Klimapolitische Ziele der europäischen Kommission
Einleitung
Dieser Bericht legt die wesentlichen Ziele der europäischen Kommission dar und beruht hauptsächlich auf den Grünbuch vom 27.03.2013, Ressourcenschondendes Europa- eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020 vom 26.11.2011 umd dem Energiefahrplan 2050 vom 12.12.2011. Es werden jedoch nicht nur Ziele dargestellt, sondern auch wesentliche Strategien der Europäischen Union Vorgaben für wesentliche Maßnahmen um die gesetzten Ziele zu erreichen.
Die Europäische Kommission
Unter dem Begriff „Kommission“ werden die 28 Kommissionsmitgliede als auch im weiteren Sinne die Institution selbst verstanden.vDie Europäische Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union neue Rechtsvorschriften vor und stellt die korrekte Anwendung von EU- Recht in den Mitgliedstaaten sicher. Die Kommission wird durch die EU- Verträge, Interessengruppen der einzelnen Länder oder seit April 2012 durch die UnionsbürgerInnen zum vorlegen von Vorschlägen aufgefordert.
Bevor die Kommission Vorschläge vorlegt führt diese umfangreiche Anhörungen durch um die Standpunkte der Interessensvertreter zu berücksichtigen. (Kommission, 2014)
Das Grünbuch
Was ist das Grünbuch? Das Grünbuch ist ein Rahmen für die Klima- und Energiepolitik bis zum Jahr 2030. Es gibt bereits klare Rahmen für die Energie- und Klimapolitik bis zum Jahr 2020. In den Rahmen für 2020 werden bereits verschiedene Ziele abgedeckt wie die Minderung der Treibhausgasemissionen (THG- Emissionen), die Sicherung der Energieversorgung und die Förderung von Wachstum, Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung durch einen auf Spitzentechnologie beruhende, kostenwirksame und ressourceneffizienten Ansatz.
Zusätzlich gibt es Zielvorgaben für den Verkehrssektor.
Auch wenn die Erreichung der Ziele für 2020 gute Fortschritte macht, ist es notwendig Überlegungen zu einem neuen Rahmen für die Klima und Energiepolitik bis 2030 anzustellen. In weiterer Folge wurde dazu eine Konsultation durchgeführt, die Ergebnisse dieser Konsultation werden später genauer vorgestellt.
Es werden drei wesentliche Punkte angeführt warum es wichtig ist einen frühzeitigen Rahmen für 2030 aufzustellen.
Um für die Investoren eine Rechtsicherheit zu schaffen, und um das Regulierungsrisiko zu vermindern.
Um Forschung, Entwicklung und Innovationen im Beriech CO2 armen Technologien voranzutreiben um somit Beschäftigungs- und Wachstumschancen wie Sicherheit im Energiesystem zu schaffen.
Die EU muss sich in vielen klimaschutzrelevanten Themen vorerst einig sein um darüber hinaus rechtsverbindliche internationale Klimaschutz-Übereinkommen abschließen zu können.
Darüber hinaus gibt es aber wichtige Punkte welche beachtet werden müssen:
Die Folgen der anhaltende Wirtschaftskrise
Die finanziellen Engpässe der Mitgliedstaaten und Unternehme, die Schwierigkeiten haben, Mittel für langfristige Investitionen zu mobilisieren
Die Entwicklung der Energiemärkte
Das Bedenken der Haushalte über die Preisentwicklung der Energie, und die sorge der eingeschränkten Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
Unterschiedliche Vorstellungen der Minderung der Treibhausgas (THG)- Emissionen
Die Befragung von Betroffenen und Experten außerhalb der Europäischen Institutionen ist in der EU nichts Neues. Europäische Regeln werden selten von der Kommission alleine entwickelt. Damit soll gewährleistet werden, dass die Richtlinien und Verordnungen tatsächlich durchführbar sind und Betroffene in den Entscheidungsprozess einbezogen werden. Es gilt das Prinzip, dass sie eine Stimme erhalten, aber nicht entscheiden sollen. (Czysz & Joosten, 2014)
In diesem Kontext wurde im Rahmen des Grünbuches eine Konsultation durchgeführt. Das Ergebnis zeigt eine umfassende Unterstützung für die Entwicklung eines gemeinsamen Europäischen Rahmens für die Klima- und Energiepolitk und neuen Zielen um die Treibhausgase (THG) zu reduzieren, auch wenn die genauen Zielvorstellungen sich unterscheiden.
Es sind nun die verschiedenen Ansichten der Stakeholder nach Organisationen gegliedert.
Konzerne und Wirtschaftsorganisationen: Ihnen sind vor allem wichtig, dass die Kosten- Wettbewerbsfähigkeit, das sichere Energieangebot und die Klimaziele mit derselben Priorität behandelt werden. Industrieorganisationen, der Energiesektor und die Energieintensiven Industrien sind gegen Erneuerbare- und Energieeinsparungsziele. Organisationen und Firmen welche erneuerbare Energietechnologien herstellen unterstützen die Erneuerbare- und Energieeinsparungsziele, mit dem Argument, dass diese zum Wachstum und zu Schaffung von neuen Jobs beiträgt und die Sicherheit innerhalb der EU gewährleistet wird. (Kommission, 02.07.2013)
NGO´s und Teile von der Zivilen Bevölkerung fordern von der EU bestimmte Ziele, unabhängig davon was Drittstaaten für Aktion setzen. Es wird angemerkt, dass bestimmte bindende Ziele die Investitionssicherheit verbessert und Wachstum und neue Jobs fördern. (Kommission, 02.07.2013)
Gewerkschaften sind für die Ziele der THG- Reduktion, Steigerung der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz, weißen jedoch darauf hin, dass die EU nicht die Wettbewerbsfähigkeit untergraben soll und größere Aufmerksamkeit der sozial- ökonomischen Dimension der Nachhaltigkeit widmen soll. (Kommission, 02.07.2013)
Die Bevölkerung hat verschiedene Meinungen. Einige bevorzugen einen konkretes Klima- und Energierahmen, Bürger aus Zentral und Osteuropa sind mehr um die Wettbewerbsfähigkeit besorgt. (Kommission, 02.07.2013)
Ressourcenschondendes Europa- eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020
Der derzeitige EU- Politikrahmen und das bisher erreichte
Im Mittelpunkt stehen die Kernziele, welche bis 2020 erreicht werden sollen:
20% des Energieverbrauchs in der EU durch erneuerbare Energien zu decken, wobei für die Mitgliedstaaten Einzelziele gelten
20% des prognostizierten Energieverbrauchs einzusparen.
Bei diesem vorgegebenen Rahmen werden der unterschiedliche Energiemix, der unterschiedliche wirtschaftliche Wohlstand und die unterschiedlichen Handlungsmöglichkeiten der Mitgliedstaaten berücksichtigt. Ebenso wird auf das Risiko geachtet, dass CO2- Emissionsquellen in das Ausland verlagert werden könnten und auf die damit verbundenen Auswirkungen auf energieintensive Energiezweige.
Kernziel: Senkung der Treibhausgase (THG)
Im Jahr 2020 soll in der EU die THG um 20% verringert werden, wichtig dabei ist, dass das Vergleichsjahr 1990 dazu herangezogen wird. Dieses erste Kernziel kann mithilfe von Comand & Control Maßnahmen (rechtliche Auflagen) und mit ökonomischen, anreizkompatiblen Instrumenten (Steuer, Emissionszertifikate) erreicht werden. Ökonomische Instrumente sind in der Regel jedoch effizienter und kostengünstiger, da eine Änderung in den Auszahlungen erfolgt, welche die Anreizstrukturen verändert und somit zu einer Verhaltensänderung der Entscheidungsträger führt.
In Europa ist derzeit aufgrund der schweren Durchsetzbarkeit einer Steuer auf internationaler Ebene das EU- Emissionshandelssystem (EU-EHS) für die Minderung der Treibhausgase tätig. Das EU ETS ist das weltweit größte Handelssystem für Emissionsrechte (Zertifikate) für Treibhausgase. Es ist seit 2005 in Kraft, jedoch sind seitdem viele Schwierigkeiten aufgetreten, aufgrund deren sich ein Überschuss an Zertifikaten angesammelt hat.
Die Reaktion auf das Ãœberangebot zeigte sich in einem extremen Preisverfall. (Perman, et al., 2011)
Die Abbildung 1 zeigt die Anstrengungen zur THG- Reduktion im Vergleich zu „Buisness as usual“ Werten (PRIMES-/GAINS-Modell). Im Jahr 2011 lagen die Eimissionen der EU-27 (einschließlich den Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr) um 16% unter dem Niveau von 1990. Nach den Prognosen (mit einbezogen die Maßnahmen des Klima- und Energiepakets) würde die EU als Ganzes ihre Zielvorgaben erreichen. (Kommission, 24.10.2012)
Das Kernziel die Treibhausgasemissionen um 20% zu senken deckt sich sehr gut mit dem Inhalt des Fahrplans für ein ressourcenschonendes Europa, da dieser einen wesentlichen Beitrag zu dem Erreichen des Zieles beiträgt. Im Folgenden Teil soll dieser genauer Vorgestellt werden.
Fahrplan für ein ressourcenschonenderes Europa
Die Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ der Strategie Europa 2020 unterstützt den Übergang zu einer emissionsarmen Wirtschaft, die ihre Ressourcen wirkungsvoll einsetzt, um nachhaltiges Wachstum zu erreichen. Natürliche Ressourcen fördern unsere Wirtschaft und unsere Lebensqualität. Zu den natürlichen Ressourcen gehören Rohstoffe wie Brennstoffe, Mineralien und Metalle aber auch Nahrungsmittel, Boden, Luft, Wasser, Biomasse und Ökosysteme.
Die intensive Nutzung der Ressourcen belastet die Erde und führt zu einer Bedrohung der Versorgungssicherheit. Wir können uns einen Ressourcenverbrauch im bisherigen Umfang nicht mehr leisten. Jedoch fördert unser derzeitiges Wirtschaftssystem mittels falschen Preisen, die die wahren Kosten nicht wiederspiegeln, noch immer eine ineffiziente Verwendung von Ressourcen. (Kommission, 20.09.2011)
Im Rahmen dieser Leitinitiative wurden weiter Ziele ausgearbeitet:
respektieren der Ressourcenknappheit und der Grenzen des Planeten
Schützen der Biodiversitätund Ökosystemleistungen - In den vergangenen 50 Jahren wurden 60 % der Ökosystemdienstleistungen der Erde geschädigt. In der EU werden 88 % der Fischbestände über den höchstmöglichen Dauerertrag hinaus befischt und nur 11 % der geschützten Ökosysteme befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand. (Kommission, 20.09.2011)
Zur Förderung der Nachhaltigkeit müssen die natürlichen Ressourcen reduziert, wiederverwendet, recycelt, ersetzt, wertbestimmt und geschützt werden. So müssen bis 2020 alle Unternehmen und ihre Investoren ihre Lebenszyklus-Ressourceneffizienz messen, vergleichend bewerten und verbessern. Bis dahin sollte auch das Wirtschaftswachstum und Wohlergehen vom Ressourceneinsatz entkoppelt werden und hauptsächlich auf dem höheren Wert von Erzeugnissen und Dienstleistungen basieren.
In der europäischen Wirtschaft ist besonders der sichere Zugang zu Ressourcen relevant. Europa hat weltweit die höchsten Netto-pro-Kopf-Einfuhren von Rohstoffen, und seine freie Wirtschaft hängt in hohem Maße von eingeführten Rohstoffen und Energieträgern ab. Die Abhängigkeit ist bei Mineralölerzeugnissen wie Rohöl am größten. Viel Potenzial liegt in Europa in der Abfallwirtschaft: Eine bessere Abfallbewirtschaftung ermöglicht eine bessere Ressourcennutzung und kann neue Märkte erschließen, Arbeitsplätze schaffen sowie die Abhängigkeit von Rohstoffeinfuhren und die Umweltauswirkungen verringern.
Die Mitgliedstaaten sollten die Unternehmen dabei unterstützen so zusammenzuarbeiten, dass sie ihre Abfälle und Nebenprodukte bestmöglich nützen können, z.B. durch verstärkte „Industriesymbiose“ (bei der einige Firmen die Abfälle anderer Firmen als Ressource weiter verwenden).
Optionen zur Vergrößerung des Marktnutzens für umweltfreundliche Erzeugnisse
Maßnahmen zur Ausweitung der Verantwortung der Hersteller auf den gesamten Lebenszyklus ihrer Erzeugnisse (Rücknahme- und Recyclingsregelungen, Unterstützung von Reparaturdiensten) (Kommission, 20.09.2011)
Laufenden Bewertungen von Erzeugnissen u. a. durch die Festlegung von Anforderungen im Rahmen der Ökodesign-Richtlinie, um die Ressourceneffizienz von Erzeugnissen zu verbessern (z. B. Wiederverwendbarkeit/ Verwertbarkeit/ Recyclingfähigkeit, recycelte Inhaltsstoffe, Haltbarkeit), und durch Ausweitung des Geltungsbereichs der Ökodesign-Richtlinie auf nicht energieverbrauchsrelevante Erzeugnisse (Kommission, 20.09.2011)
Maßnahmen zur Optimierung der Ressourceneffizienz von Verpackungen, sodass die Verwendung irreführender Angaben verhindert wird und Umwelt-Kennzeichnungssysteme verbessert werden (Kommission, 20.09.2011)
Die Europäische Kommission legt in ihrer Leitinitiative „Ressourcenschonendes Europa“ einen langfristig angelegten Aktionsrahmen für Maßnahmen in vielen Politikbereichen vor, da ein ressourcenschonendes Europa nur durch einen vielschichtigen und ganzheitlichen Ansatz erreicht werden kann. Synergien werden optimal genutzt und bei gegenläufigen Interessen werden Kompromisse gesetzt.
Ein Beispiel für einen Aktionsrahmen in dem Bereich Energie ist aus in der Tabelle1 genauer dargestellt.
Tabelle 1: Wechselbeziehungen zwischen dem Sektor Energie und den Ressourcen (Kommission, 26.11.2011)
Kernziel: erneuerbare Energie
Im dem Jahr 2020 soll 20% des Energieverbrauchs durch erneuerbare Energien gedeckt werden. Dies wurde in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie festgelegt. In dieser Richtline wurde ein europäischer Rahmen für die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen mit verbindlichen nationalen Zielen festgelegt. Weiters wurde darin festgehalten den Anteil der erneuerbaren Energien im Verkehrssektor auf 10 % auszubauen.
Der Anteil der erneuerbaren Energien in der EU lag im Jahr 2010 bei 12,7% im Vergleich zum Jahr 2005 wo der Anteil noch 8,5% betrug. Ohne Regulierung (1995-2000) wuchs der Anteil um 1,9% pro Jahr, mit Regulierung (2001-2010) um 4,5% pro Jahr. Jedoch muss das Wachstum im Durchschnitt auf 6,3% pro Jahr wachsen, damit das Gesamtziel von 2020 erreicht wird. (Kommission, 27.03.2013)
Abbildung 2. Anteil von erneuerbaren Quellen am Bruttoendenergieverbrauch
Energie-Aufteilung:
Ãœberleitung
Seit 1990 ist der Energieverbrauch in der EU um 6 % gestiegen, zudem hat sich der „Energie-Mix“ in der EU verändert, was in Abbildung 2 aufgezeigt wird. Von 1990 – 2010 hat der Verbrauch von festen Brennstoffen abgenommen, während der Verbrauch von Erdgas um fast 50 % zugenommen hat. Zudem ist ersichtlich, dass der Anteil von erneuerbaren Energien um ein vielfaches gewachsen ist. (Kommission, 27.03.2013)
Seit 1990 ist der Energieverbrauch in der EU um 6% gestiegen, zudem hat sich der „Energie-Mix“ geändert. Dies ist in Abbildung 3 ersichtlich. Von 1990- 2010 hat der Verbrauch von festen Brennstoffen abgenommen, während der Verbrauch von Erdgas um fast 50% zugenommen hat. Zudem ist ersichtlich, dass der Anteil von erneuerbarer Energien um ein vielfaches gewachsen ist, was oben schon genauer beschrieben wurde.
Abbildung 3: Bruttoinlandsenergieverbrauch nach Brennstoffen, angegeben in 1000 Tonnen Öläquivalent, EU-27 (Kommission, 27.03.2013)
Die Schwierigkeiten bei der Erreichung dieses Ziels sind unter anderem auf folgende
Faktoren zurückzuführen:
die hohen Kosten erneuerbarer Energien, die auf hohe Investitionskosten und die fehlende Berücksichtigung externer Kosten der verschiedenen Energiequellen (vor allem hinsichtlich ihrer langfristigen Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt) zurückzuführen sind, was fossilen Brennstoffen einen künstlichen Vorteil verschafft;
noch keinen offenen und wettbewerbsorientierten Energiebinnenmarkt, in dem Marktversagen abgestellt und externe Kosten internalisiert wurden, deswegen sind politische Maßnahmen von finanzieller, rechtlicher und administrativer Art notwendig
Verwaltungsprobleme in Verbindung mit den Anlagen; verwaltungsbedingte Verzögerungen führen zu Problemen und erhöhen das Risiko bei Projekten
Diskussion der Wirksamkeit und Effizienz der verschiedenen Arten von Förderregelungen
unzureichende Information der Lieferanten, Kunden und Anlagenbauer;
langsame Infrastrukturausbau, Verzögerungen beim Netzanschluss und Regeln für den Netzbetrieb benachteiligen die Erzeuger von Strom
Kernziel: Energieeinsparung
Das Ziel der EU ist es bis zum Jahr 2020 20% des Primärenergieverbrauches einzusparen.
Dieses Ziel, ist für die Mitgliedstaaten nicht bindend, aber auch ohne bindende Maßnahmen werden hier Fortschritte erzielt. Der Primärenergieverbrauch 2005/06 lag ca. bei 1825 Mio. t RÖE (Öläquivalent) (Höchststand) und der Primärenergieverbrauch 2011 lag ca. bei 1730 Mio.t RÖE. Wichtig ist anzumerken, dass ein Teil des Rückgangs auf die Wirtschaftskrise zurückzuführen ist, jedoch auch die politischen Maßnahmen dazu beigetragen haben.
Wichtige Unterstützung zur Erreichung dieses Zieles ist die Energieeffizienzrichtlinie im Jahr 2012. Jedoch werden laut der Kommission noch zusätzliche politische Maßnahmen notwendig sein um das Ziel zu erreichen. (Kommission, 27.03.2013)
Nach dem derzeitigen Stand wird die EU ihr Ziel, ihren Energieverbrauch bis 2020 um 20 %
zu senken, voraussichtlich nicht erreichen. Daher werden nun neue Energieeffizienzmaßnahmen vorgeschlagen, die in allen Wirtschaftsbereichen umgesetzt werden müssen. 2014 wird die Kommission beurteilen, ob die EU wieder auf dem Weg ist, das Ziel einer Senkung des Energieverbrauchs um 20 % zu erreichen.
Wichtige weitere Maßnahmen zur Energieeinsparung sind in der Energieverbraucherkennzeichnungsrichtline, der Energieeffizienzrichtlinie, der Richtline über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und der Verordnung zur Festlegung von Energieeffizienznormen für leichte Nutzfahrzeuge enthalten. (Kommission, 27.03.2013)
Energiefahrplan 2050
Eine Kernaussage und Botschaft des Energiefahrplans ist, dass die Struktur für die Energieerzeugung und – Nutzung im Jahr 2050 bereits jetzt festgelegt wird bzw. werden muss. Um dies jedoch zu gewährleisten werden drei wesentliche Punkte angeführt.
Wettbewerbsfähigkeit der Industrie
Wohlergehen der Menschen
Funktionieren der Gesellschaft
Das wesentliche Ziel des Energiefahrplans 2050 ist, die Herausforderungen zu untersuchen, welche mit den Dekarbonisierungziel (Senkung der Treibhausgasemissionen um 80-95% unter den Stand von 1990 im Jahr 2050) einhergehen. Weiters soll damit ein langfristiger, technologieneutraler europäischer Rahmen entwickelt werden, innerhalb dessen diese Politikansätze eine größere Wirkung entfalten.
Mithilfe von verschiedenen Szenarien werden diese Herausforderungen der Dekarbonisierungsziel Untersucht. Es werden verschiedene mögliche Wege, die Europa offenstehen, eingehend analysiert. Am Ende der Analyse werden sogenannte „No- regrets“- Optionen ausgearbeitet. Diese „No- regrets“- Option sind Maßnahmen welche unabhängig von den Szenarien sind und die Emissionen effektiv und wirtschaftliche tragfähige weisen senken können.
Zum Beispiel der Ausbau des Verteilungs-, Verbindungs-, und Langstreckenübertragungsinfrastruktur.Langfristige Zukunftsprognosen sind natürlich nicht möglich, da die Szenarien mit einer gewissen Unsicherheit behaftet sind.
Diese Unsicherheiten können sein:
Unsicherheit ob der Peak-Oel schon erreicht wurde
Tempo des Wirtschaftswachstums
Das Ausmaß der globalen Anstrengungen zur Begrenzung des Klimawandels
HANDOUT Europäisches Parlament und Kommission Besonderheiten des Europäischen Parlaments Das Europäische Parlament besitzt drei Arbeitsorte und diese sind in Straßburg, Brüssel und Luxemburg. In Luxemburg, auf dem Kirchberg Plateau, ist die Parlamentsverwaltu­ng und dort arbeiten über…
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