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Seminararbeit / Hausarbeit

Methoden der Sozialen Arbeit: Multi­per­spek­ti­vi­sche Fall­ar­beit nach Burkhard Müller

4.254 Wörter / ~18 Seiten sternsternsternsternstern Autorin Ute R. im Apr. 2017
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Seminararbeit
Sozialarbeit

Universität, Schule

Hochschule Mittweida

Note, Lehrer, Jahr

1, Frau Schaller.2016

Autor / Copyright
Ute R. ©
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Preis 7.40
Format: pdf
Größe: 0.11 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern
ID# 64874







Methoden der Sozialen Arbeit: Multiperspektivische Fallarbeit nach Burkhard Müller
  1. Geschichtliche Herleitung


Burkhard Müller( Erziehungs-u. Sozialwissenschaftler) entwickelte diese Methode und stellte diese ihn seinem Buch „Sozialpädagogisches Können. Ein Lehrbuch zur multiperspektivischen Fallarbeit“ vor.

Dieses ist 1993 erschienen und es gibt inzwischen schon die 7.Auflage.

Mit diesem Werk versucht Müller aufzuzeigen, dass es so etwas wie einen gemeinsamen Sockel sozialpädagogischer Handlungskompetenz gibt. Dieser liegt quer zur Vielfalt der sich immer mehr ausdifferenzierenden Arbeitsfelder und kann in einem allgemeinen Studium der Sozialpädagogik an Fachhochschulen und Universitäten vermittelt werden. Mit diesem gemeinsamen Sockel ist die Kasuistik gemeint, also die fallbezogene Arbeit (vgl. Galuske 2013, S.191).

Als die Soziale Arbeit sich am Anfang des 20. Jahrhunderts methodisierte und zum Beruf wurde, kam die sozialpädagogische Kasuistik erstmals auf. Schon damals war deutlich, dass das sozialpädagogische und berufliche Verstehen mit der Beteiligung von Seiten der Adressaten einhergeht. Auch nach dem Zweiten Weltkrieg bewegte sich die sozialpädagogische Kasuistik in einem Grenzgebiet zwischen beruflichem Verstehen und Teilhabe der Adressaten.

In den letzten 30 Jahren erlebte sie im deutschsprachigen Raum einen deutlichen Aufschwung angeregt unter anderem durch die benachbarten Disziplinen wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie und die Verstehende Soziologie. Damit einhergehend wurde der Sozialstaat ausgebaut und es erfolgten Bemühungen um eine Professionalisierung. Methodiker entwickelten zunehmend eine Kasuistik in Form von sogenannten Lehrfällen“ (vgl. Thole 2005,

S. 549).

Müller bezeichnet den sozialpädagogischen Fall als Zentrum professioneller Intervention, von dem aus und auf den hin sozialpädagogisches Denken und Handeln zu organisieren ist.

Die Multiperspektivische Fallarbeit beschränkt sich in ihrer Betrachtung nicht auf die Beziehungsarbeit zwischen Sozialpädagoge/in und Klient/in ( so wie das bei der klassischen Sozialen Einzelfallhilfe der Fall ist),sondern berücksichtigt die komplexen Handlungsbedingungen der Sozialen Arbeit ebenso wie die spezifischen institutionellen Rahmungen (vgl. Galuske 2013, S.191).

Multiperspektivische Fallarbeit berücksichtigt bewusst neben der Beziehungsarbeit zwischen Sozialarbeiter/in und Klient/in auch die komplexen Rahmenbedingungen dieser Beziehung, und zwar auf der Seite des Klienten/in und auch auf der professionellen Seite. Ziel der multiperspektivischen Fallarbeit ist es, durch den ständigen Wechsel der Perspektiven die Komplexität des Handlungsfeldes zu erfassen und damit die Wechselwirkungen zu erkennen ().


2. Theoretische Rahmung


2.1. Der Fall


Nach Burkhard Müller sind Fälle Ereignisse oder Personen, die von Instanzen/ Personen oder Berufsgruppen zu Fällen erklärt, thematisiert und/oder bearbeitet werden. Streng genommen ist deshalb auch nicht die Person/ das Ereignis selbst als Fall zu benennen, sondern die Thematisierung durch jene Instanzen/ Personen/ Berufsgruppen, die sich dem Fall angenommen haben.

Bearbeitet ein Sozialpädagoge einen Fall, wird es automatisch zu einem Sozialpädagogischen Fall.(vgl. Müller, 2012, S. 36) Ein Fall wird dann von einem Sozialpädagogen aufgegriffen, wenn ein Verhältnis zwischen dem Fall und der Sozialpädagogik als Fach/ Beruf hergestellt werden kann. Also muss ganz im Allgemeinen gesagt immer ein Handlungszusammenhang zwischen Fall und Instanz/ Person/ Berufsgruppe bestehen (vgl. ebd., S. 32). Er wird auch dann zu einem Sozialpädagogischen Fall, wenn unterschiedliche Interpretationsperspektiven herangetragen werden und wenn dies aus einem fachlichen Interesse heraus geschieht (vgl. ebd., S. 22).

Das Fallverstehen an sich setzt immer eine Betrachtung von einem praktisch und institutionell lokalisierbaren Standpunkt aus, voraus. Das heißt, um den Fall zu verstehen, benötigt man eine reale, berufliche Verantwortung für ihn. Daraus resultiert eine Verantwortung für die Folgen, die sich aus den eigenen Umgang mit dem Fall ergeben und eine Einbindung in eine Institution in deren Namen und Auf.....[Volltext lesen]

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2.2.2. Fall für


Auf der Fall-für-Dimension geht es darum, das Problem der Fall-von- Dimension weiter zu denken und auf die gewonnenen Erkenntnisse zu reagieren.

Im Fall für soll geprüft werden, welche anderen Instanzen für den Fall relevant sind,z.B. Polizei, Justiz, Ärzte oder Therapeuten.

Der Sozialpädagoge soll seine Klienten an diese anderen Instanzen vermitteln und verweisen und diese Instanzen dabei unterstützen, ihren Part auf eine förderliche Art und Weise mitzugestalten.

In vielen Fällen ist der Sozialpädagoge auf die Handlung und Kompetenz der anderen Instanzen angewiesen (z.B. auf eine ärztliche Diagnose im Fall eines behinderten Kindes nach SGB VIII § 35 a Abs. 1a) und er kann es sich nicht leisten, die Handlungen dieser Instanzen zu ignorieren (vgl. ebd., S. 42).


Personelle Anforderungen


Das sogenannte „Verweisungswissen" ist in diesem Fall wichtig, denn der Sozialpädagoge muss die Gründe kennen, warum sein Klient auch für jene Instanz ein Fall ist. Er muss die Folgen kennen, die daraus entstehen, für den Klienten aber auch für ihn selber als Sozialpädagogen. Er muss die Bedingungen kennen, um an diese anderen Instanzen herantreten zu können (vgl. ebd., S. 53).

Der Sozialpädagoge braucht hier auch das Wissen des „gut informierten Bürgers".

Damit ist eine Art lokales Wissen oder auch Alltagswissen gemeint (Wo kann ich mich informieren? Wie sich Zugang verschaffen? An welchen Experten kann ich mich wenden?).

Es beinhaltet aber auch jenes Wissen, um das Handeln jener Instanzen fallbezogen, kritisch prüfen zu können.

Er benötigt einen ganzheitlichen Blick, der ihn dazu befähigt auf allen Gebieten die Fertigkeit zu entwickeln, begründete Urteile bilden zu können.

Dabei soll er mit Hilfe von Experten arbeiten, ohne sich von der spezialistischen Sichtweise einzelner Experten abhängig zu machen.

Außerdem benötigt man die Pragmatik, die Bodenhaftung, den gesunden Menschenverstand sowie das Alltagswissen des " Mannes auf der Straße",

um überhaupt über die Grundlage zu verfügen, mit Menschen arbeiten zu können.(vgl. Müller 2012, S. 53f.)


2.2.3. Fall mit


Fall mit meint die Beziehung zwischen den am Fall beteiligtem Klienten und dem Sozialpädagogen.

Mit welchem Menschen habe ich es überhaupt zu tun? Was mache ich mit dieser Person? Was macht sie mit mir? Was will und kann ich mitmachen und was will und kann er mitmachen? Was können wir zusammen umsetzen und kommen wir überhaupt zusammen? Wie kann daraus eine professionelle Beziehung entstehen? Wie können daraus Räume des Möglichen entstehen?(vgl. ebd., S. 42f.)

Diese Falldimension ist die eigentlich wichtigste und stellt die größte Herausforderung dar. In der gemeinsamen Beziehung muss der Punkt gefunden werden, wo eine produktive Zusammenarbeit überhaupt möglich ist. Dies stellt generell eine Bewältigung des Ungewissen da, denn der Beziehungsaufbau ist nie im Vorfeld planbar. Jedes Angebot ist davon abhängig, ob es vom Gegenüber aufgegriffen wird, denn ansonsten bleibt es lediglich ein Angebot (vgl. ebd., .....

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Er setzt das allgemeine Handeln, in spezielles Handeln um und veranlasst die nötigen Schritte (Unterbringung des Kindes, Herbeiführen einer vormundschaftsgerichtlichen Entscheidung) (vgl. ebd.)




2.3.2. Fall für


Auf das Fallbeispiel bezogen, ist bekannt, dass es sich um einen Fall von Gefährdung des Kindeswohles handelt, sowie um einen Fall von Inobhutnahme. Dadurch ergibt sich, dass es sich auch um einen Fall für das Vormundschaftsgericht handelt. Im weiteren Verlauf der Fallbearbeitung könnten sich auch noch weitere für den Fall relevante Institutionen herauskristallisieren (z B. Könnte Sabine Fall für die sozialpädagogische Familienhilfe oder für eine therapeutische Beratungseinrichtung werden (vgl. Galuske 2013, S. 193).


2.3.3. Fall mit


Den Fall Sabine könnte man als Fall miteinem misshandelten Kind/ Jugendlichen lesen. Und blickt man auf den Vater, dann als Fall mit einem gewalttätigen Vater.


2.4.Schlussbetrachtung


In dem Fall Sabine kommen sowohl die Dimensionen Fall von, Fall für und Fall mit, vor. In den meisten Fallbeispielen gehen die Falldimensionen ineinander über.

Dennoch ist es wichtig, sie voneinander unterscheiden und voneinander getrennt betrachten zu können, indem man weiß auf welcher Ebene der Fallbetrachtung man gerade ist. Diese unterscheiden zu lernen wirkt auch der Verwechslung der Falldimensionen entgegen. Wenn man beispielsweise auf der Ebene der Beziehungsarbeit Verwaltungsarbeit als angemessene Methode wählt, wäre es nicht das passende Mittel (vgl. ebd.). Ziel beim Betrachten in diesen Dimensionen ist es, zwischen den Dimensionen hin und herpendeln zu können (vgl Müller 2012, S. 43).




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Auf den Fall „Sabine“ bezogen heißt dass, das geprüft werden muss, ob tatsächlich ein Fall von Kindeswohlgefährdung nach §1666 BGB vorliegt. Und so wird dieser Fall ein Fall für das Jugendamt. Dort muss geprüft werden, ob Sabine schon bekannt ist und ob Fallakten von ihr vorhanden sind. Und da es sich um einen ein Fall mit Sabine handelt, ist natürlich ihre Sichtweise, Schilderung und Geschichte von großer Bedeutung.


2.5.2. Diagnose

Die Trennung zwischen Anamnese und Diagnose ist häufig nur eine analytische.

Dabei geht es um ein Auseinanderlegen, Sortieren und Gewichten von Aspekten mit dem Ziel, die Frage „was tun?“ zu beantworten.

Diese fordert auf, nicht zu schnell die Schublade des Allgemeinen zu öffnen (wie z B. Fall von Kindesmisshandlung), sondern sehr genau und differenziert hinzuschauen.

Bei der sozialpädagogischen Diagnose heißt es auch erstmal zu klären, was für welche Beteiligten in einer Fallsituation das Problem ist (vgl. Galuske 2013, S.195).

Das heißt, aus den Problemen, die die unterschiedlichen Fallbeteiligten haben, entstehen zugleich auch Probleme, die diese lösen wollen

Es heißt aber auch zu klären, was für mich selbst in einer Fallgeschichte das Problem ist.

Damit können äußere Schwierigkeiten, aber auch innere gemeint sein (z B. Teamprobleme, persönliche Schwierigkeiten, die ich mit mir selbst habe, um den Fall zu verkraften)

Diagnose findet auch immer in Beziehungen statt und hat sich nicht nur an der Klärung von Sachfragen, sondern auch von Gefühlsbeziehungen zu bewähren.

Das bedeutet, dass Soziale Diagnose keine sachliche, gefühlsneutrale Angelegenheit sein kann (vgl. M.....

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Auch sollte diese Art der Hilfe mit Sabines Vorstellungen übereinstimmen und sollte dies nicht der Fall sein, sollten Kompromisse geschlossen werden.


2.5.4. Evaluation (Auswertung, kritische Einschätzung)


Von Evaluation spricht man, wenn spezielle Instrumente der Selbstkontrolle bewusst benutzt werden und wenn ausdrücklich Kriterien genannt und genutzt werden, damit praktische Arbeit überprüft werden kann.

Evaluation thematisiert die retrospektive Kontrolle der eigenen Entscheidungen im Hinblick auf ihre Angemessenheit und Effektivität.

Als Prozesselement der Fallarbeit ist sie Teil der Handlungsverantwortung und setzt selbstkritische Distanz voraus und wird von den praktisch Beteiligten als Selbstevaluation ausgeübt.

Evaluationsinstrumente sind unter anderem Berichte, Gruppen- oder Teamgespräche, Praxisforschung (vgl. Galuske 2013, S.197).

Auf das Fallbeispiel bezogen sollte regelmäßig geprüft werden, ob diese Art der Hilfe noch angemessen ist. Es sollten auch die involvierten Einrichtungen in ständigem Austausch stehen und gemeinsam den Verlauf der Hilfe auswerten. Wichtig ist natürlich auch, dass gemeinsam mit Sabine der Verlauf der Hilfe und deren Vereinbarung überprüft werden.


3. Kritik und Ausblick


3.1 Rezension von Prof. Mag. Dr. Pet.....

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wissenschaftliche oder soziologische Bezüge und Einflüsse würden gänzlich fehlen.) (vgl. Eisenbacher 2007, S. 1f.)


3.2 Rezension von Michael Galuske:


Nach Galuske ist das Buch von Müller ein weitestgehend gelungener Versuch die Vielschichtigkeit von Handlungssituationen zu strukturieren und durch Arbeitsregeln einen Problemhorizont zu eröffnen. Das ermöglicht den Nutzern des Konzeptes, Fallarbeit theoretisch gehaltvoll und in seiner Komplexität entsprechend in Angriff zu nehmen, während es auch pragmatisch händelbar bleibt.

Das Ergebnis von Müllers Konzept ist ein flexibel nutzbares und selbstreflexives Instrument zum Analysieren von Handlungs- und Problemsituationen, welches nicht an der Konfrontation mit komplexen Handlungs- oder neuartigen Problemsituationen scheitert.

Die einzige Einschränkung dieser Methode besteht nach Galuske darin, dass sie keine bestimmte Auswahl an konkreten Handlungsmöglichkeiten anbietet. Es ist ein Reflexionsinstrument, welches sich auf unterschiedliche Handlungssituationen anwenden lässt und Aufschluss darüber gibt, ob z.B. eine bestimmte Form der Anamnese angemessen ist oder wann eingreifende Interventionen berechtigt sind.

Sie ist eher auf einer Metaebene etabliert, sie kann also darüber informieren ob unter gegebenen Bedingungen eine ausgesuchte Handlungsstrategie fachlich geeignet und gerechtfertigt ist. ( vgl. .....

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Quellen & Links

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