Fraktionen im Europäischen Parlament
Der Begriff Fraktion kommt vom lateinischen
Wort fractio = Bruch oder Bruchteil und bezeichnet einen freiwilligen
Zusammenschluss von Abgeordneten zur Durchsetzung ihrer politischen Interessen
und Ziele in einem Parlament.
1. Die politischen Fraktionen im
Europäischen Parlament
Zur Bildung einer Fraktion müssen
sich Abgeordnete aus verschiedenen Ländern zusammenfinden .Diese verbinden sich
aber nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern entsprechend ihrer jeweiligen
politischen Richtung.Sie werden für einen Zeitraum
von fünf Jahren gewählt
Zur Zeit gibt es im Europäischen
Parlament 7 Fraktionen.Die 3 Grössten von ihnen sind:
1) Fraktion der Europäischen
Volkspartei (Christdemokraten) (EVP);
Die Fraktion ist die größte und die
einzelne, in der alle 27 Mitgliedsstaaten der EU vertreten sind. Sie besteht
aus 265 Mitgliedern. Vorsitzender der EVP-Fraktion ist Posten Joseph Daul
(Großbritannien). Die Fraktion nimmt den Mitte-Rechts-politischen Raum ein und
setzt sich für die Konsolidierung der EU auf der Basis der Gesetzesautorität,
der Achtung der Grundrechte und der wirksamen Einteilung der Gewalt ein. Das
Ziel der Fraktion ist ein Europa, das Möglichkeiten und Wohlstand im Rahmen
eines einheitlichen und auf der Weltebene wettbewerbsfähigen Marktes bietet und
das für das Gute von allen kämpft. Der volle Name der Fraktion lautet „Fraktion
der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten) und europäischer
Demokraten". Sie vereinigt die Parteien der Christdemokraten, der Konservativen,
den rechten Teil der politischen Mitte und Abgeordnete aus ganz Europa.
Gegründet wurde sie 1953 als Fraktion der Christdemokraten bei der Versammlung
der damaligen Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl - der ersten
parlamentarischen Institution. In der Fraktion sind die meisten Vertreter aus
Deutschland.
2) Fraktion der Progressiven
Allianz der Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament (S&D)
Die Sozialdemokratische Fraktion im
Europäischen Parlament ist an zweiter Stelle nach Größe im Europaparlament. Vorsitzender
der Fraktion ist der deutsche Sozialdemokrate Martin Schulz. Die Parteien
vertreten die Ideen der Sozialdemokratie und des demokratischen Sozialismus.
Vor den ersten direkten Europawahlen 1979 veröffentlichten die Sozialisten ein
Manifest über die europäischen Wahlen, das die politischen Prioritäten der
Fraktion bestimmte und seitdem unterstützen sie diese Tradition. Ihre Ziele
umfassen Wirtschaftswachstum, Bekämpfung der Armut, soziale Aufgliederung,
Sicherheit und Umweltschutz. Aber wegen der Globalisierung und der wachsenden
Arbeitslosigkeit ist die Schaffung von Arbeitsplätzen die größte
Herausforderung. Die Sozialisten sind der Meinung, dass die Arbeitslosigkeit
ein enormes Hindernis für das soziale Europa darstellt. Die Fraktion der
europäischen Sozialdemokraten unterstützt die Verabschiedung der europäischen
Verfassung, den Umweltschutz, die Schaffung von Arbeitsplätzen und fordert zu
Gleichheit auf. Die meisten Abgeordneten in der Fraktion der SPE sind aus
Frankreich.
3) Fraktion der Allianz der
Liberalen und Demokraten für Europa (ALDE)
Die Fraktion der Allianz der
Liberalen und Demokraten für Europa ALDE ist die dritte Fraktion im
Europäischen Parlament nach Größe. Vorsitzender der Fraktion ist Graham Watson.Sie
besteht aus Vertretern der europäischen liberal-demokratischen Reformpartei,
der Europäischen Demokratischen Partei und auch aus unabhängigen Vertretern. In
dieser Form wurde die Fraktion 2004 gegründet. Ihre Hauptziele sind die
Demokratisierung der EU, der Schutz der Grundrechte aller europäischen Bürger,
Verkürzung der Distanz zwischen den wirtschaftlichen und politischen Dimensionen
der EU und Umweltschutz.Die meisten Vertreter kommen aus Italien und
Großbritanien.
Die 4 übrigen Fraktionen sind:
-Fraktion der Grünen/Europäische
Freie Allianz (GRÜNE/EFA);
-Konföderale Fraktion der Vereinigten Europäischen Linken/Nordische Grüne Linke
(KVEL/NGL);
-Fraktion "Europa der Freiheit und der Demokratie" (EFD).
-Es gibt auch eine kleine Anzahl fraktionsloser Mitglieder des Europäischen
Parlaments.
2.Voraussetzung zur Bildung
einer Fraktion
Zur Bildung einer Fraktion sind
mindestens 25 Abgeordnete erforderlich und in jeder Fraktion müssen Abgeordnete
aus wenigstens einem Viertel der Mitgliedsstaaten vertreten sein.Eine
Mitgliedschaft in mehreren Fraktionen ist nicht möglich. Abgeordnete, die sich
in keiner Weise zusammenschließen,sind fraktionslos. Es können sich aber auch
Parteilose einer Fraktion anschließen,mit deren politischen Zielen sie
einverstanden sind.
3.Die Sitzverteilung im
Europäischen Parlament
Im Plenarsaal sind die Sitze der
Abgeordneten nach Maßgabe ihrer politischen Zugehörigkeit festgelegt, und zwar
von links nach rechts nach Zustimmung der Fraktionsvorsitzenden.
Die Anzahl der Sitze wird nach der Stärke
der Fraktionen bestimmt.
3.Organisation einer Fraktion
Jede Fraktion hat einen
Vorsitzenden, einen Fraktionsvorstand und ein Sekretariat. Der
Fraktionsvorstand vertritt die Standpunkte der Fraktion nach außen.Die
Vorstände der verschiedenen Fraktionen bilden zusammen die so genannte"Konferenz
der Präsidenten", die unter anderem die Tagesordnung der
Parlamentssitzungen entwirft.Die Fraktionen organisieren und steuern die Arbeit
im Parlament. Sie besetzen entsprechend ihrer Stärke das Präsidium, den Ältestenrat
und die Ausschüsse. Nur Fraktionen oder so viele Abgeordnete, wie es der
Mindeststärke einer Fraktion entspricht, können Anträge einbringen,
beispielsweise Gesetzesvorlagen, Große und Kleine Anfragen. Jeder Abgeordnete
hat jedoch das Recht, ohne Beschränkung mündliche Anfragen zu stellen.
Der Standpunkt der Fraktion wird
durch Absprache innerhalb der Fraktion festgelegt, wobei kein Mitglied zu einer
bestimmten Stimmabgabe verpflichtet werden kann.
Fraktionen können sich entweder auf
eine einzelne Europaparteien stützen (wie die Sozialdemokratische Fraktion)
oder mehrere europäische und nationale Parteien sowie parteilose Mitglieder
umfassen (wie die Allianz der Liberalen und Demokraten für Europa oder die
Fraktion der Grünen/EFA).
Fraktion
|
Untergruppen/Mitgliedsparteien
|
Vorsitzende(r)
|
Gründung
|
Mitglieder
|
|
Fraktion der Europäischen
Volkspartei (Christdemokraten)
(EVP)
|
Europäische Volkspartei (EVP)
4 selbstständige nationale Parteien
1 parteiloses Mitglied
|
Joseph Daul
|
1952
|
265
|
|
Progressive Allianz der
Sozialisten und Demokraten im Europäischen Parlament
(S&D)
|
Sozialdemokratische Partei
Europas (SPE)
3 selbstständige nationale Parteien
|
Martin Schulz
|
1952
|
184
|
|
Allianz der Liberalen und
Demokraten für Europa
(ALDE)
|
Europäische Liberale, Demokratische
und Reformpartei (ELDR)
Europäische Demokratische Partei (EDP)
3 selbstständige nationale Parteien
|
Guy Verhofstadt
|
2004
|
84
|
|
Die Grünen/Europäische Freie
Allianz im Europäischen Parlament
(Grüne/EFA)
|
Europäische Grüne Partei (EGP)
Europäische Freie Allianz (EFA)
2 selbstständige nationale Parteien
1 parteiloses Mitglied
|
Rebecca Harms
Daniel Cohn-Bendit
|
1999
|
55
|
|
Europäische Konservative und
Reformisten
(ECR)
|
7 selbstständige nationale
Parteien
Allianz für ein Europa der Nationen (AEN)
1 Abgeordneter aus einer EVP-Mitgliedspartei
|
Micha³ Kamiñski
|
2009
|
54
|
|
Vereinte Europäische
Linke/Nordische Grüne Linke
(GUE–NGL)
|
Partei der Europäischen Linken
(EL)
11 selbstständige nationale Parteien
|
Lothar Bisky
|
1994
|
35
|
|
Europa der Freiheit und der
Demokratie
(EFD)
|
5 selbstständige nationale
Parteien
Allianz für ein Europa der Nationen (AEN)
Libertas
|
Nigel Farage
Francesco Speroni
|
2009
|
32
|
|
Fraktionslose
|
selbstständige
nationale Parteien
|
-
|
27
|
Quelle: Europäisches Parlament,
Stand: Juli 2009
|
Gesamt
|
736
|
4.Die Arbeitsteilung
Die Fülle der Politikbereiche erfordert eine Arbeitsteilung in der Fraktion.
Der einzelne Abgeordnete spezialisiert sich auf bestimmte Sachgebiete. In
Arbeitskreisen und Arbeitsgruppen beraten diese Sachverständigen Gesetzentwürfe
und andere Anträge und bereiten die Entscheidungen vor. Die Fraktion folgt in
der Regel den Vorschlägen ihrer Sachverständigen.
5.Vorteile einer
Fraktionsbildung
Eine Fraktion bringt den
Abgeordneten verschiedene Vorteile, insbesondere zusätzliche parlamentarische
Rechte oder die Einbringung von Beschlussvorlagen sowie finanzielle
Zuwendungen. Sollte eine Fraktion jedoch im Verlauf einer Legislaturperiode
durch den Austritt von Mitgliedern kleiner werden, so kann sie den
Fraktionsstatus weiter behalten, sofern sie noch Mitglieder aus mindestens
einem Fünftel Mitgliedstaaten hat und zuvor mindestens ein Jahr lang als
Fraktion existierte. Diese Verschärfung der Anforderungen soll die Bildung
links- und rechtsradikaler Fraktionen erschweren; allerdings würde sie in der derzeitigen
Form auch andere kleine Fraktionen zur Auflösung zwingen.
Darüber hinaus müssen Fraktionen
eine gemeinsame weltanschauliche Ausrichtung besitzen, es kann daher keine
„gemischten“ oder „technischen“ Fraktionen geben, durch die sich eigentlich
fraktionslose Abgeordnete nur zu dem Zweck zusammenschließen, sich die
Privilegien des Fraktionsstatus zu sichern. Eine solche gemischte Fraktion
existierte bis 2001, wurde dann aber nach einem Urteil des Europäischen
Gerichtshofs aufgelöst.