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Endfassung am 19.01.2013 5b, G19 Jan

Internet-Tauschbörsen – Legal? Fair? Kriminell?


Jan




Verfasst unter Betreuung von im Informatik-Unterricht







Inhaltsverzeichnis

1. Einleitung 3


2. Technische Daten

2.1 „Client-Server“-Netzwerke 4

2.2 „Peer to Peer“-Netzwerke 5


3. Ursprünge der Internet-Tauschbörsen

3.1 Napster 6

3.2 Weitere Entwicklung nach Napster 7

3.3 Internet-Tauschbörsen heute 8


4. Gesetzeslage

4.1 In Österreich 12

4.2 International 12


5. Wirtschaftlicher Schaden

5.1 An der Musikindustrie 13

5.2 Übriger Schaden 14


6. Fallberichte 15


7. Vorausblick 15


8. Pressemeldungen 16


9. Quellenangaben 16

9.1 Bildnachweis 17

1. Einleitung


Unter einer „Internet-Tauschbörse“ versteht man eine Website auf der man, teils gegen Gebühr, teils kostenlos, Medien (wie z.B. Musik, Filme, aber auch Software) herunterladen kann.

Nun muss man aber zwischen legalen Download-Möglichkeiten (iTunes-Store, musicload.com) und illegalen Seiten unterscheiden.

Mit fast 75% der illegal geladenen Dateien ist die Musikindustrie die am stärksten geschädigte.

Die meisten modernen Tauschbörsen arbeiten mit einem „Peer to Peer“-Netzwerk; dazu im Kapitel 2 „Technische Daten“ mehr.

Grundsteinlegung durch „Napster“

Den Grundstein für alle Internet-Tauschbörsen legte „Napster“. Die Website arbeitete als eine der Ersten mit einem „Peer to Peer“(P2P)-Netzwerk. Auch wenn diese Seite nur Musikdateien anbot, funktionieren doch auch die meisten Seiten für Filme und Software nach demselben Prinzip.

Doch das „Peer to Peer“-Netzwerk Napsters arbeitete mit einem zentralen Server, der die Suchanfragen weiterleitete. Napster wurde mit Klagen der Musikindustrie „überschüttet“ und letztendlich abgeschalten. Heute ist Napster ein legaler, internationaler, kostenpflichtiger Music-Store, der mit Apples „iTunes-Store“ konkurrieren kann.

Obwohl Napster, in der ursprünglichen Form, nicht mehr online ist, gibt es doch Hunderte Seiten die seinen Platz eingenommen haben.

Verhältnis legale/illegale Downloads im Musikbereich

Die Musikindustrie hat unter den zahllosen Tauschbörsen am meisten zu leiden. Laut offiziellen Statistiken der IFPI (International Federation of the Phonographic Industriy) hatten kostenpflichtige Anbieter im Internet 2008 3,7 Milliarden Euro Umsatz. Dies entspricht lediglich 5% der heruntergeladenen Musikdateien. Das bedeutet, dass die internationale Musikindustrie 2008, 74 Milliarden Dollar, durch Internet-Tauschbörsen verloren hat.

Versagen der Musikindustrie?

Manche kritische Stimmen werfen der Musikindustrie vor, für ihren Untergang selbst mitverantwortlich zu sein, da sie „zu spät“ darauf reagiert hätten, dass sich mit dem Internet ein neuer Absatzmark auftut.

Nach und nach versucht die Musikindustrie nun auch über das Internet (z.B. durch iTunes) Gewinn zu machen, doch es sieht nicht danach aus, als würden sie den Kampf gegen die Tauschbörsen gewinnen.

Kino.to – Das Napster der Filmindustrie?

Kino.to wurde bereits mehrmals verklagt, kam aber immer mit der Begründung, dass die Website „streamt“ davon, das heißt, dass der Film nicht gespeichert, sondern nur angesehen werden kann. Streng gesehen ist die Website also keine Tauschbörse, doch richtet sie ähnlichen Schaden an und ist das – zu den vielen Musik-Tauschbörsen – vergleichbare Pendant in der Filmindustrie.

Mit einem Hauptserver auf den Seychellen und einer Domain aus Tonga schafft es der Seiteninhaber, jeglichen Konfrontationen mit dem Gesetz aus dem Weg zu gehen.




2. Technische Daten

2.1 „Client-Server“-Netzwerke

Napster und die meisten anderen frühen Internet-Tauschbörsen arbeiteten mit einem „Client-Server“-Netzwerk.1

Ein „Client-Server“-Netzwerk funktioniert nach folgendem Prinzip: Ein Computer (Client) nimmt Dienste von einem zentralen Server in Anspruch. Jeder Client kann diese Daten in Anspruch nehmen.

Im Falle von Napster funktionierte das „Client-Server“-Netzwerk so, dass ein Benutzer von Napster (die Software musste man herunterladen) eine Songanfrage an den zentralen Server stellte, der dann die Musikbibliotheken aller Napster-Nutzer durchsuchte, bis er den gewünschten Song gefunden hatte und ihn an den Benutzer, der die Suchanfrage gestellt hat, weiterleitete.


Grafik 1: Funktionsweise von Napster


Ein Computer (Client) schickt eine

Anfrage an einen zentralen Server.


Der Server durchsucht die Dateien von

allen anderen Napster-Nutzern, bis er die

gesuchte Datei findet.


Sobald er sie gefunden hat, wird

diese direkt an den Client weitergeleitet.








Diese Funktionsweise hat es Napster ermöglicht in kürzerster Zeit nahezu 30 Millionen Songs weltweit als Download verfügbar zu machen.

2.2 „Peer to Peer“-Netzwerke

Die meisten modernen, internationalen Internet-Tauschbörsen arbeiten mit einem „Peer to Peer“(P2P)-Netzwerk.

In einem „Peer to Peer“-Netzwerk (engl. peer für „Gleichberechtigter“) sind alle Benutzer gleichberechtigt und dürfen Dienste sowohl in Anspruch nehmen als auch zur freien Verfügung stellen.


Grafik 2: Funktionsweise eines P2P-Netzwerkes


Die Tatsache, dass jeder Nutzer Dateien zur Verfügung stellen darf, macht es natürlich schwer einzelne Downloads zurückzuverfolgen, weshalb „Peer to Peer“-Netzwerke für Tauschbörsen sehr beliebt sind.

Grafik 2 zeigt die Funktionsweise eines „Peer to Peer“-Netzwerkes, ohne zentralen Server, in dem alle Computer miteinander verbunden sind.

Ein „Peer to Peer“-Netzwerk ist das genaue Gegenteil zu einem „Client-Server“-Netzwerk. Ein weiterer Vorteil des „Peer to Peer“-Netzwerkes ist, dass es „selbstorganisierend“ ist, d.h. es wird kein zentraler Server benötigt, um das Netzwerk zu betreiben.

Bei den vielen Tauschbörsen sieht man auch, dass „Peer to Peer“-Netzwerke eine Eigendynamik entwickeln. Wenn jeder Nutzer Dateien zur freien Verfügung stellen kann, wächst die Anzahl der verfügbaren Dateien natürlich rasant.

Im Gegensatz dazu steht zum Beispiel der iTunes-Store, bei dem die Nutzer nur zwischen den Songs, Filmen und anderen Dateien wählen können, die von Apple angeboten werden.



3. Ursprünge der Internet-Tauschbörsen

3.1 Napster

Napster war die erste, weltweit in diesem Ausmaß genutzte, Internet-Tauschbörse. Sie wurde 1998 von Shawn Fanning programmiert. Der Name „Napster“ kam vom Spitznamen Fannings, der auf seine verschlafene Frisur (eng: nap „Mittagsschlaf“) bezogen war.

Als eine der ersten Tauschbörsen verwendete Napster ein „Peer to Peer“-Netzwerk, das aber immer noch von einem zentralen Server abhängig war.2

Im Jahr 2000 wurden pro Sekunde 10.000 Dateien über Napster ausgetauscht, von über

80 Millionen Mitgliedern.

Die meisten Downloads schaffte Napster im Januar 2001, mit über 2 Milliarden Songs.

Doch im Jahr 2000 wurden die Proteste der Musikindustrie gegen Napster immer lauter (allen voran die RIAA („Recording Industry Association of America“). Aber auch immer mehr Künstler begannen gegen Napster vorzugehen. Die Band „Metallica“ fand ihren Song

I Dissapear“ auf Napster und das, bevor er veröffentlicht worden war. Die Band und der Rapper „Dr. Dre“ klagten Napster.

Im Juli 2001 wurde Napster abgeschalten. 2002 verkaufte Napster alle Rechte an die Software-Firma „Roxio, Inc.“

Napster heute

2003 ging Napster als kostenpflichtiger Music Store erneut online. Auf ihrer Website beschreibt sich die Seite folgendermaßen:

Das Know-how deines Plattenladens um die Ecke, kombiniert mit der schier unendlichen Auswahl eines der größten digitalen Musikkataloge. Als User des Napster-Musikservice hast du unbegrenzten Zugang zu diesem Musikkatalog mit mehr als 10 Millionen Songs aller Genres – in bester Qualität. Napster lässt sich via Internet von jedem Rechner aus nutzen.[...] So viel Musik, wie du willst. Höre alles – mit der Napster Music-Flatrate für nur 9,95 € im Monat. Du hast 3 unterschiedliche Möglichkeiten, Napster zu nutzen: die Napster Music-Flatrate, Napster To Go und den Napster MP3-Shop.“3


Die Napster-Seite, ist heute eine der beliebtesten Internet-Musikbörsen, macht große Umsätze und bietet über 10 Millionen Songs an.4


3.2 Weitere Entwicklung nach Napster

Nach Napsters Niedergang

Im August 2000 bereits startete Real Networks eine kostenpflichtige „Video-Streaming-Website“. Für eine monatliche Einzahlung von zehn Dollar konnten die Nutzer aktuelle Sport- und Unterhaltungs-Sendungen live sehen. In vier Monaten hatte die Seite über 125.000 Kunden. Im Jahr 2001 hatte sie dann Verträge mit allen großen Plattenfirmen.

Doch aus der Musik-Börse wurde nichts, es gab weder die Möglichkeit die Titel auf eine CD zu brennen, noch sie auf einen Mp3-Player zu laden. Es sah so aus, als würden sich die kommerziellen Seiten nie durchsetzen. Ohne Napster hatten sie zwar ihre schlagkräftigste Konkurrenz verloren, aber es blieben immer noch Hunderte andere, ähnliche Seiten zurück.

Der Musikindustrie wurde klar, dass sie mit den illegalen Seiten nicht mithalten können würde, also klagte sie. Im April 2003 verklagte die RIAA (Recording Industry Association of America) vier College-Studenten auf mehrere Milliarden (!) Dollar, weil sie eine kleine, Uni-Interne, Tauschbörse betrieben hatten. Die Klage wurde schließlich wieder fallengelassen, aber sie zeigt deutlich, welche Botschaft die Musikindustrie schicken wollte (will): Wer illegal Musik herunterlädt, wird finanziell ruiniert.




Grafik 3: Einnahmen der Musikindustrie



















Grafik 3 zeigt, wie wichtig die Einnahmen aus dem CD-Verkauf für die Musikindustrie sind, jedoch sind hier nur die Einnahmen aus den legalen Downloads verzeichnet.

3.3 Internet-Tauschbörsen heute

Die meistgenützten Internet-Tauschbörse sind (bzw. waren):

  • Limewire (Frostwire)

  • BearShare

  • KaZaA

  • The Pirate Bay

    Limewire (Frostwire)

    Limewire war wie BearShare einer der direkteren Nachfolger Napsters. Limewire hatte eine kostenlose Version und eine entgeltlichte Version (Limewire Pro). 2010 wurde die Seite von der RIAA verklagt und gezwungen Filter in ihre Webseite einzubauen, die den Download von rechtlich geschützten Werken verhindern sollten. Damit waren viele aber nicht einverstanden und es entstand Frostwire. Dennoch wurde Limewire erneut verklagt und am 30. September 2010 endgültig stillgelegt.

    Die Webseite zeigt seitdem, das in Grafik 4 abgebildete Banner. Auf die meisten Funktionen ist kein Zugriff mehr.


    Grafik 4: Screenshot Limewire


















    Frostwire spaltete sich im September 2005 von Limewire ab. Auch dieser Tauschbörse wurde der weltweite Vertrieb ihrer Software gerichtlich untersagt. Beide Seiten haben neben Musik auch Filme, Bilder, Software und Textdokumente zum Austausch freigegeben.

    BearShare

    BearShare ist ein weiterer Nachfolger Napsters, der aber, im Gegensatz zu Limewire und Frostwire, bereits 2006, nach einer Klage der RIAA, keine illegalen Dateien mehr zum Tausch, sondern nur noch als kostenpflichtiger Download anbot. Die neueste Version der Seite, BearShare 7, bietet auch die Möglichkeit, Songs von BearShare auf einen iPod zu übertragen.

    KaZaA

    KaZaA war das klassische Beispiel für eine Internet-Tauschbörse, die mit einem „Peer to Peer“-Netzwerk arbeitete. Entwickelt wurde die Tauschbörse von dem Schweden Niklas Zennström und dem Dänen Janus Friis und sie wurde später von der Firma „Sharman Networks“ gekauft.

    Durch undurchsichtige Strukturen und verteilte Standorte ist es der Firma bis heute gelungen, jeder gerichtlichen Konfrontation aus dem Weg zu gehen.

    Bislang wurde erst ein einziges Mal ein Nutzer von KaZaA zu einer Geldstrafe verurteilt, und diese fiel mit 400 Euro relativ gering aus. 2009 wurde die Seite jedoch kostenpflichtig und falls ein Mitglied sein Abonnement kündigt, werden ihm alle Songs, die er von KaZaA geladen hat, gelöscht.

    The Pirate Bay

    The Pirate Bay muss man von den anderen Tauschbörsen unterscheiden. Erstens ist ihr Sitz in Schweden. Zweitens und hauptsächlich, weil es den Pirate Bay Betreibern, Peter Sunde, Fredrik Neij und deren Investor Carl Lundström, darum ging (Vergangenheitsform; zwei Tage nachdem ich das geschrieben habe, wurde The Pirate Bay gerichtlich geschlossen, mehr dazu im Kapitel 9. Pressemeldungen) Musik allen zugänglich zu machen. Auf ihrer Webseite machten sie darauf aufmerksam, dass, ihrer Meinung nach, das Internet nur ein neues Medium für Musik ist und nicht zwangsläufig ihr Untergang.


    Grafik 5: Screenshot „The Pirate Bay“

    Grafik 5 zeigt, wie einfach es war, ohne Anmeldung auf „The Pirate Bay“ Songs herunterzuladen.5
























    4. Gesetzeslage

    4.1 In Österreich

    In Österreich ist, wie in den meisten Ländern, die Gesetzeslage zum Thema Internet-Tauschbörsen nicht zeitgemäß und lässt einen großen Grau-Bereich frei.

    Die Website , die sich als „Der offizielle Amtshelfer für Österreich“ ausweist, gibt zu Internet-Tauschbörsen folgendes Statement ab:

    Ob der reine Download von Musik aus dem Internet (also ohne das Musikstück selbst wieder anbieten zu wollen) erlaubt ist, ist unter Juristinnen/Juristen umstritten. Die einen sehen darin eine erlaubte Vervielfältigung zum eigenen Gebrauch, die anderen meinen, auch diese Vervielfältigung zum Eigengebrauch sei nicht erlaubt, wenn bereits die Vorlage selbst unrechtmäßig hergestellt wurde. Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist leider derzeit nicht möglich.6

    Was soviel heißt, wie, dass es in Österreich erlaubt ist, urheberrechtlich geschützte Werke für den Eigengebrauch zu vervielfältigen. Wie man nun den Eigengebrauch definiert, oder ob der Download einer geschützten Datei, die zwar für den Eigengebrauch bestimmt ist, aber illegal zur Verfügung gestellt wurde, eine Straftat ist oder nicht, darüber liefert das österreichische Gesetzbuch keine Antwort.

    4.2 International

    In der Schweiz und in Deutschland sind die entsprechenden Abschnitte im Gesetz zwar ausführlicher bearbeitet, aber ebenso wenig aufschlussreich und teilweise veraltet.

    Vor demselben Problem sehen sich auch viele andere Länder. In manchen Ländern wird dies aber auch von den Betreibern der Tauschbörsen ausgenützt, beispielsweise hat kino.to seine Internet-Domain aus Tonga, wo es kein Gesetz gibt, das die Schließung der Seite veranlassen könnte.7 Oder die Betreiber der schwedischen Seite „The Pirate Bay“ wollten Geld für den Kauf von Sealand (ein Mikrostaat vor der Ost-Küste Englands) sammeln, um ihre Server dorthin zu verlegen.

    Fazit: Die Gesetzeslage ist in den meisten Ländern nicht mehr zeitgemäß und das größte Interesse an der Schließung der Tauschbörsen scheint nicht der Gesetzgeber, sondern die Musikindustrie zu haben. Doch früher oder später wird sich das Gesetz an die Tauschbörsen anpassen müssen.



    5. Wirtschaftlicher Schaden

    5.1 An der Musikindustrie

    Fast 75% der Dateien, die über Internet-Tauschbörsen heruntergeladen werden, sind Musikdateien. Was sich auch darin zeigt, dass die RIAA (Recording Industry Association of America) mit allen Mittel gegen Internet-Tauschbörsen vorgeht. Vor Gericht sind sie vielleicht erfolgreich, aber in der Praxis haben sie kaum eine Möglichkeit, etwas gegen alle Internet-Tauschbörsen zu unternehmen. Beispielsweise haben die Anwälte der RIAA die Schließung der Webseite „Limewire“ erwirkt. Deren Nutzer wechseln nun aber einfach zu einer der Hunderten anderen Tauschbörsen.

    Was den eigentlichen Schaden angeht, gehen die Meinungen auseinander. Es gibt erstens die Leute, die meinen, wenn sich jemand einen Song illegal herunterlädt, würde er ihn, in den meisten Fällen, wahrscheinlich legal, gar nicht kaufen. Das trifft wohl nur teilweise zu. Die zweite Meinung ist, dass die Personen die illegale Tauschbörsen nutzen, keine Musik mehr kaufen, und der Musikindustrie so immensen Schaden zufügen.

    Die Wahrheit liegt höchstwahrscheinlich irgendwo in der Mitte, das heißt, dass der Großteil der Nutzer illegaler Tauschbörsen weiterhin ihre Lieblingsmusik kaufen und andere Musik herunterladen.

    Grafik 6: Statistik des Downloadverlaufes


















    Grafik 6 unterstützt obige Theorie: Die Downloads sind seit Napsters Niedergang8 stark zurückgegangen, während die CD-Verkäufe hingegen konstant geblieben sind.

    5.2 Übriger Schaden

    Der übrige Schaden verteilt sich zu großen Teil auf die Filmindustrie, aber auch verschiedene Software-Programme werden auf Tauschbörsen zur Verfügung gestellt. Der Schaden der hierdurch entsteht, ist aber verhältnismäßig gering, weil es in den meisten Fällen ohnehin eine ähnliche Gratis-Software gibt (z.B. Microsoft Word und Open Office).

    An der Filmindustrie

    Die Filmindustrie hatte in der Vergangenheit weniger Umsatzeinbußen als die Musikindustrie, da es portable Abspielgeräte für Filme noch nicht so lange gibt. Deshalb hatte die Filmindustrie mehr Zeit sich auf den Boom der Internet-Tauschbörsen vorzubereiten als die Musikindustrie und konnte rechtzeitig legale Alternativen schaffen (z.B. Apples Movie-Store). Im Jahr 2005 hatte die Filmindustrie Umsatzeinbußen von 6,1 Milliarden Dollar. 2,3 Milliarden Dollar haben Internet-Tauschbörsen angerichtet, 3,8 Milliarden gebrannte DVDs. Gegen Raubkopien gibt es eine ähnliche „Hexenjagd“ wie gegen Nutzer von Musik-Downloadseiten. Die Filmindustrie setzt jedoch nicht auf Geld-, sondern auf Haftstrafen zur Abschreckung und scheint so mehr Erfolg zu haben als die Musikindustrie

    Kino.to

    Wie schon in Kapitel 1. Einleitung erwähnt, ist kino.to zwar keine Download-Seite, aber dennoch das entsprechende Gegenstück in der Filmindustrie. Da es von kino.to keine Statistiken oder ähnliches gibt, ist es schwer nachzuweisen, wie viel Schaden diese Seite angerichtet hat. Dies kann man aber auch nur sagen, wenn man davon ausgeht, dass die Nutzer nicht dennoch bei ihren Lieblingsfilmen die DVD gekauft haben. Das ist wieder die nicht zu lösende Debatte, die es auch in der Musikindustrie gibt.

    6. Fallberichte


    2003: Ein Schweizer Student hat auf einer Tauschbörse illegalerweise Musiktitel angeboten.

    Er wurde zu 10.000 Franken Geldstrafe verurteilt.


    2006: Eine vierfache Mutter wurde in den USA auf 1,9 Millionen Dollar geklagt. Es handelte sich um 24 Songs. Das Urteil (200.000 Dollar Geldstrafe) wurde später für ungültig erklärt. In zweiter Instanz wurde sie zu 25.000 Dollar Strafe verurteilt. Für die RIAA war dieser Fall ein Exempel.


    2008: In Deutschland wird ein neues Gesetz abgesegnet, das besagt, dass jeder illegale Download (pro Datei) mit bis zu 10.000 Euro Strafe verurteilt werden darf.


    2010: Mehrere Betrüger gaben sich im Internet als Polizisten aus und verteilten via E-Mail gefälschte Strafanzeigen über 100 Euro, wegen illegaler Musikdownloads. Nach wenigen Wochen flogen sie auf.


    Dies sind nur ein paar Fallbeispiele zu diesem Thema. Seit Napsters Blütezeit gab es Tausende Anzeigen, Verurteilungen und neue Gesetze.



    7. Vorausblick


    Dieses Kapitel ist wahrscheinlich subjektiver geschrieben als die übrigen. Dies liegt zum Teil daran, dass die Musikindustrie selbst nicht wirklich zu wissen scheint, was mit ihr passieren wird. Wahrscheinlich wird die Musikindustrie früher oder später das Internet als neuen Markt für ihre Musik ansehen müssen. CDs werden mit der Zeit ganz verschwinden, wie schon Kassetten, Schallplatten und Videos vor ihnen. Doch solange es Menschen gibt, die die Interpreten der Musik, die sie hören, mögen, werden sie wohl auch Geld dafür ausgeben.

    Was die Filmindustrie angeht: Sie wird ebenfalls mehr auf elektronische Formate umstellen müssen und noch mehr Möglichkeiten anbieten, Filme über das Internet zu kaufen.

    Tauschbörsen wird es wahrscheinlich immer geben. Das P2P-System hat sich als erfolgreich erwiesen.

    Doch im Moment machen die Musik- und die Filmindustrie viel zu viel Aufhebens um dieses Thema. Sie haben doch beide offensichtlich genug Geld. Das Bedürfnis des Menschen nach Unterhaltung wird es immer geben und beide Industrien werden immer viel Geld damit verdienen.



    8. Pressemeldungen


    Sonntag 15.4 2010. Die Zeit

    Artikel: „Tauschbörsen: Verluste durch Filesharing stark übertrieben“

    Die Zeit schreibt, dass die Verluste der Musikindustrie weniger schwerwiegend sind, als sie selbst angibt. Außerdem werden die schweren Strafen (v.a. in den USA) in Frage gestellt.


    Samstag 27. November 2010. Der Standard

    Artikel: „Pirat zu sein kommt teuer“

    In diesem Artikel geht es um die schwedische Tauschbörse „The Pirate Bay“, deren Betreiber in zweiter Instanz verurteilt wurden.9



    9. Quellenangaben

    Kapitel 1: Einleitung

    IFPI („IFPI Austria - Verband der Österreichischen Musikwirtschaft“)

    Kapitel 2: Technische Daten

    Wikipedia „Client-Server-Modell“,

    Wikipedia „Peer-to-Peer“,

    Kapitel 3: Ursprünge der Internet-Tauschbörsen

    Janko Röttgers, „Mix, Burn & R.I.P., Das Ende der Musikindustrie“, Telepolis, Online-Magazin der Netzkultur, 2003

    Matthew Green, „Napster Opens Pandora’s Box: Examining How File-Sharing Services Threaten the Enforcement of Copyright on the Internet”, Ohio State Law Journal, 2002

    Wikipedia, „Napster”,

    Wikipedia, “Napster”,


    Zu Kapitel 3.3 „Internet-Tauschbörsen heute“ siehe die folgenden Websites sowie die entsprechenden Wikipedia-Einträge

    Limewire,

    Frostwire,

    BearShare,

    Kazaa,

    The Pirate Bay,

    Der Standard, „Pirat zu sein kommt teuer“, 27.11.2010


    4.Gesetzeslage

    Der Standard, „Pirat zu sein kommt teuer“, 27.11.2010


    5.Wirtschaftlicher Schaden

    Die Zeit, „Tauschbörsen: Verluste durch Filesharing stark übertrieben“, 15.4.2010

    6. Fallberichte

    2003:

    2006: will-weiter-kaempfen

    2008:

    2010:


    9.1 Bildnachweis

    Seite 1 (Coverillustration) „Napster Logo“ von am 7.12.2010

    Seite 5 Grafik 1: „Funktionsweise Napsters“ von am 24.11.2010

    Seite 5 Grafik 2: „Funktionsweise eines P2P-Netzwerkes“ von am 24.11.2010

    Seite 8 Grafik 3: „Einnahmen der Musikindustrie“ von am 30.11.2010

    Seite 9 Grafik 4: „Screenshot von “ erstellt am 30.11.2010

    Seite 11 Grafik 5: „Screenshot von “ erstellt am 30.11.2010

    Seite 13 Grafik 6: „Statistik des Downloadverlaufes“ von erstellt am 7.12.2010

    1 Napster arbeite zwar mit einem P2P-Modell, war aber immer noch von einem zentralen Server abhängig.

    2 Die Funktionsweise Napsters ist im Kapitel 2.1 „Client-Server“-Netzwerke erläutert.

    3

    4 Zum Vergleich: Der iTunes-Store bietet ca. 14 Millionen Songs an.

    5 Der blaue Pfeil zeigt, wie einfach man einen, für eine bessere Einhaltung des Copyrights eingeführten Filter umgehen kann. Indem man den Namen des Künstlers oder des Songs ändert. Aus dem Original „Love the Way You Lie“ wurde hier „Like the Way You Lie“.


    Der schwarze Pfeil zeigt, dass wie auf den meisten anderen Seiten auch, auch ganze Alben einfach und ohne Anmeldung heruntergeladen werden können.

    6

    7 Siehe Kapitel 1. Einleitung

    8

     Die Formulierung „Napsters Niedergang“ bezieht sich nicht nur auf Napster, sondern auch auf die anderen Tauschbörsen, die mit Napster nach und nach untergingen.

    9 Siehe Kapitel 3.3 Internet-Tauschbörsen heute



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