höhepunkt zwischen 1810 und 1817 und der Abschwung endete 1844-1851. Der zweite Zyklus, der sich der erste Welle direkt anschloss, hat seinen Anfang zwischen 1844 und 1851. Die Boomphase lag zwischen 1870-1875 und die folgende Depression ging bis 1890-1896. Die dritte und letzte Welle, die Kondratieff und Stolper entdeckte hatten, begann in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts, erreichte ihren Höhepunkt in der Zeit zwischen 1914-1920 und begann mit der Abschwungsphase zwischen 1914-1920. Auch Freeman und Soete (1997) befassten sich mit den langen Wellen und der technologischen Entwicklung.

Zeitraum

Kondratieff-Zyklen

Transportmittel,

Kommunikation

Energiesystem

Schlüsselfaktoren

1. Welle

ca. 1780 – 1840

Indusrielle Revolution: Textilproduktion

Kanäle

Straßen für Kutschen

Wasserkraft

Baumwolle

2. Welle

ca. 1840 - 1890

Dampfkraft

Eisenbahn

Eisenbahn

Telegraph

Dampfkraft

Kohle

Eisen

3. Welle

ca. 1890 - 1940

Elektrizität,

Stahl

Stahl-Eisenbahn Telefon

Elektrizität

Stahl

4. Welle

ca. 1940 - 1990

Massenproduktion:

Automobil, Kunststoff

Autobahnen

Radio, TV

Fluggesellschaften

Öl

Öl

Kunststoffe

5. Welle

ca. 1990 - ?

Mikroelektronik

Netzwerke

Datenautobahnen

Digitalnetz

Gas

Öl

Mikroelektronik

Tabelle1: Freemann, Soete (1997)

Neben den drei Zyklen von Kondratieff haben die beiden Autoren noch eine vierte und fünfte Welle in ihren Recherchen aufgenommen und sprechen hierbei von den sogenannten Kondratieff-Zyklen, benannt nach dem Entdecker Nicolai D. Kondratieff.

Kondratieff und Stolper (1935) stellten auch fest, dass Änderungen in der Technik dazu führen, das relevante wirtschaftlich-technische Erfindungen entdeckt werden und wirtschaftlich von Nutzen sind. Bedürfnisse des realen Lebens sowie die vergangenen wirtschaftlichen und technischen Errungenschaften sind ausschlaggebend für die Intensität und für den Trend zukünftiger Entdeckungen und Innovationen.

Doch Erfindungen alleine reichen nicht aus, um Produktionstechniken effizienter zu gestalten. Dazu müssen geeignete Bedingungsfaktoren für ihre Anwendung vorhanden sein. Zum Beispiel kamen Erfindungen, die im 17. und 18. Jahrhundert geschaffen wurden, erst am Ende des 18. Jahrhunderts mit dem Einsetzen der industriellen Revolution ins Spiel und gewannen an Bedeutung.

Innovationen verändern maßgeblich das Leben der Menschheit, bringen Erleichterungen in unsere Lebensweisen. Doch in der heutigen Zeit sind Probleme durch Innovationen keine Seltenheit, zum Beispiel durch imitieren des technologischen Know-Hows. Welche Möglichkeiten bestehen für den Innovator sein geistiges Eigentum vor unbefugten Handlungen Dritter zu schützen (Acemoglu, Alcigit 2011)?


2. Innovation

Fagenberg (2003) unterscheidet grundsätzlich im Innovationsprozess zwischen Invention und Innovation. Die Invention bezeichnet die Suche und Entwicklung, also die Ideengenerierung für ein neues Produkt oder für einen neuen technologischen Prozess, währenddessen sich die Innovation mit der erstmaligen Einführung der Invention in den Markt beschäftigt. Damit ein Unternehmen aus einer Invention eine Innovation gewinnen kann, müssen technologisches Know-How und Ressourcen vorhanden sein und diese geeignet kombiniert werden.

Das Problem, auf das Favely et.al (2004) eingehen, besteht darin, dass geistiges Eigentum ohne Schutzmechanismen ein öffentliches Gut darstellt. Ein öffentliches Gut charakterisiert sich durch zwei Merkmale, auf der einen Seite die Nichtrivalität bzw. Nicht-Appropriation und auf der anderen die Nicht-Ausschließbarkeit. Die Nichtrivalität besteht darin, dass das technologische Wissen keinen Wertverlust bzw. keine Abschreibung erfährt.

Nicht-Ausschließbarkeit heißt, dass jeder Zugang zu diesem Gut hat. Der Erfinder kann nicht verhindern, dass jeder das neu generierte Wissen verwendet. Bei diesem Problem handelt es sich um ein Paradoxon von Arrow (1962), welches folgendes beschreibt: der Nachfrager ist im 1. Moment schlechter über die Qualität des Gutes informiert als der Anbieter. Der Erfinder muss den nachfragenden Unternehmen signalisieren, dass der Preis des Gutes, aufgrund der vorhandenen Qualität, gerechtfertigt ist.

Der Innovator ist bereit die asymmetrische Informationsverteilung abzubauen, indem er dem Nachfrager beispielsweise das technologische Wissen erklärt, Mechanismen und Bestandteile des Gutes bekannt gibt. Mit der Preisgabe des Wissens wird das technologische Gut zu einem öffentlichen Gut. Das nachfragende Unternehmen, welches die Technologie durch Wissensflüsse nachvollziehen kann und in den eigenen Produktionsprozess integriert, ist nicht mehr bereit einen Preis dafür zu zahlen.

Somit bricht die Nachfrageseite auf dem Markt weg und führt zu einem Marktversagen. Der Imitator spart sich die F&E-Kosten, bezahlt nur noch die Kosten für die Produktion für innovative Güter und kann somit das neue Gut günstiger an den Markt bringen als der Innovator. Hierbei entsteht ein Wettbewerbsnachteil für den Innovator. Dadurch besitzt der Innovator keinen Anreiz mehr technologisches Wissen zu produzieren und keine privatwirtschaftliche Investition in die F&E-Abteilung, da der Innovator auf den Kosten sitzen bleibt.

Um diesen Problem vorzubeugen, sind gewisse Schutzmechanismen notwendig. 


3. Schutzrechte

Damit Investitionen des Innovators in F&E geschützt bleiben, gewährt der Staat die Verwendung von Schutzrechten um die wirtschaftliche Entwicklung voran zu treiben (Maskus 2000).

 

3.1 Patent

Patente spielen schon seit einigen Jahrhunderten eine wichtige Rolle, ob die frühsten Formen weniger mit dem Schutz der Innovation vor Imitation Dritter zu tun hatten, sondern mehr eine Gewährung eines gesetzlichen Monopols für einen gewissen Nutzenvorteils für den Erfinder (Hall 2007). Basberg (1987) ging in seinen Aufzeichnungen auch auf das Verhältnis zwischen Patenten, der Phase der Ideengenerierung und den Innovationen auf, welches in der folgenden Abbildung aufgezeigt wird.

Abbildung 1: Blasberg (1987)


So sieht man, dass nur ein geringer Teil der Ideen zu einem innovativen Produkt generiert werden und wiederrum wird nur ein kleiner Anteil an den Innovationen patentiert.


3.1.1 Funktion

Der Patentschutz ist eine Möglichkeit dieses Marktversagen zu korrigieren. Er gilt als eine der stärksten Form das technologische Know-How zu schützen (Hima, Moore). Dadurch soll der Inventor/Innovator einen Anreiz haben in F&E zu investieren und technologischen Fortschritt zu generieren (Moser 2003). Das Patent ist, nach Harabi (1997) ein Vertrag zwischen dem Innovator und der Gesellschaft.

Um das technologische Wissen zu nutzen, legt der Erfinder eine Nutzungsgebühr als Preis für die Technologie fest, d.h. Nachfrager müssen eine Lizenz kaufen. Somit entsteht ein zeitlich befristetes Monopol. Nach Ablauf der Schutzdauer darf die patentgeschützte Technologie legal imitiert werden.

Grundvoraussetzung um eine Innovation zu patentieren ist nach §1(1) des deutschen Patentgesetzes (1980) geregelt: "Patente werden für Erfindungen auf allen Gebieten der Technik erteilt, sofern sie neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar sind." Weiterhin sagt das Deutsche Patent und Markenamt (2014), dass es wichtig ist, dass die Erfindung vor Anmeldung nicht öffentlich bekannt gegeben wird, weder schriftlich noch mündlich.

Im Fall einer notwendigen Bekanntgabe z.B. an Investoren, ist es sinnvoll zwischen den Geschäftspartnern einen Geheimhaltungsvertrag abzuschließen. Denn der Patentschutz wird auch mit öffentlicher Mitteilung Dritter verhindert.


3.1.2 Auswirkungen

Das Deutsche Patent und Markenamt (2014) geht darauf ein, dass Innovation mittels Patente vor Imitationen Dritter geschützt sind, aber keine Sicherheit besteht, dass der Innovator, trotz alleinigem Nutzungsrecht, einen wirtschaftlichen Gewinn erzielen kann. Es kommt auf die jeweilige Marktsituation an, ob sich die neue Idee gut positionieren und wirtschaftlichen Erfolg erbringen kann.

Durch Patente werden einerseits die F&E-Anstrengungen in technologisches Know-How erhöht und somit auch die Einführung in den Markt unterstützt und andererseits auch die Verbreitung des technologischen Wissens erhöht. Patente erhöhen die Wettbewerbsfähigkeit zwischen den Unternehmen, fördert aber auch Deutschland als Wirtschaftsstandort. Die folgende Abbildung zeigt einen neuen Rekordwert von 65.958 Patentanmeldungen im vergangenen Jahr.

Daraus lässt sich schließen, dass Unternehmen oder auch einzelne Erfinder eine hohe Innovationsbereitschaft zeigen, und auch wie wichtig ihnen der Patentschutz für ihre technische Erungungenschaften ist.


Abbildung 2: Patentanmeldung beim Deutschen Patent- und Markenamt


Cohen et. al. (2000) geht auf die Auswirkungen von Patentschutz ein und kommt zum Schluss, warum es sinnvoll ist, von einer Patenanmeldung abzuraten: Es ist kompliziert nachzuweisen, dass es sich bei dieser Erfindung um eine Neuheit handelt; das Informationsvolumen in einer Patentanmeldung, dass veröffentlicht werden muss; zu hohe Anwendungskosten; Gerichtskosten bei Verteidigung eines Patents, wenn es zu Patentstreitigkeiten kommt; es ist leicht, etwas zu erfinden ohne den Patentschutz zu verletzen

 

3.2 Urheberrechte und Marken

Alternative Schutzmechanismen wurden getroffen, um Innovationen, in Situationen des Patentausfalls zu schützen, damit aufkommende Lücken geschlossen werden (Kingston 1999).

Im Gegensatz zu Patenten hält der Schutz urheberrechtliche Werke vor unerlaubten Handlungen länger, in der Regel die Lebenszeit des Schöpfers und darauf 70 Jahre zusätzlich (Maskus). Das deutsche Urheberrecht (1965) geht nach §§64, 65 auch auf kreative Arbeiten ein, wo der Künstler namentlich nicht erwähnt wird bzw. unter einem Pseudonym gearbeitet hat, sodass der Schutz 70 Jahre nach Erschaffung des Werkes oder mit dem Datum der Veröffentlichung endet.

Nach Ablauf der Schutzfrist kann diese nicht mehr verlängert werden und die Werke sind für die freie Verwendung für die Öffentlichkeit verfügbar (Maskus).

Nach §3 Abs. 1 des deutschen Markengesetz (1995) können Marken "alle Zeichen, insbesondere Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, Zahlen, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer zu unterscheiden.“ Der Eigentümer einer Marke besitzt das alleinige Nutzungsrecht eines speziellen Symbols oder Zeichens und kann Dritte von der Verwendung dieser ausschließen, auch wenn diese annährend ähnlich sind (Moore, Hima).

Das deutsche Patent- und Markenamt weist eindeutig darauf hin, dass für die Verwendung von Marken ein 'Benutzungszwang' besteht. Dies ist ein wichtiges Kriterium für die dauerhafte Erhaltung der kompletten Rechte an einer Marke. Bei keiner dauerhaften Verwendung erlischt somit der Schutz.

 

3.3 Vergleich Patente, Urheberrechte und Marken


Patente

Urheberrechte

Marken

Geschützt werden

Technische Erfindungen

Werke der Literatur, Wissenschaft und Kunst

Marken für Waren und Dienstleistungen

Erfordernisse für den Schutz

Neu


Ãœber den Stand der Technik hinausgehende


erfinderische Tätigkeit


Gewerblich anwendbar

ausführbar

Werk muss bereits veröffentlicht sein

Werk muss anonym oder unter einem Pseudonym veröffentlicht worden sein


Grafisch darstellbar

Keine reine Beschreibung der Dienstleistung oder Ware

Unterscheidungskraft

Beginn des Schutzes

rückwirkend mit der Veröffentlichung der Erteilung im Patentblatt

mit der Eintragung in das jeweilige Register

mit der Eintragung in das jeweilige Register

Kosten

Hoch, ab dem 3. Patenjahr steigende Kosten für die Aufrechterhaltung

Niedrig


Moderat

Maximale Laufzeit

20 Jahre

70 Jahre nach dem Tod des Urhebers

anonyme und pseudonyme Werke: 70 Jahre nach Schaffung oder Veröffentlichung des Werkes

Unbegrenzt verlängerbar (alle 10 Jahre)

Auch Radhakrishnan und Balasubramanian (2008) gehen auf einige Gegenüberstellungen der Schutzrechte ein. Zum ersten Patente, Urheberrechte und Marken besitzen unterschiedliche Bereiche, die sie schützen sollen. Beispielsweise, ist es für einen wirksamen Patentschutz besonders von Nöten, dass die Innovation neu und auch nützlich ist und urheberrechtlich geschützt sind schöpferische Werke, im Bereich der Kunst, Literatur, etc.

Ein weiterer Unterschied findet sich in der Laufzeit der einzelnen Mechanismen. Während Marken eine unbeschränkte Schutzdauer genießen, sind Patente nur kurzfristig (bis zu 20 Jahren) geschützt. Im Gegensatz zum Patentschutz weißen Urheberrechte einen längere Schutzzeit, mit der Lebensdauer des Schöpfers und plus 70 Jahre auf, im Fall, dass der Künstler namentlich bekannt ist.

Obwohl Schutzrechte durch die Gesetzgebung deutlich voneinander abgetrennt werden, kann es dennoch dazu führen, dass für das gleiche Gut mehrere Schutzmechanismen wirken. Als Beispiel hierfür werden Buch- und Filmtitel, sowie Charakternamen aus ihnen genannt, die in den Schutzbereich von Marken fallen. Nimmt man jedoch das ganze künstlerische Werk, aus denen sie stammen, werden sie als Ganzes für den urheberrechtlichen Schutzbereich angesehen.

 

4. Alternativen zu Exklusivrechten

4.1 Geheimhaltung

Geheimhaltung bedeutet nichts weiter als ein Geheimnis für sich zu behalten, also geschützt vor Dritten. Ein Geheimnis kann nach Moore und Hima sehr vielseitig sein, z.B. ein effektiveres Produktionsverfahren, eine Kundenliste oder sogar eine chemische Formel. Ein Grund, weshalb Innovatoren die Geheimhaltung der Patentierung vorziehen, sieht Blasberg (1987) in den Konjunkturerwartungen.

Wenn die Patentanmeldung für das jeweilige Unternehmen zu teuer ist, oder die Erträge als nicht sicher oder nicht mindestens kostendeckend angesehen werden, wird von einer Patentierung abgesehen. Ein weiterer Grund liegt in der Gesetzgebung, die von Land zu Land unterschiedlich festgeschrieben ist und somit zu Unsicherheiten bei den Innovatoren bezüglich Patentierung führen.

Auch Harabi (1997) führt einige Gründe an, warum Innovatoren sich gegen Patentschutz entscheiden sollen: Ein Patent wäre für das innovierende Unternehmen unrentabel oder die Idee besitzt keine Grundlagen für eine Patentierung, also ist nicht patentfähig.

Ein entscheidender Vorteil gegenüber dem Patent, welche eine Bekanntgabe wichtiger Informationen mittels Patentniederschrift verlangt.

Neben den Vorteilen gibt es auch Nachteile: Da Erfinder größtenteils im betriebswirtschaftlichen Interesse handeln, gestaltet es sich schwierig alle Produktinnovationen vor der Konkurrenz geheim zu halten, da sie die höchstmöglichen Gewinne für ihre Erfindung erzielen wollen. Es macht mehr Sinn diesen Schutzmechanismus bei der Prozessinnovation einzusetzen, aber selbst da bietet Geheimhaltung keinen kompletten Schutz gegenüber Dritten.

Konkurrierende Unternehmen werden dadurch nicht abgehalten diese Idee zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, um eine gleiche Innovation in den Markt einzuführen und darauf ein Patent anzumelden. Weiterhin ist es sinnvoll, wenn nur "eine Hand voll" Menschen in einer Unternehmung zu diesem Wissen Zugang haben. Zu hohe Fluktuation bei den Mitarbeitern würde den Schutz nur aufs Spiel setzen.

 

4.2 Zeitlicher Vorsprung

Neben der Geheimhaltung gilt auch der zeitliche Vorsprung gegenüber den konkurrierenden Unternehmen als eine Alternative zu den oben genannten Schutzrechten, Es handelt sich um einen Entwicklungsvorsprung des Innovators gegenüber dem Imitator. Dem Imitator fehlt es an Vorerfahrungen, Wissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Er kann die neue Technologie nicht gleich anwenden und somit auch kein innovatives Produkt herstellen.

Auch Swann (2014) beschreibt die Strategie des zeitlichen Vorsprungs: das erste Unternehmen, welches aus der Innovation einen wirtschaftlichen Nutzen ziehen kann und somit den Wert als erster verwenden kann, erhält den Vorteil des zeitlichen Vorsprungs. Der Innovator genießt einen Monopolvorteil gegenüber den anderen, auch wenn dieser zeitlich begrenzt ist. D.h. nur solange keine weiteren Akteure am Markt vertreten sind.

Doch die Vorteile des "First-Movers" sind nur kurzzeitig, denn so erfolgreicher der Innovator mit seiner Innovation am Markt ist, werden konkurrierende Unternehmen eher angelockt. Die Mitbewerber können aus den Anfangsfehlern des ersten Teilnehmers lernen und sich somit mit einem besseren Gut erfolgreicher am Markt positionieren. Als Beispiele, dass die Zweiten wesentlich erfolgreicher waren als die "First-Mover" werden folgende genannt: im Bereich der Tabellenkalkulation war Lotus 1-2-3 besser positioniert als Viscals, bei den Videorecordern überholte das JVC VHS-System Philips und beim Internet-Browser war Internet Explorer erfolgreicher und vertrieb somit Netscape.

Werner von Siemens schilderte in seinen Lebenserinnerungen (2008, 19. Auflage) seine Sicht bezüglich des zeitlichen Vorsprungs: „Eine wesentliche Ursache für das schnelle Aufblühen unserer Fabriken sehe ich darin, dass die Gegenstände unserer Fabrikation zum grossen Teil auf eigenen Erfindungen beruhten. Waren diese auch in den meisten Fällen nicht durch Patente geschützt, so gaben sie uns doch immer einen Vorsprung vor unseren Konkurrenten, der darin gewöhnlich so lange anhielt, bis wir durch neue Verbesserungen abermals einen Vorsprung gewannen.

Andauernde Wirkung konnte das allerdings nur in Folge des Rufes grösster Zuverlässigkeit und Güte haben, dessen sich unsere Fabrikate in der ganzen Welt erfreuten“.

 

5. Fazit

Innovatoren wollen sich gewisse Vorteile durch Schutzmechanismen sichern. Leider führt die Nutzung von Schutzrechten nicht immer zum gewünschten Effekt. D.h., es ist schwirig zu vermeiden, dass Wettbewerber daran gehindert werden sich die Innovationserträge durch den Innovator selbst zu Nutze zu machen, sodass sich nur das innovierende Unternehmen selbst belohnen kann und mit der Einführung der neuen Technologie sich hohe Marktanteile sichern kann (Deutsches Marken- und Patentamt).

Auch Maskus merkt an, dass ein wirksames Schutzsystem sich für jedes Land schwierig erweist und je nach Funktionsbereich die Mechanismen unterschiedlich greifen. Schutzrechte versuchen ein Gleichgewicht zu finden, sodass Innovatoren zum einen geeignete Anreize finden, in F&E zu investieren und so neue Güter zu generieren und zum anderen die Innovationen wirtschaftlich zu verteilen.

Doch wie sieht die Zukunft der Schutzrechte aus? Werden einige verschwinden und andere dafür stärker in den Vordergrund treten? Hall (2007) ist der Meinung, dass Patente niemals verschwinden werden bzw. hat starke Zweifel, dass diese auch nur annähernd durch Alternativen komplett ersetzt werden. Aber auch Kaufer (1989) sieht diese Annahme ähnlich und merkt an: Falls die Gesellschaft dazu neigen sollte auf Patente zu verzichten, sollte sie sich fragen, welche alternativen Schutzmechanismen am sinnvollsten und wirksamsten Patente ersetzen könnten.

Patente werden auch in Zukunft eine wichtige Rolle für den Schutz des geistigen Eigentums spielen, aber ich sehe, das Alternativen wie Geheimhaltung immer mehr an Bedeutung gewinnen. Das Problem bei Patente sehe ich ganz stark in der exponentiellen Kostensteigerung und das der Anmeldungsprozess zu bürokratisch und langwierig, besonders für kleine Unternehmensgrößen, ist.





Literaturverzeichnis

Acemoglu, D., and Akcigit, U. (2011), Intellectual Property Rights Policy, Competition and Innovation, in: Journal of the European Economic Association 10.1 (2012): 1-42.


Arrow, K. (1962), Economic Welfare and the Allocation of Resources for Invention, in: R.R. Nelson, ed. Universities-National Bureau of Economic Research Conference Series; The Rate and Direction of Economic Activities: Economic and Social Factors, Princeton University Press, New York, S. 609 - 625.

 

Basberg, B.L. (1987), Patent and the Measurement of Technological Change: A Survey of the Literature, in: Research Policy, 16:131-141.

 

Cohen, W., Nelson, R. R. and Walsh, J. P. (2000), Protecting Their Intellectual Assets: Appropriability Conditions and Why U.S. Manufacturing Firms Patent (or Not), Working Paper No. 7552, in: National Bureau of Economics Research (Cambridge, MA).


Deutsches Patent- und Markenamt (2014), Marken: Eine Informationsbroschüre zum Markenschutz


Deutsches Patent- und Markenamt (2014), Patente: Eine Informationsbroschüre zum Patentschutz



Fagerberg, J. (2005), A Guide to the Literature, in: J. Fagerberg, D. C. Mowery in: R. R. Nelson (eds), The Oxford Handbook of Innovation. Oxford: Oxford University Press, S. 1.


Falvey, R., Foster, N. and Greenaway, D. (2004), Intellectual Property Rights and Economic Growth, Internationalisation of Economic Policy Research Paper No. 2004/12


Feldenkirchen, W. (2008) , Werner von Siemens Lebenserinnerungen. München: Piper Verlag


Freeman, C., Soete, L. (1997), The Economics of Industrial Innovation, Third Edition, Oxford: Routledge, Taylor & Francis Group Ltd.


Granstrand, O. (2005) Innovation and intellectual property rights, in: J. Fagerberg, D. C. Mowery, R. R. Nelson (eds), The Oxford Handbook of Innovation. Oxford: Oxford University Press.


Hall, B. H. (2007), Patents and Patent Policy, Oxford Review of Economic Policy, Vol. 23, Issue 4, S. 568-587

Kaufer, E. (1989), „The Economics of the Patent System“. Chur: Harwood Academic Publishers, S. 45.

 

Kingston, W. (1999), Innovation Needs Patents Reform, in: Research Policy, 30 (2001), 403–423.



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