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Erörterung

Jugendstrafrecht: Die Jugend wird kriminell

870 Wörter / ~2 Seiten sternsternsternsternstern_0.75 Autor Norbert H. im Jun. 2016
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Erörterung
Strafrecht

Universität, Schule

Gymnasium Bad Wimpfen

Note, Lehrer, Jahr

2,25, 2016

Autor / Copyright
Norbert H. ©
Metadaten
Format: pdf
Größe: 0.02 Mb
Ohne Kopierschutz
Bewertung
sternsternsternsternstern_0.75
ID# 57380







Kurzfassung: Die Erör­te­rung bietet eine tief­ge­hende Betrach­tung der Effek­ti­vität des Jugend­straf­rechts und dessen mögliche Verschär­fung. Sie beleuchtet die Proble­matik von Wieder­ho­lungs­tä­tern und die Grenzen der Reso­zia­li­sie­rung durch Haft­stra­fen. Der Text argu­men­tiert für alter­na­tive Maßnahmen wie Thera­pien, die das soziale Umfeld mitein­be­zie­hen, um Krimi­na­lität präventiv zu begeg­nen. Zudem wird aufge­zeigt, dass harte Strafen allein nicht vor weiteren Straf­taten schützen und somit keine lang­fris­tigen Lösungen darstel­len.
#Jugendkriminalität#Haftstrafen#Resozialisierung

Erörterung Jugendstrafrecht



Man hört immer wieder davon. Sei es im Radio, im Fernsehen oder in der Zeitung, jugendliche Straftäter sind schon seit langem ein Problem. Und eine Lösung dieses Problems scheint nicht im Ausblick zu sein. Im Gegenteil, die Fälle der minderjährigen Straftäter. Auch Wiederholungstäter sind hierbei keine Seltenheit. Da wirft sich die Frage auf ob eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nicht nötig ist.

Doch bevor ich meine Argumente darlege und entfalte, will ich das Thema Verschärfung des Jugendstrafrechts definieren. Das Jugendstrafrecht hat vor allem eine erzieherische Aufgabe. Es soll kriminelle Jugendliche resozialisieren und ihnen einen zu einem verantwortungsvolleren Lebenstill verhelfen. Die verschiedenen Strafen und Maßnahmen sollen dies, durch Therapien oder auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren, unterstützen.

Das Problem bei einer Verschärfung der Haftstrafe des Jugendstrafrechts ist das die Rückfallquote zeigt, dass die meisten Jugendlichen ihr Verhalten nicht ändern. Auch der Fall Mehmet, ein auffälliger Jugendlicher zeigt dies. Er hat bereits zwischen seinem elften und vierzehnten Lebensjahr 60 Straftaten begangen. Nach seiner Abschiebung bestiehlt, bedroht und verprügelt der nun 20 Jährige seine Eltern. Außerdem zeigen unterschiedliche Statistiken das ca. 87 % der vorbestraften Jugendlichen, die schon eine Haftstrafe hinter sich haben, sich wieder straffällig gemacht haben.

Außerdem würde eine Haftstrafe von zehn Jahren oder sogar mehr, einen jungen Menschen zerstören. Er wird es wahrscheinlich schwieriger haben einen Job zu finden auch wenn er einen guten Schulabschluss hat. So zeigt es auch Mehmet. Obwohl er den Hauptschulabschluss mit der Note 1,3 bestanden hat, hat er keinen Job gefunden. Der Jugendliche wird später dann wahrscheinlich unter ärmlichen Bedingungen leben und vielleicht auch weiterhin Straftaten begehen.

Gegen eine Verschärfung des Jugendstrafrechts spricht die völlige Außerachtlassung der Hintergründe der Straftäter bei der Bestrafung. Um Wiederholungstäter vorzubeugen sollte man auf effektive Therapien setzen, und nicht nur den Täter, sondern auch sein soziales Umfeld mit einbeziehen, denn meist führt erst dieses zu weiteren bzw. erstmaligen Straftaten. Z.B. machen Prügel und Misshandlung Kinder und Jugendliche erst zu Straftätern. Auch das Aufwachsen in armen und schlechten gesellschaftlichen Bedingungen bzw. der Kontakt mit einem kriminellen Umfeld, kann zu einer kriminellen Laufbahn führen. Auf Grund dessen finden manche Kinder das Klauen völlig normal oder sogar notwendig an. Auch Vorbilder wie vorbestrafte Geschwister oder sogar Eltern fördern diese Normalität. Eine einfache Verschärfung des Jugendstrafrechts würde daher keine wirklichen Erfolge versprechen. Durch Therapien könnte man das Kind bzw. den Jugendlichen unter normalen Umständen resozialisieren.

Und was würde passieren wenn ein Jugendlicher, welcher eine schwere Straftat begangen hat, nun doch Reue zeigt und seine Schuld einsieht? Wenn er eigentlich alles wieder gut machen wollte? So würde er trotzdem eine Haftstrafe bekommen. Durch eine Verschärfung der Haftstrafen hätte ein Jugendlicher gar keine zweite Chance. Er könnte sich gar nicht bei dem Opfer entschuldigen und versuchen seine Tat wieder gut zumachen. Der Fall Timo zeigt es doch: Timo hatte ein Fahrrad geklaut und einen Passanten mit einer Gaspistole ausgeraubt, aber noch vor dem Prozess nimmt Timo Kontakt zu dem Opfer auf. Er hatte sich entschuldigt und seine Tat wieder gut gemacht. Er leistet freiwillige Arbeitsstunden und bekommt dafür nur eine Ermahnung. Sollten solche Fälle nicht unterstützt werden? Würde das das Jugendstrafrecht verschärft werden hätten Jugendliche wie Timo gar keine Chance mehr.

Jedoch gibt es nicht zu wenigen Fällen in denen genau das Gegenteil gezeigt wird. Vor allem wenn es um die gemeinnützige Arbeit geht kommen Jugendlichen ihrer Arbeit nicht genug nach. Und die Folgen daraus? Es gibt keine. Aber wo ist der Sinn dahinter wenn ein Jugendlicher sich auswählen kann ob er nun etwas tun will oder nicht. Eine Verschärfung in diese Richtung wäre doch viel sinnvoller.

Nun zeigt die hohe Quote von Wiederholungstätern zwar das, dass Jugendstrafrecht seinem Erziehungsauftrag nicht genug nachkommt wie schon oben genannt, aber sollte man es nicht deswegen verschärfen. Man sieht doch dass die Straftäter für ihre Straftaten bestraft werden, doch eine wirkliche Lehre ziehen sie aus ihren Fehlern nicht. Anstatt einer Haftstrafe sollte man sich deswegen auf eine Therapie konzentrieren. Es ist klar, dass ein Jugendlicher wenn er über fünf Jahre im Gefängnis sitzt, auch nach sechs Jahren keine Schuldgefühle haben wird. Doch wenn man nun versucht ihn durch Therapien zu resozialisieren so könnte er wenigstens sein Leben in der Außenwelt weiterführen.

Nun würden härtere Haftstrafen nicht nur nach der Tat helfen und die Gesellschaft vor Wiederholungstätern schützen, sondern eine Tat schon im vorhinaus verhindern. Gäbe es strengere Maßnahmen so würden es sich die meisten Jugendlichen noch einmal überlegen ob sie nun eine Straftat begehen oder nicht.

Und nicht nur das kann man daraus schlussfolgern. Die hohe Rückfallquote veranschaulicht auch, dass die Gesellschaft vor solchen Jugendlichen nicht sicher ist. Genau das zeigt doch der Mörder von Peter A.. Er hatte bereits als Minderjähriger ein Kind missbraucht und mit 70 Messerstichen ermordet. Da merkt man doch, dass mit diesem Jugendlichen etwas nicht stimmt und, dass eine Therapie hier nichts bringen würde. Nun hat man sich jedoch auf eine Haftstrafe von neun Jahren. Nach seiner Freilassung wird jedoch Peter A. sein nächstes Opfer welches er missbraucht und tötet. Hätte man hier mit einer härteren Haftstrafe geurteilt hätte man vielleicht nicht nur ein Kind vor dem Tod bewahrt sondern auch den Rest der Bevölkerung. Bei solchen Fällen helfen auch Therapien nichts mehr vor allem auch, weil es noch keine Verschärfung in Richtung Pflichtteilnahme, gibt.




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