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Mitschrift (Lernskript)

Gottes ungelieb­te Kinder: Frauen in der Kirche

2.831 / ~14 sternsternsternsternstern_0.25 Judith K. . 2012
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Mitschrift
Theologie

Universität Regensburg - UR

2003, Prof. Demel

Judith K. ©
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sternsternsternsternstern_0.25
ID# 14273







Gottes ungeliebte Kinder – Frauen in der Kirche


Erbsünde:


·         Zwei auf den ersten Blick gegensätzliche Begriff sind verbunden

SÜNDE: Verantwortung und Willensfreiheit

ERBE: Nicht frei wählbar


Freiheit Vorgegebenes


Erbsünde = Schuldverfallenheit der menschlichen Existenz; Jeder Mensch wird darin (in die Erbsünde) hineingeboren


·         Traditionelle Erbsündenlehre: Augustinus; Der Ursprung der Erbsünde ist bei Adam und Eva (Sündenfall)


„Die Erbsünde ist von diesem ersten Menschenpaar ausgegangen und wird auf dem Weg der Zeugung weitergegeben.“


Diese Lehre hat die katholische Kirche lange geprägt; Erst in der Aufklärung kam man zu dem Ergebnis, dass ein freier Mensch nicht im kollektiven Schuldzusammenhang stehen kann.


Modernster Ansatz: „Strukturelle Sünde


Psychoanalyse: Erbsünde = „Grundangst vor Gott



Der Mensch ist grundsätzlich erlösungsbedürftig


Jesus Christus bricht diesen Kreislauf von Unheil und Schuld auf:


·         Die Menschheit ist dieser Schuldverstrickung nicht hilflos ausgeliefert

·         Befreiung: Sakrament der TAUFE (Anfang eines neuen Lebens in und mit Christus)


Der Mensch verspürt zwar den Hang zur Sünde, hat aber die Kraft, dem zu widerstehen


1.      Alle Menschen stehen in einem Schuldzusammenhang

2.      Alle Menschen wurden von Jesus Christus erlöst

3.      Keine Wiederherstellung eines vorherigen Zustandes, sondern eine Neuschöpfung



·         Auch Maria ist als Mensch erlösungsangewiesen

·         Aber: Sie ist in einzigartiger Weise von Gott erwählt

·         Unbefleckt Empfangene: von der Erbsünde nicht Befleckte; Maria ist somit der vollendet freie Mensch aufgrund der Erlösung durch Gott

·         Wichtig: Maria wird nicht von der Erbsünde befreit, sonder vor der Erbsünde bewahrt!

·         Gott wollte den Menschen ursprünglich frei

·         Man bezeichnet das Dogma auch als „Dogma vom Sieg der Freiheit“



Gottes Gnade ist größer als die menschliche Schuld


Dogma der bei Gott Aufgenommenen


·         Ergebnis der Reflexion über das endgültige Schicksal der Mutter Gottes

·         Wurde 1950 von Papst Pius als Dogma erklärt

·         Aufnahme Marias in die himmlische Herrlichkeit

·         Lat. ascensio (Aufstieg) – assumptio (Aufnahme)

·         Eschatologie = Lehre von den finalen, letzten Dingen; An Maria ist die eschatolische Vollendung geschehen

·         Tod = Geburt, Übergang, Erlösung in die Gemeinschaft mit Gott

·         Man bezeichnet das Dogma auch als „Dogma von der Zukunft mit Gott“


Zusammenfassung


·         Maria ist nicht nur ein Vorbild für die Frauen, sondern für alle Menschen

·         Sie ist ein Vorbild in ihrer Öffnung und Hingabe an Gott, nicht in irgendeiner bestimmten Lebensweise


5.3 Problemanzeigen und Chancen der Marienverehrung aus der Sicht moderner Theologinnen


·         Die irdische Männerkirche hat Maria in Wege kanalisiert, die der Männerkirche hilfreich waren.

o   Hochstilisierte Madonna; zart, rein, immer mit Kind

o   Den Frauen wird immer dieses Bild vorgehalten

§  Makellose Mutter

§  Demütige Magd

·        Eva-Maria-Parallele: Ungehorsam Evas Gehorsam Marias

(zur Enthaltsamkeit umgedeutet)

·         Maria wurde von feministischen Theologinnen abgelehnt, weil sie nur auf die Wirkungsgeschichte schauten, die von den Männern auf den Weg gebracht wurde

·         Später haben die Frauen die Quellen selbst analysiert (-> Magnificat)


6. Von der gehorsamen Gattin zur Frau in vielfältigen Lebensbezügen – die kirchliche Botschaft über die Frau von der Neuzeit bis zur Gegenwart


Umfrage zum Stichwort „Frau und Kirche“:

§  „Die Frauen sollen in der Kirche schweigen“ (1 Kor 14,34)

§  widerlegt in Gal 3,27 (zweites, echtes Pauluswort)

Trotz jahrhundertlanger negativer Erfahrungen haben die Frauen weiter auf Kirche und Glauben vertraut -> Kinder, Küche, Kirche


6.1 Katholische Kirche und Frauenbewegung


1848 Ende der französischen Revolution

·         Zusammenschluss von Frauen im gesellschaftlichen Bereich

·         Um 1930 erfolgte der Zusammenschluss dann auch im Bereich der Kirche

·         Zwei wichtige Organisationen: Katholischer deutscher Frauenbund und Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands

·         Revolution war der Auslöser der Frauenbewegung

·         Erste Frauen(rechts)bewegung war von 1848 – 1920 mit der Forderung, die gleichen Rechte wie die Männer zu erhalten

·         Frauenbewegung der 60er:

o   Frauenbefreiungsbewegung

o   Aktive Gleichberechtigung durch strukturelle Veränderung

·         Nach Vorbild der Gesellschaft

·         All das wäre nicht möglich gewesen ohne das II. Vat. Konzil, jedoch gibt es aber dadurch auch Hemmnisse, die bis heute reichen


6.1.1 Die Minderbewertung der Frau im CIC/1917


Papst Leo XIII. (1880) : Enzyklika "Casti connubi" (“Das keusche Eheleben”)

„Frau dem Manne untertan“


Papst Pius XI. (1930): Frauenbewegung -> „Umkehrung der Familienordnung“

„wird sich zum eigenen Verderben der Frau auswirken“

c. 133/ cic 1917


„Frau als Gefahr des Priesters“

Im Falle einer Nottaufe durch einen Laien soll diese lieber durch einen Mann als durch eine Frau erfolgen


c. 813 §2


„Weibliche Person nicht als Messdiener“

falls doch, „in keiner Weise an den Altar heranzutreten“


c. 986 §1


„Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann“


6.1.2 Die Aufwertung der Frau durch Papst Johannes XXIII. und das II. Vatikanische Konzil


·         1963 spricht Papst Johannes als erster Papst von der Gleichberechtigung der Frauen: „Frau nimmt im häuslichen Leben und im Staate jene Rechte und Pflichten in Anspruch, die der Würde der menschlichen Person entsprechen“

·         Im II. Vatikanischen Konzil wurde festgelegt, dass alle Menschen Ebenbild Gottes und durch Jesu Christus erlöst sind (Schöpfungs- und erlösungsbezogener Aspekt)

·         Es wird jedoch kaum auf die Gleichberechtigung der Frau in der Kirche eingegangen

·         Der Blick wird auf den Anteil der Frau im kirchlichen Leben gerichtet, aber: nur vage!


6.1.3 Die Gleichberechtigung der Frau im CIC/1983


Can. 208 — „Unter allen Gläubigen besteht, und zwar aufgrund ihrer Wiedergeburt in Christus, eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit, kraft der alle je nach ihrer eigenen Stellung und Aufgabe am Aufbau des Leibes Christi mitwirken.“


Jedoch:

c. 230: Nur Männer sind auf Dauer zum Lektorat und befähigt


Aktueller Bezug: Es sollen wieder Ministrantinnen und das Klatschen im Gottesdienst verboten werden.


6.1.4 Der Spagat zwischen neuem und altem Frauenbild seit dem II. Vatikanischen Konzil

Theoretisch ist die Frau gleichberechtigt, praktisch jedoch findet immer noch ein Kampf statt

1965 Nach dem II: Vatikanischen Konzil kam es erstmals zu einer direkten Botschaft an die Frauen:

„Ihr Frauen habt immer die Sorge um den Herd, die Liebe zum Leben, das Gefühl für die Wiege in euerer Hut .“

èwieder einseitig! Nur familienorientiert!


1995 Papst hat eigenen Brief an die Frauen verfasst (s. HP dt. Bischofskonferenz)

„Auch die Kirche will ihren Beitrag zur Verteidigung der Würde, der Rolle und der Rechte der Frauen anbieten “


„Dank an Mutter, Braut, Tochter, Schwester, berufstätige Frau, Frau im Ordensstand“

èkomische Reihenfolge

èWas ist mit Alleinstehenden, Alleinerziehenden?

èWarum sind die Ehefrauen nicht erwähnt?


o   Mutterschaft als Gewinn (Begabung) der Frau

o   Mutterschaft wird hervorgehoben und gepriesen

o   Dank an Frauen, „die über die Familie hinaus in den verschiedenen Bereichen der Erziehungsarbeit tätig sind“


Zu der Problematik Frau und Priestertum gab es 1994 erstmals ein Dokument dazu. 1995 folgte dann der Brief:

o   Ikone? -> Abbild Jesus als Mann

o   Ikone = Heiliges Bild


Die positive Einleitung wird dann negativ weitergeführt -> Ernüchterungseffekt

6.2 Frauenbewegung und katholische Kirche


Anfang der 90er hatte die deutsche Bischofskonferenz eine Studie zum Thema „Frau und Kirche“ in Auftrag gegeben.

Anlass der Studie war der Eindruck, in den letzten Jahren habe sich zwischen Frau und Kirche ein neuer Schub an Veränderungen ereignet. Es ist der Kirche nicht nur die junge, sondern auch die mittlere Generation verlorengegangen (Dieser Prozess begann Anfang der 20er).

(S. Sekretariat der dt. Bischofskonferenz Arbeitshilfe 108)

Nun stellte sich die Frage, warum es zu einer Überalterung der Kirche kommen konnte

Ergebnis:

o   Frage der Gleichberechtigung hat ein großes Gewicht: Die Kirche hat keine guten Noten bekommen

o   Kirchliche Position zur Empfängnisverhütung, Zölibat, Schwangerschaftsabbruch, Ehescheidung, Rolle des Papstes


64% der katholischen Frauen zwischen 30 und 40 waren dieser Meinung: Die Kirche hat immer noch ein festes Frauenbild, welches familienorientiert und dem Manne unterordnend ist.

Nur jede 5. Frau in Deutschland glaubt, dass die Kirche Verständnis für die Frauen hat.

15% der unter 30-jährigen bezeichnen sich als gläubiges Mitglied der Kirche

Wenn es der Kirche nicht gelingt, diesen Trend abzuwenden, verlieren sie auch noch die Familien!


7. Für immer vom Weihesakrament ausgeschlossen? – Die Frauenordination im Spiegel von Recht, Lehramt und Theologie


·         Kirche lebt nicht für sich selbst, sondern für die Menschen

·         Geweihter = gütiger Hirte, der seine Herde weidet

·         Geweihte Person ist ganzheitlich gefordert zum Sein für die anderen; guter Hirte wie Jesus

·         Den Geweihten wird ein „untilgbares Prägemal gegeben; Die Weihe ist kein Privileg, sondern als Ausdruck zum Dienst der Heiligung an anderen

Das Wesentliche des Weihesakraments ist sein Dienst an den Anderen!

·         Wer geweiht ist, hat den Dienst zur Einheit

·         Eucharistie = Gipfelpunkt der Weihe


7.1 Zwei Vorklärungen für eine sachgerechte Auseinandersetzung

7.1.1 Die Beachtung des Kontextes


c. 1024

„Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann

Es gibt drei Formen der heiligen Weihe: Bischofs- , Priester- und Diakonenweihe

c. 1008

„Durch das Sakrament der Weihe werden kraft göttlicher Weisung aus dem Kreis der Gläubigen . ?

Besondere Wirkung der Weihe: Lehren, heiligen, leiten in der Person Christi des Hauptes

Sakrament: Eine fassbare Wirklichkeit wird zum Zeichen von Gott

Sakrament der Weihe: Ein Mensch wird zum Zeichen Gottes

c. 204 §1

priesterlich = leiten

prophetisch = lehren Synonyme: Alle Christen haben dreifaches Amt Christi inne, die

königlich = leiten geweihten haben es in spezieller Weise inne: „in der Person Christi des Hauptes“

c.1009

§1: „Die Weihen sind Episkopat, Presbyterat und Diakonat“

§2: „ .erteilt durch Handauflegung und Weihegebet“


o   Der Geweihte soll den anderen Gläubigen zeigen, dass Kirche nicht Produkt ihrer selbst ist, sondern Grund, Zweck und Ziel hat, nämlich Jesus Christus

o   Der Weiheauftrag kommt von Gott selbst; die Person ist zu dieser Aufgabe berufen


Die geweihte Person übt in der Gemeinschaft eine Verweisfunktion aus: Grundausrichtung der Kirche ist eine doppelte:

Doppelt-eine-Grundausrichtung:

o   Kirche lebt nicht aus sich selbst und nicht für sich selbst


7.1.2 Die Bedeutung des göttlichen Rechts im menschlichen Recht


·         Göttliches Recht darf nicht verändert werden

·         Göttliches Recht = Naturrecht und geoffenbartes Recht

·         Naturrecht = mit Vernunft in der Schöpfung erkennbar

·         Offenbarungsrecht ist in der Bibel erkennbar

o   Aber nicht als Korpus von formulierten Rechtssätzen

o   Wesentliche Weisungen zeitbedingte Aussagen

o   Kriterium: kirchliche Tradition

·         Göttliches Recht ist das durch die Tradition erkennbar oder sichtbar gemachte Offenbarungsrecht

·         Das göttliche Offenbarungsrecht muss immer wieder neu aus der kirchlichen Tradition heraus in die jeweilige geschichtliche und kulturelle Situation der Kirche hinein übersetzt werden.


CIC/ 1983: Keine systematische Zusammenstellung, nur Hinweise bei den entsprechenden Rechtsnormen auf göttliches Recht

·         Dem Menschen nur vermittelt durch Menschen zugänglich ist göttliches Recht immer auch eine Form des menschlichen Rechts

·         Spannungseinheit: Im Inhalt umwandelbar – Inhalt stets tiefer erkennbar und neu konkretisierbar

·         Doppelte Gefahr: mangelnde Anpassung – Verfälschung durch Zeitgeist

·         Göttliches Recht ist nicht vorgegeben, sondern aufgegeben


Menschliches Recht = Menschliche Gesetzgeber oder rechtserzeugende Gewohnheit

o   Stets veränderbar

o   Immer, um das göttliche Recht besser zur Entfaltung zu bringen


C. 1024: kein göttliches Recht; kein Unterschied zwischen Bischof/Priester/Diakon


C. 841: Die „höchste kirchliche Autorität“ hat festzulegen, was für die Gültigkeit der Sakramente erforderlich ist


7.2 Die Frage eines weiblichen Diakonats

·         Forderung erstmals in den 70er Jahren auf der Synode der Bistümer in Würzburg

·         „Viele Frauen üben Tätigkeiten eines Diakons in der Kirche aus“; Daher ist keine Trennung von Funktion und Sakrament zu rechtfertigen

·         Stellung der Frau heutzutage: Ausschluss zur Diakonweihe ist unzeitgemäß

·         Eine Hälfte menschlicher Erfahrung ist ausgeschlossen und muss aber mit eingebracht werden


Gleicher Wortlaut wie beim II. Vatikanischen Konzil zur Wiedereinführung des Diakonamtes


7.2.1 Der kirchliche Ist-Stand

c. 1024

„Die Heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann“


c. 1008/1009

Rechtsbestimmungen kraft göttlichen – kirchlichen Rechts

Der Unterschied zwischen göttlichen und menschlichen Recht besteht darin, dass göttliches Recht eine biblische Weisung darstellt, die in der Tradition im Laufe der Kirchengeschichte verbindlich zum Ausdruck gekommen ist.


1.

In der Bibel ist folgendes über das Diakonat abzuleiten: Jesus ist gekommen, nicht um sich bedienen zu lassen, sondern um selbst zu dienen. Jesus Leben, Wirken und Sterben war ein Dienst; Die Dienstbereitschaft gehört zur Grundhaltung des christlichen Lebens und damit auch zur Grundhaltung des christlichen Wirkenss


2.

In frühester Zeit bildeten sich bestimmte Aufgaben heraus, die besonders ausgeprägte Dienstbereitschaft verlangen. Die Paulinischen Gemeinden bezeichneten die dauerhafte Ausübung dieser Aufgaben als Diakonat; die Personen nannte man Diakone

Damalige Diakone entsprachen aber nicht den heutigen Diakonen; Es ging bei Paulus mehr um Berufung, Sendung, Charisma (Geistsendung) und es war noch kein festgefügtes Amt.

Erst ab dem 2. Jh. Wird das Amt des Diakons in kirchlichen Schriften belegt, jedoch tauchten nur männliche Vertreter auf.

„Ihre Aufgabe ist es, die Sinne des Bischofs zu ergänzen“ -> Helfer des Bischofs

Aufgabenfelder:

·         Sorge für Kranke/Bedürftige

·         Funktion in der Eucharistiefeier (Gebetseinladung, Kommunionausteilung)


Was war mit den Frauen???? Es fand eine unterschiedliche Entwicklung in West- und Ostkirche statt; Es gibt jedoch keine eindeutigen Quellen


Ostkirche


·         Das weibliche Diakonat kommt im 3. Jh. Auf und verbreitet sich rasch; im 10./11. Jh. Geht es jedoch schon wieder unter

·         In der Phase der Ausbreitung der Kirche wurden viele neue Ämter benötigt und geschaffen. Immer mehr Menschen ließen sich taufen. Da Frauen weitgehend vom öffentlichen Leben ausgeschlossen waren, aber trotzdem Glieder der Kirche werden sollten, brauchten sie öffentliche Betreuung.

·         Die Ganzkörpertaufe war natürlich, wenn Männer die Frauen tauften, problematisch; deswegen waren die Frauen für dieses Amt gefordert.

·         Weitere Aufgaben: Katechetische Unterweisung von Frauen, Hilfsdienst bei der Taufe, ähnliche pastorale Aufgaben, Pflege von weiblichen Kranken; Aber: Keine Betrauung mit liturgischen Handlungen

·         Diakone wurden durch Gebet und Handauflegung in ihr Amt eingeführt, dies war das Zeichen der Weihe. Man geht aber davon aus, dass damals Gebet und Handauflegung nicht die gleiche Bedeutung wie heute hatten.

·         Der Begriff Diakonin starb aber nicht aus: Z. B. wurde die Frau eines Diakons oder die Vorsteherin eines Klosters so bezeichnet

Westkirche


·         Amt der Diakonin setzte sich nicht durch -> warum?

·         Die gesellschaftliche Stellung der Frau war besser als im Osten; dies ist allerdings nur eine Vermutung, es gibt keine genauen Quellen!

·         Das Diakoninnenamt existierte nie gesamtkirchlich; und wenn es existierte, existierte es nicht kontinuierlich (zeitlich und räumlich)

7.2.3        Das Weihesakrament in der Spannung von Einheit und Vielfalt


Christus = Haupt der Kirche


dienen Einen/Leiten der Kirhce


Weihesakrament repräsentiert Christus das Haupt


Diakonat Presbyterat und Episkopat

Das dienende Haupt das einende/leitende Haupt


Weihesakrament verkörpert die bleibende Sendung der Kirche


Akzent auf: Akzent auf:

Anwalt der notleidenden Menschen Welt zu einen und zu leiten

Der Einzelne Das Gemeinwohl


Kirche


Lebt nicht für sich lebt nicht aus sich

(sondern zum dienen) (sondern auf Christus hin)


7.2.4        Theologisch-rechtliche Schlussfolgerungen


Es gibt ein ständiges Diakonat (man kann heiraten) und ein Diakonat, das auf ein späteres Priesteramt hinführt (man darf nicht heiraten).

Das ständige Diakonat hat keine durchgehende Tradition, das Priester- und Bischofstum schon.

Das Diakonat geht nicht zwangsläufig mit dem Zölibat einher

Es gab schon mal phasenweise ein Frauendiakonat.

èDaran sollte sich die Kirche wieder erinnern und die Geschlechterfrage beim ständigen Diakonat nicht überbewerten

èDie Frage nach der Einführung des Frauendiakonats muss klar von der Frage des Frauenpriestertums unterschieden werden.

2.      Es gibt keine theologischen Grund gegen die Weihe einer Frau. Frauen üben jetzt schon typische Aufgaben des Amtes aus.

G. L. Müller sagte während seiner Professorenzeit, dass prinzipiell der Ausübung des diakonischen Amtes von Frauen nichts im Wege steht.

3.      Diakonat fordert v. a. Fähigkeiten, die man für Dienste braucht (Trösten, Aufmerksamkeit, Hingabe, Zuhören, Offenheit .). Diese Fähigkeiten besitzen Frauen in ausgeprägterer Form als Männer.


Fazit:


èZulassung der Frauen zur Weihe ist rechtlich und theologisch unbedenklich

èEs ist ein muss für die Kirche, wenn sie der heutigen Zeit gerecht werden will


7.3          Die Diskussion um die Priesterweihe von Frauen


·         Beim Diakonat gibt es kein Dokument, das besagt, eine Frauendiakonweihe ist tehologisch bedenklich

·         Bei der Priesterweihe gibt es drei Dokumente:

è1976 Glaubenskongregation: „Inter Insigniores“ („unter den Ausgezeichneten“)

è1995 Papst Johannes Paul: „Ordinatio Sacerdotalis“ (Die Priesterweihe“

è1995 Glaubenskongragation: „Responsum“


7.3.1 Die lehramtliche Verkündigung über die ausschließliche Priesterweihe des Mannes


Lehramtliche Begründung für Ausschluss der Frauen von der Weihe


Christus hat nur Männer in den 12erkreis und damit zu Aposteln berufen (es gibt aber mehr als 12 Apostel!)

Bleibende Bedeutung dieser Praxis


1976

„aus Treue zum Vorbild des Herrn“


Apostel haben nur Männer als Nachfolger ausgesucht (als Nachfolger der Apostel gelten die Bischöfe)

Dadurch grundgelegte Tradition


Die von Jesus grundgelegte Tradition der Berufung von Männern zu Aposteln gewinnt dadurch besondere Aussagekraft, dass er sich in anderen Bereichen sehr wohl für die Frauen eingesetzt hat -> Schlussfolgerung des Lehramts im Hinblick auf die Priesterweihe: „dahinter steht nicht nur die damalige soziokulturelle Situation sondern auch und vor allem ein positiver Willensakt Jesu





Klausur


èin H2

èimmer einen Stuhl freilassen

èdrei Themen, eines auswählen


Mögliche Fragestellungen:


èStellen sie Jesus neuartigen Umgang mit Frauen dar

èSkizzieren sie das Tätigkeitsfeld von Frauen in der urchristlichen Gemeinde und die Tendenzen ihrer Verdrängung (s. Paulus)

èBeispiele für Frauen, die als Seelsorgerinnen im Mittelalter gewirkt haben (wo und wie)

èGottesmutter und Jungfrau: Erläutern sie die beiden Mariendogmen der alten Kirche in ihrer Bedeutung damals und heute

èGleichberechtigung der Frauen in der Kirche: Gehen sie auf die unterschiedliche Rechtsstellung der Frauen in CIC 1917 und CIC 1983 ein

èInwiefern kann von einem Spagat zwischen neuem und alten Frauenbild seit dem II. Vatikanischen Konzil gesprochen werden?

èUnterschiede zwischen göttlichem und menschlichen Recht im Zusammenhang mit CIC 1024

èKönnen Frauen zu Diakoninnen geweiht werden. Legen sie die Gründe dar, die dafür und dagegen sprechen!



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