word image
Lösungen, Klausurtipps, Prüfungsfragen

Grund­prinzip Sozi­al­ver­si­che­rung in der Schweiz

980 / ~2 sternsternsternsternstern_0.2 Florian O. . 2015
<
>
Upload File

Prüfungstipps
Volkswirtschaftslehre

BMS Zürich

5, Meier, 2013

Florian O. ©

0.10 Mb
sternsternsternsternstern_0.2
ID# 44468







Sozialpolitik: IV

1. Was ist die IV und ist ihr Grundprinzip und was sind ihre Leistungen? Welche Leistungen werden wann und wie ausgerichtet?
IV = Schweizerische Invalidenversicherung, sie ist obligatorisch.
Es ist ihr Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid werden.

2. Wie haben sich die Rentenzahlen in den letzten Jahren entwickelt? Wie viele Leistungsbezüger und IV-Rentner gibt es jetzt?
2012 450 000 Leistungsbezüger (250 000 Männer und 200 000 Frauen). Von diesen waren rund 410 000 in der Schweiz wohnhaft. Von den 410 000 in der Schweiz wohnhaften IV-Leistungsbezüger haben 57 % eine Rente und 48 % eine individuelle Eingliederungsmassnahme in Anspruch genommen.

3. Wie gross ist die Verschuldung der IV, wie gross war die jährliche Neuverschuldung in den letzten Jahren und wie sah die finanzielle Situation am Ende des Jahr 2012 aus? Warum erholt sie sich schneller als erwartet?
Ende 2010 erreichten die Schulden der IV bei der AHV rund 15 Milliarden Franken. Für die neu eingeführten Massnahmen der Frühintervention und die Integrationsmassnahmen wurden 2012 insgesamt 58 Millionen Franken vergütet.

4. Wie soll die IV saniert werden? Was ist das Ziel der IV-Revision 6a und 6b und was sind die geplanten Massnahmen? Wie sehen die Prognosen für die Sanierung der IV aus?
Zur nachhaltigen Sanierung der IV verfolgen Bundesrat und Parlament einen ausgewogenen Sanierungsplan in 3 Schritten.
- Defizit stabilisiert (4.+5. Revision)
- Defizit vorübergehend eliminiert, Schuldspirale gestoppt (erlaubt Massnahmen der 6-IV Revision sozial vertretbar umzusetzen)
- Rechnung nachhaltig ausgeglichen und Schulden zurück bezahlt (6.IV Revision mit Sparmassnahmen)
6.IV Revision ist aufgeteilt in das erste Massnahmenpaket 6a, welches rasch umgesetzt wurde und 2012 in Kraft trat. und das zweite Massnahmenpaket 6b, welches 2015 in Kraft treten soll
6a: Ziel der Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung, durch folgende Massnahmen:

    1. Eingliederungsorientierte Rentenrevision

    2. Neuer Finanzierungsmechanismus: Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV

    3. Mehr Wettbewerb bei Hilfsmitteln zugunsten tieferer Kosten

    4. Einführung eines Assistenzbeitrags

6b: Für eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung und dass bis 2025 die Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurück zu zahlen.

5. Wie viele Rentner will die IV bis 2017 wieder in den Arbeitsmarkt zurückbringen? Wie will sie das erreichen und wie realistisch ist die Zielsetzung Ihrer Meinung nach?
17000 Menschen, die IV beziehen, müssen bis 2017 wieder in den Arbeitsmarkt zurück gebracht werden. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt vor allem von der Kooperationsbereitschaft der Arbeitsgeber ab.
2011 gelang es der IV 11530 Menschen einen Arbeitsplatz zu vermitteln oder den beständigen zu erhalten. Es müssen jedoch bis 2017 jährlich weitere 2800 Personen dem Arbeitsmarkt zugeführt werden. Es müssten ca. 4500 Schmerzpatienten und Personen mit Schleudertrauma wieder arbeiten.
Bei den Integrations- und Eingliederungsmassnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Schritte zur Verhinderung von Neurentnern und nicht zur Integration von Altrentnern.

Unserer Meinung nach, ist die Umsetzung ein wichtiger Schritt, jedoch zweifeln wir daran, dass dieser Plan auch eingehalten wird.

6. Wie steht es um die Bereitschaft und um Anreize und eine Mitwirkungspflicht von Unternehmen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen? Wie häufig erleben Arbeitgeber psychische Probleme bei Mitarbeitern und wie gehen sie damit um?

Zurzeit sind in Grossunternehmen nur ca. 1,25 % IV-Bezieher beschäftigt, in kleinen und mittleren Unternehmen beträgt der Anteil 4%, im Baugewerbe etwa 2,75% und in den Banken nur ca. 1,35%.

In den Jahren von 1986 bis 2009 hat sich die Zahl der psychisch erkrankten Personen, die IV beziehen, vervierfacht. Jedoch hat die Toleranz in der Arbeitswelt, aber auch in der ganzen Gesellschaft deutlich abgenommen. Von diesen Personen werden nicht selten mehr Konzentration, Motivation sowie Leistungswillen erwartet. Meist führt dies dann später auch zur Kündigung der psychisch kranken Personen.

7. Wie hoch war der Anteil der erwischten betrügerischen IV-Bezüger im Jahr 2011 in absoluten und in relativen Zahlen (bezogen auf die IV-Rentenzahlen insgesamt)?

Im Jahre 2011 wurden 320 Fälle von IV Betrügen aufgedeckt. Somit wurden rund 100 Millionen Franken gespart. Die Zahl der IV-Renten ist um 1,4% gesunken.

8. Was versteht man unter einer Sozialfirma? Beschreiben Sie die Firma Putzundglanz und nehmen Sie Bezug auf die Frage 6.

Sozialfirmen sind zusammengeschlossene Firmen der Arbeitsgemeinschaft Schweizer Sozialfirmen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Arbeit für Personen mit Behinderungen oder Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt schaffen und marktgerechte Produkte und Dienstleistungen herstellen. Sie bieten den Arbeit nehmenden einen unbefristeten Arbeitsvertrag und einen Lohn nach orts- und branchenüblichen Ansätzen.

Die Hälfte des Teams der Firma „Putzundglanz“ ist psychisch Beeinträchtigt, jedoch erbringen diese dieselbe Leistung und erhalten den gleichen Lohn wie nicht beeinträchtigte Mitarbeiter. Die Putzfirma schaut nicht auf Beeinträchtigungen bei der Anstellung, sie bietet einfach gute Arbeit.

9. Wie erfolgreich lassen sich langjährige IV-Bezüger in den Arbeitsmarkt integrieren?

Beim langjährigen IV-Bezüger ist die Integration in den Arbeitsmarkt sehr schwer. Die grösste IV-Stelle hat von Anfang bis Ende Jahr 2012 erst 20 Personen erfolgreich wieder integrieren könne.
Bei Personen die noch keine IV-Rente beziehen, gelingt dieses Ziel weitaus besser.

10. Welche Rentenbezüger fürchten um ihre Rente und warum? Wie geht die IV mit ihnen um?

Einerseits fürchten sich Klienten mit „andauernden somatformen Schmerzstörungen und ähnlichen Krankheitsbildern“ (u.a. Schleudertrauma, Tinnitus) um ihre Renten. Da diese organisch nicht nachweisbar sind, hat das Bundesgericht mit März 2004 entschieden: „ Es sei grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die Betroffenen ihre Arbeits- oder Erwerbsbehinderung mit gutem Willen überwinden könnten.“ Sie seien daher arbeitsfähig. Des Weiteren müssen alle IV-Rentner, die nicht älter als 55 sind oder die Rente schon seit mehr als 15 Jahren beziehen, um ihre Renten sorgen, denn durch die IV-Revision 6a können die Renten herabgesetzt oder sogar gestrichen werden.

Sie setzt sie IV-Bezieher unter Druck, dass diese keine Beschwerden einreichen sollen, wer sich denn noch mit rechtlichen Mitteln wehrt, dem wird vorsorglich die Rente gestrichen. Da die Bezieher von der IV abhängig sind, wird ihre schwächere Position ausgenutzt.

11. Warum will der Nationalrat mehrere der geplanten Massnahmen der IV Revision 6b nicht umsetzten?

Christian Lohr (CVP), der selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist, warnte davor, dass durch die neue Revision 6b (erst ab 80-prozentiger Invalidität, anstatt wie bisher 70-prozentiger, kann man Vollrente beziehen), kaum jemand mit 70-prozentiger Invalidität Arbeit finden werde, um die finanziellen Verluste auszugleichen.








| | | | |
Tausche dein Hausarbeiten