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Fachbereichsarbeit
Pflegewissenschaften

Lomersheim JCBS

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Robert Oe. ©
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ID# 80895







Seminarkurs

,,Gefährlicher Rückschritt: Geraten wir wieder in Gefahr,

Menschen mit Behinderung zu vernachlässigen wie früher?“


Inhaltsverzeichnis

1.      Einführung. 2

2.      Wieso wurden Menschen mit Behinderung früher vernachlässigt und geraten wir in Gefahr, dies heute wieder zu tun?. 5

2.1.1 Behinderungen. 8

2.1.2  Körperliche Behinderung. 10

2.1.3 Geistige Behinderung. 11

2.2  Menschen mit Behinderung in Römischen Antike. 13

2.2.1 Menschen mit Behinderung im Mittelalter 15

2.2.4  Menschen mit Behinderung im Nationalsozialismus. 16

2.2.5 War das Handeln der Menschen gegenüber Menschen mit Behinderung früher totalitär?. 17

2.2.6         Menschen mit Behinderung heute. 18

2.2.7         Bundesteilhabegesetz. 19

2.2.8         Kritik gegen das Bundesteilhabegesetz. 22

3.0        Fazit und Problemlösung. 27

3.1 Quellenbewertung und Begründung. 30

3.1        Literaturverzeichnis. 32

 

1.     Einführung

[…] Plötzlich kam ein großer Maikäfer angeflogen, der sie gewahrte und augenblicklich seine Klauen um ihren schlanken Leib schlug und mit ihr auf einen Baum flog. Aber das grüne Blatt schwamm den Bach hinab und der Schmetterling flog mit, denn er war an das Blatt gebunden und konnte sich auch nicht befreien.

Gott wie sehr erschrak das arme Däumelinchen, als der Maikäfer mit ihr auf den Baum hinaufflog! Am meisten betrübte sie jedoch der Gedanke an den schönen weißen Schmetterling wegen betrübt, den sie an das Blatt gebunden hatte. Konnte er nicht loskommen, musste er rettungslos verhungern! Aber das rührte den Maikäfer durchaus nicht. Er setzte sich mit ihr auf das größte grüne Blatt des Baumes, speiste sie mit Blütenhonig und sagte, sie wäre sehr schön, obgleich sie einem Maikäfer in keinem Stück ähnelte.

Später kamen alle die anderen Maikäfer, die im Baume wohnten, zu Besuch; sie beguckten Däumelinchen, und die Maikäferfräulein rümpften die Fühlhörner und sagten: ,,Sie hat nur zwei Füße; das sieht doch zu  jämmerlich aus!“ -,,Sie hat keine Fühlhörner!“, spotteten andere. ,,Wie schlank sie um die Hüften ist!  Pfui, sie sieht einem Mensch sprechend ähnlich! Wie hässlich sie ist!“, sagten alle Maikäferfrauen, und trotzdem war Däumelinchen so schön.

So kam sie auch dem Maikäfer vor, der sie entführt hatte, da aber alle anderen darüber einstimmten, sie wäre hässlich, so glaubte er es zuletzt ebenfalls und wollte sie nun gar nicht haben; sie konnte gehen, wohin sie wollte. Sie flogen mit ihr vom Baum hinunter und setzten sie auf ein Gänseblümchen. Da weinte sie, weil sie so hässlich war, dass sie nicht einmal die Maikäfer unter sich dulden wollten, und doch war sie über alle Vorstellungen schön, fein und klar wie das herrlichste Rosenblatt.

Während des ganzen Sommer lebte das Däumelinchen ganz allein in dem großen Wald. […][1]

In diesem Kunstmärchen von Hans Christian Andersen ist das Schicksal von Däumelinchen das zentrale Thema. In der Literaturwissenschaft wird weitgehend die These vertreten, dass Märchen einen mündlichen Ursprung besitzen und so selten eine ,,feste“ Form besitzen.

Jedoch wird hierbei unter den ,,Volksmärchen“ und den ,,Kunstmärchen“ unterschieden. Während die Volksmärchen häufig mündlich überliefert worden waren und dadurch oft von verschiedenen Verfassern unterschiedlich beschrieben worden waren, besteht bei den Kunstmärchen ein fester Verfasser und der Wortlaut ist festgelegt. [2]

Viele Menschen neigen dazu Märchenmotive als Erzählungen der Vergangenheit zu sehen, mithilfe die Menschen, Erlebnisse, die sie nicht verarbeiten konnten, bewältigen wollten, da sie damals in dem Glauben lebten, dass nur Demut und Gottvertrauen diese Probleme bewältigen konnte.

 Jedoch übersehen diese Menschen, dass Märchen noch heute zentrale Aussagen über die Probleme unserer Gesellschaft in sich tragen. So auch in dem oben zitierten Märchen ,,Däumelinchen“. Sie wird aufgrund ihrer Größe und ihres Aussehens von dem Maikäfern ausgestoßen, ,,fertiggemacht“ und ausgelacht.

Däumelinchen ist von kleiner Gestalt, sodass man sie mit einem Kleinwüchsigen vergleichen könnte, der aufgrund seiner Größe von seinen Mitmenschen ausgegrenzt und gemobbt wird. Kleinwüchsigkeit zählt aus dem heutigen Stand der Forschung als eine Behinderung und wird auch als solche behandelt. Nach dem Sozialgesetzbuch IV wird nach §2 Abs. 1 eine Behinderung folgendermaßen definiert: ,,Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, ihre geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“[3] 

Auch für Menschen mit Behinderung gilt das Grundgesetz, sowie einige zusätzliche Gesetze im Sozialgesetzbuch, auf die ich in meiner Seminararbeit noch genauer eingehen werde. Für meine Seminararbeit möchte ich mir den Wandel der Gesetze für Menschen mit Behinderung ansehen, diese vergleichen und mir ansehen, inwiefern sich unser Verhalten gegenüber diesen Menschen, in das Verhalten der Menschen früher wendet.

Ebenfalls möchte ich versuchen mit Vereinen und Organisationen, die sich für Rechte für Menschen mit Behinderung einsetzen Kontakt aufzunehmen und eventuell ein Interview mit Betroffenen führen, wie diese das Verhalten der Gesellschaft, der Ämter und das Einhalten der Gesetze für Menschen mit Behinderung erleben. Anhand dieser Forschungen möchte ich mir am Ende der Seminararbeit eine eigene Meinung darüber bilden, ob wir in Gefahr laufen einen Rückschritt zugehen, wenn es um das Verhalten gegenüber Menschen mit Behinderung und deren Rechte geht oder ob wir weiterhin auf einem guten Weg sind, das bestmögliche für diese Menschen zu erreichen.

Explizit möchte ich auch auf meine Leitfrage eingehen, ob wir in Gefahr sind einen Rückschritt zu gehen, wenn es um Menschen mit Behinderung geht. Auch soll der Aspekt mit hineinfließen, ob sich das Verhalten der Menschen und die Rechte früher totalitaristisch geäußert hatten und ob es vielleicht heute totalitaristische Züge in unseren Rechten und in unserem Verhalten befinden, die das Wohlbefinden von Menschen mit Behinderung erheblich beeinträchtigen könnten.

Hierzu wird im Folgenden nach Klaus Schubert definiert werden, was man unter Totalitarismus versteht. ,,Totalitarismus bezeichnet eine politische Herrschaft, die die uneingeschränkte Verfügung über die Beherrschten und ihre völlige Unterwerfung unter ein (diktatorisch vorgegebenes) politisches Ziel verlangt. Totalitäre Herrschaft, erzwungene Gleichschaltung und unerbittliche Härte werden oft mit existenzbedrohenden (inneren oder äußeren) Gefahren begründet, wie sie zunächst vom Faschismus und vom Nationalsozialismus, nicht zuletzt auch im Sowjetkommunismus Stalins von den Herrschenden behauptet wurden.

Insofern stellt der Totalitarismus das extreme Gegenteil des modernen freiheitlichen Verfassungsstaates und des Prinzips einer offenen, pluralen Gesellschaft dar.``[4] Was diese Herrschaftsform für Auswirkungen auf die Rechte für Menschen mit Behinderung haben könnte und ob der Totalitarismus nicht schon ein wenig herrscht, wenn es darum geht, ob Menschen mit Behinderung gerecht behandelt werden, soll in dieser Seminararbeit ebenfalls erläutert werden.

2.     Wieso wurden Menschen mit Behinderung früher vernachlässigt und geraten wir in Gefahr, dies heute wieder zu tun?

Schon über die Jahrhunderte hinweg wurden Menschen mit Behinderung immer wieder ausgegrenzt, ausgelacht oder aufgrund ihrer Behinderung in der Öffentlichkeit verpönt und vorgeführt, in dem ihnen zum Beispiel nachgesagt wurde, dass sie von bösen Geistern besessen sind. Menschen mit Behinderung besaßen immer wieder wenige Rechte, die ihnen das Leben in der Gesellschaft erstaunlich erschwerte.

Schon in der römischen Antike begann die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung, jedoch kam es zu dieser Zeit noch darauf an, wie das familiäre Umfeld gestaltet war und die Familie einen unterstützte. War dies nicht der Fall, so musste der Betroffene auf die Straße gehen betteln, wurde umgebracht oder ausgesetzt, sodass er auf sich alleine angewiesen war.

Jedoch verbesserte sich die Lage der Menschen mit Behinderung auch zur Zeit des Mittelalters kaum merklich. Es wurden zwar Einrichtungen für Menschen mit Behinderung geschaffen, jedoch wurden sie dennoch oft als ,,Teufelsbessene“ oder als ,, Gestrafte Gottes“ bezeichnet. In der sogenannten Neuzeit wurden behinderte Familienmitglieder aufgrund dessen, dass die Familien häufig flüchten mussten in staatliche Einrichtungen gegeben und dort versorgt.

Während der Kriegszeit wurden behinderte Menschen jedoch in Anstalten gegeben, die unter den Namen ,,Irren-, Krüppel- und Gebrechens Fürsorge zu finden waren. Nachdem 1891 die Armengesetzgebung in Preußen veröffentlicht wurde, verschlechterten sich die berufliche Rehabilitation (dauerhafte Eingliederung in das Arbeits- und Berufsleben, die unter einbeziehen von medizinische, psychologischen und sozialer Maßnahmen erfolgt)[6]   und die medizinische Versorgung für Menschen mit Behinderung und verhinderte sie am Ende sogar ganz.

Anfang des 20. Jahrhunderts bis 1933 herrschte die ,,Krüppelpädaaogik“. Zu ihrer Zeit besserte sich die Lage für Menschen mit Behinderung, denn es wurde sich in der Medizin und auch in der Psychiatrie zunehmend um Menschen mit Behinderung gekümmert. Nun durften auch Kinder und Jugendliche mit Behinderung die Schule besuchen, sofern sie getrennt von den gesunden Kindern den Unterricht besuchten. 1917 setze sich der ,,Selbsthilfebund für Menschen mit Behinderung“ dafür ein, dass der Begriff ,,Krüppel“ nicht mehr verwendet werden durfte und stattdessen durch den Begriff ,,Körperbehinderung“ ersetzt wurde.

Nach dem Krieg wurde jedoch die Zwangssterilisation für Menschen mit Behinderung abgeschafft. In den Jahren 1946-1947 wurden zur Freude der Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen einige Ärztinnen und Ärzte verurteilt, da sie an dem ,,Euthanasieprogramm“ mitgewirkt hatten. Jedoch wurden Menschen mit Behinderung in den ,,Allgemeinen Menschenrechten“ anschließend dennoch nicht berücksichtigt.

Erst 1990 wurden Kinder mit Behinderung in die Kinderkonvention (Sammlung der Gesetze für den Schutz von Kindern[7]) der Vereinten Nationen miteinbezogen.  In der DDR besserten sich die Umstände für Menschen mit Behinderung. Denn es wurden alle Arbeitskräfte benötigt und so durften auch behinderte Menschen arbeiten gehen. Auch Kinder, die zuvor zur Sonderschule gingen, erhielten die Möglichkeit auf eine Regelschule, auch polytechnische Oberschule genannt wurde  (ermöglichte eine zehnklassige Schule)[8] zu wechseln.

Alle, deren Behinderung zu stark war um eine Schule zu besuchen konnten in Pflegeheime gegeben werden, sodass die Eltern weiter arbeiten gehen konnten. Im Gegensatz dazu beschäftigte die BRD Menschen mit Behinderung in Werkstätten, Sonderschulen und Berufsförderwerken. In den sechziger-Jahren sammelte die Organisation ,,Aktion Sorgenkind“ (heute noch als ,,Aktion Mensch“ zu finden) spenden um bessere Bildungsbedingungen zu schaffen.

Zehn Jahre später wurde die ,,Krüppelbewegung“ in Gang gesetzt, die nach Vorbildern aus der USA nachgeahmt wurden. Mit dem Begriff ,,Krüppel“ versuchten sie Menschen mit Behinderung als Mitleidobjekte darzustellen und erreichten dadurch sogar, dass die Benachteiligung aufgrund einer Behinderung 1994 eingestellt wurde. Weitere Gesetzesänderungen, die Menschen mit Behinderungen mehr Rechte einräumen sollten  (zum Beispiel im Bezug auf die Rente).

Wenn in der  heutigen Gesellschaft die Rede von Menschen mit Behinderung ist, so fällt im Zusammenhang dessen häufig der Begriff ,,Inklusion“ (menschliche Vielfalt soll gefördert werden, indem Menschen mit Behinderung genauso wie andere, gesunde Menschen Zugang zu öffentlichen Einrichtungen haben, in der Gesellschaft wie gesunde Menschen behandelt werden sollen und dort auch willkommen sind, sowie dass sie die gleichen Rechte wie gesunde Menschen erlangen dürfen und als gleichwertig angesehen werden).[9][10] Doch inwiefern findet diese Inklusion in unserer heutigen Gesellschaft in den verschiedenen Bereichen wie zum Beispiel Kindergarten, Schule und Arbeitswelt statt und wie wurde Inklusion früher gehandhabt oder wurde so etwas überhaupt durchgeführt? Geht es Menschen mit Behinderung heute besser als zu früheren Zeiten oder geraten wir sogar in Gefahr wieder einige Schritte zurück in die Zeit früher zu gehen? Können wir helfen, dass es Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft besser geht? Wie sehr beeinflusst unser Verhalten den Wohlstand von Menschen mit Behinderung? Wie gehen die Ämter mit behinderten Menschen um? Wie sehen die betroffenen Menschen ihre erworbenen Rechte, das Handeln der Ämter und das Verhalten der Gesellschaft?

All diese Fragen sollen anhand meiner Seminararbeit beantwortet werden. Auch soll die Problematik angesprochen werden, die auftreten könnte, wenn sich mehr für Menschen mit Behinderung eingesetzt wird und ob man es überhaupt erreichen kann, dass die Gesellschaft offener gegenüber behinderter Menschen wird und was jeder von uns dafür unterstützend tun kann.


2.1.1 Behinderungen


Wie schon in der Einleitung definiert wird nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) wird der

Begriff Behinderung wie folgt definiert: „Menschen sind behindert, wenn

ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit

hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das

Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am

Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.“[11] Diese Definition wird in allen

Bücher des SGB eingehalten. Die gesetzliche Bezeichnung für Behinderung greift  die Weltgesundheitsorganisation (WHO) auf. Im Jahr 1980 entwickelte die Weltgesundheitsorganisation die internationale Klassifikation der

die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und

Gesundheit (ICF). Nun kam der Aspekt der Teilhabe am Leben in

der Gesellschaft neu hinzu. Zwischen dem behinderten Menschen stellt die Behinderung ein soziales Verhältnis zwischen ihr und seiner Umwelt dar. Es ging nun nicht mehr ausschließlich um den körperlichen Schaden, sondern darum, wie hierdurch die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt wurde.[12] Menschen mit Behinderung sind in manchen Lebensbereichen, die einen Menschen an der Gesellschaft teilhaben lassen, wie zum Beispiel in ihrer Freizeitgestaltung, der Bildung oder ihrer Mobilität eingeschränkt.

Somit fasst die internationale Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit eine Kombination des medizinischen Begriffs, der sich auf die Person mit einer Behinderung bezieht und des

sozialen Begriffs, der den Aspekt der Teilhabe aufgreift zusammen. Richard von Weizsäcker  sagte dazu ein passendes Zitat, das ich an dieser Stelle gerne aufgreifen möchte ,,Nicht behindert zu sein ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann."[13] Manche gläubige Menschen sehen es noch heute als eine Strafe Gottes an, wenn ein Mensch an einer Behinderung erkrankt.


Abbildung 2: Ich bin ich[15]

2.1.2  Körperliche Behinderung


Jedoch ist Behinderung nicht gleich Behinderung. Bei Behinderungen wird zwischen einer körperlichen und einer geistigen Behinderung unterschieden. Unter einer körperlichen Behinderung versteht man, dass ein Mensch durch körperliches Gebrechen wesentlich eingeschränkt ist im Sinne seiner Teilhabfähigkeit. §53 Absatz 1 Satz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches sagt drüber folgendes:

1.     Personen, deren Bewegungsfähigkeit durch eine Beeinträchtigung des Stütz- oder Bewegungssystems in erheblichem Umfange eingeschränkt ist,

2.     Personen mit erheblichen Spaltbildungen des Gesichts oder des Rumpfes oder mit abstoßend wirkenden Entstellungen vor allem des Gesichts,

3.     Personen, deren körperliches Leistungsvermögen infolge Erkrankung, Schädigung oder Fehlfunktion eines inneren Organs oder der Haut in erheblichem Umfange eingeschränkt ist,

4.     Blinden oder solchen Sehbehinderten, bei denen mit Gläserkorrektion ohne besondere optische Hilfsmittel

b)     durch Buchstabe a nicht erfa[ss]te Störungen der Sehfunktion von entsprechendem Schweregrad vorliegen,

5.     Personen, die gehörlos sind oder denen eine sprachliche Verständigung über das Gehör nur mit Hörhilfen möglich ist,

6.     Personen, die nicht sprechen können, Seelentauben und Hörstummen, Personen mit erheblichen Stimmstörungen sowie Personen, die stark stammeln, stark stottern oder deren Sprache stark unartikuliert ist.[16]

Dies zeigt auf, dass im Gesetz genau verankert ist, welche Einschränkungen unter eine körperliche Behinderung fallen und welche nicht.


2.1.5 Geistige Behinderung

Geistig behindert sind nach  § 53 Abs. 1 Satz 1 des Zwölften Buches des Sozialgesetzbuches sind Personen, die infolge einer Schwäche und ihrer geistigen Kräfte in erheblichem Umfang in ihrer Fähigkeit zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft eingeschränkt sind.[17] Anders als bei der Definition der körperlichen Behinderung wird hier von einer erheblichen Fähigkeitsbeeinträchtigung und nicht von einer wesentlichen gesprochen.

1.     der Intelligenzquotient (IQ) ist niedriger als 70-75

2.     starke Einschränkungen im adaptiven Verhalten (höfliches, aufmerksames Verhalten) liegen vor und diese Bedingungen haben sich  vor dem 18. Lebensjahr geäußert

3.      Oftmals wird auch von einer Lernbehinderung von einer geistigen Behinderung gesprochen [18]

Das Down-Syndrom ist hierfür eines der bekanntesten Ursachen für eine geistige Behinderung aufgrund einer genetischen Ursache. Jedoch ist hier die Entwicklung zu Patient zu Patient unterschiedlich. Kinder, die am Down-Syndrom erkrankt sind weisen in der Regel eine verzögerte motorische Entwicklung auf. Inwiefern sie geistig behindert sind kann jedoch nicht genau gesagt werden, da es hier auf die individuelle Förderung, die das Kind erhält ankommt.

Jedoch weisen Kinder mit Down-Syndrom häufig eine hohe Fähigkeit Emotionen wahrzunehmen und auszudrücken auf. Vielen ist an dieser Stelle vielleicht das Bild bekannt von einem Menschen, der an Down-Syndrom erkrankt ist und gerne seine Mitmenschen aus dem Nichts umarmt. Vor einigen Jahren eröffnete ein Down-Syndrom Erkrankter namens Tim Harris in New Mexico sogar sein eigenes Restaurant unter dem Namen ,,Tim’s Place“.

Er ist der Überzeugung, dass er trotz Handicap in der Lage ist sein Restaurant zu führen.  Sein Restaurant feiert großen Erfolg, da es in Amerika das einzige Restaurant ist, das kostenlose Umarmungen verteilt.


Abbildung 3: Tim in seinem Restaurant[20]


2.2  Menschen mit Behinderung in der Römischen Antike

Wie schon oben erwähnt wurden Menschen mit Behinderung im römischen Reich und in der römischen Antike massiv diskriminiert.  Jedoch hatte auch das Geschlecht einen großen Einfluss auf mögliche Fürsorge und den gesellschaftlichen Stand. Auch herrschte damals der Glaube, dass eine Behinderung durch die Strafe der Götter kommt und dieser Mensch oder seine Familie etwas sehr Schlimmes getan hat.

In der römischen Familie hatte der Vater die uneingeschränkte Verfügungsgewalt um seine Frau und seine Kinder. Er besaß das Recht über ihre Existenz zu entscheiden und zu richten. So hatte er das Recht Familienmitglieder, die krank oder gar behindert waren entweder zu unterstützen oder sie auf die Straße zu schicken um zu betteln. Jedoch besaß er auch das Recht Kinder mit Behinderung nach der Geburt zu töten oder auszusetzen.

Wer dem Wohl der Gemeinschaft zum Nutzen war, der war auch wirklich brauchbar.  Egal ob man als Bauer, Handwerker, Soldat, oder Schreiner arbeitete, man tat der Gemeinschaft einen nutzen und hatte so nach damaligen Vorstellungen ein Recht zu leben.

Wer diesen Vorstellungen nicht entsprach der wurde zum Tode verurteilt oder musste sein Leben und unwürdigen Umständen außerhalb der Stadt führen.  Dazu gab es das römische Zwölftafel Gesetz, das auf Holztafeln schriftlich verfasst wurde. Allerdings vertrat dieses Gesetz nur männliche, freie, römische Bürger.

In dem Gesetz befand sich auch die Regelung, dass der, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht arbeiten gehen konnte betteln durfte. Auch wurde in ihm verankert, dass dem Vater das Familienrecht zugesprochen wurde und er das Recht hatte ein neugeborenes Kind mit Behinderung auszusetzen oder gar zu töten. Als die Kaiserzeit begann wurde es für Menschen mit Behinderung noch grausamer.

Viele Oberschichten hielten sich geistig oder körperlich behinderte Menschen als Hofnarren und belustigten sich an ihnen.  Sie wurden nicht wie Menschen behandelt, sondern wie Vieh oder andere bedeutsame Wertgegenstände verschenkt. Oft mussten sie auf Festmählern oder auf dem Markt sich nackt zur Schau stellen, während sich alle anderen lustig über sie machten.


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