Endfassung
am 19.01.2013 5b,
G19 Jan
Internet-Tauschbörsen
– Legal? Fair?
Kriminell?
Jan
Verfasst unter
Betreuung von im Informatik-Unterricht
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung 3
2. Technische Daten
2.1
„Client-Server“-Netzwerke 4
2.2
„Peer to Peer“-Netzwerke 5
3. Ursprünge der
Internet-Tauschbörsen
3.1
Napster 6
3.2
Weitere Entwicklung nach Napster 7
3.3
Internet-Tauschbörsen heute 8
4. Gesetzeslage
4.1
In Österreich 12
4.2
International 12
5. Wirtschaftlicher Schaden
5.1
An der Musikindustrie 13
5.2
Übriger Schaden 14
6. Fallberichte 15
7. Vorausblick 15
8. Pressemeldungen 16
9. Quellenangaben 16
9.1
Bildnachweis 17
1.
Einleitung
Unter einer
„Internet-Tauschbörse“ versteht man eine Website auf der man,
teils gegen Gebühr, teils kostenlos, Medien (wie z.B. Musik, Filme,
aber auch Software) herunterladen kann.
Nun muss man aber
zwischen legalen Download-Möglichkeiten (iTunes-Store,
musicload.com) und illegalen Seiten unterscheiden.
Mit fast 75% der
illegal geladenen Dateien ist die Musikindustrie die am stärksten
geschädigte.
Die meisten modernen
Tauschbörsen arbeiten mit einem „Peer to Peer“-Netzwerk; dazu im
Kapitel 2 „Technische Daten“ mehr.
Grundsteinlegung
durch „Napster“
Den Grundstein für
alle Internet-Tauschbörsen legte „Napster“. Die Website
arbeitete als eine der Ersten mit einem „Peer to
Peer“(P2P)-Netzwerk. Auch wenn diese Seite nur Musikdateien anbot,
funktionieren doch auch die meisten Seiten für Filme und Software
nach demselben Prinzip.
Doch das „Peer to
Peer“-Netzwerk Napsters arbeitete mit einem zentralen Server, der
die Suchanfragen weiterleitete. Napster wurde mit Klagen der
Musikindustrie „überschüttet“ und letztendlich abgeschalten.
Heute ist Napster ein legaler, internationaler, kostenpflichtiger
Music-Store, der mit Apples „iTunes-Store“ konkurrieren kann.
Obwohl Napster, in
der ursprünglichen Form, nicht mehr online ist, gibt es doch
Hunderte Seiten die seinen Platz eingenommen haben.
Verhältnis
legale/illegale Downloads im Musikbereich
Die Musikindustrie
hat unter den zahllosen Tauschbörsen am meisten zu leiden. Laut
offiziellen Statistiken der IFPI (International Federation of the
Phonographic Industriy) hatten kostenpflichtige Anbieter im Internet
2008 3,7 Milliarden Euro Umsatz. Dies entspricht lediglich 5% der
heruntergeladenen Musikdateien. Das bedeutet, dass die internationale
Musikindustrie 2008, 74 Milliarden Dollar, durch
Internet-Tauschbörsen verloren hat.
Versagen
der Musikindustrie?
Manche kritische
Stimmen werfen der Musikindustrie vor, für ihren Untergang selbst
mitverantwortlich zu sein, da sie „zu spät“ darauf reagiert
hätten, dass sich mit dem Internet ein neuer Absatzmark auftut.
Nach und nach
versucht die Musikindustrie nun auch über das Internet (z.B. durch
iTunes) Gewinn zu machen, doch es sieht nicht danach aus, als würden
sie den Kampf gegen die Tauschbörsen gewinnen.
Kino.to –
Das Napster der Filmindustrie?
Kino.to wurde
bereits mehrmals verklagt, kam aber immer mit der Begründung, dass
die Website „streamt“ davon, das heißt, dass der Film nicht
gespeichert, sondern nur angesehen werden kann. Streng gesehen ist
die Website also keine Tauschbörse, doch richtet sie ähnlichen
Schaden an und ist das – zu den vielen Musik-Tauschbörsen –
vergleichbare Pendant in der Filmindustrie.
Mit einem
Hauptserver auf den Seychellen und einer Domain aus Tonga schafft es
der Seiteninhaber, jeglichen Konfrontationen mit dem Gesetz aus dem
Weg zu gehen.
2.
Technische Daten
2.1
„Client-Server“-Netzwerke
Napster und die
meisten anderen frühen Internet-Tauschbörsen arbeiteten mit einem
„Client-Server“-Netzwerk.1
Ein
„Client-Server“-Netzwerk funktioniert nach folgendem Prinzip: Ein
Computer (Client) nimmt Dienste von einem zentralen Server in
Anspruch. Jeder Client kann diese Daten in Anspruch nehmen.
Im Falle von Napster
funktionierte das „Client-Server“-Netzwerk so, dass ein Benutzer
von Napster (die Software musste man herunterladen) eine Songanfrage
an den zentralen Server stellte, der dann die Musikbibliotheken aller
Napster-Nutzer durchsuchte, bis er den gewünschten Song gefunden
hatte und ihn an den Benutzer, der die Suchanfrage gestellt hat,
weiterleitete.
Grafik 1: Funktionsweise von Napster
Ein Computer
(Client) schickt eine
Anfrage
an einen zentralen Server.
Der Server
durchsucht die Dateien von
allen
anderen Napster-Nutzern, bis er die
gesuchte Datei
findet.
Sobald er sie
gefunden hat, wird
diese direkt an den
Client weitergeleitet.
Diese Funktionsweise
hat es Napster ermöglicht in kürzerster Zeit nahezu 30 Millionen
Songs weltweit als Download verfügbar zu machen.
2.2
„Peer to Peer“-Netzwerke
Die meisten
modernen, internationalen Internet-Tauschbörsen arbeiten mit einem
„Peer to Peer“(P2P)-Netzwerk.
In einem „Peer to
Peer“-Netzwerk (engl. peer für „Gleichberechtigter“)
sind alle Benutzer gleichberechtigt und dürfen Dienste sowohl in
Anspruch nehmen als auch zur freien Verfügung stellen.
Grafik 2: Funktionsweise eines
P2P-Netzwerkes
Die Tatsache, dass
jeder Nutzer Dateien zur Verfügung stellen darf, macht es natürlich
schwer einzelne Downloads zurückzuverfolgen, weshalb „Peer to
Peer“-Netzwerke für Tauschbörsen sehr beliebt sind.
Grafik 2 zeigt die
Funktionsweise eines „Peer to Peer“-Netzwerkes, ohne zentralen
Server, in dem alle Computer miteinander verbunden sind.
Ein „Peer to
Peer“-Netzwerk ist das genaue Gegenteil zu einem
„Client-Server“-Netzwerk. Ein weiterer Vorteil des „Peer to
Peer“-Netzwerkes ist, dass es „selbstorganisierend“ ist, d.h.
es wird kein zentraler Server benötigt, um das Netzwerk zu
betreiben.
Bei den vielen
Tauschbörsen sieht man auch, dass „Peer to Peer“-Netzwerke eine
Eigendynamik entwickeln. Wenn jeder Nutzer Dateien zur freien
Verfügung stellen kann, wächst die Anzahl der verfügbaren Dateien
natürlich rasant.
Im Gegensatz dazu
steht zum Beispiel der iTunes-Store, bei dem die Nutzer nur zwischen
den Songs, Filmen und anderen Dateien wählen können, die von Apple
angeboten werden.
3.
Ursprünge der Internet-Tauschbörsen
3.1 Napster
Napster war die
erste, weltweit in diesem Ausmaß genutzte, Internet-Tauschbörse.
Sie wurde 1998 von Shawn Fanning programmiert. Der Name „Napster“
kam vom Spitznamen Fannings, der auf seine verschlafene Frisur (eng:
nap „Mittagsschlaf“) bezogen war.
Als eine der ersten
Tauschbörsen verwendete Napster ein „Peer to Peer“-Netzwerk, das
aber immer noch von einem zentralen Server abhängig war.2
Im Jahr 2000 wurden
pro Sekunde 10.000 Dateien über Napster ausgetauscht, von über
80 Millionen
Mitgliedern.
Die meisten
Downloads schaffte Napster im Januar 2001, mit über 2 Milliarden
Songs.
Doch im Jahr 2000
wurden die Proteste der Musikindustrie gegen Napster immer lauter
(allen voran die RIAA („Recording Industry Association of
America“). Aber auch immer mehr Künstler begannen gegen Napster
vorzugehen. Die Band „Metallica“ fand ihren Song
„I Dissapear“
auf Napster und das, bevor er veröffentlicht worden war. Die Band
und der Rapper „Dr. Dre“ klagten Napster.
Im Juli 2001 wurde
Napster abgeschalten. 2002 verkaufte Napster alle Rechte an die
Software-Firma „Roxio, Inc.“
Napster
heute
2003 ging Napster
als kostenpflichtiger Music Store erneut online. Auf ihrer Website
beschreibt sich die Seite folgendermaßen:
„Das
Know-how deines Plattenladens um die Ecke, kombiniert mit der schier
unendlichen Auswahl eines der größten digitalen Musikkataloge. Als
User des Napster-Musikservice hast du unbegrenzten Zugang zu diesem
Musikkatalog mit mehr als 10 Millionen Songs aller Genres – in
bester Qualität. Napster lässt sich via Internet von jedem Rechner
aus nutzen.[...] So viel Musik, wie du willst. Höre alles – mit
der Napster Music-Flatrate für nur 9,95 € im Monat. Du hast 3
unterschiedliche Möglichkeiten, Napster zu nutzen: die Napster
Music-Flatrate, Napster To Go und den Napster MP3-Shop.“3
Die Napster-Seite,
ist heute eine der beliebtesten Internet-Musikbörsen, macht große
Umsätze und bietet über 10 Millionen Songs an.4
3.2 Weitere Entwicklung nach Napster
Nach
Napsters Niedergang
Im August 2000
bereits startete Real Networks eine kostenpflichtige
„Video-Streaming-Website“. Für eine monatliche Einzahlung von
zehn Dollar konnten die Nutzer aktuelle Sport- und
Unterhaltungs-Sendungen live sehen. In vier Monaten hatte die Seite
über 125.000 Kunden. Im Jahr 2001 hatte sie dann Verträge mit allen
großen Plattenfirmen.
Doch aus der
Musik-Börse wurde nichts, es gab weder die Möglichkeit die Titel
auf eine CD zu brennen, noch sie auf einen Mp3-Player zu laden. Es
sah so aus, als würden sich die kommerziellen Seiten nie
durchsetzen. Ohne Napster hatten sie zwar ihre schlagkräftigste
Konkurrenz verloren, aber es blieben immer noch Hunderte andere,
ähnliche Seiten zurück.
Der Musikindustrie
wurde klar, dass sie mit den illegalen Seiten nicht mithalten können
würde, also klagte sie. Im April 2003 verklagte die RIAA (Recording
Industry Association of America) vier College-Studenten auf mehrere
Milliarden (!) Dollar, weil sie eine kleine, Uni-Interne, Tauschbörse
betrieben hatten. Die Klage wurde schließlich wieder fallengelassen,
aber sie zeigt deutlich, welche Botschaft die Musikindustrie schicken
wollte (will): Wer illegal Musik herunterlädt, wird finanziell
ruiniert.
Grafik 3: Einnahmen der
Musikindustrie
Grafik 3 zeigt, wie
wichtig die Einnahmen aus dem CD-Verkauf für die Musikindustrie
sind, jedoch sind hier nur die Einnahmen aus den legalen Downloads
verzeichnet.
3.3 Internet-Tauschbörsen heute
Die meistgenützten
Internet-Tauschbörse sind (bzw. waren):
Limewire
(Frostwire)
BearShare
KaZaA
The Pirate Bay
Limewire
(Frostwire)
Limewire war wie
BearShare einer der direkteren Nachfolger Napsters. Limewire hatte
eine kostenlose Version und eine entgeltlichte Version (Limewire
Pro). 2010 wurde die Seite von der RIAA verklagt und gezwungen Filter
in ihre Webseite einzubauen, die den Download von rechtlich
geschützten Werken verhindern sollten. Damit waren viele aber nicht
einverstanden und es entstand Frostwire. Dennoch wurde Limewire
erneut verklagt und am 30. September 2010 endgültig stillgelegt.
Die Webseite zeigt
seitdem, das in Grafik 4 abgebildete Banner. Auf die meisten
Funktionen ist kein Zugriff mehr.
Grafik 4: Screenshot Limewire
Frostwire spaltete
sich im September 2005 von Limewire ab. Auch dieser Tauschbörse
wurde der weltweite Vertrieb ihrer Software gerichtlich untersagt.
Beide Seiten haben neben Musik auch Filme, Bilder, Software und
Textdokumente zum Austausch freigegeben.
BearShare
BearShare ist ein
weiterer Nachfolger Napsters, der aber, im Gegensatz zu Limewire und
Frostwire, bereits 2006, nach einer Klage der RIAA, keine illegalen
Dateien mehr zum Tausch, sondern nur noch als kostenpflichtiger
Download anbot. Die neueste Version der Seite, BearShare 7, bietet
auch die Möglichkeit, Songs von BearShare auf einen iPod zu
übertragen.
KaZaA
KaZaA war das
klassische Beispiel für eine Internet-Tauschbörse, die mit einem
„Peer to Peer“-Netzwerk arbeitete. Entwickelt wurde die
Tauschbörse von dem Schweden Niklas Zennström und dem Dänen Janus
Friis und sie wurde später von der Firma „Sharman Networks“
gekauft.
Durch
undurchsichtige Strukturen und verteilte Standorte ist es der Firma
bis heute gelungen, jeder gerichtlichen Konfrontation aus dem Weg zu
gehen.
Bislang wurde erst
ein einziges Mal ein Nutzer von KaZaA zu einer Geldstrafe verurteilt,
und diese fiel mit 400 Euro relativ gering aus. 2009 wurde die Seite
jedoch kostenpflichtig und falls ein Mitglied sein Abonnement
kündigt, werden ihm alle Songs, die er von KaZaA geladen hat,
gelöscht.
The
Pirate Bay
The Pirate Bay muss
man von den anderen Tauschbörsen unterscheiden. Erstens ist ihr Sitz
in Schweden. Zweitens und hauptsächlich, weil es den Pirate Bay
Betreibern, Peter Sunde, Fredrik Neij und deren Investor Carl
Lundström, darum ging (Vergangenheitsform; zwei Tage nachdem ich das
geschrieben habe, wurde The Pirate Bay gerichtlich geschlossen, mehr
dazu im Kapitel 9. Pressemeldungen) Musik allen zugänglich zu
machen. Auf ihrer Webseite machten sie darauf aufmerksam, dass, ihrer
Meinung nach, das Internet nur ein neues Medium für Musik ist und
nicht zwangsläufig ihr Untergang.
Grafik 5:
Screenshot „The Pirate Bay“
Grafik
5 zeigt, wie einfach es war, ohne Anmeldung auf „The Pirate Bay“
Songs herunterzuladen.5
4.
Gesetzeslage
4.1 In
Österreich
In Österreich ist,
wie in den meisten Ländern, die Gesetzeslage zum Thema
Internet-Tauschbörsen nicht zeitgemäß und lässt einen großen
Grau-Bereich frei.
Die Website
,
die sich als „Der offizielle Amtshelfer für Österreich“
ausweist, gibt zu Internet-Tauschbörsen folgendes Statement ab:
„Ob
der reine Download von Musik aus dem Internet (also ohne das
Musikstück selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter
Juristinnen/Juristen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte
Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch
diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch sei nicht erlaubt, wenn
bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine
eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht
möglich.“6
Was soviel heißt,
wie, dass es in Österreich erlaubt ist, urheberrechtlich geschützte
Werke für den Eigengebrauch zu vervielfältigen. Wie man nun den
Eigengebrauch definiert, oder ob der Download einer geschützten
Datei, die zwar für den Eigengebrauch bestimmt ist, aber illegal zur
Verfügung gestellt wurde, eine Straftat ist oder nicht, darüber
liefert das österreichische Gesetzbuch keine Antwort.
4.2
International
In der Schweiz und
in Deutschland sind die entsprechenden Abschnitte im Gesetz zwar
ausführlicher bearbeitet, aber ebenso wenig aufschlussreich und
teilweise veraltet.
Vor demselben
Problem sehen sich auch viele andere Länder. In manchen Ländern
wird dies aber auch von den Betreibern der Tauschbörsen ausgenützt,
beispielsweise hat kino.to seine Internet-Domain aus Tonga, wo es
kein Gesetz gibt, das die Schließung der Seite veranlassen könnte.7
Oder die Betreiber der schwedischen Seite „The Pirate Bay“
wollten Geld für den Kauf von Sealand (ein Mikrostaat vor der
Ost-Küste Englands) sammeln, um ihre Server dorthin zu verlegen.
Fazit: Die
Gesetzeslage ist in den meisten Ländern nicht mehr zeitgemäß und
das größte Interesse an der Schließung der Tauschbörsen scheint
nicht der Gesetzgeber, sondern die Musikindustrie zu haben. Doch
früher oder später wird sich das Gesetz an die Tauschbörsen
anpassen müssen.
5.
Wirtschaftlicher Schaden
5.1 An der
Musikindustrie
Fast 75% der
Dateien, die über Internet-Tauschbörsen heruntergeladen werden,
sind Musikdateien. Was sich auch darin zeigt, dass die RIAA
(Recording Industry Association of America) mit allen Mittel gegen
Internet-Tauschbörsen vorgeht. Vor Gericht sind sie vielleicht
erfolgreich, aber in der Praxis haben sie kaum eine Möglichkeit,
etwas gegen alle Internet-Tauschbörsen zu unternehmen.
Beispielsweise haben die Anwälte der RIAA die Schließung der
Webseite „Limewire“ erwirkt. Deren Nutzer wechseln nun aber
einfach zu einer der Hunderten anderen Tauschbörsen.
Was den eigentlichen
Schaden angeht, gehen die Meinungen auseinander. Es gibt erstens die
Leute, die meinen, wenn sich jemand einen Song illegal herunterlädt,
würde er ihn, in den meisten Fällen, wahrscheinlich legal, gar
nicht kaufen. Das trifft wohl nur teilweise zu. Die zweite Meinung
ist, dass die Personen die illegale Tauschbörsen nutzen, keine Musik
mehr kaufen, und der Musikindustrie so immensen Schaden zufügen.
Die Wahrheit liegt
höchstwahrscheinlich irgendwo in der Mitte, das heißt, dass der
Großteil der Nutzer illegaler Tauschbörsen weiterhin ihre
Lieblingsmusik kaufen und andere Musik herunterladen.
Grafik 6: Statistik des
Downloadverlaufes
Grafik 6 unterstützt
obige Theorie: Die Downloads sind seit Napsters Niedergang8
stark zurückgegangen, während die CD-Verkäufe hingegen konstant
geblieben sind.
5.2
Übriger Schaden
Der übrige Schaden
verteilt sich zu großen Teil auf die Filmindustrie, aber auch
verschiedene Software-Programme werden auf Tauschbörsen zur
Verfügung gestellt. Der Schaden der hierdurch entsteht, ist aber
verhältnismäßig gering, weil es in den meisten Fällen ohnehin
eine ähnliche Gratis-Software gibt (z.B. Microsoft Word und Open
Office).
An der
Filmindustrie
Die Filmindustrie
hatte in der Vergangenheit weniger Umsatzeinbußen als die
Musikindustrie, da es portable Abspielgeräte für Filme noch nicht
so lange gibt. Deshalb hatte die Filmindustrie mehr Zeit sich auf den
Boom der Internet-Tauschbörsen vorzubereiten als die Musikindustrie
und konnte rechtzeitig legale Alternativen schaffen (z.B. Apples
Movie-Store). Im Jahr 2005 hatte die Filmindustrie Umsatzeinbußen
von 6,1 Milliarden Dollar. 2,3 Milliarden Dollar haben
Internet-Tauschbörsen angerichtet, 3,8 Milliarden gebrannte DVDs.
Gegen Raubkopien gibt es eine ähnliche „Hexenjagd“ wie gegen
Nutzer von Musik-Downloadseiten. Die Filmindustrie setzt jedoch nicht
auf Geld-, sondern auf Haftstrafen zur Abschreckung und scheint so
mehr Erfolg zu haben als die Musikindustrie
Kino.to
Wie schon in Kapitel
1. Einleitung erwähnt, ist kino.to zwar keine Download-Seite, aber
dennoch das entsprechende Gegenstück in der Filmindustrie. Da es von
kino.to keine Statistiken oder ähnliches gibt, ist es schwer
nachzuweisen, wie viel Schaden diese Seite angerichtet hat. Dies kann
man aber auch nur sagen, wenn man davon ausgeht, dass die Nutzer
nicht dennoch bei ihren Lieblingsfilmen die DVD gekauft haben. Das
ist wieder die nicht zu lösende Debatte, die es auch in der
Musikindustrie gibt.
6. Fallberichte
2003: Ein
Schweizer Student hat auf einer Tauschbörse illegalerweise
Musiktitel angeboten.
Er wurde zu 10.000
Franken Geldstrafe verurteilt.
2006: Eine
vierfache Mutter wurde in den USA auf 1,9 Millionen Dollar geklagt.
Es handelte sich um 24 Songs. Das Urteil (200.000 Dollar Geldstrafe)
wurde später für ungültig erklärt. In zweiter Instanz wurde sie
zu 25.000 Dollar Strafe verurteilt. Für die RIAA war dieser Fall ein
Exempel.
2008: In
Deutschland wird ein neues Gesetz abgesegnet, das besagt, dass jeder
illegale Download (pro Datei) mit bis zu 10.000 Euro Strafe
verurteilt werden darf.
2010: Mehrere
Betrüger gaben sich im Internet als Polizisten aus und verteilten
via E-Mail gefälschte Strafanzeigen über 100 Euro, wegen illegaler
Musikdownloads. Nach wenigen Wochen flogen sie auf.
Dies
sind nur ein paar Fallbeispiele zu diesem Thema. Seit Napsters
Blütezeit gab es Tausende Anzeigen, Verurteilungen und neue Gesetze.
7. Vorausblick
Dieses Kapitel ist
wahrscheinlich subjektiver geschrieben als die übrigen. Dies liegt
zum Teil daran, dass die Musikindustrie selbst nicht wirklich zu
wissen scheint, was mit ihr passieren wird. Wahrscheinlich wird die
Musikindustrie früher oder später das Internet als neuen Markt für
ihre Musik ansehen müssen. CDs werden mit der Zeit ganz
verschwinden, wie schon Kassetten, Schallplatten und Videos vor
ihnen. Doch solange es Menschen gibt, die die Interpreten der Musik,
die sie hören, mögen, werden sie wohl auch Geld dafür ausgeben.
Was die
Filmindustrie angeht: Sie wird ebenfalls mehr auf elektronische
Formate umstellen müssen und noch mehr Möglichkeiten anbieten,
Filme über das Internet zu kaufen.
Tauschbörsen wird
es wahrscheinlich immer geben. Das P2P-System hat sich als
erfolgreich erwiesen.
Doch im Moment
machen die Musik- und die Filmindustrie viel zu viel Aufhebens um
dieses Thema. Sie haben doch beide offensichtlich genug Geld. Das
Bedürfnis des Menschen nach Unterhaltung wird es immer geben und
beide Industrien werden immer viel Geld damit verdienen.
8. Pressemeldungen
Sonntag
15.4 2010. Die Zeit
Artikel:
„Tauschbörsen: Verluste durch Filesharing stark übertrieben“
Die
Zeit schreibt, dass die Verluste der Musikindustrie weniger
schwerwiegend sind, als sie selbst angibt. Außerdem werden die
schweren Strafen (v.a. in den USA) in Frage gestellt.
Samstag
27. November 2010. Der Standard
Artikel:
„Pirat zu sein kommt teuer“
In
diesem Artikel geht es um die schwedische Tauschbörse „The Pirate
Bay“, deren Betreiber in zweiter Instanz verurteilt wurden.9
9. Quellenangaben
Kapitel 1: Einleitung
IFPI
(„IFPI Austria - Verband der Österreichischen Musikwirtschaft“)
Kapitel 2: Technische Daten
Wikipedia
„Client-Server-Modell“,
Wikipedia
„Peer-to-Peer“,
Kapitel 3: Ursprünge der
Internet-Tauschbörsen
Janko
Röttgers, „Mix, Burn & R.I.P., Das Ende der Musikindustrie“,
Telepolis, Online-Magazin der Netzkultur, 2003
Matthew
Green, „Napster Opens Pandora’s Box: Examining How File-Sharing
Services Threaten the Enforcement of Copyright on the Internet”,
Ohio State Law Journal, 2002
Wikipedia,
„Napster”,
Wikipedia,
“Napster”,
Zu
Kapitel 3.3 „Internet-Tauschbörsen heute“ siehe die folgenden
Websites sowie die entsprechenden Wikipedia-Einträge
Limewire,
Frostwire,
BearShare,
Kazaa,
The
Pirate Bay,
Der
Standard, „Pirat zu sein kommt teuer“, 27.11.2010
4.Gesetzeslage
Der
Standard, „Pirat zu sein kommt teuer“, 27.11.2010
5.Wirtschaftlicher Schaden
Die
Zeit, „Tauschbörsen: Verluste durch Filesharing stark
übertrieben“, 15.4.2010
6. Fallberichte
2003:
2006:
will-weiter-kaempfen
2008:
2010:
9.1 Bildnachweis
Seite
1 (Coverillustration) „Napster Logo“ von
am 7.12.2010
Seite
5 Grafik 1: „Funktionsweise Napsters“ von
am 24.11.2010
Seite
5 Grafik 2: „Funktionsweise eines P2P-Netzwerkes“ von
am 24.11.2010
Seite
8 Grafik 3: „Einnahmen der Musikindustrie“ von
am 30.11.2010
Seite
9 Grafik 4: „Screenshot von
“ erstellt am 30.11.2010
Seite
11 Grafik 5: „Screenshot von
“ erstellt am 30.11.2010
Seite
13 Grafik 6: „Statistik des Downloadverlaufes“ von
erstellt am 7.12.2010