<
>
Upload File

Zusammenfassung
Betriebswirtschaftsle­hre

Universität Hohenheim

Prof. H.

Heidi R. ©

0.29 Mb
sternsternsternsternstern_0.5
ID# 3352







Kapitel 1 - Gegenstand und Methoden der BWL

Gegenstand der Betriebswirtschaftslehre sind Entscheidungen von Individuen, soweit sie die Erzielung von Einkommen sowie die Verringerung der Unsicherheit darüber betreffen. Eine wichtige Gruppe von Entscheidungen sind diejenigen über Koordination der Entscheidung mehrerer Individuen.

Nach dem Untersuchungsprogramm der Institutionenökonomik lassen sich Individuen von ihren eigenen Einkommenszielen leiten.

Bei der Koordination von Entscheidungen mehrerer Individuen muss davon ausgegangen werden, dass Transaktionskosten im weitesten Sinne (also Marktunvollkommenheiten) die Koordination erschweren.

Die bestehenden Handlungsmöglichkeiten sollen so genutzt werden, dass die Ziele der handelnden Individuen bestmöglich erreicht werden.

ð  Menschliches Handeln kann nur insofern Gegenstand der BWL sein, als dass ihm Entscheidungen vorausgehen.

Entscheidungen haben stets einen Zukunftsbezug. Aufgrund der generellen Unsicherheit sind die Entscheidungsfolgen unsicher. Demnach muss planvolles Handeln auch der Dimension der Unsicherheit Rechnung tragen.

ð  In der Regel bedeutet dies, dass es Kennzeichen wirtschaftlichen Handelns ist, Unsicherheiten zu verringern.

ð  Das Interesse an der Verringerung von Unsicherheiten äußert sich darin, dass unter sonst gleichen Bedingungen (d.h. bei einem festen durchschnittlichen Erfolg) ein geringeres Risiko dem höheren Risiko vorgezogen wird. Dies ist kein Widerspruch dazu, dass ohne Risiken kaum wirtschaftlicher Erfolg erzielt werden kann.

Instituitionenökonomische Überlegungen sind häufig dadurch gekennzeichnet, dass zuerst nach möglichen Problemen („Fehlanreizen“) gesucht wird, die entstehen könnten, wenn nicht geeignete Vereinbarungen (Sicherungsmaßnahmen) zwischen Individuen („Institutionen“ dazu zählen Gesetze, Verträge, stillschweigende Übereinkünfte etc.) dies verhindern.

Ausgangspunkt der Institutionenökonomik ist die Vorstellung, das Individuen bestrebt sind, ihre Bedürfnisse bestmöglich zu befriedigen

ð  Optimierung des Einkommensstroms

Die Frage, wie in Hierarchien, die grundsätzlich auf dem Weisungsprinzip aufbauen, gesichert werden kann, dass den Weisungen Folge geleistet wird, stellt ein wesentliches Thema der BWL dar. Es muss stets damit gerechnet werden, dass eine handelnde Person ihre eigenen Interessen verfolgt. Allein die Existenz von Vorschriften, seinen sie gesetzlich oder vertraglich, sagen noch nichts über deren Beachtung aus.

ð  Vertragsbrüche zu Gunsten der eigenen Bedürfnisse.

Das Rationalprinzip erweist sich als das zentrale ökonomische Basiswerturteil, aus dem fast alle weiteren Aussagen abgeleitet werden, nämlich dass die Verschwendung von Ressourcen stets vermieden werden soll.

Das Rationalprinzip verlangt, ein vorgegebenes Ziel mit dem geringsten Mitteleinsatz zu erreichen (Minimumprinzip) oder mit einem vorgegebenen Mitteleinsatz eine möglichst weitgehende Zielerreichung zu bewirken (Maximumprinzip).

ð  Die Forderung, mit den geringsten Mitteln eine möglichst weitgehende Zielerreichung zu erlangen, ist unsinnig, weil sie nicht in eine operationale Handlungsanweisung umgesetzt werden kann.

Beispiel: Ein Leichtathlet soll ich einer möglichst kurzen Zeit eine möglichst weite Strecke zurücklegen.

Das Rationalprinzip lässt sich sowohl normativ als auch positiv interpretieren:

Normative Aussagen bestehen in Handlungsvorschriften, in Empfehlungen, mit welchen Mitteln ein bestimmtes Ziel am besten erreicht werden kann.

Positive Aussagen erklären beobachtbare Sachverhalte und sind empirisch widerlegbar.

Fraglich ist, ob auch positive betriebswirtschaftliche Aussagen stets mit dem Rationalprinzip vereinbar sein müssen. Den Blickwinkel ausschließlich auf rationales Verhalten zu verengen hätte zur Folge, dass weite Bereiche des tatsächlichen Verhaltens von Menschen in Betrieben nicht erklärt würden.

ð  Menschen handeln nicht immer rational (Handeln aus Gewohnheit, Emotionen oder Bequemlichkeit heraus.

o   Wirtschaften ist auf die rationale Verwendung von Einsatzgütern gerichtet, jedoch wäre die Beschränkung des Erkenntnisgegenstandes auf rationales Verhalten unzweckmäßig. Positive Theorien, die ein im Bezug auf das Rationalprinzip widersprüchliches Verhalten untersuche, sind durchaus ebenfalls Teil der BWL.

 

Wirtschaftseinheit: Es ist offen, aus wie vielen Menschen die Einheit besteht. Für den Fall, dass mehrere Menschen beteiligt sind, wird angenommen, dass eine einheitliche Verhaltenswiese und bei entsprechend planvollen Handeln auch eine einheitliche Interessenlage gegeben sind.

Es kann nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden, dass die einzelnen Menschen sich an den Interessen der Wirtschaftseinheit orientieren, Vielmehr werden sie das Gruppeninteresse nur dann verfolgen wenn es mit ihrem individuellen Interesse vereinbar ist.

Der Aufbau eines Betriebs ist das Ergebnis von Entscheidungen durch Menschen. Demnach versuchen Individuen über Betriebe ihre eigenen Bedürfnisse zu befriedigen.

Die Erstellung und der Absatz von materiellen oder immateriellen Gütern machen die konkrete Ausprägung der betrieblichen Tätigkeit aus.

ð  Sie beschreiben, auf welche Weise die Einkommenserzielung erfolgt.

Betriebliche Tätigkeiten sind nach dem ökonomischen Prinzip (Rationalprinzip) so zu gestalten, dass es nicht zu einer Verschwendung von Gütern kommt.

Die maßgebliche Form der Einkommenserzielung ist die Verwertung von Gütern auf Märkten, v.a. durch Verkauf oder Tausch.

ð  Wirtschaften in Betrieben ist nicht nur durch Entscheidungen gekennzeichnet, sondern der Aspekt des Austauschs von Gütern und Leistungen kommt fast immer hinzu.

o   Entscheidungen müssen daher koordiniert werden.

 

Koordination: Es ist notwendig, dass alle Parteien mit der Kooperation zumindest nicht schlechter dastehen, als ohne sie. Außerdem müssen Leistung und Gegenleistung der Parteien präzisiert werden. Diese Aufgaben werden als Koordination bezeichnet. Ein einfacher Koordinationsmechanismus ist der Preis für Güter, also deren Austauschverhältnis.

Die Aussagen über Fehlanreize dürfen nicht als Beschreibung der Welt missverstanden werden; sie dienen dazu, empirisch beobachtbare Institutionen als sinnvolle Antworten darauf zu interpretieren und Vorschläge für sinnvolle Gestaltung von Institutionen zu machen.

Elementare Überlegungen über unterschiedliche Ressourcenausstattungen und Spezialisierungsvorteile führen zu der Erkenntnis, dass die Verfolgung der individuellen Ziele durch Kooperationen mit anderen Individuen gefördert wird.

ð  Kooperation setzt voraus, dass die Verfolgung der eigenen Ziele soweit eingeschränkt wird, dass es auch für einen Kooperationspartner lohnend ist, zum gemeinsamen Erfolg beizutragen.

ð  Die Partner haben also ein teilweise übereinstimmendes Interesse, nämlich das Gelingen des Projekts.

Kooperation steht daher für jede Form des gemeinsamen Handelns mehrerer Individuen. Die am wenigsten intensive Form der Kooperation besteht im Austausch von Gütern; eine stärkere gegenseitige Abhängigkeit besteht zum Beispiel in einer langfristig gültigen Vereinbarung über die gemeinsame Gütererstellung.

ð  Dies heißt nicht, dass Kooperationspartner ihre eigenen individuellen Ziele einem gemeinsamen Ziel unterordnen.

Teilweise unterscheiden sich die Interessen der Kooperationspartner:

-          Im Bezug auf die Aufteilung des gemeinsam erwirtschafteten Einkommenstroms

-          Im Bezug auf die Aufbringung der erforderlichen Einsatzgüter

Die Gefahr des Scheiterns besteht, weil die Verfolgung eigener Interessen innerhalb einer Partnerschaft häufig den Gesamterfolg verringert.

ð  Die Suche nach Arrangements zur Sicherung gemeinsamer Kooperationsvorteile macht den Hauptgegenstand der Institutionenökonomik und einen wesentlichen Teil der BWL aus.

Es wird daher überprüft, welche Verhaltensweisen (Fehlanreize) den gemeinsamen Erfolg gefährden können, wenn keinerlei Sicherungsmaßnahmen getroffen werden.

ð  Es wird nach der Ursache für denkbare Probleme gesucht, wobei diese häufig im Opportunsmus begründet ist. Erst anschließend werden geeignete Institutionen benannt welche die Probleme verringern oder beseitigen sollen.

 

ð  Ergebnis solcher Überlegungen ist eine Welt, in der jedes Individuum seine eigenen Interessen konsequent durchzusetzen versucht, auch unter Zuhilfenahme von Betrug, Täuschung, Arglist und dergleichen.

 

ð  Das Wissen über teilweise voneinander abweichenden Interessen erzeugt die Bereitschaft, die jeweiligen Handlungsspielräume von vornherein einzuschränken, die Bereitschaft also, sich an solche Verhaltensweisen zu binden, die dem Gemeinwohl dienen.

Den Entscheidungsträgern wird Opportunismus unterstellt, eine spezifische Form eigennützigen Verhaltens, das auch die bewusste Schädigung Dritter oder einen Regelverstoß einschließt, wenn dies den eigenen Nutzen fördert.

ð  Ein eigennütziger, aber nicht opportunistischer Entscheidungsträger, wird sich dagegen unbedingt an gesetzliche oder private Vereinbarungen halten, aus dann, wenn sie den eigenen Interessen zuwiderlaufen.

Beispiel: Wer Steuersparmodelle in Ostdeutschland in Anspruch nimmt, handelt eigennützig (regelkonform), wer jedoch sein Geldvermögen ins Ausland transferiert und Zinserträge nicht deklariert handelt opportunistisch.

ð  Es ist notwendig, dass alle Parteien mit der Kooperation nicht schlechter dastehen als ohne sie. Außerdem müssen Leistung und Gegenleistung der Parteien präzisiert werden.

o   Diese Aufgaben werden als Koordination bezeichnet.

§  Ein einfacher Koordinationsmechanismus ist der Preis für Güter, also deren Austauschverhältnis.

§  Eine weitere Form der Koordination sind Weisungen

Es wird in der BWL nicht unterstellt, dass alle Menschen ihren Eigennutz über alles stellen oder dass bestimmte Menschen dies stets tun. Maßgeblich ist leidglich, dass ein wirtschaftlich handelnder Akteur ohne weiteres nie ganz sicher sein kann, dass der jeweilige Geschäftspartner sich tatsächlich am gesamten Kooperationsgewinn orientiert und nicht nur an seinem eigenen Anteil.

In einem Vertrag werden alle Vereinbarungen zusammengefasst, die Individuen im Rahmen ihrer Kooperation schließen.

Implizite Verträge sind Vereinbarungen, die vor Gericht nicht durchgesetzt werden können. Derartige Vereinbarungen erfordern, dass die Vertragspartner freiwillig die Absprachen einhalten.

Untersuchungsziel der Institutionenökonomik ist die Erklärung und Gestaltung vertraglicher, institutioneller oder gesetzlicher Regelungen zu Sicherung möglicher, aber gefährdeter Kooperationsvorteile.

Konstituierende Merkmale der Institutionenökonomik sind eigennütziges Verhalten, eine asymmetrische Informationsverteilung zwischen kooperierenden Individuen und die Untersuchung von Institutionen zur Sicherung gefährdeter Kooperationsvorteile.

 

Die BWL ist keine reine, sondern eine Anwendungsorientierte Wissenschaft. Deshalb stehen zwei Formen von Theorien im Mittelpunkt der BWL: Deskriptive (erklärende oder positive) Theorien zur Erklärung beobachtbarer Sachverhalte und normative Theorien zur zielgerichteten Gestaltung von Sachverhalten.

Deskriptive/positive Theorien: Es sind Gesetzmäßigkeiten zu finden, die bei einem vorgegebenen Rahmen von Bedingungen eine bestimmte Folgerung zulassen. Die Folgerung kann z.B. aus einer Bedingung und einer Gesetzmäßigkeit abgeleitet werden. Wesentlich ist, dass eine solche Behauptung nicht nur aufgestellt wird, sondern durch eine gedankliche Konstruktion oder einem empirischen Befund gestützt wird.

Realitätsbezug gewinnt das Erkenntnisziel einer Wissenschaft auch dadurch, dass durch die gewonnenen Erkenntnisse die Möglichkeiten zur Umsetzung im Rahmen des praktischen Wirtschaftsziels verbessert werden.

ð  Das praktische Wirtschaftsziel ist, Beiträge zur zielgerichteten Gestaltung von Sachverhalten zu liefern. Dies bedeutet auf die BWL bezogen:

Dies bedeutet, es sind Handlungsempfehlungen zu formulieren, wie Entscheidungen zu treffen sind, wenn Menschen ein Einkommen erzielen, steigern oder die Unsicherheit darüber verringern wollen. Theorien mit diesem Ziel bezeichnet man als normative oder präskriptive Theorien. Es ist zu unterscheiden zwischen praktisch-normativen und bekennend-normativen (ethnisch-normative) Theorien.

Praktisch-normative Theorien, machen lediglich Aussagen darüber, durch welche Entscheidungen das vorgegebene Ziel am besten erreich werden. Aus diesen Aussagen lässt sich eine Handlungsempfehlung ableiten. Ein solcher theoretischer Satz macht jedoch keine Aussage darüber, die Handlungsempfehlung tatsächlich zweckmäßig ist. Praktisch-normative Theorien machen auch keine Aussage darüber, ob die Handlungsempfehlung eine nach irgendwelchen allgemeingültigen ethnischen Grundwerten eine zu befürwortende Zielsetzung für Menschen ist.

-        Dies ist Gegenstand der bekennend-normativen Theorie. Beurteilung der Zielsetzung für menschliches Handeln.

ð  Aber: Über die Grundwerte fließen Werturteile in die Theorie ein, die einer wissenschaftlichen Analyse nur schwer zugänglich sind.

Die Kritik der bekennend-ethnischen Theorie an der Konzeption der Betriebswirtschaftslehre wird dadurch erwidert, dass im Rahmen der Wirtschaftswissenschaften  vor allem ökonomische Werturteile verwendet werden sollten, insbesondere die Forderung nach Vermeidung jeder Verschwendung (Rationalprinzip).

ð  Im Wesentlichen werden also deskriptive und normative Theorien einander gegenüber gestellt.

In beiden Fällen sind ergänzende Messtheorien heranzuziehen. Inwieweit auch Theorien zur „richtigen“ Zielsetzung Gegenstand der BWL sind, ist umstritten.

Die Messung des Periodenerfolgs erfordert eine eigene Theorie, eine messende oder metrisierende Theorie.

 

Kognitives Ziel einer Wissenschaft: Das Wissen um Erfahrungs- und Erkenntnisgegenstand soll vermehrt werden.

ð  Es wird ein Erkenntnisfortschritt angestrebt.

Im Zusammenhang mit deskriptiven oder positiven Theorien werden häufig Aussagen der Form „wenn-dann“ gemacht.

ð  Es sollen Gesetzmäßigkeiten gefunden werden, die bei einem vorgegebenen Rahmen von Bedingungen eine bestimmte Folgerung zulassen.

o   Es  geht also um die Erklärung von individuellen, die Einkommenserzielung betreffenden Entscheidungen.

 

Aus der Tatsache, dass die BWL eine anwendungsorientierte Wissenschaft ist, folgt nicht, dass sie auf eine Abstraktion möglichst verzichten sollte. Im Gegenteil liegt jeder realen Entscheidung ein Modell zugrunde. Aufgabe der BWL ist es, die unterstellten Vereinfachungen offenzulegen, Aussagen über sinnvolle Vereinfachungen zu machen und auf deren Basis logisch konsistente Folgerungen abzuleiten. Insbesondere für den letztgenannten Punkt bietet die mathematische Entscheidungslogik den adäquaten Rahmen.

ð  Die erklärenden Ansätze sollten einen Bezug zur Realität haben. Realitätsbezug lässt sich am ehesten durch Formulierung empirisch überprüfbarer Aussagen herstellen, was die Möglichkeit zur Falsifizierung impliziert.

 

Abstraktion und Praxisbezug:

ð  Modelle sind erforderlich, um den Erkenntnisstand über betriebswirtschaftliche Probleme voranzutreiben. Dies trägt dazu bei, verbesserte Handlungsempfehlungen im Rahmen normativer Ansätze geben zu können.

ð  Wenn die Verwendung von Modellen deutlich macht, dass sich zahlreiche Probleme auf dasselbe Grundmuster zurückführen lassen, erweisen sie sich als überaus praxisnah. Dadurch ist es möglich, leichter betriebswirtschaftlich relevante Erkenntnisse zu gewinnen.

ð  Zusammenhänge deren verbale Darstellung schwierig, zeitraubend und missverständlich wäre, lassen sich in der Sprache der Mathematik kurz, klar und einfach wiedergeben.


| | | | |
Tausche dein Hausarbeiten