Sozialpolitik:
IV
1.
Was ist die IV und ist ihr Grundprinzip und was sind ihre Leistungen?
Welche Leistungen werden wann und wie ausgerichtet?
IV
= Schweizerische Invalidenversicherung, sie ist obligatorisch.
Es
ist ihr Ziel, den Versicherten mit Eingliederungsmassnahmen oder
Geldleistungen die Existenzgrundlage zu sichern, wenn sie invalid
werden.
2.
Wie haben sich die Rentenzahlen in den letzten Jahren entwickelt? Wie
viele Leistungsbezüger und IV-Rentner gibt es jetzt?
2012
450 000 Leistungsbezüger (250 000 Männer und 200 000 Frauen). Von
diesen waren rund 410 000 in der Schweiz wohnhaft. Von den 410 000 in
der Schweiz wohnhaften IV-Leistungsbezüger haben 57 % eine Rente und
48 % eine individuelle Eingliederungsmassnahme in Anspruch genommen.
3.
Wie gross ist die Verschuldung der IV, wie gross war die jährliche
Neuverschuldung in den letzten Jahren und wie sah die finanzielle
Situation am Ende des Jahr 2012 aus? Warum erholt sie sich schneller
als erwartet?
Ende
2010 erreichten die Schulden der IV bei der AHV rund 15 Milliarden
Franken. Für die neu eingeführten Massnahmen der Frühintervention
und die Integrationsmassnahmen wurden 2012 insgesamt 58 Millionen
Franken vergütet.
4.
Wie soll die IV saniert werden? Was ist das Ziel der IV-Revision 6a
und 6b und was sind die geplanten Massnahmen? Wie sehen die Prognosen
für die Sanierung der IV aus?
Zur
nachhaltigen Sanierung der IV verfolgen Bundesrat und Parlament einen
ausgewogenen Sanierungsplan in 3 Schritten.
- Defizit stabilisiert
(4.+5. Revision)
- Defizit vorübergehend eliminiert,
Schuldspirale gestoppt (erlaubt Massnahmen der 6-IV Revision sozial
vertretbar umzusetzen)
- Rechnung nachhaltig ausgeglichen und
Schulden zurück bezahlt (6.IV Revision mit Sparmassnahmen)
6.IV
Revision ist aufgeteilt in das erste Massnahmenpaket 6a, welches
rasch umgesetzt wurde und 2012 in Kraft trat. und das zweite
Massnahmenpaket 6b, welches 2015 in Kraft treten soll
6a: Ziel der
Eingliederung von Menschen mit einer Behinderung, durch folgende
Massnahmen:
Eingliederungsorientierte
Rentenrevision
Neuer
Finanzierungsmechanismus: Kostenwahrheit im Finanzhaushalt der IV
Mehr
Wettbewerb bei Hilfsmitteln zugunsten tieferer Kosten
Einführung
eines Assistenzbeitrags
6b:
Für eine nachhaltig ausgeglichene Rechnung und dass bis 2025 die
Schulden der IV beim AHV-Fonds vollständig zurück zu zahlen.
5.
Wie viele Rentner will die IV bis 2017 wieder in den Arbeitsmarkt
zurückbringen? Wie will sie das erreichen und wie realistisch ist
die Zielsetzung Ihrer Meinung nach?
17000
Menschen, die IV beziehen, müssen bis 2017 wieder in den
Arbeitsmarkt zurück gebracht werden. Ob dieses Ziel erreicht wird,
hängt vor allem von der Kooperationsbereitschaft der Arbeitsgeber
ab.
2011 gelang es der IV 11530 Menschen einen Arbeitsplatz zu
vermitteln oder den beständigen zu erhalten. Es müssen jedoch bis
2017 jährlich weitere 2800 Personen dem Arbeitsmarkt zugeführt
werden. Es müssten ca. 4500 Schmerzpatienten und Personen mit
Schleudertrauma wieder arbeiten.
Bei den Integrations- und
Eingliederungsmassnahmen handelt es sich im Wesentlichen um Schritte
zur Verhinderung von Neurentnern und nicht zur Integration von
Altrentnern.
Unserer
Meinung nach, ist die Umsetzung ein wichtiger Schritt, jedoch
zweifeln wir daran, dass dieser Plan auch eingehalten wird.
6.
Wie steht es um die Bereitschaft und um Anreize und eine
Mitwirkungspflicht von Unternehmen, Arbeitsplätze zur Verfügung zu
stellen? Wie häufig erleben Arbeitgeber psychische Probleme bei
Mitarbeitern und wie gehen sie damit um?
Zurzeit
sind in Grossunternehmen nur ca. 1,25 % IV-Bezieher beschäftigt, in
kleinen und mittleren Unternehmen beträgt der Anteil 4%, im
Baugewerbe etwa 2,75% und in den Banken nur ca. 1,35%.
In
den Jahren von 1986 bis 2009 hat sich die Zahl der psychisch
erkrankten Personen, die IV beziehen, vervierfacht. Jedoch hat die
Toleranz in der Arbeitswelt, aber auch in der ganzen Gesellschaft
deutlich abgenommen. Von diesen Personen werden nicht selten mehr
Konzentration, Motivation sowie Leistungswillen erwartet. Meist führt
dies dann später auch zur Kündigung der psychisch kranken Personen.
7.
Wie hoch war der Anteil der erwischten betrügerischen IV-Bezüger im
Jahr 2011 in absoluten und in relativen Zahlen (bezogen auf die
IV-Rentenzahlen insgesamt)?
Im
Jahre 2011 wurden 320 Fälle von IV Betrügen aufgedeckt. Somit
wurden rund 100 Millionen Franken gespart. Die Zahl der IV-Renten ist
um 1,4% gesunken.
8.
Was versteht man unter einer Sozialfirma? Beschreiben Sie die Firma
Putzundglanz und nehmen Sie Bezug auf die Frage 6.
Sozialfirmen
sind zusammengeschlossene Firmen der Arbeitsgemeinschaft Schweizer
Sozialfirmen. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Arbeit für
Personen mit Behinderungen oder Benachteiligungen auf dem
Arbeitsmarkt schaffen und marktgerechte Produkte und Dienstleistungen
herstellen. Sie bieten den Arbeit nehmenden einen unbefristeten
Arbeitsvertrag und einen Lohn nach orts- und branchenüblichen
Ansätzen.
Die
Hälfte des Teams der Firma „Putzundglanz“ ist psychisch
Beeinträchtigt, jedoch erbringen diese dieselbe Leistung und
erhalten den gleichen Lohn wie nicht beeinträchtigte Mitarbeiter.
Die Putzfirma schaut nicht auf Beeinträchtigungen bei der
Anstellung, sie bietet einfach gute Arbeit.
9.
Wie erfolgreich lassen sich langjährige IV-Bezüger in den
Arbeitsmarkt integrieren?
Beim
langjährigen IV-Bezüger ist die Integration in den Arbeitsmarkt
sehr schwer. Die grösste IV-Stelle hat von Anfang bis Ende Jahr 2012
erst 20 Personen erfolgreich wieder integrieren könne.
Bei
Personen die noch keine IV-Rente beziehen, gelingt dieses Ziel
weitaus besser.
10.
Welche Rentenbezüger fürchten um ihre Rente und warum? Wie geht die
IV mit ihnen um?
Einerseits
fürchten sich Klienten mit „andauernden somatformen
Schmerzstörungen und ähnlichen Krankheitsbildern“ (u.a.
Schleudertrauma, Tinnitus) um ihre Renten. Da diese organisch nicht
nachweisbar sind, hat das Bundesgericht mit März 2004 entschieden: „
Es sei grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass die Betroffenen
ihre Arbeits- oder Erwerbsbehinderung mit gutem Willen überwinden
könnten.“ Sie seien daher arbeitsfähig. Des Weiteren müssen alle
IV-Rentner, die nicht älter als 55 sind oder die Rente schon seit
mehr als 15 Jahren beziehen, um ihre Renten sorgen, denn durch die
IV-Revision 6a können die Renten herabgesetzt oder sogar gestrichen
werden.
Sie
setzt sie IV-Bezieher unter Druck, dass diese keine Beschwerden
einreichen sollen, wer sich denn noch mit rechtlichen Mitteln wehrt,
dem wird vorsorglich die Rente gestrichen. Da die Bezieher von der IV
abhängig sind, wird ihre schwächere Position ausgenutzt.
11.
Warum will der Nationalrat mehrere der geplanten Massnahmen der IV
Revision 6b nicht umsetzten?
Christian
Lohr (CVP), der selbst auf den Rollstuhl angewiesen ist, warnte
davor, dass durch die neue Revision 6b (erst ab 80-prozentiger
Invalidität, anstatt wie bisher 70-prozentiger, kann man Vollrente
beziehen), kaum jemand mit 70-prozentiger Invalidität Arbeit finden
werde, um die finanziellen Verluste auszugleichen.