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Referat
Kulturwissenschaften

KIT Karlsruhe

Kai K. ©
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KULTURPOLITIK IN BADEN- WÜRTTEMBERG

Rechtliche Rahmenbedingungen, die Aufgaben der Länder in Abgrenzung zum Bund


EINFÜHRUNG

Kultur:

Kultur im weiteren Sinne meint die jeweils typischen Erscheinungen in der Gesamtheit der Lebensvollzüge einer gesellschaftlichen Formation, von dem, was sie technisch und künstlerisch hervorbringt, bis zu den Formen des Zusammenlebens, ihren Wertvorstellungen und Normen, den philosophischen und religiösen Bezugssystemen.

Doch ist Kultur mehr als eine Summe von Dingen und Ritualen, sie ist vielmehr Ergebnis eines gesellschaftlichen Ausdifferenzierungsprozesses. Kultur ist nicht statisch, sondern wandelbar. Mit Kultur im engeren Sinne werden die Künste und ihre Vermittlungsstrukturen bezeichnet: Bildende Kunst, Musik, Literatur, die Darstellenden Künste (von Theater über Tanz bis Film), die angewandten Künste wie Design und Architektur sowie die vielfältigen Kombinationsformen zwischen ihnen.

Sie stellen eine Teilmenge der Kultur im weiteren Sinne dar. Die Übergänge zwischen beiden Kulturbegriffen sind fließend.“ (Kultur 2020)


EBENEN DER KULTURPOLITIK

Kunst und Kultur spielen sich in Deutschland parallel auf drei Ebenen ab. Auf der Bundes, der Landes und der kommunalen Ebene. Bezogen auf die Kompetenzverteilung ist im Grundgesetz festgelegt, dass „die Ausübung der staatlichen Befugnisse und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben Sache der Länder ist, soweit dieses Grundgesetz keine andere Regelung trifft oder zulässt“. (Art. 30) Diese Grundlage für die „Kulturhoheit der Länder“ wird eingeschränkt durch die Zuständigkeit des Bundes für die Auswärtige Kulturpolitik, das Verlags- und Urheberrecht, die allgemeinen Rechtsverhältnisse für Presse und Film und für den „Schutz des deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung“.(vgl. Wagner)


Kommunale Ebene:

In Deutschland gibt es rund 14.400 Städte, Gemeinden. Diese geben viel Geld für Kultur aus und sehen dies als kommunales Selbstverständnis an. → 6, 1 Milliarden (2003)

Die großen und mittleren Städte sind mit etwa 3,3 Milliarden Euro pro Jahr die Haupträger der gemeindlichen Kulturfinanzierung. (Theater, Museen, Orchester, Zentralbibliotheken)

Kreisangehörige Städte liegen bei etwa 2 Milliarden Euro. (kulturelle Bildung → kleinere Bibliotheken, Musik/Kunsthochschulen)

Mittlere und kleinere Gemeinden in ländlichen Gegenden fördern mit etwa 800 Millionen Euro (VHS, Denkmalpflege, kleinere Kunstschulen etc.)


Es gibt in Deutschland die sogenannten „kommunalen Spitzenverbände“ mit eigenen Kulturabteilungen und Kulturreferenten, die für das entsprechende Gebiet zuständig sind.

DST (Deutscher Städtetag) für große und mittlere Städte

DLT (Deutscher Landkreistag) Kulturreferat für alle Landkreise

DstGB (Deutscher Städte- und Gemeindebund) für mittlere und kleine Gemeinden


Länderebene:

Eigentlich gibt es pro Land einen Kultusminister und für alle gesamt einen weiteren Kulturstaatsminister. Es müsste als 17 Minister die für die Kulturpolitik im jeweiligen Land zuständig sind, geben. Jedoch wurde in einigen Bundesländer dieser Posten einfach gestrichen, dort hat der jeweilige Ministerpräsident nun eine Doppelfunktion.

Allerdings gibt es noch die Leiter der Kunst/Kulturabteilung, sie sind die mächtigsten Kulturbeamten in Deutschland und von ihnen gibt es noch alle 16. Diese haben zweimal pro Jahr ein Treffen um sich gegenseitig über die aktuellen, kulturellen Entwicklungen auszutauschen. Jedes Land hat die Aufgabe seine eigene kulturelle Landschaft zu entwickeln.


Bundesebene:

Der Kulturstaatsminister der Bundesregierung , der unter sich die Kulturminister des Landes hat und der Kulturausschuss (Ausschuss für Kultur und Medien) des Parlaments sind die beiden wichtigsten Stellen auf der Ebene des Bundes.

Da das Kulturministerium des Kultursstaatsministers keine Fachministerium ist, sonder eine Abteilung des Bundeskanzleramts, kann man unsere Bundeskanzlerin auch als Kulturministerin bezeichnen. Diese überlässt allerdings das Kulturgeschäft in der Regel dem Kulturstaatsminister.

Zu weiteren Instanzen auf Bundesebenen gehören:

Bundesaussenministerium mit eigener Kulturabteilung (“Auswärtiges Amt, Kulturabteilung”)

→ “Enquetekommission Kultur in Deutschland” (Kommission des Parlaments)

verschiedene Fachministerien: Bundesarbeitsminsiterium (Künstlersozialversicherung), Bundesjustizministerium (Urheberrechtsfragen), Bundeswirtschaftsministerium (Design, Kulturwirtschaft, freie Berufe), usw.

Ausschuss für Kulturfragen beim Bundesrat.


Vierte Ebene:

Kulturpolitik der Verbände und Institutionen

In Deutschland gibt es, anders als in anderen europäischen, zentralistischen Staaten die sogenannte „Drei- Einigkeit“. Die drei staatlichen Ebenen sind hier nicht hierarchisch untergeordnet, sindern Bund, Länder und Gemeinden stehen gleichwertig zueinander. Somit kann jede Stadt und jedes Bundesland eine eigenständige Kulturpolitik führen. (Zum Beispiel finanziert die Stadt Köln mit dem “Museum Ludwig” das bundesweit bedeutendste Museum des 20. Jahrhunderts.) Es ist also gewöhnlich, dass der Kulturstaatsminister bei seinen Besuchen im Ausland meistens einen oder mehrere Kulturministeraus den Bundesländern an seiner Seite hat.

Neben der staatlichen “Drei-Einigkeit” existiert in Deutschland ein wichtiger vierter Träger der Kulturpolitik. Das sind die Kulturverbände, -Organisationen und -Institutionen, die meist unter dem Begriff “Freie Träger” zusammengefasst werden. Diese Ebene spielt im funktionalen Geflecht der gesamtdeutschen Kulturpolitik eine wesentliche Counterpart-Rolle, wenngleich ihre Finanzmittel meist auch aus staatlichen Quellen sprudeln.“

Desweiteren gibt es auf nicht regierender Ebene den „Deutschen Kulturrat“ oder die „ Kulturpolitische Gesellschaft“ die ebenso eine zentrale Rolle im Kultursektor spielen. Sie erst können die Bedürfnisse der Kulturszene gut umsetzen. Ebenso sind das „Goethe- Institut“, die „Deutsche UNESCO- Kommission“ und das Institut für Auslandesbeziehungen vor allem für die Beziehungen zum Ausland als wichtiger Kulturvertreter nicht wegzudenken.



In Baden-Württemberg herrscht eine umfangreiche Kunst- und Kulturförderung, sie unterliegt seit dem Jahr 2000 sogar Verfassungsrang.

Landesverfassung Baden-Württemberg:

Artikel 3c, Absatz 1: Der Staat und die Gemeinden fördern das kulturelle Leben und den Sport unter Wahrung der Autonomie der Träger.


LEITLINIEN DER KULTURPOLITIK IN BADEN- WÜRTTEMBERG

Die Kulturpolitik Baden-Württembergs setzt sich zur Orientierung vier Prinzipien, die für alle kulturellen Förderungen als Leitlinien dienen:

Prinzip der Liberalität: Die Freiheit der Kunst soll gewahrt werden, d.h. Der Staat nimmt keinen Einfluss auf Inhalte. Kunst/Kultur, darf die Freiheit haben risikoreich, unbequem, provozierend und unberechenbar sein zu können.

Prinzip der Subsidiarität: Es besteht eine Selbstständigkeit der politischen Ebenen, um Kulturelles selbstbestimmter gestalten zu kömmem- Eine höhere Ebene greift nur dann ein, wenn eine Notwendigkeit besteht und ist somit ein Helfer zur Selbsthilfe. Somit gibt es nicht nur eine Vielzahl von Kultursparten, sondern auch von Trägern.

Prinzip der Dezentralität: Kulturförderung soll sich nicht nur in Ballungsräumen, sondern auch in ländlichen Gebieten abspielen. Eine Teilnahme an Kunst und Kulur soll jedem Bürger, unabhängig vom Wohnort möglich sein.

Diese Grundprinzipien bleiben Basis für das kulturpolitische Handeln in Baden-Württemberg. Eine Förderung durch das Land erfolgt grundsätzlich nur subsidiär bei einem spezifischen Landesinteresse oder bei Vorliegen übergeordneter Erwägungen.“ (Kultur 2020)


Einrichtungen/Projekten die herausgehobene Bedeutung und Ausstrahlung über das Land hinaus oder für große Teile des Landes haben (Deutsches Literaturarchiv Marbach, ZKM, Kommunaltheater)

kulturellen Aktivitäten, die besonders wünschenswert sind (Kunstvereine, Soziokulturelle Zentren)

bedeutenden Aktivitäten, dies sich inhaltlich mit Schwerpunktthemen, vor allem mit dem kuturellen Erbe des Landes befassen (Zeitgenössische Künstlerausstellungen oder Schwerpunktbereich Kulturelle Bildung)


Zuständigkeit

Zuständig für Kulturpolitik in Baden-Württemberg ist primär das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Kultur und Kunst bedienen hierbei alle Sparten.

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst → Theater, Festspiele und Orchester, Museen und Bildende Kunst, künstlerische Hochschulausbildung (insbesondere Kunst-, Musikhochschulen, Popakademie, Akademie für Darstellende Kunst), Archive, Landesbibliotheken, Soziokultur, Literatur- und Musikförderung, internationale Kulturbeziehungen


Kulturfinanzierung


Die öffentlichen Kulturausgaben durch Länder und Kommunen betragen fast 90 Prozent der gesamten öffentlichen Ausgaben im Kultursektor. Die Verantwortung für Kulturfinanzierung teilen sich hierbei Land (47%) und Kommunen (53%).

Die Kommunen tragen ihre Verantwortung hierbei auf lokaler Ebene, wobei sich das Land auf die überregionale und landesweit wirkenden Einrichtungen und Aktivitäten konzentriert, was eine gemeinsame Zusammenarbeit jedoch nicht ausschließt (vgl. Kultur 2020) Viele Institutionen werden von Land und Kommune komplementär gefördert, dadurch lässt ich in Krisenzeiten vermeiden, dass Zuschüsse gestrichen werden müssen, die eventuell existenzbedrohlich sein könnten.

Aktuelle Ziele

Der baden- württembergische Landtag beschloss im Jahr 2010 das Projekt „Kultur 2020“, in dieser Gesamtschau sind alle kulturpolitischen Ziele und Handlungsperspektiven für die kommenden Jahre bis 2020 enthalten.

Momentan gibt es im Land viele kulturpolitische Ziele. Hierzu gehört vor allem die Kunst und Kultur in die Mitte der Gesellschaft zu bringen.

Desweiteren soll die kulturelle Bildung, also die Zusammenarbeit zwischen Kulturzentren und Schule gefördert werden und die Förderung von soziokulturellen Zentren gehört ebenso zu einem aktuellen Ziel. Durch Modellprojekte, Kulturbeauftragte an Schulen, Förderung von musisch begabten Kindern usw. soll Kultur mit Bildung einhergehen.Leseerziehung und Literaturförderung, Medienerziehung, Theater .

Kunst und Kultur soll interkulturell ausgerichtet werden. „Kunst und Kultur haben eine identitätsstiftende und dialogfördernde Wirkung, die im Hinblick auf eine erfolgreiche Integration einen wertvollen Beitrag leisten kann.“ (Kultur 2020) (Bsp.

Integration von Ausländern durch Thematisierung von Migranten im Kultursektor, oder auch interkulturelle Kompetenz fördern)


Kulturförderung aus der Gesellschaft stärken. Es ist wichtig, dass das FSJ Kultur weiter ausgebaut wird, dass das ehrenamtlich Engagement in Zahlen gefasst wird und dieses auch weitere Zuläufer bekommt. Kulturstiftungen vernetzen.


Kunst im Dialog. Ziel ist es eine enge Kommunikation zwischen der Politik und Kunstschaffenden herzustellen. (Themenbezogene Prozesse und Veranstaltungen)


immer auch Kind ihrer Zeit und Umwelt.“


Kultur in allen Regionen


Exzellenz fördern


Qualitätsmanagement in der Kunst. Hierfür sollen auch Kulturinstitutionen evaluiert werden. Dies kann problematisch sein, denn Evaluationen schränken immer auch die künstlerische Freiheit ein.


Baden-Württemberg als Kulturland


DISKUSSION



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