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Erörterung
Sonstiges

BG BRG Schwechat, Schwechat

2, Schweier, 2000

Felix M. ©
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ID# 38896







Geheimdienste spielen bei „Angry Birds“ mit.

Ein Goldschatz“, so übertitelte ein Mitarbeiter der National Security Agency (NSA) seine streng geheimen Präsentationsunterlagen über Daten von Smartphone-Apps. Wie die New York Times und der Guardian berichten, arbeitet der US-Geheimdienst gemeinsam mit dem britischen Geheimdienst Gouvernement Communication Headquarters (GCHQ) seit Jahren daran, sich Daten aus „undichten“ mobilen Anwendungen zunutze zu machen.

So wurden etwa über die populäre Spieleanwendung „Angry Birds“, die weltweit mehr als 1,7 Milliarden Mal heruntergeladen wurde, Informationen zu Aufenthaltsort, Alter oder Geschlecht der Nutzer abgegriffen.

Über andere Apps wurden auch Daten über die sexuelle Orientierung oder die Anzahl der Kinder ihrer Nutzer abgesaugt. Die Geheimdienste können diese Informationen zur Ausforschung und Verfolgung von Zielpersonen oder zur Aufdeckung von Schwachstellen nutzen.


Wie die Geheimdienste an die Daten kommen, wurde in den Dokumenten, die aus dem Fundus des früheren Geheimdienstmitarbeiters Edward Snowden stammen, nicht näher beschrieben. Klar ist, dass ihnen bei der Datensammlung die Gutgläubigkeit der Nutzer zugutekommt.

Denn häufig werden Anwendungen zum Zugriff auf sensible Daten berechtigt, die für die Funktionsweise der App ohne jede Bedeutung sind.

„Es ist nicht notwendig, einer Taschenlampen-App am Handy Zugriff zum Kalender oder zum Email-Account zu gewähren“, sagte Robert Schischka, Leiter des Computer Emergency Response Team (Cert.at), Österreichs „Internet-Feuerwehr“, vor kurzem bei der Präsentation des österreichischen Internet-Sicherheitsberichts.

Datenvermeidung

Für „normale“ Nutzer sei es sehr aufwendig bis unmöglich, sich gegen den Zugriff der Geheimdienste auf ihre Handydaten zu schützen, meinen Aaron Kaplan und Christian Wojner, Sicherheitsanalysten bei Cert.at. „Man kann nur kleine Schritte setzen, die ein bisschen helfen.“ (Einige Beispiele für solche "kleinen Schritte" finden Sie unten)

„Diese Daten dienen nur dazu, dass Google oder andere gezielt Werbung damit machen können.“

Generell sollten Apps dahingehend hinterfragt werden, ob man sie wirklich braucht und gegebenenfalls entfernt werden. Apps sollten auch nur von vertrauenswürdigen Quellen installiert und regelmäßig aktualisiert werden, rät Kaplan.

Nutzer sollten sich auch vergewissern, ob Daten, die von Apps an Werbetreibende weitergegeben werden, verschlüsselt werden. Derzeit dürfte dies nur auf etwa die Hälfte der Angebote zutreffen. „Da muss Druck auf Anbieter ausgeübt werden“, sagt Kaplan. Auf Smartphones zu verzichten, nur weil sie angreifbar sind, sei keine Lösung.

„Man muss sich aber bewusst sein, das alles, was am Smartphone passiert, potenziell öffentlich ist.“


Die zwölf Geschworenen

Am Ende eines Mordprozesses, in dem ein achtzehnjähriger Puerto-Ricaner aus den Slums des Mordes an seinem Vater beschuldigt wird, ziehen sich nach sechs Verhandlungstagen die zwölf Geschworenen in das Geschworenenzimmer (englisch: jury room) des Gerichts zurück, um über das Urteil zu beraten, das einstimmig gefällt werden muss.

Der Schuldspruch gegen den Angeklagten scheint besonders aufgrund zweier eindeutiger Zeugenaussagen eine klare Angelegenheit zu sein, die keine lange Beratung erfordert, doch in der ersten Abstimmung votiert der Geschworene Nr. 8 als einziger der zwölf Geschworenen für nicht schuldig, während die elf anderen den jungen Mann für schuldig erklären.

Einige Geschworene sind aus jeweils unterschiedlichen Motiven an einer raschen Beendigung der Beratung interessiert und drängen deshalb auf einen schnellen Schuldspruch. Gegen ihren Protest rekonstruiert im weiteren Verlauf der Beratung der Geschworene Nr. 8 – zunehmend unterstützt von denjenigen, die sich nach und nach auf seine Seite schlagen – den angeblichen Tathergang und deckt Ungereimtheiten in der Beweisführung der Staatsanwaltschaft auf.

Es gelingt ihm in hitzigen Auseinandersetzungen, die Argumente und die Vorurteile der Mitgeschworenen zu entkräften und sie wegen begründeter Zweifel vom Schuldspruch abzubringen. Als auch die zweite belastende Zeugenaussage in Frage gestellt werden muss, steht das Votum elf zu eins für „unschuldig“, und nur noch der aufbrausende und befangene Geschworene Nr. 3, der unter der langjährigen Trennung von seinem eigenen 22-jährigen Sohn leidet und seinen Hass auf den Angeklagten projiziert, ist von der Schuld des Angeklagten überzeugt.


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