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Hausübung
Soziologie

UNI - Wien

2, 2012

Klaudia H. ©

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Macht & Herrschaft

Macht

Nach Max Weber bedeutet Macht „jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“  (Weber 1922:28, zit. nach Abels 2009: 240)

In der Soziologie ist der Begriff Macht sehr oft definiert worden, nicht nur Max Weber , sondern auch der deutsche Soziologie Heinrich Popitz hat sich mit Macht, vor allem mit der Machttheorie in verschiedenen Essays, die vereint unter dem Titel „Phänomene der Macht“ erschienen sind, auseinandergesetzt. Popitz definiert Macht als das Vermögen, sich als Mensch gegen andere Kräfte durchzusetzen.

Es ist bekannt, dass Macht vom einzelnen Individuum oder von Kollektiven (Organisationen, Gesellschaften etc.) ausgeübt werden kann. Es gibt verschiedene Formen von Macht: zB die politische Macht, die kollektive Macht, Autorität Gewalt und viele andere.

Eine Macht mit der wir uns alle auseinanderzusetzen haben ist die politische Macht. Diese macht wird beispielsweise durch die Staatsführung ausgeübt. Sie besitzen vor allem die Macht das Verhalten anderer zu beeinflussen. Machtausübungen begegnen uns im Alltag fast überall, im Unternehmen, in der Familie, im Freundeskreis, in Institutionen.  

Im Laufe der Zeit haben sich verschiedene Machttheorien entwickelt. Nicht nur Max Weber und Heinrich Popitz sollten da erwähnt werden, sondern auch die Politikwissenschaftlerin Hannah Arendt und der englische Soziologe Anthony Giddens haben eine eigene Ansicht im Bezug auf Macht. Hannah Arendt versteht Macht als Gegensatz zu Gewalt. Macht entspricht „der menschlichen Fähigkeit, nicht nur zu handeln oder etwas zu tun, sondern sich mit anderen zusammenzuschließen und im Einvernehmen mit ihnen zu handeln.“ (Arendt 1970: 45, zit nach Abels 2009: 250). Anthony Giddens zufolge, ist jedes Handeln in sozialen Beziehungen Macht ist. Insofern macht es auch keinen Sinn, von nur „Mächtigen“ und nur „Machtlosen“ zu sprechen. (Giddens, zit. nach  Abels 2009: 264)

Herrschaft

Gleich zu Beginn muss geklärt werden, dass die Begriffe Macht und Herrschaft, sehr oft miteinander verwechselt oder gar gleichgestellt werden, wie beispielsweise Karl Marx es getan hat. Max Weber jedoch hat das Wort Herrschaft anders definiert: Herrschaft ist „die Chance, für einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden.“  (Weber 1922: 28; zit. nach Abels 2009: 255). Weber hat die Begriffe nicht grundsätzlich voneinander getrennt sondern Herrschaft als „Sonderfall der Macht“ genannt. (Weber 1922: 603, zit nach Abels 2009: 255) Auch Hans Hafercamp beschäftigte sich mit Herrschaft, er schrieb über die Formen der Herrschaft und des Handelns. 

Wie oben erwähnt, ist schwer zu unterscheiden wann von Macht und wann von Herrschaft die Rede ist. Im Grunde ist es so zu verstehen, dass sich bei einer Herrschaft, die Beteiligten mehr oder weniger freiwillig der Herrschaft unterordnen, im Gegensatz zu Macht bei der die Interessen der Herrschende und Beherrschten sich gegenüberstehen können (jedoch nicht unbedingt müssen).

Der Unterschied zu Max Webers Definition über Macht, die ihm zufolge als soziologisch amorph bezeichnet werden kann, setzt Herrschaft ein bestimmtes Maß an Dauerhaftigkeit voraus. Herrschaft ist eine institutionalisierte Form von Über- und Unterordnung, die aber nicht intentional von einzelnen Personen hergestellt wurde.

Max Weber unterscheidet drei Typen der legitimen Herrschaft. Die Legale oder rationale  Herrschaft, die auf rational nachvollziehbaren Verfahren der Rechtssetzung und transparenten verlässlichen Regeln und Verhaltensweisen beruht sowie willkürliche Ausübung politscher Macht ausschließt.  Ein Beispiel für Legale Herrschaft wäre der Rechtsstaat. Ein weiterer Typ der legitimen Herrschaft ist die traditionale Herrschaft, die sich auf überlieferte und ererbte Regeln und Ordnungen beruft. Zu Letzt gibt es noch die charismatische Herrschaft die ihre Zustimmung darin findet, da ihr Führer eine besondere Gabe oder eine  beeindruckende Ausstrahlung hat, „sein Charisma durch deren Erweise bewährt.“ (Weber 1922a: 717-725, Die drei reinen Typen der legitimen Herrschaft, zit. nach Abels 2009: 257). Beispiel: Führer (2. Weltkrieg, Hitler)

In der Politik sind die Übergänge zwischen Herrschaft und Macht fließend, da die politische Macht oft im Rahmen und mit den Mitteln einer Herrschaftsordnung ausgeübt wird. Beispielsweise Genehmigungen die in einem politischen Amt zur Verfügung stehen.

Zu guter Letzt noch meine eigenen Meinung bzw. Kritik an den beiden Begriffen. Wie schon oben erwähnt ist es wirklich schwer, Macht und Herrschaft, zu unterscheiden. Einige Soziologen und auch andere Wissenschaftler haben versucht klare Unterscheidungen zu finden und geeignete Definitionen zu formulieren, doch ganz klar ist der Unterschied nicht. Bewusst ist mir diese Unklarheit geworden, als ich das Beispiel mit der Politik aufgeschrieben habe. Üben Politiker wirklich Macht aus? oder ist es Herrschaft? Ist die sogenannte politische Macht die von Präsidenten, Ministerpräsidenten und Monarchen ausgeübt wird nicht legitimiert und daher auch mit Herrschaft gleichzusetzen?  - Verwirrung herrscht auf jeden Fall! 

 

Literaturverzeichnis
Fuchs-Heinritz, 2007: Werner; Lautmann, Rüdiger; Rammstedet, Otthein; Wienold ,Hanns (Hg),: Lexikon zur Soziologie. 4., grundlegend überarbeitete Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Abels; Heinz, 2009: Einführung in die Soziologie. Band 1: der Blick auf die Gesellschaft. 4. Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Marx/Engels, 1971: Feuerbach, Frankfurt am Main: Fischer, zit. nach Abels 2009

 

 

 


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