Erörterung
Jugendstrafrecht
Man hört immer wieder davon. Sei es
im Radio, im Fernsehen oder in der Zeitung, jugendliche Straftäter
sind schon seit langem ein Problem. Und eine Lösung dieses Problems
scheint nicht im Ausblick zu sein. Im Gegenteil, die Fälle der
minderjährigen Straftäter. Auch Wiederholungstäter sind hierbei
keine Seltenheit. Da wirft sich die Frage auf ob eine Verschärfung
des Jugendstrafrechts nicht nötig ist.
Doch bevor ich meine Argumente
darlege und entfalte, will ich das Thema Verschärfung des
Jugendstrafrechts definieren. Das Jugendstrafrecht hat vor allem eine
erzieherische Aufgabe. Es soll kriminelle Jugendliche resozialisieren
und ihnen einen zu einem verantwortungsvolleren Lebenstill verhelfen.
Die verschiedenen Strafen und Maßnahmen sollen dies, durch Therapien
oder auch Haftstrafen von bis zu zehn Jahren, unterstützen.
Das Problem bei einer Verschärfung
der Haftstrafe des Jugendstrafrechts ist das die Rückfallquote
zeigt, dass die meisten Jugendlichen ihr Verhalten nicht ändern.
Auch der Fall Mehmet, ein auffälliger Jugendlicher zeigt dies. Er
hat bereits zwischen seinem elften und vierzehnten Lebensjahr 60
Straftaten begangen. Nach seiner Abschiebung bestiehlt, bedroht und
verprügelt der nun 20 Jährige seine Eltern. Außerdem zeigen
unterschiedliche Statistiken das ca. 87 % der vorbestraften
Jugendlichen, die schon eine Haftstrafe hinter sich haben, sich
wieder straffällig gemacht haben.
Außerdem würde eine Haftstrafe von
zehn Jahren oder sogar mehr, einen jungen Menschen zerstören. Er
wird es wahrscheinlich schwieriger haben einen Job zu finden auch
wenn er einen guten Schulabschluss hat. So zeigt es auch Mehmet.
Obwohl er den Hauptschulabschluss mit der Note 1,3 bestanden hat, hat
er keinen Job gefunden. Der Jugendliche wird später dann
wahrscheinlich unter ärmlichen Bedingungen leben und vielleicht auch
weiterhin Straftaten begehen.
Gegen eine Verschärfung des
Jugendstrafrechts spricht die völlige Außerachtlassung der
Hintergründe der Straftäter bei der Bestrafung. Um
Wiederholungstäter vorzubeugen sollte man auf effektive Therapien
setzen, und nicht nur den Täter, sondern auch sein soziales Umfeld
mit einbeziehen, denn meist führt erst dieses zu weiteren bzw.
erstmaligen Straftaten. Z.B. machen Prügel und Misshandlung Kinder
und Jugendliche erst zu Straftätern. Auch das Aufwachsen in armen
und schlechten gesellschaftlichen Bedingungen bzw. der Kontakt mit
einem kriminellen Umfeld, kann zu einer kriminellen Laufbahn führen.
Auf Grund dessen finden manche Kinder das Klauen völlig normal oder
sogar notwendig an. Auch Vorbilder wie vorbestrafte Geschwister oder
sogar Eltern fördern diese Normalität. Eine einfache Verschärfung
des Jugendstrafrechts würde daher keine wirklichen Erfolge
versprechen. Durch Therapien könnte man das Kind bzw. den
Jugendlichen unter normalen Umständen resozialisieren.
Und was würde passieren wenn ein
Jugendlicher, welcher eine schwere Straftat begangen hat, nun doch
Reue zeigt und seine Schuld einsieht? Wenn er eigentlich alles wieder
gut machen wollte? So würde er trotzdem eine Haftstrafe bekommen.
Durch eine Verschärfung der Haftstrafen hätte ein Jugendlicher gar
keine zweite Chance. Er könnte sich gar nicht bei dem Opfer
entschuldigen und versuchen seine Tat wieder gut zumachen. Der Fall
Timo zeigt es doch: Timo hatte ein Fahrrad geklaut und einen
Passanten mit einer Gaspistole ausgeraubt, aber noch vor dem Prozess
nimmt Timo Kontakt zu dem Opfer auf. Er hatte sich entschuldigt und
seine Tat wieder gut gemacht. Er leistet freiwillige Arbeitsstunden
und bekommt dafür nur eine Ermahnung. Sollten solche Fälle nicht
unterstützt werden? Würde das das Jugendstrafrecht verschärft
werden hätten Jugendliche wie Timo gar keine Chance mehr.
Jedoch gibt es nicht zu wenigen
Fällen in denen genau das Gegenteil gezeigt wird. Vor allem wenn es
um die gemeinnützige Arbeit geht kommen Jugendlichen ihrer Arbeit
nicht genug nach. Und die Folgen daraus? Es gibt keine. Aber wo ist
der Sinn dahinter wenn ein Jugendlicher sich auswählen kann ob er
nun etwas tun will oder nicht. Eine Verschärfung in diese Richtung
wäre doch viel sinnvoller.
Nun zeigt die hohe Quote von
Wiederholungstätern zwar das, dass Jugendstrafrecht seinem
Erziehungsauftrag nicht genug nachkommt wie schon oben genannt, aber
sollte man es nicht deswegen verschärfen. Man sieht doch dass die
Straftäter für ihre Straftaten bestraft werden, doch eine wirkliche
Lehre ziehen sie aus ihren Fehlern nicht. Anstatt einer Haftstrafe
sollte man sich deswegen auf eine Therapie konzentrieren. Es ist
klar, dass ein Jugendlicher wenn er über fünf Jahre im Gefängnis
sitzt, auch nach sechs Jahren keine Schuldgefühle haben wird. Doch
wenn man nun versucht ihn durch Therapien zu resozialisieren so
könnte er wenigstens sein Leben in der Außenwelt weiterführen.
Nun würden härtere Haftstrafen
nicht nur nach der Tat helfen und die Gesellschaft vor
Wiederholungstätern schützen, sondern eine Tat schon im vorhinaus
verhindern. Gäbe es strengere Maßnahmen so würden es sich die
meisten Jugendlichen noch einmal überlegen ob sie nun eine Straftat
begehen oder nicht.
Und nicht nur das kann man daraus
schlussfolgern. Die hohe Rückfallquote veranschaulicht auch, dass
die Gesellschaft vor solchen Jugendlichen nicht sicher ist. Genau das
zeigt doch der Mörder von Peter A.. Er hatte bereits als
Minderjähriger ein Kind missbraucht und mit 70 Messerstichen
ermordet. Da merkt man doch, dass mit diesem Jugendlichen etwas nicht
stimmt und, dass eine Therapie hier nichts bringen würde. Nun hat
man sich jedoch auf eine Haftstrafe von neun Jahren. Nach seiner
Freilassung wird jedoch Peter A. sein nächstes Opfer welches er
missbraucht und tötet. Hätte man hier mit einer härteren
Haftstrafe geurteilt hätte man vielleicht nicht nur ein Kind vor dem
Tod bewahrt sondern auch den Rest der Bevölkerung. Bei solchen
Fällen helfen auch Therapien nichts mehr vor allem auch, weil es
noch keine Verschärfung in Richtung Pflichtteilnahme, gibt.
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