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Aufsatz
Bürgerliches Recht

Karl-Franzens-Universität Graz - KFU

2012, Lenz, 2

Sofie I. ©

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ID# 28198







KARL-FRANZENS-UNIVERSITÄT GRAZ
WS 2012/2013

Grundkurs: Effizientes Verhandeln und Wirtschaftsmediation (Nummer: 228.265)

Die Seminararbeit

Mediation zur Konfliktlösung


Inhaltsverzeichnis

1 Konzept der Mediation. 4

1.1      Begriff der Mediation. 4

1.2      Grundsätze der Mediation. 5

1.3      Mediator 7

2 Grenzlinie zwischen Mediation und anderen Konfliktlösungsverfahren. 10

2.1      Vergleich der Konfliktlösungsverfahren. 10

2.2      Grenzen der Mediation. 14

2.3      Verlauf einer Mediation. 14

2.3.1       Vorbereitung. 15

2.3.2       Problemerfassung. 16

2.3.3       Interessensklärung. 16

2.3.4       Fassung der Konflikte. 17

2.3.5       Beurteilung und Auswahl der Lösungsmöglichkeiten. 17

2.3.6       Schlussvereinbarung. 17

3 Mediationsgebiete. 19

3.1      Familie und Partnerschaft 19

3.2      Wirtschaft und Arbeitswelt 21

3.3      Umwelt 22

3.4      Weitere Mediationsbereiche. 22

Literaturverzeichnis. 24

 


 

Einleitung

Natürliche und juristische Personen haben längst erfahren, dass die Konfliktlösung vor dem Gericht viele Nachteile mit sich bringt. Durch Mediation können die Gegenparteien Konflikte schneller und mit niedrigerem Kostenaufwand beenden. Durch so eine Konfliktlösung wird auch ein Blick in Zukunft ergriffen. Das bedeutet, dass die Parteien in der Zukunft auch friedlicher miteinander umgehen könnten. Die Mediation wird durch einen Mediator durchgeführt, der aber nicht entscheidet ob eine oder andere Recht hat. Diese Person unterstützt lediglich die Parteien auf ihrem Weg, die Lösung des Konfliktes selbstständig zu schaffen. Die Mediation ist sehr weit ausgebreitet. Einige Anwendungsgebiete werden kurz in dieser Arbeit veranschaulicht.

 

 

Kapitel 1

Konzept der Mediation

1.1        Begriff der Mediation

Das Wort „Mediation“ stammt aus dem Lateinischen. Auf Deutsch übersetzt heißt es „Vermittlung“ oder „in der Mitte sein“. Dem entsprechend, der „Mediator“ in einer Mediation ist der „Vermittler“ oder „Mittelsmann“.[1]

 

Mediation wird in vielen Gebieten verwendet und beinhaltet verschiedene Methoden zur Zielerreichung. Durch diese Vielseitigkeit wäre es sehr eingrenzend, der Mediation eine Definition anzubinden. Sie ist aber unvermeidbar, um knapp und sachlich Wissen zu vermitteln.[2]

 

Generell kann Mediation als „Vermittlung im Konflikt“ definiert werden. Das Ziel dieser Vermittlung ist die Friedensstiftung und Aussöhnung. Sie wird außergerichtlich und unter Anwesenheit einer dritten, nicht vom Konflikt betroffenen Person, geleitet. Diese Person ist der Mediator. Die Teilnahme der Konfliktparteien ist freiwillig und die Arbeit an der Konsensfindung ist selbstständig, jedoch mit Hilfe des Mediators. Die Parteien werden gefordert, Verständnis füreinander zu entwickeln und ohne Gewalt einen Ausgleich zu finden. Die Rolle des neutralen Vermittlers hilft den Gegenparteien die Situation objektiv zu betrachten, wozu sie nicht in der Lage sind. [3]

 

Falk deutet in seiner Definition besonders an, dass die private und tägliche Vermittlung, die jeder Mensch intuitiv ausübt, mit der Mediation nicht zu verwechseln ist:[4]

 

„Professionelle Mediation ist ein systematisch nachvollziehbarer Vorgang innerhalb eines Gesamtmodells, in dem sowohl Voraussetzungen, Rahmenbedingungen, Strukturen und Ziele als auch spezifische Rollen, Methoden und Techniken beschreibbar sind.“ (Falk, 2005, S. 6)

 

Die Methode der Mediation beinhaltet, unabhängig vom Anwendungsgebiet, einige Grundsätze. Diese im folgenden Kapitel ausgeführt werden.

1.2        Grundsätze der Mediation

Ein Grundprinzip der Mediation ist die Eigenverantwortlichkeit der Personen, die an dieser involviert sind. Die Gegenparteien lernen im Mediationsverfahren, dass sie für ihre Haltungen im Konflikt verantwortlich sind. Die Entscheidungen, die in einer Mediation getroffen werden, werden von Parteien selbst, und nicht von jemand anderem, getroffen.[5]

Die Teilnahme der Konfliktparteien ist freiwillig und ohne Zwang. Die teilnehmenden Personen sind einverstanden, dass der Mediator das ganze Verfahren führt.[6] Eine weitere Voraussetzung ist, dass von beiden Parteien eine faire Lösung angestrebt wird. Der Mediator gibt den Parteien die Richtlinien, die auch eingehalten werden müssen, um das Ziel konstruktiv erarbeitet zu können.  Die Voraussetzung ist auch, dass die beiden Seiten sich gegenseitig ausreden lassen und sich zuhören. Erster Schritt ist die Sichtweise des anderen zu erkennen und in einem weiteren Schritt gemeinsame Sichtweise zu entwickeln.[7]

 

Das Vertrauen ist ein wichtiger Baustein in der Mediation. Die Menschen müssen zuerst an sich selbst  glauben, und ohne Angst die Thematik ansprechen um einer anderen Person vertrauen zu können. Auch zwischen dem Mediator und Parteien muss ein Vertrauen aufgebaut werden, was sich später im Mediationsprozess zeigt. Das Verfahren wird vertraulich behandelt und schließlich hat der Mediator eine Verschwiegenheitspflicht. [8]

 

In der Hinsicht mit Mediation wurden zwei Richtlinien entwickelt.  Eine ist verhandlungs- und lösungsorientierter Ansatz, die auf dem Harvard-Konzept beruht. Absicht besteht darin sich auf die Interessen zu konzentrieren und Lösungsmöglichkeiten zu entfalten, die eine Win-Win-Situation darstellen.[9]

 

Das Zweite Richtlinie ist Transformationsansatz. Sie stellt die Personen in den Mittelpunkt. Durch diese Richtlinie wird die Beziehungsebene nicht vernachlässigt werden. Durch sie konzentriert sich der Mediator auf Bereiche, die ihm Möglichkeiten für Lösungen bieten. Das Ziel von dem Transformationsansatz ist ein verändertes Miteinanderumgehen und Kommunizieren.  Dieser Vorlauf wird als soziales Lernen bezeichnet und hat an sich beide Aspekte Befähigung und Anerkennung. Die Parteien in der Mediation werden befähigt die Interessen und Bedürfnisse genau zu formulieren und bekommen dadurch Selbsterkenntnis.[10]

 

Beim Vergleich von zwei oben genannten Ansätzen wird angenommen, dass  die Interessen der Parteien stabil sind. Jedoch, der Transformationsansatz besagt, dass sich diese Interessen im Verlauf verändern können. Dieser Ansatz zielt darauf ab, gemeinsames Lernen und Entwickeln zu fordern.[11]

1.3        Mediator

Wie schon oben erwähnt wurde, der Mediator hat in erster Linie die Verfahrensverantwortung. Die Aufgabe des Mediators ist die Gestaltung des Prozesses und die Definition der Struktur. Er sorgt dafür, dass Konflikte offengelegt werden und dass der Prozess möglichst klar strukturiert wird. Er gibt auch die Rahmenbedingungen des Verfahrens vor. Somit wird ein fairer Ablauf gewährleistet.[12]

 

Durch die klare Kommunikation zwischen Parteien und ohne manipulative Techniken bekommen die Personen die Möglichkeit einer Aussprache. Der vermittelnde Dritte schafft eine Balance im gesamten Verfahren. Das Ziel dabei ist es, den Sachverhalt aus der Perspektive des Streitgegners zu sehen. Die Belastungen die sich durch das Konflikt ergeben werden herausgearbeitet und Verständnis für die andere Position vermittelt.[13]

 

Der Mediator muss neutral sein und darf auf keinen Fall eine Bewertung vornehmen und die Parteigegner weder persönlich noch inhaltlich als richtig oder falsch bezeichnen.  Er hat die Fähigkeit durch die Fragenstellung und Zuhören die Interessen der Mediationsparteien aufzudecken. Seine Aufgabe ist nicht die Wahrheit herauszufinden. Beim Mediator gilt der Grundsatz der Allparteilichkeit und Neutralität.[14]

  

Eine wichtige Aufgabe des Mediators ist auf die Stärken beider Parteien einzugehen. Daraus wird die gemeinsame Perspektive erarbeitet. Der wichtigste Punkt ist, dass die Vergangenheit nicht mehr verändert werden kann. Der Anblick in kommende Zeiten führt aber zu Problemlösungen.[15]

 

Durch die gemeinsame Lösungsfindung, hat der Vermittler die Aufgabe der Ausarbeitung von Win-Win-Ergebnissen. Er kann den Parteien die Vorschläge machen aber die Parteien haben es frei, sie anzunehmen oder abzulehnen.[16]

 

Die Bildung als Mediator ist in Österreich durch Zivilrechts-Mediations-Gesetz seit 2003 geregelt. Durch das Gesetz werden die Rechte als auch die Pflichten der Mediatoren festgelegt. Die Mediatoren, die die Bildung und die Voraussetzungen nach dem oben genannten Gesetz absolviert haben, können sich in die Liste der Mediatoren beim BJM eintragen lassen.

Die Festlegung der Aufgaben und Pflichten eines Mediators, hat den Zweck, diese von anderen Streitverfahren zu unterscheiden. Es gibt neben Mediation mehrere unterschiedliche Konfliktbewältigungsmethoden. Diese werden in einem Überblick  im folgenden Kapitel dargestellt und von der Mediation abgegrenzt.    

 


Kapitel 2

Grenzlinie zwischen Mediation und anderen Konfliktlösungsverfahren

2.1        Vergleich der Konfliktlösungsverfahren

Die Konflikte können auf unterschiedliche Weise aufgelöst werden. Die Können einseitig oder in beiderseitigem Einverständnis abschließen werden. Das Konfliktverfahren, welches auf den Rückzug oder die Durchsetzung einer Konfliktpartei gegenüber der zweiten besteht, hat negativer Einfluss auf die bevorstehende Beziehung der Beteiligten. Die Begünstigung oder die Minorität einer Partei führt zur einseitigen Beendigung des Konflikts, aber diese führt zu einem veränderten Verhalten in der Zukunft.[17]

   

Eine weitere Möglichkeit der Konfliktlösungsverfahren besteht damit, ob der Konflikt ohne oder mit einer dritten Person durchgeführt wird. Die Gegenparteien können sich an der Richter oder z.B. Vorgesetzte wenden. Wenn die Gegenpartei eine solche Möglichkeit in Anspruch nehmen, haben keinen Einfluss auf das Ergebnis.  Die Entscheidung wird allein von der Drittperson getroffen.  Die Möglichkeit der Parteien sich an der Entscheidung zu Beteiligen ist gering. In der Mediation wird des Verfahren anders laufen, weil die Parteien an einer gemeinsame Erarbeitung des Konfliktes und Lösung arbeiten. [18]  

Die folgende Tabelle zeigt die Grenzlinie zwischen Verhandlung, Mediation, Schiedsgericht und Gerichtsverfahren.[19]

 

 

 

Verhandlung

 

Mediation

 

Schiedsgericht

 

Gerichtsverfahren

Freiwilligkeit

freiwillig

freiwillig

zumeist freiwillig

unfreiwillig

Vermittler

Kein Vermittler

Mediator

(Wahlmöglichkeit)

Rechtsexperte

Rechtsexperte

Formalität und

Struktur

Normalerweise nicht formal, wenig bis gar nicht Strukturiert

Kein formales Verfahren, Struktur durch Mediator, Einfluss der Partei

Partei können unter Umständen Einfluss auf die Regeln nehmen

Streng formalisierter strukturierter Prozess mit festen Regeln

Ergebnis

Entscheidung über ein akzeptables Ergebnis

Ergebnis, das beide Seiten als Gewinner hervorbringt

Entscheidung entsprechend festgelegter Prinzipien oder auch Kompromiss

Entscheidung nach Prinzipien, die durch das Recht vorgegeben sind

 

Tabelle 1: Die vier grundlegenden Konfliktslösungsverfahren

(Daten übernommen aus Goldber at al, 2003, S. 4)

 

Verhandlungen verlaufen in Konfliktsituationen  auf freiwilliger Grundlage. Es kommt zu keinen Eingriff einer Drittperson und  diese  geschehen in einer nicht formalen und nicht strukturierten Art und Weise. Die Entscheidungen und das Ergebnis werden nur von den Verhandlungsparteien erarbeitet.[20] Im Unterschied zu einer Verhandlung wird bei der Mediation eine Drtittperson in zwischendurch geschaltet. Die Parteien haben die Möglichkeit sich selbst einen Mediator auszusuchen. Er hat die Aufgabe den Prozess zu saturieren. Das Ergebnis in der Mediation ist, für beide Seiten faire, gute und ansprechende Lösung zu finden. Es bestehen auch andere Vorteile die im folgenden Kapitel behandelt werden.[21]

 

Ein schiedsgerichtliches Verfahren stellt ein privates Gericht dar. Er wird bei privatrechtlichen Rechtsstreitigkeiten in Anspruch genommen. Das Schiedsgericht wird von beiden Parteien angerufen, um das Konflikt mit Hilfe dessen zu lösen. Die Schiedsrichter entscheidet durch Schiedsspruch und diese eine rechtsverbindliche Entscheidung nach festgelegten Prinzipien darstellt. Dieses Verfahren hat einen Vorteil  im Vergleich mit der staatlichen Gerichtsbarkeit. Durch dieses Verfahren wird zu eine Verfahrensbeschleunigung und Kostenminderung für die beteiligten Personen kommen.[22]

 

Die letzte Möglichkeit  Konflikte zu lösen ist das staatliches Gerichtsverfahren. Eine Partei stellt die Klage bei dem Gericht dar, während die andere Partei an der Verhandlung unfreiwillig  teilnimmt. Die Interessen und Beziehungen der Prozessbeteiligten sind beim Richter nicht zu beachten. Es wird nur über Vergangenheit gesprochen und nicht über eine gemeinsame Zukunft. Die Entscheidung liegt beim Richter und er orientiert sich dabei ausschließlich auf das geschriebene Recht. Das Urteil ist verbindlich und Prozessbeteiligten müssen sich an dem halten. Die Kosten von Gericht und Anwalt sind meist sehr hoch und im Vorhinein nicht stell bar.[23]

 

Die besonderen Vorteile der Mediation werden im nächsten Kapitel behandelt.

 

 

 

 

Durch die Mediation werden die Parteien eine Chance bekommen, sich selbst weiterzuentwickeln. Die Teilnahme an dem Verfahren und die Bearbeitung des Konflikts soll mit Hilfe eines Mediators ein Lernprozess an sich bringen und nächsten Nutzen mit sich bringen.[24]

 

-       Die Parteien besorgen sich eine Selbsterkenntnis. Diese wird durch das Bewusstwerden des eigenen Anlangens erfolgen. Durch offenlegen der Probleme erzählen sie  ihre Motive, Bedenken und Neigung und lernen über sich selbst und eigene Verhalten.

-       Die Mediation unterstützt das beiderseitige Verständnis der Prozessparteien. Eine wichtige Fähigkeit ist sich in die Situation der anderen Partei zu setzen und  diese zu verstehen.

-       Die Parteien erlangen den neuen Kompetenzen für die zukünftige Berührung mit Konflikten allein durch die Beteiligung an einer Konfliktbearbeitung.

 

Zusätzliche große Vorteile der Mediation werden im Gebiet des Kosten und Zeitaufwands gesehen. In einem Gerichtsverfahren werden die Kosten meistens sehr hoch sein, in der Mediation werden diese Kosten günstiger und Geld kann gespart werden. Auch im Bereich Zeitaufwands besteht ein Vorteil darin, dass ein Mediationsverfahren sehr schnell begonnen werden kann. Es besteht aber unter keinen Umständen eine Garantie für eine beiderseitige Konfliktlösung. [25] Die Mediation ist nicht immer in der Lage die Parteien zusammenzuführen und den Konflikt zu beenden. Es wird nicht durch das Zwang die Harmonie hergestellt.[26]

 

2.2        Grenzen der Mediation

Wenn keine Lösung in Aussicht steht ist auch durch die Mediation nicht möglich diese zu stellen. Diese kommt dann in Frage, wenn die Wertorientierungen der Parteien voreinander abweichen. Zweites Fall von nicht mediierbar Konflikt ist dann zu bejahen, wenn keine Verlangen nach einer zukünftigen Beziehung zwischen Konfliktparteien besteht. Kommt der Mediator im verlauf des Verfahrens zu Erkenntnis dass der Konflikt von einer Partei nicht ernst genommen wird, muss er die weitere Fortführung des Verfahrens in Frage stellen. Eine erfolgreiche Konfliktlösung kann nur dann stattfinden, wenn die Motivation und die Interessen aller Prozessparteien zu sehen sind.[27]

Wenn sich herausstellt, dass eine Person nicht in der Lage ist weiter an der Mediation teilzunehmen, weil eine große Belastung für sie diese darstellt, ist es angebracht die Mediation abzubrechen. Es kann auch kommen, dass eine oder beide Parteien eine Entscheidung von einer Drittperson wünschen.  In  solchem Fall ist die Mediation abzubrechen und vor Gericht zu bringen. Ob sich der konkrete Konfliktfall für die Methode der Mediation eignet, wird durch erstes Gespräch mit dem Mediator abgeklärt werden.[28]

2.3        Verlauf einer Mediation

Die Literatur bietet planmäßige Methoden, welche in der Mediation angewendet werden. Der Verlauf wird in mehrere Abschnitte geteilt, die sich fallspezifisch abgeändert werden. In der Mediation spricht man von drei Hauptbereichen:

-       Der Eröffnugsphase

-       Der Verhandlungsphase

-       Der Abschlussphase[29]

Folgend wird die Phaseneinteilung in sechs Schritten gezeigt.

2.3.1      Vorbereitung

Am Anfang verschafft sich der Mediator einer Übersicht über die Konfliktsituation. Die Sachlage wird ermittelt ohne die Allparteilichkeit zu gefährden. In diese Phase kommt es zu Aufdeckung der am Konflikt beteiligten Parteien als auch die erste Konfliktdiagnose. Der Mediator versucht  bereit eine Lösung zu finden. Beide Parteien müssen mit einer Mediation einverstanden werden. Der Mediator ist in der Lage, aus verschiedenen Gründen, die Mediation abzulehnen. Wenn er z.B. die Garantie für der Sachlichkeit und Allparteilichkeit nicht übernehmen kann. Wenn keine Ausschließungsgründe vorlagen, sind die Parteien über das Verfahren und Grundsätze zu informieren. Wenn die Parteien geeinigt sind an der Mediation teilzunehmen, wird vom Mediator ein Mediation vertrag vorbereitet und von allen Beteiligten unterzeichnet. Dem Vertrag kommt keine Rechtswirkung, er ausdrückt die Bereitschaft der Parteien an einer Kooperation teilzunehmen und die Ziele zu befolgen.[30]

 

2.3.2      Problemerfassung

In dieser Phase beginnt das Streitgespräch zwischen Parteien. Die Informationen und das Beweismaterial werden gebündelt. Die Missverständnisse werden meistens durch die Offenlegung der Sichtweisen aufgeklärt. Die Themen welchen für die Verhandlung relevant sind, werden festgelegt. Eine klare Ausfertigung der Probleme führt zum Aufzeigen des Ist-Zustandes.[31]

Die Mediation in dieser Phase will den Parteien die Gründe zum Konflikt bewusst machen und ein Gefühl von Mitverantwortung schaffen. Der Aufbau von Vertrauen zwischen den Parteien ist sehr wichtig,  als auch Vertrauen und Respekt gegenüber dem Mediator.[32]

2.3.3      Interessensklärung

Diese Phase dient die Interessen und Erfordernisse der einzelnen Positionen zu bearbeiten. Die Parteien sind in vielen Punkten über die eigenen Begehren nicht bewusst. Die Prozessparteien werden die Möglichkeit haben, das eigene Gefühl zu zeigen.  Ich-Botschaften der Klienten werden vom Mediator unterstützt. Wichtig ist einzelnen  Parteien die Angelegenheit zu geben in ihr Inneres Blick zu werfen, um rauszufinden, was jede einzelne Person fühlt und sich wünscht. Um einen Verständnis von Anderen zu bekommen, muss klar ausgedrückt werden, was einen bewegt. Dieses stellt eine besondere Fähigkeit dar, welche durch die Mediation gefördert wird.[33]

2.3.4      Fassung der Konflikte

Durch die Lösungsfindung werden die mehrere Möglichkeiten eines Ergebnisses aufgezeigt. Es besteht nie eine Lösung die richtige oder einzige ist. Es wird nicht nur eine Lösungsalternative bearbeitet, sonder mehrere von diesen.  Das Ziel dieser Phase ist es, feste Bedenken zu überwältigen und eine Einschränkung zu vermeiden.[34]

2.3.5      Beurteilung und Auswahl der Lösungsmöglichkeiten

Soweit verschieden Optionen gefunden wurden, werden diese beurteilt. Es werden diejenigen Lösungsmöglichkeiten ausgesucht,  welche einem Zusammenhang mit den Interessen vorweisen. Beurteilung erfolgt durch die verschiedenen Kriterien. Die Vorteile und die Nachteile werden aufgezeigt. Diese führt zu einer Auswahl der für alle akzeptabel ist und auf beiderseitigen Interessenausgleich beruht. Ob diese Option auch passende ist, wird in dieser Phase geprüft. Es wird z.B. finanzielle, juristische, soziale und technische Gründen untersucht, durch z.B. Informationseinholung bei einer Rechtsauskunftsstelle.[35]

2.3.6      Schlussvereinbarung

Dieser Phase ist die letzte und in der wird besprochen, wie die Lösungsumsetzung aussehen soll.  Alle Details werden schriftlich durch die Teilnehmer selbst fixiert, oder der Mediator wird sie mit einem Textentwurf unterstützt. Die Abschlussvereinbarung kann an sich regeln, dass bei auftretenden Problemen wieder eine Mediation einzuberufen ist. [36]

Der Mediator wendet während gesamtem Verfahren spezielle Gesprächstehniken an, um die Kommunikation und das Verständnis zwischen den Parteien zu verstärken.[37]


Kapitel 3

Mediationsgebiete

Die Mediation findet die Anwendung in vielen Bereichen. Die Bereiche unterscheiden sich in der Anzahl der teilnehmenden Personen, in der Anzahl der Mediatoren, sowie deren Spezialwissen, in dem Problem, in der Dauer des Prozesses sowie den Auftraggebern.[38]

Im folgenden Teil dieser Arbeit werden die Anwendungsgebiete der Mediation kurz behandelt.

3.1        Familie und Partnerschaft

Die Mediation findet die Anwendung in allen Konflikten die mit Familien-  und Partnerschaft gebunden sind. Wichtige Bereiche sind Scheidung, Trennung, Obsorge fragen, Erziehungsfragen, Besuchsregeln, Familienbetriebe, Erbschaftsstreitigkeiten, als auch die Versorgung älterer Familienangehöriger.[39]

Die Trennungs- und Scheidungsmediation ist sehr guter erforschter Bereich der Mediation. Die Streitparteien sehen eine Gefährdung der persönlichen Bedürfnisse, weil sich um eine langjährige Beziehungsgeschichten handeln. Mit Hilfe der Mediator wird in diesem Bereich die Konfliktlösungssuche vermehrt eingesetzt und  gefördert.[40]

In der Familienmediation wird mit Co- Mediatorenteams gearbeitet. Eine Mediatoren und ein Mediator werden beim Verfahren zusammen arbeiten, weil sehr stark geschlechtsgebundenen Konflikte in diesem Bereich bestehen. Ein Mediator muss aus dem juristischen und zweiten aus dem sozialpsychologischem Bereich kommen. Die Mediatoren als auch die Co-Mediatoren sind in der Liste des Bundesministeriums aufgeführt.[41] 

Neben der Trennung in Familienmediation beinhaltet das Konfliktfach weitere Einsatzbereiche. In der Familie kommt es zu unterschiedlichsten Alters zusammen und diese bedeutet das es zu Generationskonflikte kommen kann wo die Kinder und Eltern in Knotenpunkt stehen. Der häufigste Konflikt ergibt sich aus Entscheidung über die Alterspflege. In diesem Bereich kann es zu verschiedener Problemen kommen, z.B. wenn sich um Fragen des Pflege von älteren Menschen in Bezug des Heimes oder Fremdpersonal geht. Die Kosten spielen auch eine sehr große Rolle, weil die Finanzen geklärt werden müssen. Durch das Verfahren der Mediation soll geschafft werden, dass die Kommunikation als auch die Beziehung schärfer wird. Das Ziel die älteren Personen zu begleiten und eine schöne Zeit ihm zu geben, soll durch die Mediation zusammen mit der Familie  erreicht werden.[42] 

3.2        Wirtschaft und Arbeitswelt

In diesem Bereich kommt es zu unzählige Konflikte und Führungskräfte werden zunehmend damit gegenübergestellt. Die Konflikte in diesem Gebiet gelten als Störfaktoren für Arbeitsklima und haben negativen Einfluss auf den Unternehmenserfolg. Wirtschaftskonflikte können innerhalb von Unternehmen oder in Geschäftsbeziehungen aufkommen.[43]

Ein Konfliktfall in Unternehmen ist das Mobbing. In den Mobbing befindet sich eine Einzelperson einer Gruppe von Arbeitskollegen gegenüber. Mobbing wird als gezielte Krankmachung dargestellt und kann bis dahin geführt werden, dass die gezielte Opfer zum Selbstmord oder Amok treibt. In diesem Gebiet wir das Verfahren mit dem Ziel einen Neubeginn am  Arbeitsplatz zu erreichen nicht angewendet sonder wird mehr an der Trennung gezielt werden. Der Streit durch das Mobbing kann Stress auslösen und dem Gemobbten noch mehr schaden. Wichtig ist die Information und Wissen zur Sachlage einzuholen, damit die Mediation erfolgreich verlaufen kann. Der Mediator darf  nicht von Anfang an die Ehrlichkeit des Täters  rechnen, welche im Bezug des Interessen und Absichten bei dem Täter vorliegen. Von Bedeutung ist die Einstellung des Arbeitsgebers, weil er entscheidet, ob Mobbing geduldet oder beendet wird. Seine Haltung zum Mediationsversuch ist auch sehr wichtig und für den Erfolg ausschlaggebend.[44]

3.3        Umwelt

Eine Mediation bei umweltrelevanten Konzeptvorhaben kann umweltpolitische Entscheidungsverfahrens verbessern und eine Umsetzung von bestehenden Entscheidungen leichter machen. Bei der Umweltmediation treffen sie sich verschiedener Interessen von Wirtschaft, Politik, Verwaltung, Umweltorganisationen und Bürgerinitiativen aufeinander. Weil dieses Bereich ein großen Aufwand darstellet, ist es notwendig einen Team von professionellen Mediatoren zustellen. Sie tragen die die Verantwortung, müssen die Informationen darlegen und ein Kenntnisausgleich schaffen. Die Machtungleichgewichte, die sich zwischen Konfliktparteien zeigen, müssen durch Mediator ausgeglichen werden.[45]

Ziel besteht darin eine Transparenz in das Prozess zu bringen und das Vertrauen aufzubauen. Der Kontakt zwischen den Parteien wird sich verändern und der Umgang mit dem Konflikt soll sich positiv auf zukünftige Probleme auswirken. Das Verfahren ist aber nicht für jeden Konflikt geeignet, weil sich Einschränkungen in der Einsatzfächigkeiten aus dem Umweltthematik zeigen. Z.B. diese wird nicht im Gebiet der Kernenergie, der Gentechnik oder bei Abtreibungen angewendet werden, weil man sich über der Sinnhaftigkeit von Mediation fragen muss.[46]

3.4        Weitere Mediationsbereiche

Es wurde bereits erwähnt, dass Konflikte in allen Lebenssituationen auftreten können, deswegen findet die Mediation in vielen Gebieten ihre Anwendung statt. Neben oben behandelnden Gebieten wird das Verfahren Mediation auch bei der Nachbarschaftskonflikte, Interkulturelle Konflikte, Täter-Opfer-Konflikte angewendet werden. Es kann aber auch in den Bereich Generationskonflikten, Projektmediation, politische Mediation oder Mediation im Gebiet Sport, für der Mediation Bedeutung haben. Es kommt häufig zur Überschneidungen und die Bereiche konnten nicht strikt voneinander getrennt werden. Diesen Gebieten werden in der Arbeit nicht näher behandelt.


Literaturverzeichnis

Bastine, R.; Ripke, L.: Mediation im System Familie, in: Falk, G.; Heintel, P.; Krainz,  E.: Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. Schriften zur Gruppen- und Organisationsdynamik 3, Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, 2005, S. 131-145

Breidenbach, S.; Falk, G.: Einführung in Mediation, in: Falk, G.; Heintel, P.; Krainz, E.: Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. Schriften zur Gruppen- und Organisationsdynamik 3, Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, 2005, S. 259-269

Dalheimer, V.; Fodor, G.: Individuelle Konfliktgeschichte, in: Falk, G.; Heintel, P.; Krainz, E.: Handbuch Mediation und Konfliktmanagement. Schriften zur Gruppen- und Organisationsdynamik 3, Wiesbaden, VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, 2005, S. 365-370

Falk, G.: Die Entwicklung der Mediation in: Töpel, E.; Pritz, A.: Mediation in Österreich. Die Kunst der Konsensfindung, Wien, LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG, 2005, S. 3-32

Goldberg, S.; Sander, F.; Rogers, N.; Cole, S.: Dispute Resolution. Negotiation, Mediation, and Other Processes, New York, Aspen Publishers, 2003 ORAC

Karazman, R.: Mediation bei Mobbing am Arbeitsplatz. Paradoxon, Kontraindikationen, Bedingungen, Versuche, in: Töpel, Elisabeth/Pritz, Alfred (Hrsg.): Mediation in Österreich. Die Kunst der Konsensfindung, Wien, LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG, 2005, S. 219-232

Kessen, S.: Wirtschaftsmediation. Neue Handlungsmöglichkeiten durch Perspektivenwechsel in: Geißler, Peter/Rückert, Klaus (Hrsg.): Mediation. Die neue Streitkultur. Kooperatives Konfliktmanagement in der Praxis, Gießen, Psychosozial-Verlag, 2000, S. 97-114

Lenitz, Kurt: Der Mediationsprozess, in: Töpel, Elisabeth/Pritz, Alfred (Hrsg.): Mediation in Österreich. Die Kunst der Konsensfindung, Wien, LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG, 2005, S. 51-56

Montada, L.; Kals, E.: Mediation. Lehrbuch für Psychologen und Juristen, Weinheim, Psychologie Verlags Union, Verlagsgruppe Beltz, 2001

Töpel, E.: Generationskonflikt – Mediation im Familienverband, in: Töpel, E.; Pritz, A.: Mediation in Österreich. Die Kunst der Konsensfindung, Wien, LexisNexis Verlag ARD ORAC GmbH & Co KG, 2005, S. 165-172

Zilleßen, H.: Mediation. Kooperatives Konfliktmanagement in der Umweltpolitik, Opladen/Wiesbaden, Westdeutscher Verlag GmbH, 1998

 

 



[1] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 1, Zilleßen, 1998, S. 8

[2] Vgl. Breidenbach/Falk, 2005, S. 260

[3] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 1

[4] Vgl. Falk, 2005, S. 7

[5] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 184

[6] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 184

[7] 47 Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 184 ff., Kessen, 2000, S. 111 f.

[8] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 188

[9] Vgl. Kessen, 2000, S. 107 f.

[10] Vgl. Kessen, 2000, S. 108 f.

[11] Ibid, S. 110

[12] Vgl. Breidenbach/Falk, 2005, S. 264

[13] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 184

[14] Vgl. Breidenbach/Falk, 2005, S. 263, Montada/Kals, 2001, S. 184

[15] Vgl. Breidenbach/Falk, 2005, S. 264

[16] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 184

[17] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 12 ff.

[18] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 11 ff.

[19] Vgl. Goldberg et al., 2003, S. 3

[20] Ibid, S. 17

[21] Vgl. Goldberg et al., 2003, S. 111

[22] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 261

[23] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 18 f.

[24] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 86 ff.

[25] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 17 f.

[26] Vgl. Dalheimer/Fodor, 2005, S. 367

[27] Vgl. Dalheimer/Fodor, 2005, S. 367

[28] Ibid, S. 369

[29] Vgl. Lenitz, 2005, S. 51

[30] Ibid.

[31] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 188 f.

[32] Ibid, S. 190

[33] Ibid, S. 193 f.

[34] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 212

[35] Ibid, S. 214

[36] Vgl. Montada/Kals 2001, S. 217

[37] Ibid, S. 218

[38] Vgl. Montada/Kals, 2001, S. 4 f.

[39] Vgl. Bastine/Ripke, 2005, S. 132

[40] Vgl. Bastine/Ripke, 2005, S. 133 f.

[41] Ibid, S. 142 f.

[42] Vgl. Töpel, 2005, 165 f., 171 f.

[43] Vgl. Proksch, 2006, S. 9

[44] Vgl. Karazman, 2005, S. 230 f.

[45] Vgl. Zilleßen, 1998, S. 20 ff.

[46] Ibid S. 33 f.


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