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Zusammenfassung
Geschichte / Historik

Universität, Schule

Universität augsburg

Note, Lehrer, Jahr

2010

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Valerie P. ©
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ID# 10349







Ludwig der Bayer


Menzel Michael: Ludwig der Bayer- der letzte Kampf zwischen Kaisertum und

Papsttum


> einziger im Mittelalter, der die römische Kaiserkrone trug (1314- 1347)

> Auseinandersetzung zwischen Papst und König sind von grundlegender Bedeutung in dieser Zeit à jedoch besondere Bedeutung für Ludwigs Regierungszeit (the last struggle)

à danach gab es keine solche Auseinandersetzung zwischen dem Reich und der Kurie mehr

> Ergebnis dieses Ringens wird am Ende zugunsten des Reiches und nicht unbedingt der Kurie ausgehen


> geb. Ende 1281/Anfang 1282, Eltern waren Herzog Ludwig II. von Oberbayern und Mathilde von Habsburg ( eine Tochter König Rudolf I.)

> nach dem Tod seines Vaters 1294 wird Ludwig zur Erziehung nach Wien geschickt à standesgemäße Erziehung

> musste sich seine Beteiligung an der Regierung im oberbayerischen Herzogtum gegen seinen älteren Bruder Rudolf erkämpfen

> 1313 – erste große Machterweiterung: Ludwig setzte sich gegen Friedrich den Schönen von Habsburg beim Kampf um die Vormundschaft der noch unmündigen Herzöge Niederbayerns durch à9.November 1313 Schlacht von Gammelsdorf ( Ludwig kann die Vormundschaft blutig für sich gewinnen und vertreibt Friedrich aus Niederbayern und verschafft sich dort einen erheblichen Einfluß)

> 1314 – Königswahl nach dem Tod Heinrichs VII. – Ludwig kann sich wieder gegen seinen Konkurrenten Friedrich den Schönen durchsetzen à Königskrone in Aachen

> Friedrich der Schöne lässt sich als Gegenkönig aufstellen àjahrelange Bedrohung für Ludwig, wird aber 1322 endgültig bei der Schlacht bei Mühldorf von Ludwig geschlagen

> 1328 – Erzwingung der Kaiserkrönung in Rom ( erfolgte nicht nur gegen den Willen des Papstes sondern auch im völligen Bruch mit der Kurie)

> 3 Erweiterungen der wittelsbachischen Hausmacht stärkten auch seine Rolle als Kaiser, denn je stärker er als Landesfürst war, umso machtvoller war er auch auf dem Thron des Reiches * 1340/1341 Vereinigung Niederbayern mit seinem eigenen oberbayerischen

Herzogtum ( Aussterben der dortigen Herzoglinie)

* 1342 Erweiterung seines Hausmachtbereichs um Tirol ( Ehe seines Sohnes mit

Tiroler Erbtochter)

* 1346 durch seine zweite Ehe, Erbrechte für die Grafschaften Holland, Seeland und

Friesland

> bei seinem Tod am 11.Oktober 1347 während einer Jagd, war er als Kaiser auch einer der mächtigsten Dynasten im römisch- deutschen Reich

à keiner seiner Nachkommen konnte sich an der Reichsspitze behaupten


> Ludwigs Gegenspieler während seiner Herrschaftszeit wurde immer mehr zu seinen Feinden: * Johannes XXII. 1316- 1334

* Benedikt XII. 1334- 1342

* Clemens VI. 1342- 1352 (überlebte Ludwig um 5 Jahre)

à residierten nicht in Rom, sondern in Avignon ( ihre Periode der Kirchengeschichte kennzeichnet eine besondere Nähe der Kurie zu Frankreich)


> vor Ludwig gab es bereits zwei weitere wichtige Konflikte

a.) Konflikt zwischen König Heinrich IV. und Gregor VII. à Investiturstreit (11. Jhd.), wer darf Bischöfe ins Amt setzen, Gang nach Canossa

b.) Konflikt zwischen Kaiser Friedrich und Gregor IX. und Innocenz IV. à Umklammerung des Kirchenstaates durch das röm.- dt. Reich im Norden und Süden à beide in der Hand der Staufer (13.Jhd.)

> Ludwigs Problem: Päpste dehnten ihre politischen Ziele gegenüber dem Reich ein Stück nach Norden aus. Nicht mehr die Umklammerung des Kirchenstaates war ein Problem, sondern die Einflussnahme des Papstes auf den oberitalienischen Teil des Reiches war ins Blickfeld getreten ( Personalunion des Reiches mit Süditalien war mit dem Sturz der Staufer hinfällig geworden)

> November 1314 – Krönung Ludwigs zum röm.- dt. König à Papstthron war unbesetzt

> April 1314 – Tod Clemens V. à bis 1316 konnte man sich auf kein neues Kirchenoberhaupt einigen

> als Übergangslösung wurde Johannes XXII. gewählt à hielt sich zunächst aus dem deutschen Thronstreit heraus

> solange sich Ludwig und Friedrich die Waage hielten, sah er keinen Grund sich auf eine Seite zu stellen à diese Situation bedeutet für Papst, dass es im Reich keinen legitimen röm.-dt. König gibt à Reich sei vakant, also habe der Papst als universelles Oberhaupt der Christen nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht über die außerdeutschen Teile des Reiches das Vikariat auszuüben à müsste aus reiner Verantwortung die Machtbefugnisse wahrnehmen à ihm war daran gelegen, die Thronfolge möglichst lange offen zu lassen, um seine Ansprü.....[Volltext lesen]

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> Rechte des Königs und Bann des Papstes standen sich unversöhnlich gegenüber à darauf folgte ein Abklärungsprozess zwischen Reich und Kurie ( Beginn des ganzen war der Kampf des Papstes um die Reichsrechte in Oberitalien)

> Ludwig hatte die überwiegende Mehrheit des Volkes und der Fürsten auf seiner Seite, dadurch konnte er den Papst nicht nur in Wort und Schrift sondern ihn auch im politischen Bewusstsein an die Wand spielen à bemerkenswertestes Ergebnis dieses Konfliktes: Ausbildung eines neuen Reichsbewusstseins zwischen König und Untertanen


> es folgten nun drei Episoden, die die Desavouierung des Papstes und die Emanzipation des Reiches von der Kurie in die Wege leiteten: ( Bloßstellung des Papstes und Zurschaustellung der Eigenständigkeit des Reiches)

1. Episode: 1326 – zwei Jahre nach der Verhängung des Kirchenbanns

> Nach dem Sieg über den Gegenkönig hatte sich Ludwig mit diesem gütlich geeinigt und ihm sogar eine mitkönigliche Stellung eingeräumt

> zur allgemeinen Überraschung bot Ludwig dem Papst an, ganz auf den Thron zu verzichten, wenn er Friedrich von Habsburg als deutschen König anerkenne à konnte Johannes XXII. nicht annehmen, da er alle Anhänger Ludwigs mit den Kirchenbann belegt hatte und dies nicht zurücknehmen konnte à Provokation des Papstes vor der Öffentlichkeit, wollte ihn zu einer aus der Sicht der Öffentlichkeit hartherzig empfundenen Anlehnung nötigen, der Papst müsste ablehnen, aber im Reich würde Ludwig als äußerst konziliant empfunden werden, da er versucht hatte, den Untertanen weitere geistliche Sanktionen zu ersparen, Papst hingegen würde als unversöhnlich und reichsfeindlich empfunden werden, den das Seelenheil von König und Volk nicht interessierte à Rechnung ging auf, Papst lehnte ab und Fürsten und Volk waren von ihm enttäuscht und Ludwig hatte ein aufgebrachtes, gegen den Papst gestelltes Reich, hinter sich

2. Episode: 1328 in Rom inszenierte Kaiserkrönung

> nicht minder theatralisch, aber weitaus größere politische Bedeutung

> Ludwig verschärfte 1327 seine Italienpolitik und zog selbst nach Rom, um sich dort zum Kaiser krönen zu lassen

> da er auf die Mitwirkung des Papstes nicht zählen konnte, gestaltete er die Kaiserkrönung als rein reichsrechtlich und nicht als kurial veranlasste Erhöhung seines Königtums à 17. Januar 1328

à Ludwig gründetet eine Erhebung zum Kaiser nicht auf päpstliche Zustimmung, sondern ganz weltlich auf den Willen der deutschen und oberitalienischen Fürsten und des römischen Stadtadels à grenzte die Beteiligung wie auch schon bei seiner Königswahl aus, vom Papst exkommunizierte Fürsten fungierten als Liturgen, vergeben wurde die Kaiserwürde allein von den Fürsten

> Unabhängigkeit von Papst und Avignon wurde herausgestellt à Papst wurde als substanzielle Quelle des Kaisertums ausgeschaltet

> Ludwig streifte die päpstliche Mitwirkung bei der Kaiserkrönung ab und die Geistlichen durften nur noch singen und Weihrauch schwenken à mit dem politischen Kern hatte die Kurie nun nichts mehr zu tun

> Ludwig betrachtete seine Stellung als Kaiser nun nicht mehr als Produkt der geistlichen Macht der Kirche sondern sah sich in der Rolle der obersten weltlichen Disziplinargewalt und notfalls auch in der Lage, sogar gegen den Klerus vorgehen zu können

> beanspruchte nun auch in Rom die Herrschergewalt über die Kirche à Klagte Johannes XXII. an, sich in das rein weltliche Wahlrecht der deutschen Fürsten eingemischt zu haben und damit das legitime König.....

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> >Rhenser kurfürstliche Weistum< ohne Ludwig, wohl aber in Absprach mit diesem

> es wurden nur Punkte aufgegriffen, die die Fürsten selbst betrafen

> im röm.-dt. Reich gelte bei der Wahl des Königs das Mehrheitsrecht der Fürsten, keine Approbation des Gewählten durch den Papst nötig

> durch die Wahl habe sein Herrschaftsanspruch in allen Gebieten des Reiches Gültigkeit

> „licet iuris“ ist die Antwort auf die Beschlüsse von Rhense, dass der von den Kurfürsten Gewählte als römisch-deutscher Kaiser (nicht König) zu betrachten sei, die deutsche Königswahl alleine legitimiere also den Anspruch auf das Kaisertum, das unmittelbar von Gott sei

> mit „licet iuris“ war ein Fazit gezogen, das königlich- kaiserliche Reich verwahrte sich gegen jede päpstliche Einflussnahme auf die weltlichen Hoheitsrechte


> der Nachfolger Benedikt XII. , Clemens VI., zog 1342 seine Konsequenzen, für ihn gab es keinen Ausweg, man musste aus Ludwigs Nachfolger hoffen

> man wollte Ludwig nur noch auf eine Weise begegnen: mit abgrundtiefer und endgültiger Verdammung als Schlussstrich unter „the last struggle“ zwischen Kaiser und Papst

> Clemens VI. schrie die Verfluchtungssentenz über Ludwig in die Welt hinaus ( Gründonnerstag 1346) à Papst war nicht der Sieger in diesem Ringen

> „Verflucht sei sein Eingang und sein Ausgang. Es schlage ihn Gott mit Wahnsinn, Blindheit und Tollwut. Der Himmel schleudere seine Blitze auf ihn. Die Allmacht Gottes und der Apostel Petrus und Paulus, deren Kirche er zerstören wolle, entbrenne gegen ihn in diesem und im künftigen Leben. Der Erdkreis kämpfe gegen ihn.

Die Erde öffne sich und verschlinge ihn lebendig. In einer Generation werde sein Name zunichte und verschwinde sein Gedächt.....

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> Johannes bot sich zunächst als Vermittler zwischen Ludwig und Friedrich an, um selbst seine eigene Italienpolitik weiter voranzutreiben

> Konstitution >si fratrum< ( Frühjahr 1317) bei der der Papst alle kaiserlichen Rechte für sich beansprucht, da seiner Meinung nach das Reich vakant war

> seiner Auffassung nach das Reich die vom letzten Kaiser Heinrich VIII. verliehene Rechte nur mit päpstlicher Genehmigung ausführen dürfe à dies hätte den Papst mit einem Schlag zum Herren über alle Regalien (Sonderrechte eines Königs oder anderen Souverän) des Reiches gemacht

> Johannes XXII. versuchte in Reichsitalien seine Ansprüche in die Tat umzusetzen

> klagte Ludwig am 8.Oktober 1323 an, er habe sich ohne päpstliche Erlaubnis und Bestätigung Regierungsbefugnisse angemaßt, daher soll er von der Machtausübung Abstand nehmen, bis der Papst die Wahl geprüft und gegebenenfalls gebilligt hat

à Papst behandelt Approbationsrecht wie eine nicht anzweifelbare Rechtsgrundlage

> da Ludwig nicht durch den Papst anerkannt wurde, konnte dieser ihn auch nicht öffentlich absetzen und ernannte ihn zur sancta oboedientia und schärfte seinen Untertanen ein, dass sie einen nicht approbierten electus nicht als König anerkennen dürfen

> klagte in der Frankfurter Appellation auch den Armutsstreit und machte die Armutsfrage so zum erbittert umstrittenen Thema zwischen Papst und König

> Ludwig legte die Grundlage dafür, dass der Papst bei der Wahl und Erhebung des römischen Königs und künftige Kaisers keine Rolle mehr spielte und als Approbationsinstanz einen Eingang in die Reichsverfassung fand ( 1356 Goldene Bulle)

> da der Papst sich widerrechtlich Befugnisse des Kaisers aneignet, mache er sich des Majestätsverbrechens schuldig und wird da.....

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> unmittelbar darauf veröffentlicht Ludwig > fidem catholicam<

* Rechtsgläubigkeit Ludwigs

* Legitimität seines Kaisertums und dessen Gottunmittelbarkeit

* Unterstellung des Papsttums unter ein künftiges Konzil, das allein als übergeordnete Autorität anerkannt werden würde

> 1339 Ludwig bekundet, dass der rechtmäßig gewählte für den Fall, dass der Papst ihm die Approbation versage, die Kaiserkrone aus der Hand jedes Bischofs erhalten könne

> Clemens VI. bewegte sich ganz auf der Linie seiner Vorgänger à zu keinerlei Zugeständnissen bereit

> Clemens VI. betrieb mit Nachdruck die Wahl eines Gegenkönigs

> 1346 wurde Karl (Sohn Johanns von Böhmen) von den meisten Kurfürsten zum König gewählt ( Johann von Böhmen, die Erzbischöfe von Köln, Mainz und Trier, Herzog von Sachsen- Wittenberg) à 6. November päpstliche Approbation (trotz Rhenser Weistum)

> wirklich durchsetzen konnte sich Karl IV. aber erst nach dem Tod Ludwigs


> letzter Kampf zwischen Papsttum und Kaiser offenbarte eine tiefe Entfremdung zwischen dem Reich und dem Papsttum ( verantwortlich dafür ist auch das jahrelange Interdikt einiger Reichsteile)

> da es an der Kurie in Avignon keine deutschen Kardinäle gab, entfremdete sich auch der Klerus immer stärker vom Papsttum

> das Kaisertum und das Papsttum erschienen nach dem Tod Ludwig des Bayern nicht mehr als die gottgewollte Einheit des frühen und hohen Mittelalters à Institutionalisierung der beiden Universalgewalten schrit.....

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* Kampf gegen die Kurie

* auf der Ebene des Reiches

* auf der Ebene seiner Rolle als bayerischer Landesherr (getrennt von den beiden

anderen)

> Reichkirchenpolitik und der Kampf gegen das avignonesische Papsttum bedingen sich gegenseitig

> nicht nur bayerische Klosterpolitik sondern auch auf Reichsebene, darüber hinaus hab es aber auch eine Klosterpolitik in Bayern, die mit der landesherrlichen Politik nichts zu tun hatte à betraf vor allem Klöster mit geringem Grundbesitz, da diese für den Ausbau herzoglicher Landesherrschaft von geringem Nutzen waren

> striktes Vorgehen gegen die dem Papst anhängenden Dominikaner in- und außerhalb Bayern lassen sich seinem Kampf gegen das päpstliche Interdikt zuschreiben à sein Verhältnis zu den bayerischen Dominikanerkonventen kann damit nicht in Zusammenhang gebracht werden à versucht die bayerischen Klöster in seinem Streit mit dem Papst auf seine Seite ziehen zu können

à die Forschung macht keinen Unterschied zwischen der Politik Ludwigs gegenüber den Bischöfen Bayerns und denen des Reiches

> Ludwig versucht die Bistümer ausschließlich mit Männern seines Sinnes zu besetzen, um eine Amtsübernahme durch papsttreue Bischöfe von vorne herein auszuschließen à erreicht dies vor allem mit Hilfe der Domkapitel, die keinen päpstliche Anspruch auf ihre Besitztümer wollen

> den bayerischen Bischöfen standen seit Friedrich II. landesherrliche Rechte zu à bayerische Bischöfe waren deswegen für Ludwig mehr als nur Reichsfürsten, da diese zu ihm in Konkurrenz standen, wenn es um die Stärkung der lan.....

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