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Abiturvorbereitung / Maturavorbereitung

Kapi­tal­erhö­hung: Die verschie­denen Arten von Kapi­tal­erhö­hung.

699 / ~2½ sternsternsternsternstern_0.2 Anne P. . 2018
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Abiturvorbereitung
Betriebswirtschaftsle­hre

RBZ Itzehoe

2,BRC,2018

Anne P. ©
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ID# 78784







Kapitalerhöhung: Die verschiedenen Arten von Kapitalerhöhung.

und Elena

Kapitalerhöhung


Definition:
- Unternehmen erhöhen das Eigenkapital durch Finanzierungen

  • Eigenfinanzierung

  • Grundkapital einer Aktiengesellschaft steigt

  • Stammkapital einer GmbH steigt


Gründe:

  • Tilgung von Schulden eines Unternehmens

  • Unternehmen plant eine Ãœbernahme oder Investition —> Kapitalerhöhung, da die Kapitaldecke zu gering ist

  • Vergrößerung des Unternehmens (Ausgaben neuer Aktien für eine breitere Anlegeschaft

  • Änderung der Rechtsform (von GmbH zur AG)

  • Das Unternehmen möchte seine Finanzierungskosten senken


Bezugsrecht:
Es ist quasi ein Schutz für Aktionäre, damit sie ihre Stimmenverhältnisse, Dividendenanteile und Vermögen wahren. Durch z.B. zuerst kauf von Jungen Aktien (Stimmenverhältnis und Vermögen werden dann weiterhin beibehalten) oder durch Verkauf seines Bezugsrechtes ( behält sein Vermögen bei).


Die verschiedenen Arten von Kapitalerhöhung:
1. Bedingte Kapitalerhöhung

2. Genehmigte Kapitalerhöhung

3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

4.Ordentliche Kapitalerhöhung
4.1 Sachkapitalerhöhung
4.2 Barkapitalerhöhung

1.Bedingte Kapitalerhöhung
-§§ 192 bis 201 AktG

-ist eine Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, die nur soweit durchgeführt werden soll, wie von einem Umtausch- oder Bezugsrecht Gebrauch gemacht wird

-Tausch von Wandelanleihen

-Der Beschluss der Hauptversammlung über die bedingte Kapitalerhöhung bedarf einer 3/4-Mehrheit oder einer in der Satzung festgelegten größeren Kapitalmehrheit. Dabei kommt es zu einer entsprechenden Satzungsänderung.

-erfolgt nur wenn diese Bedingungen erfüllt sind

-Zweck: Gewährung von Bezugsrechten (Belegschaftsaktien)

-Darf den Nennbetrag des bedingten Kapital(50%) und den für die Belegschaftsaktie(10%) nicht überschreiten


-§§ 202 bis 206 AktG

-ist eine Erhöhung des Grundkapitals um Maximal 5 Jahre um neue bzw. Junge Aktien ausgeben zu können

-Die Voraussetzung dafür sind : -Hauptversammlungsbeschluss muss bei 75% liegen

-Nennbetrag darf die Hälfte des bisherigen Grundkapitals nicht überschreiten

- Zustimmung des Aufsichtsrates

-Nennbetrag darf nicht mehr als 50% des Grundkapitals übersteigen -Es wird allerdings nicht ausgeübt, wenn Einlagen von Aktionären ausstehen


3. Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln

-§§ 207 bis 220 AktG

-Bezeichnung: „nominelle Kapitalerhöhung“

-Die Nominelle Kapitalerhöhung bei Kapitalgesellschaften werden bei Rücklagen im Rahmen eines Passivtauschs in Grundkapital umgewandelt.Somit werden von außen keine neuen Mittel zufließen.

-Steht nur für eine AG oder GmbH

-Es werden keine zusätzlichen Einlagen geleistet und somit kommt kein Geldfluss in das

Unternehmen

-Gewinn- & Kapitalrücklagen werden ins Grundkapital verändert „Gesellschaftmittel“

-Zusätzlich zum Grundkapital werden Aktien (Gratisaktien) an die

Aktionäre ausgegeben

- Durch Stückaktien steigt das Grundkapital ohne Ausgaben neuer Aktien


-§§ 182 - 191 AktG

-Bei einer ordentlichen Kapitalerhöhung beschafft sich eine AG zusätzliches Eigenkapital durch die Ausgabe neuer Aktien (Aktienemission)

- Die AG erhöht die Anzahl der Aktien

-Hierbei wird ein Wertverlust vermieden und es gibt den Altaktionären die Möglichkeit, ihren Anteil am Unternehmen und ihr Stimmverhältnis beizubehaleten

- Voraussetzung:- Beschluss der Hauptversammlung (75%)

-Eintragung ins Handelsregister

-Notarielle Beglaubigung


4.1 Sachkapitalerhöhung

-Es ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, durch die Ausgabe neuer Aktien nicht gegen Geld, sondern gegen Sachwerte

-Die Sachkapitalerhöhung stellt den Ausnahmefall der Kapitalerhöhung da


4.2 Barkapitalerhöhung

-Es ist die Erhöhung des Grundkapitals einer Aktiengesellschaft, durch die Ausgabe neuer Aktien gegen Geld

-Die Barkapitalerhöhung stellt den Regelfall der Kapitalerhöhung da


5. Besonderheiten

-Die Kapitalerhöhung unterscheidet sich Unterscheidet sich zwischen der effektiven und der nominellen

Kapitalerhöhung.


5.1. Effektive Kapitalerhöhung

-Es ist eine Finanzierungsmaßnahme zur Erhöhung des unternehmerischen Eigenkapitals,z.B.bei AGs als effektive Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer Aktien gegen die Leistung von Einlagen

-1. Bezugrechtmissionen: -Neue Aktien werden ausgegeben

-Aktionäre erhalten ein Bezugsrecht auf „neue“ Aktien die zu den „Altaktien“

erworben werden

- 2. Kapitalerhöhung kann unter Ausschluss des Bezugsrechts nach Möglichkeit ausgeschlossen werden


5.2Nominelle Kapitalerhöhung

-Hierbei werden freie Rücklagen in gezeichnetes Kapital umgebucht (Gratisaktien)

- Aktionäre bekommen zusätzliche Aktien ohne Bezahlung

-der Gesamtwert der Aktie steigt aber nicht

- Voraussetzung: -geprüfte Bilanz darf nicht älter als 8 Monate sein

-Kapitalerhöhung muss angemeldet werden




-Es gibt hierbei verschiedene Arten:

1. Neues Kapital wird zugeführt, dabei spricht man von einer „ordentlichen Kapitalerhöhung“

—> Barkapital oder durch Vermögensgegenständen „Sachkapitalerhöhung“

2. Umwandlung von Rücklagen: Rücklagen in Eigenkapital umwandeln

3. Kapitalerhöhung durch Geschäftsführer: Geschäftsführer dürfen das

Eigenkapital eigenmächtig erhöhen

4. Außerdem sind Mischformen der Kapitalerhöhung möglich


7.Personengesellschaften

-sind Offene Handelsgesellschaft (OHG) oder Kommanditgesellschaft (KG)

-Es gibt zwei Arten von Kapitalerhöhung:

2. zusätzliche Kapitalanlagen bisheriger oder neuer Gesellschafter:

Gesellschafter vereinbaren Kapitalzuschüsse

- Voraussetzung: Zustimmung der Gesellschafter


8.Kapitalerhöhung durch stille Gesellschafter

- Eine stille Beteiligung kann als Sacheinlage in eine GmbH eingebracht werden.

- „Passivierung als Fremdkapital“

- Kapital zählt nicht zum Eigenkapital

- Investition durch stille Gesellschaften

-Sie bilden eine eigene Innengesellschaft innerhalb des

Unternehmens



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