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Sonstiges

BMS Zürich

5.5, 2014

Emina R. ©
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Präsentation PE 1 2014


Folie 1 Begrüssung


Herzlich willkommen zu meiner Präsentation über den Prozess der Geburt.

Die Geburt, was kann es schöneres geben als ein neues Leben, das aus dem Bauch kommt und direkt ins Herz geht. Seit dem Beginn meiner Lehre im August 2013, erblickten schon einige Neugeborene in der Gemeinde das Licht der Welt. Jedes der kleinen Babys zaubert seinen Eltern Tag für Tag ein Lächeln ins Gesicht, doch neben den vielen schönen Seiten einer Geburt gibt es natürlich auch Pflichten, die wahrgenommen werden müssen.

Auf der Seite der Gemeinde wäre das die Anmeldung des Kindes, die ich in dieser Präsentation etwas genauer erläutern werde. Für meine Arbeit habe ich mir den Prozess der Geburt eines Schweizers oder einer Schweizerin, derer Eltern zusammen in der Gemeinde wohnen und verheiratet sind ausgesucht.


Folie 2 Inhalt


Ich habe meine Präsentation in diese 4 Abschnitte aufgeteilt. Kommen wir zuerst also zu meinen Zielen.


Folie 3 Meine Ziele


Meine Ziele sind es das alle hier Anwesenden, die den Prozess noch nicht kennen ihn verstehen. Ebenfalls möchte ich das man ihn anhand der gegebenen Infos ohne Probleme durchführen könnte.


Folie 4 Der Prozess


  1. Um ein Neugeborenes anmelden zu können, muss eine Geburtsmitteilung vorhanden sein, die von dem Zivilstandsamt kommt, das für den Geburtsort zuständig ist. Wenn eine solche eintrifft, kann mit dem Prozess begonnen werden.

  2. Als erstes holt man das Haushaltsmäppchen der Eltern aus dem Aktenschrank. In einem Haushaltsmäppchen bewahren wir verschiedene Dokumente der Einwohner auf. Beispielsweise eine Haushaltskarte. Dies ist ein Dokument, auf dem wichtige Daten zur Identifikation einer oder mehrerer Personen stehen.

    Bei einer Familie sind alle Personen zusammen in einem Mäppchen und auf einer Haushaltskarte.

  3. Nun nimmt man die Haushaltskarte heraus, die sich zuvorderst im Haushaltsmäppchen befindet.

  • Anstelle der Haushaltskarte legt man einen Notizzettel zuvorderst in das Haushaltsmäppchen. Auf dem Notizzettel vermerken wir die Namen der Eltern und dass es eine Geburt in diesem Haushalt gab.

  • Wir legen das Haushaltsmäppchen der Eltern, das nun den Notizzettel enthält, zurück in den Aktenschrank.


    Folie 5 Der Prozess


    1. Es ist wichtig, dass wir die Konfession des Neugeborenen kennen, um bei der Monatsverarbeitung eine Meldung an das zuständige Pfarramt zu schicken. Darum muss überprüft werden, ob die Eltern dieselbe Konfession haben. Das wird anhand der Haushaltskarte gemacht.

    Wenn die Eltern dieselbe Konfession haben, kann davon ausgegangen werden, dass das Kind diese Konfession übernehmen wird. Sie wird nun klein am oberen Rand der Haushaltskarte, mit Bleistift notiert.

    Wenn die Eltern eine unterschiedliche Konfession haben, wird telefonisch bei den Eltern angefragt, welche Konfession sie für ihr Neugeborenes wünschen. Dies wird dann klein am oberen Rand der Haushaltskarte, mit Bleistift notiert.

  • Da dieses interne Postsystem noch relativ neu ist, sind noch nicht alle Amtsstellen damit verbunden. Daher kann man nicht immer davon ausgehen, dass sich eine Geburt über Sedex mutieren lässt. Wir mutieren nun den Geschäftsfall mit Sedex, falls eine Meldung eingegangen ist.

    Falls nicht, rufen wir im W&WEinwohnerregister den Vater des Neugeborenen auf und wählen den Geschäftsfall „Geburt“. Nun mutieren wir den Geschäftsfall. Die für uns relevanten Daten stehen alle auf der Geburtsmitteilung mit Ausnahme der Konfession, diese haben wir am oberen Rand der Haushaltskarte notiert.

  • Nachdem die Mutation abgeschlossen ist, müssen alle Angaben nochmals kontrolliert werden. Dazu rufen wir den Haushalt, der von der Mutation betroffenen Familie auf und vergleichen alle Angaben zu dem Neugeborenen mit der Geburtsmitteilung.



    1. Als nächstes müssen wir einen neuen Schriften-Empfangsschein ausdrucken (Musterdokument Nummer 3 im Anhang), weil eine neue Person in den Haushalt eingetreten ist, das heisst der alte Schriften-Empfangsschein, den die Familie zuhause hat, stimmt nicht mehr und kann vernichtet werden.

    2. Weil die Gemeindeverwaltung zuständig ist das alle in der Gemeinde wohnhaften Personen krankenversichert sind, schreibt man nun einen Brief an die Eltern indem man sie darum bittet, dass sie ihr Kind krankenversichern lassen (Musterdokument Nummer 4 im Anhang) und der Gemeindeverwaltung eine Kopie der Versicherungspolice zukommen lassen.

      Diesen Brief schickt man zusammen mit dem neuen Schriften-Empfangsschein und einem Rückantwortcouvert an die Familie.

    3. Als nächstes muss das Datum, an dem der Schriften-Empfangsschein ausgedruckt wurde, auf die Haushaltskarte direkt unter die Telefonnummer geschrieben werden, das Datum des alten Schriften-Empfangsscheines kann radiert werden.


    Folie 7 Der Prozess


    1. Um alle Dokumente später, bei der Monatsverarbeitung wiederzufinden, legt man sie nun in das Hängeregister für Zuzüge, die im W&W Einwohnerregister eingetragen sind.

    2. Nach einigen Tagen trifft eine Kopie der Krankenkassenpolice ein, die uns die Eltern zugestellt haben.

    3. Man trägt nun den Namen der Krankenkasse des Kindes im W&W Einwohnerregister ein.

    4. Die Krankenkassenpolice kann jetzt im Haushaltsmäppchen der Familie abgelegt werden.


    Folie 8 Gesetzesgrundlagen


    Ich bitte euch nun diesen Artikel aus dem Krankenkassenversicherungsgesetz zu lese… Wie ihr hier seht ist jede in der Schweiz wohnhafte Person dazu verpflichtet sich Krankenversichern zu lassen. Natürlich braucht es auch jemanden, der das kontrolliert und hier kommt die Gemeindeverwaltung ins Spiel, wie ihr sicher schon aus dem Prozess herausgehört habt.



    Jetzt bin ich bereits am Schluss meiner Präsentation angelangt. Ich möchte mich ganz herzlich für eure Aufmerksamkeit bedanken. Und ich hoffe sehr das Ihr alle den Prozess verstanden habt falls nicht dürft ihr mir nun gerne noch Fragen stellen.


    Dies ist eine Arbeit für die Ausbildung zur Kauffrau EFZ, die im Jahr 2014 geschrieben und präsentiert wurde. Dies ist eine Präsentation über den Ablauf einer Geburt bei einer Schweizer Gemeinde geschrieben von N. .

    11.05.2015, 8451



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