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Seminararbeit
Geschichte / Historik

Universität Regensburg - UR

2,7 / Dr.Seyboth/ SS 2010

Johanna F. ©
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ID# 32893







Kurbrandenburgs Vermittlerrolle im Rahmen der konfessionellen Auseinandersetzung


Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung

2. Kurbrandenburgs Vermittlerrolle in der konfessionellen    Auseinandersetzung

2.1. Biographische Daten

2.2. Die konfessionelle Orientierung Joachims I.

2.3. Die Teilung Brandenburg

2.4. Der Weg zwischen Wittenberg und Rom

2.5. Die Spätzeit Joachims II.

3.Schluss und Ausblick

Literaturverzeichnis


1. Einleitung

In der Zeit der Reformation in Deutschland nahmen die Fürsten verschiedene Stellungen gegenüber der Lehre Martin Luthers ein. Es gab einerseits, die treuen Anhänger der katholischen Kirche und andererseits die Verfechter der neuen „Confessio Augustana“ und es gab Joachim II. Hector, Kurfürst von Brandenburg.

Dieser nahm in der konfessionellen Auseinandersetzung eine gewisse Vermittlerrolle ein. Im Folgenden soll nun diese Vermittlerrolle und die Gründe dafür erläutert werden. Es sollen auch die Vorgänge in der Mark Brandenburg beleuchtet werden, da dies sein Herrschaftsgebiet war und sich seine Vermittlerrolle natürlich hier am deutlichsten auswirkte.

Ebenso soll die persönliche Entwicklung beleuchtet werden und wie er selbst der Bewegung im 16. Jahrhundert gegenüber stand.

Als  Quellen dienen in diesem Fall Ständeakten, das Testament Joachims II. von 1563, Akten von Religionsgesprächen und Briefe zwischen den verschiedenen Kurfürsten, König und Kaiser und auch den Vertretern des neuen Glaubens.

Zunächst soll die  konfessionelle Orientierung seines Vaters, Joachim I. erläutert und dann die geschichtliche Entwicklung dargestellt werden, der langsame Wechsel vom alten zum neuen Glauben, die endgültige Bekenntnis zur „Augsburger Konfession“ und zu guter letzt wird der Blick auf die Zeit nach Joachim II. gerichtet und es wird ein kleiner Ausblick auf den folgenden Herrscher gegeben.


2. Kurbrandenburgs Vermittlerrolle in der konfessionellen Auseinandersetzung

2.1 Biographische Daten

Joachim II. Hector wurde am 13. Januar 1505 im Cöllner Schloss als erster Sohn von Kurfürst Joachim I. und seiner Frau Elisabeth, die Tochter des Dänenkönigs Johann I., geboren.

Schon in jungen Jahren nahm ihn sein Vater in politischen Angelegenheiten mit auf Reisen und dabei traf er 1519 zum ersten Mal auf Martin Luther, der ihn stark beeindruckte, wie er später betonte.

1524 vermählte er sich mit  Magdalena von Sachsen, Tochter von Herzog Georg von Sachsen. Aus dieser Ehe gingen sieben Kinder hervor, darunter auch der spätere Thronfolger Johann Georg. 1534 verstarb jedoch Joachims Ehefrau und kurz nach seinem Herrschaftsantritt  und dem Tod seines Vaters heiratete Joachim 1535 zum zweiten Mal. Dies war längst vorbereitet und mit seinem Vater Joachim I. noch abgesprochen.

Seine Braut war Hedwig, die Tochter von König Sigismund I. von Polen. Dynastisch gehörte Joachim II. von Brandenburg den brandenburgisch-preußischen Hohenzollern an und war von 1535 bis 1571 Kurfürst von Brandenburg.

Am 03. Januar 1571 verstarb er im Alter von 65 Jahren überraschend in Köpenick.[1]


2.2 Die konfessionelle Orientierung Joachims I.

Joachim I. Nestor, der Vater von Joachim II. setzte sich in seinen Regierungsjahren stets für den katholischen Glauben ein. Die Ablehnung Luthers machte er offensichtlich. Auf dem Wormser Reichstag 1521 setzte er sich besonders für das Wormser Edikt ein. Mit diesem wurde die Reichsacht über Luther verhängt. Das Wormser Edikt konnte aber nicht im gesamten Reich durchgesetzt werden, aber die Kurie dankte es ihm, indem sie in der Bischofswahl 1521 das landesfürstliche Nominationsrecht deutlichmachten und den Kandidat des Kurfürsten, Bischof Hieronymus Schultz von Brandenburg, einsetzten.

Die Kurie war eine Vereinigung mehrerer, auf den Landtagen gemeinsam abstimmender Stände.

In den folgenden Jahren verfolgte Joachim I. stets die Durchsetzung des Wormser Edikts und sah dies als sein Hauptanliegen an. 1524 und 1527 wurde dies auch [2]

„durch landesfürstliche Edikte gegen Lutherschriften und Lutheranhänger bekräftigt.“[3]

Auch ging der Kurfürst Ständebündnisse gegen die Reformation ein, unter anderem mit seinem Bruder dem Kardinal Albrecht Erzbischof von Mainz und Magdeburg und auch mit anderen Fürsten.[4]

Er stellte sich immer mehr an die Seite von Karl V. und Ferdinand I. und  auf dem Augsburger Reichstag 1530 war er einer der Vertreter des alten Glaubens. Bis 1535 war Brandenburg von der Reformation verschont geblieben. Seine Ehefrau jedoch, Kurfürstin Elisabeth, die Tochter des Königs Johann  von Dänemark, Schweden und Norwegen, stellte sich schon 1527 auf die Seite des “neuen“ Glaubens  und floh 1528 nach Kursachsen zu Kurfürst Johann.

Dies machte auch die Söhne Joachim und Johann schon früh mit dem neuen glauben bekannt.

1535 verstarb Joachim I. und sein

„Tod [ .] beendete die altkirchliche Abwehr. Es ist aber unangemessen, die jetzt beginnende Ära der beiden Landesfürsten Kurfürst Joachim II. und Hans von Küstrin nur als “Einführung der Reformation“ zu sehen. Vielmehr folgten in der Kurmark 1535 zwei Jahrzehnte einer schrittweise protestantisierenden, aber ambivalenten Kirchenpolitik, die eine Mixtur von Pragmatismus und Suche nach einem mittleren Weg zwischen Reformkatholizismus und Reformation erkennen ließ.“[5]


2.3 Die Teilung Brandenburgs

Rudersdorf, Manfred / Schindling, Anton: Kurbrandenburg, S.34


Für seine Nachfolge hatte Joachim I. schon vor seinem Tod Sorge getragen und sich mit seiner „Väterlichen Disposition“ (1534) gegen die Dispositio Achillea von 1473 gewandt, indem er Brandenburg unter seinen Söhnen aufteilte, obwohl es dem Vater lieber gewesen wäre, wenn sie „beieinander im regiment “ geblieben wären.

Doch dieser Wunsch wurde ihm nicht erfüllt und so erhielt Johann (1513-1571), der jüngere der beiden, die Neumark, das Land Sternberg, Krossen, Züllichau, Sommerfeld, Kottbus und Peitz.

Joachim II. erhielt die Mittelmark, Uckermark, die Grafschaft Ruppin, Altmark und Prignitz.


Beide hatten die gleichen Titel, aber der Ältere erhielt zusätzlich den des Kurfürsten.

Hans von Küstrin, wie sich sein Bruder später nannte, wandte sich schon früher Luther zu, als Joachim selbst.[6]


2.4 Der Weg zwischen Wittenberg und Rom

vgl. Rudersdorf, Manfred / Schindling, Anton: Kurbrandenburg


„Reichspolitisch nahm Joachim II., ausgehend von dem ererbten altgläubigen Bündnis von Halle (erneuert 1535/1536), immer mehr eine Position der Äquidistanz zwischen der altgläubigen Ständepartei und  dem protestantischen Schmalkaldischen Bund ein.“[7]

„ [ .] wir haben uns bisher in aller Religion und christlichen Ceremonien dermaßen gehalten [ .] so wollen wir auch hinfürder dermaßen halten und erzeigen, wie wir solches gegen den Allmächtigen, der Römischen Kaiserlichen und Königlichen Majestät [ .] mit gutem gewissen, fug und ehre zu verantworten haben.“[8]

Zu dieser Zeit brachte er seine katholische Haltung noch klar zum Ausdruck und verstärkte dies auch durch die Neustiftung des Cöllner Domes 1536. Diesen wollte er zu einem religiösen Zentrum ausbauen und es diente als Zeichen der

„ungebrochene[r]n altkirchliche[r]n Frömmigkeit “ [9]

Er wollte sich nicht völlig von der katholischen Glauben abwenden, aber auch nicht total dem der neuen Lehre zuwenden, deshalb forderte er in diesen Jahren Laienkelch und Priesterehe.

Er forderte die Überwindung des religiösen Gegensatzes und dies war der Grundsatz seiner friedenspolitischen Konzeption.[10]

Im September 1538 schien noch alles beim Alten zu bleiben, da Joachim II. auf dem Landtag verkündete, dass er sich in religiösen Angelegenheiten so verhalte, wie man es von einem katholischen Kurfürst erwarte.  Aber er ging nicht gegen die neue Konfession vor, denn er erließ keine Strafen gegen lutherische Predigten.

Er kommunizierte auch weiterhin mit den Vertretern der neuen Konfession in Wittenberg, aber er schloss sich nicht dem Schmalkaldischen Bund an, denn dadurch hätte er sich von der katholischen Seite abgewendet.[11] Auch in der Kommunikation mit seinem Schwiegervater, Sigismund von Polen, machte er die Ablehnung des neuen Glaubens deutlich.

Im Sommer 1538 gab Joachim den Anstoß zu neuen Ausgleichsverhandlungen zwischen Karl V. und den Protestanten.

Die Reichsstände sollten sich zur Türkenabwehr zusammenschließen, aber es gab so viele ungeklärte Angelegenheiten zwischen den Protestanten und dem Kaiser und König, so dass keinerlei Vertrauen vorhanden war und somit die Grundlage für eine gemeinsame Abwehr der Türken nicht gegeben war. Joachim hoffte immer noch auf ein Konzil um die Unstimmigkeiten beiseite zu schaffen.

Eine Entscheidung ohne die Protestanten zu treffen, würde die Kluft zwischen den beiden Glaubenslagern nur noch vertiefen, statt sie einander näher zu bringen. Er wollte einen Friedensstand zwischen den Protestanten und dem Kaiser herbeiführen.

„frid rhue lieb und ainigkeit im heiligen reich allenthalben zu erhalten und in „eusserlichen und innerlichen sachen einen tragfähigen Konsens herbeizuführen,[ .] “[13]

Zunächst sollten die politischen Bedenken aus dem Weg geräumt werden und dann sollten die religiösen Ursachen besprochen werden.

Er entwarf einen Friedensartikel, den er Hessen und Kursachsen zukommen ließ, dieser enthielt nur allgemeine Aussagen und er legte fest für wen der Friedensstand gelten sollte,[14]

„für alle Reichsstände, die der römischen Kirche bzw. der Augsburger Konfession „anhengig weren und auch sein worten“[15]

sollte dies gelten.

Sekten, die keine christlichen Grundlagen verfolgten, sollten ausgeschlossen werden, wie z.B. Sakramentierer, Wiedertäufer usw.

Katholiken und Protestanten sollten gemeinsam gegen solche Gruppierungen vorgehen. Sein Ziel war es, die Auseinandersetzungen, welche aufgrund der Religion entstanden sind, auszumerzen und die Reichsordnung in den anderen Bereichen zu festigen.

Ferdinand II. sah diesen Friedensstand größtenteils als Mittel um eine Abwehr gegen die Türken zu bilden.[16]

Im Frankfurter Anstand (1539) stärkte man den Nürnberger Anstand von 1532. Dieser war die Grundlage für den status quo zwischen dem alten und dem neuen Glauben. Die Bedrohung des Schmalkaldischen Bundes, ein Zusammenschluss der Protestanten mit Dänemark und Frankreich, veranlasste Karl V. zur Unterzeichnung des Frankfurter Anstands im April 1539. Dieser Religionsfriede war zunächst nur auf ein halbes Jahr beschränkt und war das Ende der Prozesse gegen die Protestanten, die aufgrund von Säkularisierung von Kirchengut angeklagt.

Joachim II. strebte nach einem Konzil, damit er seine Forderungen in die Tat umsetzen konnte, aber dies schob sich immer weiter hinaus und somit beschloss er die „christliche Reformation“[18]  in seinem Territorium selbst in die Hand zu nehmen und veröffentlichte im Sommer 1540 eine Kirchenordnung, die bereits 1539 entstand.

Die „Kirchen- Ordnung im Churfürstenthum der Marcken zu Brandenburg, wie man sich beide mit der Leer und Ceremonien halten soll“ war unter der Zusammenarbeit mehrerer Theologen entstanden, wie Georg von Anhalt, Georg Witzel, Georg Buchholzer und Jakob Stratner. Sie gilt als zentraler Punkt seiner Kirchenpolitik.

Der erste Entwurf dieser Kirchenordnung wurde auch Melanchthon vorgelegt, dieser wurde jedoch von ihm abgelehnt und nochmals überarbeitet. Die zweite Version basierte auf der Nürnberger Kirchenordnung von 1533 und befasst sich mit der Lehre, dem Katechismus und der Agenda.

Sie ist eher auf Melanchthon zurückzuführen, als auf Luther. 1540 wurde sie von den Landständen und dem Brandenburger Bischof anerkannt. Auch Luther, Melanchthon und Justus Jonas erklärten sich damit einverstanden, da die wichtigsten Grundlagen, also das Abendmahl in beiderlei Gestalt und die Predigt der neuen Lehre, enthalten waren. Die Anerkennung von beiden Seiten wird als „diplomatische Meisterleistung“ bezeichnet.[19]

Er versuchte unnötige liturgische Erneuerungen zu umgehen, und falls es wirklich nötig war, dann wendete er sich an den Rat der Bischöfe und die Visitatoren, damit sie abgesegnet werden.

Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass in seiner Kirchenordnung  nur wenige Neuerungen zu finden sind, wie z.B. die Kommunion unter beiderlei Gestalt (Brot und Wein) und es wundert auch nicht, dass die „Confessio Augustana“ nicht erwähnt wurde.[20]

Die erste öffentliche protestantische Kommunion empfing Joachim II. bereits am Allerheiligentag 1539 in der in der Nikolaikirche in Spandau vom Bischof Matthias Jagow. In Berlin- Cölln wurden den Bürgern ebenfalls am Allerheiligentag 1539 zu ersten Mal der Laienkelch gereicht.

„Die Feier der Marienfeste, Apostelfeste, des Fronleichnamfests, Allerheiligenfestsund mehrere Heiligenfeste blieben vorgeschrieben. Die liturgischen Gewänder sollten getragen, die Gläubigen zu häufigem Kommunionempfang aufgefordert werden. Unter allen reformatorischen Kirchenordnungen war die kurbrandenburgische die am meisten von der liturgischen und sakramentalen Tradition bestimmte. “[21]

Der Empfang des Abendmahls in beiderlei Gestalt kann als Zustimmung zum neuen Glauben gewertet werden, aber noch wichtiger waren die folgenden Kirchenvisitationen, die von 1540 bis 1544 durchgeführt wurden und der Erlass seiner Kirchenordnung, der bereits 1540 geschah.[22] 

Die eben erwähnten Kirchenvisitationen wurden durchgeführt und

„[M] mit ihr verfolgten die Fürsten und Räte der Städte das Ziel, die Pfarrer und Prediger hinsichtlich ihrer Qualifikation für geistliche Aufgaben zu überprüfen, sich über die sittlich-religiösen Zustände der Gemeinden zu informieren und den kirchlichen Besitz aufzuzeichnen.

Der Visitation unterliegen kirchliche Personen, Sachen, Orte und Anstalten. Seit dem 15. Jahrhundert wurden die Visitationen zunehmend von Beauftragten des Landesherrn durchgeführt. In der Reformationszeit wurden die landesherrlichen Visitationen bald durchweg das Mittel zur Einführung der neuen Kirchenordnung.“[23]

Bei den Visitationen in der Mark Brandenburg wurde die Einführung der neuen Kirchenordnung überprüft, für die Eheschließung der Geistlichen geworben und man inventarisierte den kirchlichen Grundbesitz, die Einkünfte und die Kirchenschätze. Es wurden auch Klöster aufgelöst und die Güter entgegen der ursprünglichen Bestimmung an Adelige verpfändet, weil Joachim II. hoch verschuldet war und er somit seine Schulden tilgen konnte, aber sie halfen ihm keinesfalls aus seiner finanziellen Notlage und sie minderten sie nur geringfügig.

Weitere Ziele der kurbrandenburgischen Reform waren:

„die Rückführung der Lehre und des Kultes auf den Konsens der Urkirche unter Vermeidung jeglicher Parteilichkeit zugunsten der einen oder anderen Seite und die Formulierung eines Reformprogramms, das die bestehenden religiösen Gegensätze überwinden und die divergierenden theologischen Anschauungen in die angestrebte Einheit der „catholica ecclesia“ integrieren sollte.“[25]

Nicht alle Gebiete und Klöster wandten sich sofort dem neuen Glauben zu, doch die Städte und Dörfer in denen schon seit längerer Zeit heimlich die „Confessio Augustana“ gepredigt wurde, konnten dies nun endlich öffentlich tun. Evangelische Prediger kamen schon im November 1539 in die altmärkischen Städte,wie z.B. Seehausen, Salzwedel und Osterburg.[26]

Joachim aber wollte auch die Einheit mit der Kirche aufrechterhalten und sah dies als eine religiös-kirchliche und politische Aufgabe.

Die beiden Werke, auf die er seine Vermittlungsposition stützte, waren seine Kirchenordnung und das Regensburger Buch, das Ergebnis des Wormser Geheimgesprächs zwischen Veltwyk, Gropper, Capito und Bucer.

1543 wurde im Cöllner Schloß ein Konsistorium nach Vorbild des Wittenbergers eingerichtet mit Theologen und weltlichen Juristen.

Die Aufgabe dieses war es die Kirchen, Schulen, die Lehre und Geistlichen zu überwachen und auch Entscheidungen in  Eheangelegenheiten und Verwaltungsfragen zu treffen.

Seit 1540 ist durch die Kirchenordnung und die Visitationen ein religiöser Umbruch zur evangelischen Kirche im Gange, aber mit einer äußeren katholischen Form.

Die Reaktion der Bewohner der Mark Brandenburg auf die Kirchenordnung und die Visitationen war nicht einfach zu erfassen, denn in den Städten z.B. würde Laienkelch und Priesterehe positiv aufgenommen, aber es blieben auch altgläubische Formen, wie Wallfahrten bestehen.

Die Bistümer Havelberg und Lebus schlossen sich den Neuerungen nicht an und auch in Brandenburg blieb das Domkapitel zunächst auf der Seite der katholischen Kirche, im Gegensatz zum Bischof. Erst nach dem Tod der katholischen Bischöfe konnte Joachim hier zum neuen Glauben hinführen, indem er seinen minderjährigen Enkel Joachim Friedrich in Havelberg 1553, Lebus,1555 und in Brandenburg 1560 zum Bischof machte.

Joachim II. blieb aber weiterhin bei der Vermittlerrolle und stellte sich beim Schmalkaldischen Krieg, genau wie sein Bruder, auf die Seite des Kaisers. Der Kaiser siegte und es kam 1547/48 zum „geharnischten“ Reichstag in Augsburg, auf dem der Kaiser  versuchte seine Macht wieder auszubauen und das Luthertum zurückzudrängen.

Doch er stieß auf Widerstand. Es kam zum Augsburger Interim, an dem auch sein Hofprediger Johann Agricola mitgearbeitet hatte.[28]

Dieses sollte bis zu einem Konzil die religiösen Angelegenheiten im Reich regeln. In diesem Interim wurde den Protestanten die Priesterehe und der Laienkelch zugestanden, aber es hemmte die weitere reformatorische Entwicklung und wird als „Beginn der Rückkehr in vorreformatorische Zustände verstanden“.[29]

Das Augsburger Interim macht genau den „via media“ möglich, den Joachim durchsetzen wollte und deshalb nahm er dieses sofort an und setzte es in Brandenburg um, jedoch in einer etwas abgeschwächten Form, die er mit Kurfürst Moritz von Sachsen abgesprochen hatte und die die protestantischen Forderungen etwas mehr berücksichtigte. (Leipziger Interim)

„So wenig ich an die Röm. Kirche will gebunden seinn / so wenig will ich auch an die Wittenbergicshe Kirche gebunden seinn / denn ich nicht spreche / Credo Sanctam Romanam, oder Wittenbergensem, sondern Catholicam ecclesiam; und meine Kirche allhie zu Berlin und Cöln ist eben eine solche rechte Christliche Kirche / wie der Wittenberger Kirche / und ist uns gnug / dass wir im Worth / in der Lehre / in den Sakramenten und in den Haupt-Stücken / daran die Seeligkeit gelegen / einigk sein.

In Mittel-Dingen / als in Ceremonien / will ich so wenig an die Kirche / wie sie an meine Kirche wollen gebunden sein / das sol frey sein.“[30]

An dieses klare kirchliche Konzept hält sich Joachim bis 1563, als er sein Testament verliest und sich öffentlich zum Protestantismus bekennt.

Von 1551 bis 1558 wurde in der Kurmark erneut eine Kirchenvisitation durchgeführt, basierend auf der Kirchenordnung von 1540. Das Ziel war das gleiche, wie bei den bereits vorausgegangenen, die Kirchenordnung zu verbreiten und zu erläutern.[31]

Seine vermittelnde Religionspolitik diente auch dazu, die Position der Hohenzollern zu festigen. Um 1555 konnte Joachim die Gebiete Havelberg, Lebus und Brandenburg faktisch eingliedern, indem er, wie vorher bereits erwähnt, seinen Enkel zum dreifachen Bischof ernannte. Ebenfalls konnte er einen Nachfolger für den Magdeburger Erzbischofsstuhl bestimmen, den vorher sein Onkel, Kardinal Albrecht, bekleidete. [32]


2.5 Die Spätzeit Joachims II

In der Spätzeit Joachims II. scheint sich seine religiöse Einstellung zu wandeln, doch dies sollte man nicht als Anpassung aufgrund von politischer Berechnung sehen. Dieser Punkt wird in der Forschungsliteratur immer wieder aufgegriffen, einerseits dass  er die Vermittlerrolle nicht nur aus Berechnung eingenommen hat um möglichst den größten Gewinn daraus zu ziehen, sondern, dass diese vermittelnde Position auch schon in seinem Wesen verankert ist und andererseits, dass er seine Position so wählt, dass es zu keinen Nachteilen für ihn kommt.

Der Grund für seinen konfessionellen Wechsel könnte auch der Niedergang der kaiserlichen Macht gewesen sein und die  reichsrechtliche Anerkennung des neuen Glaubens (1555). Durch Johannes Musculus, dieser war ab 1566 als Generalsuperintendent tätig, kam es in der Mark Brandenburg endgültig zum Durchbruch der „Augsburger Konfession“ und somit wechselte auch Joachim zur neuen Konfession.


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